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Migration über den Ärmelkanal (Antwort zu Drs. 21/2411)

dip / drucksache 07.11.2025 · WP 21 · 21/2679 · Antwort · Original ↗

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Migration über den Ärmelkanal (Antwort zu Drs. 21/2411) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2679 21. Wahlperiode 07.11.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Katrin Fey, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/2411 – Migration über den Ärmelkanal V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Fast 20 000 Menschen haben im ersten Halbjahr 2025 in kleinen Booten den Ärmelkanal Richtung Großbritannien überquert (www.spiegel.de/politik/deuts chland/grossbritannien-fast-20-000-migranten-haben-seit-anfang-2025-den-ae rmelkanal-ueberquert-a-67d4b522-bf6b-4dfd-9dc1-2b8e4c3823bb). Die Migration auf der Kanalroute beschäftigt nicht nur die Anrainerstaaten, sondern u. a. auch die Bundesrepublik Deutschland. So fanden in Deutschland mehrmals Razzien statt, die sich gegen kommerzielle Schleusungen über den Ärmelkanal richteten (https://calais.bordermonitoring.eu/2024/12/05/erneut-ra zzien-im-deutschen-hinterland/). Zudem beteiligt sich Deutschland an europäischen und zwischenstaatlichen Abkommen und Gremien zur Bekämpfung der Migration auf der Kanalroute. In den vergangenen Jahren waren deutsche Behörden etwa im Rahmen des europäischen EMPACT-Programms (EMPACT = European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats) bzw. EURO- POL (Europäisches Polizeiamt) in Ermittlungen gegen mutmaßliche Schleuser eingebunden. Dies geschah in Form sogenannter Operational Task Forces (OTFs; z. B. OTF WAVE, OTF DUNE). Seit 2022 besteht ferner die „Calais Group“ als gemeinsames Gremium der Innenministerien Großbritanniens, Frankreichs, Deutschlands, der Niederlande und Belgiens in Bezug auf die Migration auf der Kanalroute und die Bekämpfung von Schleusungen. Die Rolle Deutschlands in diesem Gremium wird von der britischen Regierung seit 2024 besonders hervorgehoben. Anlässlich eines Treffens der „Calais Group“ im Dezember 2024 wurde erstmals ein Prioritätenplan veröffentlicht (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2024/U K-calais-group-priority-plan.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Im Dezember 2024 unterzeichneten Deutschland und Großbritannien einen gemeinsamen Aktionsplan zu „irregulärer Migration“ mit einer Laufzeit zunächst bis Dezember 2025 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/ver oeffentlichungen/2024/UK-Germany-joint-action-plan-irregular-migration.pdf ?__blob=publicationFile&v=2). Britischen und deutschen Medienberichten zufolge wird darüber hinaus der Abschluss einer Rücknahmevereinbarung zwischen Großbritannien und Deutschland angestrebt (www.bild.de/politik/au sland-und-internationales/starmer-kuendigt-neue-plaene-fuer-migranten-unter bringung-an-68bd3b62fe1aa94fb1b01a83). Am 29./30. Juli 2025 vereinbarten Großbritannien und Frankreich bereits ein „Agreement […] on the Prevention Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. November 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. of Dangerous Journeys“ (https://assets.publishing.service.gov.uk/media/68909 bb2486754ec288783c2/CS_France_2.2025_Dangerous_Journeys_Agreemen t.pdf). Es beinhaltet einen Mechanismus zur Abschiebung von Geflüchteten, die auf Schlauchbooten über den Ärmelkanal eingereist sind, nach Frankreich, von wo im Gegenzug Personen legal nach Großbritannien einreisen dürfen (sog. „One in, one out“-Mechanismus). Zum Monitoring dieses Verfahrens wurde in Artikel 17 ein „Joint Committee“ vereinbart, dem auch andere Staaten angehören können. Auf der Kanalroute ist in den letzten Jahren ein Anstieg von Todesfällen zu beobachten (www.migazin.de/2025/02/18/fluechtlingsboote-immer-ueberfuell ter-mehr-tote-im-aermelkanal/). Während die Behörden auf die Verantwortung von Schleusern verweisen und den Druck auf diese erhöhen, weisen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Medien auch auf andere Ursachen für den Anstieg der Todesfälle hin, insbesondere auf die kontinuierlich steigende Zahl der Personen an Bord der Schlauchboote und riskante Situationen im Zusammenhang mit Einsätzen von Polizei bzw. Gendarmerie beim Ablegen der Boote und im küstennahen Gewässer (https://calais.bordermonitoring.eu/2025/ 09/10/drei-havarien-drei-tote-und-drei-vermisste/).  1. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung versucht, in den Jahren von 2022 bis 2025 nach einem Aufenthalt in Deutschland über die Kanalroute nach Großbritannien auszureisen (bitte nach Jahren aufschlüsseln, bitte ggf. auch schätzungsweise Angaben machen)? a) Was ist der Bundesregierung über den Aufenthaltsstatus dieser Personen in Deutschland bekannt sowie darüber, ob bei ihnen ein aufenthaltsrechtliches Verfahren abgeschlossen war? b) Wie viele dieser Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Migration über die Kanalroute ums Leben gekommen? Die Fragen 1 bis 1b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die statistischen Daten und Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor.  2. Wie viele Durchsuchungsmaßnahmen gegen mutmaßliche Schleuser gab es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2022 bis 2025 in Deutschland bzw. mit Beteiligung von Bundesbehörden (bitte nach Jahren aufschlüsseln, bitte ggf. auch schätzungsweise Angaben machen)? a) Wie viele Boote und Rettungswesten wurden dabei nach Kenntnis der Bundesregierung beschlagnahmt (bitte monatsweise aufschlüsseln)? b) Was ist der Bundesregierung über die Art der Boote bekannt, handelte es sich insbesondere um legal handelbare Boote? c) Waren sie nach europäischem Recht zertifiziert, und wenn ja, zulässig für welchen Zweck und für wie viele Personen? d) Was ist der Bundesregierung über die Art der Rettungswesten bekannt, handelte es sich insbesondere um legal handelbare Rettungswesten? e) Waren sie nach europäischem Recht zertifiziert, und wenn ja, zulässig für welchen Zweck? Die Fragen 2 bis 2e werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Rahmen der internationalen justiziellen Rechtshilfe konnten im Jahr 2024 und im laufenden Jahr in sechs grenzüberschreitenden Exekutivmaßnahmen zur Bekämpfung von Seewegschleusungen in das Vereinigte Königreich 35 Personen festgenommen sowie 63 Durchsuchungsbeschlüsse durch die Bundespolizei umgesetzt werden. Die Angaben zu den hierbei getroffenen Feststellungen obliegen den jeweiligen sachleitenden Strafverfolgungsbehörden der Länder.  3. Auf welche empirische Grundlage stützt die Bundesregierung ihre Kenntnisse in Bezug auf Schleusungen im Ärmelkanal? Die Erkenntnisse der Bundesregierung basieren auf dem periodischen und anlassbezogenen nationalen und internationalen Informationsaustausch zwischen den beteiligten und betroffenen Staaten und Stellen. a) Wurde externe Expertise hinzugezogen, wenn ja, von wem, und mit welcher Themenstellung? Eine externe Expertise im Sinne der Fragestellung wurde nicht hinzugezogen. b) Wurde auf öffentlich zugängliche Quellen zivilgesellschaftlicher Akteure zurückgegriffen, die vor Ort mit der Situation an der französischen Kanalküste befasst sind und aufgrund ihrer Arbeit mit dem Geschehen rund um die Bootspassagen vertraut sind, und wenn ja, auf welche? Auf öffentlich zugängliche Quellen zivilgesellschaftlicher Akteure im Sinne der Fragestellung wurde nicht zurückgegriffen.  