Rassismus als gesamtgesellschaftliche Herausforderung - Handlungsbedarf der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/4478)
Text
Rassismus als gesamtgesellschaftliche Herausforderung - Handlungsbedarf der Bundesregierung (Antwort zu Drs. 21/4478)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4825
21. Wahlperiode 17.03.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Schahina Gambir, Awet Tesfaiesus, Filiz
Polat, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/4478 –
Rassismus als gesamtgesellschaftliche Herausforderung – Handlungsbedarf der
Bundesregierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Rassismus ist ein in Deutschland weitverbreitetes gesellschaftliches
Phänomen, das in den Institutionen und Strukturen unserer Gesellschaft tief
verwurzelt ist. Es betrifft viele Menschen in ihrem Alltag und hat schwerwiegende
Konsequenzen (www.rassismusmonitor.de/fileadmin/user_upload/NaDiRa/C
ATI_Studie_Rassistische_Realit%C3 ProzentA4ten/DeZIM-Rassismusmonito
r-Studie_Rassistische-Realit%C3 ProzentA4ten_Wie-setzt-sich-Deutschland-
mit-Rassismus-auseinander.pdf; S. 3). Schon Kinder müssen aufgrund ihres
Äußeren, ihrer Namen und der damit verknüpften rassistischen Stereotypen
schmerzlich erfahren, dass Rassismus ein ständiger Begleiter ist – sei es in der
Kita, auf der Schulbank oder später in Ausbildung oder Studium, auf dem
Arbeitsmarkt oder bei der Wohnungssuche. Rassismus behindert, grenzt aus,
verletzt und verhindert damit ein friedliches und chancengerechtes
Zusammenleben.
Rassismus ist eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben und findet seinen
furchtbaren Ausdruck auch in einer Vielzahl rassistisch motivierter
Gewalttaten und Anschläge in Deutschland über die letzten Jahrzehnte.
Die Internationalen Wochen gegen Rassismus stehen jährlich im Zeichen der
Bekämpfung von Diskriminierung, rassistischer Gewalt und gesellschaftlicher
Ausgrenzung. Sie verdeutlichen den anhaltenden politischen Handlungsbedarf
zur Stärkung von Schutz, Prävention und gleichberechtigter Teilhabe in
Deutschland. Studien zeigen, dass rassistische Diskriminierung in
Deutschland weitverbreitet ist und Betroffene insbesondere im Kontakt mit staatlichen
Institutionen Diskriminierungserfahrungen berichten. Die jüngst vorgelegte
InRa-Studie zu Rassismus in deutschen Institutionen weist auf strukturelle
Problemlagen, fehlende Beschwerdestrukturen sowie Defizite in der
Datengrundlage und Prävention hin (www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/
veroeffentlichungen/2026/inra-studie.pdf?__blob=publicationFile&v=3;%20
S.43).
Rassistisch und antisemitisch motivierte rechtsterroristische Anschläge wie in
Halle am 9. Oktober 2019 und Hanau am 20. Februar 2020 sowie die
Aufdeckung rechtsextremer Netzwerke einerseits und die internationalen Black-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
vom 16. März 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Lives-Matter-Proteste andererseits sind Ausdruck dieser Realität und haben zu
einem größeren Problembewusstsein in der deutschen Öffentlichkeit geführt.
Für eine wirksame Bekämpfung von Rassismus und die Gestaltung einer
antirassistischen Einwanderungsgesellschaft bedarf es einer koordinierten und
kohärenten Gesamtstrategie, in der das Problemfeld intersektional bearbeitet
wird, um gesamtgesellschaftlich Wirkung zu entfalten.
Um Rassismus zu erkennen und zu benennen, braucht es neben der aktiven
Einbeziehung der Perspektive und Expertise der (post-)migrantischen
Zivilgesellschaft und Wissenschaft eine umfassende empirische Datengrundlage
über die Lebensrealitäten von Menschen mit Rassismuserfahrung in
Deutschland, die nicht auf undifferenzierten Fremdzuschreibungen basiert.
Die Bekämpfung und der Schutz der Betroffenen vor individuellen,
strukturellen und institutionalisierten Anfeindungen im Alltag und vor rassistischer
Gewalt, Übergriffen und Hetze muss ins Zentrum der öffentlichen
Aufmerksamkeit rücken. Es besteht nach Ansicht der Fragesteller ein massiver
Handlungsbedarf. Laut Verfassungsschutzbericht ist das rechtsextremistische
Personenpotenzial im Jahr 2024 um knapp ein Viertel gestiegen – von 40 600 auf
50 250 Personen, darunter 15 300 gewaltorientierte Rechtsextremisten (www.
verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzbericht
e/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf?__blob=publicationFile
&v=9; S. 4).
Diskriminierende Einstellungen sind jedoch nicht nur am sogenannten rechten
Rand verankert, sondern werden auch in der Mitte der Gesellschaft immer
anschlussfähiger (Nach den Morden in Hanau | Institut für Menschenrechte;
S. 6). Dabei existieren rassistische Einstellungen nicht isoliert, sie wirken sich
auf soziale Beziehungen und gesellschaftliche Strukturen aus und haben
erhebliche Folgen. Menschen, die rassistisch markiert werden, sind
überdurchschnittlich häufig von Diskriminierung betroffen. Das geschieht nicht
willkürlich, sondern folgt rassistischen Zuschreibungen und Merkmalen (Verborgene
Muster, sichtbare Folgen. Rassismus und Diskriminierung in Deutschland;
S. 47)
Rassismus stellt nicht nur ein individuelles Fehlverhalten dar, sondern kann
sich auch strukturell in Institutionen und gesellschaftlichen Prozessen
manifestieren. Der Staat trägt eine besondere Verantwortung, Betroffene wirksam
zu schützen, Diskriminierung zu verhindern und gleiche Teilhabe zu
gewährleisten.
Im Juni 2017 wurde der letzte Nationale Aktionsplan gegen Rassismus
veröffentlicht. Die Ausarbeitung erfolgte damals in ressortübergreifender
Zusammenarbeit unter Federführung des Bundesministeriums des Innern (BMI) und
des damaligen Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMFSFJ). Er sollte in der 19. Legislaturperiode weiterentwickelt werden. In
der 20. Wahlperiode war der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus ein
zentrales Vorhaben der Ampelregierung, um Diskriminierung strukturell zu
bekämpfen und Betroffene besser zu schützen. Er baute auf dem EU-
Aktionsplan 2020 bis 2025 auf, beinhaltete die Stärkung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und förderte Maßnahmen gegen Rassismus und
Antisemitismus.
Übergreifende Zielsetzungen des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus
ist es, betroffene Personen vor Rassismus und anderen Ideologien der
Ungleichwertigkeit und daraus folgender Diskriminierung und Gewalt zu
schützen, ein diskriminierungsfreies Leben in einer pluralistischen Gesellschaft zu
ermöglichen und die öffentliche Aufmerksamkeit und Sensibilisierung in
Hinblick auf Gleichstellung und Gleichberechtigung zu erhöhen.
Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und
SPD darauf verständigt, den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus (NAP)
neu aufzulegen (www.koalitionsvertrag2025.de/sites/www.koalitionsvertrag2
025.de/files/koav_2025.pdf; 104). Dies soll auf Grundlage einer
„wissenschaftsbasierten Rassismus-Definition“ geschehen (ebd.), obwohl schon die
Ampelregierung unter Federführung der ehemaligen Beauftragten für
Antirassismus eine Arbeitsdefinition von Rassismus für die öffentliche Verwaltung
erarbeitet und formuliert hatte. Laut Medieninformationen hat der
Arbeitsprozess unter Federführung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration,
Flüchtlinge und Integration sowie Beauftragte der Bundesregierung für
Antirassismus im November 2025 begonnen. An dem neuen Plan sollen laut der
Beauftragten für Antirassismus, Natalie Pawlik, auch Wissenschaftlerinnen
und Wissenschaftler und die Zivilgesellschaft sowie die Bundesländer
beteiligt werden (www.zeit.de/news/2025-11/14/bundesregierung-erarbeitet-
neuenaktionsplan-gegen-rassismus). Zu den inhaltlichen Neu- bzw.
Weiterentwicklungen des NAP durch die aktuelle Regierung liegen keine Informationen vor.
Das ist problematisch, da der Kampf gegen Rassismus eine
gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Die konkreten Zeitpläne und Umsetzungsziele sollten
daher zeitnah öffentlich gemacht werden.
Neben dem Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus wurden im Jahr 2020 im
Rahmen eines Kabinettbeschlusses Maßnahmen zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus verabschiedet. Im Jahr 2022 folgte der
Aktionsplan gegen Rechtsextremismus mit dem Titel „Rechtsextremismus
ganzheitlich bekämpfen – mit Prävention und harter Hand“. Diesen hat die
Ampelregierung im Jahr 2024 im Zuge des Maßnahmenpakets „Rechtsextremismus
entschlossen bekämpfen – Instrumente der wehrhaften Demokratie nutzen“
um weitere 13 Maßnahmen ergänzt.
Zugleich besteht nach Einschätzung zahlreicher Fachstellen Reformbedarf
beim Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, insbesondere hinsichtlich seines
Anwendungsbereichs, der Durchsetzungsmöglichkeiten und des Schutzes vor
Diskriminierung durch staatliches Handeln.
1. Was ist der aktuelle Stand der Umsetzung des Aktionsplans
„Rechtsextremismus ganzheitlich bekämpfen – mit Prävention und harter Hand“
vom März 2022 und der Maßnahmen gegen Rechtsextremismus
„Rechtsextremismus entschlossen bekämpfen – Instrumente der wehrhaften
Demokratie nutzen“ vom März 2024 als dessen inhaltliche Fortschreibung,
um repressive und präventive Maßnahmen im Kampf gegen den
Rechtsextremismus zu bündeln (bitte den aktuellen Stand der Umsetzung zu
jeder der Maßnahmen des Aktionsplan aus 2022 und der 13 Maßnahmen
aus dem Jahr 2024 einzeln beschreiben bzw. auflisten)?
