Schriftliche Frage 85 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Nimmt die Bundesregierung die Ankündigung des Stahlkonzerns ArcelorMittal, trotz zugesagter Subventionen von 1,3 Mrd. Euro nicht in die Inst…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 30. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 85 von Dr. Michael Kaufmann (AfD): Nimmt die Bundesregierung die Ankündigung des Stahlkonzerns ArcelorMittal, trotz zugesagter Subventionen von 1,3 Mrd. Euro nicht in die Inst…
Frage 85 (Dr. Michael Kaufmann, AfD):
Nimmt die Bundesregierung die Ankündigung des Stahlkonzerns ArcelorMittal, trotz zugesagter Subventionen von 1,3 Mrd. Euro nicht in die Installation elektrisch betriebener Lichtbogenöfen in ihren Werken in Bremen und Eisenhüttenstadt zu investieren, weil sich das Projekt trotz der enormen Subventionen wirtschaftlich nicht darstellen lasse (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/ arcelor-mittal-stahlhersteller-sagt-wasserstoffproj ekt-in-milliardenhoehe-ab/100136073.html), zum Anlass, die Prämissen und Auswirkungen der sogenannten Energiewende einer kritischen Prüfung zu unterziehen und im Interesse der Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands grundlegende Kurskorrekturen in der Energiepolitik vorzunehmen, und wenn ja, in welcher Form?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 3. Juli 2025:
Die Bundesregierung evaluiert die Energiepolitik kontinuierlich und passt diese bei Bedarf an aktuelle Entwicklungen an. Hierzu führt die Bundesregierung aktuell ein Monitoring zur Energiewende durch. Die Bundesregierung ist sich der Herausforderungen, insbesondere der energieintensiven Industrie, bei den Energiekosten bewusst. Daher hat das Kabinett am 24. Juni 2025 Maßnahmen beschlossen, um Energiekosten schnell und wirksam zu senken. Mit den vom Kabinett beschlossenen Maßnahmen entlasten wir Verbraucher bei Energiekosten spürbar. Wir senken die Netzentgelte, schaffen die Gasspeicherumlage ab und verstetigen die Stromsteuerabsenkung auf den EU-Mindeststeuersatz von 0,5 Euro pro Megawattstunde für Unternehmen des Produzierenden Gewerbes sowie der Land- und Forstwirtschaft. Diese Maßnahmen stärken die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie. Am 25. Juni 2025 hat die Europäische Kommission den Beihilferahmen „Clean Industrial Deal State Aid Framework“ (CISAF) angenommen. Dieser ist ein wichtiges Instrument, um die globale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Europas zu stärken und die Industrie bei der Transformation zu unterstützen. Zu begrüßen ist insbesondere die im CISAF enthaltene Möglichkeit, Strompreise für energieintensive Industrien temporär zu senken. Dies ermöglicht es der Bundesregierung, einen Industriestrompreis einzuführen. Die Bundesregierung arbeitet daran, diese beihilferechtliche Möglichkeit nun zügig auf nationaler Ebene zu nutzen. Zudem setzt sich die Bundesregierung weiterhin mit Nachdruck bei der Europäischen Kommission dafür ein, dass Möglichkeiten geschaffen werden, um die Strompreiskompensation, die besonders energie- und handelsintensive Unternehmen erhalten können, auszuweiten und über 2030 hinaus zu verlängern.
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