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Rassismus als gesamtgesellschaftliche Herausforderung - Handlungsbedarf der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/4478)

dip / drucksache 17.03.2026 · WP 21 · 21/4825 · Antwort · Original ↗

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Rassismus als gesamtgesellschaftliche Herausforderung - Handlungsbedarf der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/4478) Deutscher Bundestag Drucksache 21/4825 21. Wahlperiode 17.03.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schahina Gambir, Awet Tesfaiesus, Filiz Polat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/4478 – Rassismus als gesamtgesellschaftliche Herausforderung – Handlungsbedarf der Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Rassismus ist ein in Deutschland weitverbreitetes gesellschaftliches Phänomen, das in den Institutionen und Strukturen unserer Gesellschaft tief verwurzelt ist. Es betrifft viele Menschen in ihrem Alltag und hat schwerwiegende Konsequenzen (www.rassismusmonitor.de/fileadmin/user_upload/NaDiRa/C ATI_Studie_Rassistische_Realit%C3 ProzentA4ten/DeZIM-Rassismusmonito r-Studie_Rassistische-Realit%C3 ProzentA4ten_Wie-setzt-sich-Deutschland- mit-Rassismus-auseinander.pdf; S. 3). Schon Kinder müssen aufgrund ihres Äußeren, ihrer Namen und der damit verknüpften rassistischen Stereotypen schmerzlich erfahren, dass Rassismus ein ständiger Begleiter ist – sei es in der Kita, auf der Schulbank oder später in Ausbildung oder Studium, auf dem Arbeitsmarkt oder bei der Wohnungssuche. Rassismus behindert, grenzt aus, verletzt und verhindert damit ein friedliches und chancengerechtes Zusammenleben. Rassismus ist eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben und findet seinen furchtbaren Ausdruck auch in einer Vielzahl rassistisch motivierter Gewalttaten und Anschläge in Deutschland über die letzten Jahrzehnte. Die Internationalen Wochen gegen Rassismus stehen jährlich im Zeichen der Bekämpfung von Diskriminierung, rassistischer Gewalt und gesellschaftlicher Ausgrenzung. Sie verdeutlichen den anhaltenden politischen Handlungsbedarf zur Stärkung von Schutz, Prävention und gleichberechtigter Teilhabe in Deutschland. Studien zeigen, dass rassistische Diskriminierung in Deutschland weitverbreitet ist und Betroffene insbesondere im Kontakt mit staatlichen Institutionen Diskriminierungserfahrungen berichten. Die jüngst vorgelegte InRa-Studie zu Rassismus in deutschen Institutionen weist auf strukturelle Problemlagen, fehlende Beschwerdestrukturen sowie Defizite in der Datengrundlage und Prävention hin (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/ veroeffentlichungen/2026/inra-studie.pdf?__blob=publicationFile&v=3;%20 S.43). Rassistisch und antisemitisch motivierte rechtsterroristische Anschläge wie in Halle am 9. Oktober 2019 und Hanau am 20. Februar 2020 sowie die Aufdeckung rechtsextremer Netzwerke einerseits und die internationalen Black- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. März 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Lives-Matter-Proteste andererseits sind Ausdruck dieser Realität und haben zu einem größeren Problembewusstsein in der deutschen Öffentlichkeit geführt. Für eine wirksame Bekämpfung von Rassismus und die Gestaltung einer antirassistischen Einwanderungsgesellschaft bedarf es einer koordinierten und kohärenten Gesamtstrategie, in der das Problemfeld intersektional bearbeitet wird, um gesamtgesellschaftlich Wirkung zu entfalten. Um Rassismus zu erkennen und zu benennen, braucht es neben der aktiven Einbeziehung der Perspektive und Expertise der (post-)migrantischen Zivilgesellschaft und Wissenschaft eine umfassende empirische Datengrundlage über die Lebensrealitäten von Menschen mit Rassismuserfahrung in Deutschland, die nicht auf undifferenzierten Fremdzuschreibungen basiert. Die Bekämpfung und der Schutz der Betroffenen vor individuellen, strukturellen und institutionalisierten Anfeindungen im Alltag und vor rassistischer Gewalt, Übergriffen und Hetze muss ins Zentrum der öffentlichen Aufmerksamkeit rücken. Es besteht nach Ansicht der Fragesteller ein massiver Handlungsbedarf. Laut Verfassungsschutzbericht ist das rechtsextremistische Personenpotenzial im Jahr 2024 um knapp ein Viertel gestiegen – von 40 600 auf 50 250 Personen, darunter 15 300 gewaltorientierte Rechtsextremisten (www. verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzbericht e/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile &v=9; S. 4). Diskriminierende Einstellungen sind jedoch nicht nur am sogenannten rechten Rand verankert, sondern werden auch in der Mitte der Gesellschaft immer anschlussfähiger (Nach den Morden in Hanau | Institut für Menschenrechte; S. 6). Dabei existieren rassistische Einstellungen nicht isoliert, sie wirken sich auf soziale Beziehungen und gesellschaftliche Strukturen aus und haben erhebliche Folgen. Menschen, die rassistisch markiert werden, sind überdurchschnittlich häufig von Diskriminierung betroffen. Das geschieht nicht willkürlich, sondern folgt rassistischen Zuschreibungen und Merkmalen (Verborgene Muster, sichtbare Folgen. Rassismus und Diskriminierung in Deutschland; S. 47) Rassismus stellt nicht nur ein individuelles Fehlverhalten dar, sondern kann sich auch strukturell in Institutionen und gesellschaftlichen Prozessen manifestieren. Der Staat trägt eine besondere Verantwortung, Betroffene wirksam zu schützen, Diskriminierung zu verhindern und gleiche Teilhabe zu gewährleisten. Im Juni 2017 wurde der letzte Nationale Aktionsplan gegen Rassismus veröffentlicht. Die Ausarbeitung erfolgte damals in ressortübergreifender Zusammenarbeit unter Federführung des Bundesministeriums des Innern (BMI) und des damaligen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Er sollte in der 19. Legislaturperiode weiterentwickelt werden. In der 20. Wahlperiode war der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus ein zentrales Vorhaben der Ampelregierung, um Diskriminierung strukturell zu bekämpfen und Betroffene besser zu schützen. Er baute auf dem EU- Aktionsplan 2020 bis 2025 auf, beinhaltete die Stärkung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und förderte Maßnahmen gegen Rassismus und Antisemitismus. Übergreifende Zielsetzungen des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus ist es, betroffene Personen vor Rassismus und anderen Ideologien der Ungleichwertigkeit und daraus folgender Diskriminierung und Gewalt zu schützen, ein diskriminierungsfreies Leben in einer pluralistischen Gesellschaft zu ermöglichen und die öffentliche Aufmerksamkeit und Sensibilisierung in Hinblick auf Gleichstellung und Gleichberechtigung zu erhöhen. Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD darauf verständigt, den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (NAP) neu aufzulegen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2 025.de/files/koav_2025.pdf; 104). Dies soll auf Grundlage einer „wissenschaftsbasierten Rassismus-Definition“ geschehen (ebd.), obwohl schon die Ampelregierung unter Federführung der ehemaligen Beauftragten für Antirassismus eine Arbeitsdefinition von Rassismus für die öffentliche Verwaltung erarbeitet und formuliert hatte. Laut Medieninformationen hat der Arbeitsprozess unter Federführung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration sowie Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus im November 2025 begonnen. An dem neuen Plan sollen laut der Beauftragten für Antirassismus, Natalie Pawlik, auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und die Zivilgesellschaft sowie die Bundesländer beteiligt werden (www.zeit.de/news/2025-11/14/bundesregierung-erarbeitet- neuenaktionsplan-gegen-rassismus). Zu den inhaltlichen Neu- bzw. Weiterentwicklungen des NAP durch die aktuelle Regierung liegen keine Informationen vor. Das ist problematisch, da der Kampf gegen Rassismus eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Die konkreten Zeitpläne und Umsetzungsziele sollten daher zeitnah öffentlich gemacht werden. Neben dem Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus wurden im Jahr 2020 im Rahmen eines Kabinettbeschlusses Maßnahmen zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus verabschiedet. Im Jahr 2022 folgte der Aktionsplan gegen Rechtsextremismus mit dem Titel „Rechtsextremismus ganzheitlich bekämpfen – mit Prävention und harter Hand“. Diesen hat die Ampelregierung im Jahr 2024 im Zuge des Maßnahmenpakets „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen – Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen“ um weitere 13 Maßnahmen ergänzt. Zugleich besteht nach Einschätzung zahlreicher Fachstellen Reformbedarf beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, insbesondere hinsichtlich seines Anwendungsbereichs, der Durchsetzungsmöglichkeiten und des Schutzes vor Diskriminierung durch staatliches Handeln.  1. Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Aktionsplans „Rechtsextremismus ganzheitlich bekämpfen – mit Prävention und harter Hand“ vom März 2022 und der Maßnahmen gegen Rechtsextremismus „Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen – Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen“ vom März 2024 als dessen inhaltliche Fortschreibung, um repressive und präventive Maßnahmen im Kampf gegen den Rechtsextremismus zu bündeln (bitte den aktuellen Stand der Umsetzung zu jeder der Maßnahmen des Aktionsplan aus 2022 und der 13 Maßnahmen aus dem Jahr 2024 einzeln beschreiben bzw. auflisten)? Der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ vom März 2022 und die „13 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus“ vom März 2024 als dessen inhaltliche Fortschreibung bündeln repressive und präventive Maßnahmen im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Dieser bleibt für Staat und Gesellschaft eine dauerhafte Aufgabe und Verpflichtung. Bei der Umsetzung beider Strategiepläne sind wesentliche Wegmarken erreicht worden: I. „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ 1. Rechtsextreme Netzwerke zerschlagen Das Bundesministerium des Innern (BMI) prüft fortlaufend unter Einbeziehung des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundeskriminalamts (BKA), welche Mittel zur Zerschlagung rechtsextremer Netzwerke sinnvoll zur Anwendung kommen können. 2. Rechtsextremisten konsequent entwaffnen Im Juli 2022 hat das BMI gemeinsam mit dem BfV ein Bund-Länder-Forum zur Entwaffnung von Extremisten eingerichtet, das seitdem jährlich tagt. Ziel des Forums ist es unter anderem, alle betroffenen Akteure – d. h. die Innenministerien, den Verfassungsschutzverbund und die Waffenbehörden – ebenenübergreifend zu vernetzen, um gemeinsame Strategien und best practices für eine effektivere Entwaffnung von Extremisten zu diskutieren. 3. Hetze im Internet ganzheitlich bekämpfen Im Bereich der Bekämpfung von Hass/Hetze im Netz ist die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des BKA (ZMI BKA) zu nennen. Seit dem 1. Februar 2022 bekämpft das BKA mit seinem Kommunikationspartnern in stetig wachsender Fallzahl auch rechtsextremistische Inhalte in sozialen Netzwerken und ermöglicht eine effektive Strafverfolgung der dort begangenen Straftaten wie Propagandadelikte, Volksverhetzungen oder Bedrohungen. Weiterhin hat das BKA schon mehr als zwölf Aktionstage zur bundesweiten Bekämpfung von Hasspostings organisiert. 4. Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen Seit dem 1. April 2024 gelten Neuregelungen im Bundesdisziplinarrecht. Neben einer Beschleunigung der Disziplinarverfahren wurden auch Verschärfungen im Zusammenhang mit der Verfassungstreue umgesetzt: Eingeführt wurde ein Regelbeispiel wonach die „Mitgliedschaft in einer vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer unanfechtbar verbotenen Vereinigung oder einer Ersatzorganisation einer solchen Partei oder Vereinigung“ als schweres Dienstvergehen gilt und damit regelmäßig eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zur Folge hat. Der Pflichtenkreis für politische Beamtinnen und politische Beamte wurde dahingehend erweitert, dass sich diese „auch während des einstweiligen Ruhestands durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen (müssen)“. Für Bund und Länder einheitlich neu geregelt: Ein Beamten- und auch ein Richterverhältnis endet bereits kraft Gesetzes, wenn die Beamtin oder der Beamte wegen einer Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch zu einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Zuvor war dies erst ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr der Fall. Zudem stärken die mittlerweile jährlichen Lageberichte zu Rechtsextremismus in den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sowie die Bundesdisziplinarstatistik Transparenz und Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern. 5. Verschwörungsideologien entkräften – Radikalisierung vorbeugen Das Projekt „Weiterentwicklung der Prävention von sowie Beratung zu Verschwörungsdenken in Zusammenhang mit extremistischen Einstellungen“ wird im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gemeinsam von dem Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) und BMI durchgeführt und durch einen Trägerverbund von Violence Prevention Network, Amadeu Antonio Stiftung und modus – Zentrum für angewandte Deradikalisierungsforschung im Rahmen einer zweijährigen Projektlaufzeit seit 2024 umgesetzt. Das Projekt wurde bis zu 30. Juni 2026 verlängert. Herzstück des Projektes ist der Betrieb eines bundesweiten Verweisberatungsangebots, das sich an Betroffene von Verschwörungsdenken oder/und deren Umfeld richtet. Seit März 2025 ist die bundesweite Verweisberatungsstelle „Beratungskompass Verschwörungsdenken“ als erste anonyme Anlaufstelle online/telefonisch erreichbar und vermittelt Kontaktsuchende bei Bedarf an lokale Beratungsstellen weiter. Darüber hinaus hat das Projekt wichtige Standards für die Beratung erarbeitet, stellt in verschiedenen Formaten Informationen für unterschiedliche Zielgruppen zusammen und trägt so zur Professionalisierung der Präventionslandschaft bei. 6. Prävention gegen Extremismus – demokratische Streitkultur fördern 7. Politische Bildung im Kampf gegen Rechtsextremismus stärken 8. Medienkompetenz im Umgang mit Desinformation, Verschwörungsideologien und Radikalisierung stärken Zu Nr. 6 bis 8: Um demokratische Werte zu fördern und Extremismus präventiv zu begegnen, wurden die Aktivitäten der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) wie die Programme „Demokratie im Netz“ und „Miteinander reden“ ausgebaut und eine neue Förderlinie „Stärkung politischer Bildung zur Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien“ geschaffen. Mit der neuen Förderausschreibung „Demokratie im Netz 2.0“ wird dieser Ansatz fortgesetzt und die digitale politische Bildung weiter gestärkt. Ziel ist es, Formate der digitalen politischen Bildung zur Bekämpfung und Prävention von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur Stärkung von Teilhabe und Medienkompetenz im digitalen Raum zu fördern. 9. Schutz von Mandatsträgern Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus war seitens der Allianz zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger (kAM) am 15. Januar 2024 ein Maßnahmenbündel vorgeschlagen worden mit dem Ziel, den Schutz kommunalpolitisch Aktiver zu erhöhen. Alle diese vereinbarten Maßnahmen konnten bereits in der 20. LP im BMI erfolgreich realisiert werden. Das Kernstück bildet hierbei die unter Trägerschaft der Stiftung Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK) etablierte bundesweite Ansprechstelle zum Schutz kAM („starke Stelle“), welche bereits am 1. August 2024 den Wirkbetrieb aufgenommen hat. 10. Opfer von Rechtsextremismus nicht allein lassen Zur Pflege des fachlichen Austauschs findet zweimal jährlich ein Fachgespräch des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland (Bundesopferbeauftragter) mit den Opferbeauftragten bzw. zentralen Anlaufstellen der Länder statt. An den Fachgesprächen nehmen u. a. auch Vertreter der Bundesanwaltschaft, des Bundesamtes für Justiz und des BKA teil. Zudem leistet das BKA einen wichtigen Beitrag bei der bundesweiten Verstetigung und Weiterentwicklung der polizeilichen Aus- und Fortbildung im Bereich Interkulturelle Kompetenz, Demokratieförderung und Extremismusresilienz durch die Ansiedlung der Geschäftsstelle „DemoPolis – Bundesweites Netzwerk der Polizei für Diversität und Demokratie“ beim Fachbereich Kriminalpolizei der Hochschule des Bundes. Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung aktiv in die Verhandlungen zur Überarbeitung der EU-Opferschutzrichtlinie eingebracht, die auf europäischer Ebene Mindeststandards für die Opfer von Straftaten festlegt. II. „13 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus“ 1. Resilienz der Demokratie stärken In der letzten Wahlperiode wurden das Grundgesetz und das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht geändert, um die zentralen Regelungen zu Status und Organisation des Bundesverfassungsgerichts in das Grundgesetz aufzunehmen und damit verfassungsrechtlich abzusichern. Konkret handelt es sich in erster Linie um die Regelungen zum Status des Bundesverfassungsgerichts („selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes“) sowie zur Bindungswirkung seiner Entscheidungen, zur Anzahl der Senate (zwei) und zu ihrer Besetzung, zur Dauer der Amtszeit der Mitglieder des Gerichts (zwölf Jahre), zur Altersgrenze (68. Lebensjahr) sowie zum Ausschluss der erneuten Wählbarkeit. Auf diesem Wege ist die Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts gegen die Einflussnahme demokratiefeindlicher Kräfte gestärkt worden. 2. Ganzheitlicher Ansatz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus Es wird auf Ziffer I Nr. 4 wird verwiesen. 3. Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke austrocknen Im Bereich der Finanzermittlungen sind die Kapazitäten der Sicherheitsbehörden deutlich gestärkt worden. Zudem sind gesetzliche Tatbestandsschwellen abgesenkt worden, um die Finanzstrukturen im legalistischen Rechtsextremismus besser aufklären zu können. 