Migration über den Ärmelkanal (Antwort zu Drs. 21/2411)
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Migration über den Ärmelkanal (Antwort zu Drs. 21/2411)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2679
21. Wahlperiode 07.11.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer,
Katrin Fey, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/2411 –
Migration über den Ärmelkanal
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Fast 20 000 Menschen haben im ersten Halbjahr 2025 in kleinen Booten den
Ärmelkanal Richtung Großbritannien überquert (www.spiegel.de/politik/deuts
chland/grossbritannien-fast-20-000-migranten-haben-seit-anfang-2025-den-ae
rmelkanal-ueberquert-a-67d4b522-bf6b-4dfd-9dc1-2b8e4c3823bb). Die
Migration auf der Kanalroute beschäftigt nicht nur die Anrainerstaaten,
sondern u. a. auch die Bundesrepublik Deutschland. So fanden in Deutschland
mehrmals Razzien statt, die sich gegen kommerzielle Schleusungen über den
Ärmelkanal richteten (https://calais.bordermonitoring.eu/2024/12/05/erneut-ra
zzien-im-deutschen-hinterland/). Zudem beteiligt sich Deutschland an
europäischen und zwischenstaatlichen Abkommen und Gremien zur Bekämpfung der
Migration auf der Kanalroute. In den vergangenen Jahren waren deutsche
Behörden etwa im Rahmen des europäischen EMPACT-Programms (EMPACT =
European Multidisciplinary Platform Against Criminal Threats) bzw. EURO-
POL (Europäisches Polizeiamt) in Ermittlungen gegen mutmaßliche Schleuser
eingebunden. Dies geschah in Form sogenannter Operational Task Forces
(OTFs; z. B. OTF WAVE, OTF DUNE). Seit 2022 besteht ferner die „Calais
Group“ als gemeinsames Gremium der Innenministerien Großbritanniens,
Frankreichs, Deutschlands, der Niederlande und Belgiens in Bezug auf die
Migration auf der Kanalroute und die Bekämpfung von Schleusungen. Die
Rolle Deutschlands in diesem Gremium wird von der britischen Regierung
seit 2024 besonders hervorgehoben. Anlässlich eines Treffens der „Calais
Group“ im Dezember 2024 wurde erstmals ein Prioritätenplan veröffentlicht
(www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2024/U
K-calais-group-priority-plan.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Im Dezember 2024 unterzeichneten Deutschland und Großbritannien einen
gemeinsamen Aktionsplan zu „irregulärer Migration“ mit einer Laufzeit
zunächst bis Dezember 2025 (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/ver
oeffentlichungen/2024/UK-Germany-joint-action-plan-irregular-migration.pdf
?__blob=publicationFile&v=2). Britischen und deutschen Medienberichten
zufolge wird darüber hinaus der Abschluss einer Rücknahmevereinbarung
zwischen Großbritannien und Deutschland angestrebt (www.bild.de/politik/au
sland-und-internationales/starmer-kuendigt-neue-plaene-fuer-migranten-unter
bringung-an-68bd3b62fe1aa94fb1b01a83). Am 29./30. Juli 2025 vereinbarten
Großbritannien und Frankreich bereits ein „Agreement […] on the Prevention
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 7. November 2025
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
of Dangerous Journeys“ (https://assets.publishing.service.gov.uk/media/68909
bb2486754ec288783c2/CS_France_2.2025_Dangerous_Journeys_Agreemen
t.pdf). Es beinhaltet einen Mechanismus zur Abschiebung von Geflüchteten,
die auf Schlauchbooten über den Ärmelkanal eingereist sind, nach Frankreich,
von wo im Gegenzug Personen legal nach Großbritannien einreisen dürfen
(sog. „One in, one out“-Mechanismus). Zum Monitoring dieses Verfahrens
wurde in Artikel 17 ein „Joint Committee“ vereinbart, dem auch andere
Staaten angehören können.
