Berichte über digitale Überwachung und mögliche Menschenrechtsverletzungen in Argentinien (Antwort zu Drs. 21/5137)
Text
Berichte über digitale Überwachung und mögliche Menschenrechtsverletzungen in Argentinien (Antwort zu Drs. 21/5137)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5976
21. Wahlperiode 13.05.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vinzenz Glaser, Desiree Becker, Doris
Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/5137 –
Berichte über digitale Überwachung und mögliche Menschenrechtsverletzungen
in Argentinien
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Seit Dezember 2023 ist der ultra-neoliberale Javier Milei von der Partei
La Libertad Avanza (LLA) Präsident von Argentinien. Javier Milei hat seit
Amtsantritt diverse Dekrete und Resolutionen erlassen, die
zivilgesellschaftliches Engagement einschränken und schwächen. Beispielsweise sorgte die am
14. Dezember 2023 erlassene Resolution 943/2023 (www.boletinoficial.gob.a
r/detalleAviso/primera/300917/20231215) für eine deutliche Einschränkung
von Straßenprotesten und wurde Ende 2025 vor dem argentinischen
Bundesverwaltungsgericht Nr. 11 in erster Instanz für verfassungswidrig erklärt
(www.cels.org.ar/web/2025/12/el-protocolo-antiprotesta-fue-declarado-nulo/,
www.cba24n.com.ar/argentina/el-protocolo-antipiquetes-seguira-vigente-
trasel-recurso-que-presento-el-gobierno_a695426e721287746617213d9).
Amnistía Internacional Argentina, die argentinische Sektion von Amnesty
International, dokumentierte 2024 einen gravierenden Einsatz von staatlicher
Gewalt gegen friedliche Proteste und die Kriminalisierung von
Protestierenden im Anschluss an das Inkrafttreten der Resolution 943/2023. Etwa 50
Pressevertreterinnen und Pressevertreter wurden bei ihrer Dokumentation der
Proteste durch staatliche Sicherheitskräfte verletzt. Die Polizeigewalt unter Javier
Milei betrifft auch Rentnerinnen und Rentner und Kinder (https://amnistia.org.
ar/wp-content/uploads/delightful-downloads/2024/12/Un-a%C3 ProzentB1o-d
e-protestas-2024.pdf). Die Menschenrechtsorganisation „Koordinationsstelle
gegen polizeiliche und institutionelle Repression“ (Coordinadora Contra la
Represión Policial e Institucional – CORREPI) zählt bis Dezember 2025
insgesamt mehr als 1 000 Tote und 1 500 Verletzte in den zwei Jahren der
Regierung Milei durch staatliche Gewalt (www.correpi.org/2025/24-anos-de-uno-d
e-los-hechos-de-resistencia-popular/). Ende 2025 äußerte sich der UN-
Ausschuss (UN = United Nations) gegen Folter (CAT) besorgt über die
Entwicklung der Anwendung staatlicher Gewalt und forderte die Überarbeitung
verschiedener Resolutionen, um Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die
Anwendung von staatlicher Gewalt in Einklang mit internationalen Normen
zu bringen (https://cnpt.gob.ar/2025/11/28/el-comite-contra-la-tortura-de-naci
ones-unidas-publico-las-observaciones-finales-sobre-el-septimo-informe-perio
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. Mai 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
dico-de-la-argentina/ & https://cnpt.gob.ar/2022/wp-content/uploads/2025/12/
CAT_C_ARG_CO_7_67684_S.pdf).
Neben dem zunehmenden Einsatz staatlicher Gewalt treibt die Regierung von
Präsident Javier Milei auch die digitale Überwachung voran. Medien
berichten über Überwachung von sozialen Medien, Gesichtserkennung im
öffentlichen Raum und einer neuen KI-Einheit (KI = Künstliche Intelligenz) bei
der Polizei. Das Vorgehen weckt bei einigen Organisationen, die sich für die
Wahrung der Menschenrechte im digitalen Raum einsetzen, Erinnerungen an
die Überwachung zu Zeiten der letzten Militärdiktatur (https://netzpolitik.org/
2026/argentinien-per-dekret-in-die-dunkle-vergangenheit/).