4. Transnationale Vernetzungen stören Das BfV liefert der Bundespolizei sowie Ausländer-, Freizügigkeits- und Passbehörden vorhandene relevante Erkenntnisse zu, wenn bei rechtsextremistischen Akteuren Maßnahmen der Ein- und Ausreiseverhinderung sowie die Verhängung von Aufenthaltsverboten in Rede stehen. 5. Hass im Netz bekämpfen Es wird auf Ziffer I Nr. 3 verwiesen. 6. Ausländischer Einflussnahme und Desinformation entgegenwirken Das BfV beobachtet die Entwicklungen im Bereich ausländischer Einflussnahme und Desinformation genau und steuert gegen. Die Bundesregierung sensibilisiert und informiert. Seit Juni 2024 wird im BMI gemeinsam mit anderen Ressorts die Zentrale Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation (ZEAM) aufgebaut. Die ZEAM soll ausländische Einflusskampagnen im Informationsraum frühzeitig nachvollziehen und so die Reaktionsfähigkeit der Bundesregierung verbessern. Das BMI hat in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung im Bürgerbeteiligungsprojekt "Forum gegen Fakes – Gemeinsam für eine starke Demokratie" eine bundesweite Debatte zum Umgang mit Desinformation angestoßen. Dabei hat ein zufällig ausgewählter und vielfältig besetzter Bürgerrat Politikempfehlungen zum Umgang mit Desinformation erarbeitet und in einem sogenannten Bürgergutachten dokumentiert. Der Bürgerrat wurde dabei zusätzlich durch die Einbeziehung der breiten Bevölkerung mittels Online-Beteiligung informiert. Das Gutachten wurde im September 2024 an das BMI übergeben. Die Bundesregierung hat die Empfehlungen für die Arbeit zum Thema Desinformation genutzt, bestehende Initiativen weiterentwickelt und neue Projekte auf den Weg gebracht, worüber mit den im Bürgerrat engagierten Bürgerinnen und Bürgern Anfang Dezember 2025 abschließend diskutiert wurde. 7. Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen Es wird auf Ziffer I Nr. 4 verwiesen. 8. Rechtsextreme Netzwerke zerschlagen Es wird auf Ziffer I Nr. 1 verwiesen. 9. Rechtsextremisten konsequent entwaffnen Der Koalitionsvertrag (KoaV) der 21. Legislaturperiode sieht eine umfassende Evaluierung des Waffenrechts unter Einbeziehung aller Betroffenen und Experten vor, die im September 2025 gestartet ist, sowie eine anschließende Fortentwicklung des Waffenrechts unter anderem unter der Maßgabe, noch zuverlässiger sicherzustellen, dass insbesondere Extremisten oder Menschen mit ernsthaften psychischen Erkrankungen nicht legal Waffen besitzen (Z. 2665). 10. Demokratieförderung stärken Im Jahr 2025 hat die neue Förderperiode des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ begonnen (Laufzeit bis 2029). Mit dem Programm werden Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in ländlichen oder strukturschwachen Regionen gefördert. Im Mittelpunkt stehen regional verankerte Vereine und Verbände wie Wohlfahrtsverbände, Landesfeuerwehrverbände, THW, Sportverbände oder kirchliche Einrichtungen, die sich innerhalb ihrer Organisationen für die Demokratie einsetzen. Die Projekte sollen präventiv, vor allem im Vorfeld möglicher extremistischer und menschenfeindlicher Gefährdungen agieren und den demokratischen Zusammenhalt fördern. Im Bundeshaushalt 2025 und 2026 wurden die Mittel auf 17 Mio. Euro angehoben – ein Anstieg von knapp 5 Mio. Euro im Vergleich zu 2024. Damit wurde das Programm deutlich gestärkt. 11. Sport mit Haltung – gegen Rechtsextremismus Das Bundes-/Präventionsprogramm gegen Extremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport (neue Bezeichnung) des Bundeskanzleramtes hat sich seit seiner Einsetzung 2023 gut etabliert und wird jährlich verlängert. Es beinhaltet eine Verschränkung wissenschaftlicher Forschung und Sportpraxis. Im Rahmen der Sportpraxis konnten bereits mehr als hundert Maßnahmen in Vereinen und Verbänden gegen Extremismus, Antisemitismus, Rassismus und andere Formen der Menschenfeindlichkeit gefördert werden. Das Programm stärkt damit die demokratisch-integrative Kraft im Breiten- Amateur-, Jugend- und Leistungssport. 2026 ist auch die erneute Verleihung des Vereinspreises „Sport mit Haltung“ vorgesehen. 12. Antisemitismus entgegentreten Die in den „13 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus“ unter Punkt 12 benannten „nächsten Schritte“ wurden sämtlich umgesetzt. Zudem hat die Bundesregierung im Dezember 2024 einen Bericht der Bundesregierung zum Stand der Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland beschlossen und vorgelegt. Er zieht Bilanz über alle Maßnahmen der Bundesressorts zur Bekämpfung des Antisemitismus. Diese Bundesregierung setzt sich nun nachhaltig für die Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen ein. Dazu zählen insbesondere: Die Koordinierung, Evaluierung und Verbesserung vorhandener Programme. Die Wissenserweiterung durch einen Ausbau der Forschung. Die stärkere Berücksichtigung der Lebensrealität von Jüdinnen und Juden in Deutschland (Betroffenenperspektive). 13. Angegriffenen Demokratinnen und Demokraten den Rücken stärken Es wird auf Ziffer I Nr. 10 verwiesen.  2. Welche Definition von Rassismus verwenden die Bundesregierung und ihre nachgelagerten Behörden aktuell? a) Warum wird eine neue Definition für Rassismus erarbeitet? b) Bis wann soll eine neue Definition vorliegen? c) Wird die neue geplante Definition als interne Verwaltungsvorschrift bindend sein? d) Wie wurden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Organisationen bzw. Personen aus der Zivilgesellschaft ausgewählt, die an der Formulierung einer neuen Definition laut Medienberichten beteiligt sind? Die Fragen 2 bis 2d werden zusammen beantwortet. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1969 das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) ratifiziert, dass eine Definition von rassistischer Diskriminierung enthält und die Vertragsstaaten zu deren Bekämpfung verpflichtet. ICERD gilt aufgrund des Vertragsgesetzes vom 9. Mai 1969 in Verbindung mit Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes in Deutschland im Rang eines Bundesgesetzes. Um ein einheitliches, international anschlussfähiges und wissenschaftlich fundiertes Verständnis von Rassismus, das auch aktuelle Entwicklungen berücksichtigt, für die öffentliche Verwaltung in Deutschland zu fördern, hat die Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung 2023 ein Expertengremium (Expertenrat Antirassismus) berufen und mit der Erarbeitung einer entsprechenden Arbeitsdefinition beauftragt. Die Einrichtung des Rats geht zurück auf den Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus, den das Bundeskabinett im Dezember 2020 beschlossen hat. Das Gremium hat eine wissenschaftsbasierte Arbeitsdefinition von Rassismus entwickelt. Die am 11. März 2025 veröffentlichte Arbeitsdefinition wurde den Ressorts im Rahmen einer Ressortbesprechung mit dem Expertenrat im November 2024 vorgestellt, eine formale Ressortbefassung wurde aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislatur nicht mehr eingeleitet. Die Arbeitsdefinition wurde von der Antirassismusbeauftragten allen obersten Bundesbehörden, den Integrationsbeauftragten der Länder und zahlreichen Kommunen als rechtlich nicht bindendes Angebot und als Orientierung in ihrer Antirassismusarbeit zur Verfügung gestellt. Die Ausarbeitung einer weiteren Definition ist nicht vorgesehen.  3. Hat die Bundesregierung eine unabhängige Evaluierung und ein systematisches Monitoring aller Maßnahmen und Programme aus dem frühen NAP durchgeführt, wenn ja, wann liegen die Ergebnisse vor, und wenn nein, warum nicht? Die kontinuierliche Umsetzung, Anpassung bzw. Weiterentwicklung der Maßnahmen liegt in Ressortzuständigkeit. Auf diesem Wege findet eine praxisnahe Anwendung und damit Überprüfung der empfohlenen Maßnahmen statt. Die im NAP-R zusammengefassten Programme und Maßnahmen haben je eigene Zielstellungen, die zum Teil über eigenständige Evaluationen in den jeweils zuständigen Ressorts unabhängig überprüft und nachgehalten werden. Durch die Einsetzung des Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus in der 19. LP wurde der Gegenstandsbereich politisch neu gefasst und höchstrangig auf Kabinettebene behandelt, somit ist zunächst der NAP 2017 mit seinen Inhalten in dieser Arbeit aufgegangen.  4. Welche Maßnahmen aus dem Nationalen Aktionsplan von 2017 hat die Bundesregierung neu aufgelegt bzw. weiterentwickelt, welche Maßnahmen fehlen laut der Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan von 2017? Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.  5. Plant die Bundesregierung für die Neuauflage des Nationalen Aktionsplans eine unabhängige Evaluierung aller Maßnahmen und Programme, und ist darüber hinaus ein systematisches Monitoring vorgesehen? Zu den Inhalten und der konkreten Ausgestaltung der Neuauflage des NAP-R kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Die Neuerarbeitung und Aktualisierung des NAP findet immer auf Basis einer Bewertung der Wirksamkeit der in der Vergangenheit vorgeschlagenen Maßnahmen statt, die somit konkret anlassbezogen vorgenommen wird. Zugleich teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass es für Nationale Aktionspläne gegen Rassismus konkrete Leitprinzipien, u. a. Indikatoren/Monitoringinstrumente zur Messung und Evaluation der Maßnahmen geben sollte.  