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Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024

dip / drucksache 25.06.2026 · WP 21 · 21/7080 · Unterrichtung · Original ↗

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Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 Deutscher Bundestag Drucksache 21/7080 21. Wahlperiode 25.06.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht der Bundesregierung über die Tätigkeit des Europarats im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 Inhal tsverzeichnis Seite I. Überblick über wichtige politische Entwicklungen.......................... 4 II. Ministerkomitee: Vorsitze / weitere Themen und Inhalte ............... 6 III. Parlamentarische Versammlung (PVER) ....................................... 7 IV. Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats (KGRE) 7 V. Einzelne Aufgabengebiete des Europarats ...................................... 8 1. Menschenrechte ................................................................................... 8 a) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) .................... 8 b) Menschenrechtskommissar/-in ............................................................ 8 c) Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ... 8 d) Europäischer Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe „Committee for the Prevention of Torture“ – CPT) ............................ 9 e) Lenkungsausschuss für Menschenrechte (CDDH) .............................. 9 f) Datenschutz ......................................................................................... 9 g) Lenkungsausschuss für Antidiskriminierung, Diversität und Inklusion (CDADI) ............................................................................. 9 h) Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTIQ*) ......................................................................... 10 i) Minderheitenrechte .............................................................................. 10 j) Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels ................................................................................ 11 Zugeleitet mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 8. Juni 2026 gemäß Beschluss vom 19. Oktober 1966 auf Bundestagsdrucksache V/1010. Seite k) Kinderrechte ........................................................................................ 11 l) Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) ......................................................................... 11 m) Gleichstellung – Gender Equality Commission (GEC) ....................... 12 2. Korruptions- und Terrorismusbekämpfung ......................................... 12 a) Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) ........................................ 12 b) Bekämpfung des Terrorismus ............................................................. 13 3. Rechtliche Zusammenarbeit ................................................................ 13 a) Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) ....................................................................... 13 b) Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) ..................................................................................... 14 c) Europäischer Ausschuss über die rechtliche Zusammenarbeit (CDC.1) ................................................................... 14 d) Lenkungsausschuss Strafrecht (CDPC) ............................................... 14 e) Lissabon-Netzwerk .............................................................................. 15 f) Ausschuss der Völkerrechtsberater der Mitgliedstaaten des Europarats (CAHDI) ........................................................................... 16 g) Konsultativrat der Europäischen Richter (CCJE) ................................ 16 h) Komitee für künstliche Intelligenz (CAI) ............................................ 16 4. Sozial- und Gesundheitspolitik ........................................................... 17 a) Europäische Sozialcharta (ESC) ......................................................... 17 b) Europäische Ordnung der Sozialen Sicherheit .................................... 17 c) Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln (EDQM) ....................................................................... 18 d) Lenkungsausschuss für Menschenrechte in den Bereichen Biomedizin und Gesundheit (CDBIO) ................................................ 20 e) Europäisches Komitee für Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände (CD-P-MCA) .................................................................. 20 f) Ausschuss für kosmetische Mittel (CD-P-COS) ................................. 21 5. Entwicklungsbank des Europarats (CEB) ........................................... 21 6. Demokratie .......................................................................................... 22 7. Jugend ................................................................................................. 23 8. Sport .................................................................................................... 23 9. Bildung, Kultur und Medien ............................................................... 24 a) Bildung ................................................................................................ 24 b) Kultur .................................................................................................. 25 c) Medien ................................................................................................. 25 Seite VI. Unterzeichnung / Ratifikation von Übereinkommen ..................... 26 Abschnitt I Europarats-Übereinkommen, die im Berichtszeitraum unterzeichnet oder ratifiziert worden sind ........................... 26 Abschnitt II Europarats-Übereinkommen, deren Unterzeichnung oder Ratifikation beabsichtigt ist......................................... 26 Abschnitt III Europarats-Übereinkommen, deren Unterzeichnung oder Ratifikation noch geprüft wird .................................... 28 I. Überblick über wichtige politische Entwicklungen Sichtbarer Höhepunkt des Jahres 2024 war die Festveranstaltung zum 75. Jubiläum der Gründung des Europarats in Straßburg anlässlich des Ministertreffens am 16./17. Mai 2024. Der Festakt stand unter dem Leitmotiv „Vereint durch unsere Werte“. Als Hauptrednerin würdigte Bundesministerin Baerbock die Bedeutung des Europarats für ein Europa der Menschenrechte, der Demokratie und Rechtstaatlichkeit, mit besonderer Dankbarkeit dafür, dass dieser eine Grundlage für die demokratische Entwicklung Deutschlands gewesen sei. Vor dem Hintergrund der Bedeutung des Europarats betonte die Bundesministerin auch, wie wichtig eine angemessene Mittelausstattung sei. Zum 75. Jahrestag und ein Jahr nach dem wegweisenden Gipfeltreffen in Reykjavik bestärkt der Europarat sein Selbstverständnis, eine treibende Kraft bei der Stärkung der europäischen Demokratien zu sein, insbesondere durch die kontinuierliche Arbeit an der Umsetzung der Gipfelbeschlüsse, der Errichtung des Schadensregisters für die Ukraine und der Annahme der KI-Konvention. Alain Berset, ehemaliger Schweizer Bundesrat und Bundespräsident, wurde in der Sommersitzung der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PVER) zum neuen Generalsekretär (GS) des Europarats gewählt. Der Sozialdemokrat hat am 18.September 2024 die Amtsgeschäfte von Marija Pejelnovie Burie (Kroatien, EVP) übernommen, die nicht erneut angetreten war. Berset konnte sich mit 114 Stimmen im zweiten Wahlgang deutlich gegen Indrek Saar (Estland, SOC: 85 Stimmen) und Didier Reynders (Belgien, ALDE: 46 Stimmen) durchsetzen. Berset hat sich zum Ziel gesetzt, die Rolle des Europarats als zentralen Akteur zum Schutz von Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten weltweit auszubauen und zu festigen. Klare Priorität sollen dabei die Ukraine und die Stärkung der Demokratie haben. Für die Ukraine habe der Europarat eine klare Rolle im Bereich von Accountability. Zur Stärkung der Demokratie soll ein Dialogprozess bis Ende 2026 zu einem „Neuen Pakt für Demokratie“ führen. Die PVER hat in ihrer Wintersitzung (22. bis 26. Januar 2024) einen neuen Kommissar für Menschenrechte gewählt: Der Ire Michael O'Flaherty (bisheriger Leiter der EU-Grundrechteagentur) folgte am 1. April 2024 Dunja Mijatovie (aus Bosnien und Herzegowina) und setzte sich damit gegen Kandidaten aus Österreich und Bulgarien durch. Die bisherige Amtsinhaberin war hochangesehen; ihr Einsatz wurde von Beobachtern außerordentlich gewürdigt, sie verschaffte der Institution während ihrer sechsjährigen Amtszeit zusätzliche Sichtbarkeit. Zu Jahresbeginn entschied die PVER, die Delegation von Aserbaidschan nicht zuzulassen. Die Nichteinladung der PVER zur Beobachtung der Präsidentenwahlen in Aserbaidschan war der letzte Auslöser in einer langen Reihe von Pflichtverstößen, wegen derer die PVER diese Konsequenz zuvor angedroht hatte. Der Antrag wurde bei PVER-Eröffnung vom Leiter der deutschen PVER-Delegation und Vorsitzendem der SOC-Fraktion, MdB Frank Schwabe (SPD), eingebracht. Die Resolution wurde mit 76 Ja- gegen 10 Nein-Stimmen bei 4 Enthaltungen angenommen. Im Laufe des Jahres haben sich die Spannungen mit Aserbaidschan trotz Vermittlungsbemühungen des PVER-Präsidenten und des GS eher verschärft (z. B. Einreiseverbote zur COP 29 für alle PVER-Delegierten, die zugunsten der Resolution gestimmt hatten), sodass die Nichtzulassung bis Ende 2024 fortbestand. Der im Juni 2024 veröffentlichte Bericht der Antifolterkommission zu Aserbaidschan machte erhebliche Menschenrechtsverstöße bekannt. Die PVER hat im April 2024 mit deutlicher Mehrheit (131 Ja-, 29 Nein-Stimmen, 11 Enthaltungen) nach Annahme des Berichts der PVER-Berichterstatter die Aufnahme Kosovos in den Europarat empfohlen. Wegen mangelnder Fortschritte im Minderheitenschutz wurde der Antrag nicht auf die Tagesordnung des Ministerkomitees gesetzt (dort mindestens 2/3-Mehrheit erforderlich). Die PVER drängte auf baldige Behandlung und Aufnahme beim Ministertreffen am 13./14. Mai 2025. Kosovo ist der einzige europäische Staat neben Belarus und der (im März 2022 ausgeschlossenen) Russischen Föderation, der nicht Mitglied des Europarats ist. Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Zu den wichtigsten Aufgaben des Komitees der Ministerbeauftragten (KMB) gehört die Überwachung der Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Trotz der Verpflichtung, EGMR-Urteile vollumfänglich zu implementieren, bestehen hierzu in zahlreichen Mitgliedstaaten zum Teil erhebliche Defizite. Zu den prominenten Beispielen gehört die ausstehende Urteilsumsetzung im Fall von Osman Kavala, die zu dem noch immer andauernden Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei geführt hat. Die Kontakte mit den türkischen Behörden mit dem Ziel, seine vom EGMR angeordnete sofortige Freilassung zu erreichen, wurden auch 2024 fortgesetzt, u. a. durch regelmäßige Behandlung in den Sitzungen des KMB und zwei „technische“ Reisen hochrangiger Vertreterinnen und Vertretern des Sekretariats sowie Gefängnisbesuche von PVER-Berichterstattern bei Kavala und dem ebenfalls entgegen EGMR-Rechtsprechung weiterhin inhaftierten Selahattin Demirtaş). Eine weitere „technische“ Mission ist für Mai 2025 angekündigt. Aufgrund der Gipfelerklärung von Reykjavik, die einen starken Fokus auf die Umsetzung der EGMR-Urteile legte, wurde im Juni 2024 ein Netzwerk der Umsetzungskoordinatoren aller Mitgliedstaaten (Execution Coordinators Network) gegründet. Das Netzwerk dient der gegenseitigen Unterstützung und dem Austausch über Erfahrungen und Best Practices in der Urteilsumsetzung. Den Vorsitz hat Ministerialrätin Dr. Nicola Wenzel (BMJ) inne. Künstliche Intelligenz Die Verhandlungen zum Rahmenübereinkommen über Künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtstaatlichkeit (KI-Konvention) konnte durch dessen Annahme im Ministerkomitee am 17. Mai 2024 erfolgreich abgeschlossen werden. Damit wurde der weltweit erste rechtsverbindliche Standard für vertrauenswürdige KI geschaffen. Am 5. September 2024 wurde die KI-Konvention zur Unterzeichnung aufgelegt. Von den Mitgliedstaaten des Europarates haben bisher das Vereinigte Königreich, Norwegen, Georgien, Island, Andorra, Montenegro und die Republik Moldau die KI-Konvention unterzeichnet. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) werden durch die EU vertreten, da diese für die KI- Konvention ausschließlich zuständig ist. Die EU hat die KI-Konvention ebenfalls unterzeichnet, genauso wie die USA und Israel. Die EU-Kommission hat die erforderlichen EU-internen Schritte für die Ratifikation der KI-Konvention in die Wege geleitet. Die Risiken und Potenziale von Künstlicher Intelligenz für Gleichstellung und Antidiskriminierung stehen im Zentrum der Arbeit des Unterausschusses GEC/ADI-Al, der seine Arbeit 2024 aufgenommen hat. Das Gremium ist der Gleichstellungskommission (GEC) und dem Lenkungsausschuss für Antidiskriminierung, Diversität und Inklusion (CDADI) unterstellt und hat die Aufgabe, bis Ende 2025 eine Empfehlung zum Thema Künstliche Intelligenz, Gleichstellung und Antidiskriminierung zu erarbeiten. Die Empfehlung dient dazu, die Vorgaben der Rahmenkonvention in diesem Themenfeld zu flankieren. Umwelt Das Thema Umwelt wurde im Europarat auch im Jahr 2024 in zahlreichen Gremien behandelt. Der Lenkungsausschuss Menschenrechte (CDDH) hat im Dezember 2024 eine Studie zur Notwendigkeit und Machbarkeit eines oder mehrerer Rechtsinstrumente im Bereich Umweltschutz und Menschenrechte fertiggestellt und an das KMB zur Entscheidung über das weitere Vorgehen weitergeleitet. Mit der Reykjavik Declaration aus dem Jahre 2023 initiierten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten den sogenannten Reykjavik-Prozess zur Stärkung der Arbeit des Europarates im Umweltbereich. Seit September 2024 erarbeitet die Ad hoc Multidisciplinary Group on the Environment (GME) – unterstützt von ihrem Sekretariat – die Umweltstrategie des Europarates 2025-2030 und einen dazugehörigen Aktionsplan. Nach der Bestandsaufnahme der bisherigen Umweltaktivitäten und der Sammlung von Vorschlägen an den Europarat zum möglichen Umgang mit den Herausforderungen der dreifachen Umweltkrise erörterte die GME 2024 in bisher zwei Sitzungen den Umfang, die Art und die Ziele des Entwurfs der Umweltstrategie. Ziel ist es, Menschenrechtsaspekte im Umweltbereich zu stärken und Umwelt als eine Priorität des Europarates sichtbar und wirksam zu machen. Deutschland hat bei den Sitzungen der GME seine Positionen aktiv eingebracht. Die Verabschiedung der Umweltstrategie ist bei der Sitzung des Ministerkomitees im Mai 2025 geplant. EU-Beitritt zur EMRK Die Ad-Hoc-Verhandlungsgruppe des Lenkungsausschusses Menschenrechte (CDDH) zum Beitritt der EU zur EMRK („46+1 – Gruppe“) konnte im Jahr 2023 einen revidierten Entwurf für ein Beitrittsübereinkommen vervollständigen, das vom Lenkungsausschuss auf einer Sondersitzung im April 2023 an das Ministerkomitee weitergeleitet wurde. Bevor der Lenkungsausschuss dem Entwurf zustimmen kann, müssen EU-intern die schwierigen Fragen der gerichtlichen Kontrolle von EU-Handlungen auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik geklärt werden. Die Verhandlungen innerhalb der EU waren im Berichtszeitraum nicht abgeschlossen. Haushalt 2024 hat das KMB den Zweijahreshaushalt 2024 bis 2025 angepasst und in der Sache bestätigt. In Umsetzung der ambitionierten Beschlüsse des Gipfels von Reykjavik ist der Kern-Haushalt deutlich von 255 Mio. Euro (2023) auf nunmehr 285 Mio. Euro (2024) bzw. 310 Mio. Euro (2025) gewachsen. Der Aufwuchs dient teilweise dem Inflationsausgleich, sieht aber auch eine reale Stärkung etwa des EGMR, des Menschenrechtskommissars, der Venedig-Kommission und der inhaltlichen Arbeit des Europarats-Sekretariats vor. 2024 wurde die Zustimmung zu realem Wachstum bestätigt. Beitrag Deutschlands zum Haushalt Deutschland leistete 2024 einen Pflichtbeitrag in Höhe von rund 49,1 Mio. Euro, was nach dem Ausschluss der Russischen Föderation (2022) einem Anteil von circa 13 Prozent am gesamten Pflichtbeitragsaufkommen entsprach. Über seinen Status als sogenannte „großer Beitragszahler“ hinaus (sogenannter „grand payeur“, gemeinsam mit Frankreich, Italien, Großbritannien) zählt Deutschland auch 2024 zu den wichtigsten Gebern freiwilliger Leistungen (12,8 Mio. Euro). Wie in den Vorjahren wurden dabei schwerpunktmäßig Vorhaben des Europarats zur Förderung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit unterstützt. Zu den größten Einzelposten gehörten: 2 Mio. Euro für den Aktionsplan Ukraine, 1,5 Mio. Euro für den Sonderfonds Jugendarbeit des Europarats und 1 Mio. Euro für den Sonderfonds zugunsten des EGMR. Mit 4 Mio. Euro wurden Kooperationsaktivitäten des Europarats in den Ländern des Westlichen Balkans und Osteuropas unterstützt. Zudem wurden vier deutsche Sekundierte (mittels des Zentrums für Internationale Friedenseinsätze – ZIF) im Sekretariat des Europarats eingesetzt, eine weitere Sekundierte wurde von der Entwicklungsbank des Europarats festangestellt; drei Richter aus dem Landesdienst wurden an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entsandt. Das Auslandsbüro in Chisinh wird von einem deutschen Sekundierten geleitet. Zwei deutsche Sekundierte arbeiten als Gender Advisor in den Auslandsbüros in Tirana und Tiflis. II. Ministerkomitee: Vorsitze / weitere Themen und Inhalte Vorsitz Liechtenstein (15. November 2023 bis 17. Mai 2024) Liechtenstein hatte, wie Lettland die Umsetzung der Gipfelbeschlüsse von Reykjavik zu einer Priorität erklärt. Dabei hatte Liechtenstein vor allem die Weiterentwicklung des Multilateralismus, die Unterstützung der Ukraine, die bessere Umsetzung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), den Schutz von Frauen und Mädchen sowie die Einbeziehung der Jugend als Schwerpunkte gewählt. Vorsitz Litauen (18. Mai 2024 bis 13. November 2024) Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine zog sich wie ein Roter Faden durch den litauischen Vorsitz. Unter litauischer Präsidentschaft wurden das Thema Accountability und die dafür notwendigen Instrumente wesentlich vorangebracht: die Gründung des Schadensregisters für die Ukraine („Register of Damage for Ukraine“), Beratungen zur Gründung einer Kommission zur Prüfung von Schadensersatzansprüchen für die Ukraine („Claims Commission for Ukraine“) und Beratungen zur Schaffung eines „Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression gegen die Ukraine“ als Basis. Bei der Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Vilnius haben 42 Mitglieder des Europarats dazu eine gemeinsame Erklärung unterschrieben. Dem Schadensregister lagen im Berichtszeitraum mehr als 10.000 Anträge vor. Litauen hat sich zur Priorität gesetzt, gemeinsame Werte zu verteidigen und zu schützen; dies vor allem gegen das Verbrechen der Aggression. Wichtiger Punkt war auch die Unterstützung der Zivilgesellschaft in Belarus durch Schaffung des Europarats-Informationsbüros für Bürgerinnen und Bürger von Belarus in Vilnius. In die Zeit des litauischen Vorsitzes fiel außerdem die Unterzeichnung der KI-Konvention des Europarats. Vorsitz Luxemburg (13. November 2024 bis 14. Mai 2025) Luxemburg setzte im Bereich der Verteidigung von Werten und Demokratie wichtige Akzente mit Priorität Einsatz für Frieden, bei dem der Europarat als Forum für intensiven Meinungsaustausch und der Verpflichtung zur Standardimplementierung große Bedeutung haben soll. Weitere Themen der Luxemburger Präsidentschaft waren „Living together — fostering mutual respect and understanding in our diverse societies“; daneben Kultur, Sport und Welterbe als Vektoren der Menschenrechte. Hinzu kamen das 70. Jubiläum der European Cultural Convention – Förderung der Kultur einer demokratischen Teilhabe in Europa, die Konvention zum Schutz zentraler Akteure bei der Verteidigung der Rechtsstaatlichkeit (Anwälte, Ombudspersonen, Journalisten) sowie Förderung des Beitrags junger Menschen zur Demokratie. Weitere Einzelheiten zu den Vorsitzen im Ministerkomitee sind im Internet hier1 dokumentiert. III. Parlamentarische Versammlung (PVER) Die Parlamentarische Versammlung des Europarats (PVER) trat 2024 zu vier ordentlichen Plenarsitzungen zusammen. Zu Jahresbeginn wählte sie den Griechen Theodoros Rousopoulos (EPP) als Nachfolger von Tiny Kox (Niederlande, UEL) zum Präsidenten. Letzterer hatte das Amt zwei Jahre bekleidet. Die PVER befasste sich mehrfach mit aus ihrer Sicht unzureichenden Umsetzungen von Urteilen des EGMR in Mitgliedstaaten und forderte u. a. wiederholt die Freilassung von Osman Kavala oder von politischen Gefangenen in Russland. Auch die Menschenrechtssituation in Aserbaidschan und der mangelnde Respekt für Mitwirkungspflichten wurden von der PVER kritisiert. Die deutsche Delegation wurde von MdB Frank Schwabe (gleichzeitig Vorsitzender der Fraktion der Sozialisten, Demokraten und Grünen) und MdB Armin Laschet (stellvertretender Vorsitzender, gleichzeitig Vizepräsident der PV, EPP) geleitet. IV. Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarats (KGRE) Zur 46. Sitzung des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarates (KRGE) vom 26. bis 28. März 2024 begingen die Generalsekretärin, Marija Pejeinovie Burie, die Menschenrechtskommissarin, Dunja Mijatovie, und für die Präsidentschaft im Ministerrat die stellvertretende liechtensteinische Premierministerin, Sabine Monauni, den 30. Jahrestag des KGRE. Neben dem Monitoringbericht zur Überwachung der Anwendung der Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung zu Montenegro mit dem Leiter der deutschen Delegation, Sören Schumacher, als Ko-Berichterstatter wurden Berichte zu Andorra, Frankreich, Italien, Kroatien und Norwegen behandelt. Die Beobachtung der moldauischen Kommunalwahlen vom 5. November 2023 wurde ausgewertet. Als weitere Themen standen Belarus, Rechtstaatlichkeit auf lokaler und regionaler Ebene, Antisemitismus und antimuslimischer Hass, Umwelt, Recht auf Wasser und der Exodus öffentlicher Daseinsfürsorge aus peripheren und ländlichen Regionen auf der Agenda. Der KGRE befasste sich ferner mit dem UN-Zukunftsgipfel und mit dem Entwurf der KI-Konvention des Europarates. Die niedersächsische Innenministerin sprach zu Reaktionen auf Naturkatastrophen und Klimarisiken. Die deutsche Jugenddelegierte nahm am Runden Tisch zu interkulturellen Regionen teil. Der Kongress integrierte u. a. einen ständigen Berichterstatter für Menschenrechte in seine Regeln und Verfahren. Eine Erklärung zum Schutz der Rechte der Kinder in der Ukraine wurde angenommen. Während der 47. KGRE-Sitzung (14. bis 17. Oktober 2024) wählte der Kongress die Schwedin Cecilia Dalman Eek zur neuen Präsidentin. Zu Georgien wurde nach einer Dringlichkeitsdebatte eine Erklärung angenommen, in der u. a. Rückschritte bei der Demokratie und die Schwächung der Menschenrechte thematisiert wurden. Eine weitere Erklärung befasste sich mit der Zerstörung kulturellen Erbes in der Ukraine. Der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, hielt seine Antrittsrede. Des Weiteren sprachen der Präsident der PV, Theodoros Rousopoulos, und für die Präsidentschaft im Ministerrat der litauische Vizeminister des Inneren, Arnoldas Abramacieius. Der Kongress behandelte die Monitoringberichte zu Finnland, Island, Lettland und Malta. Er befasste sich mit dem „Network of Associations of Local Authorities of South East Europe“, der Kreislaufwirtschaft, der globalen Reichweite des KGRE, lokaler und regionaler Demokratie weltweit, gewählten Kommunalvertretern als Akteure im Menschenrechtsschutz und mit Regionen mit Spezialstatus. Weitere Themen waren Digitalisierung, KI und regionale Governance, wiederkehrende Probleme bei der Anwendung der lokalen Charta und bei Wahlbeobachtungen, alternde Gesellschaften sowie die Initiative zur Verjüngung der Politik des Kongresses. Den regionalen Beitrag für die Erholung und den Wiederaufbau der Ukraine schilderte die Gießener Landrätin Anita Schneider anhand ihres Landkreises. Die Beobachtung der türkischen Lokalwahlen vom 31. März 2024 u. a. durch den Leiter der deutschen Delegation als Wahlbeobachter wurde ausgewertet. 1 https://www.coeint/en/web/presidency/former-presidencies V. Einzelne Aufgabengebiete des Europarats 1. Menschenrechte a) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Die Anzahl der beim EGMR anhängigen Verfahren ist 2024 um etwa 11 Prozent von rund 68.450 auf 60.350 Verfahren gesunken. Zum Vergleich: 2020 betrug der Verfahrensstau 62.000 und 2010 139.650 Fälle. Dem Abbau der hohen Zahl der anhängigen Verfahren dient insbesondere der für den EGMR vom Europarat eingerichtete Sonderfonds, aus dem die Einstellung zusätzlicher juristischer Expertinnen und Experten aus den Mitgliedstaaten finanziert wird und zu dessen führenden Unterstützern Deutschland gehört. Zudem wurden wie in den Vorjahren Juristinnen und Juristen aus den Justizdiensten der Länder zur personellen Verstärkung an den EGMR entsandt, in der Regel auf Grundlage mehrjähriger Vereinbarungen. Die Umsetzung der Urteile des EGMR wurde durch das Komitee der Ministerbeauftragten (KMB) in seiner Sonderformation als KMB-Menschenrechte auf vier jeweils dreitägigen Sitzungen im März, Juni, September und Dezember überwacht. Der Jahresbericht hierzu ist auf der Website des Europarats2 abrufbar. Auf der Website des Bundesministeriums der Justiz3 (BMJ) werden der jährliche Bericht über die Rechtsprechung des EGMR und die Umsetzung seiner Urteile in Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland sowie der im Auftrag des BMJ erstellte Bericht über die Rechtsprechung des EGMR in Fällen gegen andere Staaten als Deutschland veröffentlicht. b) Menschenrechtskommissar/-in Die Stelle des/der Menschenrechtskommissars/-in des Europarats stellt eine unabhängige Institution innerhalb des Europarats dar, deren Aufgabe es ist, Mitgliedstaaten in Menschenrechtsfragen zu beraten und auf eventuell bestehende Defizite in Gesetzgebung und Praxis aufmerksam zu machen. Deren Tätigkeitsbericht 2023 sowie ihre regelmäßigen Quartalsberichte finden sich auf der entsprechenden Website des Europarats4. Ihre anderen Berichte und Veröffentlichungen zu einzelnen Ländern oder Sachthemen sind unter diesem Link5 einsehbar. Die PVER hat in ihrer Wintersitzung (22. bis 26. Januar 2024) einen neuen Menschenrechtskommissar gewählt: Der Ire Michael O'Flaherty (bisheriger Leiter der EU-Grundrechteagentur) folgte am 1. April 2024 der Bosnierin Dunja Mijatovie. c) Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) ECRI setzte ihren 2019 begonnenen sechsten Zyklus zur Überprüfung der Situation in den Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung von Rassismus und Intoleranz und der Wirksamkeit von dazu ergriffenen gesetzgeberischen, politischen und anderen Maßnahmen fort. Sie führte in diesem Rahmen Besuche in Irland, Finnland, Slowenien, Spanien, Montenegro, Portugal, Lettland, Türkei, Rumänien, Schweden, Kroatien und den Niederlanden durch. Der sechste Zyklus konzentriert sich thematisch auf die Bereiche wirksame Gleichbehandlung und Zugang zu Rechten, Hassrede und durch Hass motivierte Gewalt, Integration und Inklusion. Am 6. April 2024 trat Frau Prof. Dr. Gabriele Buchholtz als neues deutsches Mitglied ihr Amt an. 2 https://www.coe.int/en/web/execution/annual-reports 3 https://www.coe.int/en/web/execution/annual-reports 4 https://www.coe.int/en/web/commissionedactivity-reports 5 https://www.coeintien/web/commissioneridocuments d) Europäischer Ausschuss zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe „Committee for the Prevention of Torture“ – CPT) Im Rahmen seiner Aufgabe, Personen, denen die Freiheit entzogen ist, vor Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung zu schützen, statteten Delegationen des CPT einer Vielzahl von Mitgliedstaaten periodische und auch Ad-hoc-Besuche ab, um die Behandlung dieser Personen zu überprüfen. Im Berichtszeitraum besuchte der CPT folgende weitere Länder: Litauen, Türkei, Schweiz, Italien, Tschechien, Norwegen, Irland, Lettland, Dänemark, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Frankreich, Rumänien, Niederlande, Slowenien, Serbien (zweimal), Portugal, Georgien und Spanien. Nach dem Ad-Hoc-Besuch einer CPT-Delegation anlässlich der Beobachtung einer Frontex-Rückführungsaktion durch Deutschland im September 2023 wurden der Bericht des CPT und die Stellungnahme der Bundesregierung am 4. April 2024 hier6 veröffentlicht. e) Lenkungsausschuss für Menschenrechte (CDDH) Im Jahr 2024 wurde die 100. Sitzung des Lenkungsausschusses in Helsinki feierlich begangen. Im November fand eine Sitzung in Straßburg statt. Dabei verabschiedete der Lenkungsausschuss eine Studie zur Notwendigkeit und Machbarkeit eines neuen Instruments im Bereich Umweltschutz und Menschenrechte und den Entwurf einer Empfehlung des Ministerkomitees an die Mitgliedstaaten zum effektiven Schutz der Menschenrechte in Krisensituationen. Darüber hinaus befasste sich der Lenkungsausschuss mit den laufenden Arbeiten verschiedener Unterarbeitsgruppen und gab entsprechende Leitlinien vor. Ministerialrätin Dr. Wenzel (BMJ) ist Mitglied des Bureaus des Lenkungsausschusses; Ministerialrat Dr. Behrens (BMJ) ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe DH-ELI, die sich mit der Beendigung der Straflosigkeit bei schweren Menschenrechtsverletzungen beschäftigt. f) Datenschutz Zum Jahresende 2024 haben 31 Staaten das 2018 angenommene Änderungsprotokoll zur Modernisierung des Europaratsübereinkommens zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten (Konvention Nr. 108) ratifiziert. Deutschland hat bereits am 5. Oktober 2021 das Änderungsprotokoll ratifiziert. Damit fehlen nur noch sieben Ratifikationen für das Inkrafttreten des Änderungsprotokolls für diejenigen Staaten, die dieses ratifiziert haben. 