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Schriftliche Frage 41 von Desiree Becker (DIE LINKE): Welche zusätzlichen Kapazitäten für die Durchführung von Musterungen durch die Bundeswehr plant die Bundesregierung jeweils in den Jahren 20…

dip / schriftliche_frage 21.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 17. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung abgeflossen. Eine Bezifferung der Personentage sowie durchschnittlicher und maximaler Tagessätze externer Dienstleister kann nicht erfolgen, da die Vertragsgestaltung nicht einheitlich auf dieser Grundlage erfolgt..

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Schriftliche Frage 41 von Desiree Becker (DIE LINKE): Welche zusätzlichen Kapazitäten für die Durchführung von Musterungen durch die Bundeswehr plant die Bundesregierung jeweils in den Jahren 20… Frage 41 (Desiree Becker, Die Linke): Welche zusätzlichen Kapazitäten für die Durchführung von Musterungen durch die Bundeswehr plant die Bundesregierung jeweils in den Jahren 2026 und 2027 aufzubauen im Hinblick auf das dafür notwendige Personal (bitte nach Jahren aufschlüsseln) und die Modernisierung vorhandener Liegenschaften und den Erwerb zusätzlicher Liegenschaften (bitte jeweils nach Bundesländern aufschlüsseln)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 21. November 2025: Aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung folgt ein Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung, der einen auch parlamentarisch grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich einschließt. Dazu gehört die Willensbildung der Bundesregierung selbst, sowohl hinsichtlich der Erörterungen im Kabinett als auch bei der Vorbereitung von Kabinett- und Ressortentscheidungen, die sich vornehmlich in ressortübergreifenden und -internen Abstimmungsprozessen vollzieht. Eine Pflicht der Bundesregierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Informationen zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Bundesregierung liegen. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge und umfasst nicht die Befugnis, in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen einzugreifen. Der Planungsprozess zum Aufbau von Musterungskapazitäten ist noch nicht abgeschlossen. Daher können derzeit noch keine abschließenden Aussagen im Sinne der Fragestellung getroffen werden.

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