Cannabis - Perspektiven nach der Entkriminalisierung und aktueller Ausblick unter der aktuellen Bundesregierung
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Cannabis - Perspektiven nach der Entkriminalisierung und aktueller Ausblick unter der aktuellen Bundesregierung
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2862
21. Wahlperiode 19.11.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Linda Heitmann, Misbah Khan, Dr. Kirsten Kappert-Gonther,
Dr. Lena Gumnior, Marcel Emmerich, Dr. Janosch Dahmen, Simone Fischer,
Johannes Wagner, Dr. Armin Grau und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Cannabis – Perspektiven nach der Entkriminalisierung und aktueller Ausblick
unter der aktuellen Bundesregierung
In den vergangenen Wochen hat die Bundesanstalt für Landwirtschaft und
Ernährung (BLE) bundesweit für Aufsehen im Bereich der Drogen- und
Suchtforschung gesorgt, indem sie mehrere Anträge auf wissenschaftliche
Modellprojekte zur kontrollierten Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken abgelehnt hat.
Die Anträge waren auf Grundlage der sogenannten Forschungsklausel, die in
der Cannabisgesetzgebung in der 20. Wahlperiode verankert wurde, beim BLE
eingegangen. Gemäß Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen
Frage 77 der Angeordneten Linda Heitmann auf
Bundestagsdrucksache 21/2290 an die Bundesregierung wurden seit dem Inkrafttreten des
Konsumcannabisgesetzes (KCanG) insgesamt 65 Anträge auf wissenschaftliche
Forschungsprojekte bei der BLE eingereicht, die auf ebendieser
Forschungsklausel des § 2 Absatz 4 KCanG basieren. Von diesen 65 Anträgen wurde
bislang kein Antrag genehmigt, neun wurden abgelehnt, die übrigen Anträge noch
nicht abschließend bearbeitet.
Besonders bemerkenswert sind nach Ansicht der Fragestellenden unter
anderem die Ablehnungen der Anträge aus den Städten Hannover und Frankfurt am
Main, die in enger Zusammenarbeit mit der Medizinischen Hochschule
Hannover sowie weiteren wissenschaftlichen Institutionen geplant waren. Diese
Projekte sollten erstmals in Deutschland belastbare Erkenntnisse über die
Auswirkungen eines regulierten Cannabisvertriebs in klar abgegrenzten
„Modellregionen“ auf Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt liefern. Die
Entscheidung, diese wissenschaftlichen Modellprojekte abzulehnen, wird von
vielen Fachleuten aus der Drogen- und Suchtforschung als verpasste Chance
bewertet. Besonders kritisiert wird, dass diese Modelle durch ihre
wissenschaftliche Begleitung wichtige Erkenntnisse zu den Auswirkungen einer regulierten
Abgabe von Cannabis hätten liefern können, die für die Weiterentwicklung der
Drogen- und Suchtpolitik von Entscheidung wären. Die BLE begründet die
Ablehnungen mit der fehlenden klaren gesetzlichen Grundlage im aktuellen
Konsumcannabisgesetz. Es stellt sich den Fragestellenden weiterhin die Frage,
warum die konkreten Anträge nicht berücksichtigt wurden, zumal die Projekte als
wissenschaftliche Studien konzipiert waren, die wertvolle, evidenzbasierte
Erkenntnisse liefern könnten.
Vor diesem Hintergrund stellen sich zudem zahlreiche weitere Fragen zur
Auslegung, Umsetzung und künftigen Entwicklung des Konsumcannabisgesetzes
sowie zu seiner Bedeutung für die Forschung, den Gesundheitsschutz, die
Justiz und Wirtschaft. Insbesondere betrifft dies neben den Anforderungen an
Antragstellerinnen und Antragsteller wissenschaftlicher Modellprojekte den Stand
der geplanten „zweiten Säule“ und die Auswirkungen der bisherigen
Gesetzesauslegung auf die Forschung, Strafverfolgung und den Cannabismarkt
insgesamt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bundesregierung:
1. Welche Anforderungen und Nachweise müssen Antragstellerinnen und
Antragsteller für wissenschaftliche Modellprojekte, die auf Grundlage der
Forschungsklausel eingereicht werden, vorlegen, und wo wird dies
festgelegt?
2. Sofern vonseiten des BLE inzwischen auch bereits positive Bescheide
versendet wurden für wissenschaftliche Modellprojekte, die auf Grundlage
der Forschungsklausel eingegangen waren, um welche
Forschungsprojekte handelt es sich dabei, und in welcher Region sollen sie durchgeführt
werden?
3. Ermöglicht die Formulierung der Forschungsklausel in der „ersten Säule“
des KCanG aus Sicht der Bundesregierung die Durchführung
wissenschaftlicher Modellprojekte zur regulierten kommerziellen Abgabe von
Cannabis zu Genusszwecken, und wenn nein, warum nicht?
4. Wie bewertet die Bundesregierung die Notwendigkeit und den aktuellen
Stand eines separaten Gesetzgebungsverfahrens („zweite Säule“) zur
Ermöglichung regional und zeitlich begrenzter Modellprojekte?
a) Sofern die Bundesregierung die Notwendigkeit bejaht, wann ist mit
einer gesetzlichen Grundlage dafür zu rechnen?
b) Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Umsetzung zu
beschleunigen?