Der „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ vom März 2022 und die
„13 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus“ vom März 2024 als dessen
inhaltliche Fortschreibung bündeln repressive und präventive Maßnahmen im Kampf
gegen den Rechtsextremismus. Dieser bleibt für Staat und Gesellschaft eine
dauerhafte Aufgabe und Verpflichtung. Bei der Umsetzung beider
Strategiepläne sind wesentliche Wegmarken erreicht worden:
I. „Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“
1. Rechtsextreme Netzwerke zerschlagen
Das Bundesministerium des Innern (BMI) prüft fortlaufend unter Einbeziehung
des Bundesamts für Verfassungsschutz (BfV) und des Bundeskriminalamts
(BKA), welche Mittel zur Zerschlagung rechtsextremer Netzwerke sinnvoll zur
Anwendung kommen können.
2. Rechtsextremisten konsequent entwaffnen
Im Juli 2022 hat das BMI gemeinsam mit dem BfV ein Bund-Länder-Forum
zur Entwaffnung von Extremisten eingerichtet, das seitdem jährlich tagt. Ziel
des Forums ist es unter anderem, alle betroffenen Akteure – d. h. die
Innenministerien, den Verfassungsschutzverbund und die Waffenbehörden –
ebenenübergreifend zu vernetzen, um gemeinsame Strategien und best practices für
eine effektivere Entwaffnung von Extremisten zu diskutieren.
3. Hetze im Internet ganzheitlich bekämpfen
Im Bereich der Bekämpfung von Hass/Hetze im Netz ist die Zentrale
Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet des BKA (ZMI BKA) zu nennen. Seit
dem 1. Februar 2022 bekämpft das BKA mit seinem Kommunikationspartnern
in stetig wachsender Fallzahl auch rechtsextremistische Inhalte in sozialen
Netzwerken und ermöglicht eine effektive Strafverfolgung der dort begangenen
Straftaten wie Propagandadelikte, Volksverhetzungen oder Bedrohungen.
Weiterhin hat das BKA schon mehr als zwölf Aktionstage zur bundesweiten
Bekämpfung von Hasspostings organisiert.
4. Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen
Seit dem 1. April 2024 gelten Neuregelungen im Bundesdisziplinarrecht.
Neben einer Beschleunigung der Disziplinarverfahren wurden auch
Verschärfungen im Zusammenhang mit der Verfassungstreue umgesetzt:
Eingeführt wurde ein Regelbeispiel wonach die „Mitgliedschaft in einer vom
Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärten Partei oder einer
unanfechtbar verbotenen Vereinigung oder einer Ersatzorganisation einer solchen
Partei oder Vereinigung“ als schweres Dienstvergehen gilt und damit
regelmäßig eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zur Folge hat.
Der Pflichtenkreis für politische Beamtinnen und politische Beamte wurde
dahingehend erweitert, dass sich diese „auch während des einstweiligen
Ruhestands durch ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes bekennen (müssen)“.
Für Bund und Länder einheitlich neu geregelt: Ein Beamten- und auch ein
Richterverhältnis endet bereits kraft Gesetzes, wenn die Beamtin oder der
Beamte wegen einer Volksverhetzung nach § 130 Strafgesetzbuch zu einer
Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verurteilt wurde. Zuvor war dies erst
ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr der Fall.
Zudem stärken die mittlerweile jährlichen Lageberichte zu Rechtsextremismus
in den Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern sowie die
Bundesdisziplinarstatistik Transparenz und Vertrauen bei den Bürgerinnen und Bürgern.
5. Verschwörungsideologien entkräften – Radikalisierung vorbeugen
Das Projekt „Weiterentwicklung der Prävention von sowie Beratung zu
Verschwörungsdenken in Zusammenhang mit extremistischen Einstellungen“ wird
im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ gemeinsam von dem
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(BMBFSFJ) und BMI durchgeführt und durch einen Trägerverbund von
Violence Prevention Network, Amadeu Antonio Stiftung und modus – Zentrum für
angewandte Deradikalisierungsforschung im Rahmen einer zweijährigen
Projektlaufzeit seit 2024 umgesetzt. Das Projekt wurde bis zu 30. Juni 2026
verlängert.
Herzstück des Projektes ist der Betrieb eines bundesweiten
Verweisberatungsangebots, das sich an Betroffene von Verschwörungsdenken oder/und deren
Umfeld richtet. Seit März 2025 ist die bundesweite Verweisberatungsstelle
„Beratungskompass Verschwörungsdenken“ als erste anonyme Anlaufstelle
online/telefonisch erreichbar und vermittelt Kontaktsuchende bei Bedarf an lokale
Beratungsstellen weiter. Darüber hinaus hat das Projekt wichtige Standards für
die Beratung erarbeitet, stellt in verschiedenen Formaten Informationen für
unterschiedliche Zielgruppen zusammen und trägt so zur Professionalisierung
der Präventionslandschaft bei.
6. Prävention gegen Extremismus – demokratische Streitkultur fördern
7. Politische Bildung im Kampf gegen Rechtsextremismus stärken
8. Medienkompetenz im Umgang mit Desinformation,
Verschwörungsideologien und Radikalisierung stärken
Zu Nr. 6 bis 8: Um demokratische Werte zu fördern und Extremismus präventiv
zu begegnen, wurden die Aktivitäten der Bundeszentrale für politische Bildung
(BpB) wie die Programme „Demokratie im Netz“ und „Miteinander reden“
ausgebaut und eine neue Förderlinie „Stärkung politischer Bildung zur
Auseinandersetzung mit Rechtsextremismus und Verschwörungsideologien“
geschaffen. Mit der neuen Förderausschreibung „Demokratie im Netz 2.0“ wird dieser
Ansatz fortgesetzt und die digitale politische Bildung weiter gestärkt. Ziel ist
es, Formate der digitalen politischen Bildung zur Bekämpfung und Prävention
von Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sowie zur
Stärkung von Teilhabe und Medienkompetenz im digitalen Raum zu fördern.
9. Schutz von Mandatsträgern
Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans gegen Rechtsextremismus war
seitens der Allianz zum Schutz kommunaler Amts- und Mandatsträger (kAM)
am 15. Januar 2024 ein Maßnahmenbündel vorgeschlagen worden mit dem
Ziel, den Schutz kommunalpolitisch Aktiver zu erhöhen. Alle diese
vereinbarten Maßnahmen konnten bereits in der 20. LP im BMI erfolgreich realisiert
werden.
Das Kernstück bildet hierbei die unter Trägerschaft der Stiftung Deutsches
Forum für Kriminalprävention (DFK) etablierte bundesweite Ansprechstelle zum
Schutz kAM („starke Stelle“), welche bereits am 1. August 2024 den
Wirkbetrieb aufgenommen hat.
10. Opfer von Rechtsextremismus nicht allein lassen
Zur Pflege des fachlichen Austauschs findet zweimal jährlich ein Fachgespräch
des Beauftragten der Bundesregierung für die Anliegen von Betroffenen von
terroristischen und extremistischen Anschlägen im Inland
(Bundesopferbeauftragter) mit den Opferbeauftragten bzw. zentralen Anlaufstellen der Länder
statt. An den Fachgesprächen nehmen u. a. auch Vertreter der
Bundesanwaltschaft, des Bundesamtes für Justiz und des BKA teil.
Zudem leistet das BKA einen wichtigen Beitrag bei der bundesweiten
Verstetigung und Weiterentwicklung der polizeilichen Aus- und Fortbildung im
Bereich Interkulturelle Kompetenz, Demokratieförderung und
Extremismusresilienz durch die Ansiedlung der Geschäftsstelle „DemoPolis – Bundesweites
Netzwerk der Polizei für Diversität und Demokratie“ beim Fachbereich
Kriminalpolizei der Hochschule des Bundes.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung aktiv in die Verhandlungen zur
Überarbeitung der EU-Opferschutzrichtlinie eingebracht, die auf europäischer
Ebene Mindeststandards für die Opfer von Straftaten festlegt.
II. „13 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus“
1. Resilienz der Demokratie stärken
In der letzten Wahlperiode wurden das Grundgesetz und das Gesetz über das
Bundesverfassungsgericht geändert, um die zentralen Regelungen zu Status
und Organisation des Bundesverfassungsgerichts in das Grundgesetz
aufzunehmen und damit verfassungsrechtlich abzusichern. Konkret handelt es sich in
erster Linie um die Regelungen zum Status des Bundesverfassungsgerichts
(„selbstständiger und unabhängiger Gerichtshof des Bundes“) sowie zur
Bindungswirkung seiner Entscheidungen, zur Anzahl der Senate (zwei) und zu
ihrer Besetzung, zur Dauer der Amtszeit der Mitglieder des Gerichts (zwölf
Jahre), zur Altersgrenze (68. Lebensjahr) sowie zum Ausschluss der erneuten
Wählbarkeit. Auf diesem Wege ist die Unabhängigkeit des
Bundesverfassungsgerichts gegen die Einflussnahme demokratiefeindlicher Kräfte gestärkt
worden.
2. Ganzheitlicher Ansatz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus
Es wird auf Ziffer I Nr. 4 wird verwiesen.
3. Finanzquellen rechtsextremistischer Netzwerke austrocknen
Im Bereich der Finanzermittlungen sind die Kapazitäten der
Sicherheitsbehörden deutlich gestärkt worden. Zudem sind gesetzliche Tatbestandsschwellen
abgesenkt worden, um die Finanzstrukturen im legalistischen
Rechtsextremismus besser aufklären zu können.
4. Transnationale Vernetzungen stören
Das BfV liefert der Bundespolizei sowie Ausländer-, Freizügigkeits- und
Passbehörden vorhandene relevante Erkenntnisse zu, wenn bei
rechtsextremistischen Akteuren Maßnahmen der Ein- und Ausreiseverhinderung sowie die
Verhängung von Aufenthaltsverboten in Rede stehen.
5. Hass im Netz bekämpfen
Es wird auf Ziffer I Nr. 3 verwiesen.
6. Ausländischer Einflussnahme und Desinformation entgegenwirken
Das BfV beobachtet die Entwicklungen im Bereich ausländischer
Einflussnahme und Desinformation genau und steuert gegen. Die Bundesregierung
sensibilisiert und informiert.
Seit Juni 2024 wird im BMI gemeinsam mit anderen Ressorts die Zentrale
Stelle zur Erkennung ausländischer Informationsmanipulation (ZEAM) aufgebaut.
