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Frauenpolitische Bilanz nach einem Jahr Bundeskanzler Friedrich Merz

dip / drucksache 20.05.2026 · WP 21 · 21/6017 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Frauenpolitische Bilanz nach einem Jahr Bundeskanzler Friedrich Merz Deutscher Bundestag Drucksache 21/6017 21. Wahlperiode 20.05.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulle Schauws, Misbah Khan, Denise Loop, Dr. Anja Reinalter, Nyke Slawik und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frauenpolitische Bilanz nach einem Jahr Bundeskanzler Friedrich Merz Nach einem Jahr Regierung unter Bundeskanzler Friedrich Merz und der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend Karin Prien wurde bislang nahezu kein frauenpolitisches Vorhaben, das durch den Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD festgehalten und versprochen wurde, angegangen oder umgesetzt. Angesichts der Zunahme aller Formen von Gewalt gegen Frauen in Deutschland und der Tatsache, dass gezielt die Selbstbestimmung und Gleichstellung von Frauen weltweit infrage gestellt wird, erwartet man von einer Bundesregierung, dass sie aktiv Frauenrechte und Gleichstellung voranbringt. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach den Umsetzungsständen und Zeitplänen. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Hat sich die von der Bundesregierung eingesetzte Wahlrechtskommission schon mit Regelungen zur Geschlechterparität im Deutschen Bundestag befasst, und wenn ja, welche Zwischenergebnisse bei der Frage nach gleichberechtigter Repräsentanz von Frauen im Parlament liegen dazu vor?  2. Wird der Zeitplan zur Umsetzung der EU-Gewaltschutzrichtlinie bis Juni 2027 von der Bundesregierung eingehalten?  3. Welche konkreten Schritte hat das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) zur Koordinierung des Bundes mit den Ländern bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes bereits vorgenommen, und welche Zwischeninformationsstände zur Bedarfsanalyse der Länder, die bis Ende 2026 erhoben werden müssen, liegen bereits vor?  4. Welche Maßnahmen sind zur Weiterentwicklung der Gewaltschutzstrategie des Bundes zu einem Nationalen Aktionsplan bereits erfolgt, und welche sind zeitnah geplant?  5. Durch welche Maßnahmen stärkt die Bundesregierung die Präventions-, Aufklärungs- und Täterarbeit bei geschlechtsspezifischer Gewalt, und wie läuft in diesem Kontext die konkrete, ressortübergreifende Zusammenarbeit bei der Stärkung der Koordinierungsstelle Geschlechtsspezifische Gewalt?  6. Wie wird der Ausbau der Bundesinitiative „Hilfe und Unterstützung bei ungewollter Kinderlosigkeit“ ausgestaltet?  7. Mit welchen Mitteln wird das Müttergenesungswerk langfristig abgesichert, und wie unterstützt die Bundesregierung den Ausbau, Neubau und die Sanierung von Mutter-Kind-Kliniken?  8. Zu welchen Ergebnissen hat die Prüfung weiterer gesetzlicher Schritte zur Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen von Bundesunternehmen geführt, und was folgt daraus?  9. Wie sollen die Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben zu Zielgrößen im Führungspositionengesetz (FüPoG) II aussehen, und wann sollen diese eingeführt werden? 10. Warum zielt das Vorhaben im Koalitionsvertrag, das FüPoG II weiterzuentwickeln, nur auf Bundesunternehmen? 11. Wie wird die ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie weitergeführt, und wie wird das Vorhaben, die interministerielle Zusammenarbeit der Bundesregierung in der ressortübergreifende Gleichstellungsstrategie zu optimieren, umgesetzt? 12. In welcher Form wird die Unterstützung der gleichstellungspolitischen Akteure durch die Bundesregierung geleistet, hat es Weiterentwicklungen in der Zusammenarbeit und Unterstützung gegeben (bitte nach Projektname, Laufzeit und Höhe der Finanzierung auflisten)? 13. Wird der Helene-Weber-Preis weiterentwickelt und mittelfristig weiterfinanziert, und durch welche weiteren Maßnahmen ergreift die Bundesregierung für mehr Förderung und Chancengleichheit von Frauen in der Politik auf Kommunal-, Landes- und Bundesebene? 14. Wann und wie wird die EU-Entgelttransparenzrichtlinie umgesetzt? 15. Was hat die Prüfung geeigneter Finanzierungsmodelle für den Mutterschutz für Selbstständige ergeben, was folgt daraus, und wie ist der Zeitplan? 16. Wie ist der Stand bei den Vorhaben, Frauen in Schwangerschaftskonfliktsituation besser zu unterstützen? Berlin, den 18. Mai 2026 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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