Institut für Digitalisierung im Steuerrecht
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Institut für Digitalisierung im Steuerrecht
Tätigkeit: Privatrechtliche Organisation mit Anerkennung der Gemeinnützigkeit nach Abgabenordnung
Zweck des Instituts ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die Förderung von Wissenschaft und Forschung, beides auf dem Gebiet der Digitalisierung als einer der wesentlichen Zukunftsaufgaben für die Bundesrepublik Deutschland. Das Institut konzentriert sich dabei auf den Bereich des Steuer- und Abgabenrechts, ohne auf dieses Rechtsgebiet beschränkt zu sein. Dies betrifft insbesondere digitale Anwendungsprozesse der Steuerpflichtigen und der Verwaltung mit Blick auf das Besteuerungsverfahren, aber auch die praxis- und automationsgerechte Weiterentwicklung von Rechtsvorschriften. Das Institut unterstützt die steuerwissenschaftliche Fachdiskussion, insbesondere zwischen politischen Funktionsträgern, Steuerjuristen, Angehörigen der steuerberatenden Berufe, Richterschaft, Verwaltung, in Forschung und Lehre tätigen Personen sowie sonstigen im Steuerwesen tätigen Personen. Daneben kann das Institut auf dem Gebiet der Digitalisierung des Steuerrechts andere gemeinnützige Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts fördern.
Interessenbereiche: Sonstiges im Bereich "Recht"; Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Regelungsvorhaben:
- Buchführungsdatenschnittstellenverordnung (DSFinVBV): - Steigerung der Effizienz der steuerlichen Außenprüfung durch Implementierung einer einheitlichen digitalen Schnittstelle (§ 147b AO)
- Sicherstellung der Konsistenz der Regelungen gemäß DSFinVBV mit anderen Vorschriften zum Datenzugriff
- Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung für inländische B2B-Umsätze: Wir befürworten die Einführung der obligatorischen E-Rechnung für inländische B2B-Umsätze. Jedoch bedarf es weiterer Spezifizierungen, Konkretisierungen und Erweiterungen des europäischen Rechnungsstandards EN 16391, um den geplanten Einsatzszenarien im B2B-Kontext gerecht zu werden. Gleiches gilt für die geplanten Änderungen und Erweiterungen des § 14 UStG.
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift für die Außenprüfung: Ziel der Interessenvertretung ist die Anpassung des Entwurfs der Außenprüfungsordnung (ApO) zur Förderung einer zeitnahen und beschleunigten Außenprüfung sowie zur stärkeren Berücksichtigung digitaler Kommunikation, digitaler Kollaboration und elektronischer Verfahren zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung sowie zwischen den Finanzbehörden.
- Jahressteuergesetz 2026: Ziel der Interessenvertretung ist die Weiterentwicklung der im Referentenentwurf des Jahressteuergesetzes 2026 vorgesehenen Änderungen der Abgabenordnung sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen zur Stärkung rechtssicherer, transparenter und digitaler Verfahren im Besteuerungsverfahren unter Berücksichtigung von Datenschutz, KI-Regulierung, Steuergeheimnis sowie Nachweis- und Rechtsschutzinteressen.
Relationen
Keine Relationen.