Schriftliche Frage 77 von Steffen Janich (AfD): Führt der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Entwicklung von Erfindungen nach Kenntnis der Bundesregierung zwingend dazu, dass das…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Zeit vom 22. Dezember 2025 bis 02. Januar 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
Text
Schriftliche Frage 77 von Steffen Janich (AfD): Führt der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Entwicklung von Erfindungen nach Kenntnis der Bundesregierung zwingend dazu, dass das…
Frage 77 (Steffen Janich, AfD):
Führt der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Entwicklung von Erfindungen nach Kenntnis der Bundesregierung zwingend dazu, dass das Büro 99 des Deutschen Patent- und Markenamtes Patente nicht als Staatsgeheimnisse einstuft, und gefährdet diese Praxis nach Ansicht der Bundesregierung die Interessen der Bundesrepublik Deutschland (vgl. www.tagesschau.de/investigati v/wdr/patent-staatsgeheimnis-nukleare-abschreck ung-nato-100.html)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 29. Dezember 2025:
Wird ein Patent für eine Erfindung nachgesucht, die ein Staatsgeheimnis enthält, so ordnet die Prüfungsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes nach Anhörung des Bundesministeriums der Verteidigung gemäß § 50 Absatz 1 des Patentgesetzes (PatG) an, dass jede Veröffentlichung unterbleibt. Nach Absatz 2 Satz 1 dieser Vorschrift ist die Anordnung aufzuheben, wenn die Anordnungsvoraussetzungen entfallen sind. Staatsgeheimnisse sind nach § 93 Absatz 1 des Strafgesetzbuches Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und vor einer fremden Macht geheim gehalten werden müssen, um die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland abzuwenden. Der Einsatz von Künstlicher Intelligenz bei der Entwicklung von Erfindungen führt nicht zwingend dazu, dass das Büro 99 des Deutschen Patent- und Markenamtes Erfindungen nicht als Staatsgeheimnisse einstuft. Die Entscheidung über die Einstufung ist für jeden Einzelfall zu prüfen und zu treffen.
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