6. Wie werden bzw. wurden Personen bzw. Organisationen aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft ausgewählt, um an dem neuen Nationalen Aktionsplan mitzuarbeiten? Der Bundesregierung ist die Konsultation von Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Initiativen bzw. Organisationen wichtig, um ihre fachlichen Expertisen bei der Erarbeitung der Neuauflage des NAP-R einzubeziehen. Der aktuelle NAP-R hat das Forum gegen Rassismus (FgR) als Gremium und Dialogplattform zwischen Bundesregierung und Zivilgesellschaft genutzt. Der Vorsitz des FgR ist in der 20. LP an die Beauftragte der Bundesregierung für Antirassismus übergangen. Das FgR wird unter Vorsitz der AntiraB auch für das Konsultationsverfahren genutzt.  7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Übergriffen aufgrund von antikurdischem, antimuslimischem, antiasiatischem und Anti- Schwarzem Rassismus, liegen der Bundesregierung Dunkelfeldstudien zu den Ausprägungen des Phänomens vor? Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch die zuständigen Landeskriminalämter an das BKA übermittelt und in einer zentralen Fallzahlendatei erfasst. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder „Themenfeldern" (u. a. dem Unterthemenfeld (UTF) „Rassismus“ im Oberthemenfeld (OTF) „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“ (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, - religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet. Politisch motivierte Straftaten werden der Hasskriminalität zugeordnet, wenn in Würdigung der Umstände der Tat und/oder Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie unmittelbar aufgrund von Vorurteilen des Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit/Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität, sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden. Straftaten der Hasskriminalität können sich unmittelbar gegen eine Person oder Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche(s) seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird (tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten. Fremdenfeindliche und rassistische Straftaten sind Teilmengen der Hasskriminalität. Das UTF „Fremdenfeindlich“ ist bei dem Teil der Hasskriminalität zu nennen, der aufgrund von Vorurteilen bezogen auf die zugeschriebene oder tatsächliche Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe und/oder Religionszugehörigkeit des Opfers verübt wird. Das UTF „Rassismus“ ist bei dem Teil der Hasskriminalität zu nennen, der aufgrund von Vorurteilen bezogen auf die zugeschriebene oder tatsächliche ethnische Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe des Opfers verübt wird. „Antimuslimische“ Straftaten werden im UTF „Islamfeindlich“ abgebildet. Das UTF „Islamfeindlich“ ist bei dem Teil der Hasskriminalität zu nennen, welche sich gegen den Islam bzw. gegen Muslime richtet. Rassistische bzw. islamfeindliche Straftaten sind somit auch Teilmengen der fremdenfeindlichen Straftaten. Eine automatisierte trennscharfe Auswertung von „antikurdischem, antiasiatischem und Anti-Schwarzem Rassismus“ ist mangels entsprechender Katalogwerte nicht möglich. Für das Tatzeitjahr 2024 (Stichtag: 31. Januar 2025) wurden in der zentralen PMK-Fallzahlendatei des BKA folgende Fallzahlen registriert: – UTF „Fremdenfeindlich“: 19 481 Straftaten, davon 1 416 Gewaltstraftaten – UTF „Rassismus“: 4 613 Straftaten, davon 450 Gewaltstraftaten – UTF „Islamfeindlich“: 1 848 Straftaten, davon 87 Gewaltstraftaten. Der Bundesregierung liegen keine Dunkelfeldstudien speziell zu durch „antikurdischem, antimuslimischem, antiasiatischem oder Anti-Schwarzem Rassismus“ motivierten Übergriffen vor. Es wurde lediglich im bundesweiten Viktimisierungssurvey Sicherheit und Kriminalität in Deutschland 2020 auch die Betroffenheit von aus unterschiedlichen Motiven begangenen vorurteilsgeleiteten Körperverletzungen erhoben. Eine Kategorie stellte hierbei die Betroffenheit aufgrund der Hautfarbe dar. Den Ergebnissen zur Folge waren 2020 hochgerechnet 0,13 Prozent der Bevölkerung ab 16 Jahren (insgesamt) in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal Opfer einer Körperverletzung aufgrund ihrer Hautfarbe geworden. Zu beachten ist, dass nicht unbedingt eine dunkle Hautfarbe das Motiv gewesen ist und dass sich der Anteil auf die Bevölkerung insgesamt und nicht z. B. nur Personen mit nicht-weißer Hautfarbe („people of colour“) bezieht. Des Weiteren waren 0,25 Prozent der Bevölkerung aufgrund ihrer Religion von vorurteilsgeleiteter Körperverletzung betroffen, wobei die Religionszugehörigkeit nicht erhoben wurde und insofern keine Differenzierung nach Religion möglich ist. Zudem zu erwähnen ist, dass sich im Phänomenbereich der Muslimfeindlichkeit unterschiedliche zivilgesellschaftliche Träger zur Erfassung von Vorfällen auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle auf Länder- und Bundesebene engagieren. Das jährliche „Zivilgesellschaftliche Lagebild antimuslimischer Rassismus“ trägt u. a. zur Erhellung des Dunkelfelds bei.  8. Welche Einstellungen, Handlungen, Verhaltensweisen usw. definiert die Bundesregierung als antikurdischen, antimuslimischen und Anti- Schwarzen Rassismus, sofern ihr Erkenntnisse zu diesem Themenfeld vorliegen? Zur allgemeinen Definition von Rassismus und rassistischer Diskriminierung siehe Antwort zu den Fragen 2 bis 2d. Spezifische Erscheinungsformen gegenüber einzelnen Gruppen lassen sich aus Sicht der Bundesregierung daraus ableiten. Sowohl im NAP-R von 2017 als auch im Lagebericht „Rassismus in Deutschland“ der Antirassismusbeauftragten der Bundesregierung werden die Spezifika der Ausprägungen von Rassismus gegenüber bestimmten Gruppen – darunter schwarze Menschen und Muslime – beschrieben.  9. Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage von kurdischen, muslimischen und schwarzen Personen in Deutschland aktuell ein? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich der Sicherheitslage für Personen mit (zugeschriebenem) Migrationshintergrund in Deutschland vor. 10. Welche konkreten Schritte unternehmen die einzelnen Ressorts und die ihnen jeweils nachgeordneten Behörden, um die Handlungsempfehlungen aus der Studie „Rassismus als Gefährdung des gesellschaftlichen Zusammenhalts im Kontext ausgewählter gesellschaftlicher-institutioneller Bereiche“ (kurz: InRa-Studie) umzusetzen (bitte nach Maßnahmen, Bundesministerien und Behörden aufschlüsseln)? 11. Wie plant die Bundesregierung die vorliegenden Empfehlungen aus der InRa-Studie praktisch umzusetzen, wird hierfür eine Fokusgruppe aus Behördenmitarbeitenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, Vertreterinnen und Vertretern aus der Antidiskriminierungsarbeit sowie (post-)migrantischen Selbstorganisationen gebildet wie von den Erstellerinnen und Erstellern der Studie vorgeschlagen? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der InRa-Studie sollen im noch bevorstehenden Arbeits- und Auswertungsprozess des unter Federführung der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus neu zu erstellenden Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus (NAP-R) ressortübergreifend erörtert werden. 12. Welche digitalen Plattformen und Messengerdienste werden nach Kenntnissen der Bundesregierung am häufigsten im Zusammenhang mit rassistischer Propaganda, Radikalisierung und der Planung von Anschlägen genutzt? Hinsichtlich der Fragestellung liegen keine validen Erkenntnisse vor. Relevante Plattformen und Messengerdienste im Sinne der Fragestellung stellen unter anderem Discord und Telegram dar. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Gaming-Umgebungen für rassistische Radikalisierung insbesondere von Kindern und Jugendlichen, und welche regulatorischen, präventiven und medienpädagogischen Maßnahmen plant sie über bestehende Regelungen hinaus? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse darüber vor, dass Gaming- Umgebungen von Rechtsextremen genutzt werden, um attraktiv für junge Menschen zu wirken, ihre Propaganda zielgruppengerecht zu streuen sowie Kinder und Jugendliche direkt anzusprechen. Extremisten entwickeln eigene Spiele, greifen Gaming-Ästhetiken auf oder beteiligen sich an einschlägigen Debatten im Netz. Über Community-Foren auf verschiedenen Plattformangeboten finden Anbahnungen statt, die unter Ausnutzung der Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen ein erhöhtes Risiko für potenzielle Radikalisierungen und die Konfrontation mit rassistischen Inhalten darstellen. In der Forschung wird u. a. darauf verwiesen, dass die sozialen Funktionen von Gaming-Umgebungen, d. h. die Ermöglichung von Zugehörigkeit, Austausch über gemeinsame Gaming-Erfahrungen und der Aufbau sozialer Beziehungen für Radikalisierungsprozesse in den Blick genommen werden sollten. Wichtig ist daher die gezielte Stärkung von Medienkompetenz von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachkräften, um das Ziel der Anbahnungen von Beginn an aufdecken zu können. Die Bundesregierung misst digitalen Kommunikationsräumen für die Ansprache Minderjähriger eine zentrale Bedeutung bei, denn nach wissenschaftlichen Studien kann es als gesichert gelten, dass rassistisches Gedankengut auf Gaming- und gamingnahen Plattformen kursiert. Für den spezifischen Bereich des Gamings fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) das Verbundprojekt RadiGaMe (Radikalisierung auf Gaming-Plattformen und Messenger-Diensten). RadiGaMe ist ein interdisziplinäres Forschungs- und Transfervorhaben, welches Radikalisierungsphänomene auf Kommunikationsplattformen mit Gamingbezug systematisch untersucht und darauf aufbauend Lösungsansätze für Strafverfolgung, Früherkennung sowie präventive Maßnahmen erarbeitet. Es wird eine enge Zusammenarbeit von Wissenschaft, staatlichen und zivilgesellschaftlichen Einrichtungen angestrebt, um das Themenfeld vollumfänglich zu erschließen und bereits existierende Wissensbestände zusammenzubringen und auszubauen. Im Zuge dieses Verbundprojekts erfolgt auch ein Wissensaustausch für Akteure aus verschiedenen Bereichen wie Forschung, Sicherheitsbehörden und Zivilgesellschaft im transsektoralen Wissensnetzwerk CrossPlay. Dieses Netzwerk ist eine Initiative des RadiGaMe-Projektpartners „Institut für Demokratie und Zivilgesellschaft (IDZ)“. Soziale Netzwerke mit hoher jugendlicher Reichweite, Gaming-Plattformen mit integrierten Chat- und Community-Funktionen, aber auch Kurzvideoformate und jugendaffine Influencer-Strukturen sowie verschlüsselte Messenger- Dienste zur Vertiefung von Kontakten sind die gängigen Werkzeuge verschiedener Akteure. Sie werden genutzt, um einen niedrigschwelligen Erstkontakt zu Jugendlichen ohne ideologische Vorprägung herzustellen, einen Übergang von offenen zu geschlossenen Kommunikationsformen zu vollziehen und klassische realweltliche Gatekeeper – wie Eltern, Schule und Institutionen – zu umgehen. Dabei setzen sie auf emotionalisierende Narrative und algorithmengetriebene Inhalte, um Jugendliche zu erreichen. In regulatorischer und rechtlicher Hinsicht wird eine konsequente Anwendung jugendschutzrechtlicher Instrumente sowie eine Unterstützung altersgerechter Schutz- und Meldesysteme als geeignet angesehen. In medienpädagogischer Perspektive erscheinen der Ausbau digitaler Kompetenzprogramme für Kinder, Eltern und Fachkräfte, sowie eine frühzeitige Sensibilisierung für manipulative Kommunikationsstrategien als geeignet, um die genannten Radikalisierungsprozesse strukturell einzudämmen, ohne dabei operative Aufgaben der Sicherheitsbehörden zu betreffen. Medienpädagogische Maßnahmen können Kinder und Jugendliche zur kritischen Reflektion medialer Inhalte befähigen und sie dabei unterstützen, Desinformation und Propaganda zu erkennen. Online-Präventionsprojekte können zudem für das Erkennen menschenfeindlicher Ideologien sensibilisieren und mittels alternativer Narrative demokratische Werte stärken. Sie zielen daher vor allem auf die Medienkompetenzbildung der Kinder und Jugendlichen ab, wobei besonders die Weiterbildung von Lehrkräften und Erziehungsverantwortlichen als Multiplikatoren zielführend erscheint. Beispielhaft sind hier Formate und Angebote der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) zu nennen wie die Veranstaltungsreihe „Eltern-LAN“, das Kinderwebangebot „Hanisauland“ sowie Online-Angebote auf „werkstatt.bpb.de“ wie das Serious Game „HIDDEN CODES“, das Jugendliche für Radikalisierungsversuche in digitalen Räumen sensibilisiert. Im September 2025 widmete sich ein Bildungssalon der BpB gezielt dem Thema „Digitale Spiele – zwischen Bildungschance und Radikalisierungsrisiko“, in dem auch extremistisches Cybergrooming in Gaming-Communities praxisnah thematisiert wurden. 14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Präventions-, Distanzierungs- und Beratungsangebote im digitalen Raum sichtbar zu stärken, insbesondere für junge Menschen, und wie werden diese Angebote finanziell, strukturell und langfristig abgesichert? Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden auf allen Ebenen des Staates und über alle Programmbereiche hinweg präventive als auch medienpädagogische Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Präventions-, Distanzierungsarbeit sowie Beratungsangebote gefördert. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD steht, dass das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unabhängig überprüft und auf „Basis der Ergebnisse […] weitere Maßnahmen für rechtssichere, altersunabhängige Arbeit gegen Extremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“ geprüft werden.“ Dazu gehören auch diese Bereiche. Die Bundesregierung fördert zudem die Initiative „Gutes Aufwachsen mit Medien“ (BMBFSFJ). Dies ist ein bundesweiter Zusammenschluss verschiedener Akteure und wird durch ein Initiativbüro unterstützt. Die Initiative stellt in verschiedenen Formaten Informationen und Aufklärung über Extremismus und deren neuen Verbreitungsformen sowie Informationen zur Stärkung der Demokratiefähigkeit junger Menschen zur Verfügung. So haben etwa bereits Online- Konferenzen für Fachkräfte zum Thema Extremismusprävention stattgefunden. Die verschiedenen Projekte innerhalb der Initiative erarbeiten anhand ihrer Expertise eigene Formate und Verbreitungsmöglichkeiten der Informationen. So beispielsweiseveröffentlicht jugendschutz.net zahlreiche Lageberichte und Reports zu Demokratiefeindlichkeit und Extremismus, u. a. auch zu Rechtsextremismus und Gaming. Aus Sicht der Bundesregierung sind jugendbezogene Maßnahmen ein wichtiger Baustein der zielgruppenspezifischen Deradikalisierungsarbeit. Radikalisierungsprozesse von Jugendlichen und Heranwachsenden werden in Forschung und Wissenschaft unter anderem mit dem Internet und seinen sozialen Netzwerken in Verbindung gebracht. Im Zuge einer umfangreichen konzeptionellen Weiterentwicklung und inhaltlichen Neuausrichtung des bereits seit 2001 bestehenden Aussteigerprogramms Rechtsextremismus des Bundesamts für Verfassungsschutz erfolgte im Jahr 2023 die Umbenennung des Programms in „Wendepunkt – Aussteigerprogramm Rechtsextremismus“. Der Name „Wendepunkt“ symbolisiert, mit der Unterstützung des Aussteigerprogramms, einen neuen Weg außerhalb der extremistischen Szene einzuschlagen und seinem Leben eine positive Wendung in Richtung demokratischer Mehrheitsgesellschaft zu geben. Inhaltlich neu ist vor allem die Kontaktmöglichkeit über einen Messenger- Dienst sowie die Erweiterung des Aussteigerprogramms um aktive Maßnahmen. So wird im Rahmen von klientenorientierten Präventionsmaßnahmen die Möglichkeit geschaffen, bereits frühzeitig Unterstützung, zum Beispiel in Form von Beratungsangeboten für Betroffene und deren Angehörige, zu realisieren. Darüber hinaus werden Sensibilisierungsmaßnahmen angeboten, um Multiplikatoren in Behörden und Unternehmen auf die Thematik Radikalisierung und Deradikalisierung sowie die Arbeit des Aussteigerprogramms aufmerksam zu machen. Auch die Handlungsempfehlungen der Task Force Islamismusprävention vom Mai 2025 enthalten hier relevante phänomenübergreifende Empfehlungen im Bereich der Bekämpfung von Online-Radikalisierung junger Menschen. Sie können auf der Internetseite des BMI abgerufen werden und befinden sich bereits teilweise in Umsetzung. Darin enthalten sind auch phänomenübergreifende Maßnahmen wie beispielsweise die Stärkung von Medienkompetenz oder der Einsatz strategischer Kommunikation im Netz. Weiterhin fördert die Bundesregierung durch das BMFTR, das BMI sowie das BMBFSFJ das Verbundprojekt „Monitoringsystem und Transferplattform Radikalisierung“ (MOTRA). MOTRA verfolgt die Ziele, ein phänomenübergreifendes Radikalisierungsmonitoring zu etablieren und eine Transferplattform zur systematischen Vermittlung von Erkenntnissen der Radikalisierungsforschung in Politik, Wissenschaft und Präventionspraxis bereitzustellen. Ein Kernmodul von MOTRA stellt das kontinuierliche Monitoring radikaler und extremistischer Online-Kommunikation auf Plattformen sozialer Medien durch den Verbundpartner Ludwig-Maximilians-Universität München dar. Die dabei gewonnen Erkenntnisse zur Rolle digitaler Räume im Radikalisierungsprozess fließen systematisch in das MOTRA-Radikalisierungsmonitoring ein und werden über die Formate der MOTRA-Transferplattform zielgerichtet an relevante Akteure der Präventionslandschaft vermittelt. Im Rahmen dieses Monitorings wird ein weiterer Forschungsbedarf unter anderem in den Wechselwirkungen von Online-offline-Verhalten, in der Untersuchung kausaler Effekte in Online-Radikalisierungsverläufen durch längsschnittlich angelegte Panel-Studien sowie in der Erforschung visueller Inhalte, spezifischer technischer Design-Features (Affordanzen) und Gruppendynamiken in der Online-Kommunikation gesehen. Daneben veröffentlicht die Bundesregierung regelmäßig Förderbekanntmachungen für Projekte und Forschungsvorhaben, die Raum bieten, digitale Radikalisierungsdynamiken zu erforschen bzw. in der Projektidee zu berücksichtigen. Im Rahmen der Modellprojektförderung der BpB werden regelmäßig zeitlich befristete Projekte gefördert, die sich auf innovative Weise politisch-bildnerisch mit den in der Frage genannten Themenfeldern auseinandersetzen. Diese können zur finanziellen Förderung politischer Bildungsprojekte genutzt werden, die sich mit der Entwicklung, Erprobung, Evaluierung, Weiterentwicklung und dem Transfer von Methoden und Konzepten befassen. Darüber hinaus veröffentlicht die BpB regelmäßig Ausschreibungen für themen- und zielgruppenspezifische Projekte, die ebenfalls im Rahmen der Modellförderung durchgeführt werden. Die BpB bearbeitet die genannten Themenfelder zudem fortlaufend mit ihren Print- und Online-Angeboten. Hier sind zu nennen: das vierteljährlich erscheinende politische Magazin „der fluter“ für junge Menschen, die Online- Dossiers, der „Infodienst Radikalisierungsprävention – Herausforderung Islamismus, der TikTok-Kanal „generation_klartext“ und die Instagram-Präsenz @werkstatt_bpb, die sich an junge Lehrkräfte richtet. 