2024 hat der nach dieser Konvention errichtete beratende Ausschuss weitere neue datenschutzrechtliche Standardvertragsklauseln entwickelt sowie datenschutz- rechtliche Empfehlungen zum Datenschutz, einschließlich biometrischer Daten, im Rahmen von Wahlen beschlossen. Weitere Themenfelder des beratenden Ausschusses waren sogenannte Privacy Enhancing Technologies und Datenschutz und im Kontext von Neurowissenschaften. g) Lenkungsausschuss für Antidiskriminierung, Diversität und Inklusion (CDADI) Im Jahr 2024 kam der CDADI zu zwei Sitzungen zusammen. Die 9. Sitzung fand vom 18. bis 20. Juni 2024 in Straßburg statt, die 10. Sitzung vom 26. bis 28. November 2024 in Paris. Ein thematischer Schwerpunkt bei beiden Sitzungen war das Thema Bekämpfung und Prävention von Hasskriminalität und Hassrede. So nahm der Lenkungsausschuss während seiner Sitzung im Juni an der „No Hate Speech Week“ des Europarats teil und diskutierte mit den dortigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern Ansätze zur Prävention und Bekämpfung von Hassrede. In seiner Sitzung im November nahm der Lenkungsausschuss an einer gemeinsam vom Europarat und Frankreich organisierten, hochrangigen Veranstaltung zur Eindämmung von Hassrede und Hasskriminalität teil. Im Rahmen der Umsetzung der Empfehlung CM/Rec(2022)16 zur Bekämpfung von Hassrede verabschiedete der CDADI eine Zusammenstellung vielversprechender Praktiken zur Bekämpfung von Hassrede auf nationaler Ebene und befasste sich mit den laufenden Arbeiten in der neu eingerichteten Unterarbeitsgruppe zu diesem Thema, in der Deutschland mit einem Experten vertreten ist. Im Bereich „Roma und Traveller“ begleitete der CDADI die Arbeit des Unterausschusses ADI-ROM und nahm eine dort erarbeitete Machbarkeitsstudie zu Segregation und zur Eingliederung von Roma- und Traveller-Kindern im Bildungsbereich an (siehe hierzu auch Kapitel V.1.i). Der Lenkungsausschuss beschloss zudem die Vorberei- 6 https://www.coe.int/en/web/cpt/-/council-of-europe-anti-torture-committee-cpt-publishes-report-on-the- monitoring-of-a-frontex- supported-return-operation-from-germany-to-pakistan tung eines Empfehlungsentwurfs zu diesem Thema. Im Bereich interkulturelle Inklusion, nationale Minderheiten und intersektionale Diskriminierung begleitetet der CDADI die Arbeit der jeweiligen Unterarbeitsgruppen bzw. -ausschüssen, die sich mit den bereits vorliegenden Studien und Empfehlungen befassen bzw. diese weiterverfolgen sollen. Ein weiterer Themenschwerpunkt der Ausschussarbeit war das Thema sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität und -ausdruck sowie Geschlechtsmerkmale. Hier begleitete der CDADI die Arbeit des neu eingerichteten Unterausschusses ADI-SOGIESC und gab Leitlinien für die Erstellung eines Empfehlungsentwurfs zur Gleichberechtigung von intergeschlechtlichen Menschen vor. Im Rahmen der Novembersitzung fand zudem ein längerer Austausch mit intergeschlechtlichen Personen und Vertreterinnen und Vertretern von Organisation aus dem intersex- Bereich statt. Außerdem nahm der CDADI den dritten thematischen Überprüfungsbericht zur Empfehlung CM/Rec(2010)5 zu LSBTI-Personen und Zugang zur Gesundheitsversorgung an. Schließlich begleitete der CDADI die Arbeit des ebenfalls 2023 neu eingerichteten Unterausschusses zu Künstlicher Intelligenz und Gleichstellung bzw. Antidiskriminierung (GEC/ADI-AI) bei der Erarbeitung einer entsprechenden Empfehlung. Der CDADI diskutierte zudem erstmals die Themen „equality mainstreaming“ sowie „equality and the environment“ und beschloss, sich mit diesen Themen auch 2025 zu befassen. Während der Dezembersitzung wählte der CDADI zudem ein neues Bureau, sowie erneut Erik Adell Hellström (Schweden) zum Vorsitzenden und Dominique Steiger-Leuba (Schweiz) zur Ko-Vorsitzenden. Siehe im Einzelnen zur Arbeit von CDADI die Website des Ausschusses7. h) Lesben, Schwule, Bisexuelle, trans- und intergeschlechtliche Menschen (LSBTIQ*) Anlässlich des Internationalen Tags gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie („IDAHOBIT“) richteten die Niederlande das im Rahmen des European Focal Points Networks (EFPN) stattfindende IDAHOT+ –Forum zum Thema „Die Zukunft von Freiheit und Gleichheit in Europa“ am 17. Mai 2024 in Den Haag aus. Am Rande der Konferenz wurde eine Gemeinsame Erklärung der zuständigen Ministerinnen und Minister im Europarat gezeichnet, einschließlich der Bundesrepublik Deutschland. Insgesamt unterzeichnete eine Rekordzahl von 32 Mitgliedstaaten die Erklärung, die u. a. weitere Investitionen in die LSBTIQ*-Infrastruktur, politisches Engagement, den Schutz der Meinungsfreiheit und Synergien zwischen den europäischen Institutionen fordert. Flankiert wurde das Forum von der konstituierenden Sitzung des neu gegründeten Ausschusses des Europarats für sexuelle Orientierung, Geschlechtsidentität, -ausdruck und -merkmale („ADI-SOGIESC“) und von dem 33. Runden Tisch des European Governmental Focal Points Network. Im ADI-SOGIESC waren im Berichtszeitraum 37 Mitgliedstaaten des Europarats vertreten, sowie acht internationale NGOs und Institutionen mit Beobachtungsstatus. Zu den Hauptaufgaben des Ausschusses zählen die Ausarbeitung einer Empfehlung zur Gleichberechtigung intergeschlechtlicher Menschen und die Erarbeitung einer LSB-TIQ-Strategie des Europarats 2027 bis 2032. Die zweite Sitzung des ADI-SOGIESC fand im Oktober 2024 statt und befasste sich u. a. mit den Wahlen zur Gremienbesetzung des Ausschusses, der Empfehlung zur Gleichberechtigung intergeschlechtlicher Menschen und dem neuen methodologischem Ansatz zur umfassenden Evaluierung der Empfehlung des Europarats zum einschlägigen Themenkomplex. i) Minderheitenrechte Das Expertenkomitee für die Angelegenheiten der „Roma and Traveller“ (ADI-ROM) – einer der Unterausschüsse des Lenkungsausschusses für Antidiskriminierung, Diversität und Inklusion (CDADI) – hat auf Basis seines für den Zeitraum von 2021 bis 2025 verlängerten Mandats seine neunte und zehnte Sitzung im Mai und im Oktober 2024 abgehalten (siehe zu CDADI auch Kapitel V.1.g). In der Maisitzung wurde Manuel Demougeot (Frankreich) als Vorsitzender bestätigt und Julian Paraschiv (Rumänien) als stellvertretender Vorsitzender gewählt. In der Sitzung wurden zudem unter anderem eine Mapping- Studie mit Informationen zu Erfahrungen und bewährten Praxisbeispielen zur Einbindung der Geschichte der „Roma and Traveller „ in Lehrplänen und Unterrichtsmaterialien, eine darauf aufbauende Empfehlung sowie Arbeitsmittel für den Unterricht diskutiert und anschließend im schriftlichen Verfahren zur Vorlage an den Lenkungsausschuss CDADI angenommen. Deutschland hatte sich an der Studie beteiligt. 7 https://www.coe.int/en/web/committee-antidiscrimination-diversity-inclusion/home In der Oktobersitzung wurde unter anderem eine Machbarkeitsstudie sowie ein Empfehlungsentwurf zu Maßnahmen und Praktiken zur Aufhebung der Segregation und zur Eingliederung von Roma- und Traveller-Kindern im Bildungsbereich zur Vorlage an den Lenkungsausschuss CDADI angenommen. Am 9. und 10. September 2024 fand im Rahmen des Expertenkomitees ein Thematischer Besuch zum Thema der Bekämpfung von Antiziganismus in Berlin statt. Auf der von Deutschland ausgerichteten Veranstaltung tauschten sich von Frankreich, Kroatien, Litauen, Rumänien und der Schweiz nominierte Expertinnen und Experten gemeinsam mit deutschen Expertinnen und Experten zu „Best Practice“- Beispielen in den jeweiligen Mitgliedstaaten aus und erarbeiteten Empfehlungen. Ein aus der Veranstaltung resultierender Bericht inklusive der Empfehlungen wurde im Dezember 2024 von ADI-ROM im schriftlichen Verfahren zur Weiterleitung an den Lenkungsausschuss CDADI angenommen. Im Mai und November 2024 fanden Sitzungen der vom Lenkungsausschuss CDADI neu eingerichteten Arbeitsgruppe GT-ADI-MIN statt, die mit der Ausarbeitung einer Studie über wiederkehrende Problembereiche im Bereich des Schutzes von Regional- oder Minderheitensprachen und der Ermittlung bewährter Verfahren in den Mitgliedstaaten beauftragt ist. Deutschland stellt ein Mitglied in der Arbeitsgruppe und beteiligte sich an der Studie mit Informationen zur Praxis des Schutzes von Regional- und Minderheitensprachen in Deutschland auf Ebene des Bundes und der Länder. j) Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels Im Zuge der dritten Evaluierungsrunde der Expertengruppe des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) mit dem Schwerpunkt „Zugang zum Recht und effektive Rechtsmittel für Opfer des Menschenhandels“ wurden am 21. Juni 2024 die GRETA-Empfehlungen für Deutschland beschlossen. Die Empfehlungen sind für Deutschland völkerrechtlich bindend. Deutschland muss bis zum 21. Juni 2026 über die erfolgten Umsetzungsschritte berichten. In den Empfehlungen wird die Bundesrepublik unter anderem zu Verbesserungen in den Bereichen Wiedergutmachung für Betroffene, Identifizierung und Unterstützung von Betroffenen sowie Asylverfahren und Aufenthaltsrecht aufgefordert. Eine der zentralen Empfehlungen, die Verabschiedung eines umfassenden Nationalen Aktionsplans gegen Menschenhandel (NAP MH), ist mit dem Kabinettsbeschluss zur Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH) seit dem 11. Dezember 2024 bereits erfüllt. Am 29. November 2024 wurden turnusgemäß acht neue Expertinnen und Experten in das Gremium GRETA gewählt, darunter auch die deutsche Kinderschutzexpertin und IT-Forensikerin Dr. Dorothea Czarnecki. Entsprechend schied das bisherige deutsche GRETA-Mitglied Helga Gayer nach acht Jahren erfolgreicher Mitgliedschaft in diesem Gremium, darunter vier als dessen Präsidentin, 2024 aus. k) Kinderrechte Deutschland hat für den Lenkungsausschuss für die Rechte des Kindes (CDENF) seit Mitte 2023 ein Mitglied (gestellt durch BMFSFJ) benannt und war an dessen Beratungen aktiv beteiligt. Im Zentrum der Arbeit des CDENF stand die Erstellung der Empfehlungen des Europarates zu Kindeswohl in Pflegeverfahren. Das Sekretariat wird die Empfehlung zusammen mit der Empfehlung zu Kindeswohl in Trennungsverfahren zur Annahme an das Ministerkomitee weiterleiten. Zudem hat Deutschland ein Mitglied (ebenfalls BMFSFJ) für das Expertenkomitee für Zugang zu kinderfreundlicher Justiz mittels multidisziplinärer und behördenübergreifender Angebote gestellt. l) Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (Istanbul-Konvention) Am 1. August 2024 hat die Istanbul-Konvention ihr zehnjähriges Bestehen seit Inkrafttreten gefeiert. Aktuell haben 38 Staaten die Istanbul-Konvention ratifiziert, zuletzt ist am 1. Oktober 2024 Lettland als neuestes Mitglied der Istanbul-Konvention beigetreten. Im Jahr 2024 fanden insgesamt drei Treffen des Ausschusses der Vertragsparteien statt, zwei davon regulär am 31. Mai 2024 und am 17. Dezember 2024. Zudem trat der Ausschuss für eine außerordentliche Sitzung am 26. September 2024 zusammen. Die Diskussionen bei den Treffen der Vertragsparteien waren vor allem geprägt von den Auswirkungen des Beitritts der EU auf die Geschäftsordnung des Ausschusses. Eine Einigung zur Änderung der Geschäftsordnung konnte bislang nicht erzielt werden. Darüber hinaus wurde der mögliche Entwurf für die Annahme von Empfehlungen auf der Grundlage der ersten thematischen Evaluierungsberichte des Expertenausschusses GREVIO erörtert, der vom Ausschuss im Dezember 2024 verabschiedet wurde. Auf Grundlage des GREVIO-Basisevaluierungsverfahren richtete der Ausschuss der Vertragsparteien zudem eine Empfehlung und Schlussfolgerungen zur Umsetzung früherer Empfehlungen an sieben Vertragsparteien. Ein inhaltlicher Austausch fand im Mai 2024 zum Thema „Täterarbeit“ und im Dezember 2024 zur „Verankerung des Gesundheitssektors in nationale Strategien“ statt. Ende April 2024 kamen in Liechtenstein zudem die Koordinierungsstellen, die im Rahmen der Istanbul- Konvention eingerichtet wurden, zu ihrem zweiten Treffen zusammen. m) Gleichstellung – Gender Equality Commission (GEC) Es fanden 2024 zwei reguläre Sitzungen der GEC statt. Zusätzlich gab es im April eine Jahreskonferenz unter dem Thema „Vereint für die Gleichstellung der Geschlechter: Raum für Frauen und Mädchen schaffen“ anlässlich des Starts der Gleichstellungsstrategie 2024 bis 2029 und des 10-jährigen Bestehens der Istanbul-Konvention. Thematische Schwerpunkte der zwei GEC-Sitzungen waren die Arbeit zu Künstlicher Intelligenz, Gleichberechtigung und Diskriminierung des Committee of Experts on Artificial Intelligence, Equality and Discrimination (GEC/ADI-Al). Empfehlungen dazu sollen bis Ende 2025 vorliegen. Ziel ist es, die Mitgliedstaaten sowie öffentliche und private Akteure bei der Förderung der Gleichstellung und der Bekämpfung von Diskriminierung während des gesamten Lebenszyklus von KI-Systemen zu unterstützen. Ein zweites Schwerpunktthema war digitale Gewalt. Dazu hat das Committee on Experts on combating technology-facilitated violence against women and girls (GEC/PC-eV10) seine Arbeit aufgenommen und wird bis voraussichtlich Ende 2025 Empfehlungen präsentieren. Diese werden sich u. a. mit der Harmonisierung von Definitionen und Terminologie, einer technologieneutralen Sprache und dem Zugang der Opfer zur Justiz durch u. a. Vereinfachung der Meldeverfahren beschäftigen. Es wurden im Rahmen der GEC zudem zwei neue Arbeitsgruppen eingerichtet: Erstens zu positiven Narrativen im Kontext von „anti-gender“-Bewegungen und zweitens zur Berichterstattung der Mitgliedstaaten zur Implementierung der Gleichstellungsstrategie 2024 bis 2029. Es wurde außerdem ein neues Bureau gewählt, bestehend aus Slowenien (Vorsitz), Schweiz (Vizevorsitz) und Tschechien (weiteres Bureau-Mitglied). Das Mandat reicht bis zum 31. Dezember 2025. 