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Schriftliche Frage 42 von Rocco Kever (AfD): Auf welche Höhe beläuft sich der Gesamtbetrag aller seit 2014 von der Bundesregierung für Energiehilfen an die Ukraine bereitgestellten Mitt…

dip / schriftliche_frage 20.02.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 16. Februar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 42 von Rocco Kever (AfD): Auf welche Höhe beläuft sich der Gesamtbetrag aller seit 2014 von der Bundesregierung für Energiehilfen an die Ukraine bereitgestellten Mitt… Frage 42 (Rocco Kever, AfD): Auf welche Höhe beläuft sich der Gesamtbetrag aller seit 2014 von der Bundesregierung für Energiehilfen an die Ukraine bereitgestellten Mittel einschließlich direkter Finanzhilfen sowie des monetären Werts gelieferter oder finanzierter Sachleistungen und Materialien im Energiebereich? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 17. Februar 2026: Russland führt seit fast vier Jahren einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen die Ukraine. In diesem Rahmen greift es auch regelmäßig die ukrainische Energieinfrastruktur an. Im aktuellen Winter sind aufgrund dieser Angriffe hunderttausende Menschen ohne Strom, Wärme und Wasser bei hohen Minustemperaturen. Die folgenden Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand in der vorgegebenen Frist ermittelbaren Informationen. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Weitergehende Recherchen im Sinne der Fragestellung würden die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Bereiche massiv einschränken, da sie eine händische Auswertung einer Vielzahl von Datensätzen erforderten, in diesem Fall inklusive Schriftstücken, die bereits archiviert sind. Die Bundesregierung hat seit dem 24. Februar 2022 ca. 1,2 Mrd. Euro für die Ukraine speziell für die Unterstützung im Energiesektor bereitgestellt. Dies beinhaltet Zahlungen an den Ukraine Energy Support Fund der Energiegemeinschaft, Unterstützung im Rahmen der deutschukrainischen Energiepartnerschaft, darunter die Unterstützung der Spendenkampagne der deutschen Wirtschaft, die bisher über 34.000 Güter an die Ukraine geliefert hat, Unterstützung für den ukrainischen Netzbetreiber Ukrenergo, die Ausbildung von dringend benötigten Energie- Fachkräften und Hilfen für kommunale Strom- und Wärmeerzeugung. Darüber hinaus stellt die Bundesregierung für die Verteidigung der Ukraine umfassende bilaterale zivile und militärische Unterstützung bereit. Teile davon kommen auch dem Energiesektor zugute, werden aber nicht gesondert erhoben. So hat die Bundesregierung beispielsweise seit Beginn des völkerrechtswidrigen russischen Angriffskriegs humanitäre Hilfe im Umfang von über 1,57 Mrd. Euro geleistet, die teilweise zur Unterstützung der Bevölkerung in der Energiekrise im Rahmen der Winterhilfe beiträgt. Zudem verweist die Bundesregierung auf die Auflistung der Unterstützungsleistungen der Bundesregierung, die quartalsweise auf der Website der Bundesregierung veröffentlicht wird (abrufbar unter: www.bundesre gierung.de/breg-de/aktuelles/deutschland-hilft-der-ukraine-2160274).

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