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Rettung der Raffinerie PCK in Schwedt - Stand und Perspektiven (Antwort zu Drs. 21/6549)

dip / drucksache 10.07.2026 · WP 21 · 21/7088 · Antwort · Original ↗

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Rettung der Raffinerie PCK in Schwedt - Stand und Perspektiven (Antwort zu Drs. 21/6549) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7088 21. Wahlperiode 10.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Görke, Janine Wissler, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke – Drucksache 21/6549 – Rettung der Raffinerie PCK in Schwedt – Stand und Perspektiven V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Raffinerie PCK in Schwedt befindet sich infolge des Krieges in der Ukraine seit 2022 in einer schwierigen Situation, zum einen durch den Ausfall russischer Öllieferungen, zum anderen durch den Mehrheitsanteil des russischen Unternehmens Rosneft an der Raffinerie. Im Jahr 2022 wurden die deutschen Rosneft-Tochtergesellschaften unter Treuhandverwaltung durch die Bundesregierung gestellt. Im Jahr 2023 wurde diese Treuhandschaft durch das Bundesverwaltungsgericht gebilligt (Aktenzeichen 8 A 2.22, www.bverwg.de/140323U8A2.22.0). Im Jahr 2026 wurde die Treuhand auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt, da sie nun der Umsetzung von Sanktionen gegen Russland auf Basis von EU-Vorgaben dient (www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/20 26/02/20260228-bundesregierung-ordnet-treuhandverwaltung-ueber-deutsche- rosneft-toechter-auf-neuer-rechtsgrundlage-an.html). Seitdem ist die Treuhandschaft zudem unbefristet. Auch dagegen hat Rosneft geklagt (www.rbb2 4.de/wirtschaft/beitrag/2026/05/pck-raffinerie-schwedt-rosneft-deutschland-kl age-treuhand.html). Das Unternehmen Rosneft steht seit 2025 unter Sanktionen der USA. Allerdings haben die USA für die Anteile von Rosneft in Deutschland eine Ausnahme gewährt (https://ofac.treasury.gov/media/934726/download?inline). Zur Stärkung der PCK sollte eine Ertüchtigung der Pipeline vom Hafen Rostock erfolgen. Allerdings gibt es seit 2023 keine Genehmigung der Europäischen Kommission dafür (www.nordkurier.de/regional/mecklenburg-vorpom mern/nach-dem-russen-nein-rettet-diese-ostsee-pipeline-jetzt-die-pck-raffineri e-4535552). Im Mai 2026 stellte Russland den Transit kasachischen Öls über die „Drushba“-Pipeline ein. Offiziell wird dies mit einer Reparatur erklärt, aber ein Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg ist plausibel. Anfang Juni 2026 war keine Wiederaufnahme der Durchleitung in Sicht (www.kommersant.ru/doc/869 3268). Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, zeigte sich nach Bekanntwerden der Sperrung der „Drushba“-Pipeline zuversichtlich, dass die PCK ihren Betrieb aufrechterhalten könne. Insbesondere werden seit- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. dem Gespräche mit Polen zu mehr Lieferungen über Danzig geführt (www.bu ndesregierung.de/breg-de/aktuelles/reiche-pck-schwedt-2429974). Bundesministerin Katherina Reiche besuchte die PCK im Mai 2026, um einen Förderbescheid für die Produktion von synthetischem Flugbenzin (Electric Sustainable Aviation Fuels (eSAF)) auf dem Gelände der PCK durch die Unternehmen Enertrag und Zaffra bekannt zu geben (www.bundesregierung.de/b reg-de/aktuelles/reiche-pck-schwedt-2429974). Allerdings haben noch nicht alle Gesellschafter der PCK zugestimmt (Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 64, Plenarprotokoll 21/79), weshalb das Projekt aktuell im Ungewissen ist.  1. Was ist seit dem Beginn des Ukrainekriegs durch die Treuhandschaft des Bundes über die Rosneft-Gesellschaften in Deutschland erreicht worden, insbesondere bei den Themen „Versorgung der Raffinerie mit Rohöl“, „Beschäftigungssicherung“ und „ökologische Transformation der Raffinerie“? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) am 16. September 2022 auf Grundlage von § 17 des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) als Treuhänderin über die Rosneft Deutschland GmbH (RDG) und die RN Refining & Marketing GmbH (RNRM) eingesetzt und die Treuhandverwaltung daraufhin mehrmals verlängert. Seit dem 28. Februar 2026 steht Rosneft Deutschland unter Treuhandverwaltung nach § 6a des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG), womit die bisherige Treuhand nach EnSiG abgelöst wurde.Die Anordnung der Treuhandverwaltung hat die Lage stabilisiert und damit den unter Treuhandverwaltung gestellten Unternehmen und den zu ihnen gehörenden Raffinerien die Möglichkeit gegeben, das Funktionieren des Gemeinwesens im Sektor Energie und die Aufrechterhaltung der Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten.  2. Gibt es aktuell in der Bundesregierung konkrete Überlegungen für einen Kauf oder eine Enteignung (gegen Entschädigung) der deutschen Rosneft-Tochtergesellschaften, und wenn nein, warum nicht? Es gibt derzeit keine konkreten Überlegungen hierfür, weil nach Ansicht der Bundesregierung durch die Anordnung der Treuhandverwaltung über die deutschen Rosneft-Tochtergesellschaften nach § 6a AWG die Mineralöl- und Energieversorgungsicherheit der Bundesrepublik Deutschland sichergestellt ist.  3. Wie ist der Stand der Verhandlungen der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission über die Genehmigung der Ertüchtigung der Pipeline von Rostock nach Schwedt?  4. Welche Kontakte jeglicher Art der Bundesregierung hat es im Jahr 2026 zur Genehmigung der Pipeline von Rostock nach Schwedt gegeben?  5. Ist aus Sicht der Bundesregierung eine Genehmigung der Europäischen Kommission für die Ertüchtigung der Pipeline Rostock–Schwedt realistisch, solange Rosneft formell noch Eigentümerin der PCK-Anteile ist (bitte Begründung angeben)?  6. Hält die Bundesregierung den Neubau einer zweiten, wasserstofffähigen Pipeline vom Hafen in Rostock zur PCK, wie er von der Geschäftsführung der PCK ins Spiel gebracht wurde (www.businessinsider.de/wirtsch aft/pck-raffinerie-zweite-pipeline-von-rostock-nach-schwedt-soll-nicht-g ebaut-werden-a), für sinnvoll, und wenn ja, welche konkreten Schritte in diese Richtung hat sie in diesem Jahr unternommen? Die Fragen 3 bis 6 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung hat im Herbst 2022 im Rahmen des Zukunftspakets für die PCK Schwedt eine Förderung von bis zu 400 Mio. Euro für die Ertüchtigung der Pipeline Rostock-Schwedt auf eine Kapazität von 9 Millionen Tonnen pro Jahr sowie für damit zusammenhängende Maßnahmen im Rostocker Hafen und bei der PCK Schwedt zugesagt. Hierfür wurde ein entsprechender Haushaltstitel eingerichtet, der weiterhin besteht. Im Zuge der Haushaltsaufstellung 2026 wurde der Titel jedoch bewusst weiter gefasst, sodass die Mittel – vorbehaltlich der beihilferechtlichen Voraussetzungen – nicht ausschließlich für die Ertüchtigung der Pipeline, sondern auch für weitere Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung Nordostdeutschlands sowie für Innovationsvorhaben im Zusammenhang mit der PCK Schwedt eingesetzt werden können, sofern die Pipeline-Ertüchtigung nicht umgesetzt werden sollte. Auf dieser Grundlage wurde ein entsprechender Förderantrag erarbeitet, der der Europäischen Kommission zur Prüfung übermittelt wurde. Das BMWE führt derzeit eine Neubewertung des Vorhabens durch. Vor diesem Hintergrund ruht das Beihilfeverfahren, bis die Prüfung abgeschlossen ist. Die PCK wurde im Rahmen regelmäßig stattfindender Gespräche darüber informiert. Ein Neubau einer zweiten Pipeline Rostock-Schwedt war nicht Gegenstand des bisherigen Förderantrags. Ein entsprechendes Vorhaben, das gegenüber der beantragten Ertüchtigung mit deutlich höheren Investitionskosten verbunden wäre, wurde bislang weder beantragt noch beihilferechtlich geprüft.  7. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit Mai 2026 mit Kasachstan geführt, was die Wiederaufnahme der Lieferungen von Rohöl an die PCK angeht, und rechnet die Bundesregierung aktuell noch damit, dass in absehbarer Zeit und insbesondere solange der Ukrainekrieg anhält wieder Lieferungen kommen werden? Die Bundesregierung macht aus Staatswohlgründen keine Angaben zu den konkreten Inhalten vertraulicher Gespräche von Mitgliedern der Bundesregierung mit Vertretern anderer Staaten. Derartige Gespräche sind unmittelbares Regierungshandeln. Sie unterliegen dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Die Vertraulichkeit der Beratungen auf hoher politischer Ebene ist entscheidend für den Schutz der auswärtigen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland. Würden diese unter der Annahme gegenseitiger Vertraulichkeit ausgetauschten Gesprächsinhalte Dritten bekannt – dies umfasst auch eine Weitergabe an das Parlament –, würden sich die Gesprächspartner bei einem zukünftigen Zusammentreffen nicht mehr in gleicher Weise offen austauschen. Ein unvoreingenommener Austausch auf auch persönlicher Ebene und die damit verbundene Fortentwicklung der deutschen Außenpolitik wäre dann nur noch auf langwierigere, weniger erfolgreiche Art und Weise oder im Einzelfall auch gar nicht mehr möglich. Dies gilt ebenfalls für Schlussfolgerungen, die Rückschlüsse auf die erörterten Themen ermöglichen könnten.. Die PCK ist zu 20 Prozent von dem Ausfall der kasachischen Öllieferungen betroffen. Die Anteilseigner der PCK organisieren derzeit alternative Versorgungsmengen, die die Versorgungssicherheit der PCK Schwedt Abnehmer gewährleisten. Zu einer möglichen Wiederaufnahme der Öllieferungen können im Moment noch keine belastbaren abschließenden Aussagen getroffen werden.  8. Wird die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, in den nächsten Monaten nach Kasachstan reisen, und wenn ja, wann, und werden auch Gespräche zu Öllieferungen für die PCK oder darüber hinaus stattfinden? Die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie ist nach dem Eingang der Kleinen Anfrage bei der Bundesregierung am 29. und 30. Juni 2026 in die Republik Kasachstan gereist. Während Ihres Aufenthaltes in Astana hat Bundesministerin Reiche unter anderem mit Staatspräsident Tokajew, Premierminister Bektenov, sowie mit den Ministern für Energie und Industrie Gespräche geführt. Im Rahmen der Gespräche wurde die Rohölversorgung der PCK Schwedt angesprochen. Bundesministerin Reiche hob die stets verlässliche Zusammenarbeit mit Kasachstan gerade auch bei der Versorgung mit Rohöl hervor. Grundsätzlich teilt die Bundesregierung die Planung von Gesprächen nicht mit, bevor diese tatsächlich stattgefunden haben. Denn derartige Planungen können, falls es die aktuelle Situation erfordert, geändert werden. Die Gestaltung von Reisen sowie die Planung von Gesprächen, unterliegt dem Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Eine Pflicht der Regierung, parlamentarischen Informationswünschen zu entsprechen, besteht danach in der Regel nicht, wenn die Information zu einem Mitregieren Dritter bei Entscheidungen führen kann, die in der alleinigen Kompetenz der Regierung liegen. Die Kontrollkompetenz des Parlaments erstreckt sich daher grundsätzlich nur auf bereits abgeschlossene Vorgänge. Zu den Inhalten von geplanten Gesprächen mit Vertretern ausländischer Staaten macht die Bundesregierung aus Staatswohlgründen keine Angaben, siehe dazu die Antwort zu Frage 7.  9. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Verhandlungen mit Polen bzw. polnischen Unternehmen über die Nutzung der Pipeline von Danzig für zusätzliche Lieferungen von Rohöl an die PCK? Das russische Energieministerium hat seit dem 1. Mai 2026 die Durchleitung von kasachischem Rohöl durch die Druschba-Pipeline über Territorium der Russischen Föderation hin zur PCK-Raffinerie gestoppt. Vor dem Hintergrund unterstützt die Bundesregierung die PCK Schwedt dabei, die entfallenden Rohöllieferungen über alternative Bezugswege zu substituieren. Rosneft Deutschland eruiert mehrere Lösungsoptionen und befindet sich hierzu in fortgeschrittenen Gesprächen mit der polnischen Seite. Hierbei werden auch Optionen hinsichtlich Öllieferungen über den Hafen Danzig geprüft. 10. Welchen Nutzen hat nach Kenntnis der Bundesregierung das neue Projekt „Brandenburg eSAF“ für die Raffinerie PCK (s. Vorbemerkung der Fragesteller, z. B. in Form von kostenlosen Lieferungen von eSAF an die PCK)? Der Nutzen für die Raffinerie wird derzeit von den Konsortialpartnern der Raffinerie eruiert. 11. Setzt sich die Bundesregierung als Treuhänderin der Rosneft-Anteile an der PCK in den Verhandlungen mit dem Projektkonsortium hinter Brandenburg eSAF“ dafür ein, dass die PCK von dem Projekt profitiert, und wenn ja, in welcher Form genau? 12. Hat die Bundesregierung als Treuhänderin der deutschen Rosneft- Gesellschaften diese angewiesen, einen Antrag zur Bewilligung des Projekts „Brandenburg eSAF“ zu stellen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 64, Plenarprotokoll 21/79), und wenn ja, ggf. mit welchen genauen Auflagen? 13. Beabsichtigt die Bundesregierung, als Treuhänderin der deutschen Rosneft-Gesellschaften, dem Projekt „Brandenburg eSAF“ auf dem Gelände der PCK zuzustimmen (bitte begründen, bei Zustimmung auch darstellen, welche wirtschaftlichen Vorteile dies für die PCK bringt)? 14. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Verhandlungen mit den Gesellschaftern Eni und Shell über das Projekt „Brandenburg eSAF“, konkret deren Zustimmung zur Nutzung der Grundstücke der PCK? Die Fragen 11 bis 14 werden gemeinsam beantwortet. Rosneft Deutschland steht nicht unter Treuhandverwaltung der Bundesregierung, sondern der BNetzA. Diese übt die Treuhandverwaltung eigenständig im Rahmen der rechtlichen Vorgaben aus. In erster Linie ist es Aufgabe des Unternehmens Rosneft Deutschland zu beurteilen, ob das Projekt „Brandenburg eSAF“ wirtschaftlich sinnvoll ist. Rosneft Deutschland wurde von der Treuhänderin nicht angewiesen, den Antrag zur Bewilligung des Projekts zu stellen. Die Realisierung des Projektes hängt insbesondere von kommerziellen Fragen ab. Die BNetzA als Treuhänderin kann diese Geschäfte genehmigen, wenn sie für das Unternehmen von Vorteil sind. Sobald alle zur Prüfung notwendigen Dokumente vorliegen, wird die BNetzA ihre Prüfung abschließen. Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Gespräche mit den weiteren Gesellschaftern der PCK Schwedt nicht abgeschlossen. 15. Wie schätzt die Bundesregierung ihre Chancen ein, das neue Gerichtsverfahren infolge der Klage von Rosneft gegen die seit Februar 2026 geltende neue Treuhandverwaltung über die deutschen Rosneft-Töchter zu gewinnen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass das Bundesverwaltungsgericht schon in seinem Urteil im Jahr 2023 betont hatte, dass die Treuhandanordnung „bei entsprechend langer Gesamtdauer[,] die Schwelle zur enteignungsgleichen Wirkung überschreiten kann“ (Aktenzeichen 8 A 2.22, www.bverwg.de/140323U8A2.22.0, Randnummer 109)? Die Bundesregierung äußert sich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren. 16. Hat die Bundesregierung in diesem oder dem letzten Jahr eine Unternehmensberatung für die Raffinerie PCK engagiert bzw. als Treuhänderin der deutschen Rosneft-Töchter ein solches Engagement angewiesen (wenn ja, welche Firma wurde beauftragt, für welchen Zeitraum, zu welchen Kosten und mit welchem Auftrag)? Die Bundesregierung hat weder eine Unternehmensberatung für die PCK- Raffinerie engagiert noch die BNetzA entsprechend angewiesen. 