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Schriftliche Frage 171 von Nicole Hess (AfD): Welches Finanzvolumen müssen die von der Bundesregierung geplanten Reformmaßnahmen in der sozialen Pflegeversicherung in den Jahren 2027 bis…

dip / schriftliche_frage 07.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. August 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 171 von Nicole Hess (AfD): Welches Finanzvolumen müssen die von der Bundesregierung geplanten Reformmaßnahmen in der sozialen Pflegeversicherung in den Jahren 2027 bis… Frage 171 (Nicole Hess, AfD): Welches Finanzvolumen müssen die von der Bundesregierung geplanten Reformmaßnahmen in der sozialen Pflegeversicherung in den Jahren 2027 bis 2030 jeweils kompensieren (bitte pro Jahr aufschlüsseln), damit der allgemeine Beitragssatz – entgegen der in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/7125 dargestellten rechnerischen Entwicklung – bis 2030 nicht auf 4,4 Prozent steigt, und welche Annahmen liegen dieser Berechnung zugrunde? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Georg Kippels vom 6. August 2026: Die Bundesregierung verweist auf den sich aktuell in der Ressortabstimmung befindlichen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz), welcher seit dem 5. Juni 2026 auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht ist (siehe: www.bundesgesundheitsministerium.de/file admin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/RefE- Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf). Dem Entwurf können insbesondere auf den Seiten 5 und 6 die erfragten Informationen entnommen werden.

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