15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur wachsenden Rolle weiblicher rassistischer und rechtsextremer Influencerinnen in digitalen Radikalisierungsprozessen vor, welche geschlechtersensible Präventions- und Ausstiegsangebote liegen vor? Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse darüber vor, dass Frauen in der rechtsextremen Propaganda eine zentrale Rolle spielen. Einerseits als Objekte der eigenen Vorstellung von stereotypen und idealisierten Geschlechter- und Rollenbildern, andererseits als Aktivistinnen und Influencerinnen, um weitere Zielgruppen zu erreichen. Influencing kann dabei allerdings nicht nur als ein Einstieg in rechtsextremistische Gedankenwelten dienen, sondern auch als Einstieg in reale wie imaginäre Gemeinschaften und Gruppen, die Radikalisierungsprozesse begünstigen. Dies erfolgt häufig dadurch, dass über populäre Online-Auftritte in weitere geschlossene Online-Kanäle verwiesen bzw. geleitet wird. Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden zahlreiche Maßnahmen gefördert, die geschlechtersensible Präventions- und Ausstiegsangebote anbieten.“ Der Bundesregierung sind Influencerinnen aus dem Phänomenbereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) -rechts- bekannt, die unterschiedliche Rollen und Bedeutungen in digitalen Radikalisierungsprozessen einnehmen. Studien belegen zudem, dass weibliche Influencerinnen im Rahmen rechtsextremistischer Gruppierungen in digitalen Räumen mittlerweile wichtige Funktionen übernehmen, insbesondere um Mädchen und Frauen im Rahmen extremistischer Propaganda zu adressieren – erreichen aber auch gerade junge Männer, in dem sie radikal-traditionalistische Männlichkeits-Narrative verstärken. Tragende Narrative sind dabei u. a. heteronormative Geschlechterrollen in Familie und Gesellschaft wie auch die ideologische Aufwertung von Mutterschaft und normativer Weiblichkeit, z. B. in der Figur sogenannter Tradwives. Rechtsextreme Influencerinnen schaffen über auf den ersten Blick unpolitische Themen wie Beauty, Fitness, Ernährung oder Selbstoptimierung identitätsstiftende Zugänge zu rechtsextremer Ideologie, kombinieren diese mit extremistischen Botschaften und können damit digitale Radikalisierungsprozesse eröffnen und verstärken. Zu beobachten ist, dass neben diesen für den Rechtsextremismus eher als neuartig zu beschreibenden Themenfeldern die Intersektion zwischen Antifeminismus und Rassismus bestehen bleibt, die sich vor allem in der Frage der Sicherheit von Frauen niederschlägt und auch für die Ansprache junger Frauen zentral ist. Hier wird das Narrativ des „wehrlosen Staates“ verstärkt und z. T. auch Selbstjustiz propagiert. Die BpB berücksichtigt fortlaufend auch geschlechtersensible Aspekte in der Bearbeitung des Themenfeldes, plant aktuell aber kein Projekt mit Fokus auf weibliche, rassistische und rechtsextreme Influencerinnen in digitalen Radikalisierungsprozessen. Radikalisierte Männlichkeit (die auch thematischer Fokus von weiblichen Influencerinnen ist) ist jedoch ein immanentes Thema von vielen schon bestehenden Angeboten der BpB im Arbeitsfeld Rechtsextremismus. 16. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das konkrete Gefährdungspotenzial für rassistisch motivierte Terroranschläge in Deutschland derzeit ein, und in welchen Regionen bzw. Bundesländern sieht sie dabei die höchsten Risikolagen? Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse für rassistisch motivierte Terroranschläge in Deutschland vor. 17. Welche Orte oder Personengruppen sind von rassistischen und rechtsextremistischen Anschlägen besonders gefährdet, inwieweit erkennt die Bundesregierung hier Muster bzw. eine Strategie, und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sie zu verhindern? Grundsätzlich ist festzustellen, dass es hinsichtlich optischer Merkmale zu Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Phänomenbereichen der PMK kommen kann. Hierbei sind insbesondere demonstrative Ereignisse sowie deren Zu- und Ablaufphase zu nennen. Bezüglich des Ergreifens polizeilicher Maßnahmen wird auf die Zuständigkeit der Polizeien der Länder verwiesen. 18. Welche Position hat die Bundesregierung zur Einrichtung eines Partizipationsrat als unabhängiges Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern aus der (post-)migrantischen Zivilgesellschaft sowie Wissenschaft und Forschung, um die Entwicklung einer Einwanderungsgesellschaft und deren antirassistische Ausgestaltung zu ermöglichen? Die Einrichtung eines Partizipationsrats als unabhängiges Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern aus der (post)-migrantischen Zivilgesellschaft sowie Wissenschaft und Forschung im Sinne der Fragestellung ist derzeit nicht vorgesehen. 19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Weiterentwicklung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), insbesondere hinsichtlich der Ausweitung seines Anwendungsbereichs auf das Staat- Bürgerinnen- bzw. Staat-Bürger-Verhältnis, der Einführung eines Verbandsklagerechts für Antidiskriminierungsverbände, der Verlängerung bestehender Klagefristen sowie zur Verbesserung des Schutzes vor Diskriminierung durch staatliche Stellen, und wenn keine Maßnahmen zur Reform des AGG vorgesehen sind, warum nicht? Der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode sieht vor, den Diskriminierungsschutz zu stärken und zu verbessern. Zudem sind die Richtlinien über Standards für Gleichbehandlungsstellen (2024/1499 und 2024/1500) bis zum 19. Juni 2026 umzusetzen. Zu Änderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes finden derzeit Beratungen innerhalb der Bundesregierung statt, den Ergebnissen kann nicht vorgegriffen werden. 20. Plant die Bundesregierung aufgrund der Erkenntnisse zu steigenden rassistischen Angriffen eine personelle und finanzielle Aufstockung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung setzt sich für eine bestmögliche finanzielle und personelle Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ein. Das Parlament entscheidet als Haushaltsgesetzgeber über die endgültig zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 21. Plant die Bundesregierung die Verstetigung des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa), um eine umfassende Untersuchung von Rassismus im Längsschnitt zu ermöglichen, und wenn nicht, warum nicht? NaDiRa wird aus dem Titelansatz 1702/684 04 – Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gefördert. 22. In welchem Umsetzungsstand befindet sich Deutschland hinsichtlich der Ziele der zweiten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft (2025 bis 2034), welche Maßnahmen wurden bislang eingeleitet, welche Umsetzungslücken sieht die Bundesregierung, und welche konkrete Gesamtstrategie verfolgt sie zur weiteren Umsetzung, insbesondere im Hinblick auf die ressortübergreifende Koordinierung, Finanzierung und Evaluation von Maßnahmen zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem Rassismus, und wie stellt die Bundesregierung die systematische Beteiligung von Organisationen schwarzer Menschen und von Menschen afrikanischer Herkunft an der Umsetzung der zweiten UN-Dekade sicher? Die Bundesregierung begrüßt die Ausrufung der zweiten Internationalen Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft durch die Vereinten Nationen. Im Zuge der Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus sollen die Erfahrungen aus der ersten Dekade ausgewertet werden mit dem Ziel, die Anliegen der zweiten Dekade in Programmen und Maßnahmen zu berücksichtigen. In den Konsultationsprozess des NAP-R werden auch Organisationen Schwarzer Menschen und von Menschen afrikanischer Herkunft einbezogen werden. 