Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
Text
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 425/26
31.07.26
EU - R
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bericht über die
Rechtsstaatlichkeit 2026 - Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
COM(2026) 900 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 288/16 = AE-Nr. 160445;
Drucksache 392/16 = AE-Nr. 160689;
Drucksache 245/18 = AE-Nr. 180396;
Drucksache 173/18 = AE-Nr. 180410;
Drucksache 310/20 = AE-Nr. 200411;
Drucksache 183/22 = AE-Nr. 220402;
Drucksache 514/22 = AE-Nr. 221004;
Drucksache 543/22 = AE-Nr. 221040;
Drucksache 45/23 = AE-Nr. 221234;
Drucksache 244/23 = AE-Nr. 230475;
Drucksache 324/23 = AE-Nr. 230722;
Drucksache 36/24 = AE-Nr. 240052;
Drucksache 98/24 = AE-Nr. 240180;
AE-Nr. 190055;
AE-Nr. 210832;
AE-Nr. 221266;
AE-Nr. 230426;
AE-Nr. 230635;
AE-Nr. 231043
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 17.7.2026
COM(2026) 900 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026
Die Lage der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union
{SWD(2026) 901 final} - {SWD(2026) 902 final} - {SWD(2026) 903 final} -
{SWD(2026) 904 final} - {SWD(2026) 905 final} - {SWD(2026) 906 final} -
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{SWD(2026) 928 final} - {SWD(2026) 929 final} - {SWD(2026) 930 final} -
{SWD(2026) 931 final}
1
1. EINLEITUNG
Als einer der Werte, auf die sich die Europäische Union gründet, steht die Rechtsstaatlichkeit
im Mittelpunkt des europäischen Projekts. Wohlstand, Sicherheit und demokratische Resilienz
der EU hängen von der Achtung der Rechtsstaatlichkeit und der gemeinsamen Werte der Union
ab. Die Europäerinnen und Europäer zählen die Demokratie, die Menschenrechte und die
Rechtsstaatlichkeit zu den größten Stärken der EU1. In einer Zeit, in der die regelbasierte
internationale Ordnung, die Grundrechte und die demokratischen Systeme zunehmend unter
Druck geraten, ist es wichtiger denn je, diese Werte zu schützen. Strenge
Rechtsstaatlichkeitsstandards sind nicht nur unerlässlich, um das Vertrauen der Bürgerinnen
und Bürger in die öffentlichen Institutionen aufrechtzuerhalten, den Schutz ihrer Rechte zu
gewährleisten und die Demokratie zu untermauern, sondern auch, um die Attraktivität Europas
für Investitionen und Unternehmen zu erhöhen und die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der
Union zu steigern.
Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist seit seiner Einführung 2020 zu einem bewährten
Instrument geworden, und die darin formulierten Empfehlungen fungieren dank einer engeren
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten während des gesamten Jahreszyklus zunehmend als
Triebkräfte für Reformen. Die stärkere Fokussierung auf die Binnenmarktdimension, die im
vergangenen Jahr eingeführt wurde, spiegelt die zentrale Rolle der Rechtsstaatlichkeit bei der
Gewährleistung von Rechtssicherheit und eines vorhersehbaren Umfelds wider, in dem
Unternehmen in der gesamten Union gleichberechtigt vom Binnenmarkt profitieren können.
Vor dem Hintergrund der anhaltenden geopolitischen Instabilität sind die Förderung und der
Schutz der Rechtsstaatlichkeit über die EU-Grenzen hinaus nach wie vor ein zentrales
strategisches Ziel der Union. Die Beteiligung von Erweiterungsländern neben den EU-
Mitgliedstaaten am Bericht über die Rechtsstaatlichkeit und die schrittweise Einbeziehung
weiterer Erweiterungsländer, sobald diese dazu bereit sind2, unterstützen deren
Reformbemühungen weiter, mit denen die Rechtsstaatlichkeit vor dem Beitritt fest und
irreversibel verankert und gewährleistet werden soll, dass diese hohen Standards nach dem
Beitritt aufrechterhalten werden.
Der Bericht bewertet jährlich den Stand der Rechtsstaatlichkeit in den einzelnen EU-
Mitgliedstaaten und bietet damit einen einheitlichen Bezugsrahmen, der zum Dialog und zum
gegenseitigen Vertrauen zwischen der EU und den Mitgliedstaaten beiträgt. Die im Bericht
formulierten Empfehlungen sollen als Richtschnur für die Maßnahmen der Mitgliedstaaten bei
der Umsetzung von Reformen dienen, mit denen die wichtigsten Herausforderungen bewältigt
werden sollen und die Rechtsstaatlichkeit gestärkt werden soll; so konnte eine positive
Reformdynamik aufgebaut werden3. Die Ergebnisse des Berichts sind auch eine
Informationsquelle bei der Anwendung anderer Instrumente, insbesondere der
Konditionalitätsverordnung4. Dass der Bericht eine wesentliche Rolle dabei spielt, Reformen
und eine verantwortungsvolle Staatsführung zu fördern und dafür zu sorgen, dass
Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit mit vorbeugenden Maßnahmen
1 In der Eurobarometer-Blitzumfrage 569 zu den Herausforderungen und Prioritäten in der EU vom September
2025 nannten die Europäerinnen und Europäer die Achtung der Demokratie, Menschenrechte und
Rechtsstaatlichkeit als die wichtigsten Stärken der EU (36 %).
2 Seit 2024 erstreckt sich der Bericht auf Albanien, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien. Die Auswahl
spiegelt die Fortschritte im jeweiligen Beitrittsprozess bzw. den Stand der Vorbereitungen in Bezug auf die
Rechtsstaatlichkeit wider.
3 47 % der im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2025 ausgesprochenen Empfehlungen wurden vollständig
oder teilweise umgesetzt.
4 Verordnung (EU, Euratom) 2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020
über eine allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union.
2
begegnet wird, spiegelt sich auch im Vorschlag der Kommission für den nächsten mehrjährigen
Finanzrahmen (MFR)5 wider.
2. WAHRUNG DER RECHTSSTAATLICHKEIT: ENTWICKLUNGEN UND
MAẞNAHMEN AUF EU-EBENE
Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist eine zentrale Säule der Architektur der
Rechtsstaatlichkeit der EU6. Innerhalb dieser Architektur steht eine Vielzahl von Instrumenten
zur Verfügung, die darauf abzielen, die Rechtsstaatlichkeit in der gesamten Union zu fördern,
zu schützen und zu wahren. Die Ziele des Berichts bestehen darin, eine starke Kultur der
Rechtsstaatlichkeit zu fördern, das Entstehen von Problemen im Bereich der
Rechtsstaatlichkeit zu verhindern und wirksam auf schwierige und anhaltende
Herausforderungen zu reagieren.
2.1 Ein integrierter Zyklus der Rechtsstaatlichkeit
In ihrer Rede zur Lage der Union 2025 forderte Präsidentin von der Leyen einen integrierten
jährlichen Zyklus zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit, der auf einem gemeinsamen
Rhythmus, mit klaren Zielvorgaben und Beiträgen aller EU-Organe beruht. Die Organe haben
die gemeinsame Pflicht, im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse zur Förderung und Wahrung
der Rechtsstaatlichkeit beizutragen. Im Rahmen des diesjährigen Zyklus der
Rechtsstaatlichkeit hat sich die Kommission bemüht, die Zusammenarbeit mit dem
Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten durch mehr Kontakte und eine bessere
Koordinierung weiter zu vertiefen.
Der Bericht wird in konsequenter und intensiver Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und
anderen Interessenträgern auf nationaler und EU-Ebene erstellt7. Er unterstützt nachhaltige und
gezielte Anstrengungen zur Bewältigung der von ihm ermittelten Herausforderungen auf der
Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses. Er fördert zudem die Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten sowie mit der Kommission, internationalen Gremien und
Akteuren wie der Venedig-Kommission des Europarats, was zu Reformen mit geeigneten
Lösungen führt, wobei auch der jeweilige konkrete nationale Kontext und die
unterschiedlichen Rechtstraditionen berücksichtigt werden.
Mit den Mitgliedstaaten arbeitet die Kommission sowohl auf politischer als auch auf
technischer Ebene eng zusammen, auch um die Nach- und Weiterverfolgung der
Empfehlungen zu verbessern. Durch dieses verstärkte Engagement wird die Umsetzung der
Reformen unterstützt, der Fortschritt im Laufe des Jahres überwacht und sichergestellt, dass
die Empfehlungen weiterhin eng auf die Entwicklungen vor Ort abgestimmt sind. Auf
fachlicher Ebene bieten regelmäßige Sitzungen des Netzes der nationalen Kontaktstellen für
Rechtsstaatlichkeit ein Forum für den Erfahrungsaustausch und die Erörterung von Fragen
von gemeinsamem Interesse, die in den Berichten über die Rechtsstaatlichkeit hervorgehoben
5 COM(2025) 570 final.
6 Neben dem Instrumentarium zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit gehören zu den weiteren (nachstehend näher
beschriebenen) Instrumenten das EU-Justizbarometer, das Europäische Semester, die EU-Mittel zur
Unterstützung struktureller Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und der Zivilgesellschaft,
Vertragsverletzungsverfahren, der Mechanismus nach Artikel 7 EUV zum Vorgehen bei schwerwiegenden
Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit, die jährlichen strukturierten Dialoge des Rates über
Rechtsstaatlichkeit und haushaltspolitische Schutzmaßnahmen im Rahmen des derzeitigen mehrjährigen
Finanzrahmens.
7 Zur Vorbereitung des diesjährigen Berichts fanden mehr als 600 Sitzungen statt.
3
werden8. Die Beiträge der Behörden der Mitgliedstaaten sind eine wichtige Informationsquelle
für den Bericht.
Auf politischer Ebene hat sich der Dialog über Rechtsstaatlichkeit im Rat (Allgemeine
Angelegenheiten) als Forum für den politischen Austausch über Fragen der Rechtsstaatlichkeit
zwischen den Mitgliedstaaten weiter etabliert9. Damit steht eine Plattform für einen
konstruktiven Dialog über bewährte Verfahren und Diskussionen darüber, wie Mängel auf der
Grundlage des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit behoben werden können, zur Verfügung.
Seit 2024 nehmen die Ministerinnen und Minister der Erweiterungsländer, die in den Bericht
über die Rechtsstaatlichkeit aufgenommen wurden, gemeinsam mit den Ministerinnen und
Ministern der Mitgliedstaaten an diesen Dialogen teil10. Darüber hinaus erörtert der Rat (Justiz
und Inneres) während eines jeden sechsmonatigen Ratsvorsitzes weiterhin aktuelle Fragen der
Rechtsstaatlichkeit11. 2025 organisierte der Rat unter dänischem Vorsitz eine informelle
Tagung der Ministerinnen und Minister für Kultur und Medien, auf der eine Erklärung
abgegeben wurde, in der die Bedeutung freier, unabhängiger und vielfältiger Medien
hervorgehoben wurde12. Auf der Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) im Mai 2026
fanden die Schlussfolgerungen des Vorsitzes von 2023 über die Bewertung des jährlichen
Rechtsstaatlichkeitsdialogs die Unterstützung aller Mitgliedstaaten13.
Das Europäische Parlament hat durch regelmäßige Gespräche im Plenum und in den
Ausschüssen weiterhin wichtige Beiträge zum jährlichen Zyklus der Rechtsstaatlichkeit
geleistet und dazu beigetragen, dass Fragen der Rechtsstaatlichkeit auf EU-Ebene und auf
nationaler Ebene stärker in den Vordergrund gerückt werden. Im Jahr 2025 hat das Parlament
den Zeitpunkt für seinen Initiativbericht über den Bericht der Kommission über die
Rechtsstaatlichkeit vorgezogen, um einen stärker integrierten Zyklus zu ermöglichen. Es ist
wichtig, Synergien zwischen dem Instrumentarium der Kommission im Bereich der
Rechtsstaatlichkeit und anderen bestehenden Initiativen zu fördern, um sicherzustellen, dass
der jährliche Zyklus der Rechtsstaatlichkeit die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung positiver
Reformen noch wirksamer unterstützt, und die Kommission wird weiterhin mit dem Parlament
und dem Rat zusammenarbeiten, um den Dialog über den Zyklus zu verbessern und zu stärken.
In diesem Zusammenhang wird die Arbeit der Gruppe zur Beobachtung der Wahrung der
Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte (DRFMG) des LIBE-Ausschusses
des Parlaments sehr geschätzt. Sie bietet ein wertvolles Forum sowohl für horizontale als auch
für länderspezifische Gespräche, an denen sich die Kommission weiterhin aktiv beteiligen
wird, unter anderem um die Ausarbeitung des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit und die
Weiterverfolgung seiner Empfehlungen zu unterstützen.
Die Diskussionen über Fragen der Rechtsstaatlichkeit wurden auch in anderen Foren
fortgesetzt. Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hielt seine sechste
8 Ein Thema des Austauschs über bewährte Verfahren waren Initiativen auf nationaler Ebene zur
Sensibilisierung für die Rechtsstaatlichkeit und zur Förderung der Einstellung von Richtern und
Staatsanwälten.
9 In diesem Zusammenhang fand im Rat (Allgemeine Angelegenheiten) im September 2025 eine horizontale
Aussprache über die Entwicklungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit statt, gefolgt von länderspezifischen
Beratungen im November 2025 sowie im Januar und Mai 2026.
10 Die Ministerinnen und Minister Albaniens, Montenegros, Nordmazedoniens und Serbiens haben auf der
Tagung des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 16. September 2025 einen Gedankenaustausch über die
Lage der Rechtsstaatlichkeit in ihren Ländern geführt.
11 Im Oktober 2025 und März 2026 erörterte der Rat (Justiz) die politische Teilhabe und die Unabhängigkeit der
Rechtsanwälte.
12 Declaration on the necessity of culture and media as a safeguard for our European democracies, 4. November
2025, abrufbar unter: declaration-on-the-necessity-of-culture-and-media.pdf.
13 Ungarn billigt die Schlussfolgerungen des Vorsitzes.
4
Jahreskonferenz über Grundrechte und Rechtsstaatlichkeit ab. Die Kommission organisierte in
enger Zusammenarbeit mit der Agentur für Grundrechte mehrere nationale Dialoge über
Rechtsstaatlichkeit14. Diese Dialoge sind ein wichtiger Teil eines Follow-up-Prozesses, bei
dem verschiedene nationale Interessenträger und Behörden zusammengebracht werden, um sie
enger in die Folgemaßnahmen zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der
Umsetzung seiner Empfehlungen, einzubeziehen.
Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit dient weiterhin als Katalysator für eine engere
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und anderen Interessenträgern. Organisationen
der Zivilgesellschaft und Berufsverbände, die Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und
Journalisten vertreten, spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung und Wahrung der
Rechtsstaatlichkeit. Ihr Fachwissen und ihre praktischen Einblicke sind entscheidend für einen
umfassenden und faktengestützten Bericht über die Rechtsstaatlichkeit.
2.2 Unterstützung der Rechtsstaatlichkeit durch den EU-Haushalt
Die Rechtsstaatlichkeit ist für das Funktionieren der europäischen Volkswirtschaften von
zentraler Bedeutung, insbesondere für den Binnenmarkt, der auf leistungsfähigen
Justizsystemen, starken Rahmen für die Korruptionsbekämpfung und soliden
Gesetzgebungsverfahren beruht. Fragen der Rechtsstaatlichkeit spielen daher im Rahmen des
Europäischen Semesters und bei der Unterstützung von Investitionen und nationalen Reformen
durch die EU eine immer wichtigere Rolle.
Die Aufbau- und Resilienzfazilität hat gezeigt, wie der EU-Haushalt Reformen im Bereich der
Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten wirksam fördern kann, etwa zur Stärkung der
Justizsysteme, zur Steigerung ihrer Effizienz durch Digitalisierung, zur Verbesserung der
Infrastruktur im Justizsektor, zur Stärkung der Institutionen zur Korruptionsbekämpfung und
zur Verbesserung der Qualität der Gesetzgebungsverfahren. Nicht weniger als
21 Mitgliedstaaten haben Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Rechtsstaatlichkeit in
ihre Aufbau- und Resilienzpläne (ARP) aufgenommen15. Diese Verpflichtungen wurden in
rund 285 Etappenziele und Zielwerte für 75 Reformen und 36 Investitionen zur Stärkung der
Rechtsstaatlichkeit umgesetzt, die schrittweise abgeschlossen werden16. Beispiele hierfür sind
die Verbesserung der Effizienz der Justiz durch die Umstrukturierung von Gerichten oder ein
entschiedeneres Vorgehen gegen Korruption durch die Stärkung der auf die
Korruptionsbekämpfung ausgerichteten Institutionen. Insgesamt belaufen sich diese
Maßnahmen auf mehr als 3 Mrd. EUR. Einige Aufbau- und Resilienzpläne treiben auch
Verbesserungen des Gesetzgebungsverfahrens voran, z. B. indem öffentliche Konsultationen
und Folgenabschätzungen vorgeschrieben werden. In bestimmten Fällen wurden diese mit den
14 Im November 2025 wurde in Tschechien ein nationaler Rechtsstaatlichkeitsdialog über die Effizienz des
Justizsystems organisiert. Im Januar 2026 wurde in Kroatien ein nationaler Dialog über Rechtsstaatlichkeit
über die Freiheit der Medien und den Pluralismus organisiert. Weitere Informationen zu den Dialogen finden
Sie unter: https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/policies/justice-and-fundamental-
rights/upholding-rule-law/rule-law/annual-rule-law-cycle/national-rule-law-dialogues_de
15 21 Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, Reformen und Investitionen im Zusammenhang mit der
Rechtsstaatlichkeit durchzuführen: Belgien, Bulgarien, Tschechien, Griechenland, Spanien, Kroatien, Italien,
Zypern, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien,
Slowenien, Slowakei und Finnland.
16 Gemäß der ARF-Verordnung müssen Reformen und Investitionen bis zum 31. August 2026 und alle
Zahlungen bis zum 31. Dezember 2026 erfolgen. Die Kommission bewertet die Einhaltung der vereinbarten
Etappenziele anhand der von den Mitgliedstaaten zur Untermauerung ihrer Zahlungsanträge vorgelegten
Nachweise. Im Einklang mit den geltenden Finanzierungsvereinbarungen und Darlehensverträgen haben die
Mitgliedstaaten bis zum 30. September 2026 Zeit, ihre verbleibenden Zahlungsanträge einzureichen,
woraufhin die Kommission beabsichtigt, bis zum 20. November 2026 ihre vorläufige Bewertung der
Erreichung der Etappenziele und Zielwerte vorzulegen.
5
Aufbau- und Resilienzplänen eingegangenen Verpflichtungen in Bezug auf die
Rechtsstaatlichkeit als wesentlich erachtet, um die finanziellen Interessen der EU zu schützen.
Daher ist die Erfüllung dieser Verpflichtungen eine Voraussetzung für eine Auszahlung im
Anschluss an einen Zahlungsantrag17.
Aufbauend auf den Lehren, die aus der Finanzierung von Reformen im Bereich der
Rechtsstaatlichkeit im Rahmen des derzeitigen MFR und von NextGenerationEU gezogen
wurden, stärkt der Vorschlag der Kommission für den Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR)
2028-2034 die Verknüpfung zwischen den Empfehlungen des Berichts über die
Rechtsstaatlichkeit und der finanziellen Unterstützung. Die Kombination aus strengen
Schutzmechanismen für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und der Unterstützung von
Investitionen und Reformen wird den EU-Haushalt schützen und sicherstellen, dass dieser
wirksam zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit in der EU beiträgt.
