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Schriftliche Frage 179 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass bislang keine wissenschaftlichen Forschungsprojekte nach § 2 Absatz 4 des Konsumcannabis…

dip / schriftliche_frage 07.11.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 3. November 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat.

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Schriftliche Frage 179 von Sascha Wagner (DIE LINKE): Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass bislang keine wissenschaftlichen Forschungsprojekte nach § 2 Absatz 4 des Konsumcannabis… Frage 179 (Sascha Wagner, Die Linke): Welche Gründe sieht die Bundesregierung dafür, dass bislang keine wissenschaftlichen Forschungsprojekte nach § 2 Absatz 4 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) genehmigt wurden, obwohl entsprechende Anträge von Akteuren, wissenschaftlichen Einrichtungen und Städten mit vollständigen Unterlagen vorliegen und die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung solcher Forschungsvorhaben gegeben ist, und wie legt die Bundesregierung den § 2 Absatz 4 KCanG hinsichtlich zu genehmigender wissenschaftlicher Forschungsprojekte aus? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Silvia Breher vom 6. November 2025: Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erlaubnisse für Konsumcannabisforschung ist nach § 2 Absatz 4 KCanG innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zuständig. Die BLE bearbeitet die Anträge in eigener Verantwortlichkeit. Die Begründung der Ablehnung ist einzelfallabhängig. Bezüglich der wesentlichen Gründe für die erfolgten Ablehnungen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 77 der Abgeordneten Linda Heitmann auf Bundestagsdrucksache 21/2290 verwiesen. Im Übrigen hat die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 21/1513 darauf hingewiesen, dass der Koalitionsvertrag eine Umsetzung der sogenannten zweiten Säule (Modellvorhaben zur kontrollierten Abgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften) nicht vorsieht.

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