Schriftliche Frage 147 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung einzubringen, um bezüglich des Zahntechnikerhandwerks „die strikte Bindung an di…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 1. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
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Schriftliche Frage 147 von Julia-Christina Stange (DIE LINKE): Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung einzubringen, um bezüglich des Zahntechnikerhandwerks „die strikte Bindung an di…
Frage 147 (Julia-Christina Stange, Die Linke):
Beabsichtigt die Bundesregierung, eine gesetzliche Regelung einzubringen, um bezüglich des Zahntechnikerhandwerks „die strikte Bindung an die Grundlohnsumme bei der Vergütungsregulierung i. V. m. § 71 Absatz 2 und 3 SGB V aufzuheben“ sowie „vor dem Hintergrund der gestiegenen Energie- und Rohstoffpreise einen schnellen und unbürokratischen finanziellen Ausgleich zu schaffen, zum Beispiel im Rahmen einer Einmalzahlung“ wie es die Fraktion der CDU/CSU im Dezember 2022 im Deutschen Bundestag beantragt hatte (Bundestagsdrucksache 20/4884), und wie hoch liegt nach Kenntnis der Bundesregierung nach aktuellen verfügbaren Daten das durchschnittliche Bruttostunden- bzw. Monatsentgelt für Angestellte in der Zahntechnik (bitte zum Vergleich die Entgelte für die vergangenen fünf Jahre ausweisen)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 2. Dezember 2025:
Die Preise für zahntechnische Leistungen im Rahmen der Regelversorgung bei Zahnersatz werden in einem zweistufigen Verfahren festgelegt. Gemäß § 57 Absatz 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) vereinbaren bis zum 30. September eines jeden Kalenderjahres der GKV-Spitzenverband (GKV-SV) und der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) die bundeseinheitlichen Durchschnittspreise für das jeweilige Folgejahr. Diese sogenannten Bundesmittelpreise bilden die Grundlage für die Höchstpreise auf Landesebene. Diese werden gemäß § 57 Absatz 3 SGB V von den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen mit den Zahntechniker-Innungen auf Landesebene vereinbart. Die Höchstpreise dürfen die Bundesmittelpreise um bis zu 5 Prozent unter- oder überschreiten. Für die Vereinbarung der Bundesmittelpreise ist der Grundsatz der Beitragssatzstabilität nach § 71 SGB V zu beachten. Eine Aufhebung dieser Bindung für die Bundesmittelpreise wird angesichts der aktuellen Finanzsituation der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gegenwärtig nicht geprüft. Bei der Bewertung der wirtschaftlichen Situation der zahntechnischen Betriebe ist zudem zu berücksichtigen, dass die Vergütungen für die zahntechnische Regelversorgung nur einen Teil ihrer Einnahmen ausmachen. Gewerbliche Dentallabore generieren einen erheblichen Umsatzanteil durch die Einnahmen aus Versorgungsformen, die nach frei vereinbarten Preisen oder nach der höher dotierten Bundeseinheitlichen Benennungsliste für (privat-)zahntechnische Leistungen (BEB) vergütet werden. Nach der Statistik der Bundesagentur für Arbeit lag im Jahr 2024 das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) für Vollzeitbeschäftigte in Berufen der Zahntechnik bei 3.109 Euro. Weitere Informationen können der beigefügten Tabelle entnommen werden. Tabelle: Mediane von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe mit Angaben zum Bruttomonatsentgelt für Berufe in der Zahntechnik (8254 der KldB 2010) Deutschland (Arbeitsort) Zeitreihe Tätigkeit nach KldB 2010 Stichtag 31.12. des Jahres 2019 2020 2021 2022 2023 2024 Median in Euro 1 2 3 4 5 6 Insgesamt 3.401 3.427 3.516 3.646 3.796 4.013 8254 Berufe in der Zahntechnik 2.628 2.590 2.735 2.842 2.982 3.109 Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit
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