Die ZEAM soll ausländische Einflusskampagnen im Informationsraum
frühzeitig nachvollziehen und so die Reaktionsfähigkeit der Bundesregierung
verbessern.
Das BMI hat in Kooperation mit der Bertelsmann Stiftung im
Bürgerbeteiligungsprojekt "Forum gegen Fakes – Gemeinsam für eine starke Demokratie"
eine bundesweite Debatte zum Umgang mit Desinformation angestoßen. Dabei
hat ein zufällig ausgewählter und vielfältig besetzter Bürgerrat
Politikempfehlungen zum Umgang mit Desinformation erarbeitet und in einem sogenannten
Bürgergutachten dokumentiert. Der Bürgerrat wurde dabei zusätzlich durch die
Einbeziehung der breiten Bevölkerung mittels Online-Beteiligung informiert.
Das Gutachten wurde im September 2024 an das BMI übergeben. Die
Bundesregierung hat die Empfehlungen für die Arbeit zum Thema Desinformation
genutzt, bestehende Initiativen weiterentwickelt und neue Projekte auf den Weg
gebracht, worüber mit den im Bürgerrat engagierten Bürgerinnen und Bürgern
Anfang Dezember 2025 abschließend diskutiert wurde.
7. Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen
Es wird auf Ziffer I Nr. 4 verwiesen.
8. Rechtsextreme Netzwerke zerschlagen
Es wird auf Ziffer I Nr. 1 verwiesen.
9. Rechtsextremisten konsequent entwaffnen
Der Koalitionsvertrag (KoaV) der 21. Legislaturperiode sieht eine umfassende
Evaluierung des Waffenrechts unter Einbeziehung aller Betroffenen und
Experten vor, die im September 2025 gestartet ist, sowie eine anschließende
Fortentwicklung des Waffenrechts unter anderem unter der Maßgabe, noch
zuverlässiger sicherzustellen, dass insbesondere Extremisten oder Menschen mit
ernsthaften psychischen Erkrankungen nicht legal Waffen besitzen (Z. 2665).
10. Demokratieförderung stärken
Im Jahr 2025 hat die neue Förderperiode des Bundesprogramms
„Zusammenhalt durch Teilhabe“ begonnen (Laufzeit bis 2029). Mit dem Programm werden
Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in ländlichen oder
strukturschwachen Regionen gefördert. Im Mittelpunkt stehen regional
verankerte Vereine und Verbände wie Wohlfahrtsverbände,
Landesfeuerwehrverbände, THW, Sportverbände oder kirchliche Einrichtungen, die sich innerhalb ihrer
Organisationen für die Demokratie einsetzen. Die Projekte sollen präventiv, vor
allem im Vorfeld möglicher extremistischer und menschenfeindlicher
Gefährdungen agieren und den demokratischen Zusammenhalt fördern. Im
Bundeshaushalt 2025 und 2026 wurden die Mittel auf 17 Mio. Euro angehoben – ein
Anstieg von knapp 5 Mio. Euro im Vergleich zu 2024. Damit wurde das
Programm deutlich gestärkt.
11. Sport mit Haltung – gegen Rechtsextremismus
Das Bundes-/Präventionsprogramm gegen Extremismus und
Menschenfeindlichkeit im Sport (neue Bezeichnung) des Bundeskanzleramtes hat sich seit
seiner Einsetzung 2023 gut etabliert und wird jährlich verlängert. Es beinhaltet
eine Verschränkung wissenschaftlicher Forschung und Sportpraxis. Im Rahmen
der Sportpraxis konnten bereits mehr als hundert Maßnahmen in Vereinen und
Verbänden gegen Extremismus, Antisemitismus, Rassismus und andere Formen
der Menschenfeindlichkeit gefördert werden. Das Programm stärkt damit die
demokratisch-integrative Kraft im Breiten- Amateur-, Jugend- und
Leistungssport. 2026 ist auch die erneute Verleihung des Vereinspreises „Sport mit
Haltung“ vorgesehen.
12. Antisemitismus entgegentreten
Die in den „13 Maßnahmen gegen Rechtsextremismus“ unter Punkt 12
benannten „nächsten Schritte“ wurden sämtlich umgesetzt.
Zudem hat die Bundesregierung im Dezember 2024 einen Bericht der
Bundesregierung zum Stand der Bekämpfung des Antisemitismus in Deutschland
beschlossen und vorgelegt. Er zieht Bilanz über alle Maßnahmen der
Bundesressorts zur Bekämpfung des Antisemitismus. Diese Bundesregierung setzt sich
nun nachhaltig für die Umsetzung der darin enthaltenen Empfehlungen ein.
Dazu zählen insbesondere:
Die Koordinierung, Evaluierung und Verbesserung vorhandener Programme.
Die Wissenserweiterung durch einen Ausbau der Forschung.
Die stärkere Berücksichtigung der Lebensrealität von Jüdinnen und Juden in
Deutschland (Betroffenenperspektive).
13. Angegriffenen Demokratinnen und Demokraten den Rücken stärken
Es wird auf Ziffer I Nr. 10 verwiesen.
2. Welche Definition von Rassismus verwenden die Bundesregierung und
ihre nachgelagerten Behörden aktuell?
a) Warum wird eine neue Definition für Rassismus erarbeitet?
b) Bis wann soll eine neue Definition vorliegen?
c) Wird die neue geplante Definition als interne Verwaltungsvorschrift
bindend sein?
d) Wie wurden die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und
Organisationen bzw. Personen aus der Zivilgesellschaft ausgewählt, die an
der Formulierung einer neuen Definition laut Medienberichten
beteiligt sind?
Die Fragen 2 bis 2d werden zusammen beantwortet.
Die Bundesrepublik Deutschland hat 1969 das Internationale Übereinkommen
zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) ratifiziert,
dass eine Definition von rassistischer Diskriminierung enthält und die
Vertragsstaaten zu deren Bekämpfung verpflichtet. ICERD gilt aufgrund des
Vertragsgesetzes vom 9. Mai 1969 in Verbindung mit Artikel 59 Absatz 2 des
Grundgesetzes in Deutschland im Rang eines Bundesgesetzes.
Um ein einheitliches, international anschlussfähiges und wissenschaftlich
fundiertes Verständnis von Rassismus, das auch aktuelle Entwicklungen
berücksichtigt, für die öffentliche Verwaltung in Deutschland zu fördern, hat die
Antirassismusbeauftragte der Bundesregierung 2023 ein Expertengremium
(Expertenrat Antirassismus) berufen und mit der Erarbeitung einer entsprechenden
Arbeitsdefinition beauftragt. Die Einrichtung des Rats geht zurück auf den
Maßnahmenkatalog des Kabinettausschusses zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus, den das Bundeskabinett im Dezember 2020
beschlossen hat. Das Gremium hat eine wissenschaftsbasierte Arbeitsdefinition
von Rassismus entwickelt. Die am 11. März 2025 veröffentlichte
Arbeitsdefinition wurde den Ressorts im Rahmen einer Ressortbesprechung mit dem
Expertenrat im November 2024 vorgestellt, eine formale Ressortbefassung wurde
aufgrund des vorzeitigen Endes der Legislatur nicht mehr eingeleitet. Die
Arbeitsdefinition wurde von der Antirassismusbeauftragten allen obersten
Bundesbehörden, den Integrationsbeauftragten der Länder und zahlreichen
Kommunen als rechtlich nicht bindendes Angebot und als Orientierung in ihrer
Antirassismusarbeit zur Verfügung gestellt.
Die Ausarbeitung einer weiteren Definition ist nicht vorgesehen.
3. Hat die Bundesregierung eine unabhängige Evaluierung und ein
systematisches Monitoring aller Maßnahmen und Programme aus dem frühen
NAP durchgeführt, wenn ja, wann liegen die Ergebnisse vor, und wenn
nein, warum nicht?
Die kontinuierliche Umsetzung, Anpassung bzw. Weiterentwicklung der
Maßnahmen liegt in Ressortzuständigkeit. Auf diesem Wege findet eine praxisnahe
Anwendung und damit Überprüfung der empfohlenen Maßnahmen statt.
Die im NAP-R zusammengefassten Programme und Maßnahmen haben je
eigene Zielstellungen, die zum Teil über eigenständige Evaluationen in den
jeweils zuständigen Ressorts unabhängig überprüft und nachgehalten werden.
Durch die Einsetzung des Kabinettausschuss zur Bekämpfung von
Rechtsextremismus und Rassismus in der 19. LP wurde der Gegenstandsbereich politisch
neu gefasst und höchstrangig auf Kabinettebene behandelt, somit ist zunächst
der NAP 2017 mit seinen Inhalten in dieser Arbeit aufgegangen.
4. Welche Maßnahmen aus dem Nationalen Aktionsplan von 2017 hat die
Bundesregierung neu aufgelegt bzw. weiterentwickelt, welche
Maßnahmen fehlen laut der Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan von
2017?
Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
5. Plant die Bundesregierung für die Neuauflage des Nationalen
Aktionsplans eine unabhängige Evaluierung aller Maßnahmen und Programme,
und ist darüber hinaus ein systematisches Monitoring vorgesehen?
Zu den Inhalten und der konkreten Ausgestaltung der Neuauflage des NAP-R
kann zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden. Die
Neuerarbeitung und Aktualisierung des NAP findet immer auf Basis einer Bewertung
der Wirksamkeit der in der Vergangenheit vorgeschlagenen Maßnahmen statt,
die somit konkret anlassbezogen vorgenommen wird. Zugleich teilt die
Bundesregierung die Einschätzung, dass es für Nationale Aktionspläne gegen
Rassismus konkrete Leitprinzipien, u. a. Indikatoren/Monitoringinstrumente zur
Messung und Evaluation der Maßnahmen geben sollte.
6. Wie werden bzw. wurden Personen bzw. Organisationen aus
Wissenschaft und Zivilgesellschaft ausgewählt, um an dem neuen Nationalen
Aktionsplan mitzuarbeiten?
