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Schriftliche Frage 106 von Rocco Kever (AfD): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der von der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali- R…

dip / schriftliche_frage 31.07.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Juli 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung.

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Schriftliche Frage 106 von Rocco Kever (AfD): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der von der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali- R… Frage 106 (Rocco Kever, AfD): Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der von der Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Reem Alabali- Radovan öffentlich erhobenen Forderung, Ausgaben für die zivile Unterstützung der Ukraine – insbesondere aus dem Einzelplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung – künftig ebenso wie Verteidigungsausgaben von den Vorgaben der Schuldenbremse auszunehmen (vgl. www.welt.de/politik/d eutschland/article6a5985edc722326276498ee1/en twicklungsministerin-ist-zivile-sicherheitspolitik-r adovan-will-ukraine-hilfen-von-schuldenbremse-a usnehmen.html)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Dr. Bärbel Kofler vom 30. Juli 2026: Die Bereichsausnahme gemäß Artikel 109 Absatz 3 Satz 5 bzw. Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 GG lässt eine über die durch die Schuldenregel des Bundes begrenzte Kreditaufnahme hinausgehende Kreditaufnahme in dem Umfang zu, um den die Verteidigungsausgaben, die Ausgaben des Bundes für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für die Nachrichtendienste, für den Schutz der informationstechnischen Systeme und für die Hilfe für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten ein Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts übersteigen. Im Einzelplan des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sind keine Ausgaben der Bereichsausnahme veranschlagt. Die Frage, ob weitere Ausgaben für die zivile Unterstützung der Ukraine unter die Bereichsausnahme fallen könnten, ist Gegenstand fortlaufender Diskussion im Lichte aktueller Entwicklungen.

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