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Schriftliche Frage 27 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, nach welchen für den Bevölkerungsschutz maßgeblichen Kriterien die Einheiten der ergän…

dip / schriftliche_frage 07.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 27 von Leon Eckert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, nach welchen für den Bevölkerungsschutz maßgeblichen Kriterien die Einheiten der ergän… Frage 27 (Leon Eckert, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Liegen der Bundesregierung Informationen darüber vor, nach welchen für den Bevölkerungsschutz maßgeblichen Kriterien die Einheiten der ergänzenden Ausstattung, die durch die Bundesregierung beschafft werden, in den Bundesländern durch die Landesregierungen verteilt wurden und werden? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. November 2025: Der Bund ergänzt die Kapazitäten der Länder für Katastrophenschutz mit Bundesfahrzeugen und Ausstattung für den Zivilschutz in den Aufgabenbereichen Brandschutz, CBRN-Schutz, Sanitätswesen und Betreuung. Grundlage für die Beschaffung und die Zuteilung der Bundesfahrzeuge samt Ausstattung ist das im Jahr 2007 zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmte Ausstattungskonzept. Die Zuteilung von neuen Bundesfahrzeugen an die Länder erfolgt nach dem Verfahren einer möglichst gleichmäßigen prozentualen Ausstattung in allen Ländern. Die Übergabe eines neuen Fahrzeuges erfolgt daher zuerst an das Land mit der größten prozentualen Lücke bei diesem Fahrzeugtyp zum Zeitpunkt der Zuteilung (Soll-/Ist-Vergleich). Dieses zwischen dem Bund und den Ländern vereinbarte Verfahren soll den Bedarfen aller Ländern gleichermaßen gerecht werden. Die Aufteilung der vom Bund für Zivilschutzzwecke zur Verfügung gestellten Fahrzeuge auf die örtlichen Aufgabenträger wird allein von den Ländern nach eigenem Ermessen und eigener Risikoeinschätzung vorgenommen. Die Dislozierung der Fahrzeuge ist jederzeit unter dem Aspekt landeseigener Überlegungen zur Katastrophenabwehr änderbar. Der Bund hat und nimmt keinen Einfluss auf die Verteilung der Fahrzeuge innerhalb eines Landes. Er hat auch keine Kenntnis, nach welchen für den Bevölkerungsschutz maßgeblichen Kriterien die Einheiten der ergänzenden Ausstattung, die durch die Bundesregierung beschafft werden, in den Ländern durch die Landesregierungen verteilt wurden und werden.

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