Laut „SurveillanceWatch“ operieren Anfang 2026 bereits 25 internationale
Unternehmen in Argentinien, die Überwachung und Analyse betreiben,
darunter die europäischen Unternehmen Thales und Idemia (www.surveillancewatc
h.io/targets?country=argentina). Die EU fördert mit dem EUROFRONT-
Programm biometrische Überwachungssysteme an den Grenzen Lateinamerikas,
unter anderem auch zwischen Argentinien und Bolivien, Brasilien und
Paraguay (https://programaeurofront.eu/en/page/que-es-eurofront). In der EU‑LAC
Digital Allianz forciert die EU seit 2023 die Kooperation mit Lateinamerika
und der Karibik unter anderem zu IT-Sicherheit und KI (https://international-p
artnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/eu-latin-america-and-caribbe
an-digital-alliance_en). Das MERCOSUR-Abkommen beinhaltet auch den
Handel mit digitalen Produkten und Dienstleistungen und ermöglicht neue
Standards für digitalen Handel (www.ad-hoc-news.de/boerse/news/ueberblic
k/eu-mercosur-abkommen-setzt-neue-standards-fuer-digitalen-handel/6850
0934).
Die „Digitale Allianz EU-Lateinamerika/Karibik“ (ECLAC, spanisch: CE-
PAL) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) sowie die Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH kooperieren seit 1980 (www.cepal.org/es/coopera
cion-cepal-alemania/acerca) aktuell in dem Projekt „MinJust“ für nachhaltigen
Bergbau (www.cepal.org/es/proyectos/mineria-sustentable-transformacion-jus
ta-minjust in Verbindung mit www.cepal.org/es/notas/la-cepal-realiza-curso-vi
rtual-regimenes-fiscales-la-mineria-litio-la-mesa-litio-argentina). Argentinien
wird auf der Webseite des BMZ aktuell jedoch nicht als Partnerland genannt
(www.bmz.de/de/laender#anc=Suche).
Im sogenannten Länder-Dreieck von Chile, Bolivien und Argentinien befinden
sich die größten Lithium-Reserven der Welt, an denen auch die EU und
Deutschland für den technologischen Fortschritt interessiert sind. Deutsche
Unternehmen beteiligen sich bereits am Lithium-Abbau in Argentinien und
ein Unternehmen des Bundes betreibt dort sogar das in Deutschland verbotene
Fracking (https://taz.de/Milliardenvertrag-fuer-Fluessigerdgas/!6135225/).
1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Argentinien als
Wirtschaftspartner zu, und für welche Sektoren bemisst die Bundesregierung
diese Bedeutung?
Argentinien war 2025 der viertwichtigste Handelspartner Deutschlands in der
Region Lateinamerika und Karibik. Der Koalitionsvertrag enthält das Ziel, die
Zusammenarbeit mit Argentinien auszubauen. Dazu wird das EU-MERCOSUR
Abkommen, dessen Handelsteil ab dem 1. Mai 2026 vorläufig zur Anwendung
kommt, maßgeblich beitragen. Von besonderer Bedeutung sind aus Sicht der
Bundesregierung u. a. der Maschinenbau- und Automobil-, der Rohstoff- und
der Energiesektor sowie der Markt für pharmazeutische, chemische und
elektrotechnische Erzeugnisse.
2. Welche eigenen Erkenntnisse sowie Erkenntnisse aus Berichten
internationaler Organisationen (insbesondere der Vereinten Nationen und der
Europäischen Union) und Nichtregierungsorganisationen liegen der
Bundesregierung zu möglichen Menschenrechtsverletzungen in Argentinien
seit Amtsantritt von Präsident Javier Milei vor, wie bewertet sie vor
diesem Hintergrund die Entwicklung von Rechtsstaatlichkeit,
Gewaltenteilung und dem Schutz der Menschenrechte (insbesondere im Hinblick auf
mögliche Fortschritte oder Rückschritte), in welcher Weise hat die
Bundesregierung entsprechende Themen gegenüber der argentinischen
Regierung thematisiert oder beabsichtigt sie zu thematisieren, und wenn
dies nicht erfolgt ist, aus welchen Gründen nicht?
