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Schriftliche Frage 56 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage gebildet, ob die Nichtanwendung des Römischen Statuts durch eine ausbleibend…

dip / schriftliche_frage 31.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 56 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage gebildet, ob die Nichtanwendung des Römischen Statuts durch eine ausbleibend… Frage 56 (Robin Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu der Rechtsfrage gebildet, ob die Nichtanwendung des Römischen Statuts durch eine ausbleibende Vollstreckung des internationalen Haftbefehls gegen Wladimir Putin durch den EU- Mitgliedstaat Ungarn nach Einschätzung der Bundesregierung einen systematischen Verstoß gegen die Grundwerte der Union (Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union) und einen Bruch mit dem Beschluss der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der EU (GASP) zum Internationalen Strafgerichtshof (2011/168/GASP des Rates) darstellen würde, und wenn ja, wie lautet diese? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 29. Oktober 2025: Die Bundesregierung beobachtet die Umsetzung des Römischen Statuts fortlaufend. Die Frage der Nichtanwendung des Römischen Status durch eine ausbleibende Vollstreckung des internationalen Haftbefehls gegen Wladimir Putin durch den EU-Mitgliedstaat Ungarn stellt sich derzeit jedoch nicht. Zu hypothetischen Fragen nimmt die Bundesregierung generell keine Stellung.

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