4. Sind deutsche Behörden weiterhin im Rahmen von EMPACT bzw. EU- ROPOL in Ermittlungen gegen mutmaßliche Schleuser involviert? Frankreich initiierte 2019 innerhalb der EMPACT-Priorität Schleusungskriminalität die Operative Aktion (OA) Small Boats. Ziel ist es, die agierenden Schleusergruppen zu identifizieren und zu zerschlagen. Deutschland beteiligt sich seit Beginn aktiv an dieser OA.  5. Bestehen momentan Operational Task Forces mit deutscher Beteiligung, und wenn ja, a) um wie viele OTFs handelt es sich, b) wie lauten ihre Namen, c) handelt es sich um Fortführungen früherer OTFs, und wenn ja, welcher? d) über welche Zeitdauer besteht die jeweilige OTF? Im Rahmen der „OA Small Boats“ wurde im Jahr 2021 unter französischer Leitung, der Beteiligung von Belgien und dem Vereinigten Königreich eine Operational Task Force (OTF) eingerichtet und betrieben, an der sich Deutschland ebenfalls seit 2022 beteiligt. Die OTF wurde zunächst unter dem Arbeitsnamen OTF Dune geführt und wird aktuell unter der Bezeichnung OTF Wave fortgesetzt. e) wie sind Auftrag, Zielsetzung und Erfolgskriterien der jeweiligen OTF definiert, Ziel der OTF Wave ist die Identifizierung von kriminellen Netzwerken, welche teils lebensgefährliche Schleusungen über den Ärmelkanal von Frankreich in das Vereinigte Königreich mittels nicht seetauglicher Schlauchboote angeboten haben bzw. anbieten. Bei der OTF handelt es sich um eine durch Europol koordinierte internationale Ermittlungsgruppe. f) welche deutschen Behörden sind jeweils mit welchen Ressourcen in die jeweilige OTF eingebunden, Von deutscher Seite sind die Bundespolizei sowie das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle in die OTF im Sinne der Fragestellung eingebunden. Der Personalansatz obliegt den jeweiligen Ermittlungsbehörden und generiert sich aus der allgemeinen Aufbauorganisation. g) welche anderen Staaten nehmen an der jeweiligen OTF teil, An der OTF im Sinne der Fragestellung nehmen Deutschland, Belgien, Frankreich und das Vereinigte Königreich teil. h) mit welchem Budget waren die jeweiligen OTFs ausgestattet, und durch wen? Zur Höhe des Budgets, mit welchem die jeweilige OTF ausgestattet war, liegt der Bundesregierung keine Information vor. Die Gewährung und Verwaltung von Finanzmitteln für Aktivitäten im Rahmen der OTF-Dune und Wave obliegt EUROPOL, in Kooperation mit Frankreich als leitendem Staat der OTF.  6. Resultierten im Jahr 2025 konkrete Strafverfolgungsmaßnahmen aus der Arbeit der OTFs, und wenn ja, um welche Art von Maßnahmen handelte es sich? Gegen wie viele Personen wegen welcher Delikte richteten sie sich? Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten sie? Hierzu wird auf den Beitrag in der Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu laufenden Ermittlungsverfahren können zudem keine Angaben gemacht werden.  7. Haben 2025 Treffen zwischen Bundesbehörden bzw. der Bundespolizei und Behörden anderer Staaten bzw. der EU zur Thematik der Schleusungen im Ärmelkanal stattgefunden? Wenn ja, wie viele Treffen waren es, und welche Behörden nahmen teil, und welche Behörde hatte die Federführung? Wann fanden die Treffen statt? Wurden sie protokolliert? Auf polizeilicher und justizieller Ebene erfolgten im Jahr 2025 mehrere internationale operative Treffen, um der Bekämpfung von Seewegschleusungen über den Ärmelkanal in das Vereinigte Königreich effektiv zu begegnen und den erforderlichen Informationsaustausch der betroffenen Staaten sicherzustellen. Die Treffen auf polizeilicher Ebene werden von EUROPOL und auf Justizebene von Eurojust koordiniert. Im Kontext der OTF Wave fanden im Jahr 2025 zwei Treffen mit den beteiligten Staaten statt. Darüber hinaus wurden anlassbezogen weitere operative bilaterale bzw. multilaterale Besprechungen durchgeführt. Die Bundespolizei sowie das BKA nehmen an entsprechenden Besprechungen teil. Die Protokollierung der Ergebnisse obliegt der jeweiligen – die Besprechung leitende – Behörde.  8. Haben 2025 Treffen zwischen Bundesbehörden bzw. der Bundespolizei und den Behörden der Bundesländer zur Thematik der Schleusungen im Ärmelkanal stattgefunden? Wenn ja, wie viele Treffen waren es, und welche Behörden nahmen teil, und welche Behörde hatte die Federführung? Wann fanden die Treffen statt? Wurden sie protokolliert? Die nationale Koordinierung obliegt dem BKA als Zentralstelle. Anlassbezogen wurden im Jahr 2025 mit den betroffenen Behörden des Bundes und der Länder im Rahmen von Besprechungen Erkenntnisse ausgetauscht und erforderlichenfalls Maßnahmen koordiniert. Eine zentrale Übersicht über die Anzahl der Treffen oder etwaige Protokolle liegt nicht vor. Am 1. April 2024 fand im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein ganztägiger Erfahrungstausch zur Bekämpfung von Schleusungskriminalität statt, bei dem auch über die Thematik der Schleusungen im Ärmelkanal gesprochen wurde. Federführung hatte das BMJV; ein Protokoll wurde nicht geführt. Auf die ergänzende Darstellung in der Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.  