Der Bundesregierung ist die Konsultation von Wissenschaft und
zivilgesellschaftlichen Initiativen bzw. Organisationen wichtig, um ihre fachlichen
Expertisen bei der Erarbeitung der Neuauflage des NAP-R einzubeziehen. Der
aktuelle NAP-R hat das Forum gegen Rassismus (FgR) als Gremium und
Dialogplattform zwischen Bundesregierung und Zivilgesellschaft genutzt. Der Vorsitz
des FgR ist in der 20. LP an die Beauftragte der Bundesregierung für
Antirassismus übergangen. Das FgR wird unter Vorsitz der AntiraB auch für das
Konsultationsverfahren genutzt.
7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Übergriffen aufgrund
von antikurdischem, antimuslimischem, antiasiatischem und Anti-
Schwarzem Rassismus, liegen der Bundesregierung Dunkelfeldstudien
zu den Ausprägungen des Phänomens vor?
Im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch
motivierter Kriminalität (KPMD-PMK) werden politisch motivierte Straftaten durch
die zuständigen Landeskriminalämter an das BKA übermittelt und in einer
zentralen Fallzahlendatei erfasst. Ausgehend von den Motiven zur Tatbegehung
und den Tatumständen werden politisch motivierte Straftaten durch die Länder
„Themenfeldern" (u. a. dem Unterthemenfeld (UTF) „Rassismus“ im
Oberthemenfeld (OTF) „Hasskriminalität“) zugeordnet sowie die erkennbaren
ideologischen Hintergründe und Ursachen der Tatbegehung in einem
staatsschutzrelevanten „Phänomenbereich“ (-links-, -rechts-, -ausländische Ideologie-, -
religiöse Ideologie-, -sonstige Zuordnung-) abgebildet.
Politisch motivierte Straftaten werden der Hasskriminalität zugeordnet, wenn in
Würdigung der Umstände der Tat und/oder Einstellung des Täters
Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie unmittelbar aufgrund von Vorurteilen des
Täters bezogen auf Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe,
Religionszugehörigkeit/Weltanschauung, sozialen Status, physische und/oder psychische
Behinderung oder Beeinträchtigung, Geschlecht/geschlechtliche Identität,
sexuelle Orientierung oder äußeres Erscheinungsbild begangen werden.
Straftaten der Hasskriminalität können sich unmittelbar gegen eine Person oder
Personengruppe, eine Institution oder ein Objekt/eine Sache richten, welche(s)
seitens des Täters einer der o. g. gesellschaftlichen Gruppen zugerechnet wird
(tatsächliche oder zugeschriebene Zugehörigkeit) oder sich im Zusammenhang
mit den vorgenannten Vorurteilen des Täters gegen ein beliebiges Ziel richten.
Fremdenfeindliche und rassistische Straftaten sind Teilmengen der
Hasskriminalität.
Das UTF „Fremdenfeindlich“ ist bei dem Teil der Hasskriminalität zu nennen,
der aufgrund von Vorurteilen bezogen auf die zugeschriebene oder tatsächliche
Nationalität, ethnische Zugehörigkeit, Hautfarbe und/oder
Religionszugehörigkeit des Opfers verübt wird.
Das UTF „Rassismus“ ist bei dem Teil der Hasskriminalität zu nennen, der
aufgrund von Vorurteilen bezogen auf die zugeschriebene oder tatsächliche
ethnische Zugehörigkeit und/oder Hautfarbe des Opfers verübt wird.
„Antimuslimische“ Straftaten werden im UTF „Islamfeindlich“ abgebildet. Das
UTF „Islamfeindlich“ ist bei dem Teil der Hasskriminalität zu nennen, welche
sich gegen den Islam bzw. gegen Muslime richtet.
Rassistische bzw. islamfeindliche Straftaten sind somit auch Teilmengen der
fremdenfeindlichen Straftaten.
Eine automatisierte trennscharfe Auswertung von „antikurdischem,
antiasiatischem und Anti-Schwarzem Rassismus“ ist mangels entsprechender
Katalogwerte nicht möglich.
Für das Tatzeitjahr 2024 (Stichtag: 31. Januar 2025) wurden in der zentralen
PMK-Fallzahlendatei des BKA folgende Fallzahlen registriert:
– UTF „Fremdenfeindlich“: 19 481 Straftaten, davon 1 416 Gewaltstraftaten
– UTF „Rassismus“: 4 613 Straftaten, davon 450 Gewaltstraftaten
– UTF „Islamfeindlich“: 1 848 Straftaten, davon 87 Gewaltstraftaten.
Der Bundesregierung liegen keine Dunkelfeldstudien speziell zu durch
„antikurdischem, antimuslimischem, antiasiatischem oder Anti-Schwarzem
Rassismus“ motivierten Übergriffen vor.
Es wurde lediglich im bundesweiten Viktimisierungssurvey Sicherheit und
Kriminalität in Deutschland 2020 auch die Betroffenheit von aus unterschiedlichen
Motiven begangenen vorurteilsgeleiteten Körperverletzungen erhoben. Eine
Kategorie stellte hierbei die Betroffenheit aufgrund der Hautfarbe dar. Den
Ergebnissen zur Folge waren 2020 hochgerechnet 0,13 Prozent der Bevölkerung
ab 16 Jahren (insgesamt) in den letzten zwölf Monaten mindestens einmal
Opfer einer Körperverletzung aufgrund ihrer Hautfarbe geworden. Zu beachten ist,
dass nicht unbedingt eine dunkle Hautfarbe das Motiv gewesen ist und dass
sich der Anteil auf die Bevölkerung insgesamt und nicht z. B. nur Personen mit
nicht-weißer Hautfarbe („people of colour“) bezieht. Des Weiteren waren
0,25 Prozent der Bevölkerung aufgrund ihrer Religion von vorurteilsgeleiteter
Körperverletzung betroffen, wobei die Religionszugehörigkeit nicht erhoben
wurde und insofern keine Differenzierung nach Religion möglich ist.
Zudem zu erwähnen ist, dass sich im Phänomenbereich der
Muslimfeindlichkeit unterschiedliche zivilgesellschaftliche Träger zur Erfassung von Vorfällen
auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle auf Länder- und Bundesebene
engagieren. Das jährliche „Zivilgesellschaftliche Lagebild antimuslimischer
Rassismus“ trägt u. a. zur Erhellung des Dunkelfelds bei.
8. Welche Einstellungen, Handlungen, Verhaltensweisen usw. definiert die
Bundesregierung als antikurdischen, antimuslimischen und Anti-
Schwarzen Rassismus, sofern ihr Erkenntnisse zu diesem Themenfeld
vorliegen?
Zur allgemeinen Definition von Rassismus und rassistischer Diskriminierung
siehe Antwort zu den Fragen 2 bis 2d. Spezifische Erscheinungsformen
gegenüber einzelnen Gruppen lassen sich aus Sicht der Bundesregierung daraus
ableiten. Sowohl im NAP-R von 2017 als auch im Lagebericht „Rassismus in
Deutschland“ der Antirassismusbeauftragten der Bundesregierung werden die
Spezifika der Ausprägungen von Rassismus gegenüber bestimmten Gruppen –
darunter schwarze Menschen und Muslime – beschrieben.
9. Wie schätzt die Bundesregierung die Sicherheitslage von kurdischen,
muslimischen und schwarzen Personen in Deutschland aktuell ein?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse hinsichtlich der Sicherheitslage
für Personen mit (zugeschriebenem) Migrationshintergrund in Deutschland vor.
10. Welche konkreten Schritte unternehmen die einzelnen Ressorts und die
ihnen jeweils nachgeordneten Behörden, um die
Handlungsempfehlungen aus der Studie „Rassismus als Gefährdung des gesellschaftlichen
Zusammenhalts im Kontext ausgewählter gesellschaftlicher-institutioneller
Bereiche“ (kurz: InRa-Studie) umzusetzen (bitte nach Maßnahmen,
Bundesministerien und Behörden aufschlüsseln)?
11. Wie plant die Bundesregierung die vorliegenden Empfehlungen aus der
InRa-Studie praktisch umzusetzen, wird hierfür eine Fokusgruppe aus
Behördenmitarbeitenden, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern,
Vertreterinnen und Vertretern aus der Antidiskriminierungsarbeit sowie
(post-)migrantischen Selbstorganisationen gebildet wie von den
Erstellerinnen und Erstellern der Studie vorgeschlagen?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen der InRa-Studie sollen im noch
bevorstehenden Arbeits- und Auswertungsprozess des unter Federführung der
Beauftragten der Bundesregierung für Antirassismus neu zu erstellenden
Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus (NAP-R) ressortübergreifend erörtert
werden.
12. Welche digitalen Plattformen und Messengerdienste werden nach
Kenntnissen der Bundesregierung am häufigsten im Zusammenhang mit
rassistischer Propaganda, Radikalisierung und der Planung von Anschlägen
genutzt?
Hinsichtlich der Fragestellung liegen keine validen Erkenntnisse vor. Relevante
Plattformen und Messengerdienste im Sinne der Fragestellung stellen unter
anderem Discord und Telegram dar.
13. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle von Gaming-Umgebungen
für rassistische Radikalisierung insbesondere von Kindern und
Jugendlichen, und welche regulatorischen, präventiven und
medienpädagogischen Maßnahmen plant sie über bestehende Regelungen hinaus?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse darüber vor, dass Gaming-
Umgebungen von Rechtsextremen genutzt werden, um attraktiv für junge Menschen zu
wirken, ihre Propaganda zielgruppengerecht zu streuen sowie Kinder und
Jugendliche direkt anzusprechen. Extremisten entwickeln eigene Spiele, greifen
Gaming-Ästhetiken auf oder beteiligen sich an einschlägigen Debatten im Netz.
Über Community-Foren auf verschiedenen Plattformangeboten finden
Anbahnungen statt, die unter Ausnutzung der Unerfahrenheit von Kindern und
Jugendlichen ein erhöhtes Risiko für potenzielle Radikalisierungen und die
Konfrontation mit rassistischen Inhalten darstellen.
In der Forschung wird u. a. darauf verwiesen, dass die sozialen Funktionen von
Gaming-Umgebungen, d. h. die Ermöglichung von Zugehörigkeit, Austausch
über gemeinsame Gaming-Erfahrungen und der Aufbau sozialer Beziehungen
für Radikalisierungsprozesse in den Blick genommen werden sollten.
