Schriftliche Frage 56 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage gebildet, ob die Nichtanwendung des Römischen Statuts durch eine ausbleibend…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 56 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage gebildet, ob die Nichtanwendung des Römischen Statuts durch eine ausbleibend…
Frage 56 (Robin Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage gebildet, ob die Nichtanwendung des Römischen Statuts durch eine ausbleibende Vollstreckung des internationalen Haftbefehls gegen Wladimir Putin durch den EU- Mitgliedstaat Ungarn nach Einschätzung der Bundesregierung einen systematischen Verstoß gegen die Grundwerte der Union (Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union) und einen Bruch mit dem Beschluss der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) zum Internationalen Strafgerichtshof (2011/168/GASP des Rates) darstellen würde, und wenn ja, wie lautet diese?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 29. Oktober 2025:
Die Bundesregierung beobachtet die Umsetzung des Römischen Statuts fortlaufend. Die Frage der Nichtanwendung des Römischen Status durch eine ausbleibende Vollstreckung des internationalen Haftbefehls gegen Wladimir Putin durch den EU-Mitgliedstaat Ungarn stellt sich derzeit jedoch nicht. Zu hypothetischen Fragen nimmt die Bundesregierung generell keine Stellung.
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