Finanzielle Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der Ukraine, Investitions- und Sanierungsbedarf im Inland und finanzpolitischer Handlungsspielraum des Bundes
Text
Finanzielle Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der Ukraine, Investitions- und Sanierungsbedarf im Inland und finanzpolitischer Handlungsspielraum des Bundes
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7803
21. Wahlperiode 01.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Tobias Teich, Stefan Keuter, Dr. Alexander
Gauland, Peter Boehringer, Dr. Alexander Wolf, Dr. Rainer Rothfuß, Kay
Gottschalk, Hauke Finger, Gerrit Huy, Matthias Rentzsch und der Fraktion der AfD
Finanzielle Verpflichtungen Deutschlands gegenüber der Ukraine, Investitions-
und Sanierungsbedarf im Inland und finanzpolitischer Handlungsspielraum
des Bundes
Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt die Ukraine seit Beginn des
russischen Angriffskrieges im Februar 2022 in erheblichem Umfang auf
militärischer, finanzieller, humanitärer und ziviler Ebene. Umfang und Struktur der
bislang geleisteten Unterstützung waren bereits Gegenstand verschiedener
parlamentarischer Anfragen.
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage „Unterstützungsleistungen der
Bundesregierung für die Ukraine und für die Republik Moldau – Stand: 30. April
2025“ (siehe Bundestagsdrucksache 21/408) bezifferte die Bundesregierung die
bilateralen Unterstützungsleistungen für die Ukraine und Menschen aus der
Ukraine seit Beginn des russischen Angriffskrieges zum Stand: 31. März 2025
auf knapp 48 Mrd. Euro. Den Wert der militärischen Unterstützung im
Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. April 2025 bezifferte sie auf 15,6 Mrd.
Euro.
Die Unterstützung wird auch in den kommenden Jahren fortgesetzt. Im
Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sind nach Angaben der
Bundesregierung 11,6 Mrd. Euro für die Unterstützung der Ukraine vorgesehen (vgl.
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpoliti
k/2026/07/2026-07-06-regierungsentwurf-bundeshaushalt-2027.html, zuletzt
aufgerufen: 18. August 2026). In der Finanzplanung des Bundes werden
darüber hinaus unter der Zweckbestimmung „Hilfe für völkerrechtswidrig
angegriffene Staaten“ für die Jahre 2028, 2029 und 2030 jeweils erhebliche weitere
Mittel berücksichtigt.
Für die Fragesteller besteht deshalb ein parlamentarisches
Informationsinteresse daran, welcher Anteil dieser Mittel konkret der Ukraine zuzurechnen ist,
welche Mittel bereits rechtlich oder vertraglich gebunden sind und welche
längerfristigen finanziellen Verpflichtungen daraus für den Bund entstehen. Neben
der laufenden Unterstützung stellt sich ihnen die Frage nach den mittel- und
langfristigen finanziellen Verpflichtungen Deutschlands beim Wiederaufbau
der Ukraine. Auch dieser Themenkomplex war bereits Gegenstand
parlamentarischer Befassung, unter anderem auf Bundestagsdrucksache 21/2187.
Darüber hinaus können sich aus einem möglichen Beitritt der Ukraine zur
Europäischen Union erhebliche finanzielle Auswirkungen auf den Haushalt der
Europäischen Union und damit mittelbar auf Deutschland ergeben. Dies betrifft
insbesondere die Gemeinsame Agrarpolitik, die europäischen Struktur- und
Kohäsionsfonds und die Entwicklung des deutschen Nettobeitrags zum EU-
Haushalt (vgl. Institut der Deutschen Wirtschaft Köln e. V. [2023]: Fiskalische
Aspekte einer EU-Erweiterung – Folgen eines EU-Beitritts der Ukraine für den
Haushalt und die Kohäsionspolitik, S. 6 bis 13, www.iwkoeln.de/fileadmin/use
r_upload/Studien/Report/PDF/2023/IW-Report_2023-EU-Erweiterung.pdf,
zuletzt aufgerufen: 18. August 2026). Gleichzeitig besteht in Deutschland ein
erheblicher Investitions- und Modernisierungsbedarf der öffentlichen
Infrastruktur. Der Bund hat hierzu ein Sondervermögen Infrastruktur und
Klimaneutralität mit einer Kreditermächtigung von bis zu 500 Mrd. Euro geschaffen (vgl.
