Miet- und Wohnraumkosten in Bayern (Antwort zu Drs. 21/521)
Text
Miet- und Wohnraumkosten in Bayern (Antwort zu Drs. 21/521)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/754
21. Wahlperiode 04.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Gohlke, Caren Lay, Violetta
Bock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion Die Linke
– Drucksache 21/521 –
Miet- und Wohnraumkosten in Bayern
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung möchte „Wohnen für alle Menschen bezahlbar,
verfügbar und umweltverträglich gestalten“ (vgl. Koalitionsvertrag „Verantwortung
für Deutschland“ zwischen CDU,CSU und SPD, S. 17). Die Mieten steigen
weiter an (vgl.: www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/mieten-wohnungsr
aum-wohnungskauf-100.html). München ist diesbezüglich Deutschlands
teuerste Stadt, und auch andere Regionen und Städte in Bayern sind im
deutschlandweiten Vergleich, was die Wohnkosten betrifft, teuer (vgl.: www.br.de/nac
hrichten/bayern/wohnkosten-nennenswerter-anteil-bezahlt-mehr-als-40-prozen
t,UW4o9Pu).
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung setzt auf eine Vielzahl von Maßnahmen, um Wohnen
bezahlbar, verfügbar und umweltverträglich zu gestalten. Hierbei berücksichtigt
die Bundesregierung die Wohnung als Sozialgut und als Investitionsgut. Dieser
Rahmen ermöglicht einen fairen Interessenausgleich zur Schaffung eines
ausreichenden Wohnungsangebotes zu bezahlbaren Preisen.
Erste Schritte zur Ausweitung des Wohnungsangebots im Rahmen des 100-
Tage-Programms wurden bereits gegangen. Mit dem Gesetzentwurf zum Bau-
Turbo setzt die Bundesregierung Anreize für den Neubau. Weitere Schritte
werden folgen: Die Bundesregierung wird sich mit Maßnahmen wie der Novelle
des Baugesetzbuches (BauGB) oder dem Gebäudetyp E sowie
Verfahrensvereinfachungen dafür einsetzen, dass das Bauen einfacher, günstiger und
schneller wird. Zugunsten dieses Ziels werden auch die investiven Anreize weiter
verbessert werden. Der als Formulierungshilfe für eine Fraktionsinitiative
beschlossene Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse verfolgt
zudem das Ziel, den Anstieg der Wiedervermietungsmieten zu dämpfen.
Gleichzeitig unterstützt die Bundesregierung die privaten Haushalte auch
direkt. Dazu zählen neben dem Mietrecht der soziale Wohnungsbau und das
Wohngeld. Das Wohngeld leistet einen wirksamen Beitrag zur Verringerung der
Wohnkostenbelastung in Zeiten steigender Mieten. Mit der Wohngeld-Plus-Re-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und
Bauwesen vom 3. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
form konnte der Empfängerkreis um mehr als eine halbe Million Haushalte
ausgeweitet und gleichzeitig das durchschnittliche Wohngeld um 55 Prozent
auf 297 Euro gesteigert werden. Mit der zum 1. Januar 2025 in Kraft getretenen
Dynamisierung wurde sichergestellt, dass die Entlastungswirkung trotz
Preissteigerungen erhalten bleibt.
Auch aufgrund der massiven finanziellen Unterstützung des Bundes in den
letzten Jahren sind die Förderzahlen im sozialen Wohnungsbau im Jahr 2024
erneut deutlich gestiegen, trotz gestiegener Bau- und Finanzierungskosten und
sinkender Baugenehmigungen. Im Kalenderjahr 2024 wurden von den Ländern
insgesamt 61 934 Wohneinheiten im Bereich des sozialen Wohnungsbaus
gefördert. Das waren rund 51 Prozent mehr als im Jahr 2022 und rund 25 Prozent
mehr als im Vorjahr. Auch in Bayern ist die Anzahl der geförderten
Wohneinheiten im Jahr 2024 gegenüber 2023 massiv gestiegen, im
Mietwohnungsbereich um rund 25 Prozent. Diese Bundesregierung wird die Investitionen in den
sozialen Wohnungsbau gemäß der Vereinbarung im Koalitionsvertrag noch
einmal deutlich erhöhen.
