Schriftliche Frage 92 von Aaron Valent (DIE LINKE): Warum soll es laut Aussage der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig in der 11. Sitzung des Ausschusses f…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 92 von Aaron Valent (DIE LINKE): Warum soll es laut Aussage der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig in der 11. Sitzung des Ausschusses f…
Frage 92 (Aaron Valent, Die Linke):
Warum soll es laut Aussage der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Stefanie Hubig in der 11. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages keine Finanzierung der No-SLAPP- Anlaufstelle (www.noslapp.de/) geben, obwohl diese auf der Website des Bundesamts für Justiz beworben und dort eindeutig als Instrument zur Umsetzung der Empfehlung (EU) 2022/758 der EU- Kommission vom 27. April 2022 genannt wird (www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/FocalPoin tSLAPP/Information/Information_node.html) und außerdem der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer auf eine Frage des Abgeordneten Dr. Andreas Audretsch zu dem Auslaufen der Finanzierung der No-SLAPP- Anlaufstelle (Kapitel 0452, Titel 684 15) schriftlich antwortete: „Die Zuständigkeit für die Umsetzung der Vorgaben der Anti- SLAPP-RL liegt innerhalb der Bundesregierung beim BMJV, dem Bundesamt für Justiz wurde hierbei die Aufgabe der nationalen Anlaufstelle für SLAPP-Betroffene übertragen. Das BMJV ist über das Auslaufen der Förderung durch BKM informiert.“, und wie schätzt die Bundesregierung die Beratungslage für Betroffene von missbräuchlichen Gerichtsverfahren, wie sie in Anti-SLAPP- Richtlinie (EU) 2024/1069 definiert werden, in Deutschland ein?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Anette Kramme vom 14. November 2025:
Nach Artikel 19 der bis zum 7. Mai 2026 umzusetzenden Richtlinie (EU) 2024/1069 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über den Schutz von Personen, die sich öffentlich beteiligen, vor offensichtlich unbegründeten Klagen oder missbräuchlichen Gerichtsverfahren („strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung“ – sogenannte Anti-SLAPP-Richtlinie) müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass SLAPP-Betroffene Zugang zu Informationen über verfügbare Verfahrensgarantien und Rechtsbehelfe sowie bestehende Unterstützungsmaßnahmen wie etwa Prozesskostenhilfe haben. Beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ist bereits ein nationaler Focal Point SLAPP eingerichtet, zu dessen Aufgaben der Austausch mit der EU-Kommission und anderen Mitgliedstaaten gehört. Für Informationen und Beratung verweist die Internetseite des BfJ auf die vom Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien geförderte No-SLAPP-Anlaufstelle. Da das Förderprogramm im Februar 2026 auslaufen wird, wird das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die nötigen Vorkehrungen treffen, damit das BfJ die künftigen Informationspflichten nach der Anti-SLAPP-Richtlinie wird wahrnehmen können.
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