2. Korruptions- und Terrorismusbekämpfung a) Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) GRECO hielt im März, Juni sowie November drei Plenarsitzungen im Präsenzformat in Straßburg ab. In der März-Sitzung wurden Evaluierungsberichte der 5. Runde für Armenien, Georgien und Italien angenommen. Folgeberichte wurden angenommen für Kasachstan (gemeinsame 1./2. Runde), Schweiz (3. Runde) sowie Belgien, Deutschland, Georgien und Italien (4. Runde). Für Deutschland wurde damit zugleich die 4. Evaluierungsrunde abgeschlossen. Folgeberichte der 5. Runden wurden angenommen für Griechenland, Litauen, Belgien, Kroatien und Frankreich. Außerdem nahm GRECO seinen Allgemeinen Tätigkeitsbericht für 2023 und den Fragebogen für die anstehende 6. Evaluierungsrunde an. In der Juni-Sitzung beschloss das Plenum Evaluierungsberichte der 5. Runde für Andorra, Monaco und Schweiz. Folgeberichte wurden beschlossen für Rumänien, San Marino, Spanien und Schweiz (4. Runde) sowie für Ungarn, Irland, Montenegro, Serbien, Finnland, Island und Slowenien (5. Runde). GRECO beschloss ferner eine Überarbeitung seiner Verfahrensregelung und legte dem Satzungsausschuss (Statutory Committee) einen Vorschlag zur Änderung der GRECO-Satzung vor, die eine automatische Veröffentlichung von GRECO-Berichten fünf Monate nach Berichtsannahme vorsah (mangels Einstimmigkeit im Satzungsausschuss ist diese Änderung nicht in Kraft getreten). In der November-Sitzung wurden Evaluierungsberichte der 5. Runde beschlossen für San Marino und Liechtenstein. Folgeberichte wurden angenommen für Österreich, Bosnien und Herzegowina, Tschechien, Moldau, Polen, Dänemark, Türkei, Ungarn, Andorra, Armenien und Ukraine (4. Runde) sowie Österreich, Bosnien und Herzegowina und Bulgarien (5. Runde). GRECO beriet außerdem über einen Vorschlag des Büros zur Frage der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen. Weiter beschloss das Plenum die Tätigkeitsplanung für 2025 und wählte für die anstehende 6. Evaluierungsrunde einen neuen Präsidenten und ein neues Bureau. b) Bekämpfung des Terrorismus Der Lenkungsausschuss zur Bekämpfung des Terrorismus (CDCT) hielt im Mai und November Plenarsitzungen ab. Daneben tagten in Umsetzung der im Jahr 2022 verabschiedeten Strategie des Europarats zur Bekämpfung des Terrorismus für die Jahre 2023 bis 2027 mehrere Arbeitsgruppen. Hinsichtlich einer neuen paneuropäischen Definition terroristischer Straftaten für das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung des Terrorismus wurden in der Plenarsitzung im November die Erwägungsgründe verhandelt und damit eine finale Einigung erzielt, nachdem bereits im Dezember 2023 eine vorläufige Einigung auf einen Text erzielt worden war. Die Verhandlungen im CDCT sind damit erfolgreich abgeschlossen. Im Übrigen wurden die bereits in den Vorjahren aufgenommenen Themen wie Nutzung von Informationen aus Konfliktgebieten zum Zweck der Strafverfolgung, Kontaktstellen für den Austausch von Informationen hinsichtlich der rechtlichen Stellung von Opfern von Terrorismus und 24/7 Netzwerk für Kontaktstellen bezüglich ausländischen terroristischen Kämpfern weiterverfolgt und die Arbeit in den Bereichen Missbrauch von neuen Technologien durch terroristische Akteure, Eindämmung der Verbreitung von terroristischen Inhalten und Radikalisierung im Internet, Strafverfolgung von gewaltbereitem Extremismus, der in Terrorismus umschlagen kann, und Loslösung und Reintegration von Frauen mit Verbindungen zum Terrorismus aufgenommen. Im Mai fand eine vom CDCT organisierte internationale Konferenz in Straßburg statt, die sich mit der Strafverfolgung von terroristischen Straftaten, die im Rahmen von bewaffneten Konflikten begangen wurden, befasste. Ziel war es, die Interaktion zwischen Terrorismusbekämpfungs-Strafrecht und dem völkerrechtlichen Rahmen zu erforschen, der während eines bewaffneten Konflikts Anwendung findet, sowie die Erfahrung nutzbar zu machen, die manche Staaten bereits darin gesammelt haben, Täter solcher Straftaten zur Rechenschaft zu ziehen. Dabei spielte auch die deutsche Expertise in diesem Bereich eine wichtige Rolle. Schließlich fand im November die neunte Sitzung der Konsultationsrunde der Vertragsparteien nach Artikel 30 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus statt. Im Zentrum der Erörterungen stand die geplante zweite Evaluierungsrunde des Artikel 5 des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung des Terrorismus. Dabei wurden insbesondere die der Russischen Föderation als Vertragspartei des Übereinkommens auch nach ihrem Ausschluss aus dem Europarat verbliebenen Mitgliedschaftsrechte im völkerrechtlich zulässigen Rahmen eingeschränkt. 3. Rechtliche Zusammenarbeit a) Europäische Kommission für Demokratie durch Recht (Venedig-Kommission) Die Venedig-Kommission befasste sich in ihren turnusmäßigen vierteljährlichen Sitzungen im Jahr 2024 mit einer Reihe von rechtsstaatsrelevanten Entwicklungen und aktuellen staatsrechtlich bedeutsamen Gesetzesvorhaben in einzelnen Mitgliedstaaten, unter anderem in Armenien, Polen, der Türkei und Bosnien und Herzegowina. Sie führte Gespräche mit hochrangigen Regierungs- und Parlamentsvertretern aus den betroffenen Staaten und erarbeitete Gutachten und Stellungnahmen hierzu. Die Venedig-Kommission nahm u. a. Berichte über Wahlbeobachter als Human Rights Defenders und über rechtsstaats- und menschenrechtskonforme Regelung von Spyware an. In der Sitzung im Dezember 2024 nahm die deutsche Ständige Vertreterin beim Europarat für einen Meinungsaustausch zur Zusammenarbeit der Venedig- Kommission mit dem Ministerkomitee teil. b) Europäische Kommission für die Wirksamkeit der Justiz (CEPEJ) 2024 fanden die 42. und 43. Plenarsitzung der CEPEJ im Dezember in Straßburg statt. Der umfassende Bericht über die Evaluierung der Rechtssysteme Europas, der in seiner Form einzigartig ist, wurde fortgeführt; im Oktober 2024 wurde er mit den Daten aus dem Jahr 2022 vorgelegt. Weiter widmete sich die CEPEJ insbesondere den Fragen des Einsatzes Künstlicher Intelligenz in der Justiz, der Personalbedarfsberechnung sowie der Ermittlung und Bekämpfung von Rückständen in der Justiz. Angenommen wurden 2024 der CEPEJ-Tätigkeitsbericht 2023, ein Leitfaden für die qualitative Bewertung der Tätigkeit von Richterinnen und Richtern, eine Checkliste zum staatsanwaltlichen Zeitmanagement nebst erläuterndem Bericht, ein Leitfaden zur Online-Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen und zum Zugang zu Rechtsinformationen, sowie ein Glossar zu Cyber-Justiz und KI. In den vier CEPEJ-Arbeitsgruppen unter dem Arbeitsprogramm 2024 bis 2025 ist Deutschland mit drei Personen vertreten: wie bisher in der Arbeitsgruppe CEPEJ-GT-EVAL zur Evaluierung von Justizsystemen sowie seit 2024 auch in den Arbeitsgruppen CEPEJ-SATURN zum gerichtlichen Zeitmanagement und CEPEJ-GT-CYBER- JUST. c) Europäischer Ausschuss über die rechtliche Zusammenarbeit (CDC.1) Der für Zivilrecht, Prozessrecht und Verwaltungsrecht zuständige Lenkungsausschuss schloss seine Arbeiten zur Ausarbeitung einer völkerrechtlichen Konvention zum Schutz der freien und sicheren Berufsausübung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten ab. Deren Annahme und Auflegung zur Zeichnung ist im Jahr 2025 vorgesehen und wird einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Sichtbarkeit des Europarates im Bereich der Rechtsstaatlichkeit leisten. Der Ausschuss hat ferner eine Empfehlung zur Berücksichtigung des Kindeswohls in Sorgerechtsverfahren verabschiedet. Außerdem wurden die laufenden Arbeiten zu verschiedenen anderen Themen des Ausschusses fortgesetzt, darunter zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz. d) Lenkungsausschuss Strafrecht (CDPC) Der Lenkungsausschuss Strafrecht (CDPC) hat in der Zeit vom 17. bis 19. Juni 2024 und vom 20. bis 22. November 2024 jeweils in Straßburg getagt. In der letztgenannten Sitzung konnte der CDPC den Entwurf der Convention on the Protection of the Environment through Criminal Law sowie den zugehörigen erläuternden Bericht (Explanatory Memorandum) verabschieden. Der CDPC sprach sich dafür aus, beides dem Ministerkomitee zuzuleiten. Die neue Konvention soll im Jahr 2025 durch die zuständigen Gremien verabschiedet werden und kann danach gezeichnet und ratifiziert werden. Im Vorfeld der Verabschiedung der Konvention und des erläuternden Berichtes durch den CDPC fanden im Jahr 2024 insgesamt drei Sitzungen des Committee on the Protection of the Environment through Criminal Law (PC- ENV) im Februar, Juni und im Oktober statt, in denen jeweils der vom Sekretariat vorgelegte Entwurf für das Übereinkommen diskutiert und überarbeitet wurde. In der Juni-Sitzung wurde der Entwurf verabschiedet, in der Oktobersitzung zusätzlich der erläuternde Bericht. Die Arbeit des Gremiums ist damit beendet. Die EU wurde bei den Verhandlungen durch die EU-Kommission vertreten, die bei den Verhandlungen Wert auf die Übereinstimmung des neuen Übereinkommens mit der parallel auf EU-Ebene verhandelten Richtlinie über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinie 2008/99/EG legte. Darüber hinaus diskutierte der CDPC in beiden Sitzungen den Bericht zu der Frage der Erforderlichkeit und Möglichkeiten eines Rechtsinstruments des Europarats im Bereich der Migrantenschleusung, der von zwei unabhängigen Experten im Auftrag des CDPC erarbeitet worden war. Der CDPC einigte sich auf dieser Grundlage darauf, dem Ministerkomitee die Erarbeitung von Empfehlungen vorzuschlagen. Darüber hinaus wird der CDPC bis Ende 2025 Empfehlungen zu „technology-faciliated violence against women and girls“ vorlegen, die gegenwärtig in der Arbeitsgruppe GEC/PC-eVIO erarbeitet werden. Soweit sich der CDPC darauf verständigt hatte, die Arbeiten an einem Instrumentarium zu strafrechtlichen Aspekten der Künstlichen Intelligenz nach Abschluss der Arbeiten des Committee on Artificial Intelligence (CAI) an dem horizontalen Instrument zur Künstlichen Intelligenz wieder aufzunehmen, beschloss der CDPC in seiner Novembersitzung, die Arbeitsgruppe CDPC-AICL wiederzubeleben und zunächst die Grundlagen dafür zu schaffen, um eine substantivierte Entscheidung über Umfang und Form des zu erarbeitenden Rechtsinstruments (Konvention oder Empfehlung) zu schaffen. Das Council of Europe´s Committee of Experts on the Operation of European Conventions on Co-operation in Criminal Matters (PC-0C) hielt zwei Plenumssitzungen vom 14. bis 16. Mai 2024 sowie vom 12. bis 14. November 2024 in Straßburg ab. Gegenstand der Sitzungen war insbesondere die weitere Beratung über ein Drittes Zusatzprotokoll zum Europäischen Rechtshilfe Übereinkommen von 1959 (SEV Nr. 030). Die Arbeiten an den Regelungen wurden in der Sitzung im November abgeschlossen; der Entwurf enthält weiterhin Regeln, unter anderem für Videovernehmungen, die Verwendung technischer Aufzeichnungsgeräte im Hoheitsgebiet einer anderen Vertragspartei, die Koordinierung der Strafverfolgung, eine Änderung von Artikel 21 des SEV Nr. 030 und für Fristen zur Erledigung von Rechtshilfeersuchen. Der Entwurf eines solchen Dritten Zusatzprotokolls wurde dem CDPC vorgelegt. Der PC-OC hat sich über die Arbeit des Expertenausschusses für die Einziehung von Vermögenswerten aus Straftaten (PC-RAC) informiert. Dieser Ausschuss wurde unter Aufsicht des Ministerkomitees des Europarates und des CDPC eingesetzt, um ein Zusatzprotokoll zu dem von Deutschland ratifizierten Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftaten und über die Finanzierung des Terrorismus (EuTerrfinGeldwÜbk, SEV Nr. 198) zu erarbeiten. Ein erster Entwurf des Zusatzprotokolls liegt vor, den der PC-OC in seinem Unterausschuss PC-OC Mod beraten wird. In beiden Sitzungen haben sich die Mitglieder des PC-OC jeweils über ihre Erfahrungen in Rechtshilfe- und Auslieferungsverfahren — auch mit Nichtmitgliedstaaten — ausgetauscht. Unter anderem wurden die Antworten der Mitgliedstaaten auf einen Fragebogen ausgewertet, der sich mit der Vertraulichkeit in Rechtshilfeverfahren befasst. Ein weiterer Fragebogen wurde erarbeitet, der sich mit der Anwendung des Übereinkommens vom 21. März 1983 über die Überstellung verurteilter Personen (SEV Nr. 112) befasst. Anhand der Ergebnisse beider Fragebögen soll die praktische Zusammenarbeit in beiden Bereichen erleichtert und verbessert werden. Auf der 14. Plenartagung des Unterausschusses für strafrechtliche Zusammenarbeit (PC-CP) vom 5. bis 7. November 2024 in Straßburg plädierten die Delegierten dafür, den standardsetzenden Text der Empfehlung CM/Rec(2024)5 des Ministerkomitees über ethische und organisatorische Aspekte der Nutzung von künstlicher Intelligenz und damit zusammenhängenden digitalen Technologien im Strafvollzug und in der Bewährungshilfe auf nationaler Ebene bekannt zu machen. Fortgesetzt wurden die Arbeiten an dem Entwurf einer Empfehlung des Ministerkomitees über die Förderung der psychischen Gesundheit und den Umgang mit psychischen Störungen bei Gefangenen und Bewährungsunterstellten („Draft CM Recommendation regarding the Promotion of Mental Health and the Management of Mental Disorders of Prisoners and Probationers“), der von CDPC genehmigt und dem Ministerkomitee zur Annahme vorgelegt werden muss. Es wurde beschlossen, den Entwurf samt Hinweisen auf die während der Sitzung vorgenommenen Änderungen den CDPC-Delegationen zu übersenden. Ferner stimmte das Ministerkomitee dem Vorschlag zu, das Mandat von PC-CP bezüglich der Überarbeitung der Empfehlung des Ministerkomitees über ausländische Gefangene („Revision of CM Recommendation CM/Rec(2012)12 concerning foreign prisoners“) zu erweitern. Die Standardsetzungsarbeit des PC-CP soll 2025 beginnen. Schließlich wurde vereinbart, eine Umfrage bezüglich der Aktualisierung der Grundsätze des Europarats über die Bewährungshilfe („Council of Europe Probation Rules“) gemeinsam mit der Confederation of European Probation und dem Europarat durchzuführen und auf Grundlage des Ergebnisses zu entscheiden, welche Aspekte dieser Grundsätze einer Überarbeitung bedürfen (Aufgabe des PC-CP Mandats für 2024 bis 2027), da die Grundsätze der Bewährungshilfe bereits von hoher Qualität sind und von den Europäischen Bewährungshilfen sehr geschätzt und genutzt werden. Die 29. Konferenz der Leitungen der Justizvollzugsanstalten und Bewährungshilfen des Europarats fand vom 24. bis 25. Juni 2023 in Sofia (Bulgarien) statt. e) Lissabon-Netzwerk Das Lissabon-Netzwerk dient dem Informationsaustausch über die verschiedenen Strukturen der Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten und über die Einbeziehung der Vermittlung von Menschenrechten in die Aus- und Fortbildung (Human Rights Education for Legal Professionals – HELP). Für Deutschland hat Frau Jenny Krüger als Vertreterin des Bundesministeriums der Justiz an der Jahrestagung des Netzwerks im Jahr 2024 (4. bis 5. Juli) teilgenommen. Bestimmende Themen der Konferenz waren der Krieg in der Ukraine und die Digitalisierung. f) Ausschuss der Völkerrechtsberater der Mitgliedstaaten des Europarats (CAHDI) Die 66. Sitzung des Ausschusses der Völkerrechtsberater der Mitgliedstaaten des Europarats (CAHDI) am 11. und 12. April 2024 unter österreichischem Vorsitz in Straßburg befasste sich mit dem russischen Angriffskrieg und die Lage in der Ukraine sowie möglichen Wegen, wie nach dem Völkerrecht die Zahlung der vom EGMR zugesprochenen Entschädigungen durch die Russische Föderation zu erreichen sind (dargelegt durch die Entscheidung CM/Del/Dec(2024)1488/10.5). In diesem Zusammenhang legte u.a. Prof. Martins Paparinskis von der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen Optionen des Völkerrechts zur Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen dar. Darüber hinaus tauschten sich die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater zum Thema non-legally binding agreements aus. Die 67. Sitzung fand am 19. und 20. September unter österreichischem Vorsitz in Wien statt. Die Rechtsberaterinnen und Rechtsberater tauschten sich mit