Allgemeine Hinweise zu den Antworten zu den Fragen 1 bis 5:
Der Bundesregierung liegen Angebotsmieten nur in Form von im Internet
inserierten Wohnungsangeboten vor. Diese werden zur Beantwortung der Fragen
herangezogen. Die Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen sind
nicht repräsentativ für das gesamte Wohnungsangebot von Neuvermietungen
(vergleiche untenstehende Hinweise zu den Erst- und
Wiedervermietungsmieten).
Sie spiegeln das Angebot wider, auf das Wohnungssuchende treffen, wenn sie
im Internet nach einer Mietwohnung suchen. Inserate aus lokalen Zeitungen,
Mieter- oder Unternehmenspublikationen oder von Aushängen fließen nicht mit
ein. Wohnungsvermittlungen über Kunden- und Wartelisten von
Wohnungsunternehmen oder Maklern gehen in diese Quelle ebenfalls nicht ein.
Daher sind insbesondere Wohnungen im günstigen Mietsegment in dieser
Datenquelle unterrepräsentiert. Sonderauswertungen des Bundesinstituts für Bau-,
Stadt- und Raumforschung (BBSR) zufolge lagen beispielsweise die
Wiedervermietungsmieten des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und
Immobilienunternehmen e. V. (GdW), dessen Unternehmen Wohnungen häufig über
Wartelisten oder direkte Ansprache von Kundinnen und Kunden vermieten, im
1. Halbjahr 2024 im Aggregat der 261 Kreise, für die Daten einbezogen werden
konnten, um mehr als ein Fünftel unterhalb der Internet-
Wiedervermietungsmieten.
Auch die deutlich moderatere Entwicklung der Bestandsmieten in Bayern
(vergleiche Antwort zu Frage 6), in die auch die Erst- und
Wiedervermietungsmieten der vergangenen Jahre anteilig einfließen, bestätigt diese These.
Ergänzende Hinweise zu den Erst- und Wiedervermietungsmieten:
Die ausgewerteten Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen basieren
auf Inseraten aus Immobilienplattformen und von Zeitungen für Angebote von
Wohnungen im Neubau und Gebäudebestand (Erst- und Wiedervermietungen).
Zur Standardaufbereitung bis auf die Ebene der Kreise erfolgte eine
Eingrenzung der betrachteten Wohnungen unmöblierter Angebote mit Wohnflächen
von 40 bis 100 m2 mit mittlerer Wohnungsausstattung in mittlerer bis guter
Wohnlage. Die verwendeten Daten umfassen nettokalte Angebotsmieten, also
ohne kalte und warme Nebenkosten. Als Quelle werden die Datenbanken der
IDN ImmoDaten GmbH mit Inseraten aus über 120 Immobilienportalen und
Zeitungen verwendet, die das BBSR aufbereitet und daraus durchschnittliche
Angebotsmieten berechnet.
1. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils die
Angebotsmieten in den 20 größten bayerischen Städten in den letzten zehn
Jahren entwickelt (bitte nach Städten und Jahren angeben)?
Die folgende Tabelle enthält die durchschnittlichen Angebotsmieten im Internet
inserierter Wohnungen aus Erst- und Wiedervermietungen der Jahre 2014 bis
2024 der zwanzig größten kreisfreien bayerischen Städte.
Durchschnittliche Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen
in den 20 größten kreisfreien Städten in Bayern 2014 bis 2024
kreisfreie
Städte
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2014–2024
Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2 jährl.
