Wettbewerbsfähiger Strom für die energieintensive Industrie
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Wettbewerbsfähiger Strom für die energieintensive Industrie
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/420
21. Wahlperiode 06.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Michael Kellner, Andreas Audretsch, Julian Joswig, Dr. Alaa
Alhamwi, Dr. Sandra Detzer, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Max Lucks und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wettbewerbsfähiger Strom für die energieintensive Industrie
Unsere energieintensive Industrie braucht Rückenwind. Dazu gehören auch
wettbewerbsfähige Strompreise. Die Fraktion der CDU/CSU setzt in ihrer
Energiepolitik jedoch stark auf Gaskraftwerke, die dauerhaft fossil bleiben
sollen – ein teurer Irrweg, der ohne konsequenten „Fuel Switch“ zu grünem
Wasserstoff unsere Abhängigkeit von fossilem Gas verlängert und unsere
Technologieführerschaft in zukunftsfähigen Industrien (u. a. Markthochlauf von
Wasserstoff) gefährdet. Dauerhaft günstige Strompreise können nur durch den Ausbau
der erneuerbaren Energien erreicht werden – flankiert von ausreichenden
Speichern, flexiblem Verbrauch und von Kraftwerken, die zunächst mit Gas und
nach einem notwendigen „Fuel Switch“ mit Wasserstoff oder grünen
Molekülen betrieben werden.
Als schnelle, zusätzliche Maßnahme ist es zwar begrüßenswert, dass die
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katherina Reiche die Initiativen des
ehemaligen Bundesministers für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert
Habeck zur Senkung der Stromsteuer und der Netzentgelte fortführen möchte.
Grundsätzlich zu begrüßen ist auch die Einführung eines Industriestrompreises
für die energieintensive Industrie. Es besteht jedoch erhebliche Unsicherheit,
welche konkrete Ausgestaltung, welchen Empfängerkreis und welche Kosten
die Bundesregierung für diesen Industriestrompreis vorsieht. Während der
Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD lediglich eine Absenkung der
Stromkosten für alle Unternehmen um 5 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh)
vorsieht und einen Industriestrompreis in unbestimmter Höhe erwähnt, gehen
mehrere aktuelle Presseberichte unter Verweis auf BMWE-interne (BMWE =
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) Papiere von einer geplanten
Absenkung der Stromkosten der energieintensiven Industrie auf 5 ct/kWh aus.
Laut Presseberichten (www.handelsblatt.com/politik/deutschland/industriestro
mpreis-wirtschaftsministerium-fuerchtet-scheitern-an-der-eu/100129190.html)
trifft der geplante subventionierte Industriestrompreis zudem auf erhebliche
beihilferechtliche Vorbehalte der Europäischen Kommission. Ohne eine
schnelle Klärung in Brüssel drohen deshalb gleich zwei Risiken: Erstens ein Scheitern
des Industriestrompreises – mit dauerhaft hohen Stromkosten für die
Industrie – und zweitens eine fossile Pfadabhängigkeit, die die Energiewende weiter
verteuert.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche Höhe sieht die Bundesregierung für einen möglichen staatlich
gestützten Industriestrompreis vor?
2. Wie viele Unternehmen in Deutschland wären nach Auffassung der
Bundesregierung aufgrund der sogenannten KUEBLL-Liste (KUEBLL =
Klima-, Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien) potenziell
anspruchsberechtigt für den Industriestrompreis, und wie verteilen sie sich auf die
Branchen und Bundesländer (bitte tabellarisch auflisten)?
a) Was hat die Bundesregierung unternommen, um die Liste der
antragsberechtigten Unternehmen über die KUEBLL-Liste auszuweiten?
b) Auf welche Branchen plant sie, die KUEBLL-Liste auszuweiten?
c) Wie begründet die Bundesregierung die Ausweitung auf die
jeweiligen Branchen?
3. Welche Verteilungswirkung erwartet die Bundesregierung bei Einführung
eines Industriestrompreises auf kleine, mittlere und große Unternehmen,
und wie verteilt sich die Entlastung nach Abschätzung der
Bundesregierung auf diese drei Gruppen?
4. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass, wie im
Koalitionsvertrag angekündigt, alle Unternehmen um mindestens 5 ct/kWh entlastet
werden?
5. Welcher durchschnittliche Strompreis wird nach Informationen der
Bundesregierung von jenen Unternehmen gezahlt, die gemäß der sogenannten
KUEBLL-Liste potenziell anspruchsberechtigt für den Industriestrompreis
wären, und zwar
a) 2025,
b) jeweils in den Jahren von 2013 bis 2023?
