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Schriftliche Frage 92 von Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurden Betroffeneninteressenvertretungen (bundeswehrintern und -extern), die sich für die Belange von trans, inter und nicht-binären Mensche…

dip / schriftliche_frage 10.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 6. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

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Schriftliche Frage 92 von Nyke Slawik (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurden Betroffeneninteressenvertretungen (bundeswehrintern und -extern), die sich für die Belange von trans, inter und nicht-binären Mensche… Frage 92 (Nyke Slawik, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wurden Betroffeneninteressenvertretungen (bundeswehrintern und -extern), die sich für die Belange von trans, inter und nicht-binären Menschen in Deutschland engagieren, bei der mir bekannten Erstellung der Handlungshilfe des Bundesministeriums der Verteidigung zwecks Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes in der Bundeswehr beteiligt, und wenn ja, welche Interessenvertretungen wurden beteiligt, und wann erfolgte die Beteiligung (bitte folgende Daten angeben: wann die Erarbeitung der Handlungshilfe begonnen hat, wann die Betroffeneninteressenvertretungen jeweils eingebunden wurden, wann die Handlungshilfe veröffentlicht wurde), und wenn nein, warum nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Sebastian Hartmann vom 7. Oktober 2025: Bei der Erstellung der „Handlungshilfe zur Umsetzung des Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) im dienstlichen Kontext“ wurden die folgenden Interessenvertretungen rechtzeitig und fortlaufend eingebunden: – der Hauptpersonalrat beim BMVg, – die Gesamtschwerbehindertenvertretung beim BMVg und – der Gesamtvertrauenspersonenausschuss beim BMVg. Diese Gremien vertreten ausdrücklich auch die Belange von trans, inter und nicht-binären Menschen innerhalb des Geschäftsbereichs des BMVg. Die Handlungshilfe trat am 2. Juli 2025 innerhalb des Geschäftsbereichs des BMVg in Kraft und dient als Informations- und Orientierungshilfe im dienstlichen Kontext, um die Belange der Betroffenen im Dienstalltag entsprechend zu berücksichtigen. Die im Übrigen erfragten administrativen Abläufe sind als verwaltungsinterne Handlungen nicht vom parlamentarischen Fragerecht gedeckt. Das aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes abgeleitete Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages als politisches Kontrollrecht ist auf das Verhalten der Bundesregierung gerichtet. Parlamentarische Kontrolle ist politische Kontrolle, nicht administrative Überkontrolle (BVerfGE 67, 100 (140)). Die Überprüfung von einzelnen Arbeitsschritten der Verwaltung und Handlungen der Beschäftigten auf Arbeitsebene unterliegt dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung und damit nicht der parlamentarischen Kontrolle.

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