Entwicklung in
Prozent
München,
Landeshauptstadt
13,86 14,58 15,49 16,41 18,05 18,83 19,21 19,27 19,57 20,59 21,88 4,7
Nürnberg 7,88 8,37 8,79 9,26 9,92 10,00 10,25 10,35 10,40 11,07 11,60 3,9
Augsburg, Stadt 8,00 8,49 9,10 9,58 10,09 10,68 11,03 11,17 11,75 12,26 12,96 4,9
Regensburg,
Stadt
9,82 9,85 9,93 10,66 11,11 10,95 11,19 11,31 11,83 12,07 12,52 2,5
Ingolstadt 10,00 10,62 11,44 11,28 11,70 11,86 11,71 11,86 12,10 12,42 12,95 2,6
Fürth, Stadt 7,63 8,12 8,54 8,85 9,22 9,75 9,72 10,13 10,55 10,75 11,29 4,0
Würzburg, Stadt 8,63 8,85 9,85 10,06 10,37 10,36 11,10 10,99 11,26 11,84 12,28 3,6
Erlangen, Stadt 9,25 9,27 9,03 9,25 9,77 10,31 10,23 10,69 10,24 11,06 11,74 2,4
Bamberg, Stadt 7,78 7,61 8,06 8,80 9,65 9,76 10,29 10,26 10,61 10,69 11,48 4,0
Landshut, Stadt 8,04 8,61 8,90 9,29 9,87 10,34 10,28 11,08 11,02 11,61 11,96 4,1
Bayreuth, Stadt 7,08 7,34 7,56 8,15 8,41 8,95 9,21 9,12 9,45 10,18 10,83 4,3
Aschaffenburg,
Stadt
7,47 7,97 8,46 8,85 9,18 9,44 10,27 10,23 10,64 11,82 12,01 4,9
Kempten
(Allgäu)
6,02 6,23 7,37 8,00 8,72 8,91 9,42 9,86 10,51 11,45 11,75 6,9
Rosenheim,
Stadt
8,71 8,96 9,76 10,04 10,83 11,15 11,65 12,02 12,21 12,58 14,14 5,0
Schweinfurt,
Stadt
5,55 5,41 5,78 6,60 7,18 7,71 7,85 7,68 8,49 8,13 9,22 5,2
Passau, Stadt 7,12 7,51 7,59 8,20 9,07 9,31 9,04 8,94 9,17 9,69 10,08 3,5
Straubing 6,45 6,59 6,98 7,65 7,83 8,47 8,84 8,83 8,86 9,13 9,60 4,1
Hof, Stadt 4,25 4,24 4,39 5,07 5,36 5,95 5,76 6,08 6,66 7,00 7,43 5,8
Memmingen 7,01 7,37 8,23 8,38 9,19 9,42 9,87 10,82 10,89 11,35 12,03 5,5
Kaufbeuren 5,97 6,22 6,38 6,85 7,47 7,86 8,49 9,42 8,31 9,75 10,66 6,0
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m2
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
landesweite Angebotsmiete in den letzten zehn Jahren in Bayern
entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Die durchschnittlichen Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen aus
Erst- und Wiedervermietungen lagen im Land Bayern im Jahr 2024 bei
14,06 Euro je m2 und hatten im Zeitraum 2014 bis 2024 eine durchschnittliche
jährliche Steigerungsrate von 4,6 Prozent.
Durchschnittliche Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen
im Land Bayern 2014 bis 2024
Land 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2014–2024
Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2 jährl.
Entwicklung in
Prozent
Bayern 8,99 9,42 9,98 10,51 11,32 11,76 12,09 12,32 12,67 13,36 14,06 4,6
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m2
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die
durchschnittlichen Angebotsmieten in Bayern in diesem Jahr (bitte nach Landkreisen
und kreisfreien Städten aufschlüsseln)?
Die folgende Tabelle zeigt die durchschnittlichen Angebotsmieten im Internet
inserierter Wohnungen aus Erst- und Wiedervermietungen im Jahr 2024 in den
bayerischen Landkreisen und kreisfreien Städten.
Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in den Landkreisen
und kreisfreien Städten im Land Bayern 2024
Kreisname Erst- und Wiedervermietungsmieten
nettokalt in Euro je m2 2024
Landkreise Aichach-Friedberg 11,52
Altötting 9,78
Amberg-Sulzbach 8,22
Ansbach 9,19
Aschaffenburg 10,17
Augsburg 11,71
Bad Kissingen 7,99
Bad Tölz-Wolfratshausen 14,67
Bamberg 10,38
Bayreuth 9,60
Berchtesgadener Land 11,93
Cham 8,09
Coburg 7,68
Dachau 15,97
Deggendorf 9,58
Dillingen a. d. Donau 10,26
Dingolfing-Landau 9,80
Donau-Ries 10,39
Ebersberg 15,32
Eichstätt 11,00
Erding 13,33
Erlangen-Höchstadt 11,05
Forchheim 10,04
Freising 15,00
Freyung-Grafenau 7,75
Fürstenfeldbruck 16,76
Fürth 10,41
Garmisch-Partenkirchen 13,80
Günzburg 10,70
Haßberge 8,25
Kreisname Erst- und Wiedervermietungsmieten
nettokalt in Euro je m2 2024
Hof 7,16
Kelheim 10,86
Kitzingen 9,20
Kronach 8,13
Kulmbach 8,97