Wichtig ist daher die gezielte Stärkung von Medienkompetenz von Kindern,
Jugendlichen, Eltern und Fachkräften, um das Ziel der Anbahnungen von
Beginn an aufdecken zu können.
Die Bundesregierung misst digitalen Kommunikationsräumen für die
Ansprache Minderjähriger eine zentrale Bedeutung bei, denn nach wissenschaftlichen
Studien kann es als gesichert gelten, dass rassistisches Gedankengut auf
Gaming- und gamingnahen Plattformen kursiert. Für den spezifischen Bereich des
Gamings fördert das Bundesministerium für Forschung, Technologie und
Raumfahrt (BMFTR) das Verbundprojekt RadiGaMe (Radikalisierung auf
Gaming-Plattformen und Messenger-Diensten).
RadiGaMe ist ein interdisziplinäres Forschungs- und Transfervorhaben,
welches Radikalisierungsphänomene auf Kommunikationsplattformen mit
Gamingbezug systematisch untersucht und darauf aufbauend Lösungsansätze für
Strafverfolgung, Früherkennung sowie präventive Maßnahmen erarbeitet. Es
wird eine enge Zusammenarbeit von Wissenschaft, staatlichen und
zivilgesellschaftlichen Einrichtungen angestrebt, um das Themenfeld vollumfänglich zu
erschließen und bereits existierende Wissensbestände zusammenzubringen und
auszubauen.
Im Zuge dieses Verbundprojekts erfolgt auch ein Wissensaustausch für Akteure
aus verschiedenen Bereichen wie Forschung, Sicherheitsbehörden und
Zivilgesellschaft im transsektoralen Wissensnetzwerk CrossPlay. Dieses Netzwerk
ist eine Initiative des RadiGaMe-Projektpartners „Institut für Demokratie und
Zivilgesellschaft (IDZ)“.
Soziale Netzwerke mit hoher jugendlicher Reichweite, Gaming-Plattformen mit
integrierten Chat- und Community-Funktionen, aber auch Kurzvideoformate
und jugendaffine Influencer-Strukturen sowie verschlüsselte Messenger-
Dienste zur Vertiefung von Kontakten sind die gängigen Werkzeuge verschiedener
Akteure. Sie werden genutzt, um einen niedrigschwelligen Erstkontakt zu
Jugendlichen ohne ideologische Vorprägung herzustellen, einen Übergang von
offenen zu geschlossenen Kommunikationsformen zu vollziehen und klassische
realweltliche Gatekeeper – wie Eltern, Schule und Institutionen – zu umgehen.
Dabei setzen sie auf emotionalisierende Narrative und algorithmengetriebene
Inhalte, um Jugendliche zu erreichen.
In regulatorischer und rechtlicher Hinsicht wird eine konsequente Anwendung
jugendschutzrechtlicher Instrumente sowie eine Unterstützung altersgerechter
Schutz- und Meldesysteme als geeignet angesehen.
In medienpädagogischer Perspektive erscheinen der Ausbau digitaler
Kompetenzprogramme für Kinder, Eltern und Fachkräfte, sowie eine frühzeitige
Sensibilisierung für manipulative Kommunikationsstrategien als geeignet, um die
genannten Radikalisierungsprozesse strukturell einzudämmen, ohne dabei
operative Aufgaben der Sicherheitsbehörden zu betreffen. Medienpädagogische
Maßnahmen können Kinder und Jugendliche zur kritischen Reflektion medialer
Inhalte befähigen und sie dabei unterstützen, Desinformation und Propaganda
zu erkennen. Online-Präventionsprojekte können zudem für das Erkennen
menschenfeindlicher Ideologien sensibilisieren und mittels alternativer Narrative
demokratische Werte stärken.
Sie zielen daher vor allem auf die Medienkompetenzbildung der Kinder und
Jugendlichen ab, wobei besonders die Weiterbildung von Lehrkräften und
Erziehungsverantwortlichen als Multiplikatoren zielführend erscheint.
Beispielhaft sind hier Formate und Angebote der Bundeszentrale für politische
Bildung (BpB) zu nennen wie die Veranstaltungsreihe „Eltern-LAN“, das
Kinderwebangebot „Hanisauland“ sowie Online-Angebote auf „werkstatt.bpb.de“
wie das Serious Game „HIDDEN CODES“, das Jugendliche für
Radikalisierungsversuche in digitalen Räumen sensibilisiert. Im September 2025 widmete
sich ein Bildungssalon der BpB gezielt dem Thema „Digitale Spiele – zwischen
Bildungschance und Radikalisierungsrisiko“, in dem auch extremistisches
Cybergrooming in Gaming-Communities praxisnah thematisiert wurden.
14. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Präventions-,
Distanzierungs- und Beratungsangebote im digitalen Raum sichtbar zu
stärken, insbesondere für junge Menschen, und wie werden diese Angebote
finanziell, strukturell und langfristig abgesichert?
Im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden auf allen Ebenen des Staates
und über alle Programmbereiche hinweg präventive als auch
medienpädagogische Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Präventions-, Distanzierungsarbeit
sowie Beratungsangebote gefördert. Im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und
SPD steht, dass das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ unabhängig
überprüft und auf „Basis der Ergebnisse […] weitere Maßnahmen für rechtssichere,
altersunabhängige Arbeit gegen Extremismus und gruppenbezogene
Menschenfeindlichkeit“ geprüft werden.“ Dazu gehören auch diese Bereiche.
Die Bundesregierung fördert zudem die Initiative „Gutes Aufwachsen mit
Medien“ (BMBFSFJ). Dies ist ein bundesweiter Zusammenschluss verschiedener
Akteure und wird durch ein Initiativbüro unterstützt. Die Initiative stellt in
verschiedenen Formaten Informationen und Aufklärung über Extremismus und
deren neuen Verbreitungsformen sowie Informationen zur Stärkung der
Demokratiefähigkeit junger Menschen zur Verfügung. So haben etwa bereits Online-
Konferenzen für Fachkräfte zum Thema Extremismusprävention stattgefunden.
Die verschiedenen Projekte innerhalb der Initiative erarbeiten anhand ihrer
Expertise eigene Formate und Verbreitungsmöglichkeiten der Informationen. So
beispielsweiseveröffentlicht jugendschutz.net zahlreiche Lageberichte und
Reports zu Demokratiefeindlichkeit und Extremismus, u. a. auch zu
Rechtsextremismus und Gaming.
Aus Sicht der Bundesregierung sind jugendbezogene Maßnahmen ein wichtiger
Baustein der zielgruppenspezifischen Deradikalisierungsarbeit.
Radikalisierungsprozesse von Jugendlichen und Heranwachsenden werden in Forschung
und Wissenschaft unter anderem mit dem Internet und seinen sozialen
Netzwerken in Verbindung gebracht.
Im Zuge einer umfangreichen konzeptionellen Weiterentwicklung und
inhaltlichen Neuausrichtung des bereits seit 2001 bestehenden Aussteigerprogramms
Rechtsextremismus des Bundesamts für Verfassungsschutz erfolgte im Jahr
2023 die Umbenennung des Programms in „Wendepunkt –
Aussteigerprogramm Rechtsextremismus“. Der Name „Wendepunkt“ symbolisiert, mit der
Unterstützung des Aussteigerprogramms, einen neuen Weg außerhalb der
extremistischen Szene einzuschlagen und seinem Leben eine positive Wendung in
Richtung demokratischer Mehrheitsgesellschaft zu geben.
Inhaltlich neu ist vor allem die Kontaktmöglichkeit über einen Messenger-
Dienst sowie die Erweiterung des Aussteigerprogramms um aktive
Maßnahmen. So wird im Rahmen von klientenorientierten Präventionsmaßnahmen die
Möglichkeit geschaffen, bereits frühzeitig Unterstützung, zum Beispiel in Form
von Beratungsangeboten für Betroffene und deren Angehörige, zu realisieren.
Darüber hinaus werden Sensibilisierungsmaßnahmen angeboten, um
Multiplikatoren in Behörden und Unternehmen auf die Thematik Radikalisierung und
Deradikalisierung sowie die Arbeit des Aussteigerprogramms aufmerksam zu
machen.
Auch die Handlungsempfehlungen der Task Force Islamismusprävention vom
Mai 2025 enthalten hier relevante phänomenübergreifende Empfehlungen im
Bereich der Bekämpfung von Online-Radikalisierung junger Menschen. Sie
können auf der Internetseite des BMI abgerufen werden und befinden sich
bereits teilweise in Umsetzung. Darin enthalten sind auch
phänomenübergreifende Maßnahmen wie beispielsweise die Stärkung von Medienkompetenz oder
der Einsatz strategischer Kommunikation im Netz.
Weiterhin fördert die Bundesregierung durch das BMFTR, das BMI sowie das
BMBFSFJ das Verbundprojekt „Monitoringsystem und Transferplattform
Radikalisierung“ (MOTRA). MOTRA verfolgt die Ziele, ein
phänomenübergreifendes Radikalisierungsmonitoring zu etablieren und eine Transferplattform zur
systematischen Vermittlung von Erkenntnissen der Radikalisierungsforschung
in Politik, Wissenschaft und Präventionspraxis bereitzustellen.
Ein Kernmodul von MOTRA stellt das kontinuierliche Monitoring radikaler
und extremistischer Online-Kommunikation auf Plattformen sozialer Medien
durch den Verbundpartner Ludwig-Maximilians-Universität München dar. Die
dabei gewonnen Erkenntnisse zur Rolle digitaler Räume im
Radikalisierungsprozess fließen systematisch in das MOTRA-Radikalisierungsmonitoring ein
und werden über die Formate der MOTRA-Transferplattform zielgerichtet an
relevante Akteure der Präventionslandschaft vermittelt.
Im Rahmen dieses Monitorings wird ein weiterer Forschungsbedarf unter
anderem in den Wechselwirkungen von Online-offline-Verhalten, in der
Untersuchung kausaler Effekte in Online-Radikalisierungsverläufen durch
längsschnittlich angelegte Panel-Studien sowie in der Erforschung visueller Inhalte,
spezifischer technischer Design-Features (Affordanzen) und
Gruppendynamiken in der Online-Kommunikation gesehen.
