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Schriftliche Frage 37 von Jan Köstering (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die bundesweite personelle und materielle Reaktionsfähigkeit auf chemische, biologische sowie radiologische…

dip / schriftliche_frage 08.08.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 37 von Jan Köstering (DIE LINKE): Wie bewertet die Bundesregierung die bundesweite personelle und materielle Reaktionsfähigkeit auf chemische, biologische sowie radiologische… Frage 37 (Jan Köstering, Die Linke): Wie bewertet die Bundesregierung die bundesweite personelle und materielle Reaktionsfähigkeit auf chemische, biologische sowie radiologische und nukleare (CBRN-)Gefahren, und in welchem Umfang können Kräfte aus den Ländern kurzfristig zusammengezogen werden, um großräumig und länger andauernd in CBRN-Lagen zusammenzuwirken? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 8. August 2025: Die Bundesrepublik Deutschland ist für die Bewältigung von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Lagen (CBRN- Lagen) gut aufgestellt. Das integrierte Hilfeleistungssystem von Bund, Ländern und Kommunen hat sich bisher in allen Gefahren- und Schadenslagen bewährt. Fähigkeiten, die für die alltägliche Gefahrenabwehr eingesetzt werden, entfalten auch im Katastrophen- und Zivilschutz ihre Wirkung. Der Bund stellt den Ländern nach den §§ 11 bis 13 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) ergänzend Ausstattung und Ausbildung für den Katastrophenschutz im Zivilschutz zur Verfügung (ergänzende Ausstattung). Die konzeptionellen Grundlagen für die ergänzende Ausstattung des Bundes und den CBRN-Schutz im Zivilschutz sind im Konzept für die ergänzende Ausstattung des Bundes für den Katastrophenschutz der Länder (Ausstattungskonzept des Bundes) und in der Rahmenkonzeption für den CBRN-Schutz (Schutz vor atomaren, biologischen und chemischen Gefahren (ABC-Schutz)) beschrieben. Entsprechend dem Ausstattungskonzept des Bundes wird im Bereich des CBRN-Schutzes die Ausstattung der Länder mit CBRN- Erkundungswagen, CBRN-Messleitkomponenten, Gerätewagen Dekontamination Personal, Dekontaminationszüge der Medizinischen Task Force (MTF) und Fahrzeuge und Ausstattung der Analytischen Task Force (ATF) ergänzt. Derzeit beschafft der Bund neue Fahrzeuge (CBRN-Erkundungswagen, CBRN-Messleitkomponente und Dekontaminationszüge der MTF), die nach Auslieferung seitens der Hersteller den Ländern zugeteilt werden. Dadurch wird die Reaktionsfähigkeit für CBRN-Lagen deutschlandweit gesteigert. Darüber hinaus bevorratet der Bund Sanitätsmaterial zur Bewältigung von CBRN-Lagen. Die Einsatzkräfte, die die ergänzende Ausstattung bedienen, werden durch die Länder gestellt. Sie werden durch den Bund ergänzend im Bereich des CBRN-Schutzes ausgebildet (z. B. durch Multiplikatorenschulungen im Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK)) sowie mit persönlicher CBRN- Schutzausrüstung ausgestattet. Hierbei ist zu unterstreichen, dass alle Maßnahmen des Bundes für den ergänzenden Katastrophenschutz von der auskömmlichen Bereitstellung von Personal und Haushaltsmitteln abhängen. Für die Reaktionsfähigkeit des Bundes auf radiologische und nukleare Gefahren (RN-Gefahren) hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) das radiologische Lagezentrum des Bundes (RLZ-Bund) mit Unterstützung durch das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) und der Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS gGmbH) eingerichtet. Im Rahmen der RN-Gefahrenabwehr ist das BfS in der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (NGA) tätig und bereitet sich gemeinsam mit weiteren Behörden auf Bundes- und Landesebene auf entsprechende Gefahrenlagen vor. Über den Umfang der Kräftevorhaltung der Länder für RN-Lagen liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Im Rahmen der länderübergreifenden Hilfe können die Länder bei Bedarf Hilfeleistungsersuchen stellen, welche über das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern koordiniert werden. Dabei werden entsprechende Hilfsangebote von nicht betroffenen Ländern gebündelt und dem betroffenen Land zur Entscheidung/Annahme übermittelt. Dadurch kann auch bei längerdauernden und großflächigen CBRN- Lagen länderübergreifend Hilfe geleistet werden. Über die benötigte Anzahl des Personals entscheidet dabei das betroffene Land (Bedarfsträger). Auch die Bundeswehr leistet bei CBRN- Gefahrenpotenzialen oder konkreten CBRN-Lagen einen Beitrag. Die konkrete Unterstützung bzw. Hilfeleistung im Inland wird im Rahmen der technischen Amtshilfe gemäß Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) und im Rahmen von Hilfeleistungen bei Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen (Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 Satz 1 GG) sowohl dem Bund als auch den Ländern auf Antrag subsidiär bereitgestellt. Eine Bereitstellung erfolgt soweit möglich im Rahmen freier Kapazitäten und ohne Gefährdung des Auftrages der Bundeswehr nach Einzelfallprüfung.

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