Landsberg am Lech 13,66
Landshut 9,76
Lichtenfels 8,64
Lindau (Bodensee) 12,65
Main-Spessart 7,98
Miesbach 16,16
Miltenberg 9,86
Mühldorf a. Inn 10,22
München 18,46
Neuburg-Schrobenhausen 11,00
Neumarkt i. d. OPf. 10,06
Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 9,48
Neustadt a. d. Waldnaab 7,41
Neu-Ulm 11,82
Nürnberger Land 10,63
Oberallgäu 11,75
Ostallgäu 11,37
Passau 8,66
Pfaffenhofen a. d. Ilm 12,24
Regen 7,76
Regensburg 10,27
Rhön-Grabfeld 8,23
Rosenheim 12,71
Roth 10,06
Rottal-Inn 8,99
Schwandorf 9,23
Schweinfurt 8,37
Starnberg 16,28
Straubing-Bogen 9,06
Tirschenreuth 6,77
Traunstein 11,85
Unterallgäu 11,22
Weilheim-Schongau 12,47
Weißenburg-Gunzenhausen 9,78
Wunsiedel i. Fichtelgebirge 7,10
Würzburg 10,85
Kreisfreie Städte Amberg 10,48
Ansbach, Stadt 9,45
Aschaffenburg, Stadt 12,01
Augsburg, Stadt 12,96
Bamberg, Stadt 11,48
Bayreuth, Stadt 10,83
Coburg, Stadt 8,53
Erlangen, Stadt 11,74
Fürth, Stadt 11,29
Hof, Stadt 7,43
Ingolstadt 12,95
Kreisname Erst- und Wiedervermietungsmieten
nettokalt in Euro je m2 2024
Kaufbeuren 10,66
Kempten (Allgäu) 11,75
Landshut, Stadt 11,96
Memmingen 12,03
München, Landeshauptstadt 21,88
Nürnberg 11,60
Passau, Stadt 10,08
Regensburg, Stadt 12,52
Rosenheim, Stadt 14,14
Schwabach 11,04
Schweinfurt, Stadt 9,22
Straubing 9,60
Weiden i. d. OPf. 9,19
Würzburg, Stadt 12,28
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m2
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
4. Welche zehn Landkreise bzw. kreisfreien Städte in Bayern haben nach
Kenntnis der Bundesregierung in diesem Jahr jeweils den höchsten
Mietenanstieg (im Vergleich zum Vorjahr und im Vergleich zum Stand vor
zehn Jahren) zu verzeichnen (bitte sowohl Landkreise bzw. kreisfreie
Städte als auch den prozentualen Anstieg der Miete angeben)?
In den folgenden Tabellen sind jeweils die zehn kreisfreien Städte und
Landkreise in Bayern mit den höchsten jährlichen prozentualen Steigerungsraten der
Angebotsmieten im Internet inserierter Wohnungen aus Erst- und
Wiedervermietungen in den Zeiträumen 2023 bis 2024 und 2014 bis 2024 dargestellt.
Zehn kreisfreie Städte und Landkreise in Bayern mit den höchsten
Steigerungsraten der Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen 2023 bis
2024
kreisfreie Städte und Landkreise 2023 2024 2023–2024
Erst- und Wiedervermietungsmieten
nettokalt in Euro je m2
jährl. Entwicklung
in Prozent
Weißenburg-Gunzenhausen 8,31 9,78 17,7
Schweinfurt, Stadt 8,13 9,22 13,4
Garmisch-Partenkirchen 12,22 13,80 12,9
Rosenheim, Stadt 12,58 14,14 12,3
Freising 13,38 15,00 12,1
Schwabach 9,87 11,04 11,9
Kelheim 9,72 10,86 11,7
Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 8,54 9,48 11,1
Pfaffenhofen a. d. Ilm 11,17 12,24 9,5
Landsberg am Lech 12,48 13,66 9,4
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m2
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
Zehn kreisfreie Städte und Landkreise in Bayern mit den höchsten jährlichen
Steigerungsraten der Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter
Wohnungen 2014 bis 2024
kreisfreie Städte und Landkreise 2014 2024 2014–2024
Erst- und Wiedervermietungsmieten
nettokalt in Euro je m2
jährl. Entwicklung
in Prozent
Oberallgäu 6,02 11,75 6,9
Weißenburg-Gunzenhausen 5,27 9,78 6,4
Günzburg 5,79 10,70 6,3
Kitzingen 5,00 9,20 6,3
Unterallgäu 6,25 11,22 6,0
Kaufbeuren 5,97 10,66 6,0
Amberg 5,90 10,48 5,9
Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim 5,36 9,48 5,9
Dillingen a. d. Donau 5,84 10,26 5,8
Hof, Stadt 4,25 7,43 5,8
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m2
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
5. Welche zehn Landkreise bzw. kreisfreien Städte weisen in Bayern nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell die höchsten Angebotsmieten auf?
