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Schriftliche Frage 30 von Jan Köstering (DIE LINKE): In welchem Umfang an Personal und Gerät stehen derzeit nach § 12 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes Vorhaltungen und Einrichtung…

dip / schriftliche_frage 25.07.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 21. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 30 von Jan Köstering (DIE LINKE): In welchem Umfang an Personal und Gerät stehen derzeit nach § 12 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes Vorhaltungen und Einrichtung… Frage 30 (Jan Köstering, Die Linke): In welchem Umfang an Personal und Gerät stehen derzeit nach § 12 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes Vorhaltungen und Einrichtungen des Bundes aus dem Zivilschutz für die Aufgaben der Länder im Rahmen der Katastrophenhilfe zur Verfügung, und in welchem Umfang wurden in den letzten vier Jahren Mittel im Haushalt bereitgestellt? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 24. Juli 2025: Der Bund stellt den Ländern Fahrzeuge und Ausstattungsgegenstände (sog. ergänzende Ausstattung) für den Zivilschutz zur Verfügung. Diese Ausstattung darf von den Ländern im Katastrophenschutz und der allgemeinen Gefahrenabwehr genutzt werden (Doppelnutzen). Gesetzliche Grundlage für die ergänzende Ausstattung ist § 13 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG). Der Bund hat den Umfang der ergänzenden Ausstattung gemeinsam mit den Ländern festgelegt. Ziel ist es, den Ländern 5.482 bundeseigene Fahrzeuge in unterschiedlichen Zivilschutzaufgabenbereichen zur Verfügung zu stellen. Aktuell sind in den Ländern bereits 3.878 bundeseigene Fahrzeuge stationiert. Das vereinbarte Ziel ist daher momentan zu rund 71 Prozent erfüllt. Die Länder planen grundsätzlich mit Doppelbesatzungen für die bereitgestellten Fahrzeuge. Durch den Bund findet allerdings keine Erfassung des Personals statt. Diese obliegt den Ländern im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung sowie den beteiligten Hilfsorganisationen. In den letzten vier Jahren wurden dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hierfür Haushaltsmittel wie folgt zur Verfügung gestellt: Titel 532 12 – Behördenspezifische, fachbezogene Verwaltungsausgaben (ohne IT) Titel 81111 – Erwerb von Fahrzeugen Titel 81211 – Erwerb von Geräten, Ausstattung und Ausrüstung 2021 19.388.000 €  67.912.000 € 1.408.000 € 2022 19.388.000 €  67.912.000 € 1.408.000 € 2023 18.612.000 €  39.112.000 € 1.408.000 € 2024 17.388.000 €  34.912.000 € 1.408.000 € Gesamt 74.766.000 € 209.848.000 € 5.632.000 €

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