Rettung der Raffinerie PCK in Schwedt - Stand und Perspektiven (Antwort zu Drs. 21/6549)
Text
Rettung der Raffinerie PCK in Schwedt - Stand und Perspektiven (Antwort zu Drs. 21/6549)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7088
21. Wahlperiode 10.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler,
Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/6549 –
Rettung der Raffinerie PCK in Schwedt – Stand und Perspektiven
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Raffinerie PCK in Schwedt befindet sich infolge des Krieges in der
Ukraine seit 2022 in einer schwierigen Situation, zum einen durch den Ausfall
russischer Öllieferungen, zum anderen durch den Mehrheitsanteil des russischen
Unternehmens Rosneft an der Raffinerie.
Im Jahr 2022 wurden die deutschen Rosneft-Tochtergesellschaften unter
Treuhandverwaltung durch die Bundesregierung gestellt. Im Jahr 2023 wurde diese
Treuhandschaft durch das Bundesverwaltungsgericht gebilligt
(Aktenzeichen 8 A 2.22, www.bverwg.de/140323U8A2.22.0). Im Jahr 2026 wurde die
Treuhand auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt, da sie nun der
Umsetzung von Sanktionen gegen Russland auf Basis von EU-Vorgaben dient
(www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/20
26/02/20260228-bundesregierung-ordnet-treuhandverwaltung-ueber-deutsche-
rosneft-toechter-auf-neuer-rechtsgrundlage-an.html). Seitdem ist die
Treuhandschaft zudem unbefristet. Auch dagegen hat Rosneft geklagt (www.rbb2
4.de/wirtschaft/beitrag/2026/05/pck-raffinerie-schwedt-rosneft-deutschland-kl
age-treuhand.html).
Das Unternehmen Rosneft steht seit 2025 unter Sanktionen der USA.
Allerdings haben die USA für die Anteile von Rosneft in Deutschland eine
Ausnahme gewährt (https://ofac.treasury.gov/media/934726/download?inline).
Zur Stärkung der PCK sollte eine Ertüchtigung der Pipeline vom Hafen
Rostock erfolgen. Allerdings gibt es seit 2023 keine Genehmigung der
Europäischen Kommission dafür (www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpom
mern/nach-dem-russen-nein-rettet-diese-ostsee-pipeline-jetzt-die-pck-raffineri
e-4535552).
Im Mai 2026 stellte Russland den Transit kasachischen Öls über die
„Drushba“-Pipeline ein. Offiziell wird dies mit einer Reparatur erklärt, aber ein
Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg ist plausibel. Anfang Juni 2026 war keine
Wiederaufnahme der Durchleitung in Sicht (www.kommersant.ru/doc/869
3268).
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, zeigte
sich nach Bekanntwerden der Sperrung der „Drushba“-Pipeline zuversichtlich,
dass die PCK ihren Betrieb aufrechterhalten könne. Insbesondere werden seit-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
vom 9. Juli 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
dem Gespräche mit Polen zu mehr Lieferungen über Danzig geführt (www.bu
ndesregierung.de/breg-de/aktuelles/reiche-pck-schwedt-2429974).
Bundesministerin Katherina Reiche besuchte die PCK im Mai 2026, um einen
Förderbescheid für die Produktion von synthetischem Flugbenzin (Electric
Sustainable Aviation Fuels (eSAF)) auf dem Gelände der PCK durch die
Unternehmen Enertrag und Zaffra bekannt zu geben (www.bundesregierung.de/b
reg-de/aktuelles/reiche-pck-schwedt-2429974). Allerdings haben noch nicht
alle Gesellschafter der PCK zugestimmt (Antwort der Bundesregierung auf
die Mündliche Frage 64, Plenarprotokoll 21/79), weshalb das Projekt aktuell
im Ungewissen ist.