Auf der Kanalroute ist in den letzten Jahren ein Anstieg von Todesfällen zu
beobachten (www.migazin.de/2025/02/18/fluechtlingsboote-immer-ueberfuell
ter-mehr-tote-im-aermelkanal/). Während die Behörden auf die Verantwortung
von Schleusern verweisen und den Druck auf diese erhöhen, weisen
Nichtregierungsorganisationen (NGOs) und Medien auch auf andere Ursachen für
den Anstieg der Todesfälle hin, insbesondere auf die kontinuierlich steigende
Zahl der Personen an Bord der Schlauchboote und riskante Situationen im
Zusammenhang mit Einsätzen von Polizei bzw. Gendarmerie beim Ablegen der
Boote und im küstennahen Gewässer (https://calais.bordermonitoring.eu/2025/
09/10/drei-havarien-drei-tote-und-drei-vermisste/).
1. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung versucht,
in den Jahren von 2022 bis 2025 nach einem Aufenthalt in Deutschland
über die Kanalroute nach Großbritannien auszureisen (bitte nach Jahren
aufschlüsseln, bitte ggf. auch schätzungsweise Angaben machen)?
a) Was ist der Bundesregierung über den Aufenthaltsstatus dieser
Personen in Deutschland bekannt sowie darüber, ob bei ihnen ein
aufenthaltsrechtliches Verfahren abgeschlossen war?
b) Wie viele dieser Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung
bei der Migration über die Kanalroute ums Leben gekommen?
Die Fragen 1 bis 1b werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die statistischen Daten und Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der
Bundesregierung nicht vor.
2. Wie viele Durchsuchungsmaßnahmen gegen mutmaßliche Schleuser gab
es nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren von 2022 bis 2025
in Deutschland bzw. mit Beteiligung von Bundesbehörden (bitte nach
Jahren aufschlüsseln, bitte ggf. auch schätzungsweise Angaben machen)?
a) Wie viele Boote und Rettungswesten wurden dabei nach Kenntnis
der Bundesregierung beschlagnahmt (bitte monatsweise
aufschlüsseln)?
b) Was ist der Bundesregierung über die Art der Boote bekannt,
handelte es sich insbesondere um legal handelbare Boote?
c) Waren sie nach europäischem Recht zertifiziert, und wenn ja,
zulässig für welchen Zweck und für wie viele Personen?
d) Was ist der Bundesregierung über die Art der Rettungswesten
bekannt, handelte es sich insbesondere um legal handelbare
Rettungswesten?
e) Waren sie nach europäischem Recht zertifiziert, und wenn ja,
zulässig für welchen Zweck?
Die Fragen 2 bis 2e werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Rahmen der internationalen justiziellen Rechtshilfe konnten im Jahr 2024
und im laufenden Jahr in sechs grenzüberschreitenden Exekutivmaßnahmen zur
Bekämpfung von Seewegschleusungen in das Vereinigte Königreich 35
Personen festgenommen sowie 63 Durchsuchungsbeschlüsse durch die
Bundespolizei umgesetzt werden.
Die Angaben zu den hierbei getroffenen Feststellungen obliegen den jeweiligen
sachleitenden Strafverfolgungsbehörden der Länder.
3. Auf welche empirische Grundlage stützt die Bundesregierung ihre
Kenntnisse in Bezug auf Schleusungen im Ärmelkanal?
Die Erkenntnisse der Bundesregierung basieren auf dem periodischen und
anlassbezogenen nationalen und internationalen Informationsaustausch zwischen
den beteiligten und betroffenen Staaten und Stellen.
a) Wurde externe Expertise hinzugezogen, wenn ja, von wem, und mit
welcher Themenstellung?
Eine externe Expertise im Sinne der Fragestellung wurde nicht hinzugezogen.
b) Wurde auf öffentlich zugängliche Quellen zivilgesellschaftlicher
Akteure zurückgegriffen, die vor Ort mit der Situation an der
französischen Kanalküste befasst sind und aufgrund ihrer Arbeit mit dem
Geschehen rund um die Bootspassagen vertraut sind, und wenn ja, auf
welche?
Auf öffentlich zugängliche Quellen zivilgesellschaftlicher Akteure im Sinne
der Fragestellung wurde nicht zurückgegriffen.