Die folgende Tabelle zeigt die zehn kreisfreien Städte und Landkreise in
Bayern mit den höchsten durchschnittlichen Niveaus der Angebotsmieten im
Internet inserierter Wohnungen aus Erst- und Wiedervermietungen im Jahr 2024.
Zehn kreisfreie Städte und Landkreise in Bayern mit den höchsten
durchschnittlichen Erst- und Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen 2024
kreisfreie Städte und Landkreise Erst- und Wiedervermietungsmieten nettokalt in Euro je m2 2024
München, Landeshauptstadt 21,88
München 18,46
Fürstenfeldbruck 16,76
Starnberg 16,28
Miesbach 16,16
Dachau 15,97
Ebersberg 15,32
Freising 15,00
Bad Tölz-Wolfratshausen 14,67
Rosenheim, Stadt 14,14
Anmerkungen: Angebotsmieten ohne Nebenkosten für unmöblierte Wohnungen im Gebäudebestand und Neubau mit 40 bis 100 m2
Wohnfläche, mittlere Wohnungsausstattung, mittlere bis gute Wohnlage, basierend auf im Internet veröffentlichten Wohnungsinseraten von
Immobilienplattformen und Zeitungen.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, IDN ImmoDaten GmbH, microm Wohnlagen
6. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Bestandsmieten
in Bayern in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren
aufschlüsseln)?
Mit dem Index der Nettokaltmieten im Rahmen des Verbraucherpreisindex
werden vor allem Mieten in bestehenden Mietverhältnissen abgebildet. Die
folgende Tabelle zeigt die Indexwerte der Nettokaltmieten für Bayern der Jahre
2014 bis 2024.
Index der Nettokaltmieten in Bayern 2014 bis 2024
Jahr Nettokaltmieten (Index 2020 = 100) Veränderung zum Vorjahr in Prozent
2014 90,7
2015 92,1 1,5
2016 93,6 1,6
2017 95,1 1,6
2018 96,9 1,9
2019 98,4 1,6
2020 100,0 1,6
2021 101,4 1,4
2022 103,5 2,1
2023 106,2 2,6
2024 109,3 2,9
Datenbasis: Statistisches Bundesamt – Verbraucherpreisindex
Mit der Gebäude- und Wohnungszählung des Zensus 2022 erfolgte erstmals
eine flächendeckende Erhebung von Bestandsmieten in Deutschland. Die
Bestandsmieten sind für eine große Mehrheit der Mieterinnen und Mieter die
relevante Größe. Zum Erhebungsstand 15. Mai 2022 wurde für das Land Bayern
durch die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder eine
durchschnittliche Bestandsmiete von 8,74 Euro je m2 nettokalt ermittelt.
Damit lagen die Bestandsmieten 2022 deutlich unter den Internet-
Angebotsmieten (12,67 Euro je m2). Auch stiegen die Nettokaltmieten laut
Verbraucherpreisindex in den letzten zehn Jahren mit 1,5 bis 2,9 Prozent pro Jahr deutlich
moderater als die Internet-Angebotsmieten (4,6 Prozent).
7. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Baulandpreise in
Bayern in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach Jahren und
Landkreisen aufschlüsseln)?
Der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern hat
im Immobilienmarktbericht Bayern 2024 eine Zeitreihe der Jahre 2015 bis
2023 zu den durchschnittlichen Bodenpreisniveaus von unbebauten
Grundstücken für den individuellen Wohnungsbau veröffentlicht. Berücksichtigt wurden
dabei Grundstücke in jeweils örtlich mittlerer Lage. Der folgende Auszug aus
dem Immobilienmarktbericht 2024 zeigt die durchschnittlichen Bodenpreise für
die kreisfreien Städte und Landkreise sowie die Regierungsbezirke in Bayern.
Deutscher Bundestag – 21. Wahlperiode – 9 – Drucksache 21/754
Quelle: Oberer Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Freistaat Bayern (2024):
Immobilienmarktbericht Bayern 2024 – Daten, Fakten, Trends. Landshut, S. 84–85.
