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Berichte über digitale Überwachung und mögliche Menschenrechtsverletzungen in Argentinien (Antwort zu Drs. 21/5137)

dip / drucksache 13.05.2026 · WP 21 · 21/5976 · Antwort · Original ↗

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Berichte über digitale Überwachung und mögliche Menschenrechtsverletzungen in Argentinien (Antwort zu Drs. 21/5137) Deutscher Bundestag Drucksache 21/5976 21. Wahlperiode 13.05.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Vinzenz Glaser, Desiree Becker, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/5137 – Berichte über digitale Überwachung und mögliche Menschenrechtsverletzungen in Argentinien V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Dezember 2023 ist der ultra-neoliberale Javier Milei von der Partei La Libertad Avanza (LLA) Präsident von Argentinien. Javier Milei hat seit Amtsantritt diverse Dekrete und Resolutionen erlassen, die zivilgesellschaftliches Engagement einschränken und schwächen. Beispielsweise sorgte die am 14. Dezember 2023 erlassene Resolution 943/2023 (www.boletinoficial.gob.a r/detalleAviso/primera/300917/20231215) für eine deutliche Einschränkung von Straßenprotesten und wurde Ende 2025 vor dem argentinischen Bundesverwaltungsgericht Nr. 11 in erster Instanz für verfassungswidrig erklärt (www.cels.org.ar/web/2025/12/el-protocolo-antiprotesta-fue-declarado-nulo/, www.cba24n.com.ar/argentina/el-protocolo-antipiquetes-seguira-vigente- trasel-recurso-que-presento-el-gobierno_a695426e721287746617213d9). Amnistía Internacional Argentina, die argentinische Sektion von Amnesty International, dokumentierte 2024 einen gravierenden Einsatz von staatlicher Gewalt gegen friedliche Proteste und die Kriminalisierung von Protestierenden im Anschluss an das Inkrafttreten der Resolution 943/2023. Etwa 50 Pressevertreterinnen und Pressevertreter wurden bei ihrer Dokumentation der Proteste durch staatliche Sicherheitskräfte verletzt. Die Polizeigewalt unter Javier Milei betrifft auch Rentnerinnen und Rentner und Kinder (https://amnistia.org. ar/wp-content/uploads/delightful-downloads/2024/12/Un-a%C3 ProzentB1o-d e-protestas-2024.pdf). Die Menschenrechtsorganisation „Koordinationsstelle gegen polizeiliche und institutionelle Repression“ (Coordinadora Contra la Represión Policial e Institucional – CORREPI) zählt bis Dezember 2025 insgesamt mehr als 1 000 Tote und 1 500 Verletzte in den zwei Jahren der Regierung Milei durch staatliche Gewalt (www.correpi.org/2025/24-anos-de-uno-d e-los-hechos-de-resistencia-popular/). Ende 2025 äußerte sich der UN- Ausschuss (UN = United Nations) gegen Folter (CAT) besorgt über die Entwicklung der Anwendung staatlicher Gewalt und forderte die Überarbeitung verschiedener Resolutionen, um Rechts- und Verwaltungsvorschriften über die Anwendung von staatlicher Gewalt in Einklang mit internationalen Normen zu bringen (https://cnpt.gob.ar/2025/11/28/el-comite-contra-la-tortura-de-naci ones-unidas-publico-las-observaciones-finales-sobre-el-septimo-informe-perio Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. Mai 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. dico-de-la-argentina/ & https://cnpt.gob.ar/2022/wp-content/uploads/2025/12/ CAT_C_ARG_CO_7_67684_S.pdf). Neben dem zunehmenden Einsatz staatlicher Gewalt treibt die Regierung von Präsident Javier Milei auch die digitale Überwachung voran. Medien berichten über Überwachung von sozialen Medien, Gesichtserkennung im öffentlichen Raum und einer neuen KI-Einheit (KI = Künstliche Intelligenz) bei der Polizei. Das Vorgehen weckt bei einigen Organisationen, die sich für die Wahrung der Menschenrechte im digitalen Raum einsetzen, Erinnerungen an die Überwachung zu Zeiten der