4. Sind deutsche Behörden weiterhin im Rahmen von EMPACT bzw. EU-
ROPOL in Ermittlungen gegen mutmaßliche Schleuser involviert?
Frankreich initiierte 2019 innerhalb der EMPACT-Priorität
Schleusungskriminalität die Operative Aktion (OA) Small Boats. Ziel ist es, die agierenden
Schleusergruppen zu identifizieren und zu zerschlagen. Deutschland beteiligt
sich seit Beginn aktiv an dieser OA.
5. Bestehen momentan Operational Task Forces mit deutscher Beteiligung,
und wenn ja,
a) um wie viele OTFs handelt es sich,
b) wie lauten ihre Namen,
c) handelt es sich um Fortführungen früherer OTFs, und wenn ja,
welcher?
d) über welche Zeitdauer besteht die jeweilige OTF?
Im Rahmen der „OA Small Boats“ wurde im Jahr 2021 unter französischer
Leitung, der Beteiligung von Belgien und dem Vereinigten Königreich eine
Operational Task Force (OTF) eingerichtet und betrieben, an der sich Deutschland
ebenfalls seit 2022 beteiligt. Die OTF wurde zunächst unter dem Arbeitsnamen
OTF Dune geführt und wird aktuell unter der Bezeichnung OTF Wave
fortgesetzt.
e) wie sind Auftrag, Zielsetzung und Erfolgskriterien der jeweiligen OTF
definiert,
Ziel der OTF Wave ist die Identifizierung von kriminellen Netzwerken, welche
teils lebensgefährliche Schleusungen über den Ärmelkanal von Frankreich in
das Vereinigte Königreich mittels nicht seetauglicher Schlauchboote angeboten
haben bzw. anbieten. Bei der OTF handelt es sich um eine durch Europol
koordinierte internationale Ermittlungsgruppe.
f) welche deutschen Behörden sind jeweils mit welchen Ressourcen in
die jeweilige OTF eingebunden,
Von deutscher Seite sind die Bundespolizei sowie das Bundeskriminalamt
(BKA) als Zentralstelle in die OTF im Sinne der Fragestellung eingebunden.
Der Personalansatz obliegt den jeweiligen Ermittlungsbehörden und generiert
sich aus der allgemeinen Aufbauorganisation.
g) welche anderen Staaten nehmen an der jeweiligen OTF teil,
An der OTF im Sinne der Fragestellung nehmen Deutschland, Belgien,
Frankreich und das Vereinigte Königreich teil.
h) mit welchem Budget waren die jeweiligen OTFs ausgestattet, und
durch wen?
Zur Höhe des Budgets, mit welchem die jeweilige OTF ausgestattet war, liegt
der Bundesregierung keine Information vor. Die Gewährung und Verwaltung
von Finanzmitteln für Aktivitäten im Rahmen der OTF-Dune und Wave obliegt
EUROPOL, in Kooperation mit Frankreich als leitendem Staat der OTF.
6. Resultierten im Jahr 2025 konkrete Strafverfolgungsmaßnahmen aus der
Arbeit der OTFs, und wenn ja, um welche Art von Maßnahmen handelte
es sich?
Gegen wie viele Personen wegen welcher Delikte richteten sie sich?
Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgten sie?
Hierzu wird auf den Beitrag in der Antwort zu Frage 2 verwiesen. Zu laufenden
Ermittlungsverfahren können zudem keine Angaben gemacht werden.
7. Haben 2025 Treffen zwischen Bundesbehörden bzw. der Bundespolizei
und Behörden anderer Staaten bzw. der EU zur Thematik der
Schleusungen im Ärmelkanal stattgefunden?
Wenn ja, wie viele Treffen waren es, und welche Behörden nahmen teil,
und welche Behörde hatte die Federführung?
Wann fanden die Treffen statt?
Wurden sie protokolliert?
