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Schriftliche Frage 74 von Aaron Valent (DIE LINKE): Welche konkreten „nötigen Vorkehrungen“ – wie in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache 21…

dip / schriftliche_frage 19.12.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 15. Dezember 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

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Schriftliche Frage 74 von Aaron Valent (DIE LINKE): Welche konkreten „nötigen Vorkehrungen“ – wie in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache 21… Frage 74 (Aaron Valent, Die Linke): Welche konkreten „nötigen Vorkehrungen“ – wie in der Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 92 auf Bundestagsdrucksache 21/2817 erwähnt – trifft das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) derzeit, beziehungsweise welche Maßnahmen plant es, um auch nach Auslaufen des Förderprogramms für die No-SLAPP-Anlaufstelle im Februar 2026 weiterhin Informationen über verfügbare Verfahrensgarantien und Rechtshilfebehelfe sowie Beratung und Unterstützung für von SLAPP-Verfahren Betroffene in Deutschland sicherzustellen, und welche spezifischen Schritte (einschließlich Zeitrahmen, Finanzierung und Personalausstattung) ergreift das BMJV, um die künftigen Informationspflichten nach der Anti- SLAPP-Richtlinie ab Februar 2026 zu erfüllen? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 17. Dezember 2025: Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz prüft derzeit, welche konkreten Maßnahmen vom Bundesamt für Justiz umzusetzen und welche spezifischen Schritte dafür erforderlich sind. Die entsprechenden Prüfungen und Gespräche mit dem Bundesamt für Justiz sind noch nicht abgeschlossen.

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