Vorschlag 19107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4885)
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Vorschlag 19107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4885)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5196
21. Wahlperiode 02.04.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben
Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/4885 –
Vorschlag 19107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich
in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die
Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren
(Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions
vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf).
Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom
damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und
Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung
darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete
Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage
teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich
mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem
BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat
ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo
rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.).
In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt
wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen
Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise
umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative
Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere
61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den
einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige
Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos
ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin
gbericht.pdf?__blob=publicationFile).
Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge
erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen
Bundesregierung nicht.
In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und
Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19107
– „Vereinheitlichtes Meldewesen für IT-Vorfälle und physische Vorfälle im
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern
vom 2. April 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Rahmen des anstehenden KRITIS-Dachgesetzes“ eine Anpassung der KRITIS
(Kritische Infrastrukturen)-Gesetzgebung gefordert. Mit einem einheitlichen
Meldewesen werden die Unternehmen in die Lage versetzt, ihren
Meldeverpflichtungen, die sich aus den verschiedenen juristischen Bestimmungen
ergeben, mit einer einzigen Meldung nachzukommen. Auf die gemeldeten Daten
können dann alle zuständigen Behörden und Institutionen auf Bundes-,
Länder- und kommunaler Ebene nach dem „Need-to-Know-Prinzip“ zugreifen.
Für Nach- oder Folgemeldungen sollte den Unternehmen die Möglichkeit
eingeräumt werden, auf die bereits bestehenden Meldungen zuzugreifen, um
diese anzupassen und korrigieren zu können (www.destatis.de/DE/Themen/St
aat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaende
abfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 244).
Die damalige Bundesregierung prüfte den Vorschlag 19107 und formulierte
die nachfolgende Antwort: „Die Meldewege sollen im Zuge der Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2022/2555 (sog. NIS‑2-Richtlinie) mit dem geplanten
NIS‑2-Umsetzungs-und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG)
sowie der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 (sog. CER-Richtlinie) mit
dem geplanten KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DAchG) im Sinne des
Vorschlags vereinheitlicht werden. Weitere Vereinheitlichungen sind in einem
weiteren Schritt zu prüfen, nachdem erste Erfahrungen mit dem neuen
Meldewesen gesammelt werden konnten. Die weiteren Vorschläge werden im
Rahmen der Umsetzung der NIS‑2-Richtlinie bzw. CER-Richtlinie geprüft“
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downlo
ads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publi
cationFile; S. 120).
1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19107
der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur
Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der
Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der
Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt?
Der Vorschlag 19107 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im
Statistischen Bundesamt der Kategorie 1 (Potenziell geeignet für zeitnah umsetzbare
gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren
Bürokratieentlastungsgesetz („BEG IV“) zugeordnet worden. Eine Umsetzung des Vorschlags
wurde im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2555 (sog. NIS-2-
Richtlinie) mit dem geplanten NIS-2-Umsetzungs-und
Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) sowie der Umsetzung der Richtlinie (EU)
2022/2557 (sog. CER-Richtlinie) mit dem geplanten KRITIS-Dachgesetz
(KRITIS-DachG) vorgesehen. Hinsichtlich der damals zugrundliegenden
Erwägungen wird auf die entsprechenden Ausführungen im Monitoringbericht zur
Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau
(www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloa
ds-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publica
tionFile&v=4; S. 120) verwiesen.
3. Wurden die NIS (Netz- und Informationssysteme)-2-Richtlinie im NIS‑2-
Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) bzw.
CER (Critical Entities Resilience)-Richtlinie im KRITIS-Dachgesetz
(KRITIS-DachG) bereits von der Bundesregierung umgesetzt, wenn ja,
wie, und wenn nein, warum nicht, und wann ist mit der Umsetzung zu
rechnen?
Die NIS2-Richtlinie wurde mit dem NIS2UmsuCG umgesetzt, das am 6.
Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie (EU) 2022/2557 zur Stärkung
der Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) wurde durch das
KRITIS-Dachgesetz umgesetzt, das am 17. März 2026 in Kraft getreten ist.
Beide Gesetze steigern die Resilienz von KRITIS und werden damit zu einer
höheren Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa beitragen. Das
NIS-2-Umsetzungsgesetz erhöht angesichts der anhaltend angespannten
Cyberbedrohungslage die Resilienz der Wirtschaft aber auch der Bundesverwaltung
erheblich. Es modernisiert die bisherige Umsetzung der NIS-1-Richtlinie,
erweitert den Anwendungsbereich erheblich auf rund 29.500 Unternehmen und
fordert erweiterte Cybersicherheits-, Melde- und Risikomanagementpflichten
ein. So sind beispielsweise die Erstellung von Sicherheitskonzepten, das
Risikomanagement, Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle (binnen 24 h bei
schwerwiegenden Vorfällen) und Schulungspflichten für die Geschäftsführung
vorgesehen. Das KRITIS-Dachgesetz nimmt den physischen Schutz in den
Blick. Mit diesem Gesetz werden die Gefahren für kritische Infrastrukturen
systematisch in den Blick genommen und die kritischen Infrastrukturen in
Deutschland resilienter gemacht. Das KRITIS-Dachgesetz tritt neben das
Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-
Gesetz). Es werden Pflichten zur Stärkung der physischen Resilienz
sektorübergreifend erstmalig bundesgesetzlich normiert und es wird ein klares System
von Risikoanalysen, Risikobewertungen und Umsetzungsverpflichtungen
sowie das Melden von Vorfällen geschaffen. Es werden erstmalig
Interdependenzen zwischen den Sektoren in den Blick genommen.
2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19107 der
Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und
maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, inwiefern?
a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
4. Wurden die Meldewege nach Kenntnis der Bundesregierung durch die
Novellierung durch das NIS‑2-Umsetzungs- und
Cybersicherheitsstärkungsgesetz (Bundestagsdrucksache 20/13184) im Sinne des Vorschlages 19107
umgesetzt?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
5. Wurden die Meldewege nach Kenntnis der Bundesregierung durch den
vom Bundeskabinett beratenden Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung
der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer
Anlagen (Bundestagsdrucksache 20/13961) im Sinne des Vorschlages
19107 umgesetzt?
a) Wenn ja, in welchem Umfang?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?
6. Welche Ergebnisse zur weitergehenden Umsetzung eines einheitlichen
Meldeverfahrens ergab die Prüfung der Bundesregierung im Rahmen der
Umsetzung der NIS‑2-Richtlinie und der CER-Richtlinie?
Die Fragen 2, 4, 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Bei der in § 18 Absatz 1 Satz 1 KRITIS-Dachgesetz wie auch bei der in § 33
Absatz 1 BSI-Gesetz vorgesehenen Meldestelle handelt es sich um die aktuell
vom BSI eingerichtete und künftig gemeinsam vom BSI und BBK
eingerichtete gemeinsame Meldestelle. Betreiber kritischer Anlagen sollen Vorfälle nach
KRITIS-Dachgesetz und IT-Sicherheitsvorfälle nach BSI-Gesetz auf einer
Plattform melden können, damit der Verwaltungsaufwand für die Betreiber und
die beteiligten Behörden reduziert wird. Die Meldungen sollen dem Bundesamt
für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem Bundesamt für
Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), den Betreibern, sowie den
zuständigen Behörden und Stellen einen Überblick über die Vorfälle und mögliche
Bedrohungen ermöglichen, damit Rückschlüsse zur Verbesserung eines künftigen
KRITIS-Schutzes gezogen werden können, Maßnahmen weiter angepasst und
in einem dynamischen Prozess weiterentwickelt werden können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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