Steuerlichen Mobilitätsförderung- Mobilitätsbudget und Dienstwagenbesteuerung
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Steuerlichen Mobilitätsförderung- Mobilitätsbudget und Dienstwagenbesteuerung
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4581
21. Wahlperiode 06.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger,
Max Lucks, Karoline Otte, Stefan Schmidt, Swantje Henrike Michaelsen und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Steuerliche Mobilitätsförderung – Mobilitätsbudget und Dienstwagenbesteuerung
Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu sein. Die
Emissionen des Verkehrssektors gehören zu einem der größten Hindernisse für die
Zielerreichung. Der Klimaschutzbericht 2025 (vgl. Bundestagsdrucksache 21/1250)
stellt heraus, dass der Verkehrssektor deutlich von den Vorgaben des Bundes-
Klimaschutzgesetzes (KSG) abweicht und zusätzliche Maßnahmen erforderlich
sind, um die gesetzlich verankerten Emissionsziele zu erreichen (vgl. www.bun
destag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1105754?utm_source=chatgpt.com, www.
umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgasminderungsziele-deutschlands?u
tm_source=chatgpt.com).
Die Klimakrise erfordert Veränderungen, um unsere Mobilitätsmuster dauerhaft
innerhalb sicherer ökologischer Grenzen ausgestalten zu können. Die
Bundesregierung hat verschiedene Fördermaßnahmen für klimafreundliche Mobilität
angekündigt, was grundsätzlich zu begrüßen ist. Der Klimaschutzbericht 2025
hebt ein Mobilitätsbudget als innovatives, klimawirksames und förderwürdiges
Instrument des betrieblichen Mobilitätsmanagements (BMM) hervor (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/1250, S. 224). In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage
zur Entfernungspauschale auf Bundestagsdrucksache 21/1145 zeigt die
Bundesregierung, dass das Steuerrecht dringend an moderne Mobilitätsformen
angepasst werden müsse und eine Pauschalversteuerungsmöglichkeit für
Mobilitätsbudgets sachgerecht und sinnvoll wäre. Eine solche steuerliche Anpassung
wurde bislang weder angekündigt noch umgesetzt.
Bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung eines Jahressteuergesetzes 2024
(vgl. Bundestagsdrucksache 20/12780) war eine Regelung zur pauschalen
Besteuerung von Mobilitätsbudgets vorgesehen; im weiteren
Gesetzgebungsverfahren wurde diese Regelung nicht in das Gesetz übernommen. Im
Koalitionsvertrag 2025 zwischen CDU, CSU und SPD wird hervorgehoben, dass
Mobilität „bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich“ sein müsse und damit eine
soziale und ökonomische Grundvoraussetzung für Teilhabe und
gesellschaftliche Entwicklung darstellt (vgl. www.koalitionsvertrag2025.de/, S. 25).
Wissenschaftliche Analysen zeigen, dass ein Mobilitätsbudget sozial gerechter wirken
kann als bestehende steuerliche Mobilitätsanreize (vgl. www.oeko.de/publikati
on/sechs-thesen-zum-mobilitaetsbudget-leitplanken-fuer-eine-nachhaltigere-unt
ernehmensmobilitaet/). Im geltenden Steuerrecht bestehen Anreizstrukturen,
die unterschiedliche Verkehrsmittel und Einkommensgruppen ungleich
betreffen.
Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass trotz der im
Klimaschutzbericht 2025 dargestellten Wirksamkeit eines Mobilitätsbudgets derzeit weder
eine steuerliche Grundlage noch eine förderpolitische Ausgestaltung bekannt
ist, obwohl ein solches Instrument geeignet wäre, sowohl die im
Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD formulierten sozialpolitischen
Zielsetzungen als auch die klimapolitischen Vorgaben des Bundes-Klimaschutzgesetzes
zu unterstützen.
Auch mit Blick auf den Beschluss des Koalitionsausschusses vom 28.
November 2025, der unter der Überschrift „Förderung sozialer klimafreundlicher
Mobilität“ ein milliardenschweres Programm zur Förderung privater Elektro- und
Plug-in-Hybridfahrzeuge vorsieht, zeigt sich eine Diskrepanz in der
Ausrichtung der Mobilitätsförderpolitik (vgl. https://table.media/assets/berlin/koalitions
ausschuss_beschlusse.pdf). Während dort ausschließlich der Erwerb
individueller Fahrzeuge adressiert wird, ist für ein Mobilitätsbudget bislang weder ein
steuerlicher Rahmen noch eine förderpolitische Ausgestaltung bekannt. Auch
dieser Gegensatz zwischen der klimapolitischen Bedeutung eines
Mobilitätsbudgets und seiner steuerrechtlich als sinnvoll eingestuften Ausgestaltung wirft
grundsätzliche Fragen nach Bewertungsmaßstäben, Abwägungen und
Entscheidungsgrundlagen auf.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den im
Klimaschutzbericht 2025 dargestellten Emissionslücken im Verkehrssektor für
die Weiterentwicklung steuerlicher oder förderpolitischer
Mobilitätsinstrumente?