9. Vertritt die Bundesregierung gegenüber der Vorgängerregierung eine veränderte Linie in Bezug auf Ermittlungen gegen mutmaßliche Schleuser im Rahmen von EMPACT und EUROPOL, und wenn ja, worin besteht die Veränderung? Die Bundesregierung vertritt gegenüber der Vorgängerregierung keine veränderte Linie in Bezug auf Ermittlungen gegen mutmaßliche Schleuser im Rahmen von EMPACT und EUROPOL. 10. Haben seit Dezember 2024 weitere Treffen der „Calais Group“ stattgefunden oder sind terminiert (bitte einzeln mit Ort und Datum auflisten und zwischen Minister- und Arbeitsebene differenzieren), und wenn ja, wie lauteten die Tagesordnungen der Treffen seit Dezember 2024? Am 30. März 2025 fand am Rande einer Konferenz ein informelles Treffen der Calais-Gruppe auf Innenministerebene ohne feste Tagesordnung statt. Im Anschluss daran fand am 31. März 2025 ein informelles Treffen der Calais- Gruppe auf höherer Beamtenebene ebenfalls ohne feste Tagesordnung statt. Am 16. Juni 2025 fand erneut ein informelles Treffen der Calais-Gruppe auf höherer Beamtenebene statt. Die Tagesordnung lautete: a) Kurze Präsentation der gemeinsamen Arbeit des Vereinigten Königreichs und Frankreichs zur Bekämpfung irregulärer Migration, einschließlich der vorübergehenden Pilotvereinbarung zwischen dem Vereinigten Königreich und Frankreich; b) Diskussion über die politische Unterstützung der Calais-Gruppe und Dänemarks für die befristete Pilotvereinbarung zwischen dem Vereinigten Königreich und Frankreich; c) aktueller Stand der Umsetzung des im Dezember letzten Jahres vereinbarten Prioritätenplans; d) nächste Schritte für die bevorstehende Ministertagung der Calais-Gruppe. 11. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung der im Prioritätenplan der „Calais Group“ genannten fünf Prioritäten ergriffen, wie stellt sich jeweils der Sachstand dar, welche (Zwischen-) Ergebnisse wurden erzielt, und welche darauf aufbauenden Planungen mit Blick auf die künftige Zusammenarbeit wurden vorgenommen (bitte einzeln je Priorität darstellen, bitte jeweils auch angeben, welche EU- Staaten, Nicht-EU-Staaten und EU-Behörden ggf. eingebunden wurden)? Da der Prioritätenplan der Calais Group und der deutsch-britische Joint Action Plan teilweise ineinandergreifen, werden die Fragen 11 und 14 teilweise gemeinsam beantwortet. Die Vorhaben des Prioritätenplans der „Calais Group“ oder des deutsch- britischen Aktionsplans dienen der effektiven Bekämpfung der Schleusungskriminalität über den Ärmelkanal und werden teilweise bereits seit mehreren Jahren praktiziert. Die operative Umsetzung dieser Prioritäten erfolgt im Rahmen der internationalen und bilateralen kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit zwischen der Bundespolizei, der National Crime Agency (NCA) und weiteren Teilnehmern zur Bekämpfung von Schleusernetzwerken, die auf der Route über den Ärmelkanal in das Vereinigte Königreich agieren. Im Sinne der unter Nummer 1 im Prioritätenplan genannten Maßnahme „Präventive Kommunikation in Herkunfts- und Transitländern“ findet ein wöchentlicher Informationsaustausch der jeweiligen Analyseeinheiten aus mehreren Staaten der Westbalkanregion sowie Österreich und Deutschland zur aktuellen Migrationslage statt. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse können die beteiligten Länder eigene bzw. bi- oder multilaterale Einsatzmaßnahmen zeitnah planen. Darüber hinaus werden Präventionskampagnen zur Aufklärung von Gefahren für Leib und Leben bei Schleusungshandlungen auf unterschiedlichen Ebenen umgesetzt, u. a. bei der Einsatzmaßnahme Risk, Schulungs- und Beratungsmaßnahmen an Auslandsvertretungen durch die in 35 Ländern eingesetzten Dokumenten- und Visaberater, bei der Sensibilisierung der Bundespolizei zu aktuellen Sachverhalten und Auswerteergebnissen sowie bei der Steuerung von Warnhinweisen im Rahmen der Frühwarnfunktion. Im Faltblatt „Schleusungen aktiv verhindern!“ werden Unternehmen im Güter-, Bus- und Taxiverkehr sowie Mietwagen- und Carsharing-Firmen sensibilisiert und sollen einen Beitrag zur Verhinderung der Schleusungskriminalität leisten. Im Sinne der unter Nummer 2 im Prioritätenplan genannten Maßnahme „Stärkung der Strafverfolgungsbehörden, um die organisierten Schleusungsnetzwerke zu zerschlagen“ führen Belgien, Deutschland, Frankreich, Niederlande und das Vereinigte Königreich verschiedene Ermittlungsverfahren gegen internationale Schleusernetzwerke, die Seewegschleusungen mit Schlauchbooten von Frankreich über den Ärmelkanal in das Vereinigte Königreich organisieren. Aufgrund des erhöhten Koordinierungsbedarfs zwischen den betroffenen Staaten hat EUROPOL zunächst die Operational Task Force (OTF) „DUNE“ eingerichtet, welche im weiteren Verlauf in die „OTF WAVE“ überführt wurde. Regelmäßig werden im Rahmen von strafprozessualen Einsatzmaßnahmen sowie grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung zahlreiche Schlauchboote, Bootsmotoren und Schwimmwesten sichergestellt und somit die spätere Nutzung von diesem nautischen Material für Schleusungen verhindert. Hierzu wird auch auf den Beitrag in der Antwort zu Frage 2 verwiesen. Es ist geplant, die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich mit Mitgliedstaaten und relevanten Drittstaaten weiter auszubauen und rechtliche Rahmenbedingungen zu verbessern, siehe hierzu auch den Beitrag zur Antwort zu Frage 21. Im Sinne der unter Nummer 3 im Prioritätenplan genannten Maßnahme, die auf verstärkte Finanzermittlungen zielt, nimmt die Bundespolizei an den Projekten „Hawala Informal Financial System“ (HAIFINS) der Kommission Organisierte Kriminalität (KOK) sowie der unter britischer Leitung stehenden EMPACT Maßnahme „Hawaladar-Mapping“, welche Hawaladarstrukturen national und international erhellen soll, teil. Das Projekt HAIFINS soll vor allem dazu dienen die Funktionsweise der sogenannten informellen Zahlungssysteme aufzuklären und entsprechende Bekämpfungsansätze zu entwickeln. Im Sinne der unter Nummer 4 im Prioritätenplan genannten Maßnahme, die auf die Nutzung der Sozialen Medien fokussiert ist, fand am 13. März 2025 eine Besprechung der Mitglieder der Calais Gruppe zur Rolle der Sozialen Medien bei der Schleusungskriminalität statt. Dabei wurde das Thema eingehend analysiert und Lösungsansätze diskutiert. Weitere nationale Besprechungen auf mehreren Ebenen, zum Teil auch mit Beteiligung der Plattformbetreiber folgten. Eine zentrale Übersicht zu Anzahl und Themen dieser Besprechungen liegt der Bundesregierung nicht vor. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundespolizei aktiv am britischen Projekt „Timeline“, das auf die Löschung der Nutzerprofile der Schleuser fokussiert ist. Die Experten-Gruppe der Digital Migrant Smuggling Experts Informal Network „DigiNex-MS“, an der sich Deutschland ebenfalls beteiligt, beobachtet illegale Online-Inhalte, um neue Schleusungsrouten, Modi Operandi, Trends und sich abzeichnende Bedrohungen im Vordergrund zu erkennen. Im Sinne der unter Nummer 5 im Prioritätenplan genannten Maßnahme zu operativer und technischer Kooperation mit relevanten Partnern beteiligt sich Deutschland weiterhin mit Personal an der „Joint Operation France 2025“ der Europäischen Grenz- und Küstenwache Frontex. Deutschland wird mit Frontex, EUROPOL und den Nachbarstaaten weitere technische und operative Maßnahmen entwickeln. Geplant ist u. a. eine intensivere gemeinsame Nutzung von Einsatztechnologien, Datenbanken und Lagebildern. 12. Wurden im Rahmen der „Calais Group“ seither weitere Prioritäten oder Projekte definiert, und wenn ja, welche? Es wurden seither keine neuen Prioritäten im Sinne der Fragestellung definiert. 