Schriftliche Frage 46 von Bodo Ramelow (DIE LINKE): Was waren die genauen Umstände der Entscheidung innerhalb des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Asylsuchende aus Pakistan nic…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 46 von Bodo Ramelow (DIE LINKE): Was waren die genauen Umstände der Entscheidung innerhalb des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Asylsuchende aus Pakistan nic…
Frage 46 (Bodo Ramelow, Die Linke):
Was waren die genauen Umstände der Entscheidung innerhalb des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Asylsuchende aus Pakistan nicht mehr nach Rheinland-Pfalz zu verteilen (bitte z. B. ausführen, wann dies von wem aus welchem Anlass entschieden wurde), und wie ist die mit Schreiben der Parlamentarischen Staatssekretärin beim Bundesminister des Innern Daniela Ludwig vom 13. November 2025 mir gegenüber abgegebene Erklärung, mit der Verteilung nur noch auf die Länder Nordrhein- Westfalen, Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen solle eine Beschleunigung der Verfahren erreicht werden, „da durch die Bündelung auf wenige Länder gezielt herkunftslandspezifisches Wissen in den jeweiligen Außenstellen aufgebaut wird“, damit zu vereinbaren, dass in der Vergangenheit nach meinem Kenntnisstand gerade in Rheinland- Pfalz viele Entscheidungen zu Asylsuchenden aus Pakistan getroffen wurden – worauf auch die Vielzahl der Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Trier hindeutet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 21/2486) – und dort entsprechendes herkunftslandspezifisches Wissen bereits vorliegen müsste, das aber nicht mehr genutzt werden kann, wenn Asylsuchende aus Pakistan nicht mehr nach Rheinland-Pfalz verteilt werden (bitte nachvollziehbar begründen)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 10. Dezember 2025:
Die Entscheidung, den Herkunftsstaat Pakistan nicht mehr in Rheinland- Pfalz bearbeiten zu lassen, steht im Zusammenhang mit der durchgeführten Neuordnung der Bearbeitung von Herkunftsstaaten, auf die sich Bund und Länder in der 25. Bund-Länder-Tagung „Asyl und Rückkehr“ am 12. März 2025 geeinigt haben. Diese Neuordnung ist am 1. April 2025 in Kraft getreten. Sie dient der Umsetzung des Beschlusses des Bundeskanzlers und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 6. März 2024 zur Flüchtlingspolitik, die Asylverfahren insgesamt effizienter zu bearbeiten und zu beschleunigen. Eine Rolle spielt hier z. B. die Verfügbarkeit von Sprachmittelnden oder die Organisation bei den zuständigen Verwaltungsgerichten, die ihrerseits Kammern mit regionalen Schwerpunkten bilden. Wie die Bundesregierung in ihren Antworten auf Ihre Schriftliche Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 21/2486 und die am 31. Oktober 2025 gestellten weiteren Fragen ausgeführt hat, ist es das Ziel dieser Maßnahme, zugleich für eine ausgewogene Verteilung der Asylbegehrenden auf die Länder zu sorgen und das erforderliche Fachwissen zu bündeln. Im Übrigen gelten für alle Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) dieselben Arbeitsgrundlagen. Diese sorgen für eine grundlegend effiziente Arbeitsorganisation und -erfüllung. Zudem stellt das BAMF so sicher, dass die Entscheidung nicht vom Standort einer Außenstelle abhängt.
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