www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Oeffentliche_Finanzen/S
VIK/sondervermoegen-infrastruktur-klimaneutralitaet.html, zuletzt aufgerufen:
18. August 2026).
Nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027 sind allein aus dem
Sondervermögen für 2027 unter anderem 17,7 Mrd. Euro für
Verkehrsinfrastruktur, 3,5 Mrd. Euro für Krankenhausinfrastruktur, 1,4 Mrd. Euro für
Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur und 9 Mrd. Euro für Digitalisierung
vorgesehen (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilunge
n/Finanzpolitik/2026/07/2026-07-06-regierungsentwurf-bundeshaushalt-202
7.html, zuletzt aufgerufen: 18. August 2026).
Neben dem Investitionsbedarf bestehen erhebliche finanzielle
Herausforderungen für die sozialen Sicherungssysteme. Die von der Bundesregierung
eingesetzte Finanzkommission Gesundheit hat für die gesetzliche
Krankenversicherung (GKV) ohne Gegenmaßnahmen erhebliche Finanzierungslücken bis zum
Jahr 2030 prognostiziert. Die Bundesregierung hat zwischenzeitlich
Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen eingeleitet (vgl. www.das-parlamen
t.de/inland/gesundheit/66-vorschlaege-zur-stabilisierung-der-krankenversiche
rung, zuletzt aufgerufen: 18. August 2026).
Vor diesem Hintergrund besteht nach Auffassung der Fragesteller ein
parlamentarisches Informationsinteresse an einer transparenten und möglichst
vergleichbaren Darstellung der für die Jahre von 2027 bis 2030 vorgesehenen
beziehungsweise bereits eingegangenen finanziellen Verpflichtungen des Bundes im
Zusammenhang mit der Ukraine einerseits und der bestehenden
beziehungsweise noch ungedeckten Investitions- und Finanzierungsbedarfe innerhalb
Deutschlands andererseits. Dabei wird nicht unterstellt, dass sämtliche
Ausgabenpositionen haushaltsrechtlich unmittelbar gegeneinander austauschbar sind.
Vielmehr soll festgestellt werden, welchen finanzpolitischen
Handlungsspielraum die Bundesregierung angesichts gleichzeitig steigender Verteidigungs-
und Sicherheitsausgaben, erheblicher Investitions- und Sanierungsbedarfe,
steigender Kredit- und Zinsbelastungen und der finanziellen Herausforderungen
der sozialen Sicherungssysteme für die kommenden Jahre sieht.
Von besonderem parlamentarischen Interesse ist für die Fragesteller daher,
welche mittel- und langfristigen finanziellen Verpflichtungen bereits
eingegangen wurden, welche weiteren Belastungen die Bundesregierung erwartet, in
welchem Umfang bestehende Investitions- und Finanzierungsbedarfe innerhalb
Deutschlands durch die derzeitige Finanzplanung gedeckt sind und welche
Folgen die Bundesregierung erwartet, wenn notwendige Investitionen und
Sanierungsmaßnahmen nicht oder erst mit erheblicher zeitlicher Verzögerung
umgesetzt werden können.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche finanziellen Mittel des Bundes sind nach gegenwärtigem
Planungsstand für die Unterstützung der Ukraine in den Jahren 2027, 2028,
2029 und 2030 vorgesehen (bitte nach Haushaltsjahren sowie
militärischer, finanzieller, humanitärer und sonstiger ziviler Unterstützung
aufschlüsseln)?
2. In welcher Höhe bestehen zum Stichtag 31. Juli 2026
Verpflichtungsermächtigungen, vertragliche Verpflichtungen, internationale Zusagen
oder sonstige finanzielle Bindungen des Bundes für
Unterstützungsleistungen zugunsten der Ukraine für die Jahre von 2027 bis 2030 und für die
Zeit nach 2030 (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
3. Mit welchen zusätzlichen finanziellen Beiträgen Deutschlands zum
Wiederaufbau der Ukraine rechnet die Bundesregierung nach gegenwärtigem
Planungsstand bis zum Jahr 2030, und welche dieser Mittel sind bereits
verbindlich zugesagt oder haushalterisch abgesichert?
