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Schriftliche Frage 47 von Stefan Seidler (fraktionslos): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der von dem Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt angekündigten Verbes…

dip / schriftliche_frage 07.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 47 von Stefan Seidler (fraktionslos): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der von dem Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt angekündigten Verbes… Frage 47 (Stefan Seidler, fraktionslos): Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung im Rahmen der von dem Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt angekündigten Verbesserung der öffentlichen Fähigkeiten zur Drohnenabwehr (www.bmi.bund.de/SharedDocs/ kurzmeldungen/DE/2025/10/kabinettsklausur-dro hnen.html), um die Durchsetzung von Drohnenüberflugverbotszonen in Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Bundeswehr zu verbessern, und zieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund der gestiegenen Bedrohungslage durch unbefugte Drohnenüberflüge rechtliche Anpassungen in Betracht, die Industrieanlagenbetreibern – insbesondere im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie – die eigenständige Ertüchtigung ihrer Schutzobjekte sowie Durchsetzung von Drohnenüberflugverboten über den geografischen Gebieten ihrer Anlagen ermöglichen würden, etwa durch die Zulassung des Betriebes privater stationärer Drohnenabwehrtechnik (wenn nicht, bitte begründen)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 6. November 2025: Der (vorsätzliche oder fahrlässige) Betrieb eines unbemannten Fluggerätes innerhalb eines nach § 21h Absatz 3 der Luftverkehrs-Ordnung geschützten geografischen Gebietes kann derzeit als Ordnungswidrigkeit mittels Geldbuße bis 50.000 Euro geahndet werden. Für bestimmte Fälle – insbesondere für kritische Infrastrukturen – wird derzeit im Bundesministerium für Verkehr an der Heraufstufung zu einem Straftatbestand gearbeitet. Abgesehen davon sollen durch die Einrichtung eines gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums von Bund und Ländern eine Bündelung der Kompetenzen, schneller Informationsaustausch und eine schnelle Reaktion auf Bedrohungen durch unbemannte Luftfahrzeuge gewährleistet werden. Aktive Maßnahmen zur Abwehr unkooperativer unbemannter Luftfahrtsysteme sind Teil der Gefahrenabwehr und damit hoheitliche Aufgabe der zuständigen Sicherheitsbehörden, d. h. der Polizeien sowie in besonderen Ausnahmefällen der Bundeswehr. Betreiber von Industrieanlagen können im Rahmen ihrer Möglichkeiten unter Beachtung des All- Gefahren-Ansatzes zur Detektion und Informationsweitergabe bzw. Meldung zu Drohnensichtungen an die Polizei beitragen.

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