polradar

Schriftliche Frage 17 von Maik Brückner (DIE LINKE): Haben im Rahmen der Ressortabstimmung zur „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintr…

dip / schriftliche_frage 19.09.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. September 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 17 von Maik Brückner (DIE LINKE): Haben im Rahmen der Ressortabstimmung zur „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintr… Frage 17 (Maik Brückner, Die Linke): Haben im Rahmen der Ressortabstimmung zur „Verordnung zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag im Meldewesen“ das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz oder das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend geprüft, welche Regelungen in EU-Staaten, in denen ähnliche Gesetze wie das Selbstbestimmungsgesetz gelten, zur Anwendung kommen, und ist in die Ressortabstimmung dahingehend der Sachstand eingeflossen, wie andere EU-Staaten die Herausforderungen des Datenschutzes und des Schutzes der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen berücksichtigen, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum nicht? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 15. September 2025: Die Verordnung beinhaltet Anpassungen im Bereich des Meldewesens und folgt dabei der Grundentscheidung, die der Gesetzgeber in dem am 1. November 2024 vollständig in Kraft getretenen Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) getroffen hat. Die einschlägigen Vorschriften zum Datenschutz und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der betroffenen Personen wurden berücksichtigt. Die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Datenübermittlungen wurden im Verfahren der Verordnungsgebung intensiv durch das federführende Bundesministerium des Innern (BMI), die Bund-Länder-Gremien des Meldewesens und durch die übrigen betroffenen Behörden sowie deren vorgesetzte Bundesministerien, dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), geprüft und im Rahmen der Ressort-, Länder- und Verbändebeteiligung einer weiteren Nachprüfung unterzogen. Die Rechtslage zur Möglichkeit der Änderung des Geschlechtseintrags in anderen Staaten der EU sowie in Drittstaaten wurde bei der Erarbeitung des SBGG soweit bekannt und soweit möglich berücksichtigt (siehe dazu die Ausführungen auf Bundestagsdrucksache 20/9049, S. 22 bis 25).

Relationen