23. Wie bewertet die Bundesregierung die am 20. Januar 2026 veröffentlichte EU-Strategie gegen Rassismus 2026 bis 2030? Die Bundesregierung begrüßt die neue europäische Anti-Rassismus-Strategie 2026 bis 2030. Die Strategie wird, wie schon ihr Vorläufer (EU-Aktionsplan gegen Rassismus), für den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus ein wichtiger Bezugspunkt sein. 24. Wie plant die Bundesregierung die in der EU-Strategie gegen Rassismus vorgesehenen Empfehlungen umzusetzen, a) die Integration von Antirassismus-Bildung und Antirassismus- Forschung in die Hochschulbildung unterstützen, Eine neue und dann eigenständige BMFTR-Förderrichtlinie im Bereich der Rassismusforschung ist in Planung. Die Bekanntmachung erfolgt in Abstimmung mit dem neuen Nationalen Aktionsplan Rassismus und wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 veröffentlicht. Grundsätzlich liegt Hochschulbildung in der Länderhoheit. b) die Erhebung harmonisierter Gleichstellungsdaten durch die nationalen statistischen Ämter verbessern, Das Statistische Bundesamt ist Mitglied der Europäischen Euroastat Task Force on Equality and Non-Discrimination Statistics, die sich mit der Weiterentwicklung von Fragen der Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten beschäftigt. c) die EU-Rechtsvorschriften zu Hassverbrechen und Nichtdiskriminierung besser umzusetzen, unter anderem durch eine Verschärfung der Sanktionsregelungen, Bereits mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität hat Deutschland Empfehlungen der EU-Strategie gegen Rassismus umgesetzt und Sanktionsregelungen verschärft. Die Bundesregierung prüft fortlaufend, ob weiterer Handlungsbedarf besteht. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens soll beispielweise für die Verbreitung volksverhetzender Inhalte (§ 130 Absatz 2 StGB) zukünftig eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren statt bisher drei möglich sein. d) die Bemühungen zur Bekämpfung von Hassverbrechen im Internet zu verstärken, einschließlich rassistisch motivierter Hassverbrechen, Das BMJV erarbeitet derzeit einen Entwurf für ein Gesetz gegen digitale Gewalt. Mit dem zivilrechtlichen Teil soll die Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche von Opfern bestimmter Verletzungen des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts verbessert werden, die zugleich ein Strafgesetz verletzen. Von dem Straftatenkatalog sind unter anderem Volksverhetzung, Beleidigung, Üble Nachrede und Verleumdung erfasst. Zur Unterstützung der besseren Bekämpfung von Hassverbrechen im Internet steht die Bundesregierung im regelmäßigen Austausch mit den größten Plattformbetreibern (u. a. Meta, Google, TikTok, X). Dies geschieht insbesondere zur Unterstützung der operativen Arbeit der Sicherheitsbehörden wie BKA und BfV. Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung beobachtet und bewertet das BKA in den Phänomenbereichen der PMK, d. h. in den Phänomenbereichen PMK -links-, -rechts-, -ausländische Ideologie- und -religiöse Ideologie- Inhalte, die im Internet verbreitet werden. In Bezug auf Hass und Hetze im Internet allgemein hat das BKA die Bekämpfungsstrategien und -instrumente im Bereich der PMK -rechts- weiterentwickelt und u. a. die Fachgruppe Internet PMK geschaffen. Hier werden Auswerteprojekte und Ermittlungsverfahren mit Schwerpunkt im digitalen Raum durchgeführt, auch um den Verfolgungsdruck bei Straftaten der PMK im Internet zu erhöhen. Unter anderem werden dort strategische und operative Auswerteprojekte mit Phänomenbezug durchgeführt. Diese zielen zum einen auf die Erkennung von Trendentwicklungen und Brennpunkten in allen bei der Abteilung Staatsschutz des BKA bearbeiteten Phänomenbereichen mit Schwerpunkt im digitalen Raum ab. Zum anderen ist die Erkennung von PMK-relevanten Netzwerken und die Identifizierung von Mehrfach- und Intensivtätern ein weiteres Ziel. Damit sollen eine abschreckende Wirkung auf im Internet agierende PMK- Straftäter erreicht werden und zudem in Bezug auf die Auswertung von großen Datenmengen im Kontext Hasskriminalität eine bessere Prävention und – in Zusammenarbeit mit Partnerdienststellen – Bekämpfungskonzepte erarbeitet werden. Grundsätzlich beteiligt sich das BKA im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit als Zentralstelle der deutschen Polizei an der Sichtung offener Internetquellen im Hinblick auf extremistische Äußerungen. Sofern hierbei Straftaten oder Gefährdungssachverhalte erkannt werden, trifft das BKA die notwendigen Maßnahmen und leitet erforderliche Informationen zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Dienststellen weiter. Um Hass und Hetze im Internet wirkungsvoll entgegenzutreten, der Verrohung der Kommunikation in sozialen Netzwerken entgegenzuwirken und um eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen, wurde im BKA weiterhin die Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) eingerichtet. Die ZMI BKA ist am 1. Februar 2022 in den Wirkbetrieb gestartet. Sie bündelt Hinweise auf strafbare Inhalte im Netz und sorgt für eine einheitliche, effiziente Weiterleitung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Mit der ZMI nimmt das BKA seine Funktion als Zentralstelle der deutschen Polizei gemäß § 2 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) wahr und übernimmt hier eine koordinierende Rolle durch – die Entgegennahme der Meldungen ihrer Kooperationspartner über mögliche Straftaten im Internet, – deren strafrechtliche Erstbewertung (Prüfung auf strafrechtliche Relevanz), – die Feststellung der örtlichen Zuständigkeit sowie – der Weiterleitung potenziell strafrechtlich relevanter Sachverhalte an die zuständigen Landesbehörden. Die nachfolgenden Kooperationspartner arbeiten eng und vertrauensvoll mit der ZMI BKA zusammen und nehmen Hinweise auf potenziell strafbare Postings von Bürgerinnen und Bürgern entgegen oder erheben diese durch eigene Recherchen. Nur in den Fällen, in denen diese Postings bestimmte Voraussetzungen erfüllen, welche im Vorfeld mit der ZMI BKA vereinbart wurden, erfolgt eine Weiterleitung an das BKA. Hierfür muss in erster Linie eine Strafbarkeit gemäß eines konkreten Straftatenkatenkataloges, der maßgeblich an dem Deliktskatalog des früheren § 3a NetzDG orientiert ist, gegeben sein. Dieser enthält u. a. Delikte wie § 130 StGB (Volksverhetzung) oder § 140 StGB (Belohnung und Billigung von Straftaten). Absolute Antragsdelikte, wie beispielsweise § 185 StGB (Beleidigung), sind nicht vom Deliktskatalog umfasst. Vor der Weiterleitung einer Meldung an die ZMI BKA prüfen die Kooperationspartner, ob die vereinbarten Voraussetzungen vorliegen. Konkret kooperiert die ZMI derzeit mit: – der Meldestelle „REspect!“ der Jugendstiftung im Demokratiezentrum Baden-Württemberg, – der „Anlauf- & Beratungsstelle für Hass und Hetze im Netz“ des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, – den Landesmedienanstalten der Bundesländer, – der Generalstaatsanwaltschaft München, – der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und – der Staatsanwaltschaft Göttingen. Die ZMI des BKA führt im Rahmen dieses Prozesses keine eigenen Ermittlungen und trifft keine strafrechtlichen Entscheidungen. Sie unterstützt und koordiniert die Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden der Länder, ohne in deren originäre Zuständigkeiten oder die der Justizbehörden einzugreifen und sorgt so für bundesweit einheitlichere Bewertungsmaßstäbe und vermeidet Mehrfachbearbeitungen. Im ZMI-Ansatz erfolgt aufgrund des hohen Meldungsaufkommens und der standardisierten Bearbeitung grundsätzlich keine inhaltliche oder qualitative Auswertung der Sachverhalte. Darüber hinaus erfolgen keine gesonderten Erfassungen von Geschädigten-Daten oder die Verschlagwortung einzelner Inhalte. Entsprechende statistische Recherchen sind daher nicht möglich. Im Jahr 2025 wurden der ZMI BKA 20 811 Meldungseingänge von den Kooperationspartnern übermittelt. Insgesamt 17 948 Meldungen wurden durch die ZMI BKA als strafrechtlich relevant bewertet und in 14 923 Fällen konnte eine örtliche Zuständigkeit festgestellt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Vergleichbarkeit zwischen den ZMI- Zahlen (Meldungen) im BKA und den KPMD-PMK-Zahlen (Fälle) grundsätzlich nicht gegeben ist. Beispielsweise können mehrere Meldungen im Land zu einem Fall zusammengefasst werden, ebenso können aus einer Meldung mehrere Fälle generiert werden. Weiterhin wurde im Jahr 2021 auf europäischer Ebene die Verordnung (EU) 2021/784 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (sog. „TCO-Verordnung“) verabschiedet, die seit Juni 2022 in Kraft ist. Mit der Verordnung soll ein einheitliches, rechtssicheres und koordiniertes Vorgehen der einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber den Hostingdiensteanbietern (HDA) erreicht werden. Ziele der TCO-Verordnung (TCO-VO) sind die Bekämpfung und Eindämmung terroristischer Online-Inhalte innerhalb der EU sowie die zeitnahe Entfernung der Inhalte aus dem Internet. Um dies wirksam sicherstellen zu können, haben die Mitgliedstaaten die Befugnis, Entfernungsanordnungen zu erlassen. Diesen müssen die HDA grundsätzlich innerhalb von einer Stunde nachkommen (Artikel 3 und 4 TCO-VO). Im Falle einer wiederholten Betroffenheit von terroristischen Inhalten werden