Schriftliche Frage 105 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn des Krieges im Sudan ergriffen, um angesichts der ihr zufolge bekannten Beric…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 105 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn des Krieges im Sudan ergriffen, um angesichts der ihr zufolge bekannten Beric…
Frage 105 (Charlotte Antonia Neuhäuser, Die Linke):
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung seit Beginn des Krieges im Sudan ergriffen, um angesichts der ihr zufolge bekannten Berichte über militärische Unterstützung für sudanesische Konfliktparteien durch Drittstaaten (vgl.
Antwort des Staatssekretärs Dr. Thomas Steffen vom 11. Dezember 2025:
Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte, sowohl Kriegswaffen als auch sonstige Rüstungsgüter, entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen nach den rechtlichen und politischen Vorgaben. Die Prüfung erfolgt im Hinblick auf das jeweilige Empfängerland, die Art des Rüstungsgutes und seinen vorgesehenen Verwendungszweck. Im Einklang mit den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nur erteilt, wenn der Endverbleib dieser Güter im Empfängerland sichergestellt ist. Die Prüfung des Endverbleibs vor Erteilung der Ausfuhrgenehmigung entspricht dem in der EU üblichen System und ist als wirksames Kontrollinstrument anerkannt. Seit 2015 besteht überdies die Möglichkeit von Vor- Ort-Kontrollen (Post-Shipment-Kontrollen) des Verbleibs von bestimmten, aus Deutschland gelieferten Rüstungsgütern. Seitdem müssen staatliche Empfänger von kleinen und leichten Waffen und bestimmten Schusswaffen (Pistolen, Revolver, Scharfschützengewehre) in Drittländern bereits zum Zeitpunkt der Genehmigung einer späteren Vor-Ort- Überprüfung des angegebenen Endverbleibs der Rüstungsgüter im Empfängerland zugestimmt haben. Bislang wurde eine entsprechende Vor- Ort-Kontrolle in den Vereinigten Arabischen Emiraten durchgeführt. Die Kontrolle verlief ohne Beanstandungen. Darüber hinaus ist die Bundesregierung regelmäßig mit den Vereinigten Arabischen Emiraten zur Lage im Sudan und zum Quad-Friedensplan im Gespräch. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke auf Bundestagsdrucksache 21/2847 verwiesen.
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