Daneben veröffentlicht die Bundesregierung regelmäßig
Förderbekanntmachungen für Projekte und Forschungsvorhaben, die Raum bieten, digitale
Radikalisierungsdynamiken zu erforschen bzw. in der Projektidee zu
berücksichtigen.
Im Rahmen der Modellprojektförderung der BpB werden regelmäßig zeitlich
befristete Projekte gefördert, die sich auf innovative Weise politisch-bildnerisch
mit den in der Frage genannten Themenfeldern auseinandersetzen. Diese
können zur finanziellen Förderung politischer Bildungsprojekte genutzt werden,
die sich mit der Entwicklung, Erprobung, Evaluierung, Weiterentwicklung und
dem Transfer von Methoden und Konzepten befassen. Darüber hinaus
veröffentlicht die BpB regelmäßig Ausschreibungen für themen- und
zielgruppenspezifische Projekte, die ebenfalls im Rahmen der Modellförderung
durchgeführt werden.
Die BpB bearbeitet die genannten Themenfelder zudem fortlaufend mit ihren
Print- und Online-Angeboten. Hier sind zu nennen: das vierteljährlich
erscheinende politische Magazin „der fluter“ für junge Menschen, die Online-
Dossiers, der „Infodienst Radikalisierungsprävention – Herausforderung
Islamismus, der TikTok-Kanal „generation_klartext“ und die Instagram-Präsenz
@werkstatt_bpb, die sich an junge Lehrkräfte richtet.
15. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur wachsenden Rolle
weiblicher rassistischer und rechtsextremer Influencerinnen in digitalen
Radikalisierungsprozessen vor, welche geschlechtersensible Präventions-
und Ausstiegsangebote liegen vor?
Der Bundesregierung liegen Erkenntnisse darüber vor, dass Frauen in der
rechtsextremen Propaganda eine zentrale Rolle spielen. Einerseits als Objekte
der eigenen Vorstellung von stereotypen und idealisierten Geschlechter- und
Rollenbildern, andererseits als Aktivistinnen und Influencerinnen, um weitere
Zielgruppen zu erreichen.
Influencing kann dabei allerdings nicht nur als ein Einstieg in
rechtsextremistische Gedankenwelten dienen, sondern auch als Einstieg in reale wie imaginäre
Gemeinschaften und Gruppen, die Radikalisierungsprozesse begünstigen. Dies
erfolgt häufig dadurch, dass über populäre Online-Auftritte in weitere
geschlossene Online-Kanäle verwiesen bzw. geleitet wird.
Über das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ werden zahlreiche
Maßnahmen gefördert, die geschlechtersensible Präventions- und Ausstiegsangebote
anbieten.“
Der Bundesregierung sind Influencerinnen aus dem Phänomenbereich der
Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) -rechts- bekannt, die unterschiedliche
Rollen und Bedeutungen in digitalen Radikalisierungsprozessen einnehmen.
Studien belegen zudem, dass weibliche Influencerinnen im Rahmen
rechtsextremistischer Gruppierungen in digitalen Räumen mittlerweile wichtige
Funktionen übernehmen, insbesondere um Mädchen und Frauen im Rahmen
extremistischer Propaganda zu adressieren – erreichen aber auch gerade junge
Männer, in dem sie radikal-traditionalistische Männlichkeits-Narrative verstärken.
Tragende Narrative sind dabei u. a. heteronormative Geschlechterrollen in
Familie und Gesellschaft wie auch die ideologische Aufwertung von Mutterschaft
und normativer Weiblichkeit, z. B. in der Figur sogenannter Tradwives.
Rechtsextreme Influencerinnen schaffen über auf den ersten Blick unpolitische
Themen wie Beauty, Fitness, Ernährung oder Selbstoptimierung identitätsstiftende
Zugänge zu rechtsextremer Ideologie, kombinieren diese mit extremistischen
Botschaften und können damit digitale Radikalisierungsprozesse eröffnen und
verstärken.
Zu beobachten ist, dass neben diesen für den Rechtsextremismus eher als
neuartig zu beschreibenden Themenfeldern die Intersektion zwischen
Antifeminismus und Rassismus bestehen bleibt, die sich vor allem in der Frage der
Sicherheit von Frauen niederschlägt und auch für die Ansprache junger Frauen zentral
ist. Hier wird das Narrativ des „wehrlosen Staates“ verstärkt und z. T. auch
Selbstjustiz propagiert.
Die BpB berücksichtigt fortlaufend auch geschlechtersensible Aspekte in der
Bearbeitung des Themenfeldes, plant aktuell aber kein Projekt mit Fokus auf
weibliche, rassistische und rechtsextreme Influencerinnen in digitalen
Radikalisierungsprozessen. Radikalisierte Männlichkeit (die auch thematischer Fokus
von weiblichen Influencerinnen ist) ist jedoch ein immanentes Thema von
vielen schon bestehenden Angeboten der BpB im Arbeitsfeld Rechtsextremismus.
16. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das konkrete
Gefährdungspotenzial für rassistisch motivierte Terroranschläge in Deutschland derzeit ein,
und in welchen Regionen bzw. Bundesländern sieht sie dabei die
höchsten Risikolagen?
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse für rassistisch
motivierte Terroranschläge in Deutschland vor.
17. Welche Orte oder Personengruppen sind von rassistischen und
rechtsextremistischen Anschlägen besonders gefährdet, inwieweit erkennt die
Bundesregierung hier Muster bzw. eine Strategie, und welche
Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sie zu verhindern?
Grundsätzlich ist festzustellen, dass es hinsichtlich optischer Merkmale zu
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Phänomenbereichen der PMK
kommen kann. Hierbei sind insbesondere demonstrative Ereignisse sowie deren
Zu- und Ablaufphase zu nennen. Bezüglich des Ergreifens polizeilicher
Maßnahmen wird auf die Zuständigkeit der Polizeien der Länder verwiesen.
18. Welche Position hat die Bundesregierung zur Einrichtung eines
Partizipationsrat als unabhängiges Gremium mit Vertreterinnen und Vertretern
aus der (post-)migrantischen Zivilgesellschaft sowie Wissenschaft und
Forschung, um die Entwicklung einer Einwanderungsgesellschaft und
deren antirassistische Ausgestaltung zu ermöglichen?
Die Einrichtung eines Partizipationsrats als unabhängiges Gremium mit
Vertreterinnen und Vertretern aus der (post)-migrantischen Zivilgesellschaft sowie
Wissenschaft und Forschung im Sinne der Fragestellung ist derzeit nicht
vorgesehen.
19. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Weiterentwicklung
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), insbesondere
hinsichtlich der Ausweitung seines Anwendungsbereichs auf das Staat-
Bürgerinnen- bzw. Staat-Bürger-Verhältnis, der Einführung eines
Verbandsklagerechts für Antidiskriminierungsverbände, der Verlängerung
bestehender Klagefristen sowie zur Verbesserung des Schutzes vor
Diskriminierung durch staatliche Stellen, und wenn keine Maßnahmen zur
Reform des AGG vorgesehen sind, warum nicht?
Der Koalitionsvertrag der 21. Legislaturperiode sieht vor, den
Diskriminierungsschutz zu stärken und zu verbessern. Zudem sind die Richtlinien über
Standards für Gleichbehandlungsstellen (2024/1499 und 2024/1500) bis zum
19. Juni 2026 umzusetzen. Zu Änderungen des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes finden derzeit Beratungen innerhalb der Bundesregierung statt,
den Ergebnissen kann nicht vorgegriffen werden.
20. Plant die Bundesregierung aufgrund der Erkenntnisse zu steigenden
rassistischen Angriffen eine personelle und finanzielle Aufstockung der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), und wenn nein, warum
nicht?
Die Bundesregierung setzt sich für eine bestmögliche finanzielle und personelle
Ausstattung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) ein. Das
Parlament entscheidet als Haushaltsgesetzgeber über die endgültig zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel.
21. Plant die Bundesregierung die Verstetigung des Nationalen
Diskriminierungs- und Rassismusmonitors (NaDiRa), um eine umfassende
Untersuchung von Rassismus im Längsschnitt zu ermöglichen, und wenn
nicht, warum nicht?
NaDiRa wird aus dem Titelansatz 1702/684 04 – Maßnahmen zur Stärkung von
Vielfalt, Toleranz und Demokratie – gefördert.
22. In welchem Umsetzungsstand befindet sich Deutschland hinsichtlich der
Ziele der zweiten UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft
(2025 bis 2034), welche Maßnahmen wurden bislang eingeleitet, welche
Umsetzungslücken sieht die Bundesregierung, und welche konkrete
Gesamtstrategie verfolgt sie zur weiteren Umsetzung, insbesondere im
Hinblick auf die ressortübergreifende Koordinierung, Finanzierung und
Evaluation von Maßnahmen zur Bekämpfung von Anti-Schwarzem
Rassismus, und wie stellt die Bundesregierung die systematische Beteiligung
von Organisationen schwarzer Menschen und von Menschen
afrikanischer Herkunft an der Umsetzung der zweiten UN-Dekade sicher?
Die Bundesregierung begrüßt die Ausrufung der zweiten Internationalen
Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft durch die Vereinten Nationen. Im Zuge
der Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus sollen die
Erfahrungen aus der ersten Dekade ausgewertet werden mit dem Ziel, die Anliegen
der zweiten Dekade in Programmen und Maßnahmen zu berücksichtigen. In
den Konsultationsprozess des NAP-R werden auch Organisationen Schwarzer
Menschen und von Menschen afrikanischer Herkunft einbezogen werden.
23. Wie bewertet die Bundesregierung die am 20. Januar 2026
veröffentlichte EU-Strategie gegen Rassismus 2026 bis 2030?
Die Bundesregierung begrüßt die neue europäische Anti-Rassismus-Strategie
2026 bis 2030. Die Strategie wird, wie schon ihr Vorläufer (EU-Aktionsplan
gegen Rassismus), für den Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus ein
wichtiger Bezugspunkt sein.
