Schriftliche Frage 42 von Desiree Becker (DIE LINKE): In welchen Städten prüft die Bundesregierung derzeit die Einrichtung sogenannter „Musterungszentren“ (https://zeitung.sueddeutsche.de/public…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung abgeflossen. Eine Bezifferung der Personentage sowie durchschnittlicher und maximaler Tagessätze externer Dienstleister kann nicht erfolgen, da die Vertragsgestaltung nicht einheitlich auf dieser Grundlage erfolgt..
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Schriftliche Frage 42 von Desiree Becker (DIE LINKE): In welchen Städten prüft die Bundesregierung derzeit die Einrichtung sogenannter „Musterungszentren“ (https://zeitung.sueddeutsche.de/public…
Frage 42 (Desiree Becker, Die Linke):
In welchen Städten prüft die Bundesregierung derzeit die Einrichtung sogenannter „Musterungszentren“ (https://zeitung.sueddeutsche.de/publicat ion/6906/8142/1044843) mit welchen Musterungskapazitäten (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln), und welches Investitionsvolumen steht für den Erwerb oder die Anmietung zur Verfügung?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 21. November 2025:
Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Bundesregierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Bundesregierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Bundesregierung liegen. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen. Der Planungsprozess zur Einrichtung von Musterungszentren ist noch nicht abgeschlossen. Daher können derzeit noch keine abschließenden Aussagen im Sinne der Fragestellung getroffen werden.
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