Gemäß dem Vorschlag der Kommission für den nächsten MFR werden die Pläne für nationale
und regionale Partnerschaft (NRP-Pläne) einen einheitlichen kohärenten Rahmen für die von
den Mitgliedstaaten und Regionen eingesetzten EU-Mittel bieten. Die Wahrung der Werte der
Union gemäß Artikel 2 EUV, einschließlich der Rechtsstaatlichkeit, ist ein allgemeines Ziel
dieses Rahmens. Die Kommission hat vorgeschlagen, mit den NRP-Plänen die im politischen
Referenzrahmen der EU ermittelten Herausforderungen anzugehen, einschließlich der im
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit sowie im Europäischen Semester und in den
länderspezifischen Empfehlungen ermittelten Herausforderungen. Von den Mitgliedstaaten
wird daher erwartet, dass sie in ihre Pläne Investitionen und Reformen zum Schutz und zur
Stärkung der Rechtsstaatlichkeit aufnehmen, die sich an dem Bericht und den darin
formulierten ergebnisorientierten Empfehlungen orientieren und Bereiche wie die Stärkung der
Justizsysteme, Korruptionsbekämpfungsrahmen, Medienpluralismus und wirksame Kontrollen
und Gegenkontrollen abdecken. Diese Reformen können zudem zu einer besseren Governance
beitragen, indem die Effizienz der öffentlichen Verwaltung, einschließlich der Justizbehörden,
und die institutionellen Kapazitäten von Behörden und Interessenträgern in den
Mitgliedstaaten, Regionen und lokalen Gemeinschaften verbessert werden. Der Schwerpunkt
des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit im Binnenmarkt wird in Verbindung mit dem
Europäischen Semester18 den Mitgliedstaaten auch dabei helfen, wirtschaftlich relevante
Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit zu ermitteln, die in den NRP-Plänen unterstützt
werden sollen, einschließlich der Reformen, die im Rahmen der derzeitigen Aufbau- und
Resilienzpläne noch ausstehen. Nach ihrer Vorlage werden die NRP-Pläne mit Etappenzielen
und Zielwerten für die vereinbarten Reformen von der Kommission und den Mitgliedstaaten
erörtert. Um die Mitgliedstaaten bei der Ermittlung und Priorisierung von Investitionen und
Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit, die durch die Pläne unterstützt werden können,
zu unterstützen, hat die Kommission in dieser Ausgabe des Berichts über die
Rechtsstaatlichkeit 2026 ihre Empfehlungen weiter konsolidiert, um sie gezielter und
operativer zu gestalten. Mit den Empfehlungen sollen die wichtigsten Probleme und
Herausforderungen ermittelt werden, die zu bewältigen sind, wobei die Mitgliedstaaten unter
17 Zusätzlich zu den strengen Schutzvorkehrungen zum Schutz der finanziellen Interessen der EU vor Risiken
im Zusammenhang mit Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit, insbesondere der Verordnung (EU, Euratom)
2020/2092 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über eine allgemeine
Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union, die nach dem Ende des derzeitigen
langfristigen EU-Haushalts weiterhin gelten wird. Siehe auch Abschnitt 2.4.
18 Zu den Themen, die in den einschlägigen länderspezifischen Empfehlungen des Europäischen Semesters
behandelt werden, gehören die Verbesserung der Effizienz der Justiz und Maßnahmen zur
Korruptionsbekämpfung. Siehe die Mitteilung der Kommission „Europäisches Semester 2026 –
Frühjahrspaket“. COM(2026) 200 final.
6
Berücksichtigung ihres nationalen rechtlichen und institutionellen Rahmens flexibel
entscheiden können, wie sie diese Ergebnisse erreichen wollen.
Die vorgeschlagene Verordnung enthält auch strenge Schutzvorkehrungen für die Einhaltung
der Rechtsstaatlichkeit und der Charta der Grundrechte der EU bei der Durchführung der
NRP-Pläne, wonach die Mitgliedstaaten diese grundlegenden Prinzipien während des
gesamten MFR achten müssen. Die Erfüllung bereichsübergreifender Bedingungen in Bezug
auf Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte wird eine Voraussetzung für die Gewährung von
Unterstützung im Rahmen der NRP-Pläne sein. Während der Durchführung der Pläne und nach
einem Austausch mit den betreffenden Mitgliedstaaten wird jederzeit die Möglichkeit
bestehen, Zahlungen an einen Mitgliedstaat für einzelne Maßnahmen zu blockieren, wenn diese
übergreifenden Bedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind19. Die Informationen aus dem
Bericht über die Rechtsstaatlichkeit werden als eine der Quellen genutzt, die die Kommission
zur Bewertung der Erfüllung der bereichsübergreifenden Bedingungen heranzieht, was die
etablierte Rolle des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit als Instrument zur Ermittlung von
Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und von Reformprioritäten durch einen
faktengestützten Prozess im Dialog mit den Mitgliedstaaten widerspiegelt. Es wird jedoch
keine automatische Verbindung zwischen den Empfehlungen des Berichts über die
Rechtsstaatlichkeit und der Genehmigung der NRP-Pläne und auch nicht zur Bewertung der
Erfüllung dieser bereichsübergreifenden Bedingungen geben, wobei bei Letzteren auch die
(potenziellen) Auswirkungen der festgestellten Mängel auf den Einsatz der Mittel festgestellt
werden müssen.
Die EU verfügt über andere Finanzierungsquellen, um die Kapazitäten der Justiz, der Medien
und der Zivilgesellschaft zur Wahrung der Rechtsstaatlichkeit zu stärken. Im Rahmen des
derzeitigen MFR umfasst dies Programme wie das Programm „Bürgerinnen und Bürger,
Gleichstellung, Rechte und Werte“ (CERV), das Programm „Justiz“ 2021-2027, den
Europäischen Sozialfonds Plus und das Programm Kreatives Europa. Im nächsten MFR wird
diese Unterstützung verstärkt, auch für die unverzichtbare Arbeit zivilgesellschaftlicher
Organisationen bei der Überwachung der Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der Aufdeckung
von Korruption und der Förderung von Reformen. Die Mittelausstattung des neuen Programms
„Justiz“ würde sich dem Vorschlag der Kommission zufolge mehr als verdreifachen, wobei der
Schwerpunkt stärker auf der Digitalisierung der Justizsysteme liegen würde. Darüber hinaus
würde das neue Programm AgoraEU mit einem vorgeschlagenen Budget von rund
8,6 Mrd. EUR die Unterstützung für Kultur, Medien, Rechte und Werte in einem einzigen
Rahmen zusammenführen, um die demokratische Teilhabe, die Resilienz der Gesellschaft, die
Medienfreiheit, die Grundrechte, die Gleichheit und die Rechtsstaatlichkeit in der gesamten
EU zu stärken.
2.3 Förderung und Schutz der Rechtsstaatlichkeit durch die Politik und die
Rechtsvorschriften der EU
Der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit war eine treibende Kraft bei der Entwicklung neuer
politischer Maßnahmen und Rechtsinstrumente der EU in einer Vielzahl von Bereichen wie
Justiz, Medienpluralismus und Korruptionsbekämpfung.
Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung neuer Vorschriften über die
Medienfreiheit
19 Die Kommission hat vorgeschlagen, dass die Mitgliedstaaten, auch wenn die Bedingungen nicht erfüllt sind,
die Zahlungen an die Endbegünstigten fortsetzen müssen und dass Beträge, die aufgrund ungelöster Verstöße
ausgefallen sind, anderen Instrumenten oder Programmen der Union mit direkter oder indirekter
Mittelverwaltung zugewiesen werden können.
7
Seit dem 8. August 2025 gilt die überwiegende Mehrheit der Bestimmungen des Europäischen
Medienfreiheitsgesetzes (EMFA). Das Europäische Medienfreiheitsgesetz enthält spezifische
Bestimmungen über die transparente und faire Zuweisung staatlicher Werbeausgaben, die
Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich, die Unabhängigkeit
öffentlichrechtlicher Medien und die Bereitstellung finanzieller Mittel zur Erfüllung deren
öffentlichrechtlichen Auftrags. Außerdem werden Maßnahmen zum Schutz journalistischer Quellen und
vertraulicher Kommunikation eingeführt. Im vergangenen Jahr haben die Europäische
Kommission und die Behörden der Mitgliedstaaten intensiv daran gearbeitet, die Angleichung
der nationalen Rechtsvorschriften und Verfahren in diesen wichtigen Bereichen
sicherzustellen, die auch für die Säule der Medien im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit von
zentraler Bedeutung sind. Die Kommission hat im Dezember 2025 erste Maßnahmen zur
Durchsetzung des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes eingeleitet20. Da das Europäische
Medienfreiheitsgesetz nun fast vollständig anwendbar ist21, wird die Kommission im Rahmen
ihrer Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Anwendung und Durchsetzung dieses Gesetzes
für Folgemaßnahmen in den Bereichen sorgen, die Gegenstand der Empfehlungen von 2025
sind und vollständig vom Europäischen Medienfreiheitsgesetz abgedeckt werden. Im Bericht
über die Rechtsstaatlichkeit werden jedoch weiterhin wichtige Entwicklungen in diesen
Bereichen beobachtet und über ihre Auswirkungen berichtet.
Schutz der Journalistinnen und Journalisten in der EU
Um Journalisten, Menschenrechtsverteidiger und andere Akteure, die sich an öffentlichen
Debatten beteiligen, vor Verfahrensmissbrauch zu schützen, mit dem sie in Fragen des
öffentlichen Interesses zum Schweigen gebracht werden sollen, hat die Kommission ihre
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten fortgesetzt, um die Umsetzung und Durchführung
der neuen Anti-SLAPP-Richtlinie zu unterstützen. In der Richtlinie werden
Mindestverfahrensgarantien gegen missbräuchliche Klagen gegen Journalisten,
Menschenrechtsverteidiger und andere Personen in grenzüberschreitenden Zivilverfahren
festgelegt22. Die Richtlinie schreibt zwar vor, dass die Mitgliedstaaten über rechtliche Anti-
SLAPP-Garantien in grenzüberschreitenden Fällen verfügen müssen, doch haben mehrere
Mitgliedstaaten diese Garantien im Einklang mit der Anti-SLAPP-Empfehlung der
Kommission auch auf inländische Fälle ausgeweitet, was dazu beiträgt, die Rechtssicherheit
und den Schutz der von SLAPP-Klagen Betroffenen in allen Bereichen zu verbessern23. Im
Einklang mit dieser Empfehlung stufen mehrere Mitgliedstaaten Verleumdung nicht länger als
Straftatbestand ein, was einen wichtigen Schritt zur Einschränkung der Anwendung von
Verleumdungsgesetzen in Verfahren darstellt, die eine abschreckende Wirkung auf die
öffentliche Debatte und Partizipation haben können. Im Mai 2026 organisierte die Kommission
eine hochrangig besetzte Veranstaltung, um die neue Expertengruppe gegen SLAPP-Klagen
einzuberufen und die Überprüfung der Anti-SLAPP-Empfehlung einzuleiten. Wie auch in den
vorangegangenen Berichten hervorgehoben wurde, haben viele Mitgliedstaaten bereits
konkrete Schritte gegen SLAPP-Klagen unternommen, unter anderem durch spezielle
Schulungen, Aufklärungsinitiativen und Unterstützungsmechanismen für betroffene
20 Die Kommission hat mit der Annahme eines Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren
gegen Ungarn eingeleitet. Darüber hinaus hat sie im Rahmen von Verwaltungs- oder EU-Pilot-Dialogen
Folgemaßnahmen mit mehreren Mitgliedstaaten eingeleitet.
21 Artikel 20 des Europäischen Medienfreiheitsgesetzes gilt ab dem 8. Mai 2027.
22 Zum gegenwärtigen Zeitpunkt haben mehrere Mitgliedstaaten der Kommission die vollständige Umsetzung
bestätigt, während sich mehrere andere im Gesetzgebungsverfahren in einem fortgeschrittenen Stadium
befinden.
23 Ergänzend zur Richtlinie werden die Mitgliedstaaten in der Anti-SLAPP-Empfehlung aus dem Jahr 2022
aufgefordert, die Schutzmechanismen breiter aufzustellen, sodass sie auch für inländische Fälle gelten und alle
Rechtsbereiche sowie Schulungen, Sensibilisierung, Unterstützung der Opfer und Datenerhebung umfassen.
8
Journalisten und Menschenrechtsverteidiger. Wie auch im Rahmen des Europäischen
Schutzschilds für die Demokratie zugesagt, wird sich die Kommission weiterhin für bessere
Rahmenbedingungen und mehr Sicherheit für Journalisten und für eine hochwertige
Berichterstattung einsetzen, unter anderem durch die Aktualisierung ihrer Empfehlung zur
Sicherheit von Journalisten.
Strategischer Rahmen zur Unterstützung und Stärkung der Zivilgesellschaft
Die Kommission hat auch eine erste EU-Strategie für die Zivilgesellschaft angenommen, in
der die wesentliche Rolle der Zivilgesellschaft bei der Wahrung der Werte der EU,
einschließlich der Rechtsstaatlichkeit, anerkannt und ein Handlungsrahmen für einen offenen,
sicheren und förderlichen zivilgesellschaftlichen Raum festgelegt wird. Die Strategie enthält
konkrete Verpflichtungen in Bezug auf drei sich gegenseitig verstärkende Ziele: Stärkung der
Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft, Schutz und Unterstützung der Zivilgesellschaft und
Gewährleistung einer angemessenen, nachhaltigen und transparenten Finanzierung. Darin
werden Maßnahmen auf EU- und nationaler Ebene in enger Zusammenarbeit mit Partnern,
Organisationen der Zivilgesellschaft und den Mitgliedstaaten vorgeschlagen.
Neue Regelungen für eine bessere Korruptionsbekämpfung
Das Inkrafttreten der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung am 31. Mai 2026 war ein
wichtiger Meilenstein, um unsere Demokratien, Volkswirtschaften und Institutionen vor den
schädlichen Auswirkungen der Korruption zu schützen. Mit den neuen Vorschriften wird ein
moderner und harmonisierter Rahmen für die Prävention, Aufdeckung und Bestrafung von
Korruption in der EU geschaffen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten dabei
unterstützen, die Umsetzungsfrist für die einschlägigen Bestimmungen bis zum 1. Juni 2028
einzuhalten24. Darüber hinaus plant die Kommission, in diesem Jahr eine EU-Strategie gegen
Korruption anzunehmen, mit der die Bemühungen zur Korruptionsbekämpfung in der EU
vereinheitlicht und besser koordiniert werden sollen. Das EU-Netz zur
Korruptionsbekämpfung bietet weiterhin ein Forum für die Zusammenarbeit und den
Austausch bewährter Verfahren, um die EU-weiten Bemühungen zur Förderung der Integrität
und zur Korruptionsbekämpfung zu unterstützen25.
Digitalisierung für effizientere, widerstandsfähigere und sicherere Justizsysteme
Die Strategie „Digital Justice@2030“ und die Strategie für die justizielle Aus- und Fortbildung
2025-2030, die im November 2025 angenommen wurden, sollen die Digitalisierung der
nationalen Justizsysteme beschleunigen, um die Justizsysteme der EU effizienter,
widerstandsfähiger und sicherer zu machen. Zu den konkreten Maßnahmen gehören die bessere
Bereitstellung der Rechtsprechung in vollständig digitaler Form, die Verbesserung des
Einsatzes von Videokonferenzen und die Ermöglichung vollständig digitaler
grenzüberschreitender Gerichtsverfahren. Damit könnten die Gerichte einen schnelleren und
wirksameren Rechtsschutz bieten und so Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit steigern und
zugleich die angespannten Haushalte der nationalen Justizsysteme entlasten. Um dieses
Digitalisierungspotenzial zu nutzen, müssen die Angehörigen der Rechtsberufe die
entsprechenden Fähigkeiten und Kenntnisse erwerben und die neuen Möglichkeiten kennen.
Stärkung der Demokratie, der Grundrechte und der finanziellen Integrität in der EU
24 Richtlinie (EU) 2026/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Bekämpfung der Korruption.
25 Im Berichtszeitraum fanden zwei Sitzungen statt – im Oktober 2025 und im Juni 2026. Die Ergebnisse dieser
Gespräche flossen in die Ausarbeitung der künftigen Strategie zur Korruptionsbekämpfung ein. Das Netz
bringt Vertreter der EU-Mitgliedstaaten, der Fachwelt, der Zivilgesellschaft, internationaler Organisationen
sowie der Organe und Agenturen der EU zusammen.
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Rechtsstaatlichkeit und Demokratie sind einander verstärkende Werte. Die Annahme des
Europäischen Schutzschilds für die Demokratie im November 2025 macht deutlich, wie
wichtig vertrauenswürdige Institutionen, freie und faire Wahlen, freie und unabhängige
Medien, die zur Integrität des Informationsraums beitragen, und gute Rahmenbedingungen für
die Zivilgesellschaft für gesunde Demokratien sind. Damit wird das starke Engagement der
Kommission für die Stärkung der demokratischen Resilienz in der gesamten Union als
integraler Bestandteil ihrer Zusammenarbeit mit den anderen Organen und Einrichtungen der
EU, den EU-Mitgliedstaaten, Bewerberländern und möglichen Bewerberländern und Partnern
sowie Bürgerinnen und Bürgern zur Verteidigung und Wahrung der Werte der EU
hervorgehoben. Die darin vorgesehenen Maßnahmen werden bis 2027 schrittweise eingeführt.
Der Jahresbericht 2026 über die Anwendung der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union wird sich vornehmlich der Frage widmen, welche Rolle die
unabhängigen Stellen für Grundrechte, d. h. nationale Menschenrechtsinstitutionen,
Gleichstellungsstellen und Ombudsstellen, spielen. Diese staatlich beauftragten Akteure
fördern, schützen und überwachen die Grundrechte auf nationaler Ebene, unterstützen Opfer
und tragen zur internationalen Berichterstattung über Menschenrechte bei. Aufbauend auf der
Charta-Strategie und ihrer Halbzeitüberprüfung 2025 wird in dem Bericht ihre Rolle in den
nationalen Grundrechtssystemen und bei der Politikgestaltung der EU, auch beim Schutz der
Rechtsstaatlichkeit, beleuchtet.
Der Schutz der finanziellen Interessen der Union ist auch von entscheidender Bedeutung, um
das Vertrauen in die EU-Organe und den umfassenderen Rahmen für die Rechtsstaatlichkeit
zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist die Überprüfung der
Betrugsbekämpfungsarchitektur der EU im Gange, wobei sich alle einschlägigen Akteure
aktiv an der Ermittlung von Lösungen zur Stärkung des Schutzes der finanziellen Interessen
der Union beteiligen. Der Schwerpunkt der Überprüfung liegt auf der Stärkung der
Abschreckung, der Steigerung von Synergien und Effizienz sowie der Vermeidung von
Redundanzen in jeder Phase des Betrugsbekämpfungszyklus von der Prävention und
Aufdeckung bis hin zur Untersuchung, Korrektur, Sanktionierung und
Vermögensabschöpfung.
Förderung einer Kultur der Rechtsstaatlichkeit
Die Aufklärung der europäischen Bürgerinnen und Bürger, der nationalen Behörden und der
einschlägigen Interessenträger über die Rechtsstaatlichkeit als Fundament erfolgreicher
demokratischer Gesellschaften ist ein zentrales Ziel der Kommission. Im Mai 2026 startete die
Kommission die Kampagne „Schützen, was uns wichtig ist“, die den Fokus auf die
demokratischen Grundsätze lenkt und das Bewusstsein für zentrale Werte schärfen soll, die für
die Rechtsstaatlichkeit, einschließlich der Medienfreiheit, relevant sind. Mehrere
Mitgliedstaaten haben Initiativen zur Sensibilisierung für die Rechtsstaatlichkeit ergriffen,
darunter eine „Woche der Rechtsstaatlichkeit“ in den Niederlanden und Belgien, mit der die
öffentliche Debatte angeregt wird26.
Rechtsstaatlichkeit im Zentrum des Erweiterungsprozesses und des auswärtigen Handelns
Die EU setzt sich weiterhin unerschütterlich für die Verteidigung der demokratischen
Grundsätze und der Rechtsstaatlichkeit ein, insbesondere angesichts des anhaltenden
Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine, der eine eklatante Verletzung des Völkerrechts
darstellt. Die Rechtsstaatlichkeit ist für die demokratische Resilienz und die Abwehr externer
Bedrohungen wie die ausländische Informationsmanipulation und Einmischung (FIMI) von
26 Diese bewährten Verfahren wurden anlässlich des Treffens der nationalen Kontaktstellen für
Rechtsstaatlichkeit am 23. Oktober 2025 ausgetauscht.
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entscheidender Bedeutung. Im Rahmen ihres auswärtigen Handelns ist die EU bestrebt, die
Rechtsstaatlichkeit durch den Dialog und die Zusammenarbeit mit ihren Partnerländern,
insbesondere in den Nachbarregionen, zu unterstützen.