Auf polizeilicher und justizieller Ebene erfolgten im Jahr 2025 mehrere
internationale operative Treffen, um der Bekämpfung von Seewegschleusungen über
den Ärmelkanal in das Vereinigte Königreich effektiv zu begegnen und den
erforderlichen Informationsaustausch der betroffenen Staaten sicherzustellen. Die
Treffen auf polizeilicher Ebene werden von EUROPOL und auf Justizebene
von Eurojust koordiniert. Im Kontext der OTF Wave fanden im Jahr 2025 zwei
Treffen mit den beteiligten Staaten statt. Darüber hinaus wurden anlassbezogen
weitere operative bilaterale bzw. multilaterale Besprechungen durchgeführt.
Die Bundespolizei sowie das BKA nehmen an entsprechenden Besprechungen
teil. Die Protokollierung der Ergebnisse obliegt der jeweiligen – die
Besprechung leitende – Behörde.
8. Haben 2025 Treffen zwischen Bundesbehörden bzw. der Bundespolizei
und den Behörden der Bundesländer zur Thematik der Schleusungen im
Ärmelkanal stattgefunden?
Wenn ja, wie viele Treffen waren es, und welche Behörden nahmen teil,
und welche Behörde hatte die Federführung?
Wann fanden die Treffen statt?
Wurden sie protokolliert?
Die nationale Koordinierung obliegt dem BKA als Zentralstelle.
Anlassbezogen wurden im Jahr 2025 mit den betroffenen Behörden des Bundes und der
Länder im Rahmen von Besprechungen Erkenntnisse ausgetauscht und
erforderlichenfalls Maßnahmen koordiniert. Eine zentrale Übersicht über die Anzahl
der Treffen oder etwaige Protokolle liegt nicht vor. Am 1. April 2024 fand im
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) ein
ganztägiger Erfahrungstausch zur Bekämpfung von Schleusungskriminalität statt, bei
dem auch über die Thematik der Schleusungen im Ärmelkanal gesprochen
wurde. Federführung hatte das BMJV; ein Protokoll wurde nicht geführt. Auf die
ergänzende Darstellung in der Antwort zu Frage 14 wird verwiesen.
9. Vertritt die Bundesregierung gegenüber der Vorgängerregierung eine
veränderte Linie in Bezug auf Ermittlungen gegen mutmaßliche Schleuser
im Rahmen von EMPACT und EUROPOL, und wenn ja, worin besteht
die Veränderung?
Die Bundesregierung vertritt gegenüber der Vorgängerregierung keine
veränderte Linie in Bezug auf Ermittlungen gegen mutmaßliche Schleuser im
Rahmen von EMPACT und EUROPOL.
10. Haben seit Dezember 2024 weitere Treffen der „Calais Group“
stattgefunden oder sind terminiert (bitte einzeln mit Ort und Datum auflisten
und zwischen Minister- und Arbeitsebene differenzieren), und wenn ja,
wie lauteten die Tagesordnungen der Treffen seit Dezember 2024?
Am 30. März 2025 fand am Rande einer Konferenz ein informelles Treffen der
Calais-Gruppe auf Innenministerebene ohne feste Tagesordnung statt.
Im Anschluss daran fand am 31. März 2025 ein informelles Treffen der Calais-
Gruppe auf höherer Beamtenebene ebenfalls ohne feste Tagesordnung statt.
Am 16. Juni 2025 fand erneut ein informelles Treffen der Calais-Gruppe auf
höherer Beamtenebene statt. Die Tagesordnung lautete:
a) Kurze Präsentation der gemeinsamen Arbeit des Vereinigten Königreichs
und Frankreichs zur Bekämpfung irregulärer Migration, einschließlich der
vorübergehenden Pilotvereinbarung zwischen dem Vereinigten Königreich
und Frankreich;
b) Diskussion über die politische Unterstützung der Calais-Gruppe und
Dänemarks für die befristete Pilotvereinbarung zwischen dem Vereinigten
Königreich und Frankreich;
c) aktueller Stand der Umsetzung des im Dezember letzten Jahres vereinbarten
Prioritätenplans;
d) nächste Schritte für die bevorstehende Ministertagung der Calais-Gruppe.
11. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung
der im Prioritätenplan der „Calais Group“ genannten fünf Prioritäten
ergriffen, wie stellt sich jeweils der Sachstand dar, welche (Zwischen-)
Ergebnisse wurden erzielt, und welche darauf aufbauenden Planungen mit
Blick auf die künftige Zusammenarbeit wurden vorgenommen (bitte
einzeln je Priorität darstellen, bitte jeweils auch angeben, welche EU-
Staaten, Nicht-EU-Staaten und EU-Behörden ggf. eingebunden wurden)?
Da der Prioritätenplan der Calais Group und der deutsch-britische Joint Action
Plan teilweise ineinandergreifen, werden die Fragen 11 und 14 teilweise
gemeinsam beantwortet.
Die Vorhaben des Prioritätenplans der „Calais Group“ oder des deutsch-
britischen Aktionsplans dienen der effektiven Bekämpfung der
Schleusungskriminalität über den Ärmelkanal und werden teilweise bereits seit mehreren Jahren
praktiziert.
Die operative Umsetzung dieser Prioritäten erfolgt im Rahmen der
internationalen und bilateralen kriminalpolizeilichen Zusammenarbeit zwischen der
Bundespolizei, der National Crime Agency (NCA) und weiteren Teilnehmern zur
Bekämpfung von Schleusernetzwerken, die auf der Route über den Ärmelkanal
in das Vereinigte Königreich agieren.
Im Sinne der unter Nummer 1 im Prioritätenplan genannten Maßnahme
„Präventive Kommunikation in Herkunfts- und Transitländern“ findet ein
wöchentlicher Informationsaustausch der jeweiligen Analyseeinheiten aus mehreren
Staaten der Westbalkanregion sowie Österreich und Deutschland zur aktuellen
Migrationslage statt. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse können die
beteiligten Länder eigene bzw. bi- oder multilaterale Einsatzmaßnahmen zeitnah
planen. Darüber hinaus werden Präventionskampagnen zur Aufklärung von
Gefahren für Leib und Leben bei Schleusungshandlungen auf unterschiedlichen
Ebenen umgesetzt, u. a. bei der Einsatzmaßnahme Risk, Schulungs- und
Beratungsmaßnahmen an Auslandsvertretungen durch die in 35 Ländern
eingesetzten Dokumenten- und Visaberater, bei der Sensibilisierung der Bundespolizei
zu aktuellen Sachverhalten und Auswerteergebnissen sowie bei der Steuerung
von Warnhinweisen im Rahmen der Frühwarnfunktion. Im Faltblatt
„Schleusungen aktiv verhindern!“ werden Unternehmen im Güter-, Bus- und
Taxiverkehr sowie Mietwagen- und Carsharing-Firmen sensibilisiert und sollen einen
Beitrag zur Verhinderung der Schleusungskriminalität leisten.
Im Sinne der unter Nummer 2 im Prioritätenplan genannten Maßnahme
„Stärkung der Strafverfolgungsbehörden, um die organisierten
Schleusungsnetzwerke zu zerschlagen“ führen Belgien, Deutschland, Frankreich, Niederlande und
das Vereinigte Königreich verschiedene Ermittlungsverfahren gegen
internationale Schleusernetzwerke, die Seewegschleusungen mit Schlauchbooten von
Frankreich über den Ärmelkanal in das Vereinigte Königreich organisieren.
Aufgrund des erhöhten Koordinierungsbedarfs zwischen den betroffenen
Staaten hat EUROPOL zunächst die Operational Task Force (OTF) „DUNE“
eingerichtet, welche im weiteren Verlauf in die „OTF WAVE“ überführt wurde.
Regelmäßig werden im Rahmen von strafprozessualen Einsatzmaßnahmen
sowie grenzpolizeilicher Aufgabenwahrnehmung zahlreiche Schlauchboote,
Bootsmotoren und Schwimmwesten sichergestellt und somit die spätere
Nutzung von diesem nautischen Material für Schleusungen verhindert. Hierzu wird
auch auf den Beitrag in der Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Es ist geplant, die internationale Zusammenarbeit in diesem Bereich mit
Mitgliedstaaten und relevanten Drittstaaten weiter auszubauen und rechtliche
Rahmenbedingungen zu verbessern, siehe hierzu auch den Beitrag zur Antwort zu
Frage 21.
