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Schriftliche Frage 15 von Reinhard Mixl (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/3236 ausgefüh…

dip / schriftliche_frage 02.01.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.

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Schriftliche Frage 15 von Reinhard Mixl (AfD): Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/3236 ausgefüh… Frage 15 (Reinhard Mixl, AfD): Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass in ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/3236 ausgeführt wird, es erfolgten „keine Direktzahlungen aus dem Bundeshaushalt an die ukrainische Regierung“, während in der Übersicht der Bundesregierung zu den bilateralen Unterstützungsleistungen für die Ukraine vom 31. März 2025 zugleich finanzielle Hilfen des Bundesministeriums der Finanzen in Höhe von insgesamt 7,88 Mrd. Euro, darunter auch Leistungen zur Sicherstellung der staatlichen Handlungsfähigkeit der Ukraine, unter anderem in Form von Zuschüssen zu einem vom Internationalen Währungsfonds verwalteten Ukraine-Konto, ausgewiesen werden, und nach welchen Kriterien unterscheidet die Bundesregierung zwischen Direktzahlungen und sonstigen finanziellen Unterstützungsleistungen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dennis Rohde vom 30. Dezember 2025: Zu den finanziellen Hilfen zur Unterstützung der Ukraine im Bereich des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zählt ein Zuschuss zu einem vom Internationalen Währungsfonds (IWF) für die Ukraine verwalteten Konto, dem „Administered Account for Ukraine“ (AA). Die dort von Gebern eingezahlten Mittel werden vom IWF in Sonderziehungsrechte (SZR) konvertiert und anschließend dem SZR-Konto der Ukraine gutgeschrieben. Zuschüsse an den AA stellen daher keine Direktzahlungen dar. Darüber hinaus verweise ich auf die Antwort der Bundesregierung auf Ihre Schriftliche Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 21/3236 und erneut auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 64 des Abgeordneten Stefan Keuter auf Bundestagsdrucksache 21/3236.

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