2. In welchem Umfang bezieht die Bundesregierung fachliche Expertise –
etwa durch Gespräche mit wissenschaftlichen Institutionen,
Fachverbänden oder Expertinnen und Experten – in ihre Überlegungen zu den aus
dem Klimaschutzbericht 2025 zu ziehenden Schlussfolgerungen sowie zur
möglichen Ausgestaltung und Finanzierung moderner klimafreundlicher
Mobilitätsinstrumente ein?
3. Welche Gründe führen aus Sicht der Bundesregierung dazu, dass trotz der
im Klimaschutzbericht 2025 hervorgehobenen Wirksamkeit bislang weder
ein steuerlicher Rahmen noch ein förderpolitisches Konzept für ein
Mobilitätsbudget erarbeitet wurde?
4. Nach welchen sozialen, einkommensbezogenen und
verteilungspolitischen Maßstäben bewertet die Bundesregierung Mobilitätsinstrumente im
Rahmen ihrer Mobilitäts- und Klimapolitik, insbesondere im Hinblick auf
den Zugang zu bezahlbarer Mobilität für Menschen mit niedrigen und
mittleren Einkommen, und welche entsprechenden Kriterien werden bei
der Auswahl und Priorisierung von Maßnahmen im Verkehrssektor für das
derzeit in Erstellung befindliche Klimaschutzprogramm zugrunde gelegt?
5. Wie erklärt die Bundesregierung den Umstand, dass Pkw-basierte
berufliche Mobilität – insbesondere durch die steuerliche Behandlung von
Dienstwagen – umfassend begünstigt wird, während klimafreundliche
Mobilitätsformen wie Fernverkehrstickets oder Sharingangebote bislang
nicht vergleichbar steuerlich berücksichtigt werden, obwohl Studien, etwa
des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (https://foes.de/publikati
onen/2023/2023-06_FOES_Subventionssteckbrief-Dienstwagenprivile
g .pdf), darauf hinweisen, dass steuerliche Mobilitätsanreize wie das
Dienstwagenprivileg überwiegend einkommensstärkeren
Bevölkerungsgruppen zugutekommen?
6. Welche spezifischen sozial-, steuer- und klimapolitischen Anforderungen
müssten aus Sicht der Bundesregierung erfüllt sein, damit ein
Mobilitätsbudget – etwa in der im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2024
skizzierten Ausgestaltung – wirksam zu den im Klimaschutzbericht 2025
beschriebenen Lenkungswirkungen beiträgt und zugleich Beschäftigten
mit niedrigen Einkommen einen tatsächlich nutzbaren Zugang zu
entsprechenden Mobilitätsoptionen eröffnet?
7. Welche Kriterien hält die Bundesregierung grundsätzlich für notwendig,
um sicherzustellen, dass ein potenzielles Mobilitätsbudget nicht zu
parallelen steuerlichen Bevorteilungen neben bestehenden steuerlichen
Regelungen für Dienstwagen führt und im Vergleich dazu soziale und
klimapolitische Ausgleichseffekte ermöglicht?
8. Welche Planungen bestehen für eine Bundesförderung von
Qualifizierungsmaßnahmen sowie von Strategien und weiteren Instrumenten des
betrieblichen oder kommunalen Mobilitätsmanagements, und sofern keine
entsprechenden Planungen bestehen, aus welchen Gründen?
9. Welche strategischen Maßnahmen verfolgt die Bundesregierung, um das
Mobilitätsmanagement bundesweit strukturell zu stärken?
10. Welche Informationen oder Daten liegen der Bundesregierung zur
tatsächlichen Inanspruchnahme bestehender betrieblicher Mobilitätsangebote wie
Dienstrad, Jobticket oder Mobilitätszuschüsse vor?
11. Welche internationalen Beispiele für gesetzlich oder steuerlich geregelte
Mobilitätsbudgets sind der Bundesregierung bekannt, und nach welchen
Kriterien beurteilt sie die grundsätzliche Relevanz oder Übertragbarkeit
solcher Modelle – wie des seit 2019 bestehenden belgischen
Mobilitätsbudgets – auf die deutsche Mobilitäts- und Steuerpolitik?
Berlin, 24. Februar 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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