Argentinien ist eine gefestigte Demokratie mit funktionierender
Gewaltenteilung und einer aktiven Zivilgesellschaft.
Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung der Menschenrechtslage und der
Rechtsstaatlichkeit in Argentinien auch seit dem Amtsantritt von Präsident
Javier Milei am 10. Dezember 2023 aufmerksam. Sie stützt sich dabei auf
Berichte der Deutschen Botschaft Buenos Aires, auf regelmäßige Berichte
internationaler Organisationen und von Nichtregierungsorganisationen.
Insgesamt ist unter der aktuellen argentinischen Regierung eine politische
Depriorisierung sowie teilweise Definanzierung einiger Politikfelder zu
beobachten, so auch im Bereich der Menschenrechtspolitik. Im Rahmen einer
Anhörung vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (CIDH)
äußerten am 19. November 2025 mehrere argentinische zivilgesellschaftliche
Organisationen Besorgnis über die aus ihrer Sicht verschlechterte Situation für die
Ausübung der Meinungs- und Pressefreiheit.
Die Bundesregierung bringt menschenrechtliche Themen regelmäßig im
Rahmen bi- und multilateraler Formate, wie dem Universellen Periodischen
Überprüfungsverfahren (UPR) des VN-Menschenrechtsrats, zur Sprache. Die
deutsche Botschaft in Buenos Aires führt außerdem Gespräche mit argentinischen
Behörden, Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft und
Menschenrechtsorganisationen.
3. Sofern Frage 2 bejaht wurde, sind staatliche
Menschenrechtsverletzungen für die Bundesregierung ein Anlass, wirtschaftliche Beziehungen zu
Argentinien zu überdenken, wenn ja, welche Sektoren sind betroffen,
und wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die engere wirtschaftliche
Kooperation mit den MERCOSUR-Ländern ist für die Bundesregierung von großer
Bedeutung für Diversifizierung und Resilienz, mehr Chancen und Innovation
für europäische Unternehmen.
Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Argentinien und Deutschland
beruhen auf den Aktivitäten und Initiativen privatrechtlicher Unternehmen, die den
gesetzlichen Regelungen, unterliegen.
4. Welche Bundesministerien oder nachgelagerten Behörden pflegen in der
aktuellen Wahlperiode welche Beziehungen zu staatlichen Stellen in
Argentinien (bitte nach Bundesministerium bzw. Behörde in Deutschland
und staatlicher Stelle in Argentinien sowie Zweck der Beziehung
auflisten)?
Die Bundesregierung steht über verschiedene staatliche Stellen in einem
kontinuierlichen Austausch mit der argentinischen Regierung. Eine besondere Rolle
kommt dabei den deutschen Auslandsvertretungen nach § 3 Absatz 2 des
Gesetzes über den Auswärtigen Dienst zu.
Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von Bundesministerien sowie nachgelagerten Behörden den
Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Kontakten. Eine Verpflichtung zur
Erfassung von Daten für Kontakte sämtlicher Mitarbeiter von (nachgelagerten)
Bundesbehörden im Sinne der Fragestellung besteht nicht und ist im Rahmen einer
ressourcenschonenden Verwaltung auch nicht sinnvoll leistbar.
5. Welche Bundesministerien oder nachgelagerten Behörden haben sich in
dieser Wahlperiode an Trainings-, Schulungs- oder
Ausbildungsmaßnahmen für staatliche Stellen in Argentinien beteiligt (bitte nach
Bundesministerium bzw. Behörde in Deutschland und staatlicher Stelle in
Argentinien sowie Thema der Trainings-, Schulungs- oder
Ausbildungsmaßnahme auflisten)?
Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare
Sicherheit (BMUKN) hat sich in folgender Form an Schulungen beteiligt: Drei
Webinare zu Digitalisierung der Mobilität (mit dem argentinischen
Verkehrsministerium sowie dem Transportministerium von Buenos Aires), insbesondere
des öffentlichen Nahverkehrs, zwei regionale Workshops zur Unterstützung der
Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im
Agrarsektor (mit argentinischen Vertretern von Provinzregierungen, dem Nationalen
Institut für Agrartechnologie INTA und dem Nationalen Rat für wissenschaftliche
und technische Forschung CONICET) sowie ein Workshop zum
Fähigkeitsaufbau im Bereich Synthetische Biologie im Kontext der Konvention über die
biologische Vielfalt mit dem argentinischen Staatssekretariat für Land- und
Viehwirtschaft und Fischerei.
Darüber hinaus fanden keine Trainings-, Schulungs- oder
Ausbildungsmaßnahmen durch Ministerien oder nachgelagerten Behörden im Sinne der
Fragestellung statt.
6. Welche deutschen Unternehmen mit staatlicher Förderung oder
Bundesbeteiligung pflegen im Zeitraum von Dezember 2023 bis heute welche
Beziehungen zu staatlichen Stellen in Argentinien (bitte nach
Unternehmen, Art und Höhe der Förderung oder Art der Beteiligung, staatlicher
Stelle in Argentinien, Jahr und Zweck der Beziehung auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob deutsche Unternehmen
im Zeitraum von Dezember 2023 bis heute staatliche Stellen in
Argentinien mit Überwachungssoftware oder Überwachungshardware
ausstatten, und wenn ja, welche Unternehmen mit öffentlicher Förderung oder
Bundesbeteiligung sind darunter (bitte nach Unternehmen, Art und Höhe
der Förderung oder Art der Beteiligung, empfangender staatlicher Stelle
in Argentinien, Jahr und Name der Überwachungssoftware oder
Überwachungshardware auflisten)?
Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
8. In welcher Art und Weise beteiligt sich die Bundesregierung am EU-
Förderprogramm EUROFRONT?
a) Beteiligt sich die Bundesregierung oder beteiligen sich nachgelagerte
Behörden an der EU-Förderung oder Bereitstellung von Hard- und
bzw. oder Software für Grenzüberwachungssysteme in Argentinien,
und wenn ja, bitte nach Bundesministerium bzw. Behörde, Höhe der
Förderung, Name der Hard- bzw. Software und staatlicher
Empfängerstelle in Argentinien auflisten?
Die Fragen 8 und 8a werden zusammen beantwortet.
Das Förderprogramm EUROFRONT ist ein Programm der EU-Kommission
und wird im Wege der indirekten Mittelverwaltung durch beauftragte
Implementierungspartner umgesetzt. Deren Auswahl obliegt der EU-Kommission;
eine förmliche Einbindung der Bundesregierung in die Programmsteuerung
findet nicht statt.
b) Beteiligt sich die Bundesregierung oder beteiligen sich nachgelagerte
Behörden an der Aus-, Fort- und bzw. oder Weiterbildung von
Angehörigen staatlicher Stellen in Argentinien zum Thema
Grenzüberwachung, und wenn ja, bitte nach Bundesministerium bzw. Behörde,
Thema der Bildungsmaßnahme, Zeitpunkt der Bildungsmaßnahme
und teilnehmender staatlicher Stelle in Argentinien auflisten?
Es finden keine derartigen Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen durch
Bundesbehörden statt.
c) Was ist der Bundesregierung bekannt zur Anwendung von Software
zur KI-gestützten Analyse von Behördendatensätze in Argentinien,
zum Ausmaß der Anwendung automatisierter biometrischer
Fernidentifizierung im öffentlichen Raum sowie zu der menschenrechtlichen
Gefahr der möglichen Kombination beider Informationsquellen
aufgrund der Beschaffung von Software für beide Szenarien durch eine
Behörde, und welche Konsequenzen mit Blick auf die
Geschäftstätigkeit mit Argentinien zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
9. In welcher Form und an welchen Projekten beteiligt sich die
Bundesregierung oder beteiligen sich nachgelagerte Behörden in dieser
Wahlperiode an der EU‑LAC Digital Allianz (bitte nach Projekt, Art der
Beteiligung, Fördervolumen und Zeitraum auflisten)?