4. Welche Szenarien, Berechnungen oder Planungen liegen der
Bundesregierung hinsichtlich der finanziellen Gesamtbelastung des Bundes durch die
Unterstützung und den Wiederaufbau der Ukraine bis zum Jahr 2030 vor,
und auf welche Gesamtsummen belaufen sich diese jeweils?
5. Welche Berechnungen, Schätzungen oder Szenarien liegen der
Bundesregierung gegebenenfalls zu den finanziellen Auswirkungen eines Beitritts
der Ukraine zur Europäischen Union auf den EU-Haushalt vor?
6. Mit welcher Veränderung des deutschen Nettobeitrags zum Haushalt der
Europäischen Union rechnet die Bundesregierung gegebenenfalls bei
einem Beitritt der Ukraine unter Zugrundelegung der derzeitigen
Regelungen beziehungsweise entsprechender zukünftiger Regelungen des
Mehrjährigen Finanzrahmens (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte
ausführen)?
7. Hat die Bundesregierung Berechnungen oder Einschätzungen dazu
vorgenommen, welche Auswirkungen ein EU-Beitritt der Ukraine auf
a) die Gemeinsame Agrarpolitik der Europäischen Union,
b) die Direktzahlungen und sonstigen Fördermittel für
landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland,
c) die europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds und
d) die Deutschland aus diesen Fonds zur Verfügung stehenden Mittel
hätte, und wenn ja, was besagen diese (bitte ausführen)?
8. Welche Übergangsregelungen oder dauerhaften Änderungen der
europäischen Agrar-, Struktur- oder Kohäsionspolitik hält die Bundesregierung
gegebenenfalls für erforderlich, um erhebliche finanzielle Verlagerungen
zulasten bisheriger Empfängerstaaten im Falle eines EU-Beitritts der
Ukraine zu vermeiden (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Wie hoch beziffert die Bundesregierung nach ihrer aktuellen Einschätzung
den gesamten Investitions- und Sanierungsbedarf der öffentlichen
Infrastruktur in Deutschland für den Zeitraum bis 2030 sowie, soweit
entsprechende Berechnungen vorliegen, bis 2035?
10. Wie hoch ist dieser Investitions- und Sanierungsbedarf nach Kenntnis
beziehungsweise eigener Einschätzung der Bundesregierung jeweils für
a) Bundesautobahnen und Bundesstraßen,
b) Straßenbrücken,
c) Schienenwege und Eisenbahnbrücken,
d) Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen,
e) Krankenhäuser,
f) Pflegeeinrichtungen,
g) Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung sowie
h) sonstige kommunale Infrastruktur
(vgl. Frage 9)?
11. Auf welche eigenen Berechnungen, Gutachten, Untersuchungen oder
Berechnungen Dritter stützt die Bundesregierung die Angaben zu den
Fragen 9 und 10, und welche der dort ermittelten Bedarfe legt die
Bundesregierung ihrer eigenen Finanz- und Investitionsplanung zugrunde?
12. Welcher Anteil der in den Fragen 9 und 10 genannten Investitions- und
Sanierungsbedarfe ist nach gegenwärtigem Planungsstand durch
a) den Kernhaushalt des Bundes,
b) das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität,
c) weitere Sondervermögen,
d) Haushaltsmittel der Länder,
e) kommunale Haushaltsmittel und
f) europäische Fördermittel
bereits finanziell gedeckt?
13. Wie hoch ist nach Kenntnis beziehungsweise Einschätzung der
Bundesregierung die nach Berücksichtigung der in ihrer Antwort zu Frage 12
genannten Mittel verbleibende Finanzierungslücke, aufgeschlüsselt nach den
in Frage 10 genannten Bereichen?
14. Bis zu welchem Zeitpunkt sollen die von der Bundesregierung
anerkannten Investitions- und Sanierungsbedarfe nach gegenwärtiger
Finanzplanung vollständig gedeckt beziehungsweise abgearbeitet werden (bitte
ausführen)?
15. Welche Investitions- oder Sanierungsmaßnahmen können nach
Einschätzung der Bundesregierung bis 2030 nicht oder nicht im erforderlichen
Umfang durchgeführt werden, wenn über die derzeitige Finanzplanung
hinaus keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden (bitte ausführen)?