1. Was ist seit dem Beginn des Ukrainekriegs durch die Treuhandschaft des
Bundes über die Rosneft-Gesellschaften in Deutschland erreicht worden,
insbesondere bei den Themen „Versorgung der Raffinerie mit Rohöl“,
„Beschäftigungssicherung“ und „ökologische Transformation der
Raffinerie“?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die
Bundesnetzagentur (BNetzA) am 16. September 2022 auf Grundlage von § 17 des
Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) als Treuhänderin über die Rosneft
Deutschland GmbH (RDG) und die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM)
eingesetzt und die Treuhandverwaltung daraufhin mehrmals verlängert. Seit dem
28. Februar 2026 steht Rosneft Deutschland unter Treuhandverwaltung nach
§ 6a des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), womit die bisherige Treuhand nach
EnSiG abgelöst wurde.Die Anordnung der Treuhandverwaltung hat die Lage
stabilisiert und damit den unter Treuhandverwaltung gestellten Unternehmen
und den zu ihnen gehörenden Raffinerien die Möglichkeit gegeben, das
Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie und die Aufrechterhaltung der
Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten.
2. Gibt es aktuell in der Bundesregierung konkrete Überlegungen für einen
Kauf oder eine Enteignung (gegen Entschädigung) der deutschen
Rosneft-Tochtergesellschaften, und wenn nein, warum nicht?
Es gibt derzeit keine konkreten Überlegungen hierfür, weil nach Ansicht der
Bundesregierung durch die Anordnung der Treuhandverwaltung über die
deutschen Rosneft-Tochtergesellschaften nach § 6a AWG die Mineralöl- und
Energieversorgungsicherheit der Bundesrepublik Deutschland sichergestellt ist.
3. Wie ist der Stand der Verhandlungen der Bundesregierung mit der
Europäischen Kommission über die Genehmigung der Ertüchtigung der
Pipeline von Rostock nach Schwedt?
4. Welche Kontakte jeglicher Art der Bundesregierung hat es im Jahr 2026
zur Genehmigung der Pipeline von Rostock nach Schwedt gegeben?
5. Ist aus Sicht der Bundesregierung eine Genehmigung der Europäischen
Kommission für die Ertüchtigung der Pipeline Rostock–Schwedt
realistisch, solange Rosneft formell noch Eigentümerin der PCK-Anteile ist
(bitte Begründung angeben)?
6. Hält die Bundesregierung den Neubau einer zweiten, wasserstofffähigen
Pipeline vom Hafen in Rostock zur PCK, wie er von der
Geschäftsführung der PCK ins Spiel gebracht wurde (www.businessinsider.de/wirtsch
aft/pck-raffinerie-zweite-pipeline-von-rostock-nach-schwedt-soll-nicht-g
ebaut-werden-a), für sinnvoll, und wenn ja, welche konkreten Schritte in
diese Richtung hat sie in diesem Jahr unternommen?
Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung hat im Herbst 2022 im Rahmen des Zukunftspakets für
die PCK Schwedt eine Förderung von bis zu 400 Mio. Euro für die
Ertüchtigung der Pipeline Rostock-Schwedt auf eine Kapazität von 9 Millionen Tonnen
pro Jahr sowie für damit zusammenhängende Maßnahmen im Rostocker Hafen
und bei der PCK Schwedt zugesagt. Hierfür wurde ein entsprechender
Haushaltstitel eingerichtet, der weiterhin besteht. Im Zuge der Haushaltsaufstellung
2026 wurde der Titel jedoch bewusst weiter gefasst, sodass die Mittel –
vorbehaltlich der beihilferechtlichen Voraussetzungen – nicht ausschließlich für die
Ertüchtigung der Pipeline, sondern auch für weitere Maßnahmen zur Sicherung
der Energieversorgung Nordostdeutschlands sowie für Innovationsvorhaben im
Zusammenhang mit der PCK Schwedt eingesetzt werden können, sofern die
Pipeline-Ertüchtigung nicht umgesetzt werden sollte.