Im Sinne der unter Nummer 3 im Prioritätenplan genannten Maßnahme, die auf
verstärkte Finanzermittlungen zielt, nimmt die Bundespolizei an den Projekten
„Hawala Informal Financial System“ (HAIFINS) der Kommission Organisierte
Kriminalität (KOK) sowie der unter britischer Leitung stehenden EMPACT
Maßnahme „Hawaladar-Mapping“, welche Hawaladarstrukturen national und
international erhellen soll, teil. Das Projekt HAIFINS soll vor allem dazu
dienen die Funktionsweise der sogenannten informellen Zahlungssysteme
aufzuklären und entsprechende Bekämpfungsansätze zu entwickeln.
Im Sinne der unter Nummer 4 im Prioritätenplan genannten Maßnahme, die auf
die Nutzung der Sozialen Medien fokussiert ist, fand am 13. März 2025 eine
Besprechung der Mitglieder der Calais Gruppe zur Rolle der Sozialen Medien
bei der Schleusungskriminalität statt. Dabei wurde das Thema eingehend
analysiert und Lösungsansätze diskutiert. Weitere nationale Besprechungen auf
mehreren Ebenen, zum Teil auch mit Beteiligung der Plattformbetreiber folgten.
Eine zentrale Übersicht zu Anzahl und Themen dieser Besprechungen liegt der
Bundesregierung nicht vor. Darüber hinaus beteiligt sich die Bundespolizei
aktiv am britischen Projekt „Timeline“, das auf die Löschung der Nutzerprofile
der Schleuser fokussiert ist. Die Experten-Gruppe der Digital Migrant
Smuggling Experts Informal Network „DigiNex-MS“, an der sich Deutschland
ebenfalls beteiligt, beobachtet illegale Online-Inhalte, um neue Schleusungsrouten,
Modi Operandi, Trends und sich abzeichnende Bedrohungen im Vordergrund
zu erkennen.
Im Sinne der unter Nummer 5 im Prioritätenplan genannten Maßnahme zu
operativer und technischer Kooperation mit relevanten Partnern beteiligt sich
Deutschland weiterhin mit Personal an der „Joint Operation France 2025“ der
Europäischen Grenz- und Küstenwache Frontex. Deutschland wird mit
Frontex, EUROPOL und den Nachbarstaaten weitere technische und operative
Maßnahmen entwickeln. Geplant ist u. a. eine intensivere gemeinsame Nutzung von
Einsatztechnologien, Datenbanken und Lagebildern.
12. Wurden im Rahmen der „Calais Group“ seither weitere Prioritäten oder
Projekte definiert, und wenn ja, welche?
Es wurden seither keine neuen Prioritäten im Sinne der Fragestellung definiert.
13. Vertritt die Bundesregierung gegenüber der Vorgängerregierung eine
veränderte Position in Bezug auf die Mitwirkung in der „Calais Group“, und
wenn ja, worin besteht die Veränderung?
Zur Mitwirkung in der Calais Group gibt es keine neue Position der
Bundesregierung.
14. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung
der fünf im deutsch-britischen Aktionsplan genannten Punkte ergriffen,
wie stellt sich jeweils der Sachstand dar, welche (Zwischen-)Ergebnisse
wurden erzielt, und welche darauf aufbauenden Planungen mit Blick auf
die künftige Zusammenarbeit wurden vorgenommen (bitte einzeln je
Punkt darstellen, bitte jeweils auch angeben, ob weitere EU- bzw. Nicht-
EU-Staaten und EU-Behörden eingebunden wurden)?
Die Bundespolizei arbeitet auch auf Grundlage des deutsch-britischen
Aktionsplanes eng und vertrauensvoll mit den britischen Behörden zusammen. Dies
findet insbesondere im Rahmen von EMPACT sowie konkreter
Ermittlungsverfahren statt. In die bilaterale kriminalpolizeiliche Zusammenarbeit ist das neu
gegründete britische Border Security Command integriert.