6. Beabsichtigt die Bundesregierung, im Rahmen der beihilferechtlichen
Ausgestaltung des Industriestrompreises im Sinne des Green Deals von
begünstigten Industrieunternehmen eine klare Verpflichtung einzufordern
mit Blick auf die
a) Erreichung der Klimaneutralität bis 2045,
b) Standort- und Beschäftigungssicherung,
c) Tariftreue,
d) Energieeffizienz,
e) Flexibilisierung des Verbrauchs,
und wenn nein, warum nicht?
7. Welche Rückmeldungen der Generaldirektion Wettbewerb (DG COMP)
liegen der Bundesregierung zum deutschen Konzept eines
Industriestrompreises seit Amtsübernahme von Bundeswirtschaftsministerin Katherina
Reiche vor (bitte nach Datum und Inhalt aufschlüsseln)?
8. Welche formellen und informellen Kontakte hat die Bundesregierung seit
dem 1. Mai 2025 mit Vertretenden der Europäischen Kommission, anderer
Mitgliedstaaten oder des Rates aufgenommen, um über das Vorhaben zu
beraten (bitte jeweils Datum, Gesprächspartnerin bzw. Gesprächspartner,
Ebene, Anlass und Kernaussagen benennen)?
9. Wer trägt innerhalb der Bundesregierung die Federführung für die
Verhandlungen zum Industriestrompreis in Brüssel, und wie erfolgt die
Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen, insbesondere zur
Deckung der veranschlagten Haushaltswirkungen?
10. Bis wann ist die Übermittlung eines vollständigen Notifizierungsdossiers
an die Europäische Kommission vorgesehen, und mit welcher
realistischen Verfahrensdauer rechnet die Bundesregierung, damit der
Industriestrompreis ab 1. Januar 2026 greifen kann?
11. Wird seitens der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission
darüber beraten, ein befristetes Sonderprogramm „Europäischer
Brückenstrompreis“ einzurichten, um Wettbewerbsverzerrungen im EU-
Binnenmarkt zu vermeiden – etwa durch die Bereitstellung günstiger Kredite
nach dem Vorbild des SURE-Programms für Mitgliedstaaten, die einen
national finanzierten Industriestrompreis nicht aus eigener Kraft umsetzen
können, damit diese zeitlich befristete Unterstützungsmaßnahmen für
energieintensive Unternehmen ermöglichen können?
12. Wird mit der Europäischen Kommission darüber verhandelt, einen
solchen Brückenstrompreis im Rahmen von REPowerEU für die
Mitgliedstaaten förderfähig zu machen?
13. Welche alternativen Ausgleichs- oder Unterstützungsinstrumente prüft die
Bundesregierung für den Fall, dass die Genehmigung des
Industriestrompreises nicht erteilt wird?
14. Welche jährlichen Haushaltswirkungen (Ausgaben, Mindereinnahmen,
Deckungsvorschläge) erwartet die Bundesregierung für den Zeitraum von
2025 bis 2035 in Bezug auf den Industriestrompreis, und auf welcher
Grundlage sollen diese finanziert werden?
15. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den durchschnittlichen Strompreis
(in ct/kWh) für die nach der „KUEBLL-Liste“ anspruchsberechtigten
Unternehmen,
a) wenn der Industriestrompreis von 5 ct/kWh bzw. eine Absenkung des
Strompreises auch für energieintensive Unternehmen um 5 ct/kWh
wie geplant genehmigt würde, und
b) welches durchschnittliche Preisniveau ergäbe sich ohne diese
Maßnahme bei Fortführung der derzeitigen Stromsteuer- und
Netzentgeltregelungen
(bitte zugrunde liegende Annahmen – Spot- und Terminmarktniveau,
EEG-Umlagen-Befreiungen [EEG = Erneuerbare-Energien-Gesetz]
u. Ä. –] transparent darlegen)?
16. Welche Abwanderungs- bzw. Produktionsverlagerungsszenarien hat die
Bundesregierung ohne einen vergünstigten Industriestrompreis modelliert,
und mit welchen Beschäftigungs-, Wertschöpfungs- und
Emissionswirkungen rechnet sie (bitte tabellarisch auflisten)?
17. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung über mögliche
Klagerisiken anderer EU-Mitgliedstaaten oder von Wettbewerbern vor, wenn der
Industriestrompreis genehmigt würde?
Berlin, den 4. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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