dem Vorsitzenden der VN-Völkerrechtskommission, Marcelo Vazquez-Bermüdez, zu allgemeinen Fragen der Arbeit der Kommission sowie spezifisch zu völkerrechtlichen Fragen der Immunität von Staatsoffiziellen vor der strafrechtlichen Verfolgung vor ausländischen Gerichten, nicht-bindende juristische Maßnahmen, die Kontinuität von Staatlichkeit angesichts des Meeresspiegelanstiegs, sowie der Vorbereitungen einer Konvention gegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit aus. Ein weiterer Austausch erfolgte mit dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), welches zu den Herausforderungen für das humanitäre Völkerrecht durch hybride Kriegsführung referierten. Schwerpunktthema waren darüber hinaus völkerrechtliche Fragen rund um das beim Europarat gegründete Schadensregister für die Ukraine sowie die Schaffung eines möglichen „Sondertribunals für das Aggressionsverbrechen gegen die Ukraine“ unter dem Dach des Europarats. g) Konsultativrat der Europäischen Richter (CCJE) Auf seiner Plenarsitzung im Dezember 2024 verabschiedete der CCJE seine Stellungnahme Nr. 27. Sie beschäftigt sich mit Disziplinarmaßnahmen gegenüber Richterinnen und Richtern. Besondere Probleme für Deutschland wirft sie nicht auf. h) Komitee für künstliche Intelligenz (CAI) Das Committee on Artificial Intelligence (CAI, Komitee für künstliche Intelligenz) des Europarats – der Nachfolgeausschuss des CAHAI (Ad hoc Committee on Artificial Intelligence) – hat im Jahr 2022 seine Arbeit aufgenommen, um unter Berücksichtigung der vom Europarat gesetzten Standards für Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einen angemessenen Rechtsrahmen für die Entwicklung, Gestaltung und Anwendung künstlicher Intelligenz zu entwickeln. Auf Grundlage des im Jahr 2022 vorgestellten Zero-Draft einer Rahmenkonvention zu Künstlicher Intelligenz, Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit wurden die Verhandlungen in 2023 fortgesetzt und im März 2024 erfolgreich abgeschlossen. Das Ministerkomitee hat die KI- Konvention am 17. Mai 2024 angenommen. Sie wurde am 5. September 2024 zur Unterzeichnung aufgelegt. Ziel war und ist es, einen Rechtsrahmen mit möglichst globaler Reichweite zu schaffen. So haben sich mit USA, Kanada, Mexiko, Japan, Israel, Australien, Argentinien, Uruguay, Peru und Costa Rica zahlreiche Nicht- Mitgliedstaaten des Europarats aktiv an den Verhandlungen beteiligt. Mit Kamerun hat nun der erste afrikanische Staat Beobachterstatus im CAI erhalten. Nach Abschluss der Verhandlungen der KI-Konvention wurden im CAI die Arbeiten an einem Human Rights, Democracy, and the Rule of Law Risk and Impact Assessment (HUDE-RIA) fortgesetzt und während der 12. Plenarsitzung des Europarates erfolgreich abgeschlossen. Mit der HUDERIA-Methodik werden die Vertragsparteien der KI-Rahmenkonvention des Europarats dabei unterstützt, das in Kapitel V der Konvention geforderte Risiko- und Folgenmanagement umzusetzen. Es handelt sich um eine Empfehlung des CAI, die rechtlich unverbindlich ist. 4. Sozial- und Gesundheitspolitik a) Europäische Sozialcharta (ESC) Das Jahr 2024 stand in Bezug auf die Europäische Sozialcharta (ESC; kurz: Sozialcharta) vor allem im Zeichen der High-Level Conference zur Europäischen Sozialcharta, die im Juli 2024 in Vilnius (Litauen) stattfand. Die Konferenz wurde unter der Schirmherrschaft des litauischen Vorsitzes ausgerichtet. Im Mittelpunkt der Konferenz standen die aktuellen Herausforderungen für soziale Rechte weltweit. Betont wurde dabei die Bedeutung sozialer Rechte für demokratische Stabilität und Sicherheit. Die verabschiedete Vilnius Declaration, betont die herausragende Bedeutung von sozialer Gerechtigkeit und der sozialen Rechte, die in der Sozialcharta verankert sind, für die Sicherung von Demokratie, Stabilität, Wirtschaftswachstum, Zusammenhalt und sozialen Frieden und bekräftigt die zentrale Rolle des Europarats für Schutz und Gewährleistung der sozialen Rechte, des sozialen Zusammenhalts sowie der sozialen Gerechtigkeit. Darüber hinaus unterstreichen die Vertragsstaaten der Sozialcharta ihre gemeinsame Verpflichtung, die Achtung und Weiterentwicklung der sozialen Rechte zu fördern. Deutschland sagte die freiwillige Zahlung von 500.000 Euro zur Finanzierung des Projekts Enhancing Employment Rights in the Republic of Moldova als Teil des Aktionsplans des Europarats für die Republik Moldau zu. Im Zuge der Konferenz trat außerdem der Regierungsausschuss der Europäischen Sozialcharta (Governmental Committee) zu einer außerordentlichen Sitzung zusammen. In der 148. Sitzungswoche des Regierungsausschusses im Mai 2024 nahm zudem die in der vorangegangenen Sitzung vertagte Diskussion über die vom Europäischen Ausschuss für Soziale Rechte (EASR) vorgeschlagenen Empfehlungen zum Streikrecht und zum Streikverbot für Beamte (EASR-Schlussfolgerungen XXII-3 und 2022) eine zentrale Rolle ein und damit indirekt auch der 39. deutsche Bericht über die innerstaatliche Anwendung der Sozialcharta. Mit Blick auf die zuvor ergangene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Rechtssache Humpert u. a. v. Deutschland (siehe dazu oben unter I. sowie untern V.1.a) konnte eine entsprechende Empfehlung an die Bundesrepublik durch die Bundesregierung erfolgreich abgewendet werden. Der Schwerpunkt der 149. Sitzungswoche des Regierungsausschusses Ende November 2024 lag auf der Untersuchung der Gegebenheiten in den Mitgliedsstaaten im Bereich des Schutzes von Kindern, Frauen und anderen marginalisierten Gruppen wie Sinti und Roma vor Ausbeutung, Gewalt und/oder Armut. Neben den Sitzungen des Regierungsausschusses fanden auch zwei Sitzungen der Arbeitsgruppe des Regierungsausschusses statt, welche im Rahmen des Reformprozesses zur Sozialcharta 2023 eingerichtet wurde und welche die langfristigen Aufgaben des Regierungsausschusses plant sowie mit konkreten Aktivitäten unterlegt. Neben der Erarbeitung einer Empfehlung zur Förderung der Menschenrechtsbildung im Bereich der sozialen Rechte hat diese Arbeitsgruppe 2024 insbesondere mit der Erstellung eines Handbuchs begonnen, das die Verfahren und Arbeitsmethoden des Regierungsausschusses umfassend darstellen soll. b) Europäische Ordnung der Sozialen Sicherheit Im Rahmen der im Jahr 2024 erfolgten Überprüfung der Europäischen Ordnung der Sozialen Sicherheit (EOSS; European Code of Social Security — ECSS) in Hinblick auf Deutschland für den Zeitraum 2022/2023 und auf Grundlage des 2023 von der Bundesregierung eingereichten Berichts über die Anwendung der EOSS in Deutschland hatte der Expertenausschuss für die Anwendung von Übereinkommen und Empfehlungen (CEACR) der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), der für den Europarat die entsprechende Überprüfung der EOSS vornimmt, auch an Deutschland eine Schlussfolgerung gerichtet. Basierend auf dieser CEACR-Schlussfolgerung legte der Regierungsausschuss in seiner 148. Sitzung im Mai 2024 in Bezug auf Deutschland einen Empfehlungsentwurf für den Ministerrat vor, die das Rentenalter und Informationen zur Riesterrente und zur Lohnersatzrate betrafen. Zudem wurde 2024 ein neuer Bericht8 über die Anwendung der EOSS in Deutschland verfasst und an den Europarat gesandt; dieser macht deutlich, dass Deutschland alle Anforderungen, die die EOSS an das deutsche System der sozialen Sicherung stellt, erfüllt. 8 https:firm.coe.int/germany-ecss-51st-annual-consolidated-report-en/1680ael3bf c) Europäisches Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln (EDQM) Das Europäische Direktorat für die Qualität von Arzneimitteln (European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare, EDQM) ist eine Direktion des Europarats und befindet sich in Straßburg. Die Aufgaben des EDQM sind unter anderem die Pflege und Weiterentwicklung des Europäischen Arzneibuchs und die Koordination des Netzwerkes der amtlichen Arzneimittelkontrolllabore (Official Medicinal Control Laboratories, OMCL). Sowohl vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als auch vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Arbeitsgruppen als Experten engagiert. 2024 waren 32 sogenannte Expert Groups beziehungsweise Working Groups bei der EDQM aktiv tätig. Das BfArM ist in 20, das PEI in 16 Gruppen vertreten, zum Teil als Gruppenvorsitzende. Einige dieser Arbeitsgruppen wurden aufgrund neuerer Arzneistoffe und Therapieverfahren erst in den vergangen 5 Jahren gebildet. Innerhalb der Biologika wurden prioritär 2024 die Projekte Gentherapeutische Produkte am Menschen, Zell-basierte Therapeutika, neuartige Phagen-Therapien und mRNA-Impfstoffe bearbeitet. Produktübergreifende Themen aus dem Bereich der Digitalisierung und datengestützter Entscheidungsprozesse sowie Künstliche Intelligenz gewannen an Bedeutung und wurden in der Spectroscopy and Data Analysis Working Party behandelt (Arzneibuchkapitel Ph. Eur. 5.33 Design of Experiments und Ph. Eur. 5.38 Quality of Data). Die Arbeiten der EDQM zum Nachweis von Verunreinigungen mit Nitrosaminen (diese 2018 als Verunreinigungen in der Arzneigruppe der Sartane nachgewiesen) werden in bestehenden Arbeitsgruppen, z. B. der Gruppe MG General Methods, bearbeitet. Europaweite und nationale staatliche Chargenprüfung für COVID-19-Impfstoffe innerhalb des OMCL Netzwerks der EDQM Die COVID-19-Impfstoffe unterliegen in der Bundesrepublik Deutschland der staatlichen Chargenprüfung und können nur dann in Verkehr gebracht werden, wenn eine Charge vom PEI experimentell freigegeben wurde. Die experimentelle Prüfung entfällt, sofern sie eine zuständige Behörde eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union bereits durchgeführt hat und die Charge freigegeben wurde. Diese Vorgänge sind innerhalb des OMCL harmonisiert. In seiner Funktion als OMCL hat das PEI im Jahr 2024 insgesamt 59 an COVID-19-Varianten angepasste Impfstoffchargen für die Bundesrepublik Deutschland und die Europäische Union freigegeben. CD-P-TO — European Committee (Partial Agreement) on Organ Transplantation Als Mitglied der Arbeitsgruppe ist das PH an der Erstellung des Guide to the Quality and Safety of Tissues and Cells for Human Application (T&C Guide) beteiligt. Die sechste Ausgabe soll im März 2026 veröffentlicht werden. Die Ausgabe soll die SoHO-Verordnung (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Qualitäts- und Sicherheitsstandards für zur Verwendung beim Menschen bestimmten Substanzen menschlichen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinien 2002/98/EG und 2004/23/EG) berücksichtigen, die am 6. August 2024 in Kraft getreten ist. Mit Anwendungsbeginn der SoHO-Verordnung muss der T&C Guide zur Sicherstellung des Spender- und Empfängerschutzes grundsätzlich von allen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. CD-P-TS – European Committee (Partial Agreement) on Blood Transfusion Als Mitglied der Arbeitsgruppe ist das PEI an der Erstellung des Guide to the preparation, use and quality assurance of blood components (Blood Guide) beteiligt. 2024 wurde die 21. Ausgabe des „Blood Guides“ überarbeitet. Durch das PEI konnte eine erhöhte Plasmaspendefrequenz bei verstärktem Spendermonitoring als Alternative zum niederfrequenten Verfahren im Blood Guide verankert werden. Dies war erforderlich, um die Versorgung mit Plasma zur Fraktionierung in Deutschland aufrechtzuerhalten. Mit Anwendungsbeginn der SoHO- Verordnung muss der Blood Guide zur Sicherstellung des Spender- und Empfängerschutzes grundsätzlich von allen Mitgliedstaaten berücksichtigt werden. Europäisches Arzneibuch Das Sekretariat der Europäischen Arzneibuch-Kommission ist ein Teil des EDQM, das sich beim Europarat in Straßburg befindet. Im Jahr 2024 fanden die Sitzungen der Europäischen Arzneibuch-Kommission und weitere Veranstaltungen des EDQM als Hybrid-Web-Konferenzen beschlussfähig statt. Es sind jeweils ein Mitarbeiter des BfArM und des PEI Mitglieder der deutschen Delegation in der Europäischen Arzneibuchkommission. Aktivitäten im Zusammenhang mit der Vermeidung von Tierversuchen ⎯ Die Europäische Arzneibuchkommission hat in ihrer 179. Sitzung im Juni 2024 den Kaninchen-Pyrogentest in 57 Arzneibuchmonographien und schließlich in der 180. Sitzung im November 2024 auch die übergeordnete Monographie zum Kaninchentest gestrichen. Die 2024 vorgenommenen Änderungen im Europäischen Arzneibuch hatten und haben weitreichende Auswirkungen auf viele weitere Arzneibücher (z. B. USA, Japan, Indien und China) und sind auch insofern bemerkenswert. Für die Entwicklung von Alternativmethoden und die erforderliche Erhebung substanzieller wissenschaftlicher Daten zur Geeignetheit und Gleichwertigkeit zum Tiermodell wurden aufgrund der Produktvielfalt der Arzneimittel rund 20 Jahre benötigt. Zudem war die mitunter sperrige Harmonisierung anderer Arzneibücher, z.B. USA, China, Indien und Japan, erforderlich. BfArM und PEI konnten durch eine Vielzahl von Förderungen aktiv in die Entwicklung geeigneter Testsysteme und Datenerhebung einbringen. ⎯ Alternativmethoden zum Tierexperiment wurden im Europäischen Arzneibuch in den Monographien zum Bakteriellen Endotoxintest BET (Ph. Eur. 5.1.10), zum Monozytenaktivierungstest MAT (Ph. Eur. 2.6.30) und zum Rekombinanten Faktor C-Test (rFC; Ph. Eur. 2.6.32) beschrieben. Diese wurden 2017 und 2021 in das Europäische Arzneibuch aufgenommen und bilden die Grundlage für die 2024 nun beschlossenen kompletten Streichungen des Kaninchenpyrogentests. ⎯ In der 180. Sitzung der Arzneibuchkommission im November 2024 beschlossene Änderungen erscheinen im Juli 2025 in der Ph. Eur. 12.1 und treten am 1. Januar 2026 in Kraft. mRNA-Impfstoffe neu im Europäischen Arzneibuch ⎯ In der Arbeitsgruppe zu mRNA-Impfstoffen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BfArM und des PEI vertreten. Die sehr aktive und zielgerichtete Gruppe umfasst Kolleginnen und Kollegen von Zulassungsbehörden aus den Mitgliedsstaaten, Vertreter der chargenprüfenden Labors in Europa, der European Medicines Agency (EMA), der FDA und alle Hersteller von COVID -19-Impfstoffen sowie Hersteller von Hilfsstoffen. 