Die regionale Team-Europe-Initiative „EU-LAC Digital Alliance“ dient der
Vertiefung der digitalen Zusammenarbeit zwischen der EU und der Region
Lateinamerika und Karibik (LAK) sowie der Förderung einer an
menschenrechtlichen Grundsätzen orientierten digitalen Transformation. Die Bundesregierung
beteiligt sich über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (BMZ) im Rahmen des Projekts „EU-LAC Digital Alliance
High-Level Policy Dialogue on Digital Policy and Regulation“ in
Zusammenarbeit mit der EU-Kommission sowie weiteren Mitgliedstaaten der EU. Das
BMZ finanziert die Politikdialoge im Rahmen des Projekts mit bis zu
600.000 Euro. Die Förderung ist für den Zeitraum von Januar 2023 bis
mindestens März 2027 vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt über die Deutsche
Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Kooperation mit der
Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (UN-ECLAC). Ziel der
Dialoge ist die Stärkung des regionalen Austauschs sowie die Förderung
gemeinsamer Standards in zentralen digitalen Politikfeldern. Hierzu zählen
insbesondere Datenschutz, grenzüberschreitende Datenflüsse, Cybersicherheit, die
verantwortungsvolle Nutzung Künstlicher Intelligenz sowie digitale
Verwaltung.
10. Für welche digitalen Produkte oder Dienstleistungen sieht die
Bundesregierung Handelspotenzial zwischen Deutschland und Argentinien unter
dem MERCOSUR-Abkommen?
Digitaler Handel macht einen wachsenden Anteil an den Volkswirtschaften der
EU und der MERCOSUR-Staaten aus. Das EU-MERCOSUR Abkommen
(Partnerschaftsabkommen/EMPA sowie Interimsabkommen über den Handel/
ITA) erleichtern auch den Handel mit digitalen Produkten, etwa durch die
Förderung der Verwendung von elektronischen Verträgen, Signaturen und
Authentifizierungen oder die Untersagung von Zöllen auf elektronische
Übertragungen. Von den Regelungen werden auch digitale Dienstleister in Deutschland
und Argentinien profitieren, etwa im für viele Schlüsselindustrien bedeutenden
Bereich Software und IT-Dienstleistungen. Parallel zu den Bestimmungen zur
Handelsliberalisierung ist im EMPA ein Dialog zwischen der EU und den
MERCOSUR-Staaten zur Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Wirtschaft
sowie der Digitalpolitik vereinbart.
11. Für welche sicherheitsrelevanten Produkte oder Dienstleistungen sieht
die Bundesregierung Handelspotenzial zwischen Deutschland und
Argentinien unter dem MERCOSUR-Abkommen?
Das EU-MERCOSUR Abkommen sieht den Abbau von Zöllen und
Handelserleichterungen für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen vor. Darunter
befinden sich grundsätzlich auch sicherheitsrelevante Waren und
Dienstleistungen. Darüberhinausgehende Analysen, für welche dieser Waren und
Dienstleistungen das Abkommen besonderes Potenzial eröffnet, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
12. Für welche Rohstoffe sieht die Bundesregierung Handelspotenzial
zwischen Deutschland und Argentinien unter dem MERCOSUR-
Abkommen?
Das EU-MERCOSUR Abkommen spielt eine bedeutsame Rolle bei der
angestrebten Diversifizierung von deutschen und europäischen Lieferketten vor dem
Hintergrund aktueller geopolitischer Konflikte. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist
der Zugang zu Rohstoffen und natürlichen Ressourcen, die für die deutsche und
europäische Industrie von großer Bedeutung sind. Bei kritischen Rohstoffen ist
Argentinien vor allem als weltweit bedeutender Produzent von
Lithiummineralen, aber auch von Strontiummineralen und Bormineralien relevant.
13. Welche deutschen Unternehmen mit staatlicher Förderung oder
Bundesbeteiligung betreiben seit Dezember 2023 Rohstoffhandel mit
Argentinien, und welche Rohstoffe werden gehandelt (bitte nach Unternehmen,
Höhe der Förderung oder Art der Beteiligung, Rohstoff und
Handelsvolumen auflisten)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
14. Welche Ziele verfolgt das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung mit der Teilnahme am Projekt „MinJust“?
