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Schriftliche Frage 141 von Dr. Christina Baum (AfD): Führt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen eigene Prüfungen von Impfchargen auf Verunreinigungen dur…

dip / schriftliche_frage 14.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

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Schriftliche Frage 141 von Dr. Christina Baum (AfD): Führt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen eigene Prüfungen von Impfchargen auf Verunreinigungen dur… Frage 141 (Dr. Christina Baum, AfD): Führt das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen eigene Prüfungen von Impfchargen auf Verunreinigungen durch (bitte unter Angabe der Art der Prüfungen, des Zeitraums seit wann diese durchgeführt werden und der zu prüfenden Verunreinigungen), und wenn nein, aufgrund welcher Begründung nicht? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Tino Sorge vom 12. November 2025: Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) führt im Rahmen der amtlichen Chargenprüfung von Impfstoffen experimentelle Testungen durch, wenn es für den jeweiligen Impfstoff als amtliches Arzneimittelprüflabor (Official Medicines Control Laboratory – OMCL) in der Europäischen Union zuständig ist. Der Umfang der experimentellen Testungen durch amtliche Arzneimittelprüflabore von Proben jeder Charge ist in produkttyp-spezifischen Richtlinien festgelegt. Diese Richtlinien des sogenannten OCABR- Netzwerks („Official Control Authority Batch Release“) sind auf der Internetseite des Europäischen Direktorats für die Qualität von Arzneimitteln („European Directorate for the Quality of Medicines & Healthcare“ – EDQM) in Straßburg öffentlich zugänglich und sind abrufbar unter www.edqm.eu/en/omcl/human-ocabr-guidelines. Im zweiten Abschnitt der entsprechenden Richtlinie finden sich die Paramater, die von der zuständigen Prüfbehörde für die Erstellung entsprechender Freigabezertifikate überprüft werden. Im Übrigen ist die pharmazeutische Qualität von Impfstoffen gemäß der in den jeweiligen Zulassungsunterlagen verankerten Prüfparameter und Spezifikationen während der Herstellung und bei der Qualitätskontrolle durch den pharmazeutischen Hersteller chargenweise zu untersuchen, die Konformität zu prüfen und zu dokumentieren. Die Chargenfreigabeprotokolle sind der zuständigen amtlichen Prüfbehörde zur Überprüfung ebenfalls vorzulegen.

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