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Vorschlag 19107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4885)

dip / drucksache 02.04.2026 · WP 21 · 21/5196 · Antwort · Original ↗

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Vorschlag 19107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung (Antwort zu Drs. 21/4885) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5196 21. Wahlperiode 02.04.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Schulz, Robin Jünger, Ruben Rupp, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/4885 – Vorschlag 19107 der Verbändeabfrage zur Bürokratieentlastung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die die Bundesregierung tragenden Parteien CDU, CSU und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag der 21. Wahlperiode dazu bekannt, die Bürokratiebelastung, der Unternehmer und Unternehmen ausgesetzt sind, zu reduzieren (Koalitionsvertrag, S. 58; www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitions vertrag2025.de/files/koav_2025.pdf). Im Frühjahr 2023 wurde eine Verbändeabfrage zur Bürokratiebelastung vom damaligen Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Verbände eingeladen, Regelungen und Bestimmungen, die aus ihrer Sicht eine unnötige Bürokratiebelastung darstellen, zu benennen und ggf. Verbesserungsvorschläge und konkrete Forderungen zu formulieren. 34 weitere Verbände erklärten, an der Verbändeabfrage teilnehmen zu wollen. An der Verbändeabfrage beteiligten sich tatsächlich mehr als 57 Verbände, die 442 Vorschläge zur Entlastung von Bürokratie dem BMJV unterbreiteten (www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Fachinformat ionen/Verbaendeabfrage_Buerokratieabbau_Ergebnisdokumentation_Einzelvo rschlaege.pdf?__blob=publicationFile&v=3, S. 6 f.). In einer Auswertung der Verbändeabfrage, die im Dezember 2023 vorgelegt wurde, erfolgte eine Kategorisierung und Bewertung der einzelnen Vorschläge. Im Ergebnis wurden 34 Vorschläge vollständig umgesetzt. Teilweise umgesetzt wurden 55 Vorschläge, und für 26 Vorschläge werden alternative Lösungen gesucht. Darüber hinaus untersuchte und prüfte das BMJV weitere 61 Vorschläge. Nicht behandelt wurden 210 Vorschläge. Begründungen zu den einzelnen Vorschlägen und der Umgang mit ihnen wurden durch die damalige Bundesregierung gegeben (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekos ten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitorin gbericht.pdf?__blob=publicationFile). Eine Umsetzung der noch zu untersuchenden und zu prüfenden Vorschläge erfolgte nach Kenntnis der Fragesteller aufgrund der Auflösung der damaligen Bundesregierung nicht. In der Verbändeabfrage, an der sich der „Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW)“ beteiligte, wurde unter dem Vorschlag 19107 – „Vereinheitlichtes Meldewesen für IT-Vorfälle und physische Vorfälle im Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 2. April 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Rahmen des anstehenden KRITIS-Dachgesetzes“ eine Anpassung der KRITIS (Kritische Infrastrukturen)-Gesetzgebung gefordert. Mit einem einheitlichen Meldewesen werden die Unternehmen in die Lage versetzt, ihren Meldeverpflichtungen, die sich aus den verschiedenen juristischen Bestimmungen ergeben, mit einer einzigen Meldung nachzukommen. Auf die gemeldeten Daten können dann alle zuständigen Behörden und Institutionen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene nach dem „Need-to-Know-Prinzip“ zugreifen. Für Nach- oder Folgemeldungen sollte den Unternehmen die Möglichkeit eingeräumt werden, auf die bereits bestehenden Meldungen zuzugreifen, um diese anzupassen und korrigieren zu können (www.destatis.de/DE/Themen/St aat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloads-Buerokratiekosten/verbaende abfrage.pdf?__blob=publicationFile; S. 244). Die damalige Bundesregierung prüfte den Vorschlag 19107 und formulierte die nachfolgende Antwort: „Die Meldewege sollen im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2555 (sog. NIS‑2-Richtlinie) mit dem geplanten NIS‑2-Umsetzungs-und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) sowie der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 (sog. CER-Richtlinie) mit dem geplanten KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DAchG) im Sinne des Vorschlags vereinheitlicht werden. Weitere Vereinheitlichungen sind in einem weiteren Schritt zu prüfen, nachdem erste Erfahrungen mit dem neuen Meldewesen gesammelt werden konnten. Die weiteren Vorschläge werden im Rahmen der Umsetzung der NIS‑2-Richtlinie bzw. CER-Richtlinie geprüft“ (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downlo ads-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publi cationFile; S. 120). 