2024 wurden sehr zügig drei neue Kapitel zu mRNA-Impfstoffen zusammengestellt, die mit der Arzneibuchkommissionssitzung im November 2024 genehmigt wurden. Damit sind nun alle wesentlichen Anforderungen zur Herstellung und Qualitätskontrolle der mRNA-Impfstoffe, Komponenten und ein Regelwerk zu DNA-Material zur Herstellung von mRNA als Wirkstoff im europäischen Arzneibuch verankert. Die klar beschriebenen Qualitätsregeln und -standards sowie Referenzmaterialien können zukünftige Entwicklungen dieser Impfstoffgruppe beschleunigen. ⎯ Die Stoffgruppe der synthetischen Lipide, die für die Formulierung der mRNA-Lipidnanopartikel (mRNA- LNP) benötigt werden, wurden bisher im Arzneibuch nicht beschrieben. Zeitgleich mit der Erstellung der Arzneibuchmonographien erfolgte über eine enge Kooperation mit der Biologics Working Party BWP der EMA eine Harmonisierung mit EMA-Dokumenten, um zukünftige Produktentwicklungen auch im regulatorischen Umfeld mit einheitlichen Regelungen zu unterstützen. Die internationale Zusammensetzung der mRNA-Arbeitsgruppe führt auch dazu, dass sehr zügig weltweit harmonisierte Anforderungen formuliert werden können. Die neuen Texte werden in der Ph. Eur. im Juli 2025 publiziert. Aktivitäten im Zusammenhang mit Arzneimittelengpässen: ⎯ Das Projekt European Drug Shortages Formulary (EDSForm) spielt eine Schlüsselrolle bei den Bemühungen der EDQM, Arzneimittellieferengpässen in Europa zu begegnen. Die Ergebnisse der Arbeit der European Drug Shortages Formulary Working Party (EDS-Form Arbeitsgruppe) sollen den Krankenhaus- und öffentlichen Apotheken Hilfestellungen bei der Zubereitung von Arzneimitteln bei bestehenden oder drohenden Lieferengpässen bieten. ⎯ Ausgearbeitete EDSForm-Monographien sollen geeignete Methoden für die Zubereitung und Qualitätskontrolle standardisierter Arzneimittel zur Verfügung stellen. Zudem veröffentlicht die EDSForm- Arbeitsgruppe bei akut bestehenden Engpässen auch technische Empfehlungen für die Zubereitung von Präparaten, für die noch keine geeignete EDSForm-Monographie verfügbar ist. 2024 wurden Empfehlungen für Aprepitant und Amoxicillin veröffentlicht, die auch Hinweise zur Herstellung von Zubereitungen für die Anwendung an Kindern enthalten. d) Lenkungsausschuss für Menschenrechte in den Bereichen Biomedizin und Gesundheit (CDBIO) Der Lenkungsausschuss für Menschenrechte in den Bereichen Biomedizin und Gesundheit (CDBIO) kam zu zwei Plenarsitzungen zusammen: Vom 11. bis 13. Juni 2024 (5. Plenarsitzung) und vom 26. bis 28. November 2024 (6. Plenarsitzung). Die Sitzungen fanden jeweils in Straßburg statt. Der CDBIO konnte auf seiner 5. Plenarsitzung den Bericht über den Einfluss von Künstlicher Intelligenz auf das Arzt-Patienten-Verhältnis finalisieren. Beraten wurde daneben u. a. der Entwurf einer Empfehlung zur Achtung der Autonomie in der psychischen Gesundheitsversorgung und der Entwurf eines White Papers über den gleichberechtigten und rechtzeitigen Zugang zu geeigneten innovativen Behandlungen und Technologien im Gesundheitswesen. Ferner wurden eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Entwurfs für den strategischen Aktionsplan des CDBIO für die Jahre 2026 bis 2030 eingesetzt. Auf der 6. Plenarsitzung konnte der Entwurf einer Empfehlung zur Achtung der Autonomie in der psychischen Gesundheitsversorgung verabschiedet und dem Ministerkomitee zur Annahme zugeleitet werden. Wieder aufgegriffen wurde u. a. die Beratung des Entwurfs eines White Papers über den gleichberechtigten und rechtzeitigen Zugang zu geeigneten innovativen Behandlungen und Technologien im Gesundheitswesen. Im Hinblick auf den strategischen Aktionsplan des CDBIO für die Jahre 2026 bis 2030 wurden erste Elemente erörtert. Bei den turnusmäßig stattfindenden Wahlen wurden Tornäg Doleal (Tschechien) zum Vorsitzenden und Damaris Carnal (Schweiz) zur stellvertretenen Vorsitzenden des CDBIO gewählt. e) Europäisches Komitee für Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände (CD-P-MCA) Das Europäische Komitee für Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände (CD-P-MCA) tagte vom 13. bis 14. Juni 2024, wiederum unter deutschem Vorsitz. Im Jahr 2024 wurden einige wesentliche Arbeiten des CD-P- MCA abgeschlossen. So wurde die erste Revision der Technischen Leitlinie zu Metallen und Legierungen in Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen veröffentlich und die Technische Leitlinie zur Dokumentation der Konformität von Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen fertig gestellt (veröffentlicht im Januar 2025). Daneben wurde der Entwurf einer aktualisierten Technischen Leitlinie zu Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenständen aus Kork so weit vorangebracht, dass mit einer finalen Annahme durch das CD-P-MCA im schriftlichen Verfahren Anfang 2025 zu rechnen ist. Die Arbeiten zu Emaille sowie zu Beschichtungen und Lacken wurden fortgesetzt. Ferner führte das EDQM gemeinsam mit den spanischen Behörden am 18. und 19. September 2024 in Madrid/Majadahonda ein Symposium9 zu Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstän- den durch (Joint EDQM-AESAN symposium on „Recent developments in food contact materials and articles“ – European Directorate for the Quality of Medicines & HealthCare). Dabei wurden unter anderen die jüngsten Arbeiten und Technischen Leitlinien des CD-P-MCA vorgestellt, aktuelle Themen aus der Perspektive der verschiedenen betroffenen Bereiche (Mitgliedstaaten, Verbraucherinnen und Verbraucher, Wirtschaft, Wissenschaft) präsentiert und themenspezifische Workshops (Metalle/Legierungen, Papier/Pappe, Dokumentation der Konformität) durchgeführt. Grußwort und Moderation des Symposiums wurden unter anderem vom deutschen Vorsitz des CD-P- MCA übernommen. 9 https://www.edqm.eu/en/-/fcm-symposium f) Ausschuss für kosmetische Mittel (CD-P-COS) Das Expertenkomitee für kosmetische Mittel (CD-P-COS) tagte im Berichtszeitraum am 19. März 2024 und in gemeinsamer Sitzung mit dem europäischen Netzwerk amtlicher Kosmetik-Überwachungslaboratorien (OCCL) am 20. März 2024. Die gemeinsamen Sitzungen werden durchgeführt, um relevante Themen für das Arbeitsprogramm zu identifizieren und zu priorisieren. Diese enge Zusammenarbeit soll den Kontroll-Laboratorien die Möglichkeit eröffnen, Themenvorschläge für Resolutionen des Europarats einzubringen und zu begleiten; umgekehrt kann das Expertenkomitee Vorschläge für Marktüberwachungsstudien der Kontroll-Laboratorien einbringen. Im Berichtszeitraum wurde die überarbeitete Publikation Safe Cosmetics for Young Children veröffentlicht. Außerdem wurde die Überarbeitung der Publikation Guidance on essential oils in cosmetic products veröffentlicht und die Überarbeitung der Publikation Safer tattooing weiterverfolgt. Inhaltliche Schwerpunkte der gemeinsamen Sitzung mit dem OCCL waren Berichte mit neuen Daten zu Marktüberwachungsstudien zu kosmetischen Mitteln und Pflegeprodukten für Kinder und zu Nitrosaminen in Nagellack. Ein Bericht zu den Ergebnissen der Marktüberwachungsstudie zu Hautbleichmitteln wurde veröffentlicht. Außerdem wurde ein Video vorgestellt, in dem die gemeinsamen Bemühungen und Erfolge des OCCL-Netzwerkes bei der Gewährleistung der Verbrauchersicherheit und der Qualitätskontrolle von Kosmetika hervorgehoben werden. 5. Entwicklungsbank des Europarats (CEB) Mit ihrem ausschließlich sozialen Mandat und der ausschließlichen Ausrichtung auf den öffentlich-rechtlichen Sektor trug die CEB als multilaterale Entwicklungsbank im Berichtszeitraum erheblich dazu bei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Integration in den Mitgliedstaaten zu fördern. Ausdruck fand dies in Darlehen für den Bau von Flüchtlingszentren und Sozialwohnungen10 sowie für Stadtsanierung, Umweltschutzmaßnahmen, Katastrophenhilfe und Projekten im Gesundheitssektor. Mit Finanzierungen zur Unterbringung von Flüchtlingen sowie zur Verbesserung von deren Lebensbedingungen und ihrer Hilfe bei Traumata trug die CEB in den betroffenen Mitgliedsstaaten zur Minderung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine bei. Die CEB richtete sich zudem am Pariser Klimaschutzabkommen aus. Gefährdeten Gruppen, die am stärksten von klimawandelbedingten sozialen Verwerfungen betroffen sind, boten für die CEB einen besonderen Ansatzpunkt. Sie arbeitete insbesondere mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) eng zusammen und nahm auch intensiv am Austausch der multilateralen Entwicklungsbanken (MDBs) teil. 2025 übernimmt die CEB den rotierenden Vorsitz der informellen Koordinierungsrunde. Die Kapitalerhöhung der CEB konnte 2024 erfolgreich abgeschlossen werden. Mit einer Beteiligungsquote von über 95 Prozent wird das gezeichnete Kapital der CEB auf 9,6 Mrd. Euro und das eingezahlte Kapital auf 1,766 Mrd. Euro ansteigen. Diese hohe Beteiligungsquote zeigt das starke Vertrauen der Anteilseigner in das soziale Mandat der CEB und versetzt die Bank in die Lage, ihr soziales Mandat vollumfänglich umzusetzen. Der deutsche Anteil beträgt 200,7 Mio. Euro an neu eingezahltem Kapital sowie 509,9 Mio. Euro an zusätzlichem Haftungskapital (entspricht 16,7 Prozent). 2024 lag das Volumen der Zusagen der CEB innerhalb des Rahmens des neu implementierten strategischen Entwicklungsplans 2023 bis 2027. Insgesamt wurden 44 neue Projekte in 22 Mitgliedsländern mit einem Gesamtbetrag von über 4,5 Mrd. Euro genehmigt; ausgezahlt wurden insgesamt 3,9 Mrd. Euro, wovon 65 Prozent auf die Zielländer11 entfielen. Im Jahr 2024 wurden für die Ukraine Projekt mit einem Volumen von 300 Mio. Euro zur unmittelbaren Unterstützung im Wohnimmobilienbereich für Kriegsgeschädigte/Binnenvertriebene im Verwaltungsrat bewilligt. Zudem wurde für diese Zielgruppe ein Programm für Mikrokredite im Volumen von 3 Mio. Euro aufgelegt. Für Vorhaben in Deutschland (Bildungs- und Kinderbetreuungsinfrastruktur) wurden 100 Mio. Euro vom Verwaltungsrat bewilligt. Die Gesamtemission der Social Inclusion Bonds der CEB überstieg 2024 – seit ihrer Einführung im Jahr 2017 – die Marke von 10 Mrd. Euro, was als Beleg für die starke Nachfrage und den starken Marktzugang der Bank angesehen wird, zumal sie teilweise auch in Fremdwährungen erfolgt. Externe Ratingagenturen schätzen die Bonität der CEB weiterhin sehr positiv ein. Alle großen Ratingagenturen bewerten die CEB jeweils mit ihrer Best- 10 Sozialwohnungsbau entspricht nach Definition der CEB nicht automatisch dem in Deutschland mit Bundesfinanzhilfen unterstützten sozialen Wohnungsbau der Bundesländer. Im europäischen Kontext sind beispielsweise Wohnungen gemeint, die einen „sozialen Zweck“, wie z. B. die Unterbringung von Geflüchteten, erfüllen. 11 Zur Definition vgl. https://coebank.org/en/about/member-coun- tries/?_gl=1*17rewal*_up*MQ..*_ga*MTYxNzgzMjY5My4xNzQ0MDE2MDQ1*_ga_TQ4TY2NQ7B*MTc0NDAxNjA0NC4xLjE uMTc0NDAxNjA1My4wLjAuMA note (AAA-Rating). Das Jahresergebnis 2024 der CEB ist wiederum positiv und konnte auf 124,3 Mio. Euro (2023: 108,8 Mio. Euro) gesteigert werden. Zur Erhöhung ihrer Sichtbarkeit und Stärkung des öffentlichen Bewusstseins für soziale Belange nutzt die CEB verstärkt internationale Gipfeltreffen, wie z. B. durch Teilnahme an der IWF/Weltbank-Herbsttagung in Washington. In Zusammenarbeit mit dem Europarat hat die CEB am 3. Dezember 2024 in Straßburg die Konferenz12 „Addressing Homelessness Through Social Investment“ organisiert. Die Veranstaltung hat einen konstruktiven Beitrag zur Diskussion über Obdachlosigkeit geleistet. Darüber hinaus nimmt die CEB intensiv am Austausch der multilateralen Entwicklungsbanken teil (Vorsitz ab 2025, s. o.). Zudem vergibt sie seit 2020 einen Preis für Projekte, die den sozialen Zusammenhalt besonders stärken. Die Ukrainische Schule Warschau erhielt 2024 diesen CEB-Preis für ihre herausragende Arbeit zur Unterstützung der Integration von Flüchtlingskindern aus der Ukraine. 6. Demokratie Der Lenkungsausschuss für Demokratie (CDDEM) wurde im Nachgang zum vierten Gipfel der Staats- und Regierungschefs des Europarates in Reykjavik 2023 gegründet. Aufbauend auf den Reykjaviker Grundsätzen für die Demokratie hat er zur Aufgabe, die Demokratie zu sichern und zu stärken. Er löst den bisherigen Lenkungsausschuss für Demokratie und Regierungsführung (CDDG) ab. Der CDDEM soll den thematischen Austausch und die gegenseitige Prüfung von Erfahrungen und bewährten Praktiken zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates fördern und erleichtern. Er soll gemeinsame politische Maßnahmen und Standards sowie Instrumente zur Stärkung der Demokratie, ihrer Institutionen und Prozesse sowie der verantwortungsvollen Staatsführung auf allen Ebenen – national, regional und lokal – entwickeln und die Möglichkeit sinnvoller Beteiligung aller Mitglieder der Gesellschaft, insbesondere junger Menschen und der Zivilgesellschaft, am demokratischen Leben verbessern. Der CDDEM trägt die Gesamtverantwortung für die Demokratie als Wert, Herrschaftsform und Praxis, indem er sich mit den grundlegenden Prinzipien, Institutionen und Prozessen demokratischer Systeme befasst. Dieser ganzheitliche Ansatz soll die sektorale Arbeit der Organisation zu einzelnen wesentlichen Komponenten der Demokratie ergänzen und fördern. Darüber hinaus arbeitet der CDDEM an der demokratischen Erneuerung durch partizipative und deliberative Demokratiemodelle auf allen Ebenen und sucht nach Wegen, um mehr Bürgerinnen und Bürger in die politische Entscheidungsfindung einzubeziehen. So soll erreicht werden, dass jede Person in der Lage ist, ihre Rolle in demokratischen Prozessen wahrzunehmen. Der CDDEM hat diesbezüglich verschiedene konkrete Arbeitsaufträge, die unter der Aufsicht des Ministerkomitees innerhalb festgelegter Fristen zu erfüllen sind: ⎯ Erstellung von Leitlinien zur Zivilgesellschaft; ⎯ Unterstützung der Reykjavik-Prinzipien; ⎯ Aktualisierung der Empfehlung zur Rechtsstellung von NROen; ⎯ Bericht zur Stärkung des zivilgesellschaftlichen Raums; ⎯ Studie zu KI in Demokratie und öffentlicher Debatte; ⎯ Bericht zur elektronischen Stimmabgabe; ⎯ Leitlinien zur Wahlbeteiligung von Frauen und Minderheiten; ⎯ Bericht zur guten demokratischen Regierungsführung; ⎯ Bericht zur deliberativen Demokratie; ⎯ Empfehlungen zur Multi-Level-Governance. Die erste Sitzung des CDDEMs fand am 13. und 14. Mai 2024 in Straßburg statt. Im Vordergrund der Auftaktsitzung stand, einen Überblick über die Arbeitsschwerpunkte des Lenkungsausschusses zu gewinnen. 12 https://www.coe.int/en/web/secretariat-council-of-europe-development-bank/conference-addressing-homelessness-through-social- investment Für die Aufgabenwahrnehmung wurden zwei Arbeitsgruppen gebildet: ⎯ Arbeitsgruppe zur Verbesserung der Beteiligung der Zivilgesellschaft am Europarat (GT-CS); ⎯ Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Parametern für die Anwendung und Umsetzung der Reykjavrker Grundsätze für die Demokratie und anderer relevanter Standards des Europarats zur Förderung, zum Schutz und zur Stärkung der Demokratie in den Mitgliedstaaten (GT-P). Eine zweite Plenarsitzung wurde am 29. und 30. Oktober 2024 durchgeführt. In dieser Sitzung wurden u.a. erste Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen vorgestellt sowie die Ämter des Lenkungsausschusses gewählt. Weitere Informationen zum Arbeitsprogramm des CDDEM sowie die Sitzungsberichte sind auf der Website 13 des CDDEM abrufbar. 