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Schriftliche Frage 95 von Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung die Betroffenenvertretungen von trans*- und inter*geschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen (beispielsweise Bu…

dip / schriftliche_frage 14.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

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Schriftliche Frage 95 von Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung die Betroffenenvertretungen von trans*- und inter*geschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen (beispielsweise Bu… Frage 95 (Nyke Slawik, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung die Betroffenenvertretungen von trans*- und inter*geschlechtlichen sowie nicht-binären Menschen (beispielsweise Bundesverband Trans*, Deutsche Gesellschaft für Trans*- und Inter*geschlechtlichkeit e. V. – LSVD) in den Prozess der Evaluation des Selbstbestimmungsgesetzes, der kürzlich ausgeschrieben wurde, einzubeziehen, und wenn ja, in welchem Umfang (bitte nach Art der Beteiligung und Beteiligungszeitpunkt aufschlüsseln)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Mareike Lotte Wulf vom 14. November 2025: Die Leistungsbeschreibung zum Vergabeverfahren Evaluation des am 1. November 2024 in Kraft getretenen Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) und zur Änderung weiterer Vorschriften sieht auch die Einbeziehung von Betroffenenvertretungen in den Evaluationsprozess vor. So sollen insbesondere im Rahmen der Themenfelder der Erreichung eines einfachen, unbürokratischen, nicht stigmatisierenden Verfahrens im Einklang mit verfassungsrechtlichen, europarechtlichen und internationalen Vorgaben sowie der Wahrung der Rechte von trans- und intergeschlechtlichen Menschen qualitative Untersuchungen erfolgen sowie ggf. weitere Beteiligungsformate geschaffen werden. Insoweit sollen die relevanten Personengruppen, zu denen auch die Selbstvertretungsorganisationen und Interessenvertretungen von LSBTIQ Personen gehören, einbezogen werden. Die konkreten Beteiligungsformate für die relevanten Personengruppen, zu denen auch die Selbstvertretungsorganisationen und Interessenvertretungen von LSBTIQ Personen gehören, stehen noch nicht fest.

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