13. Vertritt die Bundesregierung gegenüber der Vorgängerregierung eine veränderte Position in Bezug auf die Mitwirkung in der „Calais Group“, und wenn ja, worin besteht die Veränderung? Zur Mitwirkung in der Calais Group gibt es keine neue Position der Bundesregierung. 14. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung der fünf im deutsch-britischen Aktionsplan genannten Punkte ergriffen, wie stellt sich jeweils der Sachstand dar, welche (Zwischen-)Ergebnisse wurden erzielt, und welche darauf aufbauenden Planungen mit Blick auf die künftige Zusammenarbeit wurden vorgenommen (bitte einzeln je Punkt darstellen, bitte jeweils auch angeben, ob weitere EU- bzw. Nicht- EU-Staaten und EU-Behörden eingebunden wurden)? Die Bundespolizei arbeitet auch auf Grundlage des deutsch-britischen Aktionsplanes eng und vertrauensvoll mit den britischen Behörden zusammen. Dies findet insbesondere im Rahmen von EMPACT sowie konkreter Ermittlungsverfahren statt. In die bilaterale kriminalpolizeiliche Zusammenarbeit ist das neu gegründete britische Border Security Command integriert. Zu den konkreten Maßnahmen aus dem deutsch-britischem Aktionsplan zählen die verbesserte Übermittlung von Informationen, die neue Ermittlungsansätze der Polizeibehörden ermöglicht. So fand am 1. April 2024 im BMJV ein ganztätiger Erfahrungstausch zur Bekämpfung von Schleusungskriminalität statt. Ein sehr breiter Teilnehmerkreis mit 35 Vertreterinnen und Vertretern von BMJV, dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium des Innern, der Bundespolizei, Landejustizministerien, (General-)Staatsanwaltschaften der Länder, Eurojust sowie Botschaftsvertretern von Frankreich und dem Vereinigten Königreich sprach über praktische Erfahrungen, Erfolge, Hilfsmittel und Hürden bei der Bekämpfung (präventiv und repressiv) von Schleusungskriminalität. Nach der Unterzeichnung des bilateralen Aktionsplans, nahm die Anzahl der ausgetauschten Erkenntnisse mit Bezug zu internationalen organisierten Schleusungsnetzwerken zu. Aus polizeitaktischen Gründen können keine weiteren Informationen hierzu geteilt werden. Im Übrigen wird auf den Beitrag in der Antwort zu den Fragen 11 und 21 verwiesen. 15. Wird der deutsch-britische Aktionsplan über den Dezember 2025 hinaus fortgeführt, und wenn ja, mit welchem Zeithorizont, und mit welcher Zielsetzung? Der deutsch-britische Aktionsplan war auf eine anfängliche Laufzeit von zwölf Monaten (Dezember 2024 bis Dezember 2025) angelegt und wird nach Überprüfung der Ziele ggf. fortgeschrieben 16. Vertritt die Bundesregierung gegenüber der Vorgängerregierung eine veränderte Linie in Bezug auf den Aktionsplan bzw. dessen mögliche Fortführung, und wenn ja, worin besteht die Veränderung? Im Hinblick auf den Aktionsplan gibt es keine veränderte Position der Bundesregierung. Die Ziele des Plans werden jährlich überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Evaluierung zur Gewährleistung einer effektiven Umsetzung erfolgt fortlaufend im Rahmen der operativen Zusammenarbeit sowie durch eine halbjährliche Arbeitsgruppe des UK-Germany Home Affairs Dialogue (HAD). 17. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung der in dem am 17. Juli 2025 von den Regierungschefs Großbritanniens und Deutschlands unterzeichneten Freundschaftsvertrag (www.auswaerti ges-amt.de/de/service/laender/grossbritannien-node/2727344-2727344) und im zugehörigen Aktionsplan genannten Ziele ergriffen, wie stellt sich jeweils der Sachstand dar, welche (Zwischen-)Ergebnisse wurden erzielt, und welche darauf aufbauenden Planungen mit Blick auf die künftige Zusammenarbeit wurden vorgenommen (bitte auch angeben, ob weitere EU- bzw. Nicht-EU-Staaten und EU-Behörden eingebunden wurden)? Aufgrund des sachlichen Kontexts wird hier ein spezifisches Interesse der Fragesteller an den Leuchtturmprojekten Nummer 4 (Gemeinsamer Aktionsplan zu irregulärer Migration) und Nummer 9 (Schülerreisen und Mobilität der Bürgerinnen und Bürger) angenommen. Zur Umsetzung des Leuchtturmprojekts Nummer 4 (Gemeinsamer Aktionsplan zu irregulärer Migration) wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 21 verwiesen. Zur Umsetzung des Leuchtturmprojekts Nummer 9 (Schülerreisen und Mobilität der Bürgerinnen und Bürger): Durch die geplante Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung sowie technische Abstimmungen vor allem mit den Transitstaaten Belgien, Frankreich und Niederlande wird derzeit die Ermöglichung von Schulgruppenreisen im sogenannten Schülersammellistenverfahren vorbereitet. 