Schriftliche Frage 34 von Carina Schießl (AfD): Welche wesentlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zum Schutz kritischer Infrastr…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 14. September 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 34 von Carina Schießl (AfD): Welche wesentlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zum Schutz kritischer Infrastr…
Frage 34 (Carina Schießl, AfD):
Welche wesentlichen Maßnahmen hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2024 im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zum Schutz kritischer Infrastrukturen in der Stadt Regensburg und im Landkreis Regensburg vor Sabotage und Cyberangriffen umgesetzt, einschließlich der Beratung und Unterstützung des Freistaates Bayern nach § 18 Absatz 2 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes, und welche weiteren Maßnahmen plant sie hierzu?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 16. September 2026:
Der KRITIS-Schutz ist eine gesamtstaatliche Aufgabe, bei der Bund, Länder und Kommunen entsprechend ihrer jeweiligen Zuständigkeiten eng mit den Betreibern Zusammenarbeiten, um die Versorgungssicherheit unserer Gesellschaft mit lebenswichtigen Dienstleistungen sicherzustellen. Mit dem am 17. März 2026 in Kraft getretenen KRITIS-Dachgesetz stärkt die Bundesregierung die Resilienz kritischer Infrastrukturen. Das KRITIS-Dachgesetz tritt neben die Anforderungen an die IT-Sicherheit kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz, ergänzt sektorspezifische Verpflichtungen und stärkt das Gesamtsystem kritischer Infrastrukturen durch sektorübergreifende Mindestanforderungen und die systematische Betrachtung von Risken und Interdependenzen sowie die Verpflichtung der Betreiber zur Meldung von erheblichen Vorfällen. Darüber hinaus berät und unterstützt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) den Freistaat Bayern nach § 18 Absatz 2 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes, insbesondere in Form von Kooperationsformaten zur Bündelung und Austausch von Erfahrungen zum Schutz von KRITIS sowie Einbeziehung im Rahmen der Erstellung von praxisnahen, realistischen und anschlussfähigen Arbeitshilfen. Außerdem unterstützt das BBK mit der „Nationalen Reserve Blackout“ die Bemühungen der Gemeinden im Selbstschutz (§§ 5 i. V. m. § 4 Absatz 1 Nummer 2c und § 29 Absatz 1 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes – ZSKG) durch die Bereitstellung von Mitteln für die Beschaffung mobiler Netzersatzanlagen. Bayern hat eine Landesbeschaffung angekündigt. Zusätzlich zu den Maßnahmen nach § 18 ZSKG wurden dem Freistaat Bayern seit dem 1. Januar 2024 Haushaltsmittel in Höhe von 8.749.711,56 Euro zur Finanzierung von 126 Maßnahmen nach dem Wassersicherstellungsgesetz im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung zur Verfügung gestellt. Davon erhielt der Landkreis Regensburg 204.380,50 Euro zur Finanzierung von vier Netzersatzanlagen.
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