16. Mit welcher jährlichen Finanzierungslücke der gesetzlichen
Krankenversicherung rechnet die Bundesregierung für die Jahre von 2027 bis 2030
nach vollständiger Berücksichtigung der bis zum 31. Juli 2026
beschlossenen oder konkret geplanten Maßnahmen zur Stabilisierung der GKV-
Finanzen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
17. Mit welcher jährlichen Finanzierungslücke der sozialen
Pflegeversicherung rechnet die Bundesregierung für die Jahre von 2027 bis 2030 nach
vollständiger Berücksichtigung der bis zum 31. Juli 2026 beschlossenen
oder konkret geplanten Reformmaßnahmen (vgl. Vorbemerkung der
Fragesteller)?
18. Welche zusätzlichen Bundesmittel wären nach Berechnung der
Bundesregierung jeweils in den Jahren von 2027 bis 2030 erforderlich, um
Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der
sozialen Pflegeversicherung über das zum 31. Juli 2026 bestehende Niveau
hinaus vollständig zu vermeiden?
19. Mit welcher Entwicklung des Gesamtsozialversicherungsbeitragssatzes
und der daraus resultierenden zusätzlichen Belastung von Arbeitnehmern
und Arbeitgebern rechnet die Bundesregierung bis zum Jahr 2030, sofern
keine über die derzeitige Finanzplanung hinausgehenden Bundesmittel zur
Stabilisierung der Kranken- und Pflegeversicherung bereitgestellt werden?
20. Wie hoch ist nach gegenwärtigem Planungsstand die Gesamtsumme aller
für die Jahre von 2027 bis 2030 vorgesehenen, bereits zugesagten,
vertraglich gebundenen oder von der Bundesregierung erwarteten
finanziellen Leistungen des Bundes im Zusammenhang mit
a) der militärischen Unterstützung der Ukraine,
b) der zivilen und humanitären Unterstützung der Ukraine,
c) dem Wiederaufbau der Ukraine,
d) sonstigen finanziellen Verpflichtungen im unmittelbaren
Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine?
21. Wie hoch ist demgegenüber nach Kenntnis beziehungsweise Einschätzung
der Bundesregierung für denselben Zeitraum die noch ungedeckte
Finanzierungslücke für
a) Straßen und Straßenbrücken,
b) Schienenwege und Eisenbahnbrücken,
c) Schulen und Bildungseinrichtungen,
d) Krankenhäuser,
e) die Pflegeinfrastruktur,
f) die gesetzliche Krankenversicherung,
g) die soziale Pflegeversicherung und
h) die sonstige kommunale Infrastruktur?
22. Hat die Bundesregierung eine finanzpolitische Gesamtbetrachtung
vorgenommen, in der die mittel- und langfristigen finanziellen Verpflichtungen
im Zusammenhang mit der Ukraine den noch ungedeckten Investitions-
und Finanzierungsbedarfen innerhalb Deutschlands gegenübergestellt
werden?
a) Wenn ja, wann wurde diese vorgenommen, welche Ressorts waren
daran beteiligt, und zu welchen Ergebnissen ist die Bundesregierung
gekommen?
b) Wenn nein, aus welchen Gründen wurde eine solche
Gesamtbetrachtung bislang nicht vorgenommen?
23. Wie hoch sind nach dem Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2027
und dem Finanzplan des Bundes bis 2030 die für die Jahre 2027, 2028,
2029 und 2030 jeweils vorgesehenen Mittel für die Unterstützung der
Ukraine, und welcher Anteil der unter der Zweckbestimmung „Hilfe für
völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ vorgesehenen Mittel entfällt
jeweils unmittelbar oder mittelbar auf die Ukraine (bitte nach militärischer
Unterstützung, finanzieller Unterstützung, humanitärer Unterstützung,
sonstiger ziviler Unterstützung, nach Wiederaufbaumaßnahmen,
Verpflichtungsermächtigungen sowie sonstigen finanziellen Zusagen oder
Verpflichtungen aufschlüsseln)?
24. Welche der vorgenannten Mittel sind zum Stichtag 31. Juli 2026 bereits
rechtlich, vertraglich oder durch internationale Vereinbarungen gebunden,
und bei welchen Mitteln besteht nach gegenwärtigem Stand noch keine
entsprechende Bindung?
25. Welchen Beträgen entsprechen rein rechnerisch jeweils 10 Prozent,
25 Prozent und 50 Prozent der für die Jahre von 2027 bis 2030
vorgesehenen, zum Stichtag 31. Juli 2026 aber noch nicht tatsächlich verausgabten
Mittel für die Unterstützung der Ukraine (vgl. Vorfragen)?