18. Beteiligt die Bundesrepublik Deutschland sich an dem „Joint Committee“ nach Artikel 17 des in der Vorbemerkung der Fragestellenden genannten „Agreements“ zwischen Frankreich und Großbritannien zum Monitoring des Mechanismus zur Verhinderung gefährlicher Überfahrten, und wenn ja, mit welchem Zweck? 19. Ist Deutschland in anderer Weise in das Agreement eingebunden, und wenn ja, in welcher? Die Fragen 18 und 19 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Deutschland ist nicht in die Umsetzung der bilateralen Vereinbarung zwischen Frankreich und dem Vereinigten Königreich eingebunden. Im Rahmen seiner Mitwirkung in der „Calais Group“ bringt Deutschland seine Erfahrungen und Ressourcen zur Verhinderung irregulärer Migration über den Ärmelkanal ein. 20. Ist es zutreffend, dass der Abschluss einer Rücknahmevereinbarung zwischen Großbritannien und Deutschland angestrebt wird bzw. kurz bevorsteht, wie Medien berichten (www.bild.de/politik/ausland-und-interna tionales/starmer-kuendigt-neue-plaene-fuer-migranten-unterbringung-an- 68bd3b62fe1aa94fb1b01a83), und wenn ja, a) welche rechtliche Form soll die Vereinbarung haben, b) auf welcher gesetzlichen Grundlage soll sie getroffen werden, c) sind weitere Staaten und EU-Behörden in sie eingebunden, und wenn ja, welche, d) was ist Gegenstand der Vereinbarung, und welche Zielsetzung hat sie, e) zu welchem (ggf. ungefähren) Zeitpunkt soll die Vereinbarung unterzeichnet werden? Eine Rücknahmevereinbarung wird aktuell zwischen dem Vereinigten Königreich und Deutschland nicht verhandelt. 21. Plant die Bundesregierung, bestimmte Handlungen in Bezug auf mutmaßliche Schleusungen aus der EU in einen Drittstaat, die nach deutschem Recht nach Kenntnis der Fragestellenden derzeit nicht strafbar sind, wie etwa die Einfuhr, die Lagerung oder der Handel von bzw. mit Schlauchbooten, Bootszubehör und Rettungswesten, die für Bootspassagen im Ärmelkanal eingesetzt werden können, unter Strafe zu stellen, und wenn ja, welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung zu diesem Vorhaben machen? Die Bundesregierung plant die Erweiterung des räumlichen Anwendungsbereichs von § 96 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) auf Schleusungen nach Großbritannien und Nordirland. Mit der Erweiterung soll der veränderten geopolitischen und migrationspolitischen Lage nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union angesichts eines signifikanten Anstiegs entsprechender Schleusungsaktivitäten über den Ärmelkanal in den vergangenen Jahren Rechnung getragen werden. Die Erweiterung der Strafbarkeit ist geboten, um eine effektive strafrechtliche Verfolgung von Schleusungen in das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union zu ermöglichen. Das Vorhaben ist Teil der mit dem Vereinigten Königreich vereinbarten sogenannten 17 Leuchtturmprojekte im Rahmen des deutsch-britischen Freundschaftsvertrags („Kensington Treaty“) und soll zeitnah umgesetzt werden. 22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass das sog. Ruanda-Modell durch die britische Regierung nicht weiterverfolgt wird (https://dgap.org/de/forschung/publikationen/die-illusion-ist-abgew aehlt-drei-lehren-des-britischen-ruanda-modells-fuer)? Die Bundesregierung hat die Entscheidung der britischen Regierung zur Kenntnis genommen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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