5. Welche Alternativen sind geplant, um evidenzbasierte Forschung und
wissenschaftliche Modellprojekte insbesondere zur kontrollierten Abgabe von
Cannabis zu Genusszwecken aktuell zu ermöglichen, und wie sieht der
zeitliche Rahmen dafür aus?
6. Welche Risiken sieht die Bundesregierung bei der Durchführung von
wissenschaftlichen Modellprojekten zur kontrollierten Abgabe von
Konsumcannabis im Hinblick auf den Gesundheits- sowie Kinder- und
Jugendschutz?
7. Welche Chancen sieht die Bundesregierung bei der Durchführung von
wissenschaftlichen Modellprojekten zur kontrollierten Abgabe von
Konsumcannabis im Hinblick auf den Gesundheits- sowie Kinder- und
Jugendschutz?
8. Wie beurteilt die Bundesregierung den Beitrag wissenschaftlich
begleiteter Modellprojekte zur kontrollierten und regulierten Abgabe von
Cannabis bei der Entwicklung einer zeitgemäßen, entkriminalisierten und
sicheren Drogen- und Suchtpolitik?
9. Sind nach Einschätzung der Bundesregierung insgesamt wissenschaftlich
begleitete Modellprojekte ungeeignet, um daraus Erkenntnisse für eine
zeitgemäße, entkriminalisierte und sichere Drogen- und Suchtpolitik zu
gewinnen?
10. Wird nach Einschätzung der Bundesregierung die Forschung im Bereich
des Konsumcannabisgesetzes durch die derzeitige Auslegung des
Gesetzes gehemmt, und wenn ja, inwiefern?
11. Rechnet die Bundesregierung die nichtkommerzielle Weitergabe von
Cannabis im sozialen Umfeld („Social Supply“) zum illegalen Schwarzmarkt?
a) Wenn ja, wie hoch ist der geschätzte Anteil des Social Supplys am
Gesamtvolumen des Cannabisschwarzmarktes in Deutschland?
b) Welche Auswirkungen hat nach Einschätzung der Bundesregierung
der Social Supply auf die Organisierte Kriminalität in Deutschland?
12. Lässt sich nach Ansicht der Bundesregierung die These aufrechterhalten,
dass die Teillegalisierung von Cannabis keinen oder nur einen geringen
Einfluss auf den Cannabisschwarzmarkt hat, wenn der Social Supply nicht
zum Gesamtvolumen des Schwarzmarktes hinzugerechnet wird?
13. Wie hoch schätzt die Bundesregierung den jährlichen Umsatz des
Cannabisschwarzmarktes in Deutschland in den letzten zehn Jahren (bitte nach
einzelnen Jahren aufschlüsseln)?
14. Wie arbeitet die Bundesregierung mit anderen europäischen Ländern bei
der Bekämpfung des Cannabisschwarzmarktes zusammen?
15. Wie viele Beschäftigte zählt nach Einschätzung der Bundesregierung
derzeit die Cannabisbranche in Deutschland inklusive der Wirtschaftszweige
Medizinalcannabis und Nutzhanf?
16. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Umsatzvolumen der
legalen Cannabisbranche in Deutschland in den letzten fünf Jahren
entwickelt (bitte Jahreszahlen angeben)?
17. Wie viele Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis im Bereich der
Rauschgiftkriminalität gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr
2024 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
18. Wie viele Straftaten im Zusammenhang mit Cannabis im Bereich
Rauschgiftkriminalität gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten
Halbjahr 2025 (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
19. Welche Straftatbestände sind den in den Fragen 17 und 18 genannten
Straftaten jeweils zuzuordnen, und bestehen neben den Kategorien
Konsumnahe Delikte, Handelsdelikte und Sonstige Verstöße weitere
Straftatbestände, die als relevant einzustufen sind?
20. Wie bewertet die Bundesregierung die Entwicklung der Straftaten im
Zusammenhang mit Cannabis seit 2023, und welchen Einfluss hat nach
Auffassung der Bundesregierung die Teillegalisierung auf diese Entwicklung?
21. Wie viele Personalstunden der Polizei und Staatsanwaltschaften wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2023, 2024 und bis
Mitte 2025 für die Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit
Cannabis aufgewendet (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
22. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Personalkosten
für diese Einsatzzeiten in den genannten Jahren (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
23. Beobachtet die Bundesregierung seit dem 1. April 2024 eine Entlastung
der Justiz im Bereich Cannabisdelikte?
a) Wenn ja, in welchem Umfang (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung diese Entlastung?
24. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle und Bedeutung der
Cannabisclubs in Deutschland?
25. Wie viele Cannabisclubs sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit
lizenziert, und wie verteilen sie sich auf die Bundesländer?
26. Welche bürokratischen, rechtlichen und organisatorischen
Herausforderungen bestehen nach Einschätzung der Bundesregierung aktuell bei der
Erteilung von Lizenzen für Cannabisclubs?
27. In welchem Ausmaß erschweren unterschiedliche Auslegungen und
Zulassungsverfahren der Bundesländer eine bundeseinheitliche Lizenzierung
von Cannabisclubs, und inwiefern plant die Bundesregierung hier ggf.
eine gesetzliche Nachsteuerung?
28. Welche Unterstützungsangebote und Leitlinien stellt die Bundesregierung
für Initiativen bereit, die Cannabisclubs gründen möchten?
Berlin, den 11. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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