polradar

Schriftliche Frage 88 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie viele Hinweise auf Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder de…

dip / schriftliche_frage 05.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 88 von Cem Ince (DIE LINKE): Wie viele Hinweise auf Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder de… Frage 88 (Cem Ince, Die Linke): Wie viele Hinweise auf Verstöße, die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient, sind bislang bei der Hinweisgeberstelle („externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz“) eingegangen, und zu welchen Ergebnissen führten diese Meldungen (bitte nach Art der neun häufigsten Verstöße differenzieren und dabei auf jeden Fall Verstöße gegen das Mindestlohngesetz und Verstöße gegen das Betriebsverfassungsgesetz einbeziehen, auch wenn dadurch ggf. darüber hinaus nur die sieben häufigsten Arten aufgelistet werden, und Ergebnisse der Meldungen angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 2. Dezember 2025: Bei der nach § 19 des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) beim Bundesamt für Justiz eingerichteten externen Meldestelle des Bundes sind im Jahr 2023 (vom Inkrafttreten des HinSchG am 2. Juli bis zum 31. Dezember 2023) 410 Meldungen eingegangen. Davon haben hinweisgebende Personen in 71 Fällen geltend gemacht, ihrer Meldung liege ein bußgeldbewehrter Verstoß zugrunde. Im Jahr 2024 hat die externe Meldestelle des Bundes 1.802 Meldungen erhalten. Hier sind hinweisgebende Personen in 619 Fällen von einem bußgeldgewehrten Verstoß ausgegangen. Im Jahr 2025 sind bis Ende Oktober rund 2.450 Meldungen eingegangen, davon wurde in 615 Fällen ein bußgeldbewehrter Verstoß geltend gemacht. Die externe Meldestelle des Bundes orientiert sich bei der statistischen Erfassung der Meldungen im Wesentlichen an den Anforderungen des § 26 HinSchG. Es werden daher keine Daten dazu erhoben, in welchen Fällen der gemeldete Verstoß nach rechtlicher Prüfung tatsächlich einer Bußgeldvorschrift im Sinne von § 2 Absatz 1 Nummer 2 HinSchG zuzuordnen ist und auf welches Rechtsgebiet ein festgestellter bußgeldbewehrter Verstoß entfällt. Es wird auch umgekehrt nicht erfasst, in wie vielen Fällen die hinweisgebende Person keinen bußgeldbewehrten Verstoß geltend gemacht hat (sondern zum Beispiel einen strafbewehrten Verstoß) und nach rechtlicher Prüfung dann ein bußgeldbewehrter Verstoß im Sinne von § 2 Absatz 1 Nummer 2 HinSchG festgestellt wurde. Hinsichtlich der Ergebnisse der Meldungsverfahren wird auf die Jahresberichte der externen Meldestelle des Bundes verwiesen, die im Internet unter folgender Adresse zu finden sind: www.bundesjustizamt.de/DE/M eldestelledesBundes/Jahresberichte/Jahresberichte_node.html.

Relationen