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Schriftliche Frage 188 von Rocco Kever (AfD): Inwieweit wird die Bundesregierung – nachdem der Deutsche Bundestag am 28. November 2025 den Haushalt 2026 mit einem zinslosen Darlehen von…

dip / schriftliche_frage 12.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 8. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 188 von Rocco Kever (AfD): Inwieweit wird die Bundesregierung – nachdem der Deutsche Bundestag am 28. November 2025 den Haushalt 2026 mit einem zinslosen Darlehen von… Frage 188 (Rocco Kever, AfD): Inwieweit wird die Bundesregierung – nachdem der Deutsche Bundestag am 28. November 2025 den Haushalt 2026 mit einem zinslosen Darlehen von 3,2 Mrd. Euro an die gesetzliche Pflegeversicherung (davon 1,7 Mrd. Euro erst in der Bereinigungssitzung beschlossen) endgültig verabschiedet hat – der Öffentlichkeit und dem Parlament einen verbindlichen Rückzahlungsplan für dieses Darlehen vorlegen, obwohl der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen sowie der haushaltspolitische Sprecher der Fraktion der CDU/CSU, Christian Haase, bereits öffentlich einräumen, dass damit lediglich eine akute Finanznot gelindert und keine strukturellen Probleme gelöst werden, und warum wurde diese kurzfristige und aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN „Hau-Ruck-Aktion“ ohne vorherige Offenlegung realistischer Rückzahlungsszenarien und der damit einhergehenden dauerhaften Mehrbelastung der Steuerzahler durchgeführt (vgl. www.zeit.de/gesundheit/2025-11/pflegeversi cherung-bundesregierung-darlehen-gesundheitspo litilk-haushalt)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 9. Dezember 2025: Der Haushaltsgesetzgeber hat in § 13 Absatz 7 Satz 2 des Haushaltsgesetzes 2026 die Rückzahlung des Darlehens geregelt.

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