Zu den konkreten Maßnahmen aus dem deutsch-britischem Aktionsplan zählen
die verbesserte Übermittlung von Informationen, die neue Ermittlungsansätze
der Polizeibehörden ermöglicht.
So fand am 1. April 2024 im BMJV ein ganztätiger Erfahrungstausch zur
Bekämpfung von Schleusungskriminalität statt. Ein sehr breiter Teilnehmerkreis
mit 35 Vertreterinnen und Vertretern von BMJV, dem Auswärtigen Amt, dem
Bundesministerium des Innern, der Bundespolizei, Landejustizministerien,
(General-)Staatsanwaltschaften der Länder, Eurojust sowie Botschaftsvertretern
von Frankreich und dem Vereinigten Königreich sprach über praktische
Erfahrungen, Erfolge, Hilfsmittel und Hürden bei der Bekämpfung (präventiv und
repressiv) von Schleusungskriminalität.
Nach der Unterzeichnung des bilateralen Aktionsplans, nahm die Anzahl der
ausgetauschten Erkenntnisse mit Bezug zu internationalen organisierten
Schleusungsnetzwerken zu. Aus polizeitaktischen Gründen können keine
weiteren Informationen hierzu geteilt werden.
Im Übrigen wird auf den Beitrag in der Antwort zu den Fragen 11 und 21
verwiesen.
15. Wird der deutsch-britische Aktionsplan über den Dezember 2025 hinaus
fortgeführt, und wenn ja, mit welchem Zeithorizont, und mit welcher
Zielsetzung?
Der deutsch-britische Aktionsplan war auf eine anfängliche Laufzeit von zwölf
Monaten (Dezember 2024 bis Dezember 2025) angelegt und wird nach
Überprüfung der Ziele ggf. fortgeschrieben
16. Vertritt die Bundesregierung gegenüber der Vorgängerregierung eine
veränderte Linie in Bezug auf den Aktionsplan bzw. dessen mögliche
Fortführung, und wenn ja, worin besteht die Veränderung?
Im Hinblick auf den Aktionsplan gibt es keine veränderte Position der
Bundesregierung. Die Ziele des Plans werden jährlich überprüft und gegebenenfalls
angepasst. Die Evaluierung zur Gewährleistung einer effektiven Umsetzung
erfolgt fortlaufend im Rahmen der operativen Zusammenarbeit sowie durch eine
halbjährliche Arbeitsgruppe des UK-Germany Home Affairs Dialogue (HAD).
17. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung zur Umsetzung
der in dem am 17. Juli 2025 von den Regierungschefs Großbritanniens
und Deutschlands unterzeichneten Freundschaftsvertrag (www.auswaerti
ges-amt.de/de/service/laender/grossbritannien-node/2727344-2727344)
und im zugehörigen Aktionsplan genannten Ziele ergriffen, wie stellt
sich jeweils der Sachstand dar, welche (Zwischen-)Ergebnisse wurden
erzielt, und welche darauf aufbauenden Planungen mit Blick auf die
künftige Zusammenarbeit wurden vorgenommen (bitte auch angeben, ob
weitere EU- bzw. Nicht-EU-Staaten und EU-Behörden eingebunden
wurden)?
Aufgrund des sachlichen Kontexts wird hier ein spezifisches Interesse der
Fragesteller an den Leuchtturmprojekten Nummer 4 (Gemeinsamer Aktionsplan zu
irregulärer Migration) und Nummer 9 (Schülerreisen und Mobilität der
Bürgerinnen und Bürger) angenommen.
Zur Umsetzung des Leuchtturmprojekts Nummer 4 (Gemeinsamer Aktionsplan
zu irregulärer Migration) wird auf die Antwort zu den Fragen 11 und 21
verwiesen.