Im Mittelpunkt der Erweiterungspolitik der EU stehen die sogenannten „wesentlichen
Elemente“ – die Festigung der demokratischen Ordnung, die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit
und der Schutz der Grundrechte27. Die Fortschritte in diesen Bereichen werden im jährlichen
Erweiterungspaket der Kommission streng bewertet, wobei greifbare und nachhaltige
Reformen als Maßstab für Fortschritte bei den Verhandlungen dienen. Die EU arbeitet
weiterhin eng mit dem Europarat (einschließlich des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte, der Venedig-Kommission, der CEPEJ28 und der GRECO29) sowie dem
OECD-Netz zur Korruptionsbekämpfung zusammen, um die Erweiterungspartner bei der
Angleichung an europäische Standards zu unterstützen und sicherzustellen, dass die Reformen
sowohl glaubwürdig als auch nachhaltig sind.
Die EU wird schrittweise weitere Erweiterungsländer in den Bericht über die
Rechtsstaatlichkeit einbeziehen, die über die vier bereits erfassten hinausgehen, wenn sie
Fortschritte im förmlichen Beitrittsprozess erzielen. Dieser Ansatz verstärkt die Erwartung,
dass hohe Standards im Bereich der Rechtsstaatlichkeit nicht nur Voraussetzungen für den
Beitritt, sondern auch ein integraler Bestandteil der EU-Mitgliedschaft sind.
Die Rechtsstaatlichkeit ist auch für wichtige Fördermechanismen der EU, darunter die
Reform- und Wachstumsfazilität für den Westbalkan, die Reform- und Wachstumsfazilität für
Moldau sowie die Ukraine-Fazilität, von entscheidender Bedeutung. Der allgemeine Zugang
zu diesen beispiellosen Finanzierungsinstrumenten hängt von der Beachtung der Grundsätze
der Rechtsstaatlichkeit ab, und die Auszahlungen hängen von der Umsetzung einer
Reformagenda ab, die den wesentlichen Elementen Rechnung trägt. Was den nächsten MFR
betrifft, so besteht eines der Hauptziele des neuen Instruments „Europa in der Welt“ darin, die
Werte und Interessen der Union weltweit zu wahren und zu fördern. Das Instrument wird
weiterhin Organisationen der Zivilgesellschaft, Menschenrechte und Demokratie im Ausland
mit Finanzmitteln sowohl im Rahmen seiner geografischen und seiner globalen Säule
unterstützen und einen klaren Schwerpunkt auf gute Staatsführung und Rechtsstaatlichkeit
legen. Im Falle einer Verschlechterung der Lage bezüglich der Demokratie, der
Menschenrechte oder der Rechtsstaatlichkeit wird es weiterhin möglich sein, die Finanzierung
im Rahmen von „Europa in der Welt“ einzustellen.
In Bezug auf die Erweiterungsländer wird die externe Unterstützung weiterhin die
Rechtsstaatlichkeit, die Grundrechte und die Demokratie als Teil der grundlegenden
Anforderungen im Rahmen des Beitrittsprozesses durch leistungsbasierte Wachstumspläne
fördern, mit denen Fortschritte bei wichtigen Reformen belohnt werden, um sicherzustellen,
dass die Erweiterungsländer weiterhin auf einem guten Weg zur europäischen Integration sind.
Die EU bekräftigt ihr Engagement für internationale Rechtsnormen durch ihre laufende
Überprüfung im Rahmen des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption und
ihren Beitrittsprozess zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Dieses umfassendere
Engagement für eine regelbasierte internationale Ordnung spiegelt sich auch in der
fortgesetzten Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofs in dem Bestreben wider, die
Rechenschaftspflicht für die schwersten internationalen Verbrechen sicherzustellen.
27 Diese sind nach wie vor der Eckpfeiler der Beitrittsverhandlungen, wie in der überarbeiteten Verfahrensweise
bei der Erweiterung in COM(2020) 57 final hervorgehoben wird.
28 Im Europarat angesiedelte Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz.
29 Die Gruppe der Staaten gegen Korruption.
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2.4 Reaktionen der EU auf Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit
Neben seinem präventiven und dialogbasierten Ansatz umfasst das Instrumentarium der EU
im Bereich der Rechtsstaatlichkeit auch mehrere Möglichkeiten, um Verstößen gegen die
Rechtsstaatlichkeit entgegenzuwirken, darunter Vertragsverletzungsverfahren, das Verfahren
nach Artikel 7 EUV und Instrumente zum Schutz des EU-Haushalts.
Reaktion auf Herausforderungen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit
Die Kommission hat in ihrer Rolle als Hüterin der Verträge bei Bedarf
Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, um gegen Verstöße gegen die Rechtsstaatlichkeit
vorzugehen. Gleichzeitig hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) seine
Rechtsprechung zur Rechtsstaatlichkeit weiterentwickelt. Dazu gehörten Urteile zum
Grundsatz des wirksamen Rechtsschutzes und zum Vorrang des EU-Rechts30, Verfahren zur
Ernennung von Richtern31 und Urteile nationaler Gerichte, die nicht als unabhängig angesehen
werden32. In einem wegweisenden Urteil stellte der EuGH fest, dass das ungarische Anti-
LGBTIQ+-Gesetz gegen die Binnenmarktvorschriften, mehrere in der Charta verankerte
Grundrechte sowie Artikel 2 EUV verstößt33. Damit stellte der Gerichtshof erstmals einen
Verstoß gegen Artikel 2 fest, in dem die Werte, auf die sich die Europäische Union gründet,
einschließlich der Rechtsstaatlichkeit, verankert sind.
Der Mechanismus nach Artikel 7 EUV sollte auch in einer künftigen erweiterten Union
weiter Anwendung finden34. Das Verfahren nach Artikel 7 Absatz 1 EUV, das es dem Rat
ermöglicht, festzustellen, ob die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der
Werte der EU besteht, und Folgemaßnahmen zu diesen Risiken zu ergreifen, wird in Bezug auf
Ungarn fortgesetzt. Der Rat erörterte im Juni 2026 den Stand des Verfahrens, und Ungarn
informierte darüber, mit welchen Plänen und konkreten Schritten die Bedenken, die in dem
begründeten Vorschlag des Europäischen Parlaments und von den Mitgliedstaaten in früheren
Ratstagungen geäußert wurden, ausgeräumt werden sollen.
Schutz des EU-Haushalts vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit
Eine wirtschaftliche Haushaltsführung kann nur gewährleistet werden, wenn die Behörden im
Einklang mit dem Gesetz handeln, wenn Rechtsverstöße ordnungsgemäß untersucht und
gerichtlich verfolgt werden und wenn willkürliche oder unrechtmäßige Handlungen von
Behörden einer gerichtlichen Kontrolle unterzogen werden können.
Die Konditionalitätsverordnung ist ein wichtiges Instrument zum Schutz des EU-Haushalts
vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Die Schutzmaßnahmen, die der
30 Im Urteil vom 18. Dezember 2025, Rechtssache C-448/23, wurde festgestellt, dass der polnische
Verfassungsgerichtshof gegen den Grundsatz des wirksamen Rechtsschutzes verstoßen und die Grundsätze
des Vorrangs, der Autonomie, der Effektivität und der einheitlichen Anwendung des Unionsrechts missachtet
hat. Der EuGH stellte ferner fest, dass der polnische Verfassungsgerichtshof aufgrund schwerwiegender
Unregelmäßigkeiten bei der Ernennung von drei Richtern im Dezember 015 und seiner Präsidentin im
Dezember 2016 kein unabhängiges und unparteiisches Gericht ist.
31 Im Urteil vom 24. März 2026 in der Rechtssache C-521/21 wurde entschieden, dass eine bei der Ernennung
eines Richters begangene Vorschriftswidrigkeit allein nicht ausreicht, um festzustellen, dass dieser Richter
nicht unabhängig ist.
32 Im Urteil vom 4. September 2022 in der Rechtssache C-225/22 wurde entschieden, dass ein nationales Gericht
eine Entscheidung eines höheren, letztinstanzlichen Gerichts, das die im Unionsrecht festgelegten
Voraussetzungen der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht erfüllt, als nicht existent anzusehen hat, wenn
die Sache durch diese Entscheidung zur erneuten Entscheidung an das untere Gericht zurückverwiesen wird
und wenn dies in Anbetracht der in Rede stehenden Verfahrenslage unerlässlich ist, um den Vorrang des
Unionsrechts zu gewährleisten.
33 Urteil vom 21. April 2026, Rechtssache C-769/22.
34 Politische Leitlinien für die nächste Europäische Kommission 2024-2029.
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Rat im Dezember 2022 im Anschluss an das von der Kommission gegen Ungarn im Rahmen
der Konditionalitätsverordnung eingeleitete Verfahren beschlossen hat, bleiben in Kraft. Die
Kommission arbeitet mit den ungarischen Behörden an Maßnahmen, die hinsichtlich der
Bedenken zu ergreifen sind. Der neue ungarische Aufbau- und Resilienzplan, den der Rat am
[12. Juli 2026] gebilligt hat, enthält Etappenziele für die Prüfung und Kontrolle der
Rechtsstaatlichkeit, um die finanziellen Interessen der EU wirksam zu schützen. Die
zielübergreifende grundlegende Voraussetzung im Rahmen der Dachverordnung ist ein
weiteres wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass die Charta der Grundrechte bei der
Verwendung von EU-Mitteln durch die Mitgliedstaaten eingehalten wird.
Mit ihrer Arbeit zum Schutz der finanziellen Interessen der Union leisten die Europäische
Staatsanwaltschaft (EUStA) und das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF)
einen entscheidenden Beitrag zum Schutz des EU-Haushalts, zur Wahrung der
Rechtsstaatlichkeit und zur Korruptionsbekämpfung. Der EUStA, die im Oktober 2017 als
Mechanismus der Verstärkten Zusammenarbeit eingerichtet wurde, sind nach und nach weitere
Mitgliedstaaten beigetreten35. Am 29. Mai 2026 teilte Ungarn seine Absicht mit, sich an der
EUStA zu beteiligen, und am 10. Juli erließ die Kommission einen Beschluss zur Bestätigung
der Beteiligung Ungarns. Das hat auch umfassendere Auswirkungen auf die EUStA, da die
EUStA-Verordnung kein Rechtsakt im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit mehr sein
wird36 und Teil des EU-Besitzstands wird. Das wiederum bedeutet, dass alle einschlägigen
Durchführungsrechtsakte von den Bewerberländern für den Beitritt zur Union angenommen
werden müssen.
3. SCHLÜSSELASPEKTE DER LAGE IM BEREICH DER
RECHTSSTAATLICHKEIT AUF NATIONALER EBENE
Methodik des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit und der darin formulierten
Empfehlungen
Die Bewertung in den Länderkapiteln für die einzelnen Mitgliedstaaten und
Erweiterungsländer wurde mithilfe einer etablierten Methodik vorgenommen, die auch bei
der Erstellung der vorangegangenen Ausgaben des Berichts zugrunde gelegt wurde. Für die
Erweiterungsländer deckt das jährliche Erweiterungspaket der Kommission den Stand der
Vorbereitungen und die Fortschritte bei der Angleichung an den EU-Besitzstand und die
europäischen Standards ab, auch in Bezug auf alle Aspekte der Rechtsstaatlichkeit. In den
Länderkapiteln des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit der ausgewählten
Erweiterungsländer kann auf die Leitlinien verwiesen werden, die ihnen im Rahmen des
Erweiterungsprozesses bereitgestellt wurden, und es kann darauf hingewiesen werden, dass
sich dieser Prozess und der Bericht über die Rechtsstaatlichkeit gegenseitig ergänzen.
Die Länderkapitel stützen sich auf eine von der Kommission eigenverantwortlich
durchgeführte qualitative Bewertung, deren Schwerpunkt auf einer Synthese der
wesentlichen Entwicklungen seit Juli 2025 liegt. In den einzelnen Länderkapiteln
konzentriert sich die Analyse auf Themen, bei denen es bedeutende Entwicklungen gegeben
hat – sowohl positive als auch negative – oder bei denen weiterhin erhebliche
35 Die Verordnung (EU) 2017/1939 (im Folgenden „EUStA-Verordnung“) wurde im Oktober 2017 von
20 Mitgliedstaaten im Rahmen einer Verstärkten Zusammenarbeit angenommen. Malta und die Niederlande
traten 2018, Polen und Schweden 2024 bei.
36 Gemäß den Protokollen Nr. 21 und Nr. 22 zu den Verträgen beteiligen sich Irland und Dänemark grundsätzlich
nicht an Maßnahmen, die in Bezug auf den Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts erlassen werden.
Dies gilt unbeschadet der Möglichkeit Irlands, gemäß Artikel 4 des Protokolls Nr. 21 seine gegenteilige
Absicht mitzuteilen.
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Herausforderungen bestehen, die bereits in früheren Berichten festgestellt wurden. Zu den
Themen, auf die sich die Empfehlungen beziehen, enthält die Analyse eine qualitative
Bewertung der Fortschritte, die die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlungen
von 2025 erzielt haben37. Die in diesem Jahresbericht 2026 enthaltenen Empfehlungen
beruhen auf einer gründlichen Bewertung der Lage im Zusammenhang mit den größten
Herausforderungen. Ziel ist es, die Mitgliedstaaten in ihren Bemühungen um Fortschritte bei
den Reformen in den vier Bereichen des Berichts zu unterstützen38. Dieser Bericht enthält
keine Empfehlungen für die Erweiterungsländer, da diese Empfehlungen im Rahmen des
jährlichen Erweiterungspakets abgegeben werden.
Der Bericht ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit und eines intensiven Dialogs mit
den nationalen Behörden. Der Bericht stützt sich auf Beiträge nationaler Behörden,
internationaler Organisationen und einschlägiger Interessenträger sowie auf die eigene
Datenerhebung der Kommission39. Alle Quellen, die als Grundlage für die Bewertung
herangezogen werden, sind in jedem Länderkapitel40 gut dokumentiert. Die Behörden in den
Mitgliedstaaten und den Erweiterungsländern wurden aufgefordert, schriftliche Beiträge zu
leisten und an speziellen Länderbesuchen teilzunehmen41. Eine gezielte Konsultation der
Interessenträger lieferte zudem wertvolle bereichsübergreifende und länderspezifische
Beiträge42. Der Europarat stellte eine Übersicht über seine jüngsten Stellungnahmen und
Berichte zur Verfügung43. Vor der Annahme dieses Berichts wurde den nationalen Behörden
Gelegenheit geboten, aktualisierte sachliche Daten zu ihren Länderkapiteln vorzulegen. Der
angenommene Bericht dient als Grundlage für anschließende Gespräche der Kommission
mit den nationalen Regierungen und Parlamenten.
3.1 Justizsysteme
Effiziente, gut funktionierende und unabhängige Justizsysteme sind für die Anwendung und
Durchsetzung des EU-Rechts und des nationalen Rechts unerlässlich. Die Unabhängigkeit der
37 Je nach den Fortschritten, die bei den verschiedenen Teilbereichen der einzelnen Empfehlungen erzielt
wurden, und abhängig davon, ob die Empfehlungen aus dem Bericht von 2025 umgesetzt wurden, hat die
Kommission die Schlussfolgerungen jeweils in die folgenden Kategorien eingeteilt: keine (weiteren)
Fortschritte, begrenzte (weitere) Fortschritte, einige (weitere) Fortschritte, erhebliche (weitere) Fortschritte
und vollständige Umsetzung.
38 Die Grundsätze, auf deren Grundlage die Empfehlungen ausgearbeitet wurden, sind dieselben wie in den
vergangenen Jahren (siehe COM(2022) 500, S. 3-4). Die Empfehlungen gelten unbeschadet etwaiger
Verfahren, die die Kommission im Rahmen anderer Rechtsinstrumente einleiten kann.
39 Beispielsweise das EU-Justizbarometer liefert vergleichende und zuverlässige Daten über die Effizienz,
Qualität und Unabhängigkeit der Justizsysteme in den EU-Mitgliedstaaten. Es soll die EU und ihre
Mitgliedstaaten bei der Verbesserung der Leistungsfähigkeit der nationalen Justizsysteme unterstützen.
40 Zu den verwendeten Quellen gehören schriftliche Beiträge der Mitgliedstaaten, Beiträge, die während der
gezielten Konsultation der Interessenträger eingegangen sind, Informationen internationaler Organisationen
wie des Europarats, der OECD und der Vereinten Nationen sowie die während der Länderbesuche gemachten
Beiträge. Informationen aus den verwendeten Quellen werden unter Berücksichtigung ihrer Zuverlässigkeit
und Relevanz gebührend berücksichtigt. Diese Quellen fließen in die Bewertung der Kommission ein, doch
bleiben die Schlussfolgerungen der Kommission in ihrer eigenen Verantwortung.
41 Die Beiträge der Mitgliedstaaten sind hier abrufbar: https://commission.europa.eu/publications/2026-rule-
law-report-input-member-states-and-enlargement-countries_de. Informationen über die Länderbesuche sind
den jeweiligen Länderkapiteln zu entnehmen. Im Zuge dieser online und persönlich durchgeführten
Länderbesuche sprach die Kommission mit den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten, einschließlich
Justizbehörden, unabhängiger Stellen und Strafverfolgungsbehörden, sowie mit weiteren Interessenträgern
wie Journalistenverbänden und der Zivilgesellschaft.
42 Die Beiträge der Interessenträger sind hier abrufbar: https://commission.europa.eu/publications/2026-rule-
law-report-targeted-stakeholder-consultation_de.
43 Der Beitrag des Europarats zum Bericht über die Rechtsstaatlichkeit ist hier abrufbar:
https://commission.europa.eu/document/b2e4463e-772f-46d3-af7a-92658e1fe48e_de.
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Justiz ist von wesentlicher Bedeutung, um faire Gerichtsverfahren und einen wirksamen
Rechtsschutz für die Wahrung der Rechte des Einzelnen zu gewährleisten44, während der
Zugang zu unabhängigen Gerichten und die gerichtliche Überprüfung grundlegende
Bestandteile der Rechtsstaatlichkeit sind.
Bei der Strukturierung und Reformierung ihrer Justizsysteme müssen die Mitgliedstaaten die
Anforderungen des einschlägigen EU-Rechts und der Rechtsprechung des EuGH vollständig
einhalten. Sie müssen zudem die vom Europarat und der Venedig-Kommission entwickelten
europäischen Standards berücksichtigen, einschließlich der aktualisierten Checkliste der
Venedig-Kommission zur Rechtsstaatlichkeit, die im Dezember 2025 angenommen wurde.
Europäische justizielle Netze und Verbände spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung und
Wahrung der Rechtsstaatlichkeit und tragen zur Entwicklung europäischer Standards bei45.
Rechtsanwälte und Rechtsanwaltskammern leisten ebenso wie Notare einen wichtigen Beitrag
zur Rechtsstaatlichkeit.
Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in der EU
Wie im EU-Justizbarometer 2026 dargelegt, zeigen Eurobarometer-Umfragen aus dem
Jahr 2026, dass sich die Wahrnehmung der Unabhängigkeit der Justiz in der breiten
Öffentlichkeit in 17 Mitgliedstaaten im Vergleich zu 2025 verbessert hat oder stabil geblieben
ist, während sie sich in zehn Mitgliedstaaten verschlechtert hat46. Bei den Unternehmen hat sich
die Wahrnehmung der Unabhängigkeit in 18 Mitgliedstaaten im Vergleich zu 2025 verbessert
oder ist stabil geblieben, und in neun Mitgliedstaaten hat sie sich verschlechtert47. In Dänemark,
Finnland, Österreich, Schweden, den Niederlanden, Deutschland, Luxemburg und Irland ist die
wahrgenommene Unabhängigkeit in der breiten Öffentlichkeit oder bei Unternehmen nach wie
vor besonders hoch (über 75 %), während sie in Kroatien und Bulgarien sehr niedrig ist (unter
30 %). Für die Erweiterungsländer lassen die Ergebnisse der Eurobarometer-Umfragen einen
sehr niedrigen bis durchschnittlichen Grad der wahrgenommenen Unabhängigkeit erkennen.
Justizräte und Verfahren für die Ernennung und Entlassung von Richtern als elementare
Garantien für die Unabhängigkeit der Justiz
Die Verfahren für die Ernennung und Entlassung von Richtern sowie die Befugnisse und die
Struktur der Justizräte sind für die Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit von zentraler
Bedeutung. Dort, wo es Justizräte gibt, dienen sie als Puffer zwischen der Justiz und anderen
Gewalten in Bereichen wie Ernennungen, Laufbahnentwicklung und Verwaltung des
Justizsystems48. Der Europarat hat europäische Standards dafür entwickelt, wie diese Räte so
gestaltet werden sollten, dass ihre Unabhängigkeit, auch in Bezug auf ihre Zusammensetzung,
44 Siehe Artikel 19 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 47 der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union.