24. Wie plant die Bundesregierung die in der EU-Strategie gegen Rassismus
vorgesehenen Empfehlungen umzusetzen,
a) die Integration von Antirassismus-Bildung und Antirassismus-
Forschung in die Hochschulbildung unterstützen,
Eine neue und dann eigenständige BMFTR-Förderrichtlinie im Bereich der
Rassismusforschung ist in Planung. Die Bekanntmachung erfolgt in
Abstimmung mit dem neuen Nationalen Aktionsplan Rassismus und wird
voraussichtlich im Laufe des Jahres 2027 veröffentlicht. Grundsätzlich liegt
Hochschulbildung in der Länderhoheit.
b) die Erhebung harmonisierter Gleichstellungsdaten durch die
nationalen statistischen Ämter verbessern,
Das Statistische Bundesamt ist Mitglied der Europäischen Euroastat Task Force
on Equality and Non-Discrimination Statistics, die sich mit der
Weiterentwicklung von Fragen der Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten
beschäftigt.
c) die EU-Rechtsvorschriften zu Hassverbrechen und
Nichtdiskriminierung besser umzusetzen, unter anderem durch eine Verschärfung der
Sanktionsregelungen,
Bereits mit dem Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der
Hasskriminalität hat Deutschland Empfehlungen der EU-Strategie gegen Rassismus
umgesetzt und Sanktionsregelungen verschärft.
Die Bundesregierung prüft fortlaufend, ob weiterer Handlungsbedarf besteht.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches –
Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens soll beispielweise für die
Verbreitung volksverhetzender Inhalte (§ 130 Absatz 2 StGB) zukünftig eine
Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren statt bisher drei möglich sein.
d) die Bemühungen zur Bekämpfung von Hassverbrechen im Internet zu
verstärken, einschließlich rassistisch motivierter Hassverbrechen,
Das BMJV erarbeitet derzeit einen Entwurf für ein Gesetz gegen digitale
Gewalt. Mit dem zivilrechtlichen Teil soll die Durchsetzung zivilrechtlicher
Ansprüche von Opfern bestimmter Verletzungen des Allgemeinen
Persönlichkeitsrechts verbessert werden, die zugleich ein Strafgesetz verletzen. Von dem
Straftatenkatalog sind unter anderem Volksverhetzung, Beleidigung, Üble Nachrede
und Verleumdung erfasst.
Zur Unterstützung der besseren Bekämpfung von Hassverbrechen im Internet
steht die Bundesregierung im regelmäßigen Austausch mit den größten
Plattformbetreibern (u. a. Meta, Google, TikTok, X). Dies geschieht insbesondere
zur Unterstützung der operativen Arbeit der Sicherheitsbehörden wie BKA und
BfV.
Im Rahmen seiner Aufgabenerfüllung beobachtet und bewertet das BKA in den
Phänomenbereichen der PMK, d. h. in den Phänomenbereichen PMK -links-,
-rechts-, -ausländische Ideologie- und -religiöse Ideologie- Inhalte, die im
Internet verbreitet werden. In Bezug auf Hass und Hetze im Internet allgemein
hat das BKA die Bekämpfungsstrategien und -instrumente im Bereich der
PMK -rechts- weiterentwickelt und u. a. die Fachgruppe Internet PMK
geschaffen. Hier werden Auswerteprojekte und Ermittlungsverfahren mit Schwerpunkt
im digitalen Raum durchgeführt, auch um den Verfolgungsdruck bei Straftaten
der PMK im Internet zu erhöhen.
Unter anderem werden dort strategische und operative Auswerteprojekte mit
Phänomenbezug durchgeführt. Diese zielen zum einen auf die Erkennung von
Trendentwicklungen und Brennpunkten in allen bei der Abteilung Staatsschutz
des BKA bearbeiteten Phänomenbereichen mit Schwerpunkt im digitalen
Raum ab. Zum anderen ist die Erkennung von PMK-relevanten Netzwerken
und die Identifizierung von Mehrfach- und Intensivtätern ein weiteres Ziel.
Damit sollen eine abschreckende Wirkung auf im Internet agierende PMK-
Straftäter erreicht werden und zudem in Bezug auf die Auswertung von großen
Datenmengen im Kontext Hasskriminalität eine bessere Prävention und – in
Zusammenarbeit mit Partnerdienststellen – Bekämpfungskonzepte erarbeitet werden.
Grundsätzlich beteiligt sich das BKA im Rahmen der gesetzlichen
Zuständigkeit als Zentralstelle der deutschen Polizei an der Sichtung offener
Internetquellen im Hinblick auf extremistische Äußerungen. Sofern hierbei Straftaten oder
Gefährdungssachverhalte erkannt werden, trifft das BKA die notwendigen
Maßnahmen und leitet erforderliche Informationen zur weiteren Bearbeitung an
die zuständigen Dienststellen weiter.
Um Hass und Hetze im Internet wirkungsvoll entgegenzutreten, der Verrohung
der Kommunikation in sozialen Netzwerken entgegenzuwirken und um eine
effektive Strafverfolgung zu ermöglichen, wurde im BKA weiterhin die Zentrale
Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet (ZMI BKA) eingerichtet. Die ZMI
BKA ist am 1. Februar 2022 in den Wirkbetrieb gestartet. Sie bündelt Hinweise
auf strafbare Inhalte im Netz und sorgt für eine einheitliche, effiziente
Weiterleitung an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden.
Mit der ZMI nimmt das BKA seine Funktion als Zentralstelle der deutschen
Polizei gemäß § 2 des Bundeskriminalamtgesetzes (BKAG) wahr und
übernimmt hier eine koordinierende Rolle durch
– die Entgegennahme der Meldungen ihrer Kooperationspartner über
mögliche Straftaten im Internet,
– deren strafrechtliche Erstbewertung (Prüfung auf strafrechtliche Relevanz),
– die Feststellung der örtlichen Zuständigkeit sowie
– der Weiterleitung potenziell strafrechtlich relevanter Sachverhalte an die
zuständigen Landesbehörden.
Die nachfolgenden Kooperationspartner arbeiten eng und vertrauensvoll mit
der ZMI BKA zusammen und nehmen Hinweise auf potenziell strafbare
Postings von Bürgerinnen und Bürgern entgegen oder erheben diese durch eigene
Recherchen. Nur in den Fällen, in denen diese Postings bestimmte
Voraussetzungen erfüllen, welche im Vorfeld mit der ZMI BKA vereinbart wurden,
erfolgt eine Weiterleitung an das BKA. Hierfür muss in erster Linie eine
Strafbarkeit gemäß eines konkreten Straftatenkatenkataloges, der maßgeblich an dem
Deliktskatalog des früheren § 3a NetzDG orientiert ist, gegeben sein. Dieser
enthält u. a. Delikte wie § 130 StGB (Volksverhetzung) oder § 140 StGB
(Belohnung und Billigung von Straftaten). Absolute Antragsdelikte, wie
beispielsweise § 185 StGB (Beleidigung), sind nicht vom Deliktskatalog umfasst. Vor
der Weiterleitung einer Meldung an die ZMI BKA prüfen die
Kooperationspartner, ob die vereinbarten Voraussetzungen vorliegen.
Konkret kooperiert die ZMI derzeit mit:
– der Meldestelle „REspect!“ der Jugendstiftung im Demokratiezentrum
Baden-Württemberg,
– der „Anlauf- & Beratungsstelle für Hass und Hetze im Netz“ des
Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz,
– den Landesmedienanstalten der Bundesländer,
– der Generalstaatsanwaltschaft München,
– der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und
– der Staatsanwaltschaft Göttingen.
Die ZMI des BKA führt im Rahmen dieses Prozesses keine eigenen
Ermittlungen und trifft keine strafrechtlichen Entscheidungen.
Sie unterstützt und koordiniert die Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden
der Länder, ohne in deren originäre Zuständigkeiten oder die der
Justizbehörden einzugreifen und sorgt so für bundesweit einheitlichere
Bewertungsmaßstäbe und vermeidet Mehrfachbearbeitungen. Im ZMI-Ansatz erfolgt aufgrund des
hohen Meldungsaufkommens und der standardisierten Bearbeitung
grundsätzlich keine inhaltliche oder qualitative Auswertung der Sachverhalte. Darüber
hinaus erfolgen keine gesonderten Erfassungen von Geschädigten-Daten oder
die Verschlagwortung einzelner Inhalte. Entsprechende statistische Recherchen
sind daher nicht möglich.
Im Jahr 2025 wurden der ZMI BKA 20 811 Meldungseingänge von den
Kooperationspartnern übermittelt. Insgesamt 17 948 Meldungen wurden durch die
ZMI BKA als strafrechtlich relevant bewertet und in 14 923 Fällen konnte eine
örtliche Zuständigkeit festgestellt werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Vergleichbarkeit zwischen den ZMI-
Zahlen (Meldungen) im BKA und den KPMD-PMK-Zahlen (Fälle)
grundsätzlich nicht gegeben ist. Beispielsweise können mehrere Meldungen im Land zu
einem Fall zusammengefasst werden, ebenso können aus einer Meldung
mehrere Fälle generiert werden.
Weiterhin wurde im Jahr 2021 auf europäischer Ebene die Verordnung (EU)
2021/784 zur Bekämpfung der Verbreitung terroristischer Online-Inhalte (sog.
„TCO-Verordnung“) verabschiedet, die seit Juni 2022 in Kraft ist.
Mit der Verordnung soll ein einheitliches, rechtssicheres und koordiniertes
Vorgehen der einzelnen Mitgliedstaaten gegenüber den Hostingdiensteanbietern
(HDA) erreicht werden. Ziele der TCO-Verordnung (TCO-VO) sind die
Bekämpfung und Eindämmung terroristischer Online-Inhalte innerhalb der EU
sowie die zeitnahe Entfernung der Inhalte aus dem Internet.
Um dies wirksam sicherstellen zu können, haben die Mitgliedstaaten die
Befugnis, Entfernungsanordnungen zu erlassen. Diesen müssen die HDA
grundsätzlich innerhalb von einer Stunde nachkommen (Artikel 3 und 4 TCO-VO).
Im Falle einer wiederholten Betroffenheit von terroristischen Inhalten werden
HDA verpflichtet, sich durch eigene Maßnahmen besser gegen diese zu
schützen (Artikel 5 TCO-VO).
