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Schriftliche Frage 29 von Manfred Schiller (AfD): Wieso plant die Bundesregierung, illegale Migration von Deutschland ins Vereinigte Königreich unter Strafe zu stellen, wenn zum einen im Geg…

dip / schriftliche_frage 21.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 29 von Manfred Schiller (AfD): Wieso plant die Bundesregierung, illegale Migration von Deutschland ins Vereinigte Königreich unter Strafe zu stellen, wenn zum einen im Geg… Frage 29 (Manfred Schiller, AfD): Wieso plant die Bundesregierung, illegale Migration von Deutschland ins Vereinigte Königreich unter Strafe zu stellen, wenn zum einen im Gegenzug Rückführungen aus dem Vereinigte Königreich gemäß „Joint-Action-Plan on Irregular Migration“ nicht vorgesehen sind, und zum anderen mangels einer gemeinsamen Grenze gar keine Grenzübertritte von Deutschland in das Vereinigte Königreich stattfinden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 19 auf Bundestagsdrucksache 21/2290) und Deutschland de facto meines Erachtens die Strafbarkeit einer illegalen Einreise ins eigene Land dadurch abgeschafft hat, dass jeder nach einer Einreise aus Drittstaaten einen Asylantrag stellen kann und damit die ggf. illegale Einreise vorerst nicht geahndet wird? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 18. November 2025: Mit der Erweiterung der Strafbarkeit in § 96 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) auf Schleusungen in das Vereinigte Königreich soll der veränderten geopolitischen und migrationspolitischen Lage nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union in den vergangenen Jahren Rechnung getragen werden. Die jeweilige Entscheidung zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und der weiteren Strafverfolgung fällt in die Zuständigkeit der Länder. Dazu äußert sich die Bundesregierung aus Gründen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung daher nicht.

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