45 Wie das Europäische Netz der Räte für das Justizwesen, das Netz der Präsidenten der Obersten Gerichtshöfe
der EU, die Vereinigung der Staatsräte und der Obersten Verwaltungsgerichte der EU, der Rat der
Anwaltschaften der Europäischen Union und die Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz
(CEPEJ) des Europarats, das Netzwerk der Staatsanwaltschaften oder vergleichbarer Institutionen bei den
obersten Gerichtshöfen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union – das NADAL-Netzwerk – und der Rat
der Notariate der Europäischen Union (CNUE).
46 EU-Justizbarometer 2026, Schaubild 48.
47 EU-Justizbarometer 2026, Schaubild 50.
48 Der EuGH hat anerkannt, dass ein Justizrat, der an einem Ernennungsverfahren teilnimmt, an dem politische
Gremien beteiligt sind, dazu beitragen kann, dieses Verfahren objektiver zu gestalten. Siehe z. B. das Urteil
des Gerichtshofs vom 2. März 2021, Rechtssache C-824/18, A.B. u. a. (Ernennung von Richtern am Obersten
Gericht – Rechtsbehelfe).
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wirksam geschützt wird49. Damit die Justizräte effizient arbeiten können, benötigen sie
ausreichende Ressourcen und administrative Unabhängigkeit.
Mehrere Mitgliedstaaten haben Maßnahmen zur Stärkung der Unabhängigkeit und Effizienz
der Justizräte vorangetrieben. In den Niederlanden schlug die Regierung vor, der Justiz einen
eigenen Haushalt zu geben und die Rolle des Ministers für Justiz und Sicherheit bei der
Ernennung der Mitglieder des Rates für das Justizwesen zu streichen. In Spanien wurden mit
der Annahme einer Stellungnahme der Venedig-Kommission zu zwei alternativen Modellen
Schritte unternommen, um den Prozess der Anpassung des Ernennungsverfahrens für die
richterlichen Mitglieder des Rates für das Justizwesen voranzubringen. In Portugal hat der Rat
für das Justizwesen angesichts der laufenden Diskussionen über die Stärkung seines
Rechtsrahmens einen Verhaltenskodex für seine Mitglieder angenommen, der darauf abzielt,
seine Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit zu wahren. In Finnland sind
Verfassungsänderungen zur weiteren Sicherung der Unabhängigkeit der Justiz in
Vorbereitung.
Was die Erweiterungsländer betrifft, so verabschiedete das Parlament in Nordmazedonien ein
neues Gesetz über den Justizrat, um eine Angleichung an europäische Standards zu erreichen.
In Serbien wurden durch Gesetzesänderungen einige der bestehenden Garantien zum Schutz
der Autonomie der Staatsanwaltschaft und der richterlichen Unabhängigkeit aufgehoben,
wodurch die Umsetzung der Verfassungsreform von 2023 behindert wurde. Nachfolgend
bestätigte die Venedig-Kommission jedoch, dass Serbien den beträchtlichen Teil seiner
Empfehlungen zu diesen Änderungen umgesetzt hat.
Gleichzeitig bestehen in Bulgarien nach wie vor Bedenken in Bezug auf den Justizrat, da keine
Schritte unternommen wurden, um die seit Langem bestehenden Probleme mit der
Zusammensetzung und Arbeitsweise des Obersten Justizrates anzugehen. In Estland
verabschiedete das Parlament die Reform des Rates, bei der die europäischen Standards jedoch
nicht berücksichtigt werden. In der Slowakei befindet sich ein Entwurf zur Änderung der
Verfassung und des Gesetzes über den Justizrat, mit dem die Gründe für die Entlassung von
Mitgliedern des Justizrats begrenzt werden sollen, im Gesetzgebungsverfahren.
Verfahren zur Ernennung und Entlassung von Richtern sind für die Unabhängigkeit der Justiz
und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit von entscheidender Bedeutung. Der EuGH hat
klargestellt, dass die Unabhängigkeit der Justiz voraussetzt, dass die Bedingungen und Regeln
für die Ernennung von Richtern ausreichen, um begründete Zweifel daran auszuschließen, ob
Richter gegenüber äußeren Einflüssen unempfänglich sind50. In mehreren Mitgliedstaaten
werden derzeit Anstrengungen zur Verbesserung der Verfahren zur Ernennung von Richtern
unternommen, auch als Folgemaßnahme zu den Empfehlungen aus dem Jahr 2025. In
Griechenland wurden die höchsten Stellen im Gerichtssystem unter Beteiligung der Justiz
besetzt. In Slowenien wurde mit dem neuen Richtergesetz die Befugnis zur Ernennung von
Richtern am Obersten Gericht vom Parlament auf den Justizrat übertragen. In Lettland werden
Maßnahmen ergriffen, um das Ernennungsverfahren für Richter am Obersten Gericht vor
ungebührlicher Einflussnahme zu schützen. Zwar gab es keine Pläne, das System zur
Ernennung von Laienrichtern in Schweden zu ändern, doch werden derzeit vom Verband
ehrenamtlicher Richterinnen und Richter Maßnahmen geprüft, um ihre Arbeitsweise in den
Gerichten zu stärken.
49 Siehe insbesondere die Empfehlung CM/Rec(2010)12 des Europarates.
50 Siehe u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 15. Juli 2021, Kommission/Polen, C-791/19, vom 20. April 2021,
Repubblika/Il-Prim Ministru, C-896/19, und vom 2. März 2021, AB u. a. (Ernennung von Richtern am
Obersten Gericht), C-824/18.
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In anderen Mitgliedstaaten kommen die Reformen der Verfahren zur Ernennung von Richtern
nur langsam voran, wobei weiterhin Bedenken hinsichtlich der Berücksichtigung europäischer
Standards bei der Ernennung von Richtern bestehen. In Malta wurde die politische Debatte
über die Ernennung des Obersten Richters zwar fortgesetzt, Reformen zur Einbeziehung der
Justiz in den Prozess stehen jedoch noch aus. In Finnland wurden in Bezug auf die Ernennung
von Laienrichtern nur begrenzte Schritte unternommen. In Bulgarien gibt die weitverbreitete
Praxis von Abordnungen weiterhin Anlass zur Sorge, da sie sich negativ auf abgeordnete
Richter auswirken kann, die Gefahr laufen, dass ihre Abordnung beendet wird. In Albanien
wurde das Überprüfungsverfahren für alle Richter und Staatsanwälte nach Abschluss der
Berufungsphase vollständig abgeschlossen, wodurch die Unabhängigkeit,
Rechenschaftspflicht und Integrität der Justiz im gesamten Justizsektor weiter gestärkt wurden.
Nach europäischen Standards ist die Kritik an Gerichtsentscheidungen zwar ein normaler
Aspekt des demokratischen Diskurses, doch sollten die Exekutive und die Legislative Kritik
vermeiden, die die Unabhängigkeit der Justiz oder das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Justiz
untergräbt51. Sowohl in den Mitgliedstaaten als auch in den Erweiterungsländern wurden
diesbezüglich Herausforderungen angesprochen. In Albanien ist die Justiz nach wie vor
widerstandsfähig, aber es kamen weiterhin Versuche der unzulässigen Einflussnahme auf die
Justizorgane und persönliche Angriffe auf Richter und Staatsanwälte vor. In Montenegro
verfügt der Rat für Justiz und Staatsanwaltschaft zwar über einen etablierten Mechanismus für
die Meldung von Fällen unzulässiger Einflussnahme, doch sind weiterhin Kritik und Angriffe
auf Strafverfolgungsbehörden und deren Entscheidungen zu verzeichnen. In Serbien nahm der
politische Druck auf die Justiz und die Staatsanwaltschaft erheblich zu, worauf die staatlichen
Stellen kaum reagierten.
Autonomie und Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft
Wenngleich sich die Struktur der nationalen Staatsanwaltschaften von Mitgliedstaat zu
Mitgliedstaat unterscheidet, sind institutionelle Garantien erforderlich, um die Autonomie der
Staatsanwaltschaft zu gewährleisten, damit sie ohne Einmischung tätig werden kann52. Diese
Autonomie ist für die Durchsetzung sowohl des nationalen als auch des europäischen
Strafrechts von entscheidender Bedeutung.
Die Reformen zur Stärkung der institutionellen Garantien für die Staatsanwaltschaft wurden in
mehreren Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Tempo fortgesetzt. In Bulgarien nahm das
Parlament Änderungen zur Einführung einer automatischen gerichtlichen Überprüfung von
Entscheidungen der Staatsanwaltschaft im Falle der Einstellung und Aussetzung von
Ermittlungen wegen Korruptionsdelikten an. Darüber hinaus wurde ein neues Gesetz
verabschiedet, um Verfahrensfragen anzugehen, die nach wie vor die vollständige
Operationalisierung eines wirksamen Mechanismus der Rechenschaftspflicht und der
strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Generalstaatsanwalts beeinträchtigen, und es wurde ein
neuer Ad-hoc-Staatsanwalt für die Untersuchung des Generalstaatsanwalts ernannt. In Spanien
wird der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Statuts des Generalstaatsanwalts, der auch
die Entkopplung der Amtszeit des Generalstaatsanwalts von der Amtszeit der Regierung
vorsieht, derzeit im Parlament erörtert. In Zypern wird die laufende Reform des Juristischen
Dienstes, die die Einrichtung der Generalstaatsanwaltschaft und die Einführung einer
wirksamen Überprüfung von Entscheidungen über den Verzicht auf Strafverfolgung oder die
Einstellung von Verfahren vorsieht, weiterhin im Parlament erörtert. In Österreich hat die
51 Europarat, Empfehlung des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zur Unabhängigkeit, Effizienz und
Verantwortung von Richtern, 17. November 2010, CM/Rec(2010)12, Rn. 18.
52 Siehe die Sammlung von Stellungnahmen und Berichten der Venedig-Kommission zu Staatsanwälten,
https://www.venice.coe.int/webforms/documents/?pdf=CDL-PI(2022)023-e.
17
Regierung einen Gesetzentwurf zur Einrichtung einer Bundesstaatsanwaltschaft zur
öffentlichen Konsultation vorgelegt, um die Staatsanwaltschaft von ihrer derzeitigen
hierarchischen Unterordnung unter das Justizministerium zu trennen. In Polen wurden
beschränkte weitere Schritte dahin gehend unternommen, das Amt des Justizministers von dem
des Generalstaatsanwalts zu trennen und die funktionale Unabhängigkeit der
Staatsanwaltschaft von der Regierung zu gewährleisten.
In einigen Bereichen wurden auch Herausforderungen ermittelt oder bestehen nach wie vor. In
der Slowakei blieb der Rechtsrahmen für die Befugnis des Generalstaatsanwalts, rechtskräftige
Entscheidungen von untergeordneten Staatsanwälten aufzuheben, unverändert. In Ungarn birgt
das Verfahren zur Wahl des Generalstaatsanwalts in Verbindung mit der hierarchischen
Struktur der Staatsanwaltschaft die Gefahr einer unzulässigen politischen Einflussnahme in
Einzelfällen.
In Montenegro hat die Regierung Verfassungsänderungen zur Stärkung der Unabhängigkeit
des Rates für Justiz und Staatsanwaltschaft verabschiedet. In Nordmazedonien nahm das
Parlament neue Änderungen des Gesetzes über den Rat der Staatsanwälte an, um die
Autonomie der Staatsanwaltschaft zu stärken, doch sind weitere Überarbeitungen erforderlich.
In Serbien bleiben die Bedenken hinsichtlich der Autonomie der Staatsanwaltschaft weiterhin
bestehen, und die Wirksamkeit und Vertraulichkeit der strafrechtlichen Ermittlungen wird
durch Mängel im Recht und in der Praxis beeinträchtigt.
Gewährleistung der Rechenschaftspflicht und Wahrung der Unabhängigkeit in
Disziplinarverfahren
Wie in der Rechtsprechung des EuGH bestätigt wurde, dürfen Disziplinarverfahren nicht als
eine Form der politischen Kontrolle der Justiz genutzt werden53. Die Garantien müssen klare
Vorschriften umfassen, die festlegen, was ein Disziplinarvergehen ist und welche Sanktionen
dafür vorgesehen sind. Disziplinarverfahren sollten von einer unabhängigen Stelle
durchgeführt werden, das Recht auf Verteidigung achten und vor Gericht anfechtbar sein54.
Mehrere Mitgliedstaaten haben die Garantien in Disziplinarverfahren verstärkt. In Tschechien
funktioniert das neue zweistufige Disziplinarverfahren für Richter, Staatsanwälte und
Gerichtsvollzieher Berichten zufolge gut. In Slowenien wurde der Disziplinarrahmen für
Richter durch die Änderungen des Gesetzes über den Justizrat und ein neues Richtergesetz mit
genaueren Begriffsbestimmungen und Verfahrensänderungen überarbeitet.
In einigen Mitgliedstaaten stellen Disziplinarmaßnahmen gegen Richter gewisse
Herausforderungen dar. In Rumänien fühlten sich einige Richter und Staatsanwälte weiterhin
übermäßigem Druck ausgesetzt, und ihre Berufsverbände gaben öffentliche Erklärungen ab, in
denen sie ein Ende des disziplinarischen Drucks auf Richter und Staatsanwälte forderten, die
ihr Recht auf freie Meinungsäußerung ausüben. Darüber hinaus wurden Richter vom Obersten
Kassations- und Gerichtshof wegen ihrer Absicht, dem Gerichtshof der Europäischen Union
Fragen vorzulegen, abgelehnt. In der Slowakei unterliegt die Reform der Disziplinarverfahren
für Richter, Staatsanwälte, Gerichtsvollzieher und Notare, mit der die Befugnisse des Justizrats
in Bezug auf die Justiz erweitert werden, einer verfassungsrechtlichen Überprüfung.
Bemühungen zur Verbesserung der Qualität und Effizienz der Justiz
53 Diesen Grundsatz hat der EuGH in Rechtssachen bekräftigt, die die Disziplinarkammer des Obersten Gerichts
Polens (Urteil des Gerichtshofs vom 5. Juni 2023, Kommission/Polen, C-204/21) und die Justizinspektion
Rumäniens (Urteile des Gerichtshofs vom 11. Mai 2023, Inspecția Judiciară, C-817/21 und vom 18. Mai 2021,
Asociația „Forumul Judecătorilor din România“ u. a./ Inspecția Judiciară u. a., C-83/19) betrafen.
54 Urteil vom 25. Juli 2018, LM, C-216/18 PPU, Rn. 67.
18
Das Justizsystem benötigt ausreichende Ressourcen, um effizient arbeiten zu können. Dazu
gehören die notwendigen Investitionen in die physische und technische Infrastruktur sowie die
Sicherstellung von qualifiziertem, gut ausgebildetem und angemessen vergütetem Personal.
Die Mitgliedstaaten haben weiterhin in ihre Justizsysteme investiert, oftmals trotz eines
restriktiven Haushaltsumfelds, in mehreren Fällen mit Unterstützung der EU im Rahmen ihrer
Aufbau- und Resilienzpläne.
In Deutschland wurden mit dem neuen Pakt für den Rechtsstaat und einer gemeinsamen
Kampagne zur Anwerbung qualifizierten Personals wichtige Schritte unternommen, um die
Ressourcen der Justiz aufzustocken und Herausforderungen bei der Einstellung anzugehen. In
Belgien verabschiedete das Parlament ein Gesetz, um Stellen im Justizwesen attraktiver zu
machen, indem die Beschäftigungsbedingungen stärker an die von Beamten außerhalb des
Justizwesens angeglichen werden. In den Niederlanden wird die Justiz ab 2027 höhere
Mittelzuweisungen erhalten, um die Arbeitsbedingungen im Justizsystem zu verbessern und
den Personalmangel zu beheben. In Griechenland wird mit der Einstellung von Staatsanwälten
der Personalmangel gemildert. Allerdings stellen angemessene Ressourcen nach wie vor eine
wiederkehrende Herausforderung dar. Beispielsweise finden in Portugal Neueinstellungen für
Richter- und Staatsanwaltsstellen statt, doch bestehen nach wie vor Bedenken hinsichtlich des
Mangels an Justizbediensteten und der sich verschlechternden Sicherheits- und sonstigen
Bedingungen in den Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaften. In Estland stellt die
Arbeitsbelastung innerhalb der Justiz nach wie vor eine Herausforderung dar, wobei
inzwischen Auswahlverfahren zur Besetzung freier Stellen angekündigt wurden.
Die Höhe der Richterbesoldung kann sich auf die Unabhängigkeit der Justiz auswirken und ist
auch für die Attraktivität des Richterberufs von Bedeutung55. In Schweden einigten sich das
Staatliche Amt für Gerichtsadministration und die Richtergewerkschaft auf einen neuen
Tarifvertrag, in dem die bestehenden Garantien präzisiert und zusätzliche Maßnahmen zur
Unterstützung der Unabhängigkeit der Justiz in Bezug auf das Besoldungssystem der Richter
eingeführt werden. In Ungarn wurden die Gehälter im Justizsystem weiter erhöht, während
keine Maßnahmen ergriffen wurden, um sicherzustellen, dass solche Erhöhungen in
strukturierter Weise durchgeführt werden.
Die Digitalisierung kann die Justizsysteme stärken, sie zugänglicher, effizienter und
widerstandsfähiger machen und ihre Möglichkeiten, gegenwärtige und künftige
Herausforderungen zu bewältigen, verbessern. Digitalisierungsinitiativen wurden in Irland,
Griechenland, Luxemburg, Frankreich, Slowenien und Estland weiter vorangetrieben. In
Belgien, Bulgarien, Kroatien, Deutschland, Italien, Portugal und Finnland kommen die
Projekte zur Verbesserung des Digitalisierungsgrads zwar voran, doch bestehen nach wie vor
einige Lücken und Herausforderungen. In einigen Mitgliedstaaten ist die Umsetzung jedoch
nach wie vor im Rückstand. In Tschechien kam es bei den Bemühungen um die Digitalisierung
des Justizsystems weiterhin zu Verzögerungen, wobei die Interessenträger auf die mangelnde
Interoperabilität zwischen den Systemen der verschiedenen Gerichte und die häufig
unvollständige oder uneinheitliche Online-Veröffentlichung von Gerichtsurteilen hinwiesen.
In Malta kommen die Investitionen in die Digitalisierung der Justiz nur in begrenztem Tempo
voran, und eine Reihe von Systemen muss noch eingeführt werden. In Spanien wurden die
Arbeiten zur weiteren Verbesserung des hohen Digitalisierungsgrads der Justiz fortgesetzt,
während die begrenzte Interoperabilität zwischen nationalen und regionalen
Fallbearbeitungssystemen nach wie vor eine Herausforderung darstellt.
55 Urteil des EuGH vom 25. Februar 2025 in den verbundenen Rechtssachen C-146/23 und C-374/23, in dem
der Gerichtshof klargestellt hat, dass nach Artikel 19 Absatz 1 EUV die Modalitäten für die Bestimmung der
Richterbesoldung objektiv, vorhersehbar, beständig, transparent und gesetzlich verankert sein müssen.
19
Albanien, Montenegro und Nordmazedonien stehen weiterhin vor Herausforderungen bei der
Sicherstellung ausreichender personeller Ressourcen im Justizwesen. In Serbien ist die
Umsetzung der IT-Lösung für das neue Fallbearbeitungssystem der Staatsanwaltschaft im
Gange.
Einer effizienten Justiz gelingt es, Fälle abzuarbeiten, Rückstände abzubauen und gerichtliche
Entscheidungen zeitnah zu erlassen. Dies ist für den Schutz von Rechten, die Rechtssicherheit
und das Vertrauen der Öffentlichkeit von wesentlicher Bedeutung. Übermäßig langwierige
Gerichtsverfahren und Verfahrensrückstau können sich auch negativ auf das
Unternehmensumfeld auswirken. In einigen Mitgliedstaaten werden Maßnahmen zur
Steigerung der Effizienz durchgeführt. In Kroatien wurden einige Schritte unternommen, um
die Effizienz der Justiz zu verbessern, während der Verfahrensrückstau und die Dauer der
Gerichtsverfahren nach wie vor Anlass zu ernster Besorgnis geben. In Griechenland umfassen
die Bemühungen zur Entlastung der Zivilgerichte und zur Verringerung der Verzögerungen die
Übertragung nichtstreitiger Rechtssachen an Rechtsanwälte und Notare, die digitale
Veröffentlichung von Testamenten und Änderungen der Zivilprozessordnung. In Spanien zeigt
die Umsetzung des neuen Gesetzes über die Effizienz der Justiz bereits positive Ergebnisse,
auch wenn es Herausforderungen im Zusammenhang mit den Ressourcen und der Kohärenz
der Umsetzung in den Regionen gibt. In Frankreich werden Reformen zur Verbesserung der
Effizienz des Justizsystems in Erwägung gezogen, während die Interessenträger Bedenken
äußern, dass diese eine Beschränkung des Rechts auf Einlegung von Rechtsmitteln darstellen
könnten.
