Schriftliche Frage 64 von Stefan Seidler (fraktionslos): Hat die Bundesregierung eine Übertragung der Zuständigkeit für die Einteilung von Strompreisbzw. Stromgebotszonen von der Regulierungsbehörd…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 27. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.
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Schriftliche Frage 64 von Stefan Seidler (fraktionslos): Hat die Bundesregierung eine Übertragung der Zuständigkeit für die Einteilung von Strompreisbzw. Stromgebotszonen von der Regulierungsbehörd…
Frage 64 (Stefan Seidler, fraktionslos):
Hat die Bundesregierung eine Übertragung der Zuständigkeit für die Einteilung von Strompreisbzw. Stromgebotszonen von der Regulierungsbehörde auf die Übertragungsnetzbetreiber nach norwegischem Vorbild geprüft, und welche rechtlichen oder organisatorischen Änderungen wären nach Auffassung der Bundesregierung nötig, um die Übertragung der Zuständigkeit von der Bundesnetzagentur auf die Übertragungsnetzbetreiber umzusetzen?
Antwort des Staatssekretärs Frank Wetzel vom 31. Oktober 2025:
Die Bundesregierung prüft keine Übertragung dieser Zuständigkeit auf die