8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Bestand an
Sozialwohnungen in Bayern in den letzten zehn Jahren entwickelt (bitte nach
Jahren aufschlüsseln)?
Der Bestand an Sozialmietwohnungen in Bayern in den letzten zehn Jahren
(Stand: 31. Dezember) ist in der folgenden Tabelle dargestellt.
Jahr Bestand an Sozialmietwohnungen in Bayern (Stand: 31. Dezember)
2015 135 823
2016 138 036
2017 135 619
2018 136 904
2019 135 655
2020 135 346
2021 133 552
2022 133 129
2023 134 793
2024 134 216
Datenbasis: Angaben der Länder
9. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil am
Haushaltseinkommen, der in Bayern für Wohnen ausgegeben wird (bitte
angeben: durchschnittlich; Anteil und Anzahl, der/die mehr als 30 Prozent
ausgibt; Anteil und Anzahl, wer mehr als 40 Prozent ausgibt)?
Wohnkostenbelastungen werden über die Befragung European Union Statistics
on Income and Living Conditions (EU-SILC) nur auf Bundesebene erhoben
und berechnet. Das alle vier Jahre umgesetzte Zusatzprogramm Wohnen des
Mikrozensus bietet die Möglichkeit, Mietbelastungsquoten auf der räumlichen
Ebene der Bundesländer zu ermitteln, zuletzt für das Jahr 2022. Demnach lag
die durchschnittliche monatliche Mietbelastungsquote der
Hauptmieterhaushalte im Jahr 2022 in Bayern, bezogen auf den Anteil der Bruttokaltmiete am
Haushaltsnettoeinkommen, bei 28 Prozent.
903 000 Mieterhaushalte (33 Prozent der Hauptmieterhaushalte) in Bayern
hatten im Jahr 2022 eine monatliche Mietbelastungsquote von mindestens 30
Prozent. Bei 448 000 Mieterhaushalten (16 Prozent der Hauptmieterhaushalte) lag
die monatliche Mietbelastungsquote in Bayern bei mindestens 40 Prozent.
Datenbasis: BBSR-Wohnungsmarktbeobachtung, Statistische Ämter des
Bundes und der Länder: Mikrozensus 2022 – Wohnsituation, Standardtabellen
Endergebnisse.
10. Möchte die Bundesregierung den Sozialwohnungsbau in Bayern
unterstützen, und wenn ja, den Bau wie vieler Wohnungen möchte die
Bundesregierung in Bayern in welchem Zeitraum fördern?
Der Bund wird den Ländern gemäß des 2. Regierungsentwurfs für den
Haushalt 2025 sowie des Eckwertebeschlusses 2026 vorbehaltlich der
Beschlussfassung des Haushaltsgesetzgebers für die Jahre 2025 bis 2029 im letztgenannten
Zeitraum Finanzhilfen für den sozialen Wohnungsbau in Rekordhöhe von
insgesamt 23,5 Mrd. Euro zur Verfügung stellen (Stand 2. Regierungsentwurf
Haushaltsgesetz 2025), die durch die Länder kofinanziert werden müssen.
Der Freistaat Bayern erhält auf Basis des bestehenden Verteilungsschlüssels für
die Förderung im Programmjahr 2025 Bundesmittel in Höhe von insgesamt
rund 545 Mio. Euro. Die Finanzhilfen des Bundes werden durch Bayern mit
eigenen Landesmitteln kofinanziert, so dass erfahrungsgemäß insgesamt eine
deutlich mehr als doppelt so hohe Gesamtsumme in den sozialen Wohnungsbau
des Freistaates fließt. Nach Angaben des Landes Bayern ist im Programmjahr
2025 die Förderung von insgesamt rund 11 000 Wohneinheiten vorgesehen,
davon rund 5 100 Mietwohnungen mit Miet- und Belegungsbindung sowie rund
2 300 Wohnheimplätze.
Mit der vom Bundeskabinett beschlossenen schrittweisen Anhebung der
Programmmittel ab 2026 schafft der Bund auch in Bayern gute Voraussetzungen
dafür, dass der Bestand an Sozialwohnungen wieder steigt. Die Gesetzgebungs-
und Vollzugskompetenz für das Wohnungswesen liegt seit der
Föderalismusreform 2006 ausschließlich bei den Ländern. Die Ausgestaltung und Abwicklung
der Förderangebote und -bestimmungen sind daher von Bayern in eigener
Zuständigkeit zu regeln.
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ISSN 0722-8333]
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