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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union

dip / drucksache 31.07.2026 · WP 21 · 425/26 · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 425/26 31.07.26 EU - R Unterrichtung durch die Europäische Kommission Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union COM(2026) 900 final Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Hinweis: Drucksache 288/16 = AE-Nr. 160445; Drucksache 392/16 = AE-Nr. 160689; Drucksache 245/18 = AE-Nr. 180396; Drucksache 173/18 = AE-Nr. 180410; Drucksache 310/20 = AE-Nr. 200411; Drucksache 183/22 = AE-Nr. 220402; Drucksache 514/22 = AE-Nr. 221004; Drucksache 543/22 = AE-Nr. 221040; Drucksache 45/23 = AE-Nr. 221234; Drucksache 244/23 = AE-Nr. 230475; Drucksache 324/23 = AE-Nr. 230722; Drucksache 36/24 = AE-Nr. 240052; Drucksache 98/24 = AE-Nr. 240180; AE-Nr. 190055; AE-Nr. 210832; AE-Nr. 221266; AE-Nr. 230426; AE-Nr. 230635; AE-Nr. 231043 DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 17.7.2026 COM(2026) 900 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union {SWD(2026) 901 final} - {SWD(2026) 902 final} - {SWD(2026) 903 final} - {SWD(2026) 904 final} - {SWD(2026) 905 final} - {SWD(2026) 906 final} - {SWD(2026) 907 final} - {SWD(2026) 908 final} - {SWD(2026) 909 final} - {SWD(2026) 910 final} - {SWD(2026) 911 final} - {SWD(2026) 912 final} - {SWD(2026) 913 final} - {SWD(2026) 914 final} - {SWD(2026) 915 final} - {SWD(2026) 916 final} - {SWD(2026) 917 final} - {SWD(2026) 918 final} - {SWD(2026) 919 final} - {SWD(2026) 920 final} - {SWD(2026) 921 final} - {SWD(2026) 922 final} - {SWD(2026) 923 final} - {SWD(2026) 924 final} - {SWD(2026) 925 final} - {SWD(2026) 926 final} - {SWD(2026) 927 final} - {SWD(2026) 928 final} - {SWD(2026) 929 final} - {SWD(2026) 930 final} - {SWD(2026) 931 final} 1 1. EINLEITUNG Als einer der Werte, auf die sich die Europäische Union gründet, steht die Rechtsstaatlichkeit im Mittelpunkt des europäischen Projekts. Wohlstand, Sicherheit und demokratische Resilienz der EU hängen von der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der gemeinsamen Werte der Union ab. Die Europäerinnen und Europäer zählen die Demokratie, die Menschenrechte und die Rechtsstaatlichkeit zu den größten Stärken der EU1. In einer Zeit, in der die regelbasierte internationale Ordnung, die Grundrechte und die demokratischen Systeme zunehmend unter Druck geraten, ist es wichtiger denn je, diese Werte zu schützen. Strenge Rechtsstaatlichkeitsstandards sind nicht nur unerlässlich, um das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die öffentlichen Institutionen aufrechtzuerhalten, den Schutz ihrer Rechte zu gewährleisten und die Demokratie zu untermauern, sondern auch, um die Attraktivität Europas für Investitionen und Unternehmen zu erhöhen und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Union zu steigern. Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist seit seiner Einführung 2020 zu einem bewährten Instrument geworden, und die darin formulierten Empfehlungen fungieren dank einer engeren Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten während des gesamten Jahreszyklus zunehmend als Triebkräfte für Reformen. Die stärkere Fokussierung auf die Binnenmarktdimension, die im vergangenen Jahr eingeführt wurde, spiegelt die zentrale Rolle der Rechtsstaatlichkeit bei der Gewährleistung von Rechtssicherheit und eines vorhersehbaren Umfelds wider, in dem Unternehmen in der gesamten Union gleichberechtigt vom Binnenmarkt profitieren können. Vor dem Hintergrund der anhaltenden geopolitischen Instabilität sind die Förderung und der Schutz der Rechtsstaatlichkeit über die EU-Grenzen hinaus nach wie vor ein zentrales strategisches Ziel der Union. Die Beteiligung von Erweiterungsländern neben den EU- Mitgliedstaaten am Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und die schrittweise Einbeziehung weiterer Erweiterungsländer, sobald diese dazu bereit sind2, unterstützen deren Reformbemühungen weiter, mit denen die Rechtsstaatlichkeit vor dem Beitritt fest und irreversibel verankert und gewährleistet werden soll, dass diese hohen Standards nach dem Beitritt aufrechterhalten werden. Der Bericht bewertet jährlich den Stand der Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen EU- Mitgliedstaaten und bietet damit einen einheitlichen Bezugsrahmen, der zum Dialog und zum gegenseitigen Vertrauen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten beiträgt. Die im Bericht formulierten Empfehlungen sollen als Richtschnur für die Maßnahmen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung von Reformen dienen, mit denen die wichtigsten Herausforderungen bewältigt werden sollen und die Rechtsstaatlichkeit gestärkt werden soll; so konnte eine positive Reformdynamik aufgebaut werden3. Die Ergebnisse des Berichts sind auch eine Informationsquelle bei der Anwendung anderer Instrumente, insbesondere der Konditionalitätsverordnung4. Dass der Bericht eine wesentliche Rolle dabei spielt, Reformen und eine verantwortungsvolle Staatsführung zu fördern und dafür zu sorgen, dass Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit mit vorbeugenden Maßnahmen 1 In der Eurobarometer-Blitzumfrage 569 zu den Herausforderungen und Prioritäten in der EU vom September 2025 nannten die Europäerinnen und Europäer die Achtung der Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit als die wichtigsten Stärken der EU (36 %). 2 Seit 2024 erstreckt sich der Bericht auf Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Die Auswahl spiegelt die Fortschritte im jeweiligen Beitrittsprozess bzw. den Stand der Vorbereitungen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit wider. 3 47 % der im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 ausgesprochenen Empfehlungen wurden vollständig oder teilweise umgesetzt. 4 Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union. 2 begegnet wird, spiegelt sich auch im Vorschlag der Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)5 wider. 2. WAHRUNG DER RECHTSSTAATLICHKEIT: ENTWICKLUNGEN UND MAẞNAHMEN AUF EU-EBENE Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist eine zentrale Säule der Architektur der Rechtsstaatlichkeit der EU6. Innerhalb dieser Architektur steht eine Vielzahl von Instrumenten zur Verfügung, die darauf abzielen, die Rechtsstaatlichkeit in der gesamten Union zu fördern, zu schützen und zu wahren. Die Ziele des Berichts bestehen darin, eine starke Kultur der Rechtsstaatlichkeit zu fördern, das Entstehen von Problemen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit zu verhindern und wirksam auf schwierige und anhaltende Herausforderungen zu reagieren. 2.1 Ein integrierter Zyklus der Rechtsstaatlichkeit In ihrer Rede zur Lage der Union 2025 forderte Präsidentin von der Leyen einen integrierten jährlichen Zyklus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, der auf einem gemeinsamen Rhythmus, mit klaren Zielvorgaben und Beiträgen aller EU-Organe beruht. Die Organe haben die gemeinsame Pflicht, im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse zur Förderung und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit beizutragen. Im Rahmen des diesjährigen Zyklus der Rechtsstaatlichkeit hat sich die Kommission bemüht, die Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten durch mehr Kontakte und eine bessere Koordinierung weiter zu vertiefen. Der Bericht wird in konsequenter und intensiver Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern auf nationaler und EU-Ebene erstellt7. Er unterstützt nachhaltige und gezielte Anstrengungen zur Bewältigung der von ihm ermittelten Herausforderungen auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses. Er fördert zudem die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit der Kommission, internationalen Gremien und Akteuren wie der Venedig-Kommission des Europarats, was zu Reformen mit geeigneten Lösungen führt, wobei auch der jeweilige konkrete nationale Kontext und die unterschiedlichen Rechtstraditionen berücksichtigt werden. Mit den Mitgliedstaaten arbeitet die Kommission sowohl auf politischer als auch auf technischer Ebene eng zusammen, auch um die Nach- und Weiterverfolgung der Empfehlungen zu verbessern. Durch dieses verstärkte Engagement wird die Umsetzung der Reformen unterstützt, der Fortschritt im Laufe des Jahres überwacht und sichergestellt, dass die Empfehlungen weiterhin eng auf die Entwicklungen vor Ort abgestimmt sind. Auf fachlicher Ebene bieten regelmäßige Sitzungen des Netzes der nationalen Kontaktstellen für Rechtsstaatlichkeit ein Forum für den Erfahrungsaustausch und die Erörterung von Fragen von gemeinsamem Interesse, die in den Berichten über die Rechtsstaatlichkeit hervorgehoben 5 COM(2025) 570 final. 6 Neben dem Instrumentarium zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit gehören zu den weiteren (nachstehend näher beschriebenen) Instrumenten das EU-Justizbarometer, das Europäische Semester, die EU-Mittel zur Unterstützung struktureller Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und der Zivilgesellschaft, Vertragsverletzungsverfahren, der Mechanismus nach Artikel 7 EUV zum Vorgehen bei schwerwiegenden Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit, die jährlichen strukturierten Dialoge des Rates über Rechtsstaatlichkeit und haushaltspolitische Schutzmaßnahmen im Rahmen des derzeitigen mehrjährigen Finanzrahmens. 7 Zur Vorbereitung des diesjährigen Berichts fanden mehr als 600 Sitzungen statt. 3 werden8. Die Beiträge der Behörden der Mitgliedstaaten sind eine wichtige Informationsquelle für den Bericht. Auf politischer Ebene hat sich der Dialog über Rechtsstaatlichkeit im Rat (Allgemeine Angelegenheiten) als Forum für den politischen Austausch über Fragen der Rechtsstaatlichkeit zwischen den Mitgliedstaaten weiter etabliert9. Damit steht eine Plattform für einen konstruktiven Dialog über bewährte Verfahren und Diskussionen darüber, wie Mängel auf der Grundlage des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit behoben werden können, zur Verfügung. Seit 2024 nehmen die Ministerinnen und Minister der Erweiterungsländer, die in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit aufgenommen wurden, gemeinsam mit den Ministerinnen und Ministern der Mitgliedstaaten an diesen Dialogen teil10. Darüber hinaus erörtert der Rat (Justiz und Inneres) während eines jeden sechsmonatigen Ratsvorsitzes weiterhin aktuelle Fragen der Rechtsstaatlichkeit11. 2025 organisierte der Rat unter dänischem Vorsitz eine informelle Tagung der Ministerinnen und Minister für Kultur und Medien, auf der eine Erklärung abgegeben wurde, in der die Bedeutung freier, unabhängiger und vielfältiger Medien hervorgehoben wurde12. Auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) im Mai 2026 fanden die Schlussfolgerungen des Vorsitzes von 2023 über die Bewertung des jährlichen Rechtsstaatlichkeitsdialogs die Unterstützung aller Mitgliedstaaten13. Das Europäische Parlament hat durch regelmäßige Gespräche im Plenum und in den Ausschüssen weiterhin wichtige Beiträge zum jährlichen Zyklus der Rechtsstaatlichkeit geleistet und dazu beigetragen, dass Fragen der Rechtsstaatlichkeit auf EU-Ebene und auf nationaler Ebene stärker in den Vordergrund gerückt werden. Im Jahr 2025 hat das Parlament den Zeitpunkt für seinen Initiativbericht über den Bericht der Kommission über die Rechtsstaatlichkeit vorgezogen, um einen stärker integrierten Zyklus zu ermöglichen. Es ist wichtig, Synergien zwischen dem Instrumentarium der Kommission im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und anderen bestehenden Initiativen zu fördern, um sicherzustellen, dass der jährliche Zyklus der Rechtsstaatlichkeit die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung positiver Reformen noch wirksamer unterstützt, und die Kommission wird weiterhin mit dem Parlament und dem Rat zusammenarbeiten, um den Dialog über den Zyklus zu verbessern und zu stärken. In diesem Zusammenhang wird die Arbeit der Gruppe zur Beobachtung der Wahrung der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte (DRFMG) des LIBE-Ausschusses des Parlaments sehr geschätzt. Sie bietet ein wertvolles Forum sowohl für horizontale als auch für länderspezifische Gespräche, an denen sich die Kommission weiterhin aktiv beteiligen wird, unter anderem um die Ausarbeitung des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit und die Weiterverfolgung seiner Empfehlungen zu unterstützen. Die Diskussionen über Fragen der Rechtsstaatlichkeit wurden auch in anderen Foren fortgesetzt. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hielt seine sechste 8 Ein Thema des Austauschs über bewährte Verfahren waren Initiativen auf nationaler Ebene zur Sensibilisierung für die Rechtsstaatlichkeit und zur Förderung der Einstellung von Richtern und Staatsanwälten. 9 In diesem Zusammenhang fand im Rat (Allgemeine Angelegenheiten) im September 2025 eine horizontale Aussprache über die Entwicklungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit statt, gefolgt von länderspezifischen Beratungen im November 2025 sowie im Januar und Mai 2026. 10 Die Ministerinnen und Minister Albaniens, Montenegros, Nordmazedoniens und Serbiens haben auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 16. September 2025 einen Gedankenaustausch über die Lage der Rechtsstaatlichkeit in ihren Ländern geführt. 11 Im Oktober 2025 und März 2026 erörterte der Rat (Justiz) die politische Teilhabe und die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte. 12 Declaration on the necessity of culture and media as a safeguard for our European democracies, 4. November 2025, abrufbar unter: declaration-on-the-necessity-of-culture-and-media.pdf. 13 Ungarn billigt die Schlussfolgerungen des Vorsitzes. 4 Jahreskonferenz über Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit ab. Die Kommission organisierte in enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Grundrechte mehrere nationale Dialoge über Rechtsstaatlichkeit14. Diese Dialoge sind ein wichtiger Teil eines Follow-up-Prozesses, bei dem verschiedene nationale Interessenträger und Behörden zusammengebracht werden, um sie enger in die Folgemaßnahmen zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Umsetzung seiner Empfehlungen, einzubeziehen. Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit dient weiterhin als Katalysator für eine engere Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und anderen Interessenträgern. Organisationen der Zivilgesellschaft und Berufsverbände, die Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Journalisten vertreten, spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit. Ihr Fachwissen und ihre praktischen Einblicke sind entscheidend für einen umfassenden und faktengestützten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit. 2.2 Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit durch den EU-Haushalt Die Rechtsstaatlichkeit ist für das Funktionieren der europäischen Volkswirtschaften von zentraler Bedeutung, insbesondere für den Binnenmarkt, der auf leistungsfähigen Justizsystemen, starken Rahmen für die Korruptionsbekämpfung und soliden Gesetzgebungsverfahren beruht. Fragen der Rechtsstaatlichkeit spielen daher im Rahmen des Europäischen Semesters und bei der Unterstützung von Investitionen und nationalen Reformen durch die EU eine immer wichtigere Rolle. Die Aufbau- und Resilienzfazilität hat gezeigt, wie der EU-Haushalt Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten wirksam fördern kann, etwa zur Stärkung der Justizsysteme, zur Steigerung ihrer Effizienz durch Digitalisierung, zur Verbesserung der Infrastruktur im Justizsektor, zur Stärkung der Institutionen zur Korruptionsbekämpfung und zur Verbesserung der Qualität der Gesetzgebungsverfahren. Nicht weniger als 21 Mitgliedstaaten haben Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit in ihre Aufbau- und Resilienzpläne (ARP) aufgenommen15. Diese Verpflichtungen wurden in rund 285 Etappenziele und Zielwerte für 75 Reformen und 36 Investitionen zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit umgesetzt, die schrittweise abgeschlossen werden16. Beispiele hierfür sind die Verbesserung der Effizienz der Justiz durch die Umstrukturierung von Gerichten oder ein entschiedeneres Vorgehen gegen Korruption durch die Stärkung der auf die Korruptionsbekämpfung ausgerichteten Institutionen. Insgesamt belaufen sich diese Maßnahmen auf mehr als 3 Mrd. EUR. Einige Aufbau- und Resilienzpläne treiben auch Verbesserungen des Gesetzgebungsverfahrens voran, z. B. indem öffentliche Konsultationen und Folgenabschätzungen vorgeschrieben werden. In bestimmten Fällen wurden diese mit den 14 Im November 2025 wurde in Tschechien ein nationaler Rechtsstaatlichkeitsdialog über die Effizienz des Justizsystems organisiert. Im Januar 2026 wurde in Kroatien ein nationaler Dialog über Rechtsstaatlichkeit über die Freiheit der Medien und den Pluralismus organisiert. Weitere Informationen zu den Dialogen finden Sie unter: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental- rights/upholding-rule-law/rule-law/annual-rule-law-cycle/national-rule-law-dialogues_de 15 21 Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, Reformen und Investitionen im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit durchzuführen: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Griechenland, Spanien, Kroatien, Italien, Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, Slowakei und Finnland. 16 Gemäß der ARF-Verordnung müssen Reformen und Investitionen bis zum 31. August 2026 und alle Zahlungen bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen. Die Kommission bewertet die Einhaltung der vereinbarten Etappenziele anhand der von den Mitgliedstaaten zur Untermauerung ihrer Zahlungsanträge vorgelegten Nachweise. Im Einklang mit den geltenden Finanzierungsvereinbarungen und Darlehensverträgen haben die Mitgliedstaaten bis zum 30. September 2026 Zeit, ihre verbleibenden Zahlungsanträge einzureichen, woraufhin die Kommission beabsichtigt, bis zum 20. November 2026 ihre vorläufige Bewertung der Erreichung der Etappenziele und Zielwerte vorzulegen. 