Zur Umsetzung des Leuchtturmprojekts Nummer 9 (Schülerreisen und
Mobilität der Bürgerinnen und Bürger): Durch die geplante Zwanzigste Verordnung
zur Änderung der Aufenthaltsverordnung sowie technische Abstimmungen vor
allem mit den Transitstaaten Belgien, Frankreich und Niederlande wird derzeit
die Ermöglichung von Schulgruppenreisen im sogenannten
Schülersammellistenverfahren vorbereitet.
18. Beteiligt die Bundesrepublik Deutschland sich an dem „Joint
Committee“ nach Artikel 17 des in der Vorbemerkung der Fragestellenden
genannten „Agreements“ zwischen Frankreich und Großbritannien zum
Monitoring des Mechanismus zur Verhinderung gefährlicher
Überfahrten, und wenn ja, mit welchem Zweck?
19. Ist Deutschland in anderer Weise in das Agreement eingebunden, und
wenn ja, in welcher?
Die Fragen 18 und 19 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Deutschland ist nicht in die Umsetzung der bilateralen Vereinbarung zwischen
Frankreich und dem Vereinigten Königreich eingebunden.
Im Rahmen seiner Mitwirkung in der „Calais Group“ bringt Deutschland seine
Erfahrungen und Ressourcen zur Verhinderung irregulärer Migration über den
Ärmelkanal ein.
20. Ist es zutreffend, dass der Abschluss einer Rücknahmevereinbarung
zwischen Großbritannien und Deutschland angestrebt wird bzw. kurz
bevorsteht, wie Medien berichten (www.bild.de/politik/ausland-und-interna
tionales/starmer-kuendigt-neue-plaene-fuer-migranten-unterbringung-an-
68bd3b62fe1aa94fb1b01a83), und wenn ja,
a) welche rechtliche Form soll die Vereinbarung haben,
b) auf welcher gesetzlichen Grundlage soll sie getroffen werden,
c) sind weitere Staaten und EU-Behörden in sie eingebunden, und wenn
ja, welche,
d) was ist Gegenstand der Vereinbarung, und welche Zielsetzung hat
sie,
e) zu welchem (ggf. ungefähren) Zeitpunkt soll die Vereinbarung
unterzeichnet werden?
Eine Rücknahmevereinbarung wird aktuell zwischen dem Vereinigten
Königreich und Deutschland nicht verhandelt.
21. Plant die Bundesregierung, bestimmte Handlungen in Bezug auf
mutmaßliche Schleusungen aus der EU in einen Drittstaat, die nach
deutschem Recht nach Kenntnis der Fragestellenden derzeit nicht strafbar
sind, wie etwa die Einfuhr, die Lagerung oder der Handel von bzw. mit
Schlauchbooten, Bootszubehör und Rettungswesten, die für
Bootspassagen im Ärmelkanal eingesetzt werden können, unter Strafe zu stellen,
und wenn ja, welche genaueren Angaben kann die Bundesregierung zu
diesem Vorhaben machen?
Die Bundesregierung plant die Erweiterung des räumlichen
Anwendungsbereichs von § 96 Absatz 4 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) auf
Schleusungen nach Großbritannien und Nordirland. Mit der Erweiterung soll der
veränderten geopolitischen und migrationspolitischen Lage nach dem Austritt des
Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union angesichts eines
signifikanten Anstiegs entsprechender Schleusungsaktivitäten über den Ärmelkanal in
den vergangenen Jahren Rechnung getragen werden. Die Erweiterung der
Strafbarkeit ist geboten, um eine effektive strafrechtliche Verfolgung von
Schleusungen in das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union zu
ermöglichen. Das Vorhaben ist Teil der mit dem Vereinigten Königreich
vereinbarten sogenannten 17 Leuchtturmprojekte im Rahmen des deutsch-britischen
Freundschaftsvertrags („Kensington Treaty“) und soll zeitnah umgesetzt
werden.
22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass das
sog. Ruanda-Modell durch die britische Regierung nicht weiterverfolgt
wird (https://dgap.org/de/forschung/publikationen/die-illusion-ist-abgew
aehlt-drei-lehren-des-britischen-ruanda-modells-fuer)?
Die Bundesregierung hat die Entscheidung der britischen Regierung zur
Kenntnis genommen.
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