Auf dieser Grundlage wurde ein entsprechender Förderantrag erarbeitet, der der
Europäischen Kommission zur Prüfung übermittelt wurde. Das BMWE führt
derzeit eine Neubewertung des Vorhabens durch. Vor diesem Hintergrund ruht
das Beihilfeverfahren, bis die Prüfung abgeschlossen ist. Die PCK wurde im
Rahmen regelmäßig stattfindender Gespräche darüber informiert.
Ein Neubau einer zweiten Pipeline Rostock-Schwedt war nicht Gegenstand des
bisherigen Förderantrags. Ein entsprechendes Vorhaben, das gegenüber der
beantragten Ertüchtigung mit deutlich höheren Investitionskosten verbunden
wäre, wurde bislang weder beantragt noch beihilferechtlich geprüft.
7. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit Mai 2026 mit
Kasachstan geführt, was die Wiederaufnahme der Lieferungen von Rohöl an die
PCK angeht, und rechnet die Bundesregierung aktuell noch damit, dass
in absehbarer Zeit und insbesondere solange der Ukrainekrieg anhält
wieder Lieferungen kommen werden?
Die Bundesregierung macht aus Staatswohlgründen keine Angaben zu den
konkreten Inhalten vertraulicher Gespräche von Mitgliedern der Bundesregierung
mit Vertretern anderer Staaten. Derartige Gespräche sind unmittelbares
Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich exekutiver
Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist
entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik
Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit
ausgetauschten Gesprächsinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine
Weitergabe an das Parlament –, würden sich die Gesprächspartner bei einem
zukünftigen Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen.
Ein unvoreingenommener Austausch auf auch persönlicher Ebene und die
damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur
noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall
auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die
Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten..
Die PCK ist zu 20 Prozent von dem Ausfall der kasachischen Öllieferungen
betroffen. Die Anteilseigner der PCK organisieren derzeit alternative
Versorgungsmengen, die die Versorgungssicherheit der PCK Schwedt Abnehmer
gewährleisten. Zu einer möglichen Wiederaufnahme der Öllieferungen können im
Moment noch keine belastbaren abschließenden Aussagen getroffen werden.
8. Wird die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina
Reiche, in den nächsten Monaten nach Kasachstan reisen, und wenn ja,
wann, und werden auch Gespräche zu Öllieferungen für die PCK oder
darüber hinaus stattfinden?
Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie ist nach dem Eingang der
Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung am 29. und 30. Juni 2026 in die
Republik Kasachstan gereist. Während Ihres Aufenthaltes in Astana hat
Bundesministerin Reiche unter anderem mit Staatspräsident Tokajew, Premierminister
Bektenov, sowie mit den Ministern für Energie und Industrie Gespräche
geführt. Im Rahmen der Gespräche wurde die Rohölversorgung der PCK Schwedt
angesprochen. Bundesministerin Reiche hob die stets verlässliche
Zusammenarbeit mit Kasachstan gerade auch bei der Versorgung mit Rohöl hervor.
Grundsätzlich teilt die Bundesregierung die Planung von Gesprächen nicht mit,
bevor diese tatsächlich stattgefunden haben. Denn derartige Planungen können,
falls es die aktuelle Situation erfordert, geändert werden. Die Gestaltung von
Reisen sowie die Planung von Gesprächen, unterliegt dem Kernbereich
exekutiver Eigenverantwortung. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen
Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die
Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die
in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Die Kontrollkompetenz des
Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene
Vorgänge.
Zu den Inhalten von geplanten Gesprächen mit Vertretern ausländischer Staaten
macht die Bundesregierung aus Staatswohlgründen keine Angaben, siehe dazu
die Antwort zu Frage 7.
9. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Verhandlungen
mit Polen bzw. polnischen Unternehmen über die Nutzung der Pipeline
von Danzig für zusätzliche Lieferungen von Rohöl an die PCK?