5 Aufbau- und Resilienzplänen eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die Rechtsstaatlichkeit als wesentlich erachtet, um die finanziellen Interessen der EU zu schützen. Daher ist die Erfüllung dieser Verpflichtungen eine Voraussetzung für eine Auszahlung im Anschluss an einen Zahlungsantrag17. Aufbauend auf den Lehren, die aus der Finanzierung von Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit im Rahmen des derzeitigen MFR und von NextGenerationEU gezogen wurden, stärkt der Vorschlag der Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) 2028-2034 die Verknüpfung zwischen den Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit und der finanziellen Unterstützung. Die Kombination aus strengen Schutzmechanismen für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Unterstützung von Investitionen und Reformen wird den EU-Haushalt schützen und sicherstellen, dass dieser wirksam zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU beiträgt. Gemäß dem Vorschlag der Kommission für den nächsten MFR werden die Pläne für nationale und regionale Partnerschaft (NRP-Pläne) einen einheitlichen kohärenten Rahmen für die von den Mitgliedstaaten und Regionen eingesetzten EU-Mittel bieten. Die Wahrung der Werte der Union gemäß Artikel 2 EUV, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit, ist ein allgemeines Ziel dieses Rahmens. Die Kommission hat vorgeschlagen, mit den NRP-Plänen die im politischen Referenzrahmen der EU ermittelten Herausforderungen anzugehen, einschließlich der im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit sowie im Europäischen Semester und in den länderspezifischen Empfehlungen ermittelten Herausforderungen. Von den Mitgliedstaaten wird daher erwartet, dass sie in ihre Pläne Investitionen und Reformen zum Schutz und zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit aufnehmen, die sich an dem Bericht und den darin formulierten ergebnisorientierten Empfehlungen orientieren und Bereiche wie die Stärkung der Justizsysteme, Korruptionsbekämpfungsrahmen, Medienpluralismus und wirksame Kontrollen und Gegenkontrollen abdecken. Diese Reformen können zudem zu einer besseren Governance beitragen, indem die Effizienz der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Justizbehörden, und die institutionellen Kapazitäten von Behörden und Interessenträgern in den Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Gemeinschaften verbessert werden. Der Schwerpunkt des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit im Binnenmarkt wird in Verbindung mit dem Europäischen Semester18 den Mitgliedstaaten auch dabei helfen, wirtschaftlich relevante Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit zu ermitteln, die in den NRP-Plänen unterstützt werden sollen, einschließlich der Reformen, die im Rahmen der derzeitigen Aufbau- und Resilienzpläne noch ausstehen. Nach ihrer Vorlage werden die NRP-Pläne mit Etappenzielen und Zielwerten für die vereinbarten Reformen von der Kommission und den Mitgliedstaaten erörtert. Um die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung und Priorisierung von Investitionen und Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, die durch die Pläne unterstützt werden können, zu unterstützen, hat die Kommission in dieser Ausgabe des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2026 ihre Empfehlungen weiter konsolidiert, um sie gezielter und operativer zu gestalten. Mit den Empfehlungen sollen die wichtigsten Probleme und Herausforderungen ermittelt werden, die zu bewältigen sind, wobei die Mitgliedstaaten unter 17 Zusätzlich zu den strengen Schutzvorkehrungen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU vor Risiken im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit, insbesondere der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union, die nach dem Ende des derzeitigen langfristigen EU-Haushalts weiterhin gelten wird. Siehe auch Abschnitt 2.4. 18 Zu den Themen, die in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters behandelt werden, gehören die Verbesserung der Effizienz der Justiz und Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung. Siehe die Mitteilung der Kommission „Europäisches Semester 2026 – Frühjahrspaket“. COM(2026) 200 final. 6 Berücksichtigung ihres nationalen rechtlichen und institutionellen Rahmens flexibel entscheiden können, wie sie diese Ergebnisse erreichen wollen. Die vorgeschlagene Verordnung enthält auch strenge Schutzvorkehrungen für die Einhaltung der Rechtsstaatlichkeit und der Charta der Grundrechte der EU bei der Durchführung der NRP-Pläne, wonach die Mitgliedstaaten diese grundlegenden Prinzipien während des gesamten MFR achten müssen. Die Erfüllung bereichsübergreifender Bedingungen in Bezug auf Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte wird eine Voraussetzung für die Gewährung von Unterstützung im Rahmen der NRP-Pläne sein. Während der Durchführung der Pläne und nach einem Austausch mit den betreffenden Mitgliedstaaten wird jederzeit die Möglichkeit bestehen, Zahlungen an einen Mitgliedstaat für einzelne Maßnahmen zu blockieren, wenn diese übergreifenden Bedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind19. Die Informationen aus dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit werden als eine der Quellen genutzt, die die Kommission zur Bewertung der Erfüllung der bereichsübergreifenden Bedingungen heranzieht, was die etablierte Rolle des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit als Instrument zur Ermittlung von Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und von Reformprioritäten durch einen faktengestützten Prozess im Dialog mit den Mitgliedstaaten widerspiegelt. Es wird jedoch keine automatische Verbindung zwischen den Empfehlungen des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit und der Genehmigung der NRP-Pläne und auch nicht zur Bewertung der Erfüllung dieser bereichsübergreifenden Bedingungen geben, wobei bei Letzteren auch die (potenziellen) Auswirkungen der festgestellten Mängel auf den Einsatz der Mittel festgestellt werden müssen. Die EU verfügt über andere Finanzierungsquellen, um die Kapazitäten der Justiz, der Medien und der Zivilgesellschaft zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Im Rahmen des derzeitigen MFR umfasst dies Programme wie das Programm „Bürgerinnen und Bürger, Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV), das Programm „Justiz“ 2021-2027, den Europäischen Sozialfonds Plus und das Programm Kreatives Europa. Im nächsten MFR wird diese Unterstützung verstärkt, auch für die unverzichtbare Arbeit zivilgesellschaftlicher Organisationen bei der Überwachung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Aufdeckung von Korruption und der Förderung von Reformen. Die Mittelausstattung des neuen Programms „Justiz“ würde sich dem Vorschlag der Kommission zufolge mehr als verdreifachen, wobei der Schwerpunkt stärker auf der Digitalisierung der Justizsysteme liegen würde. Darüber hinaus würde das neue Programm AgoraEU mit einem vorgeschlagenen Budget von rund 8,6 Mrd. EUR die Unterstützung für Kultur, Medien, Rechte und Werte in einem einzigen Rahmen zusammenführen, um die demokratische Teilhabe, die Resilienz der Gesellschaft, die Medienfreiheit, die Grundrechte, die Gleichheit und die Rechtsstaatlichkeit in der gesamten EU zu stärken. 2.3 Förderung und Schutz der Rechtsstaatlichkeit durch die Politik und die Rechtsvorschriften der EU Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit war eine treibende Kraft bei der Entwicklung neuer politischer Maßnahmen und Rechtsinstrumente der EU in einer Vielzahl von Bereichen wie Justiz, Medienpluralismus und Korruptionsbekämpfung. Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung neuer Vorschriften über die Medienfreiheit 19 Die Kommission hat vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten, auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind, die Zahlungen an die Endbegünstigten fortsetzen müssen und dass Beträge, die aufgrund ungelöster Verstöße ausgefallen sind, anderen Instrumenten oder Programmen der Union mit direkter oder indirekter Mittelverwaltung zugewiesen werden können. 7 Seit dem 8. August 2025 gilt die überwiegende Mehrheit der Bestimmungen des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes (EMFA). Das Europäische Medienfreiheitsgesetz enthält spezifische Bestimmungen über die transparente und faire Zuweisung staatlicher Werbeausgaben, die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, die Unabhängigkeit öffentlichrechtlicher Medien und die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Erfüllung deren öffentlichrechtlichen Auftrags. Außerdem werden Maßnahmen zum Schutz journalistischer Quellen und vertraulicher Kommunikation eingeführt. Im vergangenen Jahr haben die Europäische Kommission und die Behörden der Mitgliedstaaten intensiv daran gearbeitet, die Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften und Verfahren in diesen wichtigen Bereichen sicherzustellen, die auch für die Säule der Medien im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit von zentraler Bedeutung sind. Die Kommission hat im Dezember 2025 erste Maßnahmen zur Durchsetzung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes eingeleitet20. Da das Europäische Medienfreiheitsgesetz nun fast vollständig anwendbar ist21, wird die Kommission im Rahmen ihrer Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Anwendung und Durchsetzung dieses Gesetzes für Folgemaßnahmen in den Bereichen sorgen, die Gegenstand der Empfehlungen von 2025 sind und vollständig vom Europäischen Medienfreiheitsgesetz abgedeckt werden. Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit werden jedoch weiterhin wichtige Entwicklungen in diesen Bereichen beobachtet und über ihre Auswirkungen berichtet. Schutz der Journalistinnen und Journalisten in der EU Um Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und andere Akteure, die sich an öffentlichen Debatten beteiligen, vor Verfahrensmissbrauch zu schützen, mit dem sie in Fragen des öffentlichen Interesses zum Schweigen gebracht werden sollen, hat die Kommission ihre Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten fortgesetzt, um die Umsetzung und Durchführung der neuen Anti-SLAPP-Richtlinie zu unterstützen. In der Richtlinie werden Mindestverfahrensgarantien gegen missbräuchliche Klagen gegen Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und andere Personen in grenzüberschreitenden Zivilverfahren festgelegt22. Die Richtlinie schreibt zwar vor, dass die Mitgliedstaaten über rechtliche Anti- SLAPP-Garantien in grenzüberschreitenden Fällen verfügen müssen, doch haben mehrere Mitgliedstaaten diese Garantien im Einklang mit der Anti-SLAPP-Empfehlung der Kommission auch auf inländische Fälle ausgeweitet, was dazu beiträgt, die Rechtssicherheit und den Schutz der von SLAPP-Klagen Betroffenen in allen Bereichen zu verbessern23. Im Einklang mit dieser Empfehlung stufen mehrere Mitgliedstaaten Verleumdung nicht länger als Straftatbestand ein, was einen wichtigen Schritt zur Einschränkung der Anwendung von Verleumdungsgesetzen in Verfahren darstellt, die eine abschreckende Wirkung auf die öffentliche Debatte und Partizipation haben können. Im Mai 2026 organisierte die Kommission eine hochrangig besetzte Veranstaltung, um die neue Expertengruppe gegen SLAPP-Klagen einzuberufen und die Überprüfung der Anti-SLAPP-Empfehlung einzuleiten. Wie auch in den vorangegangenen Berichten hervorgehoben wurde, haben viele Mitgliedstaaten bereits konkrete Schritte gegen SLAPP-Klagen unternommen, unter anderem durch spezielle Schulungen, Aufklärungsinitiativen und Unterstützungsmechanismen für betroffene 20 Die Kommission hat mit der Annahme eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn eingeleitet. Darüber hinaus hat sie im Rahmen von Verwaltungs- oder EU-Pilot-Dialogen Folgemaßnahmen mit mehreren Mitgliedstaaten eingeleitet. 21 Artikel 20 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes gilt ab dem 8. Mai 2027. 22 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben mehrere Mitgliedstaaten der Kommission die vollständige Umsetzung bestätigt, während sich mehrere andere im Gesetzgebungsverfahren in einem fortgeschrittenen Stadium befinden. 23 Ergänzend zur Richtlinie werden die Mitgliedstaaten in der Anti-SLAPP-Empfehlung aus dem Jahr 2022 aufgefordert, die Schutzmechanismen breiter aufzustellen, sodass sie auch für inländische Fälle gelten und alle Rechtsbereiche sowie Schulungen, Sensibilisierung, Unterstützung der Opfer und Datenerhebung umfassen. 8 Journalisten und Menschenrechtsverteidiger. Wie auch im Rahmen des Europäischen Schutzschilds für die Demokratie zugesagt, wird sich die Kommission weiterhin für bessere Rahmenbedingungen und mehr Sicherheit für Journalisten und für eine hochwertige Berichterstattung einsetzen, unter anderem durch die Aktualisierung ihrer Empfehlung zur Sicherheit von Journalisten. Strategischer Rahmen zur Unterstützung und Stärkung der Zivilgesellschaft Die Kommission hat auch eine erste EU-Strategie für die Zivilgesellschaft angenommen, in der die wesentliche Rolle der Zivilgesellschaft bei der Wahrung der Werte der EU, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit, anerkannt und ein Handlungsrahmen für einen offenen, sicheren und förderlichen zivilgesellschaftlichen Raum festgelegt wird. Die Strategie enthält konkrete Verpflichtungen in Bezug auf drei sich gegenseitig verstärkende Ziele: Stärkung der Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, Schutz und Unterstützung der Zivilgesellschaft und Gewährleistung einer angemessenen, nachhaltigen und transparenten Finanzierung. Darin werden Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene in enger Zusammenarbeit mit Partnern, Organisationen der Zivilgesellschaft und den Mitgliedstaaten vorgeschlagen. Neue Regelungen für eine bessere Korruptionsbekämpfung Das Inkrafttreten der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung am 31. Mai 2026 war ein wichtiger Meilenstein, um unsere Demokratien, Volkswirtschaften und Institutionen vor den schädlichen Auswirkungen der Korruption zu schützen. Mit den neuen Vorschriften wird ein moderner und harmonisierter Rahmen für die Prävention, Aufdeckung und Bestrafung von Korruption in der EU geschaffen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Umsetzungsfrist für die einschlägigen Bestimmungen bis zum 1. Juni 2028 einzuhalten24. Darüber hinaus plant die Kommission, in diesem Jahr eine EU-Strategie gegen Korruption anzunehmen, mit der die Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung in der EU vereinheitlicht und besser koordiniert werden sollen. Das EU-Netz zur Korruptionsbekämpfung bietet weiterhin ein Forum für die Zusammenarbeit und den Austausch bewährter Verfahren, um die EU-weiten Bemühungen zur Förderung der Integrität und zur Korruptionsbekämpfung zu unterstützen25. Digitalisierung für effizientere, widerstandsfähigere und sicherere Justizsysteme Die Strategie „Digital Justice@2030“ und die Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung 2025-2030, die im November 2025 angenommen wurden, sollen die Digitalisierung der nationalen Justizsysteme beschleunigen, um die Justizsysteme der EU effizienter, widerstandsfähiger und sicherer zu machen. Zu den konkreten Maßnahmen gehören die bessere Bereitstellung der Rechtsprechung in vollständig digitaler Form, die Verbesserung des Einsatzes von Videokonferenzen und die Ermöglichung vollständig digitaler grenzüberschreitender Gerichtsverfahren. Damit könnten die Gerichte einen schnelleren und wirksameren Rechtsschutz bieten und so Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit steigern und zugleich die angespannten Haushalte der nationalen Justizsysteme entlasten. Um dieses Digitalisierungspotenzial zu nutzen, müssen die Angehörigen der Rechtsberufe die entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben und die neuen Möglichkeiten kennen. Stärkung der Demokratie, der Grundrechte und der finanziellen Integrität in der EU 24 Richtlinie (EU) 2026/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung der Korruption. 25 Im Berichtszeitraum fanden zwei Sitzungen statt – im Oktober 2025 und im Juni 2026. Die Ergebnisse dieser Gespräche flossen in die Ausarbeitung der künftigen Strategie zur Korruptionsbekämpfung ein. Das Netz bringt Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, der Fachwelt, der Zivilgesellschaft, internationaler Organisationen sowie der Organe und Agenturen der EU zusammen. 9 Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sind einander verstärkende Werte. Die Annahme des Europäischen Schutzschilds für die Demokratie im November 2025 macht deutlich, wie wichtig vertrauenswürdige Institutionen, freie und faire Wahlen, freie und unabhängige Medien, die zur Integrität des Informationsraums beitragen, und gute Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft für gesunde Demokratien sind. Damit wird das starke Engagement der Kommission für die Stärkung der demokratischen Resilienz in der gesamten Union als integraler Bestandteil ihrer Zusammenarbeit mit den anderen Organen und Einrichtungen der EU, den EU-Mitgliedstaaten, Bewerberländern und möglichen Bewerberländern und Partnern sowie Bürgerinnen und Bürgern zur Verteidigung und Wahrung der Werte der EU hervorgehoben. Die darin vorgesehenen Maßnahmen werden bis 2027 schrittweise eingeführt. Der Jahresbericht 2026 über die Anwendung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wird sich vornehmlich der Frage widmen, welche Rolle die unabhängigen Stellen für Grundrechte, d. h. nationale Menschenrechtsinstitutionen, Gleichstellungsstellen und Ombudsstellen, spielen. Diese staatlich beauftragten Akteure fördern, schützen und überwachen die Grundrechte auf nationaler Ebene, unterstützen Opfer und tragen zur internationalen Berichterstattung über Menschenrechte bei. Aufbauend auf der Charta-Strategie und ihrer Halbzeitüberprüfung 2025 wird in dem Bericht ihre Rolle in den nationalen Grundrechtssystemen und bei der Politikgestaltung der EU, auch beim Schutz der Rechtsstaatlichkeit, beleuchtet. Der Schutz der finanziellen Interessen der Union ist auch von entscheidender Bedeutung, um das Vertrauen in die EU-Organe und den umfassenderen Rahmen für die Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist die Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur der EU im Gange, wobei sich alle einschlägigen Akteure aktiv an der Ermittlung von Lösungen zur Stärkung des Schutzes der finanziellen Interessen der Union beteiligen. Der Schwerpunkt der Überprüfung liegt auf der Stärkung der Abschreckung, der Steigerung von Synergien und Effizienz sowie der Vermeidung von Redundanzen in jeder Phase des Betrugsbekämpfungszyklus von der Prävention und Aufdeckung bis hin zur Untersuchung, Korrektur, Sanktionierung und Vermögensabschöpfung. Förderung einer Kultur der Rechtsstaatlichkeit Die Aufklärung der europäischen Bürgerinnen und Bürger, der nationalen Behörden und der einschlägigen Interessenträger über die Rechtsstaatlichkeit als Fundament erfolgreicher demokratischer Gesellschaften ist ein zentrales Ziel der Kommission. Im Mai 2026 startete die Kommission die Kampagne „Schützen, was uns wichtig ist“, die den Fokus auf die demokratischen Grundsätze lenkt und das Bewusstsein für zentrale Werte schärfen soll, die für die Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Medienfreiheit, relevant sind. Mehrere Mitgliedstaaten haben Initiativen zur Sensibilisierung für die Rechtsstaatlichkeit ergriffen, darunter eine „Woche der Rechtsstaatlichkeit“ in den Niederlanden und Belgien, mit der die öffentliche Debatte angeregt wird26. Rechtsstaatlichkeit im Zentrum des Erweiterungsprozesses und des auswärtigen Handelns Die EU setzt sich weiterhin unerschütterlich für die Verteidigung der demokratischen Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit ein, insbesondere angesichts des anhaltenden Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, der eine eklatante Verletzung des Völkerrechts darstellt. Die Rechtsstaatlichkeit ist für die demokratische Resilienz und die Abwehr externer Bedrohungen wie die ausländische Informationsmanipulation und Einmischung (FIMI) von 26 Diese bewährten Verfahren wurden anlässlich des Treffens der nationalen Kontaktstellen für Rechtsstaatlichkeit am 23. Oktober 2025 ausgetauscht. 