Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten Quartal 2026
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Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten Quartal 2026
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5917
21. Wahlperiode 13.05.2026
Kleine Anfrage
dem Abgeordneten Ferat Koçak, Clara Bünger, Anne-Mieke Bremer, Mandy
Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Cem Ince, Jan Köstering, Sonja
Lemke, Bodo Ramelow, Zada Salihović, David Schliesing, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten Quartal 2026
Studien über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit verweisen auf negative
Einstellungen eines beträchtlichen Teils der Bevölkerung gegenüber
Musliminnen und Muslimen. Die regelmäßig durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-
Ebert-Stiftung dokumentiert entsprechende Einstellungsmuster in der
deutschen Gesellschaft. Dies machen sich nach Einschätzung der Bundeszentrale
für politische Bildung rechtspopulistische und rechtsextreme Bewegungen und
Parteien zunutze, um mit muslimfeindlichen Kampagnen in die
gesellschaftliche Mitte vorzudringen. Die antimuslimische Agitation ist dabei vielfach nichts
anderes als ein neu verpackter Hass auf Migrantinnen und Migranten
(Muslimfeindlichkeit als rechtsextremes Einfallstor | bpb; www.bpb.de/politik/extremis
mus/rechtsextremismus/180773/muslimfeindlichkeit-als-rechtsextremes-einfall
stor). Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Muslimfeindlichkeit äußert sich
in einer Vielzahl von Übergriffen, Drohungen und Beleidigungen gegen
Muslime sowie in Anschlägen auf Moscheen. Zivilgesellschaftliche Organisationen
und staatliche Stellen dokumentieren kontinuierlich entsprechende Vorfälle.
Seit Januar 2017 gilt die Erweiterung des Themenfeldkatalogs der Politisch
motivierten Kriminalität (PMK) beim Oberthema „Hasskriminalität“ um das
Unterthema „Islamfeindlichkeit“ (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/10322). Für das gesamte Jahr 2025
erfasste das Bundeskriminalamt (BKA) vorläufig insgesamt 1 543
islamfeindliche Straftaten, darunter 53 Angriffe auf Moscheen (Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4441). Die
anhaltend große Diskrepanz zwischen BKA-Daten und zivilgesellschaftlichen
Dokumentationen – CLAIM zählte für 2024 bereits 3 080 Vorfälle gegenüber 1 848
BKA-Fällen – verweist auf ein strukturelles Dunkelfeld, das die Überwachung
der Quartalsentwicklung umso notwendiger macht. (Pressemitteilung:
Alarmierende Jahresbilanz antimuslimischer Übergriffe | CLAIM; www.claim-allian
z.de/aktuelles/news/pressemitteilung-alarmierende-jahresbilanz-antimuslimisch
er-uebergriffe-und-diskriminierungen-in-deutschland-2024-ueber-3-000-dokum
entierte-vorfaelle-mehr-als-8-faelle-jeden-tag/, PMK‑2024 Übersicht | BMI;
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/sicherhei
t/BMI25053_pmk-2024-uebersicht.pdf?__blob=publicationFile&v=5).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche und wie viele islamfeindliche oder muslimfeindliche
Veranstaltungen (Demonstrationen, Kundgebungen, Aufmärsche, Mahnwachen)
einschließlich Proteste gegen Moscheenbauprojekte oder gegen eine
angeblich drohende „Islamisierung“ fanden nach Kenntnis der Bundesregierung
im ersten Quartal 2026 statt (bitte alle Veranstaltungen mit mindestens
zehn Teilnehmenden sowie alle Veranstaltungen mit explizit
islamfeindlicher Programmatik unabhängig von der Teilnehmerzahl angeben (jeweils
mit Datum, Ort, Teilnehmerzahl, Anlass, Thema und Veranstalter
aufschlüsseln), und wenn keine Veranstaltungen bekannt sind, welche
Bundes- oder Landesbehörden sind für die Erfassung derartiger
Veranstaltungen zuständig, und erfolgt diese Erfassung systematisch?
2. Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierten
Straftaten wurden im ersten Quartal 2026 nach Kenntnis der
Bundesregierung bundesweit verübt (bitte mit Tattag, Tatort, Bundesland, Delikt,
Phänomenbereich, Anzahl der Tatverdächtigen und Anzahl der Opfer
aufschlüsseln sowie das Angriffsziel Moschee einzeln ausweisen)?
3. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im ersten
Quartal 2026 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder
islamfeindlicher Motivation
a) leicht verletzt,
b) schwer verletzt bzw.
c) getötet
(bitte mit Tatdatum, Tatort, Bundesland, Delikt und Phänomenbereich
aufschlüsseln)?
4. a) Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der
Bundesregierung bei islamfeindlichen Straftaten im ersten Quartal 2026 (bitte mit
Tatdatum, Tatort, Schadenshöhe, Delikt und Bundesland
aufschlüsseln)?
b) Falls der Bundesregierung hierzu keine Angaben vorliegen, plant die
Bundesregierung angesichts der allein im vierten Quartal 2025
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/4441) amtlich dokumentierten Sachbeschädigungen
(§ 303 und § 304 des Strafgesetzbuches (StGB)) sowie der vollendeten
schweren Brandstiftung auf eine Moschee in Magdeburg vom 16.
November 2025 (§ 306a StGB) eine Änderung ihrer Position zur
Schadenserfassung im Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen
Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK), und wenn nein, wie
begründet sie die fehlende Erfassungsnotwendigkeit bei derartigen
Straftaten von offenkundig enormer materieller Schadensrelevanz?
5. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im
ersten Quartal 2026
a) ermittelt,
b) festgenommen,
c) gegen wie viele wurden Haftbefehle erlassen,
d) wie verteilen sich die erfragten Tatverdächtigen auf die einzelnen
Tatvorwürfe (bitte tabellarisch nach Bundesland, Delikt und
Phänomenbereich und Geschlecht aufschlüsseln)?
6. Welche konkreten Fallzahlen zu eingeleiteten Ermittlungsverfahren,
Verfahrenseinstellungen und Verurteilungen wegen islamfeindlicher
Straftaten ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung aus der in ihrer
Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4441
angekündigten, kurz vor der Veröffentlichung stehenden Hate-Crime-Statistik
für das Berichtsjahr 2024 (bitte tabellarisch nach Bundesländern, Delikt
bzw. Tatvorwurf, Phänomenbereich, Einstellungsgründen sowie Art der
Strafe aufschlüsseln)?
7. Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass dem Parlament und
der Zivilgesellschaft eine zeitnahe Überprüfung der justiziellen
Strafverfolgung islamfeindlicher Gewalttäter aufgrund der zeitlichen Verzögerung
der Hate-Crime-Statistik (aktueller Vollstand laut Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4441:
Berichtsjahr 2023) wesentlich erschwert wird, und plant sie vor dem
Hintergrund der in der InRa-Studie geforderten Transparenz behördlicher
Entscheidungen und justizieller Entscheidungsprozesse (vgl. InRa-Studie,
Zentrale Handlungsempfehlungen Nummer 10, S. 12, S. 183) strukturelle
Reformen zur zeitnaheren Erfassung von Verurteilungen in diesem
Phänomenbereich?
8. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der
strafrechtlichen Verfolgung (insbesondere Anklageerhebung, Verurteilung oder
Verfahrenseinstellung) bei den durch das BKA im vierten Quartal 2025
amtlich erfassten schwersten islamfeindlichen Gewaltdelikten, namentlich
dem zweifachen versuchten Mord in Friedberg vom 2. Oktober 2025 (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/4441, Anlage 1) sowie der schweren Brandstiftung auf eine
Moschee in Magdeburg vom 16. November 2025 (vgl.
Bundestagsdrucksache 21/4441, Anlage 1), und hat der Generalbundesanwalt in diesen
Fällen die Ermittlungen aufgrund der besonderen Schwere und potenziell
staatsgefährdenden Bedeutung an sich gezogen?
9. Welche bundesweiten oder länderübergreifenden Ermittlungskomplexe
wegen islamfeindlicher Straftaten wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung im ersten Quartal 2026 durch das Bundeskriminalamt (BKA) im
Rahmen seiner Zentralstellenfunktion koordiniert?
a) Wie oft waren islamfeindliche Straftaten, Bestrebungen oder
Netzwerke im ersten Quartal 2026 expliziter Gegenstand von Sitzungen oder
Lagebesprechungen im Gemeinsamen Extremismus- und
Terrorismusabwehrzentrum (GETZ)?
b) Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass ihr ausweislich
in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/4441 bundesweit keinerlei Erkenntnisse über koordinierte
polizeiliche Maßnahmen gegen islamfeindliche Strukturen vorliegen, und
inwiefern plant sie, die systematische Erfassung solcher
Strukturermittlungen durch das BKA zu verbessern, um rechtsextreme und
islamfeindliche Netzwerke effektiver aufhellen zu können?
10. Wie stellen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die aktualisierten
Gesamtfallzahlen wegen islamfeindlicher Straftaten für die gesamten Jahre
2025 und 2024 zum aktuellen Stichtag dar (bitte tabellarisch nach
Quartalen bzw. Gesamtjahr auflisten und lediglich die aktualisierten, absoluten
Gesamtzahlen inklusive aller bisherigen Nach- und Änderungsmeldungen
angeben)?
11. Wie viele islamfeindliche Straftaten der Politisch motivierten Kriminalität
(PMK) gab es im ersten Quartal 2026 sowie ganzjährig 2025 bundesweit
zum aktuellen Stichtag (bitte analog zur Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4220 vorab die
gebündelte Gesamtsumme der Taten im Online- bzw. Offlinebereich für die
erfragten Zeiträume explizit benennen sowie zusätzlich tabellarisch
einzelfallbezogen mit Tattag, Tatort, Postleitzahl, Bundesland, Delikt,
Phänomenbereich, Anzahl der Tatverdächtigen, Anzahl der Opfer und der
Kennzeichnung von Moscheenangriffen aufschlüsseln und dabei Taten im
Onlinebereich, analog zu Anlage 4 der Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/4441, in der Tabelle grau
hinterlegen)?
12. Wie stellt das Bundeskriminalamt (BKA) bei der Zuordnung zum
Definitionssystem „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) sicher, dass
fehlerhafte Ersteinschätzungen systematisch evaluiert werden können, wenn die
Bundesregierung laut eigener Aussage (vgl. Antwort zu Frage 12 auf
Bundestagsdrucksache 21/4441) keinen revisionssicheren Nachhalt über
geänderte PMK-Zuordnungen pflegt, und wie bewertet die Bundesregierung
diese fehlende Nachverfolgbarkeit vor dem Hintergrund der in der InRa-
Studie explizit geforderten kritischen Überprüfung behördlicher
Kategorisierungsprozesse bei den Sicherheitsbehörden (vgl. InRa-Studie,
Handlungsempfehlung: Kategorisierungsprozessen entgegensteuern, S. 68)?
Berlin, den 28. April 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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