HDA verpflichtet, sich durch eigene Maßnahmen besser gegen diese zu schützen (Artikel 5 TCO-VO). Die HDA müssen bei Kenntnis von terroristischen Inhalten, die zur unmittelbaren Bedrohung von Leben führen, diese an die betreffenden Stellen der Mitgliedstaaten melden (Artikel 14 Absatz 5 TCO-VO). Verstöße gegen die TCO-Verordnung können mit Bußgeldern sanktioniert werden Die TCO-Verordnung hat sich als ein sehr effektives Instrument zur Entfernung terroristischer Online-Inhalte erwiesen. Die Akzeptanz der Verordnung ist sehr hoch, Zuwiderhandlungen sind selten. Das BKA als für Deutschland zuständige Behörde zum Erlass von Entfernungsanordnungen hat seit der Einführung der TCO-Verordnung bis Ende 2025 insgesamt 976 Entfernungsanordnungen erlassen; 954 Entfernungsanordnungen wurden von den HDA umgesetzt, was einer Quote von 97,8 Prozent entspricht. Parallel nutzt das BKA auch das Instrument des Referrals, mit dem Hostingdiensteanbieter ersucht werden, strafrechtlich relevante Online-Inhalte im Lichte ihrer Nutzungsbedingungen zu prüfen und auf freiwilliger Basis zu entfernen. Allein im Jahr 2025 hat das BKA im Bereich der PMK 29 792 Referrals versandt, von denen 27 772 von Seiten der HDA umgesetzt wurden (93,2 Prozent). Die Referrals betrafen jihadistische Online-Inhalte oder Hasskriminalität. e) umfassende Schulungsprogramme einführen, um Beschäftigte im öffentlichen Dienst dabei zu helfen, rassistische Vorurteile zu erkennen und zu bekämpfen, Bereits seit 2023 bietet die BAköV eine Online-Vortragsreihe zum Themengebiet „Resiliente Demokratie“ an. Diese richtet sich an alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst und weist eine hohe Nachfrage auf. In der Vortragsreihe wurde das Thema Rassismus in verschiedenen Veranstaltungen aufgegriffen oder auch gezielt behandelt. Es ist langfristig geplant die Vortragsreihe im Rahmen der verfügbaren Ressourcen auszubauen und in diesem Zusammenhang noch stärker auf Rassismus einzugehen. f) faire und evidenzbasierte Polizeipraktiken sicherstellen, die durch Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht unterstützt werden, Die Bundesregierung unterstützt die Ziele der EU-Strategie gegen Rassismus und setzt sich dafür ein, diskriminierungsfreie und rechtsstaatliche Polizeipraktiken sicherzustellen. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Polizei überwiegend bei den Ländern; der Bund wirkt jedoch im Rahmen seiner Kompetenzen, insbesondere durch koordinierende Maßnahmen, an der Umsetzung der europäischen Empfehlungen mit. g) politische Initiativen vorlegen, die den Zugang zu Bildung und Ausbildung sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten für marginalisierte Menschen verbessern, Nach der föderalen Kompetenzordnung liegt die Zuständigkeit für Bildung bei den Ländern. Die Erfahrungen aus dem 2025 ausgelaufenen Bundesprogramm „Unsere Arbeit. Unsere Vielfalt Initiative für betriebliche Demokratiekompetenz werden in Modellprojekten im Förderprogramm Integration durch Qualifzierung (IQ) weiterentwickelt. „Regionale Integrationsnetzwerke Willkommens- und Anerkennungskultur internationaler Arbeitskräfte“ unterstützen Belegschaften einschließlich der Berufsschülerinnen und Berufsschüler sowie deren Lehrkräfte dabei auf Kooperationen mit internationalen Arbeitskräften vorzubereiten. Es werden zum Beispiel bedarfsgerechte Angebote wie etwa zu leichter Sprache, den verschiedenen Rassismen, Rechtsextremismus, Verschwörungserzählungen, Diskriminierungsrisiken im Betrieb oder zu Unterstützungserfordernissen neuer Arbeitskräfte am Arbeitsplatz bedarfsgerecht ermöglicht. h) Rassismus als allgemeinen Bestimmungsfaktoren für den allgemeinen Gesundheitszustand einer Person zu betrachten und die Gesundheitspolitik entsprechend zu gestalten, Gesundheitliche Chancengleichheit und ein gleichberechtigter Zugang zu den unterschiedlichen Angeboten des Gesundheitswesens sind wesentliche Aspekte der Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Die Bedarfe des Einzelnen gilt es hierfür zu erkennen und zu berücksichtigen. Im Kontext der Neuauflage des NAP-R sind weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Rassismus im Gesundheitswesen zu entwickeln. i) die Situation ethnischer Minderheiten bei der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen gegen soziale Ausgrenzung zu berücksichtigen, Der Bundesregierung ist die Konsultation von Wissenschaft und zivilgesellschaftlichen Initiativen bzw. Organisationen wichtig, um ihre fachlichen Expertisen bei der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen der Bundesregierung einzubeziehen. Hier gibt es verschiedene Formate, wie z. B. das Forum gegen Rassismus (FgR). j) nationaler Aktionspläne gegen Rassismus und Ernennung nationaler Koordinatoren für Antirassismus zu entwickeln, Mit der im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus wird die Empfehlung der EU-Strategie gegen Rassismus aufgegriffen. So auch durch die bereits in der 20. LP erfolgte Einrichtung des Amtes der Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus. k) die Entwicklung lokaler Aktionspläne gegen Rassismus in Regionen, Städten, Schulen und Gemeindezentren zu unterstützen, Auch die Länder und Kommunen leisten einen unverzichtbaren Teil der Arbeit gegen Rassismus, was nicht zuletzt in Länderprogrammen und kommunalen Strategien einen wichtigen Ausdruck findet. Inhalte des NAP-R können i. R. der Bundes- und jeweiligen Ressortzuständigkeiten in den entsprechenden Fachministerkonferenzen mit den Ländern eingebracht werden, um Schritt für Schritt einen nachhaltigen Austausch, Wissenstransfer und Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zur Bekämpfung von Rassismus zu erreichen. Die Neuauflage des NAP-R kann insofern Prozesse in der Auseinandersetzung mit Rassismus auf vielfältigen Ebenen anstoßen bzw. weiterentwickeln. l) eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Belästigungen im öffentlichen Sektor umsetzen, Das AGG schützt Beschäftigte im Arbeitsleben vor Benachteiligung und Diskriminierung u. a. aus Gründen der Rasse/ethnischen Herkunft. Es gilt auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und ist unter Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung entsprechend anwendbar auf Beamtinnen und Beamte. m) systematisch Schulungen zu den Themen Vorurteilsfreiheit und Vielfalt für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst anzubieten? Im Rahmen der Umsetzung der Diversitätsstrategie des Bundes wird die BAköV ein Konzept zur Grundsensibilisierung von Bundesbeschäftigten entwickeln. Darüber hinaus bietet die Bundesakademie bereits jetzt Fortbildungen zu „Interkultureller Kompetenz“ und „Unconscious Bias“ (unbewusste Wahrnehmungsverzerrungen) an. Ergänzt werden diese Seminare mit Selbstlernangeboten, wie z. B. zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Die Themen „Diversity“ und „Diversity Management“ werden zudem in den Fortbildungsangeboten „Führung kompakt“ und „Führung I: Aktivierend führen“ behandelt, die sich an (angehende) Führungskräfte richten. Das Thema „Diversity Management“ wird ebenfalls in den Fortbildungsangeboten zur Personalgewinnung und -bindung aufgegriffen. Außerdem wird interessierten Behörden die Möglichkeit geboten, auf Basis eines bewährten Veranstaltungskonzeptes der BAköV, Fortbildungen zum Thema „Grenzüberschreitungen am Arbeitsplatz (Mobbing, sexuelle Belästigung) erkennen und bewältigen“ als Inhouse-Veranstaltungen anzubieten. Interkulturelle Offenheit und Kulturfairness in Personalauswahlverfahren sind Themen einer Handreichung der Bundesakademie „Interkulturelle Öffnung der Personalauswahl im öffentlichen Dienst“. 25. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass die Empfehlungen im Alltag auch durchgesetzt wird, und welcher Zeitplan ist für die Umsetzung der Maßnahmen vorgesehen? Die Neuauflage des NAP-R befindet sich derzeit in Erarbeitung. Zu konkreten Inhalten (u. a. Zeitplan für Umsetzung) der geplanten Neuauflage des NAP-R kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. 26. Plant die Bundesregierung regelmäßige Fortschrittsberichte zur Umsetzung antirassistischer Maßnahmen, einschließlich messbarer Indikatoren, analog zur Monitoringpraxis der EU-Kommission? Im Zuge der Ausarbeitung des neuen NAP-R wird die Bundesregierung die Implementierung möglicher geeigneter Monitoringinstrumente erörtern. Dem Ressortprozess kann nicht vorgegriffen werden. 27. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine eigene bundesweite Aufklärungs- und Gleichstellungskampagnen zur Sensibilisierung gegen Rassismus zu starten, wie im Rahmen der EU-Strategie „A Union of Equality – EU Anti-Racism Strategy 2026 bis 2030“ vorgeschlagen, und wenn ja, welcher Zeitplan, und welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen? Eine bundesweite Aufklärungs- und Gleichstellungskampagne zur Sensibilisierung gegen Rassismus, wie i. R. der EU-Strategie vorgeschlagen, ist derzeit nicht in Planung. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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