1. Aus welchen konkreten Erwägungsgründen wurde der Vorschlag 19107 der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau nicht im Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz) von der Bundesregierung aufgenommen bzw. umgesetzt? Der Vorschlag 19107 ist auf Grundlage einer systematischen Prüfung im Statistischen Bundesamt der Kategorie 1 (Potenziell geeignet für zeitnah umsetzbare gesetzliche Maßnahmen der Ressorts oder in einem weiteren Bürokratieentlastungsgesetz („BEG IV“) zugeordnet worden. Eine Umsetzung des Vorschlags wurde im Zuge der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2555 (sog. NIS-2- Richtlinie) mit dem geplanten NIS-2-Umsetzungs-und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) sowie der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 (sog. CER-Richtlinie) mit dem geplanten KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG) vorgesehen. Hinsichtlich der damals zugrundliegenden Erwägungen wird auf die entsprechenden Ausführungen im Monitoringbericht zur Umsetzung der Vorschläge aus der Verbändeabfrage zum Bürokratieabbau (www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Buerokratiekosten/Publikationen/Downloa ds-Buerokratiekosten/verbaendeabfrage-monitoringbericht.pdf?__blob=publica tionFile&v=4; S. 120) verwiesen. 3. Wurden die NIS (Netz- und Informationssysteme)-2-Richtlinie im NIS‑2- Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) bzw. CER (Critical Entities Resilience)-Richtlinie im KRITIS-Dachgesetz (KRITIS-DachG) bereits von der Bundesregierung umgesetzt, wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht, und wann ist mit der Umsetzung zu rechnen? Die NIS2-Richtlinie wurde mit dem NIS2UmsuCG umgesetzt, das am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten ist. Die Richtlinie (EU) 2022/2557 zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen (CER-Richtlinie) wurde durch das KRITIS-Dachgesetz umgesetzt, das am 17. März 2026 in Kraft getreten ist. Beide Gesetze steigern die Resilienz von KRITIS und werden damit zu einer höheren Versorgungssicherheit in Deutschland und Europa beitragen. Das NIS-2-Umsetzungsgesetz erhöht angesichts der anhaltend angespannten Cyberbedrohungslage die Resilienz der Wirtschaft aber auch der Bundesverwaltung erheblich. Es modernisiert die bisherige Umsetzung der NIS-1-Richtlinie, erweitert den Anwendungsbereich erheblich auf rund 29.500 Unternehmen und fordert erweiterte Cybersicherheits-, Melde- und Risikomanagementpflichten ein. So sind beispielsweise die Erstellung von Sicherheitskonzepten, das Risikomanagement, Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle (binnen 24 h bei schwerwiegenden Vorfällen) und Schulungspflichten für die Geschäftsführung vorgesehen. Das KRITIS-Dachgesetz nimmt den physischen Schutz in den Blick. Mit diesem Gesetz werden die Gefahren für kritische Infrastrukturen systematisch in den Blick genommen und die kritischen Infrastrukturen in Deutschland resilienter gemacht. Das KRITIS-Dachgesetz tritt neben das Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI- Gesetz). Es werden Pflichten zur Stärkung der physischen Resilienz sektorübergreifend erstmalig bundesgesetzlich normiert und es wird ein klares System von Risikoanalysen, Risikobewertungen und Umsetzungsverpflichtungen sowie das Melden von Vorfällen geschaffen. Es werden erstmalig Interdependenzen zwischen den Sektoren in den Blick genommen. 2. Wird die Bundesregierung die Umsetzung des Vorschlages 19107 der Verbändeabfrage vornehmen, um eine tatsächliche Beschleunigung und maßgeschneiderte Bürokratieentlastung zu erreichen, und wenn ja, inwiefern? a) Wenn ja, wie ist eine Umsetzung vorgesehen? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 4. Wurden die Meldewege nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Novellierung durch das NIS‑2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (Bundestagsdrucksache 20/13184) im Sinne des Vorschlages 19107 umgesetzt? a) Wenn ja, in welchem Umfang? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 5. Wurden die Meldewege nach Kenntnis der Bundesregierung durch den vom Bundeskabinett beratenden Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2557 und zur Stärkung der Resilienz kritischer Anlagen (Bundestagsdrucksache 20/13961) im Sinne des Vorschlages 19107 umgesetzt? a) Wenn ja, in welchem Umfang? b) Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? 6. Welche Ergebnisse zur weitergehenden Umsetzung eines einheitlichen Meldeverfahrens ergab die Prüfung der Bundesregierung im Rahmen der Umsetzung der NIS‑2-Richtlinie und der CER-Richtlinie? Die Fragen 2, 4, 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Bei der in § 18 Absatz 1 Satz 1 KRITIS-Dachgesetz wie auch bei der in § 33 Absatz 1 BSI-Gesetz vorgesehenen Meldestelle handelt es sich um die aktuell vom BSI eingerichtete und künftig gemeinsam vom BSI und BBK eingerichtete gemeinsame Meldestelle. Betreiber kritischer Anlagen sollen Vorfälle nach KRITIS-Dachgesetz und IT-Sicherheitsvorfälle nach BSI-Gesetz auf einer Plattform melden können, damit der Verwaltungsaufwand für die Betreiber und die beteiligten Behörden reduziert wird. Die Meldungen sollen dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), den Betreibern, sowie den zuständigen Behörden und Stellen einen Überblick über die Vorfälle und mögliche Bedrohungen ermöglichen, damit Rückschlüsse zur Verbesserung eines künftigen KRITIS-Schutzes gezogen werden können, Maßnahmen weiter angepasst und in einem dynamischen Prozess weiterentwickelt werden können. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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