7. Jugend Lenkungsausschuss Jugend des Europarats (CDEJ) Die beiden Sitzungen des CDEJ sowie die gemeinsamen Sitzungen mit dem Beratungsrat Jugend (CCJ), der aus Vertreterinnen und Vertretern von Nichtregierungsorganisationen besteht, fanden im Jahr 2024 in den Europäischen Jugendzentren in Budapest und Straßburg statt. Themenschwerpunkt der ersten Sitzung im April 2024 war eine ausführliche Diskussion über die Umsetzung des im Rahmen der Reykjavik-Erklärung angekündigten Europäischen Bezugsrahmens für eine jugendpolitische Perspektive im Europarat. Ziel war die Erarbeitung eines konkreten Konzeptvorschlags bis zur Europäische Konferenz der Jugendministerinnen und -minister im Oktober 2025. Weiterhin wurden die Fortschritte bei der Umsetzung der Europarats-Jugendsektorstrategie 2030 sowie der geplanten Zwischenevaluation thematisiert. In der zweiten Sitzung im Oktober 2024 wurden die Beratungen zum Europäischen Bezugsrahmen für eine jugendpolitische Perspektive im Europarat fortgesetzt. Im Rahmen der Zwischenevaluation der Jugendsektorstrategie 2030 fand ein Austausch mit den beiden Wissenschaftlerinnen statt, die diese Zwischenevaluation federführend im Auftrag des Europarates durchführen und deren Ergebnisse zum Treffen im April 2025 vorliegen sollen. Aus der Vorbereitungsgruppe für die Europäische Konferenz der Jugendministerinnen und -minister und Jugendveranstaltung im Oktober 2025 in Malta wurde über den Stand der Vorbereitungen, die Zeitpläne und geplante Schwerpunkte berichtet. Darüber hinaus bestätigte das CDEJ die Verleihung des Qualitätssiegel des Europarats für Jugendzentren u. a. für die Europäische Jugendbildungsstätte Magdeburg für 2025 bis 2027 sowie die Verlängerung desselbigen für das wannseeFORUM bis einschließlich 2026. In der Sitzung des CDEJ wurden außerdem turnusmäßig der Vorsitz, der stellvertretende Vorsitz sowie die Beisitzenden neu gewählt. Deutschland (BMFSFJ) ist nun Teil des Bureaus. 8. Sport Am 9. Oktober 2024 fand auf Einladung der portugiesischen Regierung in Porto (Portugal) die Sportministerkonferenz des Europarates statt. Die Bundesregierung war auf dieser Konferenz durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) vertreten. Der inhaltliche Schwerpunkt der Veranstaltung lag auf den Programmpunkten „Collaborative Governing: Time to adapt the rules of the game?“ sowie „Good governance: Moving the goal post forwards?“. Die Konferenz endete mit der Verabschiedung einer Resolution mit dem Titel „Collaborative governing and good governance in sport: supporting a fresh approach to match its societal importance“ durch die Repräsentanten der Mitgliedstaaten des Europarates. Sport und Gewalt Zum 1. März 2023 erfolgte die Ratifikation der St. Denis Convention (No. 218) durch Deutschland. Unter besonderer Berücksichtigung der Themen Schutz und Sicherheit fand vom 17. bis November 2023 ein Evaluationsbesuch des Europarates statt mit dem Ziel, die Übereinstimmung der Rechtslage mit den Verfahren im Zusammenhang mit Sportveranstaltungen zu überprüfen. Anlässlich der Begegnung Deutschland gegen Türkei (Fußball) wurde die Evaluation insbesondere im Hinblick auf die UEFA-Europameisterschaft 2024 durchgeführt. Die Ab- 13 https://www.coe.int/en/web/steering-committee-on-democracy stimmung des daraus resultierenden Evaluationsberichts, insbesondere im Hinblick auf die Feststellungen und vorgeschlagenen Empfehlungen, dauert bis 2025 fort. Auch im Jahr 2024 nahmen Vertreter Deutschlands an den regelmäßigen Sitzungen der St. Denis Konvention in Straßburg teil. Bekämpfung von Doping 2024 tagte das Koordinierungsgremium des Europarats (CAHAMA) für die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) insgesamt drei Mal (63. bis 65. Sitzung). Im Mittelpunkt der CAHAMA Sitzungen standen die Abstimmung gemeinsamer Positionen der Vertragsstaaten zu Beratungen des WADA-Exekutivausschusses und des WADA- Stiftungsrats. Dieses Jahr lag der Schwerpunkt auf der Aufklärung des Skandals um chinesische Schwimmer, die positiv auf den Wirkstoff TMZ getestet worden waren, ohne dass es zu Sanktionen von Seiten der zuständigen chinesischen Antidopingagentur oder der WADA gekommen wäre. Ziel muss nun sein, auch und gerade im Schulterschluss mit den USA, die Governance-Strukturen der WADA auf den Prüfstand zu stellen, um auch zukünftig eine transparente und effiziente Dopingbekämpfung sicherzustellen. Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben Im Jahr 2024 fanden zwei Sitzungen des sogenannte Follow-up Committee der Magglingen Konvention statt. Die Group of Copenhagen (GoC) als Netzwerk der verschiedenen Nationalen Plattformen zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben tagte anlässlich des zehnjährigen Jubiläums der Unterzeichnung der Konvention im Mai 2024 in Magglingen und im November dieses Jahres in Straßburg. Anlässlich der Handball-Europameisterschaft der Männer 2024 koordinierte Deutschland die von der UEFA eingerichtete Monitoring Group zur Überwachung und Meldung von Fällen der Manipulation während des Turniers. Im Rahmen der UEFA EURO 2024 richtete die deutsche Nationale Plattform (NP) in Zusammenarbeit mit der UEFA und zahlreichen nationalen sowie internationalen Stake-Holdern die Anti-Match-Fixing-Assessment- Group ein. Diese tagte fünfmal. Die deutsche Nationale Plattform zur Bekämpfung der Manipulation von Sportwettbewerben, die federführend durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat koordiniert wird, war im Berichtszeitraum außerdem an dem für die Olympischen Spiele 2024 eingerichteten Beobachtungsgremium des IOC beteiligt. Im Betrachtungszeitraum hat zuletzt Rumänien am 13. Dezember 2024 die Konvention unterzeichnet. Im gleichen Zeitabschnitt wurde die Konvention von den folgenden Ländern ratifiziert: Belgien, Frankreich, Litauen, Spanien und Schweden. Insgesamt haben 14 Staaten die Konvention zwischenzeitlich ratifiziert. Die Bundesregierung befindet sich im Augenblick in der Ressortabstimmung des Ratifizierungsverfahrens. 9. Bildung, Kultur und Medien a) Bildung Die bildungspolitischen Aktivitäten im Jahr 2024 standen im Fokus der 2023 erstmalig verabschiedeten Bildungsstrategie des Europarats. Auf der ersten Sitzung des Lenkungsausschusses für Bildung (CDEDU) präsentierte daher der Europarat ein neues Arbeitsprogramm für den Bildungsbereich (2024 bis 2027), das sich u. a. an den inhaltlichen Schwerpunkten der Strategie ausrichtet und folgende Hauptziele definiert: ⎯ die Förderung der Bildung für eine demokratische Kultur, Wertschätzung von Vielfalt, ⎯ Förderung von Ethik, Integrität und Transparenz und ⎯ die Förderung der Bildung durch digitale Transformation. Erwartete Ergebnisse in den kommenden Jahren umfassen insbesondere Empfehlungen, Leitlinien und Berichte, die einen Beitrag zu besseren Standards und Kapazitätsaufbau in den Mitgliedstaaten beitragen sollen. Zur Unterstützung des Ziels der Demokratieförderung wurde im Herbst 2024 ein zweijähriger vorbereitender Konsultationsprozess zur Entwicklung eines European Space for Citizenship Education gestartet, an dem nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch Bildungseinrichtungen und die Zivilgesellschaft beteiligt werden sollen. Eine Auftaktveranstaltung des Europarats14 fand mit Unterstützung des Auswärtigen Amts am 17. und 18. Oktober 2024 in Berlin anlässlich der Feierlichkeiten zum 75. Jubiläum des Grundgesetzes und des Europarats statt. Beteiligt waren zudem das Democracy and Human Rights Education in Europe (DARE) Network, Europäische Bewegung Deutschland e. V. sowie die Kultusministerkonferenz der Länder, die mit ihrer fachlichen Expertise beitrugen. Im Bereich der Hochschulbildung initiierte der Europarat zudem das Projekt Academic Freedom in Action, welches die akademische Freiheit als wesentlichen Wert der Hochschulbildung schützen und fördern soll. 2024 startete ein neues mittelfristiges Programm (2024 bis 2027) des Europäischen Fremdsprachenzentrums des Europarats (ECML), in dessen Rahmen weiterhin Projekte gefördert und verschiedene Austauschformate angeboten wurden. Schulungsthemen waren beispielsweise hochwertige Bildung in Romani (QualiRom) und Lehrkräftekompetenzen für Sprachen im Unterricht. b) Kultur In seiner 13. Sitzung vom 19. bis 21. November 2024 in Straßburg befasste sich der CDCPP auch mit dem angestrebten Rechtsinstrument zur Unterstützung der europäischen Serienproduktion. Die hierzu eingesetzte CDCPP- Arbeitsgruppe legte ihren Bericht und den Entwurf eines Konventionstextes vor. Aufgrund der Relevanz des Entwurfs für den Rundfunksektor erhielt auch der Lenkungsausschuss für die Medien- und Informationsgesellschaft (CDMSI) Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf. Der CDCPP nahm beide Dokumente an und stimmte der Vorlage des Entwurfs an das Ministerkomitee zur weiteren Beratung und einer möglichen Annahme zu. Der Entwurf des Übereinkommens zielt darauf ab, europäische Koproduktionen von Fernsehserien zu fördern, indem der Zugang zu nationalen öffentlichen Fördermitteln im Einklang mit den jeweiligen nationalen Richtlinien erleichtert und ihre grenzüberschreitende Verbreitung unterstützt wird. Mit dem Entwurf werden die kulturelle Vielfalt und die kreative Produktion unterstützt. Neue Möglichkeiten für die Zusammenarbeit zwischen einer Vielzahl von Akteuren im Bereich der Fernsehserien werden dadurch geschaffen. In dem Entwurf werden neben Urheberrechtsaspekten auch die Rechte von unabhängigen Produzenten angemessen berücksichtigt. Ferner stimmte der CDCPP den überarbeiteten Leitlinien zu neuesten technologischen Entwicklungen wie Künstlicher Intelligenz in Ergänzung der Standards des Europarates in den Bereichen Kultur, Kreativität und kulturelles Erbe mit Anmerkungen einiger Mitgliedstaaten zu. Auch nahm der CDCPP in seiner 13. Sitzung den Kurzbericht der 8. Sitzung des Landschaftspreises des Europarats (Straßburg, 14. bis 15. Mai 2024) zur Kenntnis und beschloss, die Preisvorschläge dem Ministerkomitee zur Annahme vorzulegen. Schließlich beschloss der CDCPP in seiner 13. Sitzung, dem Ministerkomitee die auf der 12. Konferenz zur Umsetzung des Landschaftsübereinkommens des Europarats (Straßburg, 29. bis 30. Oktober 2024) gebilligten Empfehlungen zur Umsetzung des Landschaftsübereinkommens des Europarats im Bereich Landschaft und Gesundheit zur Annahme vorzulegen. Ziel der Empfehlungen ist es, den Zusammenhang zwischen Landschaft und Gesundheit zu unterstreichen und eine stärkere Berücksichtigung von Gesundheitsaspekten bei der Landschaftsplanung der Mitgliedstaaten zu erreichen. Gegenstand des thematischen Austauschs der Sitzung war die Freiheit des künstlerischen Ausdrucks. In diesem Kontext wurde auch die neue Plattform Create to be Free vorgestellt. In turnusmäßig stattfindenden Wahlen wurde Carmen Croitoru (Rumänien) zur Vorsitzenden des CDCPP und zur stellvertretenden Vorsitzenden Anna Steiner (Österreich) gewählt. Zum 1. Januar 2025 in den CDCPP-Vorstand neu gewählt Mihkel Kaevats (Estland), Baldur Thorir Guömundsson (Island) und Muzaffer Tolunay Saraç (Türkei). In den Vorstand wiedergewählt wurden Mima Sabljak (Kroatien) und Gilles Rudaz (Schweiz). c) Medien Der Lenkungsausschuss für die Medien- und Informationsgesellschaft (CDMSI) tagte im Berichtszeitraum vom 18. bis 20. Juni 2024 (25. Sitzung) und vom 4. bis 6. Dezember 2024 (26. Sitzung) jeweils in Straßburg. Den CDMSI beschäftigte dabei insbesondere mit den Auswirkungen Künstliche Intelligenz (KI) auf den Journalismus und die Meinungsfreiheit (Freedom of Expression) und er vertiefte seine Arbeit zu „SLAPP „-Klagen (Strategic Litigation Against Public Participation). Ein Schwerpunkt lag in der Vorstellung und Erörterung des vom Euro- 14 https://www.coe.int/en/web/education/european-space-for-citizenship-education parat erstellten Berichtes zu Freedom of Expression in 2023: Report on trends in freedom of expression in Council of Europe member states. Die Autoren des Berichtes stellten dabei heraus, dass im Berichtszeitraum des Jahres 2023 die Sorge um die Sicherheit von Journalisten weiterzugenommen habe, die Kombination von politischem und wirtschaftlichem Druck auf den Journalismus zu einer Abnahme der Vielfalt der Medienlandschaft in den Mitgliedsstaaten des Europarates insgesamt geführt habe und die Bedeutung nicht journalistisch-redaktioneller Inhalte auf sozialen Medien für junge Menschen zugenommen habe. Der CDMSI beschäftigte sich weiterhin mit der Kampagne des Europarats für mehr Sicherheit im Journalismus Journalists Matter, der in der Zuständigkeit des Kulturlenkungsausschusses CDCPP liegenden Draft Convention on Series Co-Production. Weiter folgte ein Bericht von der zweiten europäischen Anti- Slapp-Konferenz, die am 14. November 2024 in Straßburg stattgefunden hat und auf der erörtert wurde, wie dem Missbrauch von strategischen Klagen gegen Teilnahme am öffentlichen Diskurs begegnet werden könnte. Das Expertenkomitee für Online Safety and Empowerment of Content Creators and Users und das Expertenkomitee für Auswirkungen von künstlicher Intelligenz auf die freie Meinungsäußerung erarbeiten einen Entwurf für Leitlinien zu den Auswirkungen der generativen künstlichen Intelligenz auf die Meinungsfreiheit. Dieser soll dem CDMSI vor seinem 27. Treffen im Juni 2025 zur Verfügung gestellt werden. Weiter wurde im Zuge der Überarbeitung der administrativen Strukturen des Europarats zur Kenntnis genommen, dass die Arbeit des CDMSI zu einer neuen Sparte von demokratischen Institutionen und Freiheiten übergehen würde. VI. Unterzeichnung / Ratifikation von Übereinkommen Vorbemerkung Die Ausarbeitung von europäischen Übereinkommen und Konventionen stellt ein wesentliches Element der Tätigkeit des Europarates dar. In der Sammlung europäischer Verträge (SEV) des Europarates seit 1949 sind – Stand 31. Dezember 2024 – 225, für die Vertragsparteien völkerrechtlich verbindliche Übereinkommen erfasst. Sie setzen, oftmals beispielgebend, verbindliche Standards bei Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in Europa. Der Europarat hat damit die Grundzüge eines gesamteuropäischen Rechtsrahmens geschaffen. Die meisten Übereinkommen stehen Drittstaaten zum Beitritt offen und wirken daher über Europa hinaus. Insofern trägt der Europarat auch zur Weiterentwicklung des Völkerrechts im globalen Maßstab bei. Andererseits gibt es eine Reihe von Übereinkommen, die aufgrund geringer Akzeptanz der Mitgliedstaaten nicht in Kraft getreten sind bzw. aufgrund nur weniger Ratifikationen kaum praktische Bedeutung erlangt haben. Das System der Übereinkommen des Europarats soll weiterhin mit Blick auf Relevanz und Modernisierungsbedarf überprüft werden und sich an den Kernkompetenzen des Europarates – Schutz und Förderung von Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie in ganz Europa und darüber hinaus – ausrichten. In diesem Sinne erklärten die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten des Europarats beim 4. Gipfeltreffen im Mai 2023 in Reykjavik, die Ratifizierungen von Europaratskonventionen, auch durch Nicht-Mitglieder, voranbringen zu wollen. Zum Ende des Berichtszeitraums sind von Deutschland von den 225 Übereinkommen 137 ratifiziert, 41 unterzeichnet, 39 nicht unterzeichnet und 6 aufgekündigt worden. Nachfolgend wird der Stand der Unterzeichnung und Ratifikation von Europarats-Übereinkommen durch Deutschland im