17. Wie sollen aus Sicht der Bundesregierung, auch als Treuhänderin der Rosneft-Anteile an der PCK, die bis 2035 notwendigen Investitionen in Höhe von 15 Mrd. Euro (https://enertrag.com/de/news-und-presse/presse mitteilungen/2024-and-older/pck-raffinerie-schwedt-und-enertrag-stelle n-transformationspfad-vor) sichergestellt werden, um die Transformation in eine grüne Raffinerie zu erreichen, insbesondere angesichts der schwierigen Situation der Raffinerie? Zu möglichen Finanzierungskosten für die Transformation hin zu einer grünen Raffinerie liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 18. Wie genau definiert die Bundesregierung die zuletzt von der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, im Mai 2025 verlängerte Beschäftigungsgarantie (www.rbb24.de/wirtschaft/beitrag/20 26/05/raffinerie-schwedt-jobs-pck.html)? 19. Was genau unternimmt die Bundesregierung zur Umsetzung dieser in Frage 18 genannten Beschäftigungsgarantie? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Das in der 20. Legislaturperiode von der Bundesregierung beschlossene „Zukunftspaket Sicherung der PCK und Transformation in den ostdeutschen Raffineriestandorten und Häfen beschleunigen“ enthält unter anderem Regelungen zur Beschäftigungssicherung der PCK-Raffinerie. Diese sehen vor, für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der PCK-Raffinerie im Falle des Bezugs von Kurzarbeitergeld – in Abstimmung mit den Gesellschaftern der Raffinerie – eine Aufstockung auf bis zu 100 Prozent des Nettolohns zu erreichen. Die Regelungen zur Beschäftigungssicherung der PCK-Raffiniere wurden im Mai 2026 bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung die PCK-Raffinerie durch die Begleitung von Transformations- und Investitionsvorhaben am Standort (insbesondere im Rahmen eines Sonderprogramms der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“, GRW) sowie Maßnahmen zur Stärkung der Versorgungssicherheit. Die Bundesregierung trägt damit dazu bei, die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungsperspektiven am Standort Schwedt zu sichern. 20. Welche Auswirkungen auf industrienahe Arbeitsplätze und auf die Versorgungssicherheit a) hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Raffinerie PCK aktuell für die Region bzw. b) hätte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Insolvenz der PCK? Die PCK Schwedt ist ein bedeutender Arbeitgeber für die Region und trägt maßgeblich zur Versorgungssicherheit von Kraftstoffen vor allem in Deutschland und Polen bei. Eine (nicht in Rede stehende) Insolvenz der PCK hätte nicht zwangsläufig die Einstellung des Betriebs zur Folge, sodass auch nicht zwangsläufig mit einem Wegfall von Arbeitsplätzen gerechnet werden müsste. 21. Gibt es seitens der Bundesregierung Überlegungen, für den Bund eigene strategische Ölreserven anzulegen, und wenn ja, wie sieht hierfür der Zeitplan aus, und welche Lager sollen dafür genutzt werden? Nein. Das deutsche Bevorratungssystem nach Erdölbevorratungsgesetz hat sich bewährt. Die Notwendigkeit für zusätzliche Bevorratungskapazitäten wird derzeit nicht gesehen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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