Während in einigen Mitgliedstaaten Verbesserungen in Bezug auf die Dauer von
Gerichtsverfahren zu verzeichnen waren, z. B. in Rumänien, bestehen in anderen
Mitgliedstaaten nach wie vor seit Langem bestehende Herausforderungen. In Belgien und
Portugal sind Maßnahmen zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren noch anhängig. In
Italien setzte sich der positive Trend zur Verkürzung der Dispositionszeit zwar fort, die Dauer
der Gerichtsverfahren ist jedoch nach wie vor ein ernstes Problem.
In Nordmazedonien ging die Effizienz des Justizsystems weiter zurück, da die Verfahrensdauer
in fast allen Fallkategorien mit Ausnahme der Strafsachen zunahm. In Serbien ist die Effizienz
des Justizsystems in Zivil- und Handelssachen nach wie vor stabil, aber bei Strafsachen ist ein
negativer Trend zu verzeichnen. Auf gravierende Herausforderungen bei der Bearbeitung von
Verwaltungsrechtsfällen und Verfassungsbeschwerden wurde nicht reagiert.
Zugang zur Justiz und die Rolle der Rechtsanwälte im Justizsystem
Rechtsanwälte, Rechtsanwaltskammern, Notare und andere Rechtsberufe sind für einen
wirksamen Rechtsstaat von wesentlicher Bedeutung. Wie der EuGH anerkannt hat, stellen das
Anwaltsgeheimnis und die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und
Mandant allgemeine Grundsätze des Unionsrechts dar, die eng mit den Verteidigungsrechten
und der geordneten Rechtspflege verbunden sind56. Im Jahr 2025 nahm der Europarat das
Europäische Übereinkommen über den Rechtsanwaltsberuf an, in dem erstmals Garantien
kodifiziert werden, mit denen sichergestellt werden soll, dass Rechtsanwälte unabhängig von
der Exekutive und anderen unzulässigen Einflüssen handeln können57.
Zwar ist die Unabhängigkeit der Rechtsanwälte in der EU im Allgemeinen gewährleistet,
sodass sie ihre Tätigkeiten der Beratung und Vertretung ihrer Mandanten frei ausüben können,
56 Rechtssache C-155/79, AM & S Europe Ltd/Kommission, Rn. 18-21; Rechtssache C-550/07 P, Akzo Nobel
Chemicals und Akcros Chemicals/Kommission, Rn. 42-46 und 54; Rechtssache C-694/20, Orde van Vlaamse
Balies u. a., Rn. 26-30 und 34-36.
57 CM(2024)191-add1final. Bis Juni 2026 hatten 24 EU-Mitgliedstaaten das Übereinkommen unterzeichnet.
20
doch bestehen nach wie vor Herausforderungen. In Belgien fordern Rechtsanwälte nach wie
vor zusätzliche Verfahrensgarantien, um ihre Unabhängigkeit und ihr Amtsgeheimnis zu
schützen. In den Niederlanden wurde das System der visuellen Überwachung von Gesprächen
zwischen Rechtsanwälten und Mandanten in Hochsicherheitsgefängnissen aufgrund von
Bedenken von Rechtsanwälten geändert.
Die Verfügbarkeit von Prozesskostenhilfe und die Höhe der Gerichtskosten beeinflussen den
Zugang zur Justiz maßgeblich. In mehreren Mitgliedstaaten werden Schritte unternommen, um
das System der Prozesskostenhilfe zu verbessern, z. B. in Lettland, wo der Zugang zu
Prozesskostenhilfe in Verfahren vor dem Verfassungsgericht erweitert wurde. In Dänemark
setzte der Justizrat seine Arbeit an der Überprüfung des Systems der Prozesskostenhilfe fort,
und in Irland wurden mit der laufenden Ausarbeitung des Gesetzes zur Reform des Zivilrechts
weitere Schritte unternommen, um die Prozesskosten zu senken, während eine Überprüfung
des Systems der Prozesskostenhilfe in Zivilsachen veröffentlicht wurde und eine Reform des
Systems der Prozesskostenhilfe in Strafsachen geplant ist. In Bulgarien wurde durch
Änderungen der Vorschriften über die Prozesskostenhilfe die Vergütung von Rechtsanwälten
erhöht. In Litauen wurden die Gespräche über die Höhe der Vergütung von Anbietern von
Prozesskostenhilfe im Jahr 2026 ausgesetzt, und die vorgesehenen neuen Funktionen des
Informationssystems für Prozesskostenhilfe, mit denen der Verwaltungsaufwand für Anbieter
von Prozesskostenhilfe verringert werden soll, sind für dieses Jahr geplant.
3.2 Rahmen für die Korruptionsbekämpfung
Korruption untergräbt die Sicherheit, den fairen Wettbewerb und den Wohlstand, führt zu einer
schlechteren Qualität öffentlicher Dienste sowie zu Verzerrungen bei der Vergabe öffentlicher
Mittel und sorgt dafür, dass die Menschen das Vertrauen in die Demokratie, die öffentlichen
Institutionen und die Rechtsstaatlichkeit verlieren. Sie steht häufig im Zusammenhang mit
anderen Straftaten, etwa Geldwäsche und Drogenhandel, und ist eines der wichtigsten
Instrumente, mit denen organisierte kriminelle Vereinigungen Institutionen und die legale
Wirtschaft unterwandern und beeinflussen. Ein umfassender Ansatz zur
Korruptionsbekämpfung beruht auf einer Kombination aus präventiven und repressiven
Maßnahmen in einem soliden rechtlichen und institutionellen Rahmen und wirksamen
Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen.
Korruptionswahrnehmung in der EU
Die Ergebnisse des Korruptionswahrnehmungsindexes zeigen immer wieder, dass acht der
20 Länder, die im internationalen Vergleich am besten abschneiden, EU-Mitgliedstaaten sind58;
allerdings bestehen nach wie vor Unterschiede59. Die Erweiterungsländer schneiden in dieser
Rangliste unterdurchschnittlich ab60. Die Eurobarometer-Umfragen von 2026 zum Thema
Korruption zeigen, dass Korruption für die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen in
der EU nach wie vor Anlass zu großer Besorgnis ist. Etwa sieben von zehn Unionsbürgerinnen
bzw. Unionsbürgern (71 %) sind der Ansicht, dass Korruption in ihrem Land weitverbreitet ist,
und nach Auffassung von beinahe fünf von zehn Europäerinnen bzw. Europäern (48 %) hat die
Korruption in ihrem Land zugenommen. Nur 35 % der Bürgerinnen und Bürger sind der
Meinung, dass die Bemühungen ihrer Regierung zur Korruptionsbekämpfung wirksam sind.
58 Genau wie im Vorjahr sind acht Mitgliedstaaten in den Top 20 vertreten. Drei Mitgliedstaaten (Dänemark,
Finnland und Schweden) erreichen 80/100 oder mehr auf dem Index, während andere (Luxemburg,
Niederlande, Deutschland, Estland und Irland) mehr als 70/100 erreichen.
59 Werte unter 50 sind in Malta (49), Slowakei (48), Kroatien (47), Rumänien (45), Bulgarien (40) und Ungarn
(40) zu verzeichnen.
60 Werte unter 50 sind in Montenegro (46), Nordmazedonien (40), Albanien (39) und Serbien (33) zu
verzeichnen.
21
Gleichfalls ist nach Auffassung der meisten europäischen Unternehmen (65 %) das Problem
der Korruption in ihrem Land weitverbreitet, und nur etwa die Hälfte der Unternehmen (53 %)
ist der Ansicht, dass es wahrscheinlich ist, dass korrupte Personen oder Unternehmen gefasst
oder bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft angezeigt werden.
Stärkung des strategischen und rechtlichen Rahmens für die Korruptionsbekämpfung und
Stärkung der Kapazitäten der Institutionen
Die Bedeutung einer wirksamen und koordinierten Korruptionsbekämpfungspolitik ist im
internationalen Recht anerkannt61. Durch nationale Strategien können die Mitgliedsländer
einen umfassenden und kohärenten Ansatz verfolgen, bei dem Maßnahmen zur
Korruptionsbekämpfung in allen einschlägigen Politikbereichen integriert werden. Dank der
Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung wird ihre Annahme bis Juni 2029 verbindlich. Fast alle
Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer verfügen derzeit über nationale Strategien zur
Korruptionsbekämpfung und sind dabei, diese umzusetzen62. Irland hat seine erste
Korruptionsbekämpfungsstrategie, Italien eine neue Strategie und Spanien seinen ersten
staatlichen Plan zur Korruptionsbekämpfung verabschiedet.
Um wirksam gegen Korruption vorzugehen, sind sowohl ein solider Rechtsrahmen als auch
unabhängige Stellen erforderlich, die diesen durchsetzen. Insgesamt sind die Rechtsrahmen in
den Mitgliedstaaten und den in diesem Bericht berücksichtigten Erweiterungsländern gut
entwickelt, und es werden weitere Anstrengungen unternommen oder geplant, um spezifische
Lücken zu schließen. Die Umsetzung der Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung in nationales
Recht bietet den Mitgliedstaaten eine weitere Gelegenheit, ihre Rechtsrahmen zu stärken und
zu harmonisieren.
Mehrere Mitgliedstaaten haben Strafrechtsreformen vorangebracht, um verstärkt gegen
Korruption vorzugehen. In Schweden hat die Regierung weitere Gesetzesreformen
vorgeschlagen, um im Einklang mit internationalen Empfehlungen den strafrechtlichen
Rahmen zu stärken und die Rechenschaftspflicht für Korruption zu verbessern. In Spanien wird
derzeit im Parlament eine Überarbeitung der Strafprozessordnung behandelt, mit der
Strafverfahren effizienter gestaltet werden sollen. Bulgarien hat mehrere Gesetzesänderungen
angenommen, mit denen internationale Empfehlungen hinsichtlich von Auslandsbestechung
umgesetzt werden.
In einigen wenigen Ländern bestehen nach wie vor Mängel. In der Slowakei wurde zwar die
Strafrechtsreform von 2024 angepasst, um den Schutz der finanziellen Interessen der EU zu
gewährleisten, und die slowakische Regierung hat sich aktiv dafür eingesetzt; allerdings geben
das Strafrecht und die institutionellen Reformen von 2024 nach wie vor Anlass zu besonderen
Bedenken hinsichtlich der Korruptionsbekämpfung, und bereits ermittelte Risiken bestehen
weiterhin. In Nordmazedonien wurden Änderungen des Strafgesetzbuchs angenommen, die im
61 Die Vertragsparteien des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (United Nations
Convention against Corruption, UNCAC) sind verpflichtet, in Übereinstimmung mit den wesentlichen
Grundsätzen ihrer Rechtsordnung wirksame und abgestimmte politische Konzepte zur
Korruptionsbekämpfung zu entwickeln und umzusetzen oder weiterhin anzuwenden; diese Konzepte müssen
die Beteiligung der Gesellschaft fördern und die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit, der ordnungsgemäßen
Verwaltung öffentlicher Angelegenheiten und öffentlicher Vermögensgegenstände, der Integrität,
Transparenz und Rechenschaftspflicht widerspiegeln. Alle Mitgliedstaaten und die EU sind Vertragsparteien.
Insbesondere müssen die Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie (EU) 2026/1021 zur Bekämpfung der
Korruption bis zum 1. Juni 2029 über eine nationale Strategie zur Korruptionsbekämpfung verfügen
(Artikel 21).
62 Derzeit verfügen 23 Mitgliedstaaten über spezielle Strategien oder Programme zur Korruptionsbekämpfung;
in den meisten anderen Mitgliedstaaten sind Korruptionsbekämpfungskomponenten in anderen nationalen
Strategien und Aktionsplänen enthalten.
22
Vergleich zum vorherigen Rechtsrahmen einige Mängel aufwiesen; derzeit wird eine
umfassende Reform vorbereitet.
Mehrere Mitgliedstaaten unternehmen Schritte zur Stärkung ihrer
Korruptionsbekämpfungseinrichtungen. In Belgien wurde dem Parlament ein
Legislativvorschlag zur Schaffung einer neuen Abteilung innerhalb der föderalen
Staatsanwaltschaft mit zweckgebundenen Mitteln für die Untersuchung schwerer Finanz- und
Wirtschaftskriminalität vorgelegt. In Zypern wurde die Unabhängige Behörde zur
Korruptionsbekämpfung durch die Annahme neuer Rechtsvorschriften für Einstellungen
gestärkt. Spanien hat das Gesetzgebungsverfahren zur Einrichtung der Unabhängigen Behörde
für Integrität in öffentlichen Ämtern als zentrale Stelle für die Verhütung, Überwachung und
Verfolgung von Korruption eingeleitet. In Lettland wurden die Zuständigkeiten des Amtes für
Verhütung und Bekämpfung von Korruption im Hinblick auf eine verbesserte Risikoanalyse
gestärkte. Bulgarien hat ein neues Gesetz zur Korruptionsbekämpfung verabschiedet, mit dem
die Kommission für Korruptionsbekämpfung wieder eingesetzt und mit stärkeren Garantien
für ihre politische Unabhängigkeit ausgestattet wird. In Ungarn zielen neue Rechtsvorschriften
darauf ab, die Befugnisse der Integritätsbehörde zu stärken und sicherzustellen, dass sie
Zugang zu den für ihre Arbeit erforderlichen Daten hat.
Um gegen immer komplexere Korruptionsfälle vorzugehen, müssen
Strafverfolgungsbehörden, Staatsanwaltschaften und die Justiz ausreichend spezialisiert und
ausgestattet sein. In Spanien wurden neue Richter- und Staatsanwaltsposten geschaffen, um die
Bearbeitung von Korruptionsfällen zu verbessern. In Malta wurde die Personalausstattung von
Polizei und Generalstaatsanwaltschaft verbessert; die Fähigkeit der Ständigen Kommission
gegen Korruption, wirksam zur Ermittlung und Verfolgung von Korruptionsfällen beizutragen,
ist jedoch nach wie vor begrenzt. In einigen wenigen Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor
Herausforderungen. In Irland bestehen nach wie vor Herausforderungen in Bezug auf die
Ressourcen für die Ermittlung und Verfolgung von Korruptionsdelikten. In Österreich gelten
gewisse Meldepflichten und die neuen Vorschriften über die Beschlagnahme elektronischer
Geräte als Belastung für die Strafverfolgungsbehörden.
Die enge Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden und anderen Behörden63 sowie
der Zugang zu Informationen und die Verknüpfung von Datenbanken sind für die
Korruptionsbekämpfung von entscheidender Bedeutung. In Irland funktioniert die
Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden reibungslos. In Finnland haben das
Nationale Kriminalamt, die Steuerbehörde und die Wettbewerbs- und Verbraucherbehörde ihre
Zusammenarbeit im Bereich der Korruptionsprävention verstärkt.
Die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Behörden und der EUStA ist in den
teilnehmenden Mitgliedstaaten insgesamt gut. Darüber hinaus hat die EUStA nun in Polen und
Schweden vollständig ihre Arbeit aufgenommen, um Straftaten zum Nachteil der finanziellen
Interessen der Union zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen. Am 29. Mai 2026 hat
Ungarn mitgeteilt, sich an der Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen
Staatsanwaltschaft (EUStA) beteiligen zu wollen [und die Kommission hat dementsprechend
einen Beschluss erlassen, der die Beteiligung Ungarns bestätigt].
In Irland enthält das Regierungsprogramm von 2025 eine Verpflichtung, der EUStA
beizutreten.
In Albanien hat sich der institutionelle Rahmen für die Korruptionsprävention verbessert, die
Koordinierung zwischen den für Korruption und Strafverfolgung zuständigen Institutionen ist
63 Beispielsweise zentrale Meldestellen sowie Steuer-, Prüfungs-, Wettbewerbs- und andere
Verwaltungsbehörden.
23
jedoch nach wie vor unzureichend. In Montenegro haben sich die Wirksamkeit und
Koordinierung der Strafverfolgungsbehörden im Bereich der Korruption verbessert. In Serbien
geben Hindernisse für das wirksame Funktionieren der Staatsanwaltschaft für organisierte
Kriminalität und Versuche der ungebührlichen Einflussnahme Grund zu Besorgnis.
Beseitigung von Hindernissen für strafrechtliche Ermittlungen und Strafverfolgungen und
Verbesserung der Erfolgsbilanz bei der Bekämpfung von Korruption auf hoher Ebene
Die wirksame Untersuchung und Verfolgung von Korruption ist von entscheidender
Bedeutung, um die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit
in die Rechtsstaatlichkeit aufrechtzuerhalten. Laut der Eurobarometer-Sonderumfrage zur
Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zur Korruption sind etwa zwei Drittel der
Europäerinnen und Europäer (69 %) der Ansicht, dass Korruptionsfälle auf hoher Ebene nicht
ausreichend verfolgt werden. Die wirksame Ermittlung bei und Verfolgung von
Korruptionsfällen kann durch rechtliche Mängel wie unklare oder aufwendige Verfahren zur
Aufhebung der Immunität oder kurze Verjährungsfristen behindert werden. Diese Hindernisse
sind bei komplexen Korruptionsfällen besonders problematisch, da sie zu Verzögerungen
führen und die wirksame Verfolgung untergraben können.
Mehrere Mitgliedstaaten haben ihre Bemühungen um eine wirksamere Untersuchung und
Verfolgung von Korruptionsdelikten verstärkt, unter anderem durch die Zuweisung
zusätzlicher Ressourcen. In Frankreich werden derzeit die Anstrengungen zur strafrechtlichen
Verfolgung von Korruption verstärkt, auch in Bezug auf Fälle auf hoher Ebene, wobei den
Ermittlungsbehörden zusätzliche personelle Ressourcen zugewiesen und neue
Rechtsinstrumente eingeführt werden. Die Personalausstattung der Dienststellen, die im
Bereich der Korruptionsbekämpfung tätig sind, wurde in Luxemburg erheblich ausgebaut. In
Kroatien wurden mehrere Gesetze überarbeitet, darunter das Gesetz über das Amt zur
Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität, und es wurden institutionelle
Änderungen eingeführt, um Korruptionsermittlungen und die Strafverfolgungen von
Korruptionsfällen effizienter zu gestalten.
In anderen Mitgliedstaaten bestehen weiterhin Hindernisse für die wirksame Untersuchung und
Verfolgung von Korruptionsfällen, insbesondere auf hoher Ebene. In Malta wurden neue
Ermittlungen und Strafverfolgungsmaßnahmen eingeleitet, und es werden weitere
Anstrengungen unternommen, um die Ermittlungskapazitäten zu erhöhen; allerdings fehlt noch
eine solide Erfolgsbilanz bei rechtskräftigen Urteilen in Korruptionsfällen. Während in
Rumänien bei der Verfolgung sowohl von Kleinkorruption als auch von Korruption auf hoher
Ebene weiterhin Erfolge erzielt werden, haben Urteile des Obersten Kassations- und
Gerichtshofs über Verjährungsfristen dazu geführt, dass nachgeordnete Gerichte
Korruptionsverfahren eingestellt und Verurteilungen aufgehoben haben, auch bei
Korruptionsfällen auf hoher Ebene. Bulgarien und Ungarn müssen eine solide Erfolgsbilanz
bei Ermittlungen, Strafverfolgungen und rechtskräftigen Verurteilungen in Fällen von
Korruption auf hoher Ebene erst noch nachweisen. In der Slowakei haben sich die Kapazitäten
zur Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Korruption auf hoher Ebene weiter
verschlechtert und die Zahl der aufgedeckten und strafrechtlich verfolgten Korruptionsfälle ist
stark zurückgegangen.