letzten Militärdiktatur (https://netzpolitik.org/ 2026/argentinien-per-dekret-in-die-dunkle-vergangenheit/). Laut „SurveillanceWatch“ operieren Anfang 2026 bereits 25 internationale Unternehmen in Argentinien, die Überwachung und Analyse betreiben, darunter die europäischen Unternehmen Thales und Idemia (www.surveillancewatc h.io/targets?country=argentina). Die EU fördert mit dem EUROFRONT- Programm biometrische Überwachungssysteme an den Grenzen Lateinamerikas, unter anderem auch zwischen Argentinien und Bolivien, Brasilien und Paraguay (https://programaeurofront.eu/en/page/que-es-eurofront). In der EU‑LAC Digital Allianz forciert die EU seit 2023 die Kooperation mit Lateinamerika und der Karibik unter anderem zu IT-Sicherheit und KI (https://international-p artnerships.ec.europa.eu/policies/global-gateway/eu-latin-america-and-caribbe an-digital-alliance_en). Das MERCOSUR-Abkommen beinhaltet auch den Handel mit digitalen Produkten und Dienstleistungen und ermöglicht neue Standards für digitalen Handel (www.ad-hoc-news.de/boerse/news/ueberblic k/eu-mercosur-abkommen-setzt-neue-standards-fuer-digitalen-handel/6850 0934). Die „Digitale Allianz EU-Lateinamerika/Karibik“ (ECLAC, spanisch: CE- PAL) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sowie die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH kooperieren seit 1980 (www.cepal.org/es/coopera cion-cepal-alemania/acerca) aktuell in dem Projekt „MinJust“ für nachhaltigen Bergbau (www.cepal.org/es/proyectos/mineria-sustentable-transformacion-jus ta-minjust in Verbindung mit www.cepal.org/es/notas/la-cepal-realiza-curso-vi rtual-regimenes-fiscales-la-mineria-litio-la-mesa-litio-argentina). Argentinien wird auf der Webseite des BMZ aktuell jedoch nicht als Partnerland genannt (www.bmz.de/de/laender#anc=Suche). Im sogenannten Länder-Dreieck von Chile, Bolivien und Argentinien befinden sich die größten Lithium-Reserven der Welt, an denen auch die EU und Deutschland für den technologischen Fortschritt interessiert sind. Deutsche Unternehmen beteiligen sich bereits am Lithium-Abbau in Argentinien und ein Unternehmen des Bundes betreibt dort sogar das in Deutschland verbotene Fracking (https://taz.de/Milliardenvertrag-fuer-Fluessigerdgas/!6135225/).  1. Welche Bedeutung misst die Bundesregierung Argentinien als Wirtschaftspartner zu, und für welche Sektoren bemisst die Bundesregierung diese Bedeutung? Argentinien war 2025 der viertwichtigste Handelspartner Deutschlands in der Region Lateinamerika und Karibik. Der Koalitionsvertrag enthält das Ziel, die Zusammenarbeit mit Argentinien auszubauen. Dazu wird das EU-MERCOSUR Abkommen, dessen Handelsteil ab dem 1. Mai 2026 vorläufig zur Anwendung kommt, maßgeblich beitragen. Von besonderer Bedeutung sind aus Sicht der Bundesregierung u. a. der Maschinenbau- und Automobil-, der Rohstoff- und der Energiesektor sowie der Markt für pharmazeutische, chemische und elektrotechnische Erzeugnisse.  2. Welche eigenen Erkenntnisse sowie Erkenntnisse aus Berichten internationaler Organisationen (insbesondere der Vereinten Nationen und der Europäischen Union) und Nichtregierungsorganisationen liegen der Bundesregierung zu möglichen Menschenrechtsverletzungen in Argentinien seit Amtsantritt von Präsident Javier Milei vor, wie bewertet sie vor diesem Hintergrund die Entwicklung von Rechtsstaatlichkeit, Gewaltenteilung und dem Schutz der Menschenrechte (insbesondere im Hinblick auf mögliche Fortschritte oder Rückschritte), in welcher Weise hat die Bundesregierung entsprechende Themen gegenüber der argentinischen Regierung thematisiert oder beabsichtigt sie zu thematisieren, und wenn dies nicht erfolgt ist, aus welchen Gründen nicht? Argentinien ist eine gefestigte Demokratie mit funktionierender Gewaltenteilung und einer aktiven Zivilgesellschaft. Die Bundesregierung verfolgt die Entwicklung der Menschenrechtslage und der Rechtsstaatlichkeit in Argentinien auch seit dem Amtsantritt von Präsident Javier Milei am 10. Dezember 2023 aufmerksam. Sie stützt sich dabei auf Berichte der Deutschen Botschaft Buenos Aires, auf regelmäßige Berichte internationaler Organisationen und von Nichtregierungsorganisationen. Insgesamt ist unter der aktuellen argentinischen Regierung eine politische Depriorisierung sowie teilweise Definanzierung einiger Politikfelder zu beobachten, so auch im Bereich der Menschenrechtspolitik. Im Rahmen einer Anhörung vor der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (CIDH) äußerten am 19. November 2025 mehrere argentinische zivilgesellschaftliche Organisationen Besorgnis über die aus ihrer Sicht verschlechterte Situation für die Ausübung der Meinungs- und Pressefreiheit. Die Bundesregierung bringt menschenrechtliche Themen regelmäßig im Rahmen bi- und multilateraler Formate, wie dem Universellen Periodischen Überprüfungsverfahren (UPR) des VN-Menschenrechtsrats, zur Sprache. Die deutsche Botschaft in Buenos Aires führt außerdem Gespräche mit argentinischen Behörden, Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsorganisationen.  3. Sofern Frage 2 bejaht wurde, sind staatliche Menschenrechtsverletzungen für die Bundesregierung ein Anlass, wirtschaftliche Beziehungen zu Argentinien zu überdenken, wenn ja, welche Sektoren sind betroffen, und wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. Die engere wirtschaftliche Kooperation mit den MERCOSUR-Ländern ist für die Bundesregierung von großer Bedeutung für Diversifizierung und Resilienz, mehr Chancen und Innovation für europäische Unternehmen. Die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Argentinien und Deutschland beruhen auf den Aktivitäten und Initiativen privatrechtlicher Unternehmen, die den gesetzlichen Regelungen, unterliegen.  4. Welche Bundesministerien oder nachgelagerten Behörden pflegen in der aktuellen Wahlperiode welche Beziehungen zu staatlichen Stellen in Argentinien (bitte nach Bundesministerium bzw. Behörde in Deutschland und staatlicher Stelle in Argentinien sowie Zweck der Beziehung auflisten)? Die Bundesregierung steht über verschiedene staatliche Stellen in einem kontinuierlichen Austausch mit der argentinischen Regierung. Eine besondere Rolle kommt dabei den deutschen Auslandsvertretungen nach § 3 Absatz 2 des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst zu. Im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung pflegen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bundesministerien sowie nachgelagerten Behörden den Informationsaustausch mit einer Vielzahl von Kontakten. Eine Verpflichtung zur Erfassung von Daten für Kontakte sämtlicher Mitarbeiter von (nachgelagerten) Bundesbehörden im Sinne der Fragestellung besteht nicht und ist im Rahmen einer ressourcenschonenden Verwaltung auch nicht sinnvoll leistbar.  5. Welche Bundesministerien oder nachgelagerten Behörden haben sich in dieser Wahlperiode an Trainings-, Schulungs- oder Ausbildungsmaßnahmen für staatliche Stellen in Argentinien beteiligt (bitte nach Bundesministerium bzw. Behörde in Deutschland und staatlicher Stelle in Argentinien sowie Thema der Trainings-, Schulungs- oder Ausbildungsmaßnahme auflisten)? Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat sich in folgender Form an Schulungen beteiligt: Drei Webinare zu Digitalisierung der Mobilität (mit dem argentinischen Verkehrsministerium sowie dem Transportministerium von Buenos Aires), insbesondere des öffentlichen Nahverkehrs, zwei regionale Workshops zur Unterstützung der Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel im Agrarsektor (mit argentinischen Vertretern von Provinzregierungen, dem Nationalen Institut für Agrartechnologie INTA und dem Nationalen Rat für wissenschaftliche und technische Forschung CONICET) sowie ein Workshop zum Fähigkeitsaufbau im Bereich Synthetische Biologie im Kontext der Konvention über die biologische Vielfalt mit dem argentinischen Staatssekretariat für Land- und Viehwirtschaft und Fischerei. Darüber hinaus fanden keine Trainings-, Schulungs- oder Ausbildungsmaßnahmen durch Ministerien oder nachgelagerten Behörden im Sinne der Fragestellung statt.  6. Welche deutschen Unternehmen mit staatlicher Förderung oder Bundesbeteiligung pflegen im Zeitraum von Dezember 2023 bis heute welche Beziehungen zu staatlichen Stellen in Argentinien (bitte nach Unternehmen, Art und Höhe der Förderung oder Art der Beteiligung, staatlicher Stelle in Argentinien, Jahr und Zweck der Beziehung auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.  7. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob deutsche Unternehmen im Zeitraum von Dezember 2023 bis heute staatliche Stellen in Argentinien mit Überwachungssoftware oder Überwachungshardware ausstatten, und wenn ja, welche Unternehmen mit öffentlicher Förderung oder Bundesbeteiligung sind darunter (bitte nach Unternehmen, Art und Höhe der Förderung oder Art der Beteiligung, empfangender staatlicher Stelle in Argentinien, Jahr und Name der Überwachungssoftware oder Überwachungshardware auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  8. In welcher Art und Weise beteiligt sich die Bundesregierung am EU- Förderprogramm EUROFRONT? a) Beteiligt sich die Bundesregierung oder beteiligen sich nachgelagerte Behörden an der EU-Förderung oder Bereitstellung von Hard- und bzw. oder Software für Grenzüberwachungssysteme in Argentinien, und wenn ja, bitte nach Bundesministerium bzw. Behörde, Höhe der Förderung, Name der Hard- bzw. Software und staatlicher Empfängerstelle in Argentinien auflisten? Die Fragen 8 und 8a werden zusammen beantwortet. Das Förderprogramm EUROFRONT ist ein Programm der EU-Kommission und wird im Wege der indirekten Mittelverwaltung durch beauftragte Implementierungspartner umgesetzt. Deren Auswahl obliegt der EU-Kommission; eine förmliche Einbindung der Bundesregierung in die Programmsteuerung findet nicht statt. b) Beteiligt sich die Bundesregierung oder beteiligen sich nachgelagerte Behörden an der Aus-, Fort- und bzw. oder Weiterbildung von Angehörigen staatlicher Stellen in Argentinien zum Thema Grenzüberwachung, und wenn ja, bitte nach Bundesministerium bzw. Behörde, Thema der Bildungsmaßnahme, Zeitpunkt der Bildungsmaßnahme und teilnehmender staatlicher Stelle in Argentinien auflisten? Es finden keine derartigen Aus-, Fort- oder Weiterbildungsmaßnahmen durch Bundesbehörden statt. c) Was ist der Bundesregierung bekannt zur Anwendung von Software zur KI-gestützten Analyse von Behördendatensätze in Argentinien, zum Ausmaß der Anwendung automatisierter biometrischer Fernidentifizierung im öffentlichen Raum sowie zu der menschenrechtlichen Gefahr der möglichen Kombination beider Informationsquellen aufgrund der Beschaffung von Software für beide Szenarien durch eine Behörde, und welche Konsequenzen mit Blick auf die Geschäftstätigkeit mit Argentinien zieht die Bundesregierung gegebenenfalls daraus? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor.  9. In welcher Form und an welchen Projekten beteiligt sich die Bundesregierung oder beteiligen sich nachgelagerte Behörden in dieser Wahlperiode an der EU‑LAC Digital Allianz (bitte nach Projekt, Art der Beteiligung, Fördervolumen und Zeitraum auflisten)? Die regionale Team-Europe-Initiative „EU-LAC Digital Alliance“ dient der Vertiefung der digitalen Zusammenarbeit zwischen der EU und der Region Lateinamerika und Karibik (LAK) sowie der Förderung einer an menschenrechtlichen Grundsätzen orientierten digitalen Transformation. Die Bundesregierung beteiligt sich über das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im Rahmen des Projekts „EU-LAC Digital Alliance High-Level Policy Dialogue on Digital Policy and Regulation“ in Zusammenarbeit mit der EU-Kommission sowie weiteren Mitgliedstaaten der EU. Das BMZ finanziert die Politikdialoge im Rahmen des Projekts mit bis zu 600.000 Euro. Die Förderung ist für den Zeitraum von Januar 2023 bis mindestens März 2027 vorgesehen. Die Umsetzung erfolgt über die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) in Kooperation mit der Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (UN-ECLAC). Ziel der Dialoge ist die Stärkung des regionalen Austauschs sowie die Förderung gemeinsamer Standards in zentralen digitalen Politikfeldern. Hierzu zählen insbesondere Datenschutz, grenzüberschreitende Datenflüsse, Cybersicherheit, die verantwortungsvolle Nutzung Künstlicher Intelligenz sowie digitale Verwaltung. 10. Für welche digitalen Produkte oder Dienstleistungen sieht die Bundesregierung Handelspotenzial zwischen Deutschland und Argentinien unter dem MERCOSUR-Abkommen? Digitaler Handel macht einen wachsenden Anteil an den Volkswirtschaften der EU und der MERCOSUR-Staaten aus. Das EU-MERCOSUR Abkommen (Partnerschaftsabkommen/EMPA sowie Interimsabkommen über den Handel/ ITA) erleichtern auch den Handel mit digitalen Produkten, etwa durch die Förderung der Verwendung von elektronischen Verträgen, Signaturen und Authentifizierungen oder die Untersagung von Zöllen auf elektronische Übertragungen. Von den Regelungen werden auch digitale Dienstleister in Deutschland und Argentinien profitieren, etwa im für viele Schlüsselindustrien bedeutenden Bereich Software und IT-Dienstleistungen. Parallel zu den Bestimmungen zur Handelsliberalisierung ist im EMPA ein Dialog zwischen der EU und den MERCOSUR-Staaten zur Zusammenarbeit im Bereich der digitalen Wirtschaft sowie der Digitalpolitik vereinbart. 11. Für welche sicherheitsrelevanten Produkte oder Dienstleistungen sieht die Bundesregierung Handelspotenzial zwischen Deutschland und Argentinien unter dem MERCOSUR-Abkommen? Das EU-MERCOSUR Abkommen sieht den Abbau von Zöllen und Handelserleichterungen für eine Vielzahl von Waren und Dienstleistungen vor. Darunter befinden sich grundsätzlich auch sicherheitsrelevante Waren und Dienstleistungen. Darüberhinausgehende Analysen, für welche dieser Waren und Dienstleistungen das Abkommen besonderes Potenzial eröffnet, liegen der Bundesregierung nicht vor. 12. Für welche Rohstoffe sieht die Bundesregierung Handelspotenzial zwischen Deutschland und Argentinien unter dem MERCOSUR- Abkommen? Das EU-MERCOSUR Abkommen spielt eine bedeutsame Rolle bei der angestrebten Diversifizierung von deutschen und europäischen Lieferketten vor dem Hintergrund aktueller geopolitischer Konflikte. Ein wichtiger Aspekt hierbei ist der Zugang zu Rohstoffen und natürlichen Ressourcen, die für die deutsche und europäische Industrie von großer Bedeutung sind. Bei kritischen Rohstoffen ist Argentinien vor allem als weltweit bedeutender Produzent von Lithiummineralen, aber auch von Strontiummineralen und Bormineralien relevant. 13. Welche deutschen Unternehmen mit staatlicher Förderung oder Bundesbeteiligung betreiben seit Dezember 2023 Rohstoffhandel mit Argentinien, und welche Rohstoffe werden gehandelt (bitte nach Unternehmen, Höhe der Förderung oder Art der Beteiligung, Rohstoff und Handelsvolumen auflisten)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 14. Welche Ziele verfolgt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung mit der Teilnahme am Projekt „MinJust“? Mit dem Projekt „MinJust“ verfolgt das BMZ das Ziel, den für die Energie- und Mobilitätswende wachsenden Rohstoffabbau in Lateinamerika und der Karibik so zu gestalten, dass wirtschaftliche Chancen aus dem Rohstoffsektor besser für nachhaltige Entwicklung nutzbar gemacht und zugleich soziale sowie ökologische Risiken begrenzt werden. Das Vorhaben entspricht damit der entwicklungspolitischen Linie des BMZ zu verantwortungsvollen Rohstofflieferketten, guter und inklusiver Regierungsführung sowie zu einem gerechten sozial-ökologischen Umbau der Wirtschaft in Lateinamerika und der Karibik beizutragen. a) Teilt die Bundesregierung die Positionen zum Klimaschutz der argentinischen Regierung von Javier Milei? Die Bundesregierung steht zu den deutschen und europäischen Klimazielen und setzt das Übereinkommen von Paris um. Dabei setzt sich die Bundesregierung für eine Klimapolitik ein, die von klimawissenschaftlichen Erkenntnissen geleitet ist und die Energiewende vorantreibt. Die Bundesregierung arbeitet bilateral mit zahlreichen Partnerländern zu Klimaschutz und -anpassung zusammen, macht sich deren Politik aber nicht immer zu eigen. b) Sind der Bundesregierung mögliche Menschenrechtsverletzungen während der Proteste gegen das Projekt PSJ Cobre Mendocino San Jorge in Mendoza im Herbst und Winter 2025 bekannt, wenn ja, welche? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. c) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über Auswirkungen der Gesetzesnovelle des „Ley Glaciares“ auf die Verteilung von Wasserressourcen auf Bergbauunternehmen und Natur, und wenn ja, welche? Zentraler Bestandteil der Gesetzesänderung ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Abgabe der Zuständigkeit für die Registrierung geschützter Gletscher und Gletscherareale von argentinischen Bundesbehörden an Behörden der Provinzen. Der Gesetzentwurf nimmt in seiner derzeitigen Fassung keine Umverteilung von Wasserressourcen vor, sondern eröffnet die Möglichkeit von Einzelfallentscheidungen durch die in Zukunft zuständigen Provinzbehörden. d) Überdenkt das BMZ vor dem Hintergrund möglicher Menschenrechtsverletzungen in Mendoza, der staatlichen Repressionen gegen Proteste und der Aufweichung des Klimaschutzes der Regierung Milei die Kooperation im Projekt „MinJust“, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung verweist darauf, dass das Vorhaben regional angelegt und mit der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Lateinamerika und die Karibik (VN-ECLAC) umgesetzt wird. Länderbezogene Aktivitäten erfolgen nachfrageorientiert über die VN-ECLAC. Eine entsprechende Anfrage Argentiniens liegt nicht vor. 15. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob deutsche Unternehmen seit Dezember 2023 sogenannte Clickwork in Argentinien beauftragen oder durchführen lassen, und wenn ja, welche deutschen Unternehmen mit öffentlicher Förderung oder Bundesbeteiligung sind darunter? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 16. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Förderung deutscher Unternehmen, um die Beauftragung oder Durchführung von „Clickwork“ in Argentinien attraktiver zu machen, und wenn ja, welche? Derzeit plant die Bundesregierung keine solchen Maßnahmen. 17. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ob deutsche Unternehmen seit Dezember 2023 in Argentinien Rechenzentren gebaut haben oder betreiben, und wenn ja, welche deutschen Unternehmen mit öffentlicher Förderung oder Bundesbeteiligung sind darunter? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. 18. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Förderung deutscher Unternehmen, um den Bau von Rechenzentren in Argentinien attraktiver zu machen, und wenn ja, welche? Derzeit plant die Bundesregierung keine solchen Maßnahmen. 19. Welche Forschungsvorhaben mit Bezug zu Argentinien fördert die Bundesregierung in der aktuellen Wahlperiode (bitte nach Bundesministerium, Titel der Förderrichtlinie sowie Dauer und Höhe der Fördermittel auflisten)? Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert in der aktuellen Wahlperiode unilaterale Vernetzungsvorhaben und multilaterale Forschungsprojekte über verschiedene Maßnahmen. Zusätzlich fördert das BMFTR das Deutsch-Argentinische Hochschulzentrum, das von argentinischer Seite gegenfinanziert wird. Die entsprechenden Fördermaßnahmen sowie Dauer und Fördermittel sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Förderrichtlinie Projekt Dauer Fördermittel in Euro EU-LAC JOINT CALL 2025 BaciPro – Bioökonomie 2026 bis 2029 120.000 EU-LAC JOINT CALL 2025 TakeOffTogether – Gesundheitsforschung 2026 bis 2029 120.000 EU-LAC JOINT CALL 2025 AntiBioReg – Gesundheitsforschung 2026 bis 2029 100.000 EU-LAC JOINT CALL 2025 MULTICLIMATE – Energieforschung 2026 bis 2029 100.000 20. Warum nennt das BMZ Argentinien nicht als Partnerland auf der deutschen Webseite des Bundesministeriums, obwohl aktuelle Partnerschaften bestehen? Das BMZ arbeitet im Rahmen der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit mit 65 Partnerländern zusammen. Argentinien zählt nicht dazu. Neben der Kooperation mit Partnerländern arbeitet das BMZ aber auch mit anderen Ländern des Globalen Südens, wie z. B. Argentinien zusammen, u. a. über politische Initiativen, Regionalprojekte oder Vorhaben der DEG, private Träger, kommunale Partnerschaften oder Dreieckskooperationen. 21. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die aktuelle Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und prekäre Beschäftigung in Argentinien, und welche Folgen sieht sie für deutsche Unternehmen mit Tochtergesellschaften oder Projekten in Argentinien? Nach Angaben der staatlichen argentinischen Agentur für Statistik (INDEC) liegen für das vierte Quartal 2025 folgende Daten vor: Arbeitslosigkeit: 7,5 Prozent; Unterbeschäftigung: 11,3 Prozent der erwerbstätigen Bevölkerung; Prekäre Beschäftigung: Die Informalitätsrate liegt bei 43 Prozent aller Beschäftigten. Darüber hinausgehende Kenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 22. Liegen der Bundesregierung eigene oder fremde Einschätzungen hinsichtlich der im Februar 2026 verabschiedeten „Arbeitsmodernisierung“ Argentiniens vor, insbesondere mit Blick auf Arbeitnehmerrechte, Gewerkschaften und soziale Standards, und sieht sie hier mögliche Risiken für deutsche Unternehmen, die lokal tätig sind oder Lieferketten betreiben? Argentiniens Legislative hat am 27. Februar 2026 die angekündigte und auch vom Internationalen Währungsfonds (IWF) geforderte Arbeitsmarktreform verabschiedet, die die argentinische Regierung erst im Dezember vorgestellt hatte. Diese Reform soll den Arbeitsmarkt ankurbeln, in dem sie arbeitsrechtliche Streitigkeiten reduziert und die Formalisierung der Beschäftigung fördert. Die Arbeitsmarktreform soll zudem u. a. die Lohnnebenkosten senken, die rechtlichen Risiken und die Bürokratie für Arbeitgeber reduzieren, die Abfindungen begrenzen und Flexibilisierungen z. B. bei Arbeitszeit und Urlaub einführen. Am 30. März 2026 wurden 83 von 218 Artikeln der Arbeitsmarktreform durch das Nationale Arbeitsgericht mittels Eilentscheidung als vorläufig unanwendbar erklärt. Die Entscheidung der angerufenen Berufungsinstanz steht noch aus. Hinweise auf Risiken für deutsche Unternehmen liegen nicht vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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