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Schriftliche Frage 92 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Genehmigungen für Rüstungsexporte an die Vereinigten Arabischen Emirate hat die Bundesregierung in den letzten sechs Monaten ertei…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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Schriftliche Frage 92 von Agnieszka Brugger (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Genehmigungen für Rüstungsexporte an die Vereinigten Arabischen Emirate hat die Bundesregierung in den letzten sechs Monaten ertei… Frage 92 (Agnieszka Brugger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Genehmigungen für Rüstungsexporte an die Vereinigten Arabischen Emirate hat die Bundesregierung in den letzten sechs Monaten erteilt (bitte Gesamtzahl angeben und einzelne Aufschlüsselung der 13 Genehmigungen mit dem höchsten Wert sowie Angabe des jeweiligen Wertes), und wird die Bundesregierung angesichts der zahlreichen Hinweise auf eine Unterstützung der Rapid Support Forces ( RSF) im Sudan durch die Vereinigten Arabischen Emirate einen Rüstungsexportstopp für die Vereinigten Arabischen Emirate verhängen (https://observer.co.uk/news/intern ational/article/wld0911uae)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 8. Dezember 2025: Bei den Angaben von Genehmigungswerten aus dem Jahr 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen, die sich durch Berichtigungen und Fehlerkorrekturen noch verändern können. Im Zeitraum vom 1. Juni bis einschließlich 2. Dezember 2025 wurden 39 Einzelgenehmigungen für die endgültige Ausfuhr von Rüstungsgütern in die Vereinigten Arabischen Emirate im Gesamtwert von 15.044.110 Euro erteilt. Die Bunderegierung informiert die Öffentlichkeit in ihren jährlichen und halbjährlichen Rüstungsexportberichten sowie in Antworten auf Parlamentarische Fragen transparent und regelmäßig mit aggregierten Zahlen über erteilte Rüstungsexportgenehmigungen. Eine darüberhinausgehende Aufschlüsselung zu Einzelgenehmigungen erfolgt im Einklang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 (BVerfGE 137,185) nicht. Im Übrigen gilt: Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte, sowohl Kriegswaffen als auch sonstige Rüstungsgüter, entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Die Prüfung erfolgt im Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und seinen vorgesehenen Verwendungszweck. Im Einklang mit den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nur erteilt, wenn der Endverbleib dieser Güter im Empfängerland per Endverbleibserklärung sichergestellt ist. Vor der Erteilung einer Genehmigung werden von der Bundesregierung alle vorhandenen Informationen, insbesondere hinsichtlich eines gesicherten Endverbleibs, umfassend geprüft und bewertet. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2847 verwiesen.

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