Einzelnen dargestellt. Abschnitt I Europarats-Übereinkommen, die im Berichtszeitraum unterzeichnet oder ratifiziert worden sind Keine. Abschnitt II Europarats-Übereinkommen, deren Unterzeichnung oder Ratifikation beabsichtigt ist Nr. 86: Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen, 15. Oktober 1975 Die Ratifikation durch die Bundesrepublik Deutschland befindet sich zum Ende des Berichtszeitraums noch in Vorbereitung. Der Entwurf eines Vertragsgesetzes liegt vor, konnte aber aufgrund des Endes der Koalition nicht mehr ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Das Zusatzprotokoll wurde am 16. Mai 2019 im Rahmen einer feierlichen Vertragszeremonie aus Anlass des 70. Gründungstag des Europarates am Rande des 129. Ministertreffens in Helsinki unterzeichnet. Kapitel I enthält eine Regelung zur Definition der politischen Straftat. Kapitel II enthält eine Regelung zur Auslieferung in Fällen, in denen die Gefahr der Doppelbestrafung besteht. Auch wenn das Zusatzprotokoll bei eingehenden Auslieferungsersuchen im Ergebnis keine Änderung der aktuellen Rechtslage herbeiführt, kann es bei ausgehenden Ersuchen wegen der den ersuchten Staat treffenden Pflichten zu einer Erleichterung der Zusammenarbeit führen. Die Unterzeichnung ist ein wichtiges Signal bei der Bekämpfung terroristischer Straftaten und Völkerstraftaten. Bisher haben 38 der 46 Mitgliedstaaten des Europarates sowie die Republik Korea und die Republik Südafrika das Übereinkommen ratifiziert. Es ist am 20. August 1979 in Kraft getreten. Nr. 211: Übereinkommen des Europarates über die Fälschung von Arzneimittelprodukten und ähnliche Verbrechen, die eine Bedrohung der öffentlichen Gesundheit darstellen, 28. Oktober 2011 Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen, das auch als Medicrime-Konvention bekannt ist, am 28. Oktober 2011 unterzeichnet. Die Ratifizierung der Medicrime-Konvention wird beim Bundesministerium für Gesundheit vorbereitet. Inhaltlich wurden die wesentlichen Vorgaben des Übereinkommens für das Gebiet der Medizinprodukte mit dem Gesetz zur Anpassung des Medizinprodukterechts an die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746 (Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz – MPEUAnpG) vom 28. April 2020 in das nationale Recht umgesetzt. Nr. 212: Viertes Zusatzprotokoll zum Europäischen Auslieferungsübereinkommen, 20. September 2012 Die Ratifikation durch die Bundesrepublik Deutschland wurde im Berichtsjahr vorbereitet. Der Entwurf eines Vertragsgesetzes konnte aber aufgrund des Endes der Koalition nicht mehr ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden. Das Zusatzprotokoll wurde am 16. Mai 2019 im Rahmen einer feierlichen Vertragszeremonie aus Anlass des 70. Gründungstag des Europarates am Rande des 129. Ministertreffens in Helsinki unterzeichnet. Das Übereinkommen soll das Auslieferungsverfahren weiter vereinfachen und ein ausreichendes Schutzniveau für die verfolgten Personen gewährleisten. Bisher haben zehn von 46 Mitgliedstaaten des Europarates das Übereinkommen ratifiziert. Es ist am 1. Juni 2014 in Kraft getreten. Nr. 220: Übereinkommen des Europarates über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (Überarbeitung) Das Übereinkommen wurde von der Bundesrepublik Deutschland am 9. März 2022 unterzeichnet, aber bislang noch nicht ratifiziert. Die Ratifikation ist beabsichtigt. Bislang haben das neue Übereinkommen 34 Mitgliedstaaten ratifiziert; weitere 4 Mitgliedstaaten haben es unterzeichnet. Es ist am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Nr. 221: Übereinkommen des Europarates über Straftaten im Zusammenhang mit Kulturgut, 19. Mai 2017 Dieses Übereinkommen, auch kurz als „Nikosia-Konvention von 2017“ bezeichnet, ist Teil der Maßnahmen des Europarates zur Bekämpfung von Terrorismus sowie organisiertem Verbrechen und zielt darauf ab, Raubgrabungen und illegalen Handel zu unterbinden. Es wurde bislang von dreizehn Staaten unterzeichnet. Das Übereinkommen ist am 1. April 2022 in Kraft getreten. Eine Unterzeichnung und Ratifikation des Übereinkommens durch die Bundesrepublik Deutschland wurde geprüft, und der Abstimmungsprozess einer einheitlichen deutschen Sprachfassung mit Österreich, der Schweiz und Liechtenstein angestoßen. Nr. 222: Änderungsprotokoll zum Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen, 22. November 2017 Die Vorbereitungen für die Ratifikation durch die Bundesrepublik Deutschland waren zum Ende des Berichtszeitraums noch nicht abgeschlossen. Das Protokoll wurde am 16. Mai 2019 im Rahmen einer feierlichen Vertragszeremonie aus Anlass des 70. Gründungstags des Europarates am Rande des 129. Ministertreffens in Helsinki unterzeichnet. Das Änderungsprotokoll reagiert durch Erweiterung der im Zusatzprotokoll zum Überstellungsübereinkommen geregelten Möglichkeiten auf Regelungslücken, die bei der Anwendung des Zusatzprotokolls in der Überstellungspraxis festgestellt wurden. Eine Überstellung soll auch in Fällen ermöglicht werden, in denen sich die verurteilte Person freiwillig in ihren Heimatstaat begeben hat oder in denen sie nach der Haftentlassung abgeschoben oder ausgewiesen würde. Bisher haben 11 der 46 Mitgliedstaaten des Europarates das Änderungsprotokoll unterzeichnet und ratifiziert, auch der Heilige Stuhl hat es ratifiziert. Das Zusatzprotokoll war zum Ende des Berichtszeitraums noch nicht in Kraft getreten. Nr. 224 Zweites Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Verstärkung der Zusammenarbeit und der Weitergabe von elektronischem Beweismaterial, 12. Mai 2022 Die Bundesrepublik Deutschland hat das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität betreffend die Verstärkung der Zusammenarbeit und der Weitergabe von elektronischem Beweismaterial, das die EU-Kommission im Namen der Union verhandelt hat und zu dessen Unterzeichnung und Ratifizierung die Mitgliedstaaten seitens des Rates ermächtigt wurden, am 27. Januar 2023 unterzeichnet und beabsichtigt, dieses zu ratifizieren. Hierfür ist zunächst eine parlamentarische Zustimmung in Form eines Vertragsgesetzes sowie eine umfassende Prüfung im Hinblick auf möglichen innerstaatlichen Anpassungsbedarf erforderlich. Ein Zeitplan lag zum Ende des Berichtszeitraums noch nicht vor. Nr. 225 Rahmenabkommen des Europarats über künstliche Intelligenz und Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, 5. September 2024 Die Rahmenübereinkommen über Künstliche Intelligenz, Menschenrechte, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit (KI-Konvention) wurde am 5. September 2024 zur Unterzeichnung aufgelegt. Von den Mitgliedstaaten des Europarates haben bisher das Vereinigte Königreich, Norwegen, Georgien, Island, Andorra, Montenegro, und die Republik Moldau die KI-Konvention unterzeichnet. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) hat die EU aufgrund ihrer ausschließlichen Außenzuständigkeit die KI-Konvention unterzeichnet. Die USA und Israel haben die Konvention ebenfalls unterzeichnet. Die EU-Kommission hat die erforderlichen EU- internen Schritte für die Ratifikation der KI-Konvention in die Wege geleitet. Abschnitt III Europarats-Übereinkommen, deren Unterzeichnung oder Ratifikation noch geprüft wird Nr. 117: Protokoll Nr. 7 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, 22. November 1984 Die Bundesregierung prüft, ob eine Ratifikation des am 19. März 1985 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichneten und am 1. November 1988 in Kraft getretenen Protokolls möglich ist. Dabei steht im Moment neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Artikel 4 des Protokolls im Hinblick auf das Verhältnis von Verwaltungssanktionen und strafrechtlichen Verfahren im Vordergrund. Nr. 153: Europäisches Übereinkommen über urheber- und leistungsschutzrechtliche Fragen im Bereich des grenzüberschreitenden Satellitenrundfunks, 11. Mai 1994 Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen am 18. April 1997 unterzeichnet, aber bislang nicht ratifiziert. Die Ratifikation soll durch alle EU-Mitgliedstaaten und die EU- Kommission gemeinsam erfolgen, denn der Satellitenrundfunk ist durch die EU-Richtlinie 93/83/EWG bereits auf EU-Ebene geregelt. Einzelne EU- Mitgliedstaaten streben jedoch keine Ratifikation des Übereinkommens an. Zum Ende des Berichtszeitraums war nicht zu erkennen, in welcher Form die EU-Kommission ein gemeinsames Vorgehen erreichen wird. Das Übereinkommen ist bislang noch nicht in Kraft getreten, weil noch nicht ausreichend viele Staaten es ratifiziert haben. Nr. 164: Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin, 4. April 1997 Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen nicht unterzeichnet. Die insbesondere von Behindertenverbänden vorgetragene Kritik richtet sich vor allem gegen Artikel 17 des Übereinkommens. Das Übereinkommen sei mit seinen Kriterien „minimales Risiko, minimale Belastung“ zu unbestimmt und enthalte keine verbindlichen Schranken zum Schutz von Menschen mit Behinderungen. Vor diesem Hintergrund und aufgrund des Fehlens eines richtungweisenden parlamentarischen Beschlusses ist der Meinungsbildungsprozess zur Frage einer deutschen Unterzeichnung weiterhin noch nicht abgeschlossen. Bisher haben 30 der 46 Mitgliedstaaten des Europarates das Übereinkommen ratifiziert. Es ist am 1. Dezember 1999 in Kraft getreten. Nr. 168: Zusatzprotokoll zum Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin über das Verbot des Klonens von menschlichen Lebewesen, 12. Januar 1998 Das Zusatzprotokoll kann nicht ohne vorherige oder gleichzeitige Ratifikation des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin (Nr. 164) ratifiziert werden. Nr. 174: Zivilrechtsübereinkommen über Korruption, 4. November 1999 Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen am 4. November 1999 unterzeichnet. Die Ratifikation, einschließlich der damit verbundenen inhaltlichen und europarechtlichen Fragen, wird durch das Bundesministerium der Justiz fachlich geprüft. Nr. 177: Protokoll Nr. 12 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, 4. November 2000 Die Bundesrepublik Deutschland hat das Protokoll am 4. November 2000 unterzeichnet. Die Ratifikation wurde vorerst zurückgestellt, um den weiteren Fortgang der Ratifikation durch andere Staaten und die Entwicklung der Rechtsprechung des EGMR nach dem Inkrafttreten des Protokolls (1. April 2005) zu beobachten. Hierdurch soll eine klarere Einschätzung darüber erlangt werden, wie sich eine Ratifikation des Protokolls auf die innerdeutsche Rechtsordnung auswirken würde. Die Rechtsprechung des EGMR erlaubt insoweit noch keine klare Beurteilung, vor allem wegen der vergleichsweisen geringen Anzahl von Fällen. Nr. 186: Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin betreffend die Transplantation von Organen und Gewebe menschlichen Ursprungs, 24. Januar 2002 Das Zusatzprotokoll kann nicht ohne vorherige oder gleichzeitige Ratifikation des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin (Nr. 164) ratifiziert werden. Nr. 192: Übereinkommen über den Umgang von und mit Kindern, 15. Mai 2003 Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen bislang nicht unterzeichnet. Der Unterzeichnung steht entgegen, dass eine Ratifizierung aus formellen Gründen nicht möglich wäre, weil es sich um ein gemischtes Übereinkommen handelt, das auch von der EU unterzeichnet und ratifiziert werden muss. Verhandlungen innerhalb der Europäischen Union über die Frage, ob und auf welchem Weg die EU-Mitgliedstaaten, die dies wünschen, dem Übereinkommen beitreten können, blieben erfolglos. Eine Unterzeichnung des Übereinkommens durch die EU ist daher in absehbarer Zeit nicht zu erwarten. Deutschland dürfte das Übereinkommen daher nicht ratifizieren und sieht deshalb weiterhin von der Unterzeichnung ab. Deutschland ist weiterhin am Fortkommen des gesamten Übereinkommens interessiert. Wichtige Anpassungen des deutschen Kindschaftsrechts an die materiell-rechtlichen Vorgaben des Übereinkommens sind schon vor längerer Zeit erfolgt (z. B. Umgangsrecht für Großeltern und Geschwister sowie für enge Bezugspersonen, § 1685 BGB; Recht des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters auf Umgang mit dem Kind, § 1686a Absatz 1 Nummer 1 BGB; Durchsetzung von Umgangsentscheidungen durch Ordnungsmittel, §§ 89 ff. FamFG). Der auf eine Rechtsverbesserung durch grenzüberschreitende Anerkennungs- und Vollstreckungsregelungen zielende Teil des Übereinkommens hätte für Deutschland jedoch durchaus weiterhin einen entscheidenden Mehrwert. Bisher haben allerdings nur neun der 46 Mitgliedstaaten des Europarates das Übereinkommen ratifiziert. Es ist am 1. September 2005 in Kraft getreten. Nr. 195: Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin betreffend biomedizinische Forschung, 25. Januar 2005 Das Zusatzprotokoll kann nicht ohne vorherige oder gleichzeitige Ratifikation des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin (Nr. 164) ratifiziert werden. Nr. 203: Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin betreffend genetische Untersuchungen zu Gesundheitszwecken, 27. November 2008 Das Zusatzprotokoll kann nicht ohne vorherige oder gleichzeitige Ratifikation des Übereinkommens über Menschenrechte und Biomedizin (Nr. 164) ratifiziert werden. Nr. 207: Zusatzprotokoll zur Europäischen Charta der lokalen Selbstverwaltung über das Recht zur Beteiligung an den Angelegenheiten der kommunalen Verwaltung, 16. November 2009 Das Zusatzprotokoll sieht eine Garantie des Rechts auf Beteiligung in den Angelegenheiten der kommunalen Gebietskörperschaften vor. Das Beteiligungsrecht bedeutet die Prüfung und Beeinflussung der kommunalen Gebietskörperschaften hinsichtlich der Ausübung ihrer Verantwortlichkeiten. Die Bundesrepublik Deutschland hat das Zusatzprotokoll nicht unterzeichnet, da nicht alle Bundesländer der Unterzeichnung des Zusatzprotokolls in der vorliegenden Fassung zugestimmt haben. Die damaligen Bedenken wurden jedoch mittlerweile von den betroffenen Bundesländern zurückgestellt. Bis zum Ende der Berichtszeit haben 21 Mitgliedstaaten des Europarates das Zusatzprotokoll ratifiziert, drei weitere Mitgliedstaaten haben es bislang nur unterzeichnet. Es ist am 1. Juni 2012 in Kraft getreten. Nr. 215 Übereinkommen des Europarats über die Manipulation von Sportwettbewerben, 18. September 2014 Die Bundesrepublik Deutschland hat das Übereinkommen am 18. September 2014 unterzeichnet. Sie beabsichtigt, es schnellstmöglich zu ratifizieren Das Übereinkommen berührt sowohl Zuständigkeiten der Europäischen Union als auch deren Mitgliedsstaaten (gemischtes Abkommen). Das Übereinkommen ist inzwischen von acht EU- Staaten ratifiziert worden, mit Marokko und Australien haben insgesamt 29 Staaten die Magglingen-Konvention unterzeichnet. Das Abkommen ist am 1. September 2019 in Kraft getreten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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