Die HDA müssen bei Kenntnis von terroristischen Inhalten, die zur
unmittelbaren Bedrohung von Leben führen, diese an die betreffenden Stellen der
Mitgliedstaaten melden (Artikel 14 Absatz 5 TCO-VO).
Verstöße gegen die TCO-Verordnung können mit Bußgeldern sanktioniert
werden
Die TCO-Verordnung hat sich als ein sehr effektives Instrument zur Entfernung
terroristischer Online-Inhalte erwiesen. Die Akzeptanz der Verordnung ist sehr
hoch, Zuwiderhandlungen sind selten. Das BKA als für Deutschland zuständige
Behörde zum Erlass von Entfernungsanordnungen hat seit der Einführung der
TCO-Verordnung bis Ende 2025 insgesamt 976 Entfernungsanordnungen
erlassen; 954 Entfernungsanordnungen wurden von den HDA umgesetzt, was einer
Quote von 97,8 Prozent entspricht.
Parallel nutzt das BKA auch das Instrument des Referrals, mit dem
Hostingdiensteanbieter ersucht werden, strafrechtlich relevante Online-Inhalte im
Lichte ihrer Nutzungsbedingungen zu prüfen und auf freiwilliger Basis zu
entfernen. Allein im Jahr 2025 hat das BKA im Bereich der PMK 29 792 Referrals
versandt, von denen 27 772 von Seiten der HDA umgesetzt wurden (93,2
Prozent). Die Referrals betrafen jihadistische Online-Inhalte oder Hasskriminalität.
e) umfassende Schulungsprogramme einführen, um Beschäftigte im
öffentlichen Dienst dabei zu helfen, rassistische Vorurteile zu erkennen
und zu bekämpfen,
Bereits seit 2023 bietet die BAköV eine Online-Vortragsreihe zum
Themengebiet „Resiliente Demokratie“ an. Diese richtet sich an alle Beschäftigten im
öffentlichen Dienst und weist eine hohe Nachfrage auf. In der Vortragsreihe
wurde das Thema Rassismus in verschiedenen Veranstaltungen aufgegriffen oder
auch gezielt behandelt. Es ist langfristig geplant die Vortragsreihe im Rahmen
der verfügbaren Ressourcen auszubauen und in diesem Zusammenhang noch
stärker auf Rassismus einzugehen.
f) faire und evidenzbasierte Polizeipraktiken sicherstellen, die durch
Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht unterstützt werden,
Die Bundesregierung unterstützt die Ziele der EU-Strategie gegen Rassismus
und setzt sich dafür ein, diskriminierungsfreie und rechtsstaatliche
Polizeipraktiken sicherzustellen. In Deutschland liegt die Zuständigkeit für die Polizei
überwiegend bei den Ländern; der Bund wirkt jedoch im Rahmen seiner
Kompetenzen, insbesondere durch koordinierende Maßnahmen, an der Umsetzung
der europäischen Empfehlungen mit.
g) politische Initiativen vorlegen, die den Zugang zu Bildung und
Ausbildung sowie die Beschäftigungsmöglichkeiten für marginalisierte
Menschen verbessern,
Nach der föderalen Kompetenzordnung liegt die Zuständigkeit für Bildung bei
den Ländern.
Die Erfahrungen aus dem 2025 ausgelaufenen Bundesprogramm „Unsere
Arbeit. Unsere Vielfalt Initiative für betriebliche Demokratiekompetenz werden in
Modellprojekten im Förderprogramm Integration durch Qualifzierung (IQ)
weiterentwickelt. „Regionale Integrationsnetzwerke Willkommens- und
Anerkennungskultur internationaler Arbeitskräfte“ unterstützen Belegschaften
einschließlich der Berufsschülerinnen und Berufsschüler sowie deren Lehrkräfte
dabei auf Kooperationen mit internationalen Arbeitskräften vorzubereiten. Es
werden zum Beispiel bedarfsgerechte Angebote wie etwa zu leichter Sprache,
den verschiedenen Rassismen, Rechtsextremismus,
Verschwörungserzählungen, Diskriminierungsrisiken im Betrieb oder zu Unterstützungserfordernissen
neuer Arbeitskräfte am Arbeitsplatz bedarfsgerecht ermöglicht.
h) Rassismus als allgemeinen Bestimmungsfaktoren für den allgemeinen
Gesundheitszustand einer Person zu betrachten und die
Gesundheitspolitik entsprechend zu gestalten,
Gesundheitliche Chancengleichheit und ein gleichberechtigter Zugang zu den
unterschiedlichen Angeboten des Gesundheitswesens sind wesentliche Aspekte
der Integration von Menschen mit Zuwanderungsgeschichte. Die Bedarfe des
Einzelnen gilt es hierfür zu erkennen und zu berücksichtigen. Im Kontext der
Neuauflage des NAP-R sind weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von
Diskriminierung und Rassismus im Gesundheitswesen zu entwickeln.
i) die Situation ethnischer Minderheiten bei der Konzeption und
Umsetzung von Maßnahmen gegen soziale Ausgrenzung zu berücksichtigen,
Der Bundesregierung ist die Konsultation von Wissenschaft und
zivilgesellschaftlichen Initiativen bzw. Organisationen wichtig, um ihre fachlichen
Expertisen bei der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen der Bundesregierung
einzubeziehen. Hier gibt es verschiedene Formate, wie z. B. das Forum gegen
Rassismus (FgR).
j) nationaler Aktionspläne gegen Rassismus und Ernennung nationaler
Koordinatoren für Antirassismus zu entwickeln,
Mit der im Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode vereinbarten
Neuauflage des Nationalen Aktionsplans gegen Rassismus wird die Empfehlung der
EU-Strategie gegen Rassismus aufgegriffen. So auch durch die bereits in der
20. LP erfolgte Einrichtung des Amtes der Beauftragten der Bundesregierung
für Antirassismus.
k) die Entwicklung lokaler Aktionspläne gegen Rassismus in Regionen,
Städten, Schulen und Gemeindezentren zu unterstützen,
Auch die Länder und Kommunen leisten einen unverzichtbaren Teil der Arbeit
gegen Rassismus, was nicht zuletzt in Länderprogrammen und kommunalen
Strategien einen wichtigen Ausdruck findet. Inhalte des NAP-R können i. R.
der Bundes- und jeweiligen Ressortzuständigkeiten in den entsprechenden
Fachministerkonferenzen mit den Ländern eingebracht werden, um Schritt für
Schritt einen nachhaltigen Austausch, Wissenstransfer und Zusammenarbeit
zwischen Bund und Ländern zur Bekämpfung von Rassismus zu erreichen. Die
Neuauflage des NAP-R kann insofern Prozesse in der Auseinandersetzung mit
Rassismus auf vielfältigen Ebenen anstoßen bzw. weiterentwickeln.
l) eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Belästigungen im öffentlichen
Sektor umsetzen,
Das AGG schützt Beschäftigte im Arbeitsleben vor Benachteiligung und
Diskriminierung u. a. aus Gründen der Rasse/ethnischen Herkunft. Es gilt auch für
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes und ist unter
Berücksichtigung ihrer besonderen Rechtsstellung entsprechend anwendbar auf
Beamtinnen und Beamte.
m) systematisch Schulungen zu den Themen Vorurteilsfreiheit und
Vielfalt für alle Beschäftigten im öffentlichen Dienst anzubieten?
Im Rahmen der Umsetzung der Diversitätsstrategie des Bundes wird die
BAköV ein Konzept zur Grundsensibilisierung von Bundesbeschäftigten
entwickeln. Darüber hinaus bietet die Bundesakademie bereits jetzt Fortbildungen zu
„Interkultureller Kompetenz“ und „Unconscious Bias“ (unbewusste
Wahrnehmungsverzerrungen) an. Ergänzt werden diese Seminare mit
Selbstlernangeboten, wie z. B. zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Die Themen „Diversity“ und „Diversity Management“ werden zudem in den
Fortbildungsangeboten „Führung kompakt“ und „Führung I: Aktivierend
führen“ behandelt, die sich an (angehende) Führungskräfte richten. Das Thema
„Diversity Management“ wird ebenfalls in den Fortbildungsangeboten zur
Personalgewinnung und -bindung aufgegriffen. Außerdem wird interessierten
Behörden die Möglichkeit geboten, auf Basis eines bewährten
Veranstaltungskonzeptes der BAköV, Fortbildungen zum Thema „Grenzüberschreitungen am
Arbeitsplatz (Mobbing, sexuelle Belästigung) erkennen und bewältigen“ als
Inhouse-Veranstaltungen anzubieten. Interkulturelle Offenheit und Kulturfairness
in Personalauswahlverfahren sind Themen einer Handreichung der
Bundesakademie „Interkulturelle Öffnung der Personalauswahl im öffentlichen Dienst“.
25. Welche konkreten Schritte unternimmt die Bundesregierung, um
sicherzustellen, dass die Empfehlungen im Alltag auch durchgesetzt wird, und
welcher Zeitplan ist für die Umsetzung der Maßnahmen vorgesehen?
Die Neuauflage des NAP-R befindet sich derzeit in Erarbeitung. Zu konkreten
Inhalten (u. a. Zeitplan für Umsetzung) der geplanten Neuauflage des NAP-R
kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden.
26. Plant die Bundesregierung regelmäßige Fortschrittsberichte zur
Umsetzung antirassistischer Maßnahmen, einschließlich messbarer Indikatoren,
analog zur Monitoringpraxis der EU-Kommission?
Im Zuge der Ausarbeitung des neuen NAP-R wird die Bundesregierung die
Implementierung möglicher geeigneter Monitoringinstrumente erörtern. Dem
Ressortprozess kann nicht vorgegriffen werden.
27. Beabsichtigt die Bundesregierung, eine eigene bundesweite Aufklärungs-
und Gleichstellungskampagnen zur Sensibilisierung gegen Rassismus zu
starten, wie im Rahmen der EU-Strategie „A Union of Equality – EU
Anti-Racism Strategy 2026 bis 2030“ vorgeschlagen, und wenn ja,
welcher Zeitplan, und welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen?
Eine bundesweite Aufklärungs- und Gleichstellungskampagne zur
Sensibilisierung gegen Rassismus, wie i. R. der EU-Strategie vorgeschlagen, ist derzeit
nicht in Planung.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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