Schriftliche Frage 8 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Beauftragten für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, dass es sich beim Rundfunkbeitrag für de…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes.
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Schriftliche Frage 8 von Sven Lehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Beauftragten für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, dass es sich beim Rundfunkbeitrag für de…
Frage 8 (Sven Lehmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Beauftragten für Kultur und Medien Dr. Wolfram Weimer, dass es sich beim Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk um „Zwangsbeiträge“ handelt, und wenn nein, warum nicht (www.tagesspiegel.de/kultur/millionen-deut sche-mussen-zwangsbeitrage-zahlen-kulturstaats minister-weimer-beklagt-einseitigkeit-beim-offent lich-rechtlichen-rundfunk-14448458.html?icid=i n-text-link_14459867)?
Antwort des Staatsministers Dr. Wolfram Weimer vom 29. Oktober 2025:
Der Rundfunkbeitrag ist eine öffentlich-rechtliche Abgabe eigener Art, die der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dient. Er beruht auf dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder, die für die Ausgestaltung des Rundfunkrechts zuständig sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts stellt der Rundfunkbeitrag keine Steuer, sondern eine Vorzugslast dar, die an das Innehaben einer Wohnung oder Betriebsstätte anknüpft und die Möglichkeit des Rundfunkempfangs abgeltet.
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