Das russische Energieministerium hat seit dem 1. Mai 2026 die Durchleitung
von kasachischem Rohöl durch die Druschba-Pipeline über Territorium der
Russischen Föderation hin zur PCK-Raffinerie gestoppt. Vor dem Hintergrund
unterstützt die Bundesregierung die PCK Schwedt dabei, die entfallenden
Rohöllieferungen über alternative Bezugswege zu substituieren. Rosneft
Deutschland eruiert mehrere Lösungsoptionen und befindet sich hierzu in
fortgeschrittenen Gesprächen mit der polnischen Seite. Hierbei werden auch Optionen
hinsichtlich Öllieferungen über den Hafen Danzig geprüft.
10. Welchen Nutzen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das neue
Projekt „Brandenburg eSAF“ für die Raffinerie PCK (s. Vorbemerkung der
Fragesteller, z. B. in Form von kostenlosen Lieferungen von eSAF an die
PCK)?
Der Nutzen für die Raffinerie wird derzeit von den Konsortialpartnern der
Raffinerie eruiert.
11. Setzt sich die Bundesregierung als Treuhänderin der Rosneft-Anteile an
der PCK in den Verhandlungen mit dem Projektkonsortium hinter
Brandenburg eSAF“ dafür ein, dass die PCK von dem Projekt profitiert, und
wenn ja, in welcher Form genau?
12. Hat die Bundesregierung als Treuhänderin der deutschen Rosneft-
Gesellschaften diese angewiesen, einen Antrag zur Bewilligung des Projekts
„Brandenburg eSAF“ zu stellen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf
die Mündliche Frage 64, Plenarprotokoll 21/79), und wenn ja, ggf. mit
welchen genauen Auflagen?
13. Beabsichtigt die Bundesregierung, als Treuhänderin der deutschen
Rosneft-Gesellschaften, dem Projekt „Brandenburg eSAF“ auf dem
Gelände der PCK zuzustimmen (bitte begründen, bei Zustimmung auch
darstellen, welche wirtschaftlichen Vorteile dies für die PCK bringt)?
14. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Verhandlungen
mit den Gesellschaftern Eni und Shell über das Projekt „Brandenburg
eSAF“, konkret deren Zustimmung zur Nutzung der Grundstücke der
PCK?
Die Fragen 11 bis 14 werden gemeinsam beantwortet.
Rosneft Deutschland steht nicht unter Treuhandverwaltung der
Bundesregierung, sondern der BNetzA. Diese übt die Treuhandverwaltung eigenständig im
Rahmen der rechtlichen Vorgaben aus. In erster Linie ist es Aufgabe des
Unternehmens Rosneft Deutschland zu beurteilen, ob das Projekt „Brandenburg
eSAF“ wirtschaftlich sinnvoll ist. Rosneft Deutschland wurde von der
Treuhänderin nicht angewiesen, den Antrag zur Bewilligung des Projekts zu stellen.
Die Realisierung des Projektes hängt insbesondere von kommerziellen
Fragen ab. Die BNetzA als Treuhänderin kann diese Geschäfte genehmigen, wenn
sie für das Unternehmen von Vorteil sind. Sobald alle zur Prüfung notwendigen
Dokumente vorliegen, wird die BNetzA ihre Prüfung abschließen.
Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Gespräche mit den weiteren
Gesellschaftern der PCK Schwedt nicht abgeschlossen.
15. Wie schätzt die Bundesregierung ihre Chancen ein, das neue
Gerichtsverfahren infolge der Klage von Rosneft gegen die seit Februar 2026
geltende neue Treuhandverwaltung über die deutschen Rosneft-Töchter zu
gewinnen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das
Bundesverwaltungsgericht schon in seinem Urteil im Jahr 2023 betont hatte, dass die
Treuhandanordnung „bei entsprechend langer Gesamtdauer[,] die
Schwelle zur enteignungsgleichen Wirkung überschreiten kann“
(Aktenzeichen 8 A 2.22, www.bverwg.de/140323U8A2.22.0, Randnummer
109)?
Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren.
16. Hat die Bundesregierung in diesem oder dem letzten Jahr eine
Unternehmensberatung für die Raffinerie PCK engagiert bzw. als Treuhänderin
der deutschen Rosneft-Töchter ein solches Engagement angewiesen
(wenn ja, welche Firma wurde beauftragt, für welchen Zeitraum, zu
welchen Kosten und mit welchem Auftrag)?
Die Bundesregierung hat weder eine Unternehmensberatung für die PCK-
Raffinerie engagiert noch die BNetzA entsprechend angewiesen.
17. Wie sollen aus Sicht der Bundesregierung, auch als Treuhänderin der
Rosneft-Anteile an der PCK, die bis 2035 notwendigen Investitionen in
Höhe von 15 Mrd. Euro (https://enertrag.com/de/news-und-presse/presse
mitteilungen/2024-and-older/pck-raffinerie-schwedt-und-enertrag-stelle
n-transformationspfad-vor) sichergestellt werden, um die Transformation
in eine grüne Raffinerie zu erreichen, insbesondere angesichts der
schwierigen Situation der Raffinerie?
Zu möglichen Finanzierungskosten für die Transformation hin zu einer grünen
Raffinerie liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
18. Wie genau definiert die Bundesregierung die zuletzt von der
Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, im Mai 2025
verlängerte Beschäftigungsgarantie (www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/20
26/05/raffinerie-schwedt-jobs-pck.html)?
19. Was genau unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung dieser in
Frage 18 genannten Beschäftigungsgarantie?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Das in der 20. Legislaturperiode von der Bundesregierung beschlossene
„Zukunftspaket Sicherung der PCK und Transformation in den ostdeutschen
Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen“ enthält unter anderem Regelungen
zur Beschäftigungssicherung der PCK-Raffinerie. Diese sehen vor, für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der PCK-Raffinerie im Falle des Bezugs von
Kurzarbeitergeld – in Abstimmung mit den Gesellschaftern der Raffinerie –
eine Aufstockung auf bis zu 100 Prozent des Nettolohns zu erreichen. Die
Regelungen zur Beschäftigungssicherung der PCK-Raffiniere wurden im Mai
2026 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die PCK-Raffinerie durch die
Begleitung von Transformations- und Investitionsvorhaben am Standort
(insbesondere im Rahmen eines Sonderprogramms der Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, GRW) sowie Maßnahmen zur
Stärkung der Versorgungssicherheit. Die Bundesregierung trägt damit dazu bei,
die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungsperspektiven am Standort
Schwedt zu sichern.
20. Welche Auswirkungen auf industrienahe Arbeitsplätze und auf die
Versorgungssicherheit
a) hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Raffinerie PCK aktuell
für die Region bzw.
b) hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Insolvenz der PCK?
Die PCK Schwedt ist ein bedeutender Arbeitgeber für die Region und trägt
maßgeblich zur Versorgungssicherheit von Kraftstoffen vor allem in
Deutschland und Polen bei. Eine (nicht in Rede stehende) Insolvenz der PCK hätte
nicht zwangsläufig die Einstellung des Betriebs zur Folge, sodass auch nicht
zwangsläufig mit einem Wegfall von Arbeitsplätzen gerechnet werden müsste.
21. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, für den Bund eigene
strategische Ölreserven anzulegen, und wenn ja, wie sieht hierfür der
Zeitplan aus, und welche Lager sollen dafür genutzt werden?
Nein. Das deutsche Bevorratungssystem nach Erdölbevorratungsgesetz hat sich
bewährt. Die Notwendigkeit für zusätzliche Bevorratungskapazitäten wird
derzeit nicht gesehen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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