Mit dem Projekt „MinJust“ verfolgt das BMZ das Ziel, den für die Energie-
und Mobilitätswende wachsenden Rohstoffabbau in Lateinamerika und der
Karibik so zu gestalten, dass wirtschaftliche Chancen aus dem Rohstoffsektor
besser für nachhaltige Entwicklung nutzbar gemacht und zugleich soziale sowie
ökologische Risiken begrenzt werden. Das Vorhaben entspricht damit der
entwicklungspolitischen Linie des BMZ zu verantwortungsvollen
Rohstofflieferketten, guter und inklusiver Regierungsführung sowie zu einem gerechten
sozial-ökologischen Umbau der Wirtschaft in Lateinamerika und der Karibik
beizutragen.
a) Teilt die Bundesregierung die Positionen zum Klimaschutz der
argentinischen Regierung von Javier Milei?
Die Bundesregierung steht zu den deutschen und europäischen Klimazielen und
setzt das Übereinkommen von Paris um. Dabei setzt sich die Bundesregierung
für eine Klimapolitik ein, die von klimawissenschaftlichen Erkenntnissen
geleitet ist und die Energiewende vorantreibt. Die Bundesregierung arbeitet bilateral
mit zahlreichen Partnerländern zu Klimaschutz und -anpassung zusammen,
macht sich deren Politik aber nicht immer zu eigen.
b) Sind der Bundesregierung mögliche Menschenrechtsverletzungen
während der Proteste gegen das Projekt PSJ Cobre Mendocino San
Jorge in Mendoza im Herbst und Winter 2025 bekannt, wenn ja,
welche?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Auswirkungen der
Gesetzesnovelle des „Ley Glaciares“ auf die Verteilung von
Wasserressourcen auf Bergbauunternehmen und Natur, und wenn ja, welche?
Zentraler Bestandteil der Gesetzesänderung ist nach Kenntnis der
Bundesregierung die Abgabe der Zuständigkeit für die Registrierung geschützter Gletscher
und Gletscherareale von argentinischen Bundesbehörden an Behörden der
Provinzen. Der Gesetzentwurf nimmt in seiner derzeitigen Fassung keine
Umverteilung von Wasserressourcen vor, sondern eröffnet die Möglichkeit von
Einzelfallentscheidungen durch die in Zukunft zuständigen Provinzbehörden.
d) Überdenkt das BMZ vor dem Hintergrund möglicher
Menschenrechtsverletzungen in Mendoza, der staatlichen Repressionen gegen Proteste
und der Aufweichung des Klimaschutzes der Regierung Milei die
Kooperation im Projekt „MinJust“, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung verweist darauf, dass das Vorhaben regional angelegt und
mit der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika und
die Karibik (VN-ECLAC) umgesetzt wird. Länderbezogene Aktivitäten
erfolgen nachfrageorientiert über die VN-ECLAC. Eine entsprechende Anfrage
Argentiniens liegt nicht vor.
15. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob deutsche Unternehmen
seit Dezember 2023 sogenannte Clickwork in Argentinien beauftragen
oder durchführen lassen, und wenn ja, welche deutschen Unternehmen
mit öffentlicher Förderung oder Bundesbeteiligung sind darunter?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
16. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Förderung deutscher
Unternehmen, um die Beauftragung oder Durchführung von „Clickwork“ in
Argentinien attraktiver zu machen, und wenn ja, welche?
Derzeit plant die Bundesregierung keine solchen Maßnahmen.
17. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob deutsche Unternehmen
seit Dezember 2023 in Argentinien Rechenzentren gebaut haben oder
betreiben, und wenn ja, welche deutschen Unternehmen mit öffentlicher
Förderung oder Bundesbeteiligung sind darunter?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.
18. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Förderung deutscher
Unternehmen, um den Bau von Rechenzentren in Argentinien attraktiver zu
machen, und wenn ja, welche?
Derzeit plant die Bundesregierung keine solchen Maßnahmen.
