Schriftliche Frage 41 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine verbindliche Bedarfsermittlung einzuführen, damit der lokale Bedarf und ins…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 41 von Johannes Wagner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine verbindliche Bedarfsermittlung einzuführen, damit der lokale Bedarf und ins…
Frage 41 (Johannes Wagner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um eine verbindliche Bedarfsermittlung einzuführen, damit der lokale Bedarf und insbesondere die hohe Nachfrage nach Fortführungen von B1-Sprachkursen bei der Budgetplanung berücksichtigt werden, und welche Schritte unternimmt sie, um die drohende Unterfinanzierung der Träger durch die geplante KES- Degression (KES = Kostenerstattungssatz) ab dem 17. Teilnehmenden (www.bamf.de/SharedDo cs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kur straeger/Traegerrundschreiben/2025/traegerrunds chreiben-09_20251008.pdf?__blob=publicationFi le&v=3) sowie durch wiederholt verspätete Zahlungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (https://rheiderland.de/artikel/52484/integrat ionskurse-ueberfordern-bundesamt) zu verhindern?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 12. November 2025:
Die Bundesregierung beobachtet laufend das Migrationsgeschehen. Auf Grundlage der aktuellen Entwicklungen muss das zukünftige Migrationsgeschehen prognostiziert werden. Für eine verbindliche Bedarfsermittlung sind viele verschiedene Einflussfaktoren maßgeblich. Diese wirken sich mittelfristig auch auf die Auslastung der Integrationskurse aus. Auch die Überjährigkeit der Abrechnung der Integrationskurse beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge durch die Träger auf Grundlage der tatsächlichen Inanspruchnahme der Integrationskurse erschwert eine exakte Bedarfsermittlung. Die Abrechnung erfolgen erst nach Abschluss der Kurse, daher kann nie genau vorhergesagt werden, wie viele Menschen tatsächlich am Integrationskurs teilnehmen werden. Es ist das Ziel der Bundesregierung das Integrationskurssystem so auszugestalten, eine bessere Planbarkeit der Durchführung und Finanzierung zu erreichen. Die Bundesregierung sorgt dafür, dass alle eingehenden Abrechnungen der Träger zu Integrationskursen, wenn kurzzeitig auch verzögert, unvermindert ausgezahlt werden. Sie prüft derzeit weitere organisatorische Maßnahmen, um die Auszahlungen zu beschleunigen. Um in Anbetracht der aktuellen Haushaltslage den Mittelbedarf insgesamt kurzfristig zu dämpfen, war eine die Träger weniger belastende Maßnahme als die Absenkung der Degressionsschwelle nicht ersichtlich. Gleichzeitig wird dadurch aber möglichst allen Berechtigten eine Kursteilnahme ermöglicht.
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