10 entscheidender Bedeutung. Im Rahmen ihres auswärtigen Handelns ist die EU bestrebt, die Rechtsstaatlichkeit durch den Dialog und die Zusammenarbeit mit ihren Partnerländern, insbesondere in den Nachbarregionen, zu unterstützen. Im Mittelpunkt der Erweiterungspolitik der EU stehen die sogenannten „wesentlichen Elemente“ – die Festigung der demokratischen Ordnung, die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der Grundrechte27. Die Fortschritte in diesen Bereichen werden im jährlichen Erweiterungspaket der Kommission streng bewertet, wobei greifbare und nachhaltige Reformen als Maßstab für Fortschritte bei den Verhandlungen dienen. Die EU arbeitet weiterhin eng mit dem Europarat (einschließlich des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der Venedig-Kommission, der CEPEJ28 und der GRECO29) sowie dem OECD-Netz zur Korruptionsbekämpfung zusammen, um die Erweiterungspartner bei der Angleichung an europäische Standards zu unterstützen und sicherzustellen, dass die Reformen sowohl glaubwürdig als auch nachhaltig sind. Die EU wird schrittweise weitere Erweiterungsländer in den Bericht über die Rechtsstaatlichkeit einbeziehen, die über die vier bereits erfassten hinausgehen, wenn sie Fortschritte im förmlichen Beitrittsprozess erzielen. Dieser Ansatz verstärkt die Erwartung, dass hohe Standards im Bereich der Rechtsstaatlichkeit nicht nur Voraussetzungen für den Beitritt, sondern auch ein integraler Bestandteil der EU-Mitgliedschaft sind. Die Rechtsstaatlichkeit ist auch für wichtige Fördermechanismen der EU, darunter die Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan, die Reform- und Wachstumsfazilität für Moldau sowie die Ukraine-Fazilität, von entscheidender Bedeutung. Der allgemeine Zugang zu diesen beispiellosen Finanzierungsinstrumenten hängt von der Beachtung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit ab, und die Auszahlungen hängen von der Umsetzung einer Reformagenda ab, die den wesentlichen Elementen Rechnung trägt. Was den nächsten MFR betrifft, so besteht eines der Hauptziele des neuen Instruments „Europa in der Welt“ darin, die Werte und Interessen der Union weltweit zu wahren und zu fördern. Das Instrument wird weiterhin Organisationen der Zivilgesellschaft, Menschenrechte und Demokratie im Ausland mit Finanzmitteln sowohl im Rahmen seiner geografischen und seiner globalen Säule unterstützen und einen klaren Schwerpunkt auf gute Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit legen. Im Falle einer Verschlechterung der Lage bezüglich der Demokratie, der Menschenrechte oder der Rechtsstaatlichkeit wird es weiterhin möglich sein, die Finanzierung im Rahmen von „Europa in der Welt“ einzustellen. In Bezug auf die Erweiterungsländer wird die externe Unterstützung weiterhin die Rechtsstaatlichkeit, die Grundrechte und die Demokratie als Teil der grundlegenden Anforderungen im Rahmen des Beitrittsprozesses durch leistungsbasierte Wachstumspläne fördern, mit denen Fortschritte bei wichtigen Reformen belohnt werden, um sicherzustellen, dass die Erweiterungsländer weiterhin auf einem guten Weg zur europäischen Integration sind. Die EU bekräftigt ihr Engagement für internationale Rechtsnormen durch ihre laufende Überprüfung im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption und ihren Beitrittsprozess zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieses umfassendere Engagement für eine regelbasierte internationale Ordnung spiegelt sich auch in der fortgesetzten Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs in dem Bestreben wider, die Rechenschaftspflicht für die schwersten internationalen Verbrechen sicherzustellen. 27 Diese sind nach wie vor der Eckpfeiler der Beitrittsverhandlungen, wie in der überarbeiteten Verfahrensweise bei der Erweiterung in COM(2020) 57 final hervorgehoben wird. 28 Im Europarat angesiedelte Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz. 29 Die Gruppe der Staaten gegen Korruption. 11 2.4 Reaktionen der EU auf Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit Neben seinem präventiven und dialogbasierten Ansatz umfasst das Instrumentarium der EU im Bereich der Rechtsstaatlichkeit auch mehrere Möglichkeiten, um Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit entgegenzuwirken, darunter Vertragsverletzungsverfahren, das Verfahren nach Artikel 7 EUV und Instrumente zum Schutz des EU-Haushalts. Reaktion auf Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit Die Kommission hat in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge bei Bedarf Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, um gegen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit vorzugehen. Gleichzeitig hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) seine Rechtsprechung zur Rechtsstaatlichkeit weiterentwickelt. Dazu gehörten Urteile zum Grundsatz des wirksamen Rechtsschutzes und zum Vorrang des EU-Rechts30, Verfahren zur Ernennung von Richtern31 und Urteile nationaler Gerichte, die nicht als unabhängig angesehen werden32. In einem wegweisenden Urteil stellte der EuGH fest, dass das ungarische Anti- LGBTIQ+-Gesetz gegen die Binnenmarktvorschriften, mehrere in der Charta verankerte Grundrechte sowie Artikel 2 EUV verstößt33. Damit stellte der Gerichtshof erstmals einen Verstoß gegen Artikel 2 fest, in dem die Werte, auf die sich die Europäische Union gründet, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit, verankert sind. Der Mechanismus nach Artikel 7 EUV sollte auch in einer künftigen erweiterten Union weiter Anwendung finden34. Das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 EUV, das es dem Rat ermöglicht, festzustellen, ob die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Werte der EU besteht, und Folgemaßnahmen zu diesen Risiken zu ergreifen, wird in Bezug auf Ungarn fortgesetzt. Der Rat erörterte im Juni 2026 den Stand des Verfahrens, und Ungarn informierte darüber, mit welchen Plänen und konkreten Schritten die Bedenken, die in dem begründeten Vorschlag des Europäischen Parlaments und von den Mitgliedstaaten in früheren Ratstagungen geäußert wurden, ausgeräumt werden sollen. Schutz des EU-Haushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit Eine wirtschaftliche Haushaltsführung kann nur gewährleistet werden, wenn die Behörden im Einklang mit dem Gesetz handeln, wenn Rechtsverstöße ordnungsgemäß untersucht und gerichtlich verfolgt werden und wenn willkürliche oder unrechtmäßige Handlungen von Behörden einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden können. Die Konditionalitätsverordnung ist ein wichtiges Instrument zum Schutz des EU-Haushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Die Schutzmaßnahmen, die der 30 Im Urteil vom 18. Dezember 2025, Rechtssache C-448/23, wurde festgestellt, dass der polnische Verfassungsgerichtshof gegen den Grundsatz des wirksamen Rechtsschutzes verstoßen und die Grundsätze des Vorrangs, der Autonomie, der Effektivität und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts missachtet hat. Der EuGH stellte ferner fest, dass der polnische Verfassungsgerichtshof aufgrund schwerwiegender Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung von drei Richtern im Dezember 015 und seiner Präsidentin im Dezember 2016 kein unabhängiges und unparteiisches Gericht ist. 31 Im Urteil vom 24. März 2026 in der Rechtssache C-521/21 wurde entschieden, dass eine bei der Ernennung eines Richters begangene Vorschriftswidrigkeit allein nicht ausreicht, um festzustellen, dass dieser Richter nicht unabhängig ist. 32 Im Urteil vom 4. September 2022 in der Rechtssache C-225/22 wurde entschieden, dass ein nationales Gericht eine Entscheidung eines höheren, letztinstanzlichen Gerichts, das die im Unionsrecht festgelegten Voraussetzungen der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht erfüllt, als nicht existent anzusehen hat, wenn die Sache durch diese Entscheidung zur erneuten Entscheidung an das untere Gericht zurückverwiesen wird und wenn dies in Anbetracht der in Rede stehenden Verfahrenslage unerlässlich ist, um den Vorrang des Unionsrechts zu gewährleisten. 33 Urteil vom 21. April 2026, Rechtssache C-769/22. 34 Politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029. 12 Rat im Dezember 2022 im Anschluss an das von der Kommission gegen Ungarn im Rahmen der Konditionalitätsverordnung eingeleitete Verfahren beschlossen hat, bleiben in Kraft. Die Kommission arbeitet mit den ungarischen Behörden an Maßnahmen, die hinsichtlich der Bedenken zu ergreifen sind. Der neue ungarische Aufbau- und Resilienzplan, den der Rat am [12. Juli 2026] gebilligt hat, enthält Etappenziele für die Prüfung und Kontrolle der Rechtsstaatlichkeit, um die finanziellen Interessen der EU wirksam zu schützen. Die zielübergreifende grundlegende Voraussetzung im Rahmen der Dachverordnung ist ein weiteres wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die Charta der Grundrechte bei der Verwendung von EU-Mitteln durch die Mitgliedstaaten eingehalten wird. Mit ihrer Arbeit zum Schutz der finanziellen Interessen der Union leisten die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA) und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) einen entscheidenden Beitrag zum Schutz des EU-Haushalts, zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und zur Korruptionsbekämpfung. Der EUStA, die im Oktober 2017 als Mechanismus der Verstärkten Zusammenarbeit eingerichtet wurde, sind nach und nach weitere Mitgliedstaaten beigetreten35. Am 29. Mai 2026 teilte Ungarn seine Absicht mit, sich an der EUStA zu beteiligen, und am 10. Juli erließ die Kommission einen Beschluss zur Bestätigung der Beteiligung Ungarns. Das hat auch umfassendere Auswirkungen auf die EUStA, da die EUStA-Verordnung kein Rechtsakt im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit mehr sein wird36 und Teil des EU-Besitzstands wird. Das wiederum bedeutet, dass alle einschlägigen Durchführungsrechtsakte von den Bewerberländern für den Beitritt zur Union angenommen werden müssen. 3. SCHLÜSSELASPEKTE DER LAGE IM BEREICH DER RECHTSSTAATLICHKEIT AUF NATIONALER EBENE Methodik des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit und der darin formulierten Empfehlungen Die Bewertung in den Länderkapiteln für die einzelnen Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer wurde mithilfe einer etablierten Methodik vorgenommen, die auch bei der Erstellung der vorangegangenen Ausgaben des Berichts zugrunde gelegt wurde. Für die Erweiterungsländer deckt das jährliche Erweiterungspaket der Kommission den Stand der Vorbereitungen und die Fortschritte bei der Angleichung an den EU-Besitzstand und die europäischen Standards ab, auch in Bezug auf alle Aspekte der Rechtsstaatlichkeit. In den Länderkapiteln des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit der ausgewählten Erweiterungsländer kann auf die Leitlinien verwiesen werden, die ihnen im Rahmen des Erweiterungsprozesses bereitgestellt wurden, und es kann darauf hingewiesen werden, dass sich dieser Prozess und der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit gegenseitig ergänzen. Die Länderkapitel stützen sich auf eine von der Kommission eigenverantwortlich durchgeführte qualitative Bewertung, deren Schwerpunkt auf einer Synthese der wesentlichen Entwicklungen seit Juli 2025 liegt. In den einzelnen Länderkapiteln konzentriert sich die Analyse auf Themen, bei denen es bedeutende Entwicklungen gegeben hat – sowohl positive als auch negative – oder bei denen weiterhin erhebliche 35 Die Verordnung (EU) 2017/1939 (im Folgenden „EUStA-Verordnung“) wurde im Oktober 2017 von 20 Mitgliedstaaten im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit angenommen. Malta und die Niederlande traten 2018, Polen und Schweden 2024 bei. 36 Gemäß den Protokollen Nr. 21 und Nr. 22 zu den Verträgen beteiligen sich Irland und Dänemark grundsätzlich nicht an Maßnahmen, die in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erlassen werden. Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit Irlands, gemäß Artikel 4 des Protokolls Nr. 21 seine gegenteilige Absicht mitzuteilen. 13 Herausforderungen bestehen, die bereits in früheren Berichten festgestellt wurden. Zu den Themen, auf die sich die Empfehlungen beziehen, enthält die Analyse eine qualitative Bewertung der Fortschritte, die die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlungen von 2025 erzielt haben37. Die in diesem Jahresbericht 2026 enthaltenen Empfehlungen beruhen auf einer gründlichen Bewertung der Lage im Zusammenhang mit den größten Herausforderungen. Ziel ist es, die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um Fortschritte bei den Reformen in den vier Bereichen des Berichts zu unterstützen38. Dieser Bericht enthält keine Empfehlungen für die Erweiterungsländer, da diese Empfehlungen im Rahmen des jährlichen Erweiterungspakets abgegeben werden. Der Bericht ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit und eines intensiven Dialogs mit den nationalen Behörden. Der Bericht stützt sich auf Beiträge nationaler Behörden, internationaler Organisationen und einschlägiger Interessenträger sowie auf die eigene Datenerhebung der Kommission39. Alle Quellen, die als Grundlage für die Bewertung herangezogen werden, sind in jedem Länderkapitel40 gut dokumentiert. Die Behörden in den Mitgliedstaaten und den Erweiterungsländern wurden aufgefordert, schriftliche Beiträge zu leisten und an speziellen Länderbesuchen teilzunehmen41. Eine gezielte Konsultation der Interessenträger lieferte zudem wertvolle bereichsübergreifende und länderspezifische Beiträge42. Der Europarat stellte eine Übersicht über seine jüngsten Stellungnahmen und Berichte zur Verfügung43. Vor der Annahme dieses Berichts wurde den nationalen Behörden Gelegenheit geboten, aktualisierte sachliche Daten zu ihren Länderkapiteln vorzulegen. Der angenommene Bericht dient als Grundlage für anschließende Gespräche der Kommission mit den nationalen Regierungen und Parlamenten. 3.1 Justizsysteme Effiziente, gut funktionierende und unabhängige Justizsysteme sind für die Anwendung und Durchsetzung des EU-Rechts und des nationalen Rechts unerlässlich. Die Unabhängigkeit der 37 Je nach den Fortschritten, die bei den verschiedenen Teilbereichen der einzelnen Empfehlungen erzielt wurden, und abhängig davon, ob die Empfehlungen aus dem Bericht von 2025 umgesetzt wurden, hat die Kommission die Schlussfolgerungen jeweils in die folgenden Kategorien eingeteilt: keine (weiteren) Fortschritte, begrenzte (weitere) Fortschritte, einige (weitere) Fortschritte, erhebliche (weitere) Fortschritte und vollständige Umsetzung. 38 Die Grundsätze, auf deren Grundlage die Empfehlungen ausgearbeitet wurden, sind dieselben wie in den vergangenen Jahren (siehe COM(2022) 500, S. 3-4). Die Empfehlungen gelten unbeschadet etwaiger Verfahren, die die Kommission im Rahmen anderer Rechtsinstrumente einleiten kann. 39 Beispielsweise das EU-Justizbarometer liefert vergleichende und zuverlässige Daten über die Effizienz, Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in den EU-Mitgliedstaaten. Es soll die EU und ihre Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der nationalen Justizsysteme unterstützen. 40 Zu den verwendeten Quellen gehören schriftliche Beiträge der Mitgliedstaaten, Beiträge, die während der gezielten Konsultation der Interessenträger eingegangen sind, Informationen internationaler Organisationen wie des Europarats, der OECD und der Vereinten Nationen sowie die während der Länderbesuche gemachten Beiträge. Informationen aus den verwendeten Quellen werden unter Berücksichtigung ihrer Zuverlässigkeit und Relevanz gebührend berücksichtigt. Diese Quellen fließen in die Bewertung der Kommission ein, doch bleiben die Schlussfolgerungen der Kommission in ihrer eigenen Verantwortung. 41 Die Beiträge der Mitgliedstaaten sind hier abrufbar: https://commission.europa.eu/publications/2026-rule- law-report-input-member-states-and-enlargement-countries_de. Informationen über die Länderbesuche sind den jeweiligen Länderkapiteln zu entnehmen. Im Zuge dieser online und persönlich durchgeführten Länderbesuche sprach die Kommission mit den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich Justizbehörden, unabhängiger Stellen und Strafverfolgungsbehörden, sowie mit weiteren Interessenträgern wie Journalistenverbänden und der Zivilgesellschaft. 42 Die Beiträge der Interessenträger sind hier abrufbar: https://commission.europa.eu/publications/2026-rule- law-report-targeted-stakeholder-consultation_de. 43 Der Beitrag des Europarats zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist hier abrufbar: https://commission.europa.eu/document/b2e4463e-772f-46d3-af7a-92658e1fe48e_de. 14 Justiz ist von wesentlicher Bedeutung, um faire Gerichtsverfahren und einen wirksamen Rechtsschutz für die Wahrung der Rechte des Einzelnen zu gewährleisten44, während der Zugang zu unabhängigen Gerichten und die gerichtliche Überprüfung grundlegende Bestandteile der Rechtsstaatlichkeit sind. Bei der Strukturierung und Reformierung ihrer Justizsysteme müssen die Mitgliedstaaten die Anforderungen des einschlägigen EU-Rechts und der Rechtsprechung des EuGH vollständig einhalten. Sie müssen zudem die vom Europarat und der Venedig-Kommission entwickelten europäischen Standards berücksichtigen, einschließlich der aktualisierten Checkliste der Venedig-Kommission zur Rechtsstaatlichkeit, die im Dezember 2025 angenommen wurde. Europäische justizielle Netze und Verbände spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung und Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und tragen zur Entwicklung europäischer Standards bei45. Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskammern leisten ebenso wie Notare einen wichtigen Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit. Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in der EU Wie im EU-Justizbarometer 2026 dargelegt, zeigen Eurobarometer-Umfragen aus dem Jahr 2026, dass sich die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in der breiten Öffentlichkeit in 17 Mitgliedstaaten im Vergleich zu 2025 verbessert hat oder stabil geblieben ist, während sie sich in zehn Mitgliedstaaten verschlechtert hat46. Bei den Unternehmen hat sich die Wahrnehmung der Unabhängigkeit in 18 Mitgliedstaaten im Vergleich zu 2025 verbessert oder ist stabil geblieben, und in neun Mitgliedstaaten hat sie sich verschlechtert47. In Dänemark, Finnland, Österreich, Schweden, den Niederlanden, Deutschland, Luxemburg und Irland ist die wahrgenommene Unabhängigkeit in der breiten Öffentlichkeit oder bei Unternehmen nach wie vor besonders hoch (über 75 %), während sie in Kroatien und Bulgarien sehr niedrig ist (unter 30 %). Für die Erweiterungsländer lassen die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfragen einen sehr niedrigen bis durchschnittlichen Grad der wahrgenommenen Unabhängigkeit erkennen. Justizräte und Verfahren für die Ernennung und Entlassung von Richtern als elementare Garantien für die Unabhängigkeit der Justiz Die Verfahren für die Ernennung und Entlassung von Richtern sowie die Befugnisse und die Struktur der Justizräte sind für die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit von zentraler Bedeutung. Dort, wo es Justizräte gibt, dienen sie als Puffer zwischen der Justiz und anderen Gewalten in Bereichen wie Ernennungen, Laufbahnentwicklung und Verwaltung des Justizsystems48. Der Europarat hat europäische Standards dafür entwickelt, wie diese Räte so gestaltet werden sollten, dass ihre Unabhängigkeit, auch in Bezug auf ihre Zusammensetzung, 44 Siehe Artikel 19 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union. 45 Wie das Europäische Netz der Räte für das Justizwesen, das Netz der Präsidenten der Obersten Gerichtshöfe der EU, die Vereinigung der Staatsräte und der Obersten Verwaltungsgerichte der EU, der Rat der Anwaltschaften der Europäischen Union und die Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) des Europarats, das Netzwerk der Staatsanwaltschaften oder vergleichbarer Institutionen bei den obersten Gerichtshöfen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union – das NADAL-Netzwerk – und der Rat der Notariate der Europäischen Union (CNUE). 46 EU-Justizbarometer 2026, Schaubild 48. 47 EU-Justizbarometer 2026, Schaubild 50. 48 Der EuGH hat anerkannt, dass ein Justizrat, der an einem Ernennungsverfahren teilnimmt, an dem politische Gremien beteiligt sind, dazu beitragen kann, dieses Verfahren objektiver zu gestalten. Siehe z. B. das Urteil des Gerichtshofs vom 2. März 2021, Rechtssache C-824/18, A.B. u. a. (Ernennung von Richtern am Obersten Gericht – Rechtsbehelfe). 15 wirksam geschützt wird49. Damit die Justizräte effizient arbeiten können, benötigen sie ausreichende Ressourcen und administrative Unabhängigkeit. Mehrere Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit und Effizienz der Justizräte vorangetrieben. In den Niederlanden schlug die Regierung vor, der Justiz einen eigenen Haushalt zu geben und die Rolle des Ministers für Justiz und Sicherheit bei der Ernennung der Mitglieder des Rates für das Justizwesen zu streichen. In Spanien wurden mit der Annahme einer Stellungnahme der Venedig-Kommission zu zwei alternativen Modellen Schritte unternommen, um den Prozess der Anpassung des Ernennungsverfahrens für die richterlichen Mitglieder des Rates für das Justizwesen voranzubringen. In Portugal hat der Rat für das Justizwesen angesichts der laufenden Diskussionen über die Stärkung seines Rechtsrahmens einen Verhaltenskodex für seine Mitglieder angenommen, der darauf abzielt, seine Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit zu wahren. In Finnland sind Verfassungsänderungen zur weiteren Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz in Vorbereitung. Was die Erweiterungsländer betrifft, so verabschiedete das Parlament in Nordmazedonien ein neues Gesetz über den Justizrat, um eine Angleichung an europäische Standards zu erreichen. In Serbien wurden durch Gesetzesänderungen einige der bestehenden Garantien zum Schutz der Autonomie der Staatsanwaltschaft und der richterlichen Unabhängigkeit aufgehoben, wodurch die Umsetzung der Verfassungsreform von 2023 behindert wurde. Nachfolgend bestätigte die Venedig-Kommission jedoch, dass Serbien den beträchtlichen Teil seiner Empfehlungen zu diesen Änderungen umgesetzt hat. Gleichzeitig bestehen in Bulgarien nach wie vor Bedenken in Bezug auf den Justizrat, da keine Schritte unternommen wurden, um die seit Langem bestehenden Probleme mit der Zusammensetzung und Arbeitsweise des Obersten Justizrates anzugehen. In Estland verabschiedete das Parlament die Reform des Rates, bei der die europäischen Standards jedoch nicht berücksichtigt werden. In der Slowakei befindet sich ein Entwurf zur Änderung der Verfassung und des Gesetzes über den Justizrat, mit dem die Gründe für die Entlassung von Mitgliedern des Justizrats begrenzt werden sollen, im Gesetzgebungsverfahren. Verfahren zur Ernennung und Entlassung von Richtern sind für die Unabhängigkeit der Justiz und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit von entscheidender Bedeutung. Der EuGH hat klargestellt, dass die Unabhängigkeit der Justiz voraussetzt, dass die Bedingungen und Regeln für die Ernennung von Richtern ausreichen, um begründete Zweifel daran auszuschließen, ob Richter gegenüber äußeren Einflüssen unempfänglich sind50. In mehreren Mitgliedstaaten werden derzeit Anstrengungen zur Verbesserung der Verfahren zur Ernennung von Richtern unternommen, auch als Folgemaßnahme zu den Empfehlungen aus dem Jahr 2025. In Griechenland wurden die höchsten Stellen im Gerichtssystem unter Beteiligung der Justiz besetzt. In Slowenien wurde mit dem neuen Richtergesetz die Befugnis zur Ernennung von Richtern am Obersten Gericht vom Parlament auf den Justizrat übertragen. In Lettland werden Maßnahmen ergriffen, um das Ernennungsverfahren für Richter am Obersten Gericht vor ungebührlicher Einflussnahme zu schützen. Zwar gab es keine Pläne, das System zur Ernennung von Laienrichtern in Schweden zu ändern, doch werden derzeit vom Verband ehrenamtlicher Richterinnen und Richter Maßnahmen geprüft, um ihre Arbeitsweise in den Gerichten zu stärken. 49 Siehe insbesondere die Empfehlung CM/Rec(2010)12 des Europarates. 50 Siehe u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 2021, Kommission/Polen, C-791/19, vom 20. April 2021, Repubblika/Il-Prim Ministru, C-896/19, und vom 2. März 2021, AB u. a. (Ernennung von Richtern am Obersten Gericht), C-824/18. 16 In anderen Mitgliedstaaten kommen die Reformen der Verfahren zur Ernennung von Richtern nur langsam voran, wobei weiterhin Bedenken hinsichtlich der Berücksichtigung europäischer Standards bei der Ernennung von Richtern bestehen. In Malta wurde die politische Debatte über die Ernennung des Obersten Richters zwar fortgesetzt, Reformen zur Einbeziehung der Justiz in den Prozess stehen jedoch noch aus. In Finnland wurden in Bezug auf die Ernennung von Laienrichtern nur begrenzte Schritte unternommen. In Bulgarien gibt die weitverbreitete Praxis von Abordnungen weiterhin Anlass zur Sorge, da sie sich negativ auf abgeordnete Richter auswirken kann, die Gefahr laufen, dass ihre Abordnung beendet wird. In Albanien wurde das Überprüfungsverfahren für alle Richter und Staatsanwälte nach Abschluss der Berufungsphase vollständig abgeschlossen, wodurch die Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Integrität der Justiz im gesamten Justizsektor weiter gestärkt wurden. Nach europäischen Standards ist die Kritik an Gerichtsentscheidungen zwar ein normaler Aspekt des demokratischen Diskurses, doch sollten die Exekutive und die Legislative Kritik vermeiden, die die Unabhängigkeit der Justiz oder das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz untergräbt51. Sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Erweiterungsländern wurden diesbezüglich Herausforderungen angesprochen. In Albanien ist die Justiz nach wie vor widerstandsfähig, aber es kamen weiterhin Versuche der unzulässigen Einflussnahme auf die Justizorgane und persönliche Angriffe auf Richter und Staatsanwälte vor. In Montenegro verfügt der Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft zwar über einen etablierten Mechanismus für die Meldung von Fällen unzulässiger Einflussnahme, doch sind weiterhin Kritik und Angriffe auf Strafverfolgungsbehörden und deren Entscheidungen zu verzeichnen. In Serbien nahm der politische Druck auf die Justiz und die Staatsanwaltschaft erheblich zu, worauf die staatlichen Stellen kaum reagierten. Autonomie und Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft Wenngleich sich die Struktur der nationalen Staatsanwaltschaften von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheidet, sind institutionelle Garantien erforderlich, um die Autonomie der Staatsanwaltschaft zu gewährleisten, damit sie ohne Einmischung tätig werden kann52. Diese Autonomie ist für die Durchsetzung sowohl des nationalen als auch des europäischen Strafrechts von entscheidender Bedeutung. Die Reformen zur Stärkung der institutionellen Garantien für die Staatsanwaltschaft wurden in mehreren Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Tempo fortgesetzt. In Bulgarien nahm das Parlament Änderungen zur Einführung einer automatischen gerichtlichen Überprüfung von Entscheidungen der Staatsanwaltschaft im Falle der Einstellung und Aussetzung von Ermittlungen wegen Korruptionsdelikten an. Darüber hinaus wurde ein neues Gesetz verabschiedet, um Verfahrensfragen anzugehen, die nach wie vor die vollständige Operationalisierung eines wirksamen Mechanismus der Rechenschaftspflicht und der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Generalstaatsanwalts beeinträchtigen, und es wurde ein neuer Ad-hoc-Staatsanwalt für die Untersuchung des Generalstaatsanwalts ernannt. In Spanien wird der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Statuts des Generalstaatsanwalts, der auch die Entkopplung der Amtszeit des Generalstaatsanwalts von der Amtszeit der Regierung vorsieht, derzeit im Parlament erörtert. In Zypern wird die laufende Reform des Juristischen Dienstes, die die Einrichtung der Generalstaatsanwaltschaft und die Einführung einer wirksamen Überprüfung von Entscheidungen über den Verzicht auf Strafverfolgung oder die Einstellung von Verfahren vorsieht, weiterhin im Parlament erörtert. In Österreich hat die 51 Europarat, Empfehlung des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zur Unabhängigkeit, Effizienz und Verantwortung von Richtern, 17. November 2010, CM/Rec(2010)12, Rn. 18. 52 Siehe die Sammlung von Stellungnahmen und Berichten der Venedig-Kommission zu Staatsanwälten, https://www.venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-PI(2022)023-e. 17 Regierung einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft zur öffentlichen Konsultation vorgelegt, um die Staatsanwaltschaft von ihrer derzeitigen hierarchischen Unterordnung unter das Justizministerium zu trennen. In Polen wurden beschränkte weitere Schritte dahin gehend unternommen, das Amt des Justizministers von dem des Generalstaatsanwalts zu trennen und die funktionale Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft von der Regierung zu gewährleisten. In einigen Bereichen wurden auch Herausforderungen ermittelt oder bestehen nach wie vor. In der Slowakei blieb der Rechtsrahmen für die Befugnis des Generalstaatsanwalts, rechtskräftige Entscheidungen von untergeordneten Staatsanwälten aufzuheben, unverändert. In Ungarn birgt das Verfahren zur Wahl des Generalstaatsanwalts in Verbindung mit der hierarchischen Struktur der Staatsanwaltschaft die Gefahr einer unzulässigen politischen Einflussnahme in Einzelfällen. In Montenegro hat die Regierung Verfassungsänderungen zur Stärkung der Unabhängigkeit des Rates für Justiz und Staatsanwaltschaft verabschiedet. In Nordmazedonien nahm das Parlament neue Änderungen des Gesetzes über den Rat der Staatsanwälte an, um die Autonomie der Staatsanwaltschaft zu stärken, doch sind weitere Überarbeitungen erforderlich. In Serbien bleiben die Bedenken hinsichtlich der Autonomie der Staatsanwaltschaft weiterhin bestehen, und die Wirksamkeit und Vertraulichkeit der strafrechtlichen Ermittlungen wird durch Mängel im Recht und in der Praxis beeinträchtigt. Gewährleistung der Rechenschaftspflicht und Wahrung der Unabhängigkeit in Disziplinarverfahren Wie in der Rechtsprechung des EuGH bestätigt wurde, dürfen Disziplinarverfahren nicht als eine Form der politischen Kontrolle der Justiz genutzt werden53. Die Garantien müssen klare Vorschriften umfassen, die festlegen, was ein Disziplinarvergehen ist und welche Sanktionen dafür vorgesehen sind. Disziplinarverfahren sollten von einer unabhängigen Stelle durchgeführt werden, das Recht auf Verteidigung achten und vor Gericht anfechtbar sein54. Mehrere Mitgliedstaaten haben die Garantien in Disziplinarverfahren verstärkt. In Tschechien funktioniert das neue zweistufige Disziplinarverfahren für Richter, Staatsanwälte und Gerichtsvollzieher Berichten zufolge gut. In Slowenien wurde der Disziplinarrahmen für Richter durch die Änderungen des Gesetzes über den Justizrat und ein neues Richtergesetz mit genaueren Begriffsbestimmungen und Verfahrensänderungen überarbeitet. In einigen Mitgliedstaaten stellen Disziplinarmaßnahmen gegen Richter gewisse Herausforderungen dar. In Rumänien fühlten sich einige Richter und Staatsanwälte weiterhin übermäßigem Druck ausgesetzt, und ihre Berufsverbände gaben öffentliche Erklärungen ab, in denen sie ein Ende des disziplinarischen Drucks auf Richter und Staatsanwälte forderten, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben. Darüber hinaus wurden Richter vom Obersten Kassations- und Gerichtshof wegen ihrer Absicht, dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen vorzulegen, abgelehnt. In der Slowakei unterliegt die Reform der Disziplinarverfahren für Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher und Notare, mit der die Befugnisse des Justizrats in Bezug auf die Justiz erweitert werden, einer verfassungsrechtlichen Überprüfung. Bemühungen zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der Justiz 53 Diesen Grundsatz hat der EuGH in Rechtssachen bekräftigt, die die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts Polens (Urteil des Gerichtshofs vom 5. Juni 2023, Kommission/Polen, C-204/21) und die Justizinspektion Rumäniens (Urteile des Gerichtshofs vom 11. Mai 2023, Inspecția Judiciară, C-817/21 und vom 18. Mai 2021, Asociația „Forumul Judecătorilor din România“ u. a./ Inspecția Judiciară u. a., C-83/19) betrafen. 54 Urteil vom 25. Juli 2018, LM, C-216/18 PPU, Rn. 67. 18 Das Justizsystem benötigt ausreichende Ressourcen, um effizient arbeiten zu können. Dazu gehören die notwendigen Investitionen in die physische und technische Infrastruktur sowie die Sicherstellung von qualifiziertem, gut ausgebildetem und angemessen vergütetem Personal. Die Mitgliedstaaten haben weiterhin in ihre Justizsysteme investiert, oftmals trotz eines restriktiven Haushaltsumfelds, in mehreren Fällen mit Unterstützung der EU im Rahmen ihrer Aufbau- und Resilienzpläne. In Deutschland wurden mit dem neuen Pakt für den Rechtsstaat und einer gemeinsamen Kampagne zur Anwerbung qualifizierten Personals wichtige Schritte unternommen, um die Ressourcen der Justiz aufzustocken und Herausforderungen bei der Einstellung anzugehen. In Belgien verabschiedete das Parlament ein Gesetz, um Stellen im Justizwesen attraktiver zu machen, indem die Beschäftigungsbedingungen stärker an die von Beamten außerhalb des Justizwesens angeglichen werden. In den Niederlanden wird die Justiz ab 2027 höhere Mittelzuweisungen erhalten, um die Arbeitsbedingungen im Justizsystem zu verbessern und den Personalmangel zu beheben. In Griechenland wird mit der Einstellung von Staatsanwälten der Personalmangel gemildert. Allerdings stellen angemessene Ressourcen nach wie vor eine wiederkehrende Herausforderung dar. Beispielsweise finden in Portugal Neueinstellungen für Richter- und Staatsanwaltsstellen statt, doch bestehen nach wie vor Bedenken hinsichtlich des Mangels an Justizbediensteten und der sich verschlechternden Sicherheits- und sonstigen Bedingungen in den Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaften. In Estland stellt die Arbeitsbelastung innerhalb der Justiz nach wie vor eine Herausforderung dar, wobei inzwischen Auswahlverfahren zur Besetzung freier Stellen angekündigt wurden. Die Höhe der Richterbesoldung kann sich auf die Unabhängigkeit der Justiz auswirken und ist auch für die Attraktivität des Richterberufs von Bedeutung55. In Schweden einigten sich das Staatliche Amt für Gerichtsadministration und die Richtergewerkschaft auf einen neuen Tarifvertrag, in dem die bestehenden Garantien präzisiert und zusätzliche Maßnahmen zur Unterstützung der Unabhängigkeit der Justiz in Bezug auf das Besoldungssystem der Richter eingeführt werden. In Ungarn wurden die Gehälter im Justizsystem weiter erhöht, während keine Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass solche Erhöhungen in strukturierter Weise durchgeführt werden. Die Digitalisierung kann die Justizsysteme stärken, sie zugänglicher, effizienter und widerstandsfähiger machen und ihre Möglichkeiten, gegenwärtige und künftige Herausforderungen zu bewältigen, verbessern. Digitalisierungsinitiativen wurden in Irland, Griechenland, Luxemburg, Frankreich, Slowenien und Estland weiter vorangetrieben. In Belgien, Bulgarien, Kroatien, Deutschland, Italien, Portugal und Finnland kommen die Projekte zur Verbesserung des Digitalisierungsgrads zwar voran, doch bestehen nach wie vor einige Lücken und Herausforderungen. In einigen Mitgliedstaaten ist die Umsetzung jedoch nach wie vor im Rückstand. In Tschechien kam es bei den Bemühungen um die Digitalisierung des Justizsystems weiterhin zu Verzögerungen, wobei die Interessenträger auf die mangelnde Interoperabilität zwischen den Systemen der verschiedenen Gerichte und die häufig unvollständige oder uneinheitliche Online-Veröffentlichung von Gerichtsurteilen hinwiesen. In Malta kommen die Investitionen in die Digitalisierung der Justiz nur in begrenztem Tempo voran, und eine Reihe von Systemen muss noch eingeführt werden. In Spanien wurden die Arbeiten zur weiteren Verbesserung des hohen Digitalisierungsgrads der Justiz fortgesetzt, während die begrenzte Interoperabilität zwischen nationalen und regionalen Fallbearbeitungssystemen nach wie vor eine Herausforderung darstellt. 55 Urteil des EuGH vom 25. Februar 2025 in den verbundenen Rechtssachen C-146/23 und C-374/23, in dem der Gerichtshof klargestellt hat, dass nach Artikel 19 Absatz 1 EUV die Modalitäten für die Bestimmung der Richterbesoldung objektiv, vorhersehbar, beständig, transparent und gesetzlich verankert sein müssen. 19 Albanien, Montenegro und Nordmazedonien stehen weiterhin vor Herausforderungen bei der Sicherstellung ausreichender personeller Ressourcen im Justizwesen. In Serbien ist die Umsetzung der IT-Lösung für das neue Fallbearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft im Gange. Einer effizienten Justiz gelingt es, Fälle abzuarbeiten, Rückstände abzubauen und gerichtliche Entscheidungen zeitnah zu erlassen. Dies ist für den Schutz von Rechten, die Rechtssicherheit und das Vertrauen der Öffentlichkeit von wesentlicher Bedeutung. Übermäßig langwierige Gerichtsverfahren und Verfahrensrückstau können sich auch negativ auf das Unternehmensumfeld auswirken. In einigen Mitgliedstaaten werden Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz durchgeführt. In Kroatien wurden einige Schritte unternommen, um die Effizienz der Justiz zu verbessern, während der Verfahrensrückstau und die Dauer der Gerichtsverfahren nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis geben. In Griechenland umfassen die Bemühungen zur Entlastung der Zivilgerichte und zur Verringerung der Verzögerungen die Übertragung nichtstreitiger Rechtssachen an Rechtsanwälte und Notare, die digitale Veröffentlichung von Testamenten und Änderungen der Zivilprozessordnung. In Spanien zeigt die Umsetzung des neuen Gesetzes über die Effizienz der Justiz bereits positive Ergebnisse, auch wenn es Herausforderungen im Zusammenhang mit den Ressourcen und der Kohärenz der Umsetzung in den Regionen gibt. In Frankreich werden Reformen zur Verbesserung der Effizienz des Justizsystems in Erwägung gezogen, während die Interessenträger Bedenken äußern, dass diese eine Beschränkung des Rechts auf Einlegung von Rechtsmitteln darstellen könnten. Während in einigen Mitgliedstaaten Verbesserungen in Bezug auf die Dauer von Gerichtsverfahren zu verzeichnen waren, z. B. in Rumänien, bestehen in anderen Mitgliedstaaten nach wie vor seit Langem bestehende Herausforderungen. In Belgien und Portugal sind Maßnahmen zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren noch anhängig. In Italien setzte sich der positive Trend zur Verkürzung der Dispositionszeit zwar fort, die Dauer der Gerichtsverfahren ist jedoch nach wie vor ein ernstes Problem. In Nordmazedonien ging die Effizienz des Justizsystems weiter zurück, da die Verfahrensdauer in fast allen Fallkategorien mit Ausnahme der Strafsachen zunahm. In Serbien ist die Effizienz des Justizsystems in Zivil- und Handelssachen nach wie vor stabil, aber bei Strafsachen ist ein negativer Trend zu verzeichnen. Auf gravierende Herausforderungen bei der Bearbeitung von Verwaltungsrechtsfällen und Verfassungsbeschwerden wurde nicht reagiert. Zugang zur Justiz und die Rolle der Rechtsanwälte im Justizsystem Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskammern, Notare und andere Rechtsberufe sind für einen wirksamen Rechtsstaat von wesentlicher Bedeutung. Wie der EuGH anerkannt hat, stellen das Anwaltsgeheimnis und die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant allgemeine Grundsätze des Unionsrechts dar, die eng mit den Verteidigungsrechten und der geordneten Rechtspflege verbunden sind56. Im Jahr 2025 nahm der Europarat das Europäische Übereinkommen über den Rechtsanwaltsberuf an, in dem erstmals Garantien kodifiziert werden, mit denen sichergestellt werden soll, dass Rechtsanwälte unabhängig von der Exekutive und anderen unzulässigen Einflüssen handeln können57. Zwar ist die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte in der EU im Allgemeinen gewährleistet, sodass sie ihre Tätigkeiten der Beratung und Vertretung ihrer Mandanten frei ausüben können, 56 Rechtssache C-155/79, AM & S Europe Ltd/Kommission, Rn. 18-21; Rechtssache C-550/07 P, Akzo Nobel Chemicals und Akcros Chemicals/Kommission, Rn. 42-46 und 54; Rechtssache C-694/20, Orde van Vlaamse Balies u. a., Rn. 26-30 und 34-36. 57 CM(2024)191-add1final. Bis Juni 2026 hatten 24 EU-Mitgliedstaaten das Übereinkommen unterzeichnet. 20 doch bestehen nach wie vor Herausforderungen. In Belgien fordern Rechtsanwälte nach wie vor zusätzliche Verfahrensgarantien, um ihre Unabhängigkeit und ihr Amtsgeheimnis zu schützen. In den Niederlanden wurde das System der visuellen Überwachung von Gesprächen zwischen Rechtsanwälten und Mandanten in Hochsicherheitsgefängnissen aufgrund von Bedenken von Rechtsanwälten geändert. Die Verfügbarkeit von Prozesskostenhilfe und die Höhe der Gerichtskosten beeinflussen den Zugang zur Justiz maßgeblich. In mehreren Mitgliedstaaten werden Schritte unternommen, um das System der Prozesskostenhilfe zu verbessern, z. B. in Lettland, wo der Zugang zu Prozesskostenhilfe in Verfahren vor dem Verfassungsgericht erweitert wurde. In Dänemark setzte der Justizrat seine Arbeit an der Überprüfung des Systems der Prozesskostenhilfe fort, und in Irland wurden mit der laufenden Ausarbeitung des Gesetzes zur Reform des Zivilrechts weitere Schritte unternommen, um die Prozesskosten zu senken, während eine Überprüfung des Systems der Prozesskostenhilfe in Zivilsachen veröffentlicht wurde und eine Reform des Systems der Prozesskostenhilfe in Strafsachen geplant ist. In Bulgarien wurde durch Änderungen der Vorschriften über die Prozesskostenhilfe die Vergütung von Rechtsanwälten erhöht. In Litauen wurden die Gespräche über die Höhe der Vergütung von Anbietern von Prozesskostenhilfe im Jahr 2026 ausgesetzt, und die vorgesehenen neuen Funktionen des Informationssystems für Prozesskostenhilfe, mit denen der Verwaltungsaufwand für Anbieter von Prozesskostenhilfe verringert werden soll, sind für dieses Jahr geplant. 3.2 Rahmen für die Korruptionsbekämpfung Korruption untergräbt die Sicherheit, den fairen Wettbewerb und den Wohlstand, führt zu einer schlechteren Qualität öffentlicher Dienste sowie zu Verzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Mittel und sorgt dafür, dass die Menschen das Vertrauen in die Demokratie, die öffentlichen Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit verlieren. Sie steht häufig im Zusammenhang mit anderen Straftaten, etwa Geldwäsche und Drogenhandel, und ist eines der wichtigsten Instrumente, mit denen organisierte kriminelle Vereinigungen Institutionen und die legale Wirtschaft unterwandern und beeinflussen. Ein umfassender Ansatz zur Korruptionsbekämpfung beruht auf einer Kombination aus präventiven und repressiven Maßnahmen in einem soliden rechtlichen und institutionellen Rahmen und wirksamen Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen. Korruptionswahrnehmung in der EU Die Ergebnisse des Korruptionswahrnehmungsindexes zeigen immer wieder, dass acht der 20 Länder, die im internationalen Vergleich am besten abschneiden, EU-Mitgliedstaaten sind58; allerdings bestehen nach wie vor Unterschiede59. Die Erweiterungsländer schneiden in dieser Rangliste unterdurchschnittlich ab60. Die Eurobarometer-Umfragen von 2026 zum Thema Korruption zeigen, dass Korruption für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in der EU nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis ist. Etwa sieben von zehn Unionsbürgerinnen bzw. Unionsbürgern (71 %) sind der Ansicht, dass Korruption in ihrem Land weitverbreitet ist, und nach Auffassung von beinahe fünf von zehn Europäerinnen bzw. Europäern (48 %) hat die Korruption in ihrem Land zugenommen. Nur 35 % der Bürgerinnen und Bürger sind der Meinung, dass die Bemühungen ihrer Regierung zur Korruptionsbekämpfung wirksam sind. 58 Genau wie im Vorjahr sind acht Mitgliedstaaten in den Top 20 vertreten. Drei Mitgliedstaaten (Dänemark, Finnland und Schweden) erreichen 80/100 oder mehr auf dem Index, während andere (Luxemburg, Niederlande, Deutschland, Estland und Irland) mehr als 70/100 erreichen. 59 Werte unter 50 sind in Malta (49), Slowakei (48), Kroatien (47), Rumänien (45), Bulgarien (40) und Ungarn (40) zu verzeichnen. 60 Werte unter 50 sind in Montenegro (46), Nordmazedonien (40), Albanien (39) und Serbien (33) zu verzeichnen. 21 Gleichfalls ist nach Auffassung der meisten europäischen Unternehmen (65 %) das Problem der Korruption in ihrem Land weitverbreitet, und nur etwa die Hälfte der Unternehmen (53 %) ist der Ansicht, dass es wahrscheinlich ist, dass korrupte Personen oder Unternehmen gefasst oder bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft angezeigt werden. Stärkung des strategischen und rechtlichen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung und Stärkung der Kapazitäten der Institutionen Die Bedeutung einer wirksamen und koordinierten Korruptionsbekämpfungspolitik ist im internationalen Recht anerkannt61. Durch nationale Strategien können die Mitgliedsländer einen umfassenden und kohärenten Ansatz verfolgen, bei dem Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in allen einschlägigen Politikbereichen integriert werden. Dank der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung wird ihre Annahme bis Juni 2029 verbindlich. Fast alle Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer verfügen derzeit über nationale Strategien zur Korruptionsbekämpfung und sind dabei, diese umzusetzen62. Irland hat seine erste Korruptionsbekämpfungsstrategie, Italien eine neue Strategie und Spanien seinen ersten staatlichen Plan zur Korruptionsbekämpfung verabschiedet. Um wirksam gegen Korruption vorzugehen, sind sowohl ein solider Rechtsrahmen als auch unabhängige Stellen erforderlich, die diesen durchsetzen. Insgesamt sind die Rechtsrahmen in den Mitgliedstaaten und den in diesem Bericht berücksichtigten Erweiterungsländern gut entwickelt, und es werden weitere Anstrengungen unternommen oder geplant, um spezifische Lücken zu schließen. Die Umsetzung der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in nationales Recht bietet den Mitgliedstaaten eine weitere Gelegenheit, ihre Rechtsrahmen zu stärken und zu harmonisieren. Mehrere Mitgliedstaaten haben Strafrechtsreformen vorangebracht, um verstärkt gegen Korruption vorzugehen. In Schweden hat die Regierung weitere Gesetzesreformen vorgeschlagen, um im Einklang mit internationalen Empfehlungen den strafrechtlichen Rahmen zu stärken und die Rechenschaftspflicht für Korruption zu verbessern. In Spanien wird derzeit im Parlament eine Überarbeitung der Strafprozessordnung behandelt, mit der Strafverfahren effizienter gestaltet werden sollen. Bulgarien hat mehrere Gesetzesänderungen angenommen, mit denen internationale Empfehlungen hinsichtlich von Auslandsbestechung umgesetzt werden. In einigen wenigen Ländern bestehen nach wie vor Mängel. In der Slowakei wurde zwar die Strafrechtsreform von 2024 angepasst, um den Schutz der finanziellen Interessen der EU zu gewährleisten, und die slowakische Regierung hat sich aktiv dafür eingesetzt; allerdings geben das Strafrecht und die institutionellen Reformen von 2024 nach wie vor Anlass zu besonderen Bedenken hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung, und bereits ermittelte Risiken bestehen weiterhin. In Nordmazedonien wurden Änderungen des Strafgesetzbuchs angenommen, die im 61 Die Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations Convention against Corruption, UNCAC) sind verpflichtet, in Übereinstimmung mit den wesentlichen Grundsätzen ihrer Rechtsordnung wirksame und abgestimmte politische Konzepte zur Korruptionsbekämpfung zu entwickeln und umzusetzen oder weiterhin anzuwenden; diese Konzepte müssen die Beteiligung der Gesellschaft fördern und die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der ordnungsgemäßen Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten und öffentlicher Vermögensgegenstände, der Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht widerspiegeln. Alle Mitgliedstaaten und die EU sind Vertragsparteien. Insbesondere müssen die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2026/1021 zur Bekämpfung der Korruption bis zum 1. Juni 2029 über eine nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung verfügen (Artikel 21). 62 Derzeit verfügen 23 Mitgliedstaaten über spezielle Strategien oder Programme zur Korruptionsbekämpfung; in den meisten anderen Mitgliedstaaten sind Korruptionsbekämpfungskomponenten in anderen nationalen Strategien und Aktionsplänen enthalten. 22 Vergleich zum vorherigen Rechtsrahmen einige Mängel aufwiesen; derzeit wird eine umfassende Reform vorbereitet. Mehrere Mitgliedstaaten unternehmen Schritte zur Stärkung ihrer Korruptionsbekämpfungseinrichtungen. In Belgien wurde dem Parlament ein Legislativvorschlag zur Schaffung einer neuen Abteilung innerhalb der föderalen Staatsanwaltschaft mit zweckgebundenen Mitteln für die Untersuchung schwerer Finanz- und Wirtschaftskriminalität vorgelegt. In Zypern wurde die Unabhängige Behörde zur Korruptionsbekämpfung durch die Annahme neuer Rechtsvorschriften für Einstellungen gestärkt. Spanien hat das Gesetzgebungsverfahren zur Einrichtung der Unabhängigen Behörde für Integrität in öffentlichen Ämtern als zentrale Stelle für die Verhütung, Überwachung und Verfolgung von Korruption eingeleitet. In Lettland wurden die Zuständigkeiten des Amtes für Verhütung und Bekämpfung von Korruption im Hinblick auf eine verbesserte Risikoanalyse gestärkte. Bulgarien hat ein neues Gesetz zur Korruptionsbekämpfung verabschiedet, mit dem die Kommission für Korruptionsbekämpfung wieder eingesetzt und mit stärkeren Garantien für ihre politische Unabhängigkeit ausgestattet wird. In Ungarn zielen neue Rechtsvorschriften darauf ab, die Befugnisse der Integritätsbehörde zu stärken und sicherzustellen, dass sie Zugang zu den für ihre Arbeit erforderlichen Daten hat. Um gegen immer komplexere Korruptionsfälle vorzugehen, müssen Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwaltschaften und die Justiz ausreichend spezialisiert und ausgestattet sein. In Spanien wurden neue Richter- und Staatsanwaltsposten geschaffen, um die Bearbeitung von Korruptionsfällen zu verbessern. In Malta wurde die Personalausstattung von Polizei und Generalstaatsanwaltschaft verbessert; die Fähigkeit der Ständigen Kommission gegen Korruption, wirksam zur Ermittlung und Verfolgung von Korruptionsfällen beizutragen, ist jedoch nach wie vor begrenzt. In einigen wenigen Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor Herausforderungen. In Irland bestehen nach wie vor Herausforderungen in Bezug auf die Ressourcen für die Ermittlung und Verfolgung von Korruptionsdelikten. In Österreich gelten gewisse Meldepflichten und die neuen Vorschriften über die Beschlagnahme elektronischer Geräte als Belastung für die Strafverfolgungsbehörden. Die enge Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und anderen Behörden63 sowie der Zugang zu Informationen und die Verknüpfung von Datenbanken sind für die Korruptionsbekämpfung von entscheidender Bedeutung. In Irland funktioniert die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden reibungslos. In Finnland haben das Nationale Kriminalamt, die Steuerbehörde und die Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde ihre Zusammenarbeit im Bereich der Korruptionsprävention verstärkt. Die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und der EUStA ist in den teilnehmenden Mitgliedstaaten insgesamt gut. Darüber hinaus hat die EUStA nun in Polen und Schweden vollständig ihre Arbeit aufgenommen, um Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der Union zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Am 29. Mai 2026 hat Ungarn mitgeteilt, sich an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) beteiligen zu wollen [und die Kommission hat dementsprechend einen Beschluss erlassen, der die Beteiligung Ungarns bestätigt]. In Irland enthält das Regierungsprogramm von 2025 eine Verpflichtung, der EUStA beizutreten. In Albanien hat sich der institutionelle Rahmen für die Korruptionsprävention verbessert, die Koordinierung zwischen den für Korruption und Strafverfolgung zuständigen Institutionen ist 63 Beispielsweise zentrale Meldestellen sowie Steuer-, Prüfungs-, Wettbewerbs- und andere Verwaltungsbehörden. 23 jedoch nach wie vor unzureichend. In Montenegro haben sich die Wirksamkeit und Koordinierung der Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Korruption verbessert. In Serbien geben Hindernisse für das wirksame Funktionieren der Staatsanwaltschaft für organisierte Kriminalität und Versuche der ungebührlichen Einflussnahme Grund zu Besorgnis. Beseitigung von Hindernissen für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgungen und Verbesserung der Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene Die wirksame Untersuchung und Verfolgung von Korruption ist von entscheidender Bedeutung, um die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten. Laut der Eurobarometer-Sonderumfrage zur Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zur Korruption sind etwa zwei Drittel der Europäerinnen und Europäer (69 %) der Ansicht, dass Korruptionsfälle auf hoher Ebene nicht ausreichend verfolgt werden. Die wirksame Ermittlung bei und Verfolgung von Korruptionsfällen kann durch rechtliche Mängel wie unklare oder aufwendige Verfahren zur Aufhebung der Immunität oder kurze Verjährungsfristen behindert werden. Diese Hindernisse sind bei komplexen Korruptionsfällen besonders problematisch, da sie zu Verzögerungen führen und die wirksame Verfolgung untergraben können. Mehrere Mitgliedstaaten haben ihre Bemühungen um eine wirksamere Untersuchung und Verfolgung von Korruptionsdelikten verstärkt, unter anderem durch die Zuweisung zusätzlicher Ressourcen. In Frankreich werden derzeit die Anstrengungen zur strafrechtlichen Verfolgung von Korruption verstärkt, auch in Bezug auf Fälle auf hoher Ebene, wobei den Ermittlungsbehörden zusätzliche personelle Ressourcen zugewiesen und neue Rechtsinstrumente eingeführt werden. Die Personalausstattung der Dienststellen, die im Bereich der Korruptionsbekämpfung tätig sind, wurde in Luxemburg erheblich ausgebaut. In Kroatien wurden mehrere Gesetze überarbeitet, darunter das Gesetz über das Amt zur Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, und es wurden institutionelle Änderungen eingeführt, um Korruptionsermittlungen und die Strafverfolgungen von Korruptionsfällen effizienter zu gestalten. In anderen Mitgliedstaaten bestehen weiterhin Hindernisse für die wirksame Untersuchung und Verfolgung von Korruptionsfällen, insbesondere auf hoher Ebene. In Malta wurden neue Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet, und es werden weitere Anstrengungen unternommen, um die Ermittlungskapazitäten zu erhöhen; allerdings fehlt noch eine solide Erfolgsbilanz bei rechtskräftigen Urteilen in Korruptionsfällen. Während in Rumänien bei der Verfolgung sowohl von Kleinkorruption als auch von Korruption auf hoher Ebene weiterhin Erfolge erzielt werden, haben Urteile des Obersten Kassations- und Gerichtshofs über Verjährungsfristen dazu geführt, dass nachgeordnete Gerichte Korruptionsverfahren eingestellt und Verurteilungen aufgehoben haben, auch bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene. Bulgarien und Ungarn müssen eine solide Erfolgsbilanz bei Ermittlungen, Strafverfolgungen und rechtskräftigen Verurteilungen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene erst noch nachweisen. In der Slowakei haben sich die Kapazitäten zur Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Korruption auf hoher Ebene weiter verschlechtert und die Zahl der aufgedeckten und strafrechtlich verfolgten Korruptionsfälle ist stark zurückgegangen. In Albanien wurden im Rahmen der besonderen Korruptionsbekämpfungsstruktur (SPAK) weiterhin gute Ergebnisse bei der Bekämpfung der Korruption auf hoher Ebene erzielt und eine solide Erfolgsbilanz bei Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen aufgebaut. Trotz der jüngsten Bemühungen zur Untersuchung und Verfolgung von Korruption stellen Verzögerungen bei Gerichtsverfahren, die geringe Zahl rechtskräftiger Verurteilungen und begrenzte Ressourcen in Nordmazedonien nach wie vor Hindernisse für eine solide 24 Erfolgsbilanz bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene dar. In Montenegro ist die Zahl der rechtskräftigen Urteile und Verurteilungen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene gestiegen. In Serbien bestehen nach wie vor Herausforderungen, wenn es darum geht, solide Erfolge bei Ermittlungen, Anklageerhebungen und rechtskräftigen Verurteilungen in Korruptionsfällen auf hoher Ebene zu erzielen. Bekämpfung der Korruption, eines Wegbereiters der organisierten Kriminalität Kriminelle Organisationen setzen auf Korruption, um ihre Ziele zu verfolgen, und untergraben sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen. Die Bekämpfung der Gefahr, dass die organisierte Kriminalität den öffentlichen Sektor unterwandert oder ungebührlichen Einfluss auf ihn ausübt, hat für mehrere Mitgliedstaaten nach wie vor hohe Priorität. In Schweden wurde aufgrund der zunehmenden Gefahr, dass die organisierte Kriminalität öffentliche Dienste durch korrupte Praktiken unterwandert, eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet, darunter neue Verpflichtungen für Gemeinden und Regionen, Politiker vor Bedrohungen und Gewalt zu schützen. In den Niederlanden ist die Bekämpfung der Korruption im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität nach wie vor eine wichtige Priorität und im März 2026 wurde eine nationale Risikobewertung zu Korruptionsrisiken im Zusammenhang mit der Unterwanderung durch die organisierte Kriminalität veröffentlicht. In Frankreich wird ein Gesetz umgesetzt, mit dem mehrere Maßnahmen zur besseren Bekämpfung von Korruption im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität eingeführt wurden. Stärkung der Korruptionsprävention und des Integritätsrahmens Die Korruptionsprävention beginnt mit starken Institutionen, die den Grundsätzen der Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht folgen. Vor diesem Hintergrund sind für den Kampf gegen Korruption mehr Transparenz, Ethik und Integrität in den Behörden sowie spezifische Maßnahmen in Bezug auf Interessenkonflikte, Lobbyarbeit und den Drehtüreffekt von entscheidender Bedeutung. - Vermeidung von Interessenskonflikten Interessenkonflikte entstehen, wenn ein Beamter ein privates oder berufliches Interesse hat, das die unparteiische und objektive Ausübung seiner Pflichten beeinträchtigen könnte. Um solche Situationen zu vermeiden, haben die meisten Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen, die ein breites Spektrum gewählter und ernannter Amtsträger abdecken. In einigen Mitgliedstaaten wurde der Integritätsrahmen durch Verhaltenskodizes64 und Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten ergänzt. In Zypern wird derzeit eine umfassende Strategie für die Integrität von Personen in hohen Ämtern der Exekutive ausgearbeitet. In der Slowakei wurde im August 2025 ein Verhaltenskodex für Personen in hohen Ämtern angenommen. In Spanien wurden Rechtsvorschriften ausgearbeitet, mit denen der Rat für Transparenz und gute Regierungsführung gestärkt und eine umfassende Regelung zur Vermeidung von Interessenkonflikten im öffentlichen Sektor geschaffen wird. In Bulgarien wurden weitere Maßnahmen zur Stärkung der Integrität von Polizei und Justiz ergriffen, einschließlich überarbeiteter Ethikkodizes. Hinsichtlich der Erweiterungsländer wurden in Albanien die Rechtsvorschriften über Interessenkonflikte überarbeitet, um sie an europäische Standards und den Besitzstand der EU anzugleichen. Unterdessen bestehen in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor Mängel, da die Vorschriften über Interessenkonflikte unvollständig oder Reformen ins Stocken geraten sind. Nachdem das Verfassungsgericht Änderungen der Rechtsvorschriften über Interessenkonflikte aus verfahrensrechtlichen Gründen für verfassungswidrig erklärt hatte, wurden in Tschechien 64 Siehe Empfehlung des Europarates Rec(2000)10 über Verhaltenskodizes für Amtsträger. 25 keine Schritte unternommen, um die Überarbeitung dieser Rechtsvorschriften wieder aufzunehmen. In Malta gibt es zwar Maßnahmen, um Interessenkonflikte in der öffentlichen Verwaltung zu vermeiden und zu bewältigen, nach Ansicht einiger Interessenträger fehlen jedoch ausreichende Überprüfungsmechanismen. In Irland befindet sich das Gesetz zur Reform der Ethikvorschriften noch in der Vorbereitung. In Italien wurde der Entwurf eines Gesetzes über Interessenkonflikte bislang nicht verabschiedet. - Lobbying und Drehtüreffekt Lobbyarbeit kann bei der Politikgestaltung eine legitime Rolle spielen, wenn sie Fachwissen und Perspektiven zur öffentlichen Entscheidungsfindung beiträgt. Um Rechenschaftspflicht zu gewährleisten, eine inklusive Entscheidungsfindung zu unterstützen und ungebührliche oder verdeckte Einflussnahme zu verhindern, muss diese Rolle mit starken Schutzmaßnahmen für Transparenz und Integrität einhergehen65. Die Entwicklungen in diesen Bereichen wurden fortgesetzt; einige Mitgliedstaaten haben ihre Transparenzvorschriften für Lobbyarbeit überarbeitet, Transparenzregister eingerichtet oder erweitert und arbeiten derzeit neue Rechtsvorschriften aus. In Tschechien verläuft die Umsetzung der Rechtsvorschriften über Lobbyarbeit, die im Juli 2025 in Kraft getreten sind und ein Transparenzregister umfassen, planmäßig. In Luxemburg traten im September 2025 die Vorschriften über Lobbyarbeit in Kraft, mit denen die Pflicht, Treffen zu melden, auf die Mitglieder des Parlaments ausgeweitet wurde. In Portugal wurde ein neues Gesetz über Lobbyarbeit verabschiedet, allerdings noch kein Lobbyregister eingerichtet. In Schweden wurden Rechtsvorschriften erlassen, nach denen Lobbyisten verpflichtet sind, ihre Kontakte zu politischen Entscheidungsträgern zu registrieren und offenzulegen. In Rumänien wurden für Mitglieder des Parlaments neue Vorschriften über Lobbyarbeit eingeführt. In einigen Mitgliedstaaten werden das Fehlen umfassender Vorschriften für Lobbytätigkeiten oder Mängel bei der Durchsetzung bestehender Vorschriften als Schwerpunktbereich für Verbesserungen angesehen. In Frankreich gelten die Offenlegungspflichten weiterhin nur für Lobbyisten und nicht für Beamte auf höchster geschäftsführender Ebene. In Polen, Österreich, Belgien, Dänemark und Malta gab es keine weiteren Schritte zur Stärkung der Lobbyvorschriften. In Spanien steht die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Regulierung der Lobbyarbeit durch das Parlament noch aus. In Kroatien wurden die Mittel für die Kontrolle von Lobbytätigkeiten erhöht, es bestehen jedoch nach wie vor Herausforderungen, unter anderem in Bezug auf die Informationen in Lobbyregistern. In Griechenland laufen zwar weiter Umsetzungs- und Informationsmaßnahmen, doch wurden bezüglich der Definition des Begriffs „Lobbyist“ keine Gesetzesänderungen vorgenommen, und die Zahl der registrierten Lobbyisten ist nach wie vor niedrig. In Zypern wird die Überwachung des Gesetzes über Lobbyarbeit verstärkt. Obwohl erste Schritte zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs unternommen wurden, ist Lobbyarbeit in der Slowakei nach wie vor nicht reguliert. Vorschriften über den „Drehtüreffekt“ zwischen öffentlichen und privaten Funktionen sind nach wie vor ein Schwerpunktbereich. Mehrere Mitgliedstaaten erwägen strengere Beschränkungen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst und längere Karenzzeiten, um die Durchsetzung zu verbessern und das Risiko von Interessenkonflikten zu verringern. In den Niederlanden sind überarbeitete Vorschriften über den Drehtüreffekt für Minister und Staatssekretäre in Kraft getreten und werden angewandt. In Zypern laufen Initiativen zur 65 Im Dezember 2023 schlug die Kommission eine Richtlinie über die Interessenvertretung im Auftrag von Drittländern vor, um hohe Transparenz- und Rechenschaftsstandards im Binnenmarkt für Interessenvertretungstätigkeiten, einschließlich Lobbying, zu schaffen, wenn diese von Regierungen von Drittländern ausgehen, und um die Erbringung solcher Tätigkeiten in allen Mitgliedstaaten zu erleichtern (C/2023/8626). 26 Erweiterung der Personengruppe, die nach dem Ausscheiden aus dem Dienst einer Kontrolle unterliegen. In Rumänien wurden neue Rechtsvorschriften über den Drehtüreffekt verabschiedet, die für ein breites Spektrum öffentlicher Bediensteter Beschränkungen vor und nach dem Ausscheiden aus dem Dienst vorsehen; darüber hinaus wird derzeit ein neuer Verhaltenskodex für die Regierung umgesetzt. In anderen Mitgliedstaaten sind die Gespräche noch nicht vorangeschritten. In Tschechien sind die technischen Arbeiten an einer möglichen künftigen Überarbeitung der Vorschriften über den Drehtüreffekt noch nicht abgeschlossen. In Schweden gab es keinen Vorschlag zur Änderung der Vorschriften über den Drehtüreffekt, und in Dänemark ist nicht geplant, für Minister Vorschriften über den Drehtüreffekt einzuführen. - Offenlegung von Vermögenswerten und Interessen Vermögens- und Interessenerklärungen von Beamten verbessern die Transparenz und Rechenschaftspflicht im öffentlichen Sektor und tragen somit zu Integrität und Korruptionsprävention bei. Wirksame Offenlegungs- und Überprüfungssysteme können die Aufdeckung von Interessenkonflikten, Unvereinbarkeiten und Korruption erleichtern. Der Anwendungsbereich, die Transparenz, die Zugänglichkeit, die Überprüfung und die Durchsetzung solcher Offenlegungspflichten sind jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. In einigen Mitgliedstaaten sind positive Entwicklungen zu verzeichnen. Die Niederlande haben überarbeitete Leitlinien für Vermögens- und Interessenerklärungen von Ministern und Staatssekretären herausgegeben. In Kroatien und Griechenland wurden Schritte unternommen, um die Systeme zur Vermögenserklärung zu digitalisieren. In anderen Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor Herausforderungen. In Spanien wurde die Reform der Geschäftsordnung des Parlaments zur Verschärfung der Sanktionen, wenn Vermögenserklärungen nicht vorgelegt oder falsche oder unvollständige Informationen gemacht werden, noch nicht abgeschlossen. In Polen werden die meisten Vermögenserklärungen von Regierungsbeamten und Parlamentsmitgliedern nach wie vor von Hand und in verschiedenen Formaten ausgefüllt; inzwischen hat die Regierung angekündigt, diese Frage mit hoher Priorität anzugehen und dabei auch ein standardisiertes Online-System einzuführen. In Malta steht eine Reform des Systems der Vermögens- und Interessenerklärungen für Mitglieder des Parlaments und Minister noch aus. Obwohl die Transparenzstelle in Portugalvoll funktionsfähig ist und verstärkt wurde, ist sie derzeit mit der Überprüfung von Vermögenserklärungen im Rückstand, seit nach den jüngsten Wahlen die Zahl der eingereichten Erklärungen stark angestiegen ist. In Rumänien wird derzeit über einen umfassenden Legislativvorschlag zu Vermögenserklärungen beraten, der von der Nationalen Integritätsbehörde vorgelegt wurde. In Serbien gibt es nach wie vor Mängel bei der Überprüfung und Durchsetzung von Vermögenserklärungen und Interessenkonflikten. - Schutz von Hinweisgebern und Meldung von Korruption Hinweisgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Korruption und anderem Fehlverhalten, das andernfalls womöglich unbemerkt bleiben würde. Daher muss unbedingt dafür gesorgt werden, dass sie Fehlverhalten sicher und ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen melden können. Alle Mitgliedstaaten haben die Kernbestimmungen der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern umgesetzt, und die meisten haben den Schutz über das EU-Recht hinaus auf weitere Bereiche ausgeweitet. In einigen Mitgliedstaaten bestehen jedoch nach wie vor Lücken in Bezug auf den Anwendungsbereich, die Voraussetzungen für den Schutz und den Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen66. Gemäß der 66 Siehe den Bericht der Kommission über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom 3. Juli 2024. 27 Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung müssen Hinweisgeber, die Korruptionsdelikte melden, geschützt werden. Hinweisgeber nutzen zunehmend die in einigen Mitgliedstaaten verfügbaren Meldekanäle, was zeigt, dass ein wirksames Schutzsystem die Meldung von Verstößen fördern kann. Darüber hinaus führen viele Mitgliedstaaten Sensibilisierungsmaßnahmen durch und ändern erforderlichenfalls die Vorschriften, um den Schutzrahmen zu stärken. In Dänemark, Litauen und Slowenien nimmt die Zahl der Meldungen von Missständen weiter zu und die Umsetzung der Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern geht nach Angabe der Behörden wie geplant voran. In Rumänien wird derzeit ein IT-System entwickelt, mit dem Meldungen von Hinweisgebern empfangen und bearbeitet werden können, um die Effizienz und den Kommunikationsfluss zu verbessern. In Spanien hat eine unabhängige Behörde, die für den Schutz von Hinweisgebern zuständig ist, ihre Arbeit aufgenommen. In Irland beginnt 2026 die gesetzliche Überprüfung des Gesetzes über geschützte Offenlegungen mit einer öffentlichen Konsultation, in der Daten über die Erfahrungen von Hinweisgebern erhoben werden. Dennoch gibt es in der Praxis nach wie vor Hindernisse für die Meldung von Korruptionsfällen. Der Eurobarometer-Sonderumfrage zur Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zur Korruption zufolge sind 31 % der Europäerinnen und Europäer der Ansicht, dass Menschen, die einen Korruptionsfall melden, nicht vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind, und 29 % der Europäerinnen und Europäer sind der Ansicht, dass Korruptionsfälle nicht gemeldet werden, da Meldungen nicht weiterverfolgt und die Verantwortlichen nicht bestraft werden. Um dieser Zurückhaltung zu begegnen, führen die Mitgliedstaaten Instrumente ein, die sensibilisieren und als Orientierungshilfe dienen sollen. In Rumänien wurden beispielsweise Schulungen für öffentliche und private Einrichtungen durchgeführt, in denen sowohl interne als auch externe Meldekanäle behandelt werden. - Parteien- und Wahlkampffinanzierung Transparenz bei der Parteienfinanzierung ist von entscheidender Bedeutung, um die Integrität demokratischer Prozesse zu schützen, ungebührliche Einflussnahme zu verhindern und die demokratische Rechenschaftspflicht zu gewährleisten67. Mehrere Mitgliedstaaten haben Reformen zur Verbesserung der Transparenz und der Aufsicht verabschiedet oder erwägen solche Reformen. In Estland ist eine Reform des gesetzlichen Rahmens für die Parteienfinanzierung in Kraft getreten. In Schweden wurden vor Kurzem Rechtsvorschriften erlassen, mit denen die Vorschriften über die Parteienfinanzierung verschärft und an internationale Standards und Empfehlungen angepasst werden. Die Übertragung der Zuständigkeit für die Prüfung der Jahresabschlüsse politischer Parteien an den Rechnungshof hat in Österreich die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Parteienfinanzierung verbessert. Obgleich eine umfassendere Reform der Vorschriften über die private Finanzierung politischer Parteien noch nicht abgeschlossen ist, wurden in Dänemark neue Vorschriften erlassen, die Spenden aus dem Ausland an politische Parteien verbieten. In Luxemburg wurden neue Vorschriften erlassen, um die Verwendung von Finanzmitteln durch die Fraktionen und unabhängigen Mitglieder des Parlaments stärker zu kontrollieren. In Albanien wurde ein parlamentarischer Sonderausschuss eingerichtet, der an einer Wahlreform arbeiten und in diesem Zusammenhang auch den Rechtsrahmen für die Parteienfinanzierung überarbeiten soll. In Montenegro muss der Rechtsrahmen für die Finanzierung politischer Parteien noch an die Empfehlungen des BDIMR der OSZE und der 67 Siehe auch die Empfehlung (EU) vom 12. Dezember 2023 für inklusive und stabile Wahlverfahren in der Union und für die Stärkung des europäischen Charakters und eine effiziente Durchführung der Wahlen zum Europäischen Parlament. 28 GRECO zur Verbesserung der Transparenz und Kontrolle der Ausgaben politischer Parteien angeglichen werden. In Nordmazedonien wird die wirksame Aufsicht über Wahlkampagnen und die Parteienfinanzierung nach wie vor durch unzureichende Rechtsvorschriften und fehlende Ressourcen behindert. Korruptionsbekämpfung in Hochrisikobereichen Korruption kann alle Bereiche des öffentlichen Lebens betreffen, aber bestimmte Sektoren sind aufgrund des Umfangs der öffentlichen Ausgaben, der Komplexität der Entscheidungsfindung oder des damit verbundenen Ermessensspielraums besonders gefährdet. Die Vergabe öffentlicher Aufträge, das Gesundheitswesen und die Sektoren Umwelt, Stadtplanung und Bauwesen gehören nach wie vor zu den Bereichen, in denen das Korruptionsrisiko besonders hoch ist. Verstärkte Wachsamkeit ist auch in Bereichen erforderlich, in denen die öffentlichen Ausgaben schnell steigen oder beschleunigte Verfahren gelten, z. B. bei der Beschaffung von Verteidigungsgütern. Die Kommission hat eine Studie über Bereiche mit hohem Korruptionsrisiko veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um das Korruptionsrisiko in Hochrisikobereichen, zu denen auch die Vergabe öffentlicher Aufträge gehört, zu verringern. In Italien hat die nationale Antikorruptionsbehörde ein digitales Portal eingerichtet, um die Transparenz der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu erhöhen, die nach wie vor ein Hochrisikobereich sind. Um die Vergabe öffentlicher Aufträge transparenter zu machen, hat das Finanzministerium in Bulgarien eine Datenbank eingerichtet, in der fast 7 000 aktive Ausschreibungen im Gesamtwert von über 30 Mrd. EUR erfasst sind. In Finnland wurden dem Parlament im Februar 2026 Änderungen des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge vorgelegt, mit denen neue Ausschlussgründe eingeführt und die Aufsicht und Transparenz verbessert werden. Auch in anderen Risikosektoren haben Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Risikominderung eingeführt, z. B. Kroatien mit seinem neuen Gesetz über ausländische Investitionen, nach dem in Sektoren, die als kritisch eingestuft werden, die Integrität von Investoren und frühere Verurteilungen wegen Korruption geprüft werden müssen. In Montenegro wurden die Maßnahmen zur Minderung von Risiken bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zwar durch die Einführung von Instrumenten für die elektronische Auftragsvergabe verbessert, die Überwachung der Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in Hochrisikosektoren wird aber dadurch behindert, dass es an aussagekräftigen Daten fehlt. In Serbien werden Ausnahmen vom Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen nach wie vor in großem Umfang in Anspruch genommen und Schutzmaßnahmen gegen Korruption umgangen; die Überwachungsmechanismen sind weiterhin unzureichend. 3.3 Medienpluralismus und Medienfreiheit Medienfreiheit und -pluralismus sind grundlegende Aspekte der Rechtsstaatlichkeit, da unabhängige Medien dazu beitragen, die Machthaber zur Rechenschaft zu ziehen, und den freien Austausch von Informationen und Meinungen gewährleisten. Politischer oder staatlicher Druck kann diese Freiheit schwächen und den Zugang zu Informationen einschränken. Angriffe auf Journalisten und Straflosigkeit für solche Taten gehen oft mit einer allgemeinen Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeitsstandards einher. Das Inkrafttreten des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes und die Umsetzung der Gesetzgebung über strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) sind in dieser Hinsicht wichtige Meilensteine und bieten verbesserte Garantien für die Unabhängigkeit der Medien und den Schutz vor Klagemissbrauch. Organisationen, die sich für Medienfreiheit einsetzen, haben wachsende 29 Besorgnis über den Stand der Medienfreiheit zum Ausdruck gebracht, auch wenn die Gesamtsituation in der EU nach wie vor weitgehend positiv ist68. Überwachung der Risiken für Medienfreiheit und ‑pluralismus Im Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus (Media Pluralism Monitor) von 202669 wird auf schon lange bestehende und relativ neue Risiken für den Medienpluralismus in der gesamten EU hingewiesen, die insbesondere auf die Konzentration von Medieneigentum, den wachsenden Marktanteil digitaler Vermittler und die zunehmende Zerstörung redaktioneller Medien im KI-Zeitalter zurückgehen. Wie der Überwachungsmechanismus zeigt, ist die redaktionelle Unabhängigkeit in einigen Ländern nach wie vor fragil und der Mediensektor hat weiterhin mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen; die Zahl der Journalisten geht zurück, ihre Arbeitsbedingungen sind in einigen Ländern schlecht und die Geschäftsmodelle bleiben trotz Innovationsversuchen schwach. In mehreren Ländern kommt es in den öffentlichrechtlichen Medien bei der Ernennung von Führungskräften und der Finanzierung nach wie vor zu politischer Einflussnahme. Stärkung der Unabhängigkeit der Medienaufsicht Unabhängige nationale Medienaufsichtsbehörden sind für den Schutz des Medienpluralismus von wesentlicher Bedeutung und müssen unparteiisch und transparent handeln. Alle Mitgliedstaaten verfügen über Rechtsvorschriften, in denen ihre Zuständigkeiten und Garantien für ihre Unabhängigkeit festgelegt sind. Gemäß der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) und dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz müssen die Aufsichtsbehörden von der Regierung unabhängig, unparteiisch, transparent und rechenschaftspflichtig sein und über angemessene Ressourcen, klare Verfahren für Ernennungen und Entlassungen sowie wirksame Beschwerdemechanismen verfügen. Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Ressourcen mehrerer nationaler Medienaufsichtsbehörden wurden oder werden erweitert und aufgestockt, auch im Hinblick auf die Einhaltung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes und des EU-Gesetzes über digitale Dienste. Seit der Veröffentlichung des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2025 wurden in Zypern, Dänemark, Italien, Schweden und Portugal die finanziellen Ressourcen der Aufsichtsbehörden erhöht, ihre finanzielle Lage hat sich stabilisiert oder ihre finanzielle Autonomie wurde gestärkt. In Irland, Lettland und Griechenland wurde die Personalausstattung verbessert. In Dänemark, Kroatien, Irland, Litauen, Deutschland, Griechenland, Finnland, Frankreich, Schweden, Belgien, Österreich und Malta wurden die Regulierungsbehörden mit neuen Überwachungs- oder Aufsichtsaufgaben betraut. Im Juni hat Ungarn eine Reform eingeführt, die sich auf verschiedene Aspekte der Leitung, Finanzierung und der Aufsichtsfunktion der Aufsichtsbehörde auswirkt. In Spanien, Luxemburg, Polen und Tschechien wurden Reformen eingeleitet. In der Slowakei wurden durch die angenommenen Änderungen des Gesetzes über Mediendienste zwar die Zuständigkeiten der nationalen Medienaufsichtsbehörde erweitert, jedoch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen einiger neuer anhängiger Änderungen auf die Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde geäußert. 68 Obwohl die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ in ihrer Rangliste der Pressefreiheit den niedrigsten durchschnittlichen globalen Wert seit ihrer Einführung verzeichnete, liegt die Region Europäische Union- Balkanländer weltweit nach wie vor an der Spitze, und auf acht der zehn besten Plätze in der Rangliste stehen EU-Mitgliedstaaten. Siehe auch den Europe Press Freedom Report – On the Tipping Point: Press Freedom 2025. 69 Umgesetzt vom Zentrum für Medienpluralismus und ‑freiheit. 30 In Nordmazedonien wurden zwar die neuen Mitglieder des Rates der Agentur für Audio- und audiovisuelle Mediendienste ernannt, es bestehen jedoch weiterhin Bedenken hinsichtlich der finanziellen Unabhängigkeit der Agentur. Erhöhung der Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich Öffentlich verfügbare Informationen über die Eigentumsstruktur im Medienbereich ermöglicht es den Nutzern, sich ein fundiertes Urteil über die von ihnen genutzten Informationen zu bilden, insbesondere wenn Eigentümer redaktionelle Leitlinien und Entscheidungen kontrollieren oder erheblich beeinflussen können. In Frankreich wurde von der Aufsichtsbehörde eine vorläufige nationale Datenbank über die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich eingerichtet, zu der noch Durchführungsbestimmungen verabschiedet werden müssen. In Malta wurde die Aufsichtsbehörde durch kürzlich verabschiedete Rechtsvorschriften mit der Entwicklung und Pflege einer Datenbank über die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich beauftragt. In Slowenien sehen vor Kurzem eingeführte Rechtsvorschriften die Einrichtung einer neuen Datenbank über Eigentumsverhältnisse vor. In Bulgarien, Zypern, Irland, Litauen, Spanien und Portugal sind Reformen in Vorbereitung oder stehen kurz vor der Annahme. Bis zur Annahme eines entsprechenden Gesetzesentwurfs bestehen in Tschechien hinsichtlich der Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich nach wie vor erhebliche Herausforderungen. In Montenegro hat sich die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich verbessert, während gleichzeitig die Besorgnis über den Einfluss von Medien zunimmt, die Unternehmen mit Sitz in Serbien gehören. In Serbien gibt vor dem Hintergrund einer weiteren Konzentration auf dem Medienmarkt der Einfluss von Politik und Wirtschaft auf die Medien und auch auf redaktionelle Leitlinien Anlass zu ernster Besorgnis. Schutz der Medien vor politischem Druck und unangemessener Einflussnahme Die Unabhängigkeit der Medien kann auf verschiedene Weise untergraben werden, unter anderem durch unangemessene politische Einflussnahme und politischen Druck. Diese Situationen fallen unter das Europäischen Medienfreiheitsgesetz, dessen Rechtsrahmen es ermöglicht, die redaktionelle Unabhängigkeit zu wahren, übermäßige politische Einflussnahme zu begrenzen und einen transparenten Rahmen für die Zuweisung staatlicher Mittel an die Medien zu schaffen. Schutzmaßnahmen gegen eine Politisierung der öffentlich-rechtlichen Medien und transparente Regeln für die Zuweisung bilden zwei grundlegende Elemente dieses Rechtsrahmens. Gewährleistung transparenter und fairer staatlicher Werbung Staatliche Werbeausgaben umfassen jegliche Verwendung von Haushaltsmitteln durch Behörden oder Stellen auf allen Ebenen für Werbung und Kampagnen. Werden diese Mittel intransparent oder unfair zugewiesen, dann können sie als Hebel zur politischen Einflussnahme genutzt werden. Mit dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz wird dieses Problem angegangen, indem Anforderungen in Bezug auf die Zuweisungskriterien und ‑verfahren festgelegt werden und vorgeschrieben wird, dass Behörden jährlich die Beträge offenlegen, die sie an Mediendiensteanbieter zahlen70. Seit der Veröffentlichung des Berichts von 2025 wurden in Kroatien, der Slowakei, Griechenland, Malta, Lettland und Slowenien Rechtsvorschriften erlassen, die speziell 70 Das Europäische Medienfreiheitsgesetz und die Verordnung (EU) 2024/900 über politische Werbung gelten nebeneinander. Die Verordnung über politische Werbung verbessert die Transparenz politischer Werbung und stärkt die Datenschutzrechte, wenn politische Werbung, die in ihren Anwendungsbereich fällt, zielgerichtet ist oder zugestellt wird; dies gilt auch für Werbung durch Behörden. 31 staatliche Werbung betreffen. In Bulgarien, Zypern, Irland, Spanien, Tschechien und Portugal sind Gesetzesentwürfe in Vorbereitung, die diesen Bereich regeln. In Ungarn sind Transparenz und Fairness bei der Zuweisung staatlicher Werbung an Medienunternehmen noch nicht gewährleistet. In Rumänien stellen bestimmte Praktiken bei der Finanzierung privater Medien durch politische Parteien und staatliche Behörden nach wie vor ein Problem dar. In Nordmazedonien werden derzeit Maßnahmen zur Modernisierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durchgeführt, auch wenn aufgrund der begrenzten Verwaltungsautonomie und der vorschriftswidrigen Finanzierung nach wie vor Herausforderungen bestehen. In Albanien bestehen weiterhin Mängel bei der gerechten Zuweisung staatlicher Werbeausgaben und anderer staatlicher Mittel. Gewährleistung der unabhängigen Funktionsweise der öffentlich-rechtlichen Medien Jeder Mitgliedstaat ist für die Finanzierung seiner öffentlich-rechtlichen Medien unter vollständiger Wahrung der Handels- und Wettbewerbsvorschriften der EU zuständig71. Wenn öffentlich-rechtliche Mediendiensteanbieter optimal arbeiten, stellen sie sicher, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Zugang zu vielfältigen Inhalten, einschließlich hochwertiger Informationen, haben. Dementsprechend enthält das Europäische Medienfreiheitsgesetz eine Reihe von Garantien für die unabhängige Funktionsweise öffentlich-rechtlicher Mediendiensteanbieter, nämlich angemessene, nachhaltige und vorhersehbare finanzielle Mittel und Transparenz bei der Ernennung und Entlassung von Führungskräften. In zahlreichen Ländern wurden verschiedene und vielfältige Reformen zur Stärkung der Unabhängigkeit der nationalen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verabschiedet oder umgesetzt. Dies gilt für Schweden und Finnland. Dänemark hat ein neues Modell für die Ernennung des Vorstands des öffentlichen Rundfunks eingeführt. Deutschland und Griechenland haben Reformen zur Modernisierung der Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verabschiedet. Malta hat neue Garantien in Bezug auf die Ernennung des Geschäftsführers der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt eingeführt. In Bulgarien, Kroatien, Irland, Italien, Slowenien, Estland, Frankreich, Polen, den Niederlanden, Portugal und Zypern sind Reformen der Verwaltung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bereits im Gange oder in unterschiedlichen Stadien der Vorbereitung. In Juni verabschiedete Ungarn eine weitreichende Reform. In der Slowakei haben Interessenträger nach wie vor Bedenken in Bezug auf das Gesetz vom Juli 2024, mit dem die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt aufgelöst und eine neue Einrichtung gegründet wurde, während in Tschechien und Litauen Vorschläge, die Leitung und Finanzierung der öffentlichrechtlicher Medien erneut zur Diskussion zu stellen, Anlass zu Sorge gegeben haben. In Rumänien wurden erste Reformschritte unternommen, um die unabhängige Verwaltung und redaktionelle Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien zu stärken. In den Erweiterungsländern bestehen in Serbien und in Albanien nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Unabhängigkeit oder redaktionellen Autonomie der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Gewährleistung des Zugangs zu Informationen Das Recht auf Zugang zu Informationen der Behörden ermöglicht es Journalisten, ihre investigative Arbeit auszuüben. Darüber hinaus ist es für die Zivilgesellschaft und für die Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Instrument der Transparenz und Rechenschaftspflicht. Entsprechende Gesetzesreformen wurden in Litauen verabschiedet und sind in Österreich und 71 Siehe das Protokoll Nr. 29 zu den Verträgen über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten. 32 Estland bereits in Kraft getreten, wohingegen in Griechenland Reformen, mit denen neue Anforderungen für Anträge auf Zugang zu Dokumenten eingeführt wurden, bei den Interessenträgern auf Bedenken stoßen. Die Regelungen über den Zugang zu Dokumenten werden derzeit in Finnland, Dänemark, Luxemburg und den Niederlanden überprüft. In Montenegro wurden im Dezember 2025 neue Änderungen des Gesetzes über den freien Zugang zu Informationen angenommen, es bestehen jedoch nach wie vor Herausforderungen bei der Durchsetzung. Verbesserung der Sicherheit und des Schutzes von Journalisten und Vorgehen gegen rechtliche Drohungen und missbräuchliche Gerichtsverfahren gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit Einschüchterung und Druck untergraben das Umfeld, in dem Journalisten arbeiten, und ihr Schutz und ihre Sicherheit sind für die Wahrung der Medienfreiheit und eines freien und pluralistischen Medienumfelds von entscheidender Bedeutung. Um die Sicherheit von Journalisten zu verbessern, haben mehrere Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer spezielle Aktionspläne angenommen und Schritte zur Einrichtung spezieller Unterstützungsstrukturen unternommen72. So haben beispielsweise Dänemark, Kroatien und Lettland Aktionspläne verabschiedet, während Luxemburg und Portugal Maßnahmen im Rahmen bereits angenommener Aktionspläne eingeführt haben. Deutschland und Griechenland haben die Kapazität von Schulungsprogrammen für Strafverfolgungsbehörden erhöht oder entsprechende Programme eingerichtet. Bulgarien hat Leitlinien für den Umgang mit der Belästigung von Journalisten im Internet angenommen. In Italien wurden Änderungsentwürfe eingereicht, mit denen spezifische erschwerende Umstände für Straftaten gegen professionelle Journalisten eingeführt werden. In Malta und der Slowakei stehen Reformen zur Verbesserung des Schutzes von Journalisten weiterhin aus. Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) sind eine besondere Form der Belästigung, die Journalisten davon abschrecken sollen, von der Medienfreiheit und der Freiheit der Meinungsäußerung Gebrauch zu machen. Seit der Veröffentlichung des Berichts für 2025 haben die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften und die spezielle Empfehlung der Kommission zu SLAPP-Klagen dazu beigetragen, weitere Schritte in den nationalen Gesetzgebung anzuregen, sodass in Belgien, Zypern, Estland, Litauen, Lettland, Finnland, Frankreich, Polen, Schweden und Slowenien Rechtsvorschriften gegen SLAPP-Klagen verabschiedet wurden. In mehreren anderen Mitgliedstaaten befinden sich entsprechende Rechtsvorschriften in unterschiedlichen Stadien der Vorbereitung. In Albanien gab es weiterhin verbale und körperliche Drohungen, Verleumdungskampagnen und SLAPP-Klagen gegen Journalisten. In Montenegro kommt es weiterhin zu vereinzelten Angriffen, obwohl die Behörden ihre Bemühungen um eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Gewalt gegen Journalisten fortsetzen. In Serbien hat sich die Sicherheitslage von Journalisten weiter verschlechtert und die Zahl der Fälle von körperlichen Angriffen, Drohungen, Einschüchterung und Hetze hat zugenommen. 3.4 Sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung Ein solides System der Gewaltenteilung ist ein Eckpfeiler der Rechtsstaatlichkeit. Es sorgt dafür, dass die Behörden weiterhin einer wirksamen Aufsicht und Rechenschaftspflicht unterliegen, und trägt dazu bei, Machtkonzentration zu verhindern, die Grundrechte zu schützen und die demokratische Resilienz zu stärken. 72 Im Einklang mit der Empfehlung der Kommission vom 16. September 2021 zur Sicherheit von Journalisten und anderen Medienschaffenden. 33 Verfassungsreformen und Debatten mit Auswirkungen auf die institutionelle Gewaltenteilung In einigen Mitgliedstaaten werden derzeit Schritte zur Stärkung des verfassungsmäßigen Systems der Gewaltenteilung unternommen. In den Niederlanden hat die Regierung Vorschläge angekündigt, die es Richtern ermöglichen sollen, Gesetze auf ihre Vereinbarkeit mit „klassischen“ Grundrechten, die in der Verfassung verankert sind, zu überprüfen. In Schweden kommen die Arbeiten an Verfassungsänderungen voran, mit denen ein Rahmen für eine bessere Bewältigung schwerer Krisen geschaffen werden soll. Selbst wenn ein Mitgliedstaat seine nationale Zuständigkeit ausübt und seine Verfassung ändert, kann er nicht seine Verpflichtung umgehen, die Grundprinzipien des Unionsrechts zu wahren. In der Slowakei werfen bestimmte Verfassungsänderungen, die im September 2025 angenommen wurden, Fragen im Zusammenhang mit dem Grundsatz des Vorrangs des EU- Rechts auf73. Inklusivität, Qualität und Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens Rechtsstaatlichkeit setzt voraus, dass Gesetze in einem transparenten, rechenschaftsbasierten, demokratischen und pluralistischen Verfahren erlassen werden, der die Rechtssicherheit und die Qualität der Rechtsakte gewährleistet74. Mehrere Mitgliedstaaten unternehmen Schritte, um die Konsultation der Interessenträger im Gesetzgebungsverfahren zu verbessern. In Zypern wurden wesentliche Schritte unternommen, um die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Entscheidungsfindung zu verbessern, unter anderem durch die Annahme des Gesetzes über die Bürgerinitiative, das es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, im Rahmen eines formellen Mechanismus politische Maßnahmen vorzuschlagen. In Portugal werden Schritte unternommen, um die Gesetzgebung transparenter zu machen; in diesem Zusammenhang setzt das Parlament neue Maßnahmen um, während die Regierung weiterhin an einem System des „legislativen Fußabdrucks“ arbeitet. In Rumänien wurden beim Vorgehen gegen die häufige Anwendung von Notstandsanordnungen durch die Regierung und bei der Einführung wirksamer öffentlicher Konsultationen einige weitere Fortschritte erzielt, doch besteht in der Praxis nach wie vor eine Reihe von Mängeln. In Griechenland hat sich die Qualität des Gesetzgebungsverfahrens zwar verbessert, es bestehen jedoch nach wie vor Herausforderungen, etwa häufige Gesetzesänderungen. In anderen Mitgliedstaaten erfolgt die Einbeziehung der Interessenträger in den Gesetzgebungsprozess nach wie vor nur mangelhaft und hat sich in bestimmten Fällen sogar verschlechtert. Dazu gehören auch Sorgen über den übermäßigen Rückgriff auf Dringlichkeitsverfahren. In Bulgarien bestehen nach wie vor Probleme bei der praktischen Umsetzung der Vorschriften für die Rechtsetzung und Bedenken hinsichtlich der Qualität des Gesetzgebungsverfahrens. In Tschechien beeinträchtigen beschleunigte Gesetzgebungsverfahren und die Umgehung der Einbeziehung der Öffentlichkeit und der dienststellenübergreifenden Überprüfung weiterhin die Qualität des Gesetzgebungsverfahrens und Interessenträger äußern Bedenken darüber, dass die Öffentlichkeit auch bei sehr wichtigen Rechtsakten oft nicht einbezogen wird. In der Slowakei gibt der Gesetzgebungsprozess aufgrund einer unzureichenden öffentlichen Konsultation und Einbeziehung der 73 Die Europäische Kommission hat am 21. November 2025 mit der Übermittlung eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet, weil das Land gegen Grundprinzipien des EU-Rechts verstößt, insbesondere die Grundsätze des Vorrangs, der Autonomie, der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des EU-Rechts. 74 Im aktualisierten Verzeichnis der Kriterien zur Bewertung der Rechtsstaatlichkeit („Rule of Law Checklist“) der Venedig-Kommission werden Standards für Gesetzgebungsverfahren festgelegt und es wird beispielsweise betont, dass beschleunigte Gesetzgebungsverfahren auf außergewöhnliche Situationen oder Umstände beschränkt sein sollten. 34 Interessenträger sowie der häufigen Anwendung beschleunigter Verfahren, auch bei Rechtsvorschriften mit erheblichen Auswirkungen, weiterhin Anlass zur Sorge. In Albanien bestehen nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Qualität des Gesetzgebungsverfahrens, etwa der konsequenten Anwendung einer faktengestützten Politikgestaltung und der Wirksamkeit öffentlicher Konsultationen. In Nordmazedonien setzte das Parlament weiterhin seine Geschäftsordnung um und verbesserte seine Effizienz, obgleich eine beträchtliche Zahl von Gesetzen im Rahmen eines verkürzten Gesetzgebungsverfahrens angenommen wurde. Es wurden Anstrengungen unternommen, um Mängel hinsichtlich der faktengestützten Politikplanung zu beheben. In Serbien haben sich der Rechtsrahmen für öffentliche Konsultationen und seine Durchsetzung verschlechtert; Standards wurden gesenkt und die Zahl der Konsultationen ist zurückgegangen. Wichtige Entwicklungen bei obersten Gerichten und Verfassungsgerichten mit Blick auf das System der Gewaltenteilung Als wichtige Akteure innerhalb des Systems von Kontrolle und Gegenkontrolle tragen die Verfassungsgerichte erheblich zur wirksamen Anwendung des Unionsrechts und zur Integrität der Rechtsordnung der EU bei. Die Mitgliedstaaten behalten zwar ihre Zuständigkeit für die Einrichtung, Zusammensetzung und Arbeitsweise dieser Organe, müssen diese jedoch im Einklang mit dem Unionsrecht und den europäischen Werten ausüben. Auch sprechen die Verfassungsgerichte häufig Urteile, die erhebliche Auswirkungen auf das allgemeine System von Kontrolle und Gegenkontrolle haben. In Lettland werden derzeit möglichen Änderungen des Gesetzes über das Verfassungsgericht erörtert, einschließlich Maßnahmen zum Schutz der Unabhängigkeit der Richter des Verfassungsgerichts. Was die Erweiterungsländer betrifft, so wurden in Montenegro zwei Richter am Verfassungsgerichtshof ernannt; dadurch wurden dessen Arbeit und Effizienz verbessert, auch wenn das Gremium noch nicht voll besetzt ist. Bürgerbeauftragte, nationale Menschenrechtsinstitutionen und andere unabhängige Behörden Nationale Menschenrechtsinstitutionen75, Bürgerbeauftragte76, Gleichbehandlungsstellen77 und andere unabhängige Behörden spielen eine wichtige Rolle bei der Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und sind ein wesentliches Element des Systems der Gewaltenteilung. In einigen Mitgliedstaaten werden derzeit Anstrengungen zur Stärkung dieser Institutionen unternommen. In Tschechien werden derzeit die Änderungen des Gesetzes über den Bürgerbeauftragten umgesetzt, mit denen eine nationale Menschenrechtsinstitution eingerichtet wird. In Kroatien haben die Regierungsbehörden bei der Umsetzung der Empfehlungen des Bürgerbeauftragten weitere Fortschritte erzielt. In anderen Mitgliedstaaten stehen nationale Menschenrechtsinstitutionen, Bürgerbeauftragte und andere unabhängige Institutionen weiterhin vor Herausforderungen, unter anderem in Bezug auf ihre Mittelausstattung. In Portugal wurde nach Verzögerungen beim 75 In den Pariser Grundsätzen der Vereinten Nationen, die 1993 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (Entschließung A/RES/48/134) angenommen wurden, sind die wichtigsten Kriterien verankert, die nationale Menschenrechtsinstitutionen erfüllen müssen. Die nationalen Menschenrechtsinstitutionen werden regelmäßig vom Unterausschuss für Akkreditierung der Globalen Allianz der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen akkreditiert. 76 Siehe die Grundsätze der Venedig-Kommission für Bürgerbeauftragte. 77 Richtlinie (EU) 2024/1500 des Europäischen Parlaments und des Rates und Richtlinie (EU) 2024/1499 des Rates. 35 Ernennungsverfahren im Parlament im Juli 2026 eine neue Bürgerbeauftragte ernannt. In Estland wurden einigen unabhängigen Behörden zusätzliche Aufgaben zugewiesen, jedoch keine zusätzlichen Mittel. In Albanien wurden zwar ein neuer Bürgerbeauftragter und ein neuer Beauftragter für den Schutz vor Diskriminierung ernannt, beide Institutionen haben jedoch mit einem anhaltenden Mangel an personellen und finanziellen Ressourcen zu kämpfen. In Nordmazedonien wurden vom Parlament mehrere unabhängige Institutionen besetzt, wobei weiterhin Bedenken bestehen, ob leistungsorientierte Auswahlverfahren angewendet werden. In Serbien leiden die meisten unabhängigen Stellen, die im Bereich der Grundrechte tätig sind, nach wie vor unter Ressourcenknappheit und ihre Empfehlungen werden weiterhin nicht konsequent umgesetzt. Drei Mitgliedstaaten haben noch keine nationale Menschenrechtsinstitution eingerichtet, die nach den Pariser Grundsätzen der Vereinten Nationen akkreditiert ist. In Rumänien steht eine endgültige Entscheidung über die Akkreditierung nationaler Menschenrechtsinstitutionen noch aus. In Italien und Malta wurden nur erste vorbereitende Schritte zur Einrichtung einer nationalen Menschenrechtsinstitution unternommen. Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und nationaler Gerichte Seit 2022 enthalten die Länderkapitel Angaben zur Durchführung von Leiturteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR); diese sind ein wichtiger Indikator für das Funktionieren der Rechtsstaatlichkeit. Die Ergebnisse sind von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich. In der gesamten EU müssen rund 43,9 % der EGMR-Leiturteile aus den letzten zehn Jahren, die sich auf die Mitgliedstaaten beziehen, noch umgesetzt werden, was eine leichte Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr darstellt78. In Belgien ist die Einhaltung rechtskräftiger Urteile nationaler Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Behörden nach wie vor ein Problem. In Griechenland sollen Reformen die Vollstreckung rechtskräftiger Urteile durch die Behörden beschleunigen. In Zypern wurden bei den Bemühungen zur Beseitigung rechtlicher Hindernisse für die Vollstreckung von Gerichtsurteilen keine Fortschritte erzielt. Günstige Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger sind für den Schutz und die Förderung der Werte der EU von wesentlicher Bedeutung. Sie übernehmen eine Wächterfunktion, machen auf Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit aufmerksam, fördern demokratische Grundsätze und tragen dazu bei, dass diejenigen, die öffentliche Gewalt ausüben, zur Rechenschaft gezogen werden. Die Kommission unterstützt die Bemühungen der Mitgliedstaaten zur Förderung eines vitalen zivilgesellschaftlichen Raums im Rahmen der Umsetzung der EU-Strategie für die Zivilgesellschaft und der Empfehlung zur Bürgerbeteiligung von 2023. In vielen Mitgliedstaaten herrscht ein förderlicher und unterstützender Rechtsrahmen für die Zivilgesellschaft. Einige Mitgliedstaaten bemühen sich, das Umfeld für Organisationen der Zivilgesellschaft weiter zu verbessern, auch wenn die Fortschritte unterschiedlich sind. In Estland ist das Förderprogramm für Organisationen der Zivilgesellschaft im Rahmen strategischer Partnerschaften in Kraft getreten, mit dem diese wichtige Finanzierungsquelle für Organisationen der Zivilgesellschaft beibehalten und der offene zivilgesellschaftliche Raum gestärkt wird. In Frankreich unterstützen die Behörden weiterhin Organisationen der 78 Im Jahr 2025 lag dieser Wert bei 45,7 %. European Implementation Network (2026), schriftliche Beiträge. 36 Zivilgesellschaft, unter anderem durch umfangreiche öffentliche Fördermittel; dennoch haben einige Organisationen nach wie vor Probleme, ihre Tätigkeit aufrecht zu erhalten. In einigen Mitgliedstaaten wurden Maßnahmen, die die Organisationen der Zivilgesellschaft betreffen, zurückgenommen oder aufgehoben. In den Niederlanden lehnte der Senat das Gesetz über die Transparenz zivilgesellschaftlicher Organisationen ab, das von Organisationen der Zivilgesellschaft, Wohltätigkeitsorganisationen und der nationalen Menschenrechtsinstitution kritisiert worden war. In Ungarn wurden eine Verfassungsänderung und ein Gesetz zur Abschaffung des Amts für den Schutz der nationalen Souveränität verabschiedet, und der am 13. Mai 2025 vorgelegte Gesetzentwurf „über Transparenz im öffentlichen Leben“ liegt der Nationalversammlung nicht mehr zur Verabschiedung vor. Ein vitaler zivilgesellschaftlicher Raum erfordert gute rechtliche, administrative und regulatorische Rahmenbedingungen, die die Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützen und stärken und unter denen sie geschützt sind und frei tätig sein können. In einer Reihe von Mitgliedstaaten wiesen Organisationen der Zivilgesellschaft auf Einschränkungen für Akteure der Zivilgesellschaft hin, zu denen Hindernisse bei der Finanzierung und der Versammlungsfreiheit sowie aufwendige Berichtspflichten gehören79. In Tschechien wurden die öffentlichen Mittel für diesen Sektor erheblich gekürzt. In Deutschland wurde nichts unternommen, um die Steuerbefreiung gemeinnütziger Organisationen anzupassen, und Organisationen der Zivilgesellschaft stehen in Bezug auf ihre Tätigkeit und den Zugang zu Finanzmitteln weiterhin vor Herausforderungen. In Italien äußerten sich Interessenträger in Bezug auf die neue Gesetzgebung zur Stärkung der internen Sicherheit besorgt über Entwicklungen im Zusammenhang mit Einschränkungen des Rechts auf Protest und deren möglichen Auswirkungen auf den zivilgesellschaftlichen Raum und die Ausübung der Grundrechte und -freiheiten. Auch wenn das Amt für den Schutz der nationalen Souveränität abgeschafft wurde, müssen in Ungarn noch weitere Hindernisse beseitigt werden, die die Arbeit unabhängiger Organisationen der Zivilgesellschaft behindern. In einigen Mitgliedstaaten wurden weiterhin negative Berichterstattung, körperliche und verbale Angriffe und politischer Druck als besondere Herausforderung genannt. In Rumänien berichten Organisationen der Zivilgesellschaft über zunehmende Einschränkungen in ihrer Tätigkeit. In der Slowakei wurden zwar Änderungen des Gesetzes über Nichtregierungsorganisationen, die deren Verwaltungsaufwand voraussichtlich stark erhöht hätten, für verfassungswidrig erklärt, das zivilgesellschaftliche Umfeld steht jedoch weiterhin unter Druck. In Albanien können Organisationen der Zivilgesellschaft zwar frei arbeiten, haben jedoch weiterhin mit Problemen wie Diffamierung, einer begrenzten Transparenz der Politikgestaltung und Einschränkungen bei der finanziellen Tragfähigkeit zu kämpfen. In Montenegro haben sich die Behörden verpflichtet, die nationalen Rechtsvorschriften innerhalb des bestehenden Rahmens für inklusive Gesetzgebungsverfahren an den EU-Besitzstand anzugleichen, bei der Planung der Rechtsakte und der Wirksamkeit öffentlicher Konsultationen bestehen jedoch nach wie vor Herausforderungen. In Nordmazedonien bemühte sich die Regierung weiterhin, ihre Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft zu stärken, die Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft bleibt jedoch eine 79 Joint Civil Society Contribution on Civic Space to the 2026 Annual Rule of Law Report, S. 2. Im Jahr 2025 stufte das Überwachungsprogramm Civicus drei EU-Mitgliedstaaten von „beeinträchtigt“ auf „beschränkt“ und eines der im Bericht behandelten Erweiterungsländer von „beschränkt“ auf „unterdrückt“ herunter. Civicus bewertet den Stand der bürgerlichen Freiheiten auf einer Skala von 0 bis 100 und stuft die Länder auf der Grundlage ihrer Bewertung anhand einer fünfstufigen Skala ein, die wie folgt definiert ist: offen (81-100), beeinträchtigt (61-80), beschränkt (40-60), unterdrückt (21-39) und geschlossen (0-20). 37 Herausforderung. In Serbien sind Organisationen der Zivilgesellschaft zunehmend Druck, Angriffen und Einschüchterungen, auch durch hochrangige Beamte, ausgesetzt, und Berichte über Fälle übermäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei gegen Demonstranten haben bisher nicht zu Verurteilungen geführt. Nationale Kontrolle und Gegenkontrolle beim Einsatz von in die Privatsphäre eingreifender Überwachungssoftware („Spähsoftware“) Jeder Versuch, rechtswidrig auf die Daten von Bürgern, einschließlich Journalisten, Vertretern der Zivilgesellschaft und politischen Gegnern, zuzugreifen, ist inakzeptabel, und es liegt in der Verantwortung der nationalen Behörden, die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen. Doch selbst dann, wenn der Einsatz von Spähsoftware rechtmäßig und im Einklang mit nationalen Sicherheitsanforderungen erfolgt und nicht in den Anwendungsbereich des EU-Rechts fällt, sind solide nationale Garantien weiterhin von entscheidender Bedeutung, um Missbrauch zu verhindern und die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Die Grundrechte, einschließlich des Datenschutzes, der Meinungsfreiheit, der Freiheit, Informationen zu erhalten und weiterzugeben, und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren, müssen gewahrt sein. Wenn Spähsoftware für Strafverfolgungszwecke oder von privaten Einrichtungen für Zwecke der nationalen Sicherheit eingesetzt wird, bieten die Rechtsvorschriften der EU über den Schutz personenbezogener Daten einen umfassenden Rahmen mit Schutz- und Aufsichtsmaßnahmen80. In Fällen, in denen das EU-Datenschutzrecht nicht anwendbar ist, gilt weiterhin die Europäische Menschenrechtskonvention. Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 wird weiterhin über die Entwicklungen in diesem Bereich berichtet, wobei aufgrund von Vorwürfen des rechtswidrigen Einsatzes von Spähsoftware die nationalen Kontrollen und Gegenkontrollen im Mittelpunkt stehen. In Griechenland werden bestimmte Aspekte des Einsatzes von Spähsoftware weiterhin einer gerichtlichen Überprüfung unterzogen. In Italien werden die Ermittlungen in der Affäre um Paragon-Spähsoftware fortgesetzt, unter anderem um diejenigen zu ermitteln, die für den Einsatz der Spähsoftware gegen italienische Journalisten verantwortlich sind, nachdem die Staatsanwaltschaft keine Beweise dafür gefunden hat, dass die italienischen Geheimdienste die Spähsoftware gegen Journalisten eingesetzt hätten. In Ungarn gibt das Fehlen von Verfahrensgarantien und einer wirksamen Aufsicht über versteckte Überwachungsmaßnahmen nach wie vor Anlass zur Sorge. 4.5 Aspekte des Binnenmarkts im Rahmen der vier Säulen Leistungsfähige Justizsysteme, strenge Schutzmaßnahmen gegen Korruption, Rechtssicherheit und eine inklusive, faktengestützte Gesetzgebung sind wesentliche Grundlagen einer florierenden Wirtschaft. Sie wirken sich auf das Unternehmensumfeld und Investitionsentscheidungen aus, ermöglichen das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts und fördern ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Mit dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 wird die im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 begonnene Bewertung der Entwicklungen in Bezug auf die Binnenmarktdimension fortgesetzt, in deren Rahmen erneut die Beiträge von Interessenträgern aus der Wirtschaft herangezogen und Fragen wie die Arbeit unabhängiger Regulierungsbehörden eingehender untersucht werden. Gestützt auf neue Eurobarometer-Daten, die auch im EU-Justizbarometer 2026 vorgestellt werden, wird in den Länderkapiteln dargelegt, wie die Unternehmen die Unabhängigkeit des öffentlichen Auftragswesens und der nationalen Wettbewerbsbehörden wahrnehmen. Die 80 Bericht der Venedig-Kommission aus dem Jahr 2024 „Report on a rule of law and human rights compliant regulation of spyware“. 38 Unabhängigkeit dieser Behörden ist für das Funktionieren des Binnenmarkts von entscheidender Bedeutung. Was die erstinstanzlichen Kontrollbehörden für das öffentliche Auftragswesen betrifft, so ist der Grad der wahrgenommenen Unabhängigkeit in Finnland, Schweden und Luxemburg am höchsten und in Bulgarien, Griechenland und Ungarn am niedrigsten. Was die nationalen Wettbewerbsbehörden betrifft, so ist die wahrgenommene Unabhängigkeit in Finnland, Schweden, Dänemark und Irland am höchsten und in Bulgarien, Griechenland und Ungarn am niedrigsten. Was die wahrgenommene Wirksamkeit des Investitionsschutzes betrifft,

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