Schriftliche Frage 70 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten administrativen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahr…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 5. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 70 von Uwe Schulz (AfD): Welche konkreten administrativen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahr…
Frage 70 (Uwe Schulz, AfD):
Welche konkreten administrativen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Amtsantritt zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren insbesondere im Bereich kritischer Infrastrukturprojekte eingeleitet, und inwiefern wurden diese Maßnahmen bereits evaluiert, um deren tatsächliche Wirksamkeit im Hinblick auf Wirtschaftswachstum und Investitionsfreundlichkeit zu überprüfen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 9. Januar 2026:
Die Bundesregierung ist sich der hohen Bedeutung des Schutzes kritischer Infrastruktur bewusst und arbeitet stetig an dessen Verbesserung. Das Bundeskabinett hat am 10. September 2025 einen Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (einschließlich KRITIS-Dachgesetz) verabschiedet. Mit dem KRITIS-Dachgesetz soll die physische Resilienz kritischer Infrastrukturen sektorenübergreifend gestärkt werden. Zur Stärkung der IT-Sicherheit von kritischen Infrastrukturen ist am 6. Dezember 2025 das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat ferner seit Amtsantritt zahlreiche Maßnahmen zur Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren generell in Infrastrukturbereichen ergriffen, die zum Teil auch kritische Infrastruktur erfassen. Dies betrifft etwa im Energiebereich das Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie an Land, Windenergie auf See und Stromnetze, das Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Energiebereich sowie zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften, im Verkehrsbereich das Infrastruktur-Zukunftsgesetz und im Bereich Telekommunikation das Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Feststellung des überragenden öffentlichen Interesses für den Ausbau von Telekommunikationsnetzen (TKG- Änderungsgesetz 2025). Eine Evaluierung erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Fachgesetze.
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