19. Welche Forschungsvorhaben mit Bezug zu Argentinien fördert die
Bundesregierung in der aktuellen Wahlperiode (bitte nach
Bundesministerium, Titel der Förderrichtlinie sowie Dauer und Höhe der Fördermittel
auflisten)?
Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
fördert in der aktuellen Wahlperiode unilaterale Vernetzungsvorhaben und
multilaterale Forschungsprojekte über verschiedene Maßnahmen. Zusätzlich
fördert das BMFTR das Deutsch-Argentinische Hochschulzentrum, das von
argentinischer Seite gegenfinanziert wird. Die entsprechenden Fördermaßnahmen
sowie Dauer und Fördermittel sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen.
Förderrichtlinie Projekt Dauer Fördermittel in Euro
EU-LAC JOINT CALL
2025
BaciPro – Bioökonomie 2026 bis 2029 120.000
EU-LAC JOINT CALL
2025
TakeOffTogether –
Gesundheitsforschung
2026 bis 2029 120.000
EU-LAC JOINT CALL
2025
AntiBioReg –
Gesundheitsforschung
2026 bis 2029 100.000
EU-LAC JOINT CALL
2025
MULTICLIMATE –
Energieforschung
2026 bis 2029 100.000
20. Warum nennt das BMZ Argentinien nicht als Partnerland auf der
deutschen Webseite des Bundesministeriums, obwohl aktuelle
Partnerschaften bestehen?
Das BMZ arbeitet im Rahmen der bilateralen staatlichen
Entwicklungszusammenarbeit mit 65 Partnerländern zusammen. Argentinien zählt nicht dazu.
Neben der Kooperation mit Partnerländern arbeitet das BMZ aber auch mit
anderen Ländern des Globalen Südens, wie z. B. Argentinien zusammen, u. a.
über politische Initiativen, Regionalprojekte oder Vorhaben der DEG, private
Träger, kommunale Partnerschaften oder Dreieckskooperationen.
21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und prekäre Beschäftigung in Argentinien,
und welche Folgen sieht sie für deutsche Unternehmen mit
Tochtergesellschaften oder Projekten in Argentinien?
Nach Angaben der staatlichen argentinischen Agentur für Statistik (INDEC)
liegen für das vierte Quartal 2025 folgende Daten vor: Arbeitslosigkeit:
7,5 Prozent; Unterbeschäftigung: 11,3 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung;
Prekäre Beschäftigung: Die Informalitätsrate liegt bei 43 Prozent aller
Beschäftigten.
Darüber hinausgehende Kenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
22. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen
hinsichtlich der im Februar 2026 verabschiedeten „Arbeitsmodernisierung“
Argentiniens vor, insbesondere mit Blick auf Arbeitnehmerrechte,
Gewerkschaften und soziale Standards, und sieht sie hier mögliche Risiken
für deutsche Unternehmen, die lokal tätig sind oder Lieferketten
betreiben?
Argentiniens Legislative hat am 27. Februar 2026 die angekündigte und auch
vom Internationalen Währungsfonds (IWF) geforderte Arbeitsmarktreform
verabschiedet, die die argentinische Regierung erst im Dezember vorgestellt hatte.
Diese Reform soll den Arbeitsmarkt ankurbeln, in dem sie arbeitsrechtliche
Streitigkeiten reduziert und die Formalisierung der Beschäftigung fördert. Die
Arbeitsmarktreform soll zudem u. a. die Lohnnebenkosten senken, die
rechtlichen Risiken und die Bürokratie für Arbeitgeber reduzieren, die Abfindungen
begrenzen und Flexibilisierungen z. B. bei Arbeitszeit und Urlaub einführen.
Am 30. März 2026 wurden 83 von 218 Artikeln der Arbeitsmarktreform durch
das Nationale Arbeitsgericht mittels Eilentscheidung als vorläufig
unanwendbar erklärt. Die Entscheidung der angerufenen Berufungsinstanz steht noch aus.
Hinweise auf Risiken für deutsche Unternehmen liegen nicht vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Auswärtiges Amt
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Berichte über digitale Überwachung und mögliche Menschenrechtsverletzungen in Argentinien (Antwort)