26. Welchem rechnerischen Anteil entsprechen die in der Antwort der
Bundesregierung zu Frage 25 ermittelten Beträge von 10 Prozent, 25 Prozent
und 50 Prozent jeweils an dem von der Bundesregierung beziehungsweise
den zuständigen Bundesressorts festgestellten, bis zum Jahr 2030 noch
ungedeckten Investitions-, Sanierungs- oder Finanzierungsbedarf für
a) Bundesautobahnen und Bundesstraßen,
b) Straßenbrücken,
c) Schienenwege und Eisenbahnbrücken,
d) Schulen und sonstige Bildungseinrichtungen,
e) Krankenhäuser,
f) Pflegeeinrichtungen und Pflegeinfrastruktur,
g) die gesetzliche Krankenversicherung,
h) die soziale Pflegeversicherung,
i) die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung und
j) sonstige kommunale Infrastruktur?
27. Welche Berechnungen der Länder, kommunalen Spitzenverbände,
Sozialversicherungsträger, öffentlichen Unternehmen, Sachverständigenräte
oder wissenschaftlichen Einrichtungen, soweit der Bundesregierung für
einzelne Bereiche keine eigenen Berechnungen zum Gesamtbedarf
beziehungsweise zur verbleibenden Finanzierungslücke vorliegen, sind ihr
hierzu gegebenenfalls bekannt, und welche davon legt sie ihrer eigenen
Haushalts-, Finanz- oder Investitionsplanung gegebenenfalls zugrunde
(vgl. Frage 26)?
28. Wie hoch sind beziehungsweise ist nach dem Regierungsentwurf für den
Bundeshaushalt 2027 und dem Finanzplan bis 2030 in den einzelnen
Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030 jeweils
a) die Ausgaben des Bundes für die Unterstützung der Ukraine,
b) die Ausgaben unter der Zweckbestimmung „Hilfe für
völkerrechtswidrig angegriffene Staaten“ insgesamt,
c) die Investitionsausgaben des Bundes für Verkehrswege und
Verkehrsinfrastruktur,
d) die Investitions- und Fördermittel des Bundes für Schulen und
sonstige Bildungseinrichtungen,
e) die Investitions- und Fördermittel des Bundes für Krankenhäuser,
f) die Leistungen des Bundes an die gesetzliche Krankenversicherung,
g) die Leistungen des Bundes an die soziale Pflegeversicherung,
h) die Investitionsausgaben für sonstige öffentliche Infrastruktur,
i) die Zinsausgaben des Bundes und
j) die Nettokreditaufnahme des Bundes?
29. Wie haben sich die in den Antworten der Bundesregierung auf die
Teilfragen a bis j der Frage 28 genannten Beträge gegenüber dem
Haushaltsjahr 2022
a) nominal in Euro,
b) prozentual und
c) preisbereinigt
verändert?
30. Welchen prozentualen Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben des
Bundes nehmen die in der Antwort zu den Fragen 28a bis 28j genannten
Ausgaben in den jeweiligen Haushaltsjahren ein?
31. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für
a) das reale Wirtschaftswachstum,
b) die Produktivitätsentwicklung,
c) die privaten und öffentlichen Investitionen,
d) die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands,
e) die Beschäftigung und Arbeitskosten sowie
f) die Entwicklung der öffentlichen Haushalte,
wenn die von der Bundesregierung anerkannten Investitions- und
Sanierungsbedarfe bei Verkehrswegen, Schulen, Krankenhäusern und
kommunaler Infrastruktur bis zum Jahr 2030 nicht vollständig gedeckt werden?
32. Mit welchen konkreten finanz- und haushaltspolitischen Maßnahmen will
die Bundesregierung gegebenenfalls sicherstellen, dass die Erfüllung
außen- und sicherheitspolitischer Verpflichtungen Deutschlands bei
gleichzeitig steigenden Verteidigungs-, Kredit-, Zins- und Sozialausgaben
nicht dazu führt, dass notwendige Investitionen in die öffentliche
Infrastruktur sowie in die Stabilisierung der sozialen Sicherungssysteme
dauerhaft unterbleiben oder zeitlich verschoben werden (bitte ausführen)?
Berlin, den 31. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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