In Albanien wurden im Rahmen der besonderen Korruptionsbekämpfungsstruktur (SPAK)
weiterhin gute Ergebnisse bei der Bekämpfung der Korruption auf hoher Ebene erzielt und eine
solide Erfolgsbilanz bei Ermittlungen, Strafverfolgungen und Verurteilungen aufgebaut. Trotz
der jüngsten Bemühungen zur Untersuchung und Verfolgung von Korruption stellen
Verzögerungen bei Gerichtsverfahren, die geringe Zahl rechtskräftiger Verurteilungen und
begrenzte Ressourcen in Nordmazedonien nach wie vor Hindernisse für eine solide
24
Erfolgsbilanz bei Korruptionsfällen auf hoher Ebene dar. In Montenegro ist die Zahl der
rechtskräftigen Urteile und Verurteilungen in Fällen von Korruption auf hoher Ebene
gestiegen. In Serbien bestehen nach wie vor Herausforderungen, wenn es darum geht, solide
Erfolge bei Ermittlungen, Anklageerhebungen und rechtskräftigen Verurteilungen in
Korruptionsfällen auf hoher Ebene zu erzielen.
Bekämpfung der Korruption, eines Wegbereiters der organisierten Kriminalität
Kriminelle Organisationen setzen auf Korruption, um ihre Ziele zu verfolgen, und untergraben
sowohl öffentliche als auch private Einrichtungen. Die Bekämpfung der Gefahr, dass die
organisierte Kriminalität den öffentlichen Sektor unterwandert oder ungebührlichen Einfluss
auf ihn ausübt, hat für mehrere Mitgliedstaaten nach wie vor hohe Priorität. In Schweden wurde
aufgrund der zunehmenden Gefahr, dass die organisierte Kriminalität öffentliche Dienste durch
korrupte Praktiken unterwandert, eine Reihe von Maßnahmen verabschiedet, darunter neue
Verpflichtungen für Gemeinden und Regionen, Politiker vor Bedrohungen und Gewalt zu
schützen. In den Niederlanden ist die Bekämpfung der Korruption im Zusammenhang mit der
organisierten Kriminalität nach wie vor eine wichtige Priorität und im März 2026 wurde eine
nationale Risikobewertung zu Korruptionsrisiken im Zusammenhang mit der Unterwanderung
durch die organisierte Kriminalität veröffentlicht. In Frankreich wird ein Gesetz umgesetzt, mit
dem mehrere Maßnahmen zur besseren Bekämpfung von Korruption im Zusammenhang mit
organisierter Kriminalität eingeführt wurden.
Stärkung der Korruptionsprävention und des Integritätsrahmens
Die Korruptionsprävention beginnt mit starken Institutionen, die den Grundsätzen der
Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht folgen. Vor diesem Hintergrund sind für den
Kampf gegen Korruption mehr Transparenz, Ethik und Integrität in den Behörden sowie
spezifische Maßnahmen in Bezug auf Interessenkonflikte, Lobbyarbeit und den Drehtüreffekt
von entscheidender Bedeutung.
- Vermeidung von Interessenskonflikten
Interessenkonflikte entstehen, wenn ein Beamter ein privates oder berufliches Interesse hat,
das die unparteiische und objektive Ausübung seiner Pflichten beeinträchtigen könnte. Um
solche Situationen zu vermeiden, haben die meisten Mitgliedstaaten Maßnahmen ergriffen, die
ein breites Spektrum gewählter und ernannter Amtsträger abdecken. In einigen Mitgliedstaaten
wurde der Integritätsrahmen durch Verhaltenskodizes64 und Maßnahmen zur Vermeidung von
Interessenkonflikten ergänzt. In Zypern wird derzeit eine umfassende Strategie für die
Integrität von Personen in hohen Ämtern der Exekutive ausgearbeitet. In der Slowakei wurde
im August 2025 ein Verhaltenskodex für Personen in hohen Ämtern angenommen. In Spanien
wurden Rechtsvorschriften ausgearbeitet, mit denen der Rat für Transparenz und gute
Regierungsführung gestärkt und eine umfassende Regelung zur Vermeidung von
Interessenkonflikten im öffentlichen Sektor geschaffen wird. In Bulgarien wurden weitere
Maßnahmen zur Stärkung der Integrität von Polizei und Justiz ergriffen, einschließlich
überarbeiteter Ethikkodizes. Hinsichtlich der Erweiterungsländer wurden in Albanien die
Rechtsvorschriften über Interessenkonflikte überarbeitet, um sie an europäische Standards und
den Besitzstand der EU anzugleichen.
Unterdessen bestehen in einigen Mitgliedstaaten nach wie vor Mängel, da die Vorschriften
über Interessenkonflikte unvollständig oder Reformen ins Stocken geraten sind. Nachdem das
Verfassungsgericht Änderungen der Rechtsvorschriften über Interessenkonflikte aus
verfahrensrechtlichen Gründen für verfassungswidrig erklärt hatte, wurden in Tschechien
64 Siehe Empfehlung des Europarates Rec(2000)10 über Verhaltenskodizes für Amtsträger.
25
keine Schritte unternommen, um die Überarbeitung dieser Rechtsvorschriften wieder
aufzunehmen. In Malta gibt es zwar Maßnahmen, um Interessenkonflikte in der öffentlichen
Verwaltung zu vermeiden und zu bewältigen, nach Ansicht einiger Interessenträger fehlen
jedoch ausreichende Überprüfungsmechanismen. In Irland befindet sich das Gesetz zur Reform
der Ethikvorschriften noch in der Vorbereitung. In Italien wurde der Entwurf eines Gesetzes
über Interessenkonflikte bislang nicht verabschiedet.
- Lobbying und Drehtüreffekt
Lobbyarbeit kann bei der Politikgestaltung eine legitime Rolle spielen, wenn sie Fachwissen
und Perspektiven zur öffentlichen Entscheidungsfindung beiträgt. Um Rechenschaftspflicht zu
gewährleisten, eine inklusive Entscheidungsfindung zu unterstützen und ungebührliche oder
verdeckte Einflussnahme zu verhindern, muss diese Rolle mit starken Schutzmaßnahmen für
Transparenz und Integrität einhergehen65.
Die Entwicklungen in diesen Bereichen wurden fortgesetzt; einige Mitgliedstaaten haben ihre
Transparenzvorschriften für Lobbyarbeit überarbeitet, Transparenzregister eingerichtet oder
erweitert und arbeiten derzeit neue Rechtsvorschriften aus. In Tschechien verläuft die
Umsetzung der Rechtsvorschriften über Lobbyarbeit, die im Juli 2025 in Kraft getreten sind
und ein Transparenzregister umfassen, planmäßig. In Luxemburg traten im September 2025
die Vorschriften über Lobbyarbeit in Kraft, mit denen die Pflicht, Treffen zu melden, auf die
Mitglieder des Parlaments ausgeweitet wurde. In Portugal wurde ein neues Gesetz über
Lobbyarbeit verabschiedet, allerdings noch kein Lobbyregister eingerichtet. In Schweden
wurden Rechtsvorschriften erlassen, nach denen Lobbyisten verpflichtet sind, ihre Kontakte zu
politischen Entscheidungsträgern zu registrieren und offenzulegen. In Rumänien wurden für
Mitglieder des Parlaments neue Vorschriften über Lobbyarbeit eingeführt.
In einigen Mitgliedstaaten werden das Fehlen umfassender Vorschriften für Lobbytätigkeiten
oder Mängel bei der Durchsetzung bestehender Vorschriften als Schwerpunktbereich für
Verbesserungen angesehen. In Frankreich gelten die Offenlegungspflichten weiterhin nur für
Lobbyisten und nicht für Beamte auf höchster geschäftsführender Ebene. In Polen, Österreich,
Belgien, Dänemark und Malta gab es keine weiteren Schritte zur Stärkung der
Lobbyvorschriften. In Spanien steht die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zur Regulierung
der Lobbyarbeit durch das Parlament noch aus. In Kroatien wurden die Mittel für die Kontrolle
von Lobbytätigkeiten erhöht, es bestehen jedoch nach wie vor Herausforderungen, unter
anderem in Bezug auf die Informationen in Lobbyregistern. In Griechenland laufen zwar weiter
Umsetzungs- und Informationsmaßnahmen, doch wurden bezüglich der Definition des Begriffs
„Lobbyist“ keine Gesetzesänderungen vorgenommen, und die Zahl der registrierten
Lobbyisten ist nach wie vor niedrig. In Zypern wird die Überwachung des Gesetzes über
Lobbyarbeit verstärkt. Obwohl erste Schritte zur Ausarbeitung eines Gesetzentwurfs
unternommen wurden, ist Lobbyarbeit in der Slowakei nach wie vor nicht reguliert.
Vorschriften über den „Drehtüreffekt“ zwischen öffentlichen und privaten Funktionen sind
nach wie vor ein Schwerpunktbereich. Mehrere Mitgliedstaaten erwägen strengere
Beschränkungen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst und längere Karenzzeiten, um die
Durchsetzung zu verbessern und das Risiko von Interessenkonflikten zu verringern. In den
Niederlanden sind überarbeitete Vorschriften über den Drehtüreffekt für Minister und
Staatssekretäre in Kraft getreten und werden angewandt. In Zypern laufen Initiativen zur
65 Im Dezember 2023 schlug die Kommission eine Richtlinie über die Interessenvertretung im Auftrag von
Drittländern vor, um hohe Transparenz- und Rechenschaftsstandards im Binnenmarkt für
Interessenvertretungstätigkeiten, einschließlich Lobbying, zu schaffen, wenn diese von Regierungen von
Drittländern ausgehen, und um die Erbringung solcher Tätigkeiten in allen Mitgliedstaaten zu erleichtern
(C/2023/8626).
26
Erweiterung der Personengruppe, die nach dem Ausscheiden aus dem Dienst einer Kontrolle
unterliegen. In Rumänien wurden neue Rechtsvorschriften über den Drehtüreffekt
verabschiedet, die für ein breites Spektrum öffentlicher Bediensteter Beschränkungen vor und
nach dem Ausscheiden aus dem Dienst vorsehen; darüber hinaus wird derzeit ein neuer
Verhaltenskodex für die Regierung umgesetzt. In anderen Mitgliedstaaten sind die Gespräche
noch nicht vorangeschritten. In Tschechien sind die technischen Arbeiten an einer möglichen
künftigen Überarbeitung der Vorschriften über den Drehtüreffekt noch nicht abgeschlossen. In
Schweden gab es keinen Vorschlag zur Änderung der Vorschriften über den Drehtüreffekt, und
in Dänemark ist nicht geplant, für Minister Vorschriften über den Drehtüreffekt einzuführen.
- Offenlegung von Vermögenswerten und Interessen
Vermögens- und Interessenerklärungen von Beamten verbessern die Transparenz und
Rechenschaftspflicht im öffentlichen Sektor und tragen somit zu Integrität und
Korruptionsprävention bei. Wirksame Offenlegungs- und Überprüfungssysteme können die
Aufdeckung von Interessenkonflikten, Unvereinbarkeiten und Korruption erleichtern. Der
Anwendungsbereich, die Transparenz, die Zugänglichkeit, die Überprüfung und die
Durchsetzung solcher Offenlegungspflichten sind jedoch von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat
unterschiedlich.
In einigen Mitgliedstaaten sind positive Entwicklungen zu verzeichnen. Die Niederlande haben
überarbeitete Leitlinien für Vermögens- und Interessenerklärungen von Ministern und
Staatssekretären herausgegeben. In Kroatien und Griechenland wurden Schritte unternommen,
um die Systeme zur Vermögenserklärung zu digitalisieren.
In anderen Mitgliedstaaten bestehen nach wie vor Herausforderungen. In Spanien wurde die
Reform der Geschäftsordnung des Parlaments zur Verschärfung der Sanktionen, wenn
Vermögenserklärungen nicht vorgelegt oder falsche oder unvollständige Informationen
gemacht werden, noch nicht abgeschlossen. In Polen werden die meisten
Vermögenserklärungen von Regierungsbeamten und Parlamentsmitgliedern nach wie vor von
Hand und in verschiedenen Formaten ausgefüllt; inzwischen hat die Regierung angekündigt,
diese Frage mit hoher Priorität anzugehen und dabei auch ein standardisiertes Online-System
einzuführen. In Malta steht eine Reform des Systems der Vermögens- und
Interessenerklärungen für Mitglieder des Parlaments und Minister noch aus. Obwohl die
Transparenzstelle in Portugalvoll funktionsfähig ist und verstärkt wurde, ist sie derzeit mit der
Überprüfung von Vermögenserklärungen im Rückstand, seit nach den jüngsten Wahlen die
Zahl der eingereichten Erklärungen stark angestiegen ist. In Rumänien wird derzeit über einen
umfassenden Legislativvorschlag zu Vermögenserklärungen beraten, der von der Nationalen
Integritätsbehörde vorgelegt wurde. In Serbien gibt es nach wie vor Mängel bei der
Überprüfung und Durchsetzung von Vermögenserklärungen und Interessenkonflikten.
- Schutz von Hinweisgebern und Meldung von Korruption
Hinweisgeber spielen eine entscheidende Rolle bei der Aufdeckung von Korruption und
anderem Fehlverhalten, das andernfalls womöglich unbemerkt bleiben würde. Daher muss
unbedingt dafür gesorgt werden, dass sie Fehlverhalten sicher und ohne Angst vor
Vergeltungsmaßnahmen melden können. Alle Mitgliedstaaten haben die Kernbestimmungen
der EU-Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern umgesetzt, und die meisten haben den
Schutz über das EU-Recht hinaus auf weitere Bereiche ausgeweitet. In einigen Mitgliedstaaten
bestehen jedoch nach wie vor Lücken in Bezug auf den Anwendungsbereich, die
Voraussetzungen für den Schutz und den Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen66. Gemäß der
66 Siehe den Bericht der Kommission über die Umsetzung und Anwendung der Richtlinie (EU) 2019/1937 vom
3. Juli 2024.
27
Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung müssen Hinweisgeber, die Korruptionsdelikte melden,
geschützt werden.
Hinweisgeber nutzen zunehmend die in einigen Mitgliedstaaten verfügbaren Meldekanäle, was
zeigt, dass ein wirksames Schutzsystem die Meldung von Verstößen fördern kann. Darüber
hinaus führen viele Mitgliedstaaten Sensibilisierungsmaßnahmen durch und ändern
erforderlichenfalls die Vorschriften, um den Schutzrahmen zu stärken. In Dänemark, Litauen
und Slowenien nimmt die Zahl der Meldungen von Missständen weiter zu und die Umsetzung
der Vorschriften zum Schutz von Hinweisgebern geht nach Angabe der Behörden wie geplant
voran. In Rumänien wird derzeit ein IT-System entwickelt, mit dem Meldungen von
Hinweisgebern empfangen und bearbeitet werden können, um die Effizienz und den
Kommunikationsfluss zu verbessern. In Spanien hat eine unabhängige Behörde, die für den
Schutz von Hinweisgebern zuständig ist, ihre Arbeit aufgenommen. In Irland beginnt 2026 die
gesetzliche Überprüfung des Gesetzes über geschützte Offenlegungen mit einer öffentlichen
Konsultation, in der Daten über die Erfahrungen von Hinweisgebern erhoben werden.
Dennoch gibt es in der Praxis nach wie vor Hindernisse für die Meldung von Korruptionsfällen.
Der Eurobarometer-Sonderumfrage zur Einstellung der Bürgerinnen und Bürger zur
Korruption zufolge sind 31 % der Europäerinnen und Europäer der Ansicht, dass Menschen,
die einen Korruptionsfall melden, nicht vor Vergeltungsmaßnahmen geschützt sind, und 29 %
der Europäerinnen und Europäer sind der Ansicht, dass Korruptionsfälle nicht gemeldet
werden, da Meldungen nicht weiterverfolgt und die Verantwortlichen nicht bestraft werden.
Um dieser Zurückhaltung zu begegnen, führen die Mitgliedstaaten Instrumente ein, die
sensibilisieren und als Orientierungshilfe dienen sollen. In Rumänien wurden beispielsweise
Schulungen für öffentliche und private Einrichtungen durchgeführt, in denen sowohl interne
als auch externe Meldekanäle behandelt werden.
- Parteien- und Wahlkampffinanzierung
Transparenz bei der Parteienfinanzierung ist von entscheidender Bedeutung, um die Integrität
demokratischer Prozesse zu schützen, ungebührliche Einflussnahme zu verhindern und die
demokratische Rechenschaftspflicht zu gewährleisten67.
Mehrere Mitgliedstaaten haben Reformen zur Verbesserung der Transparenz und der Aufsicht
verabschiedet oder erwägen solche Reformen. In Estland ist eine Reform des gesetzlichen
Rahmens für die Parteienfinanzierung in Kraft getreten. In Schweden wurden vor Kurzem
Rechtsvorschriften erlassen, mit denen die Vorschriften über die Parteienfinanzierung
verschärft und an internationale Standards und Empfehlungen angepasst werden. Die
Übertragung der Zuständigkeit für die Prüfung der Jahresabschlüsse politischer Parteien an den
Rechnungshof hat in Österreich die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der
Parteienfinanzierung verbessert. Obgleich eine umfassendere Reform der Vorschriften über die
private Finanzierung politischer Parteien noch nicht abgeschlossen ist, wurden in Dänemark
neue Vorschriften erlassen, die Spenden aus dem Ausland an politische Parteien verbieten. In
Luxemburg wurden neue Vorschriften erlassen, um die Verwendung von Finanzmitteln durch
die Fraktionen und unabhängigen Mitglieder des Parlaments stärker zu kontrollieren.
In Albanien wurde ein parlamentarischer Sonderausschuss eingerichtet, der an einer
Wahlreform arbeiten und in diesem Zusammenhang auch den Rechtsrahmen für die
Parteienfinanzierung überarbeiten soll. In Montenegro muss der Rechtsrahmen für die
Finanzierung politischer Parteien noch an die Empfehlungen des BDIMR der OSZE und der
67 Siehe auch die Empfehlung (EU) vom 12. Dezember 2023 für inklusive und stabile Wahlverfahren in der
Union und für die Stärkung des europäischen Charakters und eine effiziente Durchführung der Wahlen zum
Europäischen Parlament.
28
GRECO zur Verbesserung der Transparenz und Kontrolle der Ausgaben politischer Parteien
angeglichen werden. In Nordmazedonien wird die wirksame Aufsicht über Wahlkampagnen
und die Parteienfinanzierung nach wie vor durch unzureichende Rechtsvorschriften und
fehlende Ressourcen behindert.
Korruptionsbekämpfung in Hochrisikobereichen
Korruption kann alle Bereiche des öffentlichen Lebens betreffen, aber bestimmte Sektoren sind
aufgrund des Umfangs der öffentlichen Ausgaben, der Komplexität der Entscheidungsfindung
oder des damit verbundenen Ermessensspielraums besonders gefährdet. Die Vergabe
öffentlicher Aufträge, das Gesundheitswesen und die Sektoren Umwelt, Stadtplanung und
Bauwesen gehören nach wie vor zu den Bereichen, in denen das Korruptionsrisiko besonders
hoch ist. Verstärkte Wachsamkeit ist auch in Bereichen erforderlich, in denen die öffentlichen
Ausgaben schnell steigen oder beschleunigte Verfahren gelten, z. B. bei der Beschaffung von
Verteidigungsgütern. Die Kommission hat eine Studie über Bereiche mit hohem
Korruptionsrisiko veröffentlicht.
Die Mitgliedstaaten ergreifen Maßnahmen, um das Korruptionsrisiko in Hochrisikobereichen,
zu denen auch die Vergabe öffentlicher Aufträge gehört, zu verringern. In Italien hat die
nationale Antikorruptionsbehörde ein digitales Portal eingerichtet, um die Transparenz der
Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge zu erhöhen, die nach wie vor ein
Hochrisikobereich sind. Um die Vergabe öffentlicher Aufträge transparenter zu machen, hat
das Finanzministerium in Bulgarien eine Datenbank eingerichtet, in der fast 7 000 aktive
Ausschreibungen im Gesamtwert von über 30 Mrd. EUR erfasst sind. In Finnland wurden dem
Parlament im Februar 2026 Änderungen des Gesetzes über die Vergabe öffentlicher Aufträge
vorgelegt, mit denen neue Ausschlussgründe eingeführt und die Aufsicht und Transparenz
verbessert werden. Auch in anderen Risikosektoren haben Mitgliedstaaten Maßnahmen zur
Risikominderung eingeführt, z. B. Kroatien mit seinem neuen Gesetz über ausländische
Investitionen, nach dem in Sektoren, die als kritisch eingestuft werden, die Integrität von
Investoren und frühere Verurteilungen wegen Korruption geprüft werden müssen.
In Montenegro wurden die Maßnahmen zur Minderung von Risiken bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge zwar durch die Einführung von Instrumenten für die elektronische
Auftragsvergabe verbessert, die Überwachung der Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung in
Hochrisikosektoren wird aber dadurch behindert, dass es an aussagekräftigen Daten fehlt. In
Serbien werden Ausnahmen vom Gesetz über das öffentliche Beschaffungswesen nach wie vor
in großem Umfang in Anspruch genommen und Schutzmaßnahmen gegen Korruption
umgangen; die Überwachungsmechanismen sind weiterhin unzureichend.
3.3 Medienpluralismus und Medienfreiheit
Medienfreiheit und -pluralismus sind grundlegende Aspekte der Rechtsstaatlichkeit, da
unabhängige Medien dazu beitragen, die Machthaber zur Rechenschaft zu ziehen, und den
freien Austausch von Informationen und Meinungen gewährleisten. Politischer oder staatlicher
Druck kann diese Freiheit schwächen und den Zugang zu Informationen einschränken.
Angriffe auf Journalisten und Straflosigkeit für solche Taten gehen oft mit einer allgemeinen
Verschlechterung der Rechtsstaatlichkeitsstandards einher. Das Inkrafttreten des Europäischen
Medienfreiheitsgesetzes und die Umsetzung der Gesetzgebung über strategische Klagen gegen
öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) sind in dieser Hinsicht wichtige Meilensteine und
bieten verbesserte Garantien für die Unabhängigkeit der Medien und den Schutz vor
Klagemissbrauch. Organisationen, die sich für Medienfreiheit einsetzen, haben wachsende
29
Besorgnis über den Stand der Medienfreiheit zum Ausdruck gebracht, auch wenn die
Gesamtsituation in der EU nach wie vor weitgehend positiv ist68.
Überwachung der Risiken für Medienfreiheit und ‑pluralismus
Im Überwachungsmechanismus für Medienpluralismus (Media Pluralism Monitor) von 202669
wird auf schon lange bestehende und relativ neue Risiken für den Medienpluralismus in der
gesamten EU hingewiesen, die insbesondere auf die Konzentration von Medieneigentum, den
wachsenden Marktanteil digitaler Vermittler und die zunehmende Zerstörung redaktioneller
Medien im KI-Zeitalter zurückgehen. Wie der Überwachungsmechanismus zeigt, ist die
redaktionelle Unabhängigkeit in einigen Ländern nach wie vor fragil und der Mediensektor hat
weiterhin mit wirtschaftlichen Problemen zu kämpfen; die Zahl der Journalisten geht zurück,
ihre Arbeitsbedingungen sind in einigen Ländern schlecht und die Geschäftsmodelle bleiben
trotz Innovationsversuchen schwach. In mehreren Ländern kommt es in den
öffentlichrechtlichen Medien bei der Ernennung von Führungskräften und der Finanzierung nach wie
vor zu politischer Einflussnahme.
Stärkung der Unabhängigkeit der Medienaufsicht
Unabhängige nationale Medienaufsichtsbehörden sind für den Schutz des Medienpluralismus
von wesentlicher Bedeutung und müssen unparteiisch und transparent handeln. Alle
Mitgliedstaaten verfügen über Rechtsvorschriften, in denen ihre Zuständigkeiten und
Garantien für ihre Unabhängigkeit festgelegt sind. Gemäß der Richtlinie über audiovisuelle
Mediendienste (AVMD-Richtlinie) und dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz müssen die
Aufsichtsbehörden von der Regierung unabhängig, unparteiisch, transparent und
rechenschaftspflichtig sein und über angemessene Ressourcen, klare Verfahren für
Ernennungen und Entlassungen sowie wirksame Beschwerdemechanismen verfügen.
Die Aufgaben, Zuständigkeiten und Ressourcen mehrerer nationaler Medienaufsichtsbehörden
wurden oder werden erweitert und aufgestockt, auch im Hinblick auf die Einhaltung des
Europäischen Medienfreiheitsgesetzes und des EU-Gesetzes über digitale Dienste. Seit der
Veröffentlichung des Berichts über die Rechtsstaatlichkeit 2025 wurden in Zypern, Dänemark,
Italien, Schweden und Portugal die finanziellen Ressourcen der Aufsichtsbehörden erhöht, ihre
finanzielle Lage hat sich stabilisiert oder ihre finanzielle Autonomie wurde gestärkt. In Irland,
Lettland und Griechenland wurde die Personalausstattung verbessert. In Dänemark, Kroatien,
Irland, Litauen, Deutschland, Griechenland, Finnland, Frankreich, Schweden, Belgien,
Österreich und Malta wurden die Regulierungsbehörden mit neuen Überwachungs- oder
Aufsichtsaufgaben betraut. Im Juni hat Ungarn eine Reform eingeführt, die sich auf
verschiedene Aspekte der Leitung, Finanzierung und der Aufsichtsfunktion der
Aufsichtsbehörde auswirkt. In Spanien, Luxemburg, Polen und Tschechien wurden Reformen
eingeleitet. In der Slowakei wurden durch die angenommenen Änderungen des Gesetzes über
Mediendienste zwar die Zuständigkeiten der nationalen Medienaufsichtsbehörde erweitert,
jedoch Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen einiger neuer anhängiger Änderungen auf die
Unabhängigkeit der Regulierungsbehörde geäußert.
68 Obwohl die Organisation „Reporter ohne Grenzen“ in ihrer Rangliste der Pressefreiheit den niedrigsten
durchschnittlichen globalen Wert seit ihrer Einführung verzeichnete, liegt die Region Europäische Union-
Balkanländer weltweit nach wie vor an der Spitze, und auf acht der zehn besten Plätze in der Rangliste stehen
EU-Mitgliedstaaten. Siehe auch den Europe Press Freedom Report – On the Tipping Point: Press Freedom
2025.
69 Umgesetzt vom Zentrum für Medienpluralismus und ‑freiheit.
30
In Nordmazedonien wurden zwar die neuen Mitglieder des Rates der Agentur für Audio- und
audiovisuelle Mediendienste ernannt, es bestehen jedoch weiterhin Bedenken hinsichtlich der
finanziellen Unabhängigkeit der Agentur.
Erhöhung der Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich
Öffentlich verfügbare Informationen über die Eigentumsstruktur im Medienbereich ermöglicht
es den Nutzern, sich ein fundiertes Urteil über die von ihnen genutzten Informationen zu bilden,
insbesondere wenn Eigentümer redaktionelle Leitlinien und Entscheidungen kontrollieren oder
erheblich beeinflussen können.
In Frankreich wurde von der Aufsichtsbehörde eine vorläufige nationale Datenbank über die
Eigentumsverhältnisse im Medienbereich eingerichtet, zu der noch
Durchführungsbestimmungen verabschiedet werden müssen. In Malta wurde die
Aufsichtsbehörde durch kürzlich verabschiedete Rechtsvorschriften mit der Entwicklung und
Pflege einer Datenbank über die Eigentumsverhältnisse im Medienbereich beauftragt. In
Slowenien sehen vor Kurzem eingeführte Rechtsvorschriften die Einrichtung einer neuen
Datenbank über Eigentumsverhältnisse vor. In Bulgarien, Zypern, Irland, Litauen, Spanien und
Portugal sind Reformen in Vorbereitung oder stehen kurz vor der Annahme. Bis zur Annahme
eines entsprechenden Gesetzesentwurfs bestehen in Tschechien hinsichtlich der Transparenz
der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich nach wie vor erhebliche Herausforderungen.
In Montenegro hat sich die Transparenz der Eigentumsverhältnisse im Medienbereich
verbessert, während gleichzeitig die Besorgnis über den Einfluss von Medien zunimmt, die
Unternehmen mit Sitz in Serbien gehören. In Serbien gibt vor dem Hintergrund einer weiteren
Konzentration auf dem Medienmarkt der Einfluss von Politik und Wirtschaft auf die Medien
und auch auf redaktionelle Leitlinien Anlass zu ernster Besorgnis.
Schutz der Medien vor politischem Druck und unangemessener Einflussnahme
Die Unabhängigkeit der Medien kann auf verschiedene Weise untergraben werden, unter
anderem durch unangemessene politische Einflussnahme und politischen Druck. Diese
Situationen fallen unter das Europäischen Medienfreiheitsgesetz, dessen Rechtsrahmen es
ermöglicht, die redaktionelle Unabhängigkeit zu wahren, übermäßige politische Einflussnahme
zu begrenzen und einen transparenten Rahmen für die Zuweisung staatlicher Mittel an die
Medien zu schaffen. Schutzmaßnahmen gegen eine Politisierung der öffentlich-rechtlichen
Medien und transparente Regeln für die Zuweisung bilden zwei grundlegende Elemente dieses
Rechtsrahmens.
Gewährleistung transparenter und fairer staatlicher Werbung
Staatliche Werbeausgaben umfassen jegliche Verwendung von Haushaltsmitteln durch
Behörden oder Stellen auf allen Ebenen für Werbung und Kampagnen. Werden diese Mittel
intransparent oder unfair zugewiesen, dann können sie als Hebel zur politischen Einflussnahme
genutzt werden. Mit dem Europäischen Medienfreiheitsgesetz wird dieses Problem
angegangen, indem Anforderungen in Bezug auf die Zuweisungskriterien und ‑verfahren
festgelegt werden und vorgeschrieben wird, dass Behörden jährlich die Beträge offenlegen, die
sie an Mediendiensteanbieter zahlen70.
Seit der Veröffentlichung des Berichts von 2025 wurden in Kroatien, der Slowakei,
Griechenland, Malta, Lettland und Slowenien Rechtsvorschriften erlassen, die speziell
70 Das Europäische Medienfreiheitsgesetz und die Verordnung (EU) 2024/900 über politische Werbung gelten
nebeneinander. Die Verordnung über politische Werbung verbessert die Transparenz politischer Werbung und
stärkt die Datenschutzrechte, wenn politische Werbung, die in ihren Anwendungsbereich fällt, zielgerichtet ist
oder zugestellt wird; dies gilt auch für Werbung durch Behörden.
31
staatliche Werbung betreffen. In Bulgarien, Zypern, Irland, Spanien, Tschechien und Portugal
sind Gesetzesentwürfe in Vorbereitung, die diesen Bereich regeln. In Ungarn sind Transparenz
und Fairness bei der Zuweisung staatlicher Werbung an Medienunternehmen noch nicht
gewährleistet. In Rumänien stellen bestimmte Praktiken bei der Finanzierung privater Medien
durch politische Parteien und staatliche Behörden nach wie vor ein Problem dar.
In Nordmazedonien werden derzeit Maßnahmen zur Modernisierung des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks durchgeführt, auch wenn aufgrund der begrenzten Verwaltungsautonomie und der
vorschriftswidrigen Finanzierung nach wie vor Herausforderungen bestehen. In Albanien
bestehen weiterhin Mängel bei der gerechten Zuweisung staatlicher Werbeausgaben und
anderer staatlicher Mittel.
Gewährleistung der unabhängigen Funktionsweise der öffentlich-rechtlichen Medien
Jeder Mitgliedstaat ist für die Finanzierung seiner öffentlich-rechtlichen Medien unter
vollständiger Wahrung der Handels- und Wettbewerbsvorschriften der EU zuständig71. Wenn
öffentlich-rechtliche Mediendiensteanbieter optimal arbeiten, stellen sie sicher, dass
Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Zugang zu vielfältigen Inhalten, einschließlich
hochwertiger Informationen, haben. Dementsprechend enthält das Europäische
Medienfreiheitsgesetz eine Reihe von Garantien für die unabhängige Funktionsweise
öffentlich-rechtlicher Mediendiensteanbieter, nämlich angemessene, nachhaltige und
vorhersehbare finanzielle Mittel und Transparenz bei der Ernennung und Entlassung von
Führungskräften.
In zahlreichen Ländern wurden verschiedene und vielfältige Reformen zur Stärkung der
Unabhängigkeit der nationalen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten verabschiedet oder
umgesetzt. Dies gilt für Schweden und Finnland. Dänemark hat ein neues Modell für die
Ernennung des Vorstands des öffentlichen Rundfunks eingeführt. Deutschland und
Griechenland haben Reformen zur Modernisierung der Struktur der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten verabschiedet. Malta hat neue Garantien in Bezug auf die Ernennung des
Geschäftsführers der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt eingeführt.
In Bulgarien, Kroatien, Irland, Italien, Slowenien, Estland, Frankreich, Polen, den
Niederlanden, Portugal und Zypern sind Reformen der Verwaltung der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten bereits im Gange oder in unterschiedlichen Stadien der Vorbereitung. In
Juni verabschiedete Ungarn eine weitreichende Reform. In der Slowakei haben
Interessenträger nach wie vor Bedenken in Bezug auf das Gesetz vom Juli 2024, mit dem die
öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt aufgelöst und eine neue Einrichtung gegründet wurde,
während in Tschechien und Litauen Vorschläge, die Leitung und Finanzierung der
öffentlichrechtlicher Medien erneut zur Diskussion zu stellen, Anlass zu Sorge gegeben haben. In
Rumänien wurden erste Reformschritte unternommen, um die unabhängige Verwaltung und
redaktionelle Unabhängigkeit der öffentlich-rechtlichen Medien zu stärken.
In den Erweiterungsländern bestehen in Serbien und in Albanien nach wie vor Bedenken
hinsichtlich der Unabhängigkeit oder redaktionellen Autonomie der öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten.
Gewährleistung des Zugangs zu Informationen
Das Recht auf Zugang zu Informationen der Behörden ermöglicht es Journalisten, ihre
investigative Arbeit auszuüben. Darüber hinaus ist es für die Zivilgesellschaft und für die
Bürgerinnen und Bürger ein wichtiges Instrument der Transparenz und Rechenschaftspflicht.
Entsprechende Gesetzesreformen wurden in Litauen verabschiedet und sind in Österreich und
71 Siehe das Protokoll Nr. 29 zu den Verträgen über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten.
32
Estland bereits in Kraft getreten, wohingegen in Griechenland Reformen, mit denen neue
Anforderungen für Anträge auf Zugang zu Dokumenten eingeführt wurden, bei den
Interessenträgern auf Bedenken stoßen. Die Regelungen über den Zugang zu Dokumenten
werden derzeit in Finnland, Dänemark, Luxemburg und den Niederlanden überprüft.
In Montenegro wurden im Dezember 2025 neue Änderungen des Gesetzes über den freien
Zugang zu Informationen angenommen, es bestehen jedoch nach wie vor Herausforderungen
bei der Durchsetzung.
Verbesserung der Sicherheit und des Schutzes von Journalisten und Vorgehen gegen rechtliche
Drohungen und missbräuchliche Gerichtsverfahren gegen die Beteiligung der Öffentlichkeit
Einschüchterung und Druck untergraben das Umfeld, in dem Journalisten arbeiten, und ihr
Schutz und ihre Sicherheit sind für die Wahrung der Medienfreiheit und eines freien und
pluralistischen Medienumfelds von entscheidender Bedeutung. Um die Sicherheit von
Journalisten zu verbessern, haben mehrere Mitgliedstaaten und Erweiterungsländer spezielle
Aktionspläne angenommen und Schritte zur Einrichtung spezieller Unterstützungsstrukturen
unternommen72. So haben beispielsweise Dänemark, Kroatien und Lettland Aktionspläne
verabschiedet, während Luxemburg und Portugal Maßnahmen im Rahmen bereits
angenommener Aktionspläne eingeführt haben.
Deutschland und Griechenland haben die Kapazität von Schulungsprogrammen für
Strafverfolgungsbehörden erhöht oder entsprechende Programme eingerichtet. Bulgarien hat
Leitlinien für den Umgang mit der Belästigung von Journalisten im Internet angenommen. In
Italien wurden Änderungsentwürfe eingereicht, mit denen spezifische erschwerende Umstände
für Straftaten gegen professionelle Journalisten eingeführt werden. In Malta und der Slowakei
stehen Reformen zur Verbesserung des Schutzes von Journalisten weiterhin aus.
Strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung (SLAPP-Klagen) sind eine besondere Form
der Belästigung, die Journalisten davon abschrecken sollen, von der Medienfreiheit und der
Freiheit der Meinungsäußerung Gebrauch zu machen. Seit der Veröffentlichung des Berichts
für 2025 haben die Anforderungen der EU-Rechtsvorschriften und die spezielle Empfehlung
der Kommission zu SLAPP-Klagen dazu beigetragen, weitere Schritte in den nationalen
Gesetzgebung anzuregen, sodass in Belgien, Zypern, Estland, Litauen, Lettland, Finnland,
Frankreich, Polen, Schweden und Slowenien Rechtsvorschriften gegen SLAPP-Klagen
verabschiedet wurden. In mehreren anderen Mitgliedstaaten befinden sich entsprechende
Rechtsvorschriften in unterschiedlichen Stadien der Vorbereitung.
In Albanien gab es weiterhin verbale und körperliche Drohungen, Verleumdungskampagnen
und SLAPP-Klagen gegen Journalisten. In Montenegro kommt es weiterhin zu vereinzelten
Angriffen, obwohl die Behörden ihre Bemühungen um eine Null-Toleranz-Politik gegenüber
Gewalt gegen Journalisten fortsetzen. In Serbien hat sich die Sicherheitslage von Journalisten
weiter verschlechtert und die Zahl der Fälle von körperlichen Angriffen, Drohungen,
Einschüchterung und Hetze hat zugenommen.
3.4 Sonstige institutionelle Fragen im Zusammenhang mit der Gewaltenteilung
Ein solides System der Gewaltenteilung ist ein Eckpfeiler der Rechtsstaatlichkeit. Es sorgt
dafür, dass die Behörden weiterhin einer wirksamen Aufsicht und Rechenschaftspflicht
unterliegen, und trägt dazu bei, Machtkonzentration zu verhindern, die Grundrechte zu
schützen und die demokratische Resilienz zu stärken.
72 Im Einklang mit der Empfehlung der Kommission vom 16. September 2021 zur Sicherheit von Journalisten
und anderen Medienschaffenden.
33
Verfassungsreformen und Debatten mit Auswirkungen auf die institutionelle Gewaltenteilung
In einigen Mitgliedstaaten werden derzeit Schritte zur Stärkung des verfassungsmäßigen
Systems der Gewaltenteilung unternommen. In den Niederlanden hat die Regierung
Vorschläge angekündigt, die es Richtern ermöglichen sollen, Gesetze auf ihre Vereinbarkeit
mit „klassischen“ Grundrechten, die in der Verfassung verankert sind, zu überprüfen. In
Schweden kommen die Arbeiten an Verfassungsänderungen voran, mit denen ein Rahmen für
eine bessere Bewältigung schwerer Krisen geschaffen werden soll.
Selbst wenn ein Mitgliedstaat seine nationale Zuständigkeit ausübt und seine Verfassung
ändert, kann er nicht seine Verpflichtung umgehen, die Grundprinzipien des Unionsrechts zu
wahren. In der Slowakei werfen bestimmte Verfassungsänderungen, die im September 2025
angenommen wurden, Fragen im Zusammenhang mit dem Grundsatz des Vorrangs des EU-
Rechts auf73.
Inklusivität, Qualität und Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens
Rechtsstaatlichkeit setzt voraus, dass Gesetze in einem transparenten, rechenschaftsbasierten,
demokratischen und pluralistischen Verfahren erlassen werden, der die Rechtssicherheit und
die Qualität der Rechtsakte gewährleistet74. Mehrere Mitgliedstaaten unternehmen Schritte, um
die Konsultation der Interessenträger im Gesetzgebungsverfahren zu verbessern. In Zypern
wurden wesentliche Schritte unternommen, um die Beteiligung der Öffentlichkeit an der
Entscheidungsfindung zu verbessern, unter anderem durch die Annahme des Gesetzes über die
Bürgerinitiative, das es Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht, im Rahmen eines formellen
Mechanismus politische Maßnahmen vorzuschlagen. In Portugal werden Schritte
unternommen, um die Gesetzgebung transparenter zu machen; in diesem Zusammenhang setzt
das Parlament neue Maßnahmen um, während die Regierung weiterhin an einem System des
„legislativen Fußabdrucks“ arbeitet. In Rumänien wurden beim Vorgehen gegen die häufige
Anwendung von Notstandsanordnungen durch die Regierung und bei der Einführung
wirksamer öffentlicher Konsultationen einige weitere Fortschritte erzielt, doch besteht in der
Praxis nach wie vor eine Reihe von Mängeln. In Griechenland hat sich die Qualität des
Gesetzgebungsverfahrens zwar verbessert, es bestehen jedoch nach wie vor
Herausforderungen, etwa häufige Gesetzesänderungen.
In anderen Mitgliedstaaten erfolgt die Einbeziehung der Interessenträger in den
Gesetzgebungsprozess nach wie vor nur mangelhaft und hat sich in bestimmten Fällen sogar
verschlechtert. Dazu gehören auch Sorgen über den übermäßigen Rückgriff auf
Dringlichkeitsverfahren. In Bulgarien bestehen nach wie vor Probleme bei der praktischen
Umsetzung der Vorschriften für die Rechtsetzung und Bedenken hinsichtlich der Qualität des
Gesetzgebungsverfahrens. In Tschechien beeinträchtigen beschleunigte
Gesetzgebungsverfahren und die Umgehung der Einbeziehung der Öffentlichkeit und der
dienststellenübergreifenden Überprüfung weiterhin die Qualität des Gesetzgebungsverfahrens
und Interessenträger äußern Bedenken darüber, dass die Öffentlichkeit auch bei sehr wichtigen
Rechtsakten oft nicht einbezogen wird. In der Slowakei gibt der Gesetzgebungsprozess
aufgrund einer unzureichenden öffentlichen Konsultation und Einbeziehung der
73 Die Europäische Kommission hat am 21. November 2025 mit der Übermittlung eines
Aufforderungsschreibens ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Slowakei eingeleitet, weil das Land
gegen Grundprinzipien des EU-Rechts verstößt, insbesondere die Grundsätze des Vorrangs, der Autonomie,
der Wirksamkeit und der einheitlichen Anwendung des EU-Rechts.
74 Im aktualisierten Verzeichnis der Kriterien zur Bewertung der Rechtsstaatlichkeit („Rule of Law Checklist“)
der Venedig-Kommission werden Standards für Gesetzgebungsverfahren festgelegt und es wird
beispielsweise betont, dass beschleunigte Gesetzgebungsverfahren auf außergewöhnliche Situationen oder
Umstände beschränkt sein sollten.
34
Interessenträger sowie der häufigen Anwendung beschleunigter Verfahren, auch bei
Rechtsvorschriften mit erheblichen Auswirkungen, weiterhin Anlass zur Sorge.
In Albanien bestehen nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Qualität des
Gesetzgebungsverfahrens, etwa der konsequenten Anwendung einer faktengestützten
Politikgestaltung und der Wirksamkeit öffentlicher Konsultationen. In Nordmazedonien setzte
das Parlament weiterhin seine Geschäftsordnung um und verbesserte seine Effizienz, obgleich
eine beträchtliche Zahl von Gesetzen im Rahmen eines verkürzten Gesetzgebungsverfahrens
angenommen wurde. Es wurden Anstrengungen unternommen, um Mängel hinsichtlich der
faktengestützten Politikplanung zu beheben. In Serbien haben sich der Rechtsrahmen für
öffentliche Konsultationen und seine Durchsetzung verschlechtert; Standards wurden gesenkt
und die Zahl der Konsultationen ist zurückgegangen.
Wichtige Entwicklungen bei obersten Gerichten und Verfassungsgerichten mit Blick auf das
System der Gewaltenteilung
Als wichtige Akteure innerhalb des Systems von Kontrolle und Gegenkontrolle tragen die
Verfassungsgerichte erheblich zur wirksamen Anwendung des Unionsrechts und zur Integrität
der Rechtsordnung der EU bei. Die Mitgliedstaaten behalten zwar ihre Zuständigkeit für die
Einrichtung, Zusammensetzung und Arbeitsweise dieser Organe, müssen diese jedoch im
Einklang mit dem Unionsrecht und den europäischen Werten ausüben. Auch sprechen die
Verfassungsgerichte häufig Urteile, die erhebliche Auswirkungen auf das allgemeine System
von Kontrolle und Gegenkontrolle haben.
In Lettland werden derzeit möglichen Änderungen des Gesetzes über das Verfassungsgericht
erörtert, einschließlich Maßnahmen zum Schutz der Unabhängigkeit der Richter des
Verfassungsgerichts.
Was die Erweiterungsländer betrifft, so wurden in Montenegro zwei Richter am
Verfassungsgerichtshof ernannt; dadurch wurden dessen Arbeit und Effizienz verbessert, auch
wenn das Gremium noch nicht voll besetzt ist.
Bürgerbeauftragte, nationale Menschenrechtsinstitutionen und andere unabhängige Behörden
Nationale Menschenrechtsinstitutionen75, Bürgerbeauftragte76, Gleichbehandlungsstellen77 und
andere unabhängige Behörden spielen eine wichtige Rolle bei der Wahrung der
Rechtsstaatlichkeit und sind ein wesentliches Element des Systems der Gewaltenteilung. In
einigen Mitgliedstaaten werden derzeit Anstrengungen zur Stärkung dieser Institutionen
unternommen. In Tschechien werden derzeit die Änderungen des Gesetzes über den
Bürgerbeauftragten umgesetzt, mit denen eine nationale Menschenrechtsinstitution
eingerichtet wird. In Kroatien haben die Regierungsbehörden bei der Umsetzung der
Empfehlungen des Bürgerbeauftragten weitere Fortschritte erzielt.
In anderen Mitgliedstaaten stehen nationale Menschenrechtsinstitutionen, Bürgerbeauftragte
und andere unabhängige Institutionen weiterhin vor Herausforderungen, unter anderem in
Bezug auf ihre Mittelausstattung. In Portugal wurde nach Verzögerungen beim
75 In den Pariser Grundsätzen der Vereinten Nationen, die 1993 von der Generalversammlung der Vereinten
Nationen (Entschließung A/RES/48/134) angenommen wurden, sind die wichtigsten Kriterien verankert, die
nationale Menschenrechtsinstitutionen erfüllen müssen. Die nationalen Menschenrechtsinstitutionen werden
regelmäßig vom Unterausschuss für Akkreditierung der Globalen Allianz der Nationalen
Menschenrechtsinstitutionen akkreditiert.
76 Siehe die Grundsätze der Venedig-Kommission für Bürgerbeauftragte.
77 Richtlinie (EU) 2024/1500 des Europäischen Parlaments und des Rates und Richtlinie (EU) 2024/1499 des
Rates.
35
Ernennungsverfahren im Parlament im Juli 2026 eine neue Bürgerbeauftragte ernannt. In
Estland wurden einigen unabhängigen Behörden zusätzliche Aufgaben zugewiesen, jedoch
keine zusätzlichen Mittel.
In Albanien wurden zwar ein neuer Bürgerbeauftragter und ein neuer Beauftragter für den
Schutz vor Diskriminierung ernannt, beide Institutionen haben jedoch mit einem anhaltenden
Mangel an personellen und finanziellen Ressourcen zu kämpfen. In Nordmazedonien wurden
vom Parlament mehrere unabhängige Institutionen besetzt, wobei weiterhin Bedenken
bestehen, ob leistungsorientierte Auswahlverfahren angewendet werden. In Serbien leiden die
meisten unabhängigen Stellen, die im Bereich der Grundrechte tätig sind, nach wie vor unter
Ressourcenknappheit und ihre Empfehlungen werden weiterhin nicht konsequent umgesetzt.
Drei Mitgliedstaaten haben noch keine nationale Menschenrechtsinstitution eingerichtet, die
nach den Pariser Grundsätzen der Vereinten Nationen akkreditiert ist. In Rumänien steht eine
endgültige Entscheidung über die Akkreditierung nationaler Menschenrechtsinstitutionen noch
aus. In Italien und Malta wurden nur erste vorbereitende Schritte zur Einrichtung einer
nationalen Menschenrechtsinstitution unternommen.
Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte und nationaler
Gerichte
Seit 2022 enthalten die Länderkapitel Angaben zur Durchführung von Leiturteilen des
Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR); diese sind ein wichtiger Indikator
für das Funktionieren der Rechtsstaatlichkeit. Die Ergebnisse sind von Mitgliedstaat zu
Mitgliedstaat unterschiedlich. In der gesamten EU müssen rund 43,9 % der EGMR-Leiturteile
aus den letzten zehn Jahren, die sich auf die Mitgliedstaaten beziehen, noch umgesetzt werden,
was eine leichte Verbesserung im Vergleich zum Vorjahr darstellt78.
In Belgien ist die Einhaltung rechtskräftiger Urteile nationaler Gerichte und des Europäischen
Gerichtshofs für Menschenrechte durch die Behörden nach wie vor ein Problem. In
Griechenland sollen Reformen die Vollstreckung rechtskräftiger Urteile durch die Behörden
beschleunigen. In Zypern wurden bei den Bemühungen zur Beseitigung rechtlicher
Hindernisse für die Vollstreckung von Gerichtsurteilen keine Fortschritte erzielt.
Günstige Rahmenbedingungen für die Zivilgesellschaft
Organisationen der Zivilgesellschaft und Menschenrechtsverteidiger sind für den Schutz und
die Förderung der Werte der EU von wesentlicher Bedeutung. Sie übernehmen eine
Wächterfunktion, machen auf Bedrohungen der Rechtsstaatlichkeit aufmerksam, fördern
demokratische Grundsätze und tragen dazu bei, dass diejenigen, die öffentliche Gewalt
ausüben, zur Rechenschaft gezogen werden. Die Kommission unterstützt die Bemühungen der
Mitgliedstaaten zur Förderung eines vitalen zivilgesellschaftlichen Raums im Rahmen der
Umsetzung der EU-Strategie für die Zivilgesellschaft und der Empfehlung zur
Bürgerbeteiligung von 2023.
In vielen Mitgliedstaaten herrscht ein förderlicher und unterstützender Rechtsrahmen für die
Zivilgesellschaft. Einige Mitgliedstaaten bemühen sich, das Umfeld für Organisationen der
Zivilgesellschaft weiter zu verbessern, auch wenn die Fortschritte unterschiedlich sind. In
Estland ist das Förderprogramm für Organisationen der Zivilgesellschaft im Rahmen
strategischer Partnerschaften in Kraft getreten, mit dem diese wichtige Finanzierungsquelle für
Organisationen der Zivilgesellschaft beibehalten und der offene zivilgesellschaftliche Raum
gestärkt wird. In Frankreich unterstützen die Behörden weiterhin Organisationen der
78 Im Jahr 2025 lag dieser Wert bei 45,7 %. European Implementation Network (2026), schriftliche Beiträge.
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Zivilgesellschaft, unter anderem durch umfangreiche öffentliche Fördermittel; dennoch haben
einige Organisationen nach wie vor Probleme, ihre Tätigkeit aufrecht zu erhalten.
In einigen Mitgliedstaaten wurden Maßnahmen, die die Organisationen der Zivilgesellschaft
betreffen, zurückgenommen oder aufgehoben. In den Niederlanden lehnte der Senat das Gesetz
über die Transparenz zivilgesellschaftlicher Organisationen ab, das von Organisationen der
Zivilgesellschaft, Wohltätigkeitsorganisationen und der nationalen Menschenrechtsinstitution
kritisiert worden war. In Ungarn wurden eine Verfassungsänderung und ein Gesetz zur
Abschaffung des Amts für den Schutz der nationalen Souveränität verabschiedet, und der am
13. Mai 2025 vorgelegte Gesetzentwurf „über Transparenz im öffentlichen Leben“ liegt der
Nationalversammlung nicht mehr zur Verabschiedung vor.
Ein vitaler zivilgesellschaftlicher Raum erfordert gute rechtliche, administrative und
regulatorische Rahmenbedingungen, die die Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützen
und stärken und unter denen sie geschützt sind und frei tätig sein können. In einer Reihe von
Mitgliedstaaten wiesen Organisationen der Zivilgesellschaft auf Einschränkungen für Akteure
der Zivilgesellschaft hin, zu denen Hindernisse bei der Finanzierung und der
Versammlungsfreiheit sowie aufwendige Berichtspflichten gehören79. In Tschechien wurden
die öffentlichen Mittel für diesen Sektor erheblich gekürzt. In Deutschland wurde nichts
unternommen, um die Steuerbefreiung gemeinnütziger Organisationen anzupassen, und
Organisationen der Zivilgesellschaft stehen in Bezug auf ihre Tätigkeit und den Zugang zu
Finanzmitteln weiterhin vor Herausforderungen. In Italien äußerten sich Interessenträger in
Bezug auf die neue Gesetzgebung zur Stärkung der internen Sicherheit besorgt über
Entwicklungen im Zusammenhang mit Einschränkungen des Rechts auf Protest und deren
möglichen Auswirkungen auf den zivilgesellschaftlichen Raum und die Ausübung der
Grundrechte und -freiheiten. Auch wenn das Amt für den Schutz der nationalen Souveränität
abgeschafft wurde, müssen in Ungarn noch weitere Hindernisse beseitigt werden, die die
Arbeit unabhängiger Organisationen der Zivilgesellschaft behindern.
In einigen Mitgliedstaaten wurden weiterhin negative Berichterstattung, körperliche und
verbale Angriffe und politischer Druck als besondere Herausforderung genannt. In Rumänien
berichten Organisationen der Zivilgesellschaft über zunehmende Einschränkungen in ihrer
Tätigkeit. In der Slowakei wurden zwar Änderungen des Gesetzes über
Nichtregierungsorganisationen, die deren Verwaltungsaufwand voraussichtlich stark erhöht
hätten, für verfassungswidrig erklärt, das zivilgesellschaftliche Umfeld steht jedoch weiterhin
unter Druck.
In Albanien können Organisationen der Zivilgesellschaft zwar frei arbeiten, haben jedoch
weiterhin mit Problemen wie Diffamierung, einer begrenzten Transparenz der
Politikgestaltung und Einschränkungen bei der finanziellen Tragfähigkeit zu kämpfen. In
Montenegro haben sich die Behörden verpflichtet, die nationalen Rechtsvorschriften innerhalb
des bestehenden Rahmens für inklusive Gesetzgebungsverfahren an den EU-Besitzstand
anzugleichen, bei der Planung der Rechtsakte und der Wirksamkeit öffentlicher Konsultationen
bestehen jedoch nach wie vor Herausforderungen. In Nordmazedonien bemühte sich die
Regierung weiterhin, ihre Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft zu
stärken, die Finanzierung von Organisationen der Zivilgesellschaft bleibt jedoch eine
79 Joint Civil Society Contribution on Civic Space to the 2026 Annual Rule of Law Report, S. 2. Im Jahr 2025
stufte das Überwachungsprogramm Civicus drei EU-Mitgliedstaaten von „beeinträchtigt“ auf „beschränkt“
und eines der im Bericht behandelten Erweiterungsländer von „beschränkt“ auf „unterdrückt“ herunter.
Civicus bewertet den Stand der bürgerlichen Freiheiten auf einer Skala von 0 bis 100 und stuft die Länder auf
der Grundlage ihrer Bewertung anhand einer fünfstufigen Skala ein, die wie folgt definiert ist: offen (81-100),
beeinträchtigt (61-80), beschränkt (40-60), unterdrückt (21-39) und geschlossen (0-20).
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Herausforderung. In Serbien sind Organisationen der Zivilgesellschaft zunehmend Druck,
Angriffen und Einschüchterungen, auch durch hochrangige Beamte, ausgesetzt, und Berichte
über Fälle übermäßiger Gewaltanwendung durch die Polizei gegen Demonstranten haben
bisher nicht zu Verurteilungen geführt.
Nationale Kontrolle und Gegenkontrolle beim Einsatz von in die Privatsphäre eingreifender
Überwachungssoftware („Spähsoftware“)
Jeder Versuch, rechtswidrig auf die Daten von Bürgern, einschließlich Journalisten, Vertretern
der Zivilgesellschaft und politischen Gegnern, zuzugreifen, ist inakzeptabel, und es liegt in der
Verantwortung der nationalen Behörden, die erforderlichen Ermittlungen durchzuführen. Doch
selbst dann, wenn der Einsatz von Spähsoftware rechtmäßig und im Einklang mit nationalen
Sicherheitsanforderungen erfolgt und nicht in den Anwendungsbereich des EU-Rechts fällt,
sind solide nationale Garantien weiterhin von entscheidender Bedeutung, um Missbrauch zu
verhindern und die Rechenschaftspflicht zu gewährleisten. Die Grundrechte, einschließlich des
Datenschutzes, der Meinungsfreiheit, der Freiheit, Informationen zu erhalten und
weiterzugeben, und des Rechts auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein faires Verfahren,
müssen gewahrt sein. Wenn Spähsoftware für Strafverfolgungszwecke oder von privaten
Einrichtungen für Zwecke der nationalen Sicherheit eingesetzt wird, bieten die
Rechtsvorschriften der EU über den Schutz personenbezogener Daten einen umfassenden
Rahmen mit Schutz- und Aufsichtsmaßnahmen80. In Fällen, in denen das EU-Datenschutzrecht
nicht anwendbar ist, gilt weiterhin die Europäische Menschenrechtskonvention.
Im Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 wird weiterhin über die Entwicklungen in diesem
Bereich berichtet, wobei aufgrund von Vorwürfen des rechtswidrigen Einsatzes von
Spähsoftware die nationalen Kontrollen und Gegenkontrollen im Mittelpunkt stehen. In
Griechenland werden bestimmte Aspekte des Einsatzes von Spähsoftware weiterhin einer
gerichtlichen Überprüfung unterzogen. In Italien werden die Ermittlungen in der Affäre um
Paragon-Spähsoftware fortgesetzt, unter anderem um diejenigen zu ermitteln, die für den
Einsatz der Spähsoftware gegen italienische Journalisten verantwortlich sind, nachdem die
Staatsanwaltschaft keine Beweise dafür gefunden hat, dass die italienischen Geheimdienste die
Spähsoftware gegen Journalisten eingesetzt hätten. In Ungarn gibt das Fehlen von
Verfahrensgarantien und einer wirksamen Aufsicht über versteckte Überwachungsmaßnahmen
nach wie vor Anlass zur Sorge.
4.5 Aspekte des Binnenmarkts im Rahmen der vier Säulen
Leistungsfähige Justizsysteme, strenge Schutzmaßnahmen gegen Korruption, Rechtssicherheit
und eine inklusive, faktengestützte Gesetzgebung sind wesentliche Grundlagen einer
florierenden Wirtschaft. Sie wirken sich auf das Unternehmensumfeld und
Investitionsentscheidungen aus, ermöglichen das reibungslose Funktionieren des
Binnenmarkts und fördern ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum und die Schaffung von
Arbeitsplätzen. Mit dem Bericht über die Rechtsstaatlichkeit 2026 wird die im Bericht über die
Rechtsstaatlichkeit 2025 begonnene Bewertung der Entwicklungen in Bezug auf die
Binnenmarktdimension fortgesetzt, in deren Rahmen erneut die Beiträge von Interessenträgern
aus der Wirtschaft herangezogen und Fragen wie die Arbeit unabhängiger
Regulierungsbehörden eingehender untersucht werden.
Gestützt auf neue Eurobarometer-Daten, die auch im EU-Justizbarometer 2026 vorgestellt
werden, wird in den Länderkapiteln dargelegt, wie die Unternehmen die Unabhängigkeit des
öffentlichen Auftragswesens und der nationalen Wettbewerbsbehörden wahrnehmen. Die
80 Bericht der Venedig-Kommission aus dem Jahr 2024 „Report on a rule of law and human rights compliant
regulation of spyware“.
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Unabhängigkeit dieser Behörden ist für das Funktionieren des Binnenmarkts von
entscheidender Bedeutung. Was die erstinstanzlichen Kontrollbehörden für das öffentliche
Auftragswesen betrifft, so ist der Grad der wahrgenommenen Unabhängigkeit in Finnland,
Schweden und Luxemburg am höchsten und in Bulgarien, Griechenland und Ungarn am
niedrigsten. Was die nationalen Wettbewerbsbehörden betrifft, so ist die wahrgenommene
Unabhängigkeit in Finnland, Schweden, Dänemark und Irland am höchsten und in Bulgarien,
Griechenland und Ungarn am niedrigsten.
Was die wahrgenommene Wirksamkeit des Investitionsschutzes betrifft,
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