polradar

Gesellschaft für Informatik e.V.

lobbyregister / register_entry 14.02.2022 · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Gesellschaft für Informatik e.V. Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung Zur Erreichung der Ziele nimmt die GI insbesondere folgende Aufgaben wahr: Mitgestaltung der Entwicklung der Informatik und Einflussnahme darauf, Mitgestaltung des einschlägigen Bildungswesens und Einflussnahme darauf, Mitgestaltung im Vorfeld der einschlägigen politischen Planung und Gesetzgebung, Einbringung der Expertise der GI-Mitglieder in Wirtschaft und Gesellschaft, Unterrichtung der Öffentlichkeit über Fragen der Informatik und deren Auswirkungen, Auseinandersetzung mit den gesellschaftlichen Implikationen der Informatik und ihrer Anwendungen sowie Teilnahme am Diskurs darüber, Unterstützung der in der Informatik Tätigen in ihrer beruflich-fachlichen Arbeit, Förderung des Nachwuchses. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben dienen u.a. folgende Maßnahmen: Schaffung und Förderung geeigneter Gruppierungen zur fachlichen und inhaltlichen Zusammenarbeit der Mitglieder, Veranstaltung von Tagungen, Seminaren, Vorträgen und damit verbundenen Ausstellungen, Herausgabe und Förderung von Fachpublikationen, Abgabe von öffentlichen Empfehlungen und Stellungnahmen für die Informatik, Ausrichtung von Informatikwettbewerben und Vergabe von fachlichen Preisen, Mitwirkung bei der Entwicklung von Normen und Standards sowie deren Validierung, Zusammenarbeit mit anderen einschlägigen nationalen und internationalen Institutionen, kontinuierlicher Diskurs zu Grundsatzfragen und Erarbeitung entsprechender Leitlinien. Interessenbereiche: Strafrecht; Digitalisierung; Schulische Bildung; Klimaschutz; Kommunikations- und Informationstechnik; Urheberrecht; Sonstiges im Bereich "Bildung und Erziehung"; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Berufliche Bildung; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; Sonstiges im Bereich "Medien, Kommunikation und Informationstechnik"; Cybersicherheit; Internetpolitik; Hochschulbildung; Datenschutz und Informationssicherheit; Verbraucherschutz; Vorschulische Bildung Regelungsvorhaben: - Verpflichtender Informatik-Unterricht ab der 5. Klasse: Informatische Bildung ist in Deutschland ein Flickenteppich. Um unseren Kindern die Möglichkeit zu geben, die digitale Welt aktiv zu gestalten, muss Informatikunterricht für alle Schulformen und in allen Bundesländern in der Sekundarstufe I im Umfang von mindestens vier, mittelfristig sechs Wochenstunden eingeführt werden, wie von der SWK der KMK längst gefordert. Dazu ist der Lehrkräftemangel durch die Fortbildung bestehender Lehrkräfte, Ausbildung neuer Informatiklehrkräfte und Förderung des Quereinstiegs zu beheben. Die GI setzt sich daher für eine nachhaltige Verankerung von Informatik als Pflichtfach in der Sekundarstufe I ein. - Modernisierung des Computerstrafrechts: Für eine wirksame und zeitgemäße IT-Sicherheitsforschung in Deutschland ist es essenziell, dass das Melden und Schließen von Sicherheitslücken in einem verantwortlichen Verfahren legal durchführbar sind. Aktuell stellt § 202c StGB Sicherheitsforschende vor die große Herausforderung, die Legitimität ihrer Handlungen nachzuweisen. Vorbereitungshandlungen zur IT-Sicherheitsforschung sollten daher im Gesetz klar adressiert werden, um Unklarheiten in der Auslegung entgegen zu wirken.

Relationen

Keine Relationen.