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Registereintrag R007649 (natürliche Person)

lobbyregister / register_entry 19.10.2025 · Original ↗

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Registereintrag R007649 (natürliche Person) Tätigkeit: Anwaltskanzlei, Einzelanwältin oder Einzelanwalt Vertretung der Interessen der Informatik in Gesellschaft, Wissenschaft, Wirtschaft und Recht durch fachliche Positionspapiere und Stellungnahmen zu digital-, bildungs-, forschungs-, finanz- und innovationspolitischen Themen, Gutachten zu Gesetzesvorhaben und Beteiligung an politischen Konsultationsprozessen. Durch Besuche und Vorträge auf Fachveranstaltungen, Gesprächen mit Entscheidungsträgern, insbesondere mit Mitgliedern des deutschen Bundestags und deren Mitarbeitern sowie durch Publikationen wird die Förderung der Informatik zwischen den Bereichen Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Rechtspflege angestrebt. Interessenbereiche: Wahlrecht; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Vorschulische Bildung; Rechtspolitik; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben; Hochschulbildung; Urheberrecht; Cybersicherheit; Schulische Bildung; Berufliche Bildung; Zivilrecht; Kommunikations- und Informationstechnik; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Datenschutz und Informationssicherheit; Digitalisierung; E-Commerce; Sonstige Interessenbereiche; Kleine und mittlere Unternehmen; Internetpolitik Regelungsvorhaben: - Informatik als ausdrücklich freier Beruf: Ziel des Regelungsvorhabens ist die Anerkennung der Informatik als freier Beruf im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG oder § 1 Abs. 2 PartGG und damit die Erweiterung der Freiberuflichkeit auf Tätigkeiten von Informatiker:innen. Hintergrund ist die derzeitige steuerrechtliche Abgrenzung, nach der Informatiktätigkeiten als gewerblich eingestuft werden können. Durch eine gesetzliche Klarstellung soll die gesellschaftlich und wirtschaftlich zentrale Rolle der Informatik angemessen abgebildet werden. - Anerkennung von Open-Source-Entwicklung und -Verwaltung als Ehrenamt in Deutschland: Die regulatorische Relevanz wird durch die Verordnung (EU) 2024/2847 („Cyberresilienz‑Verordnung – CRA“) unterstrichen. Dort wird mit dem Konzept des „Open Source Stewards“ eine Rolle beschrieben, die Verantwortung für die Verwaltung von Open-Source-Projekten übernimmt, ohne selbst notwendigerweise Hersteller im regulatorischen Sinne zu sein. Diese Funktion ist für die Sicherheit digitaler Lieferketten von wachsender Bedeutung. Gleichzeitig werden viele dieser Steward-Strukturen von ehrenamtlichen Organisationen getragen. Eine klare Verankerung in § 52 AO erleichtert die institutionelle Stabilisierung solcher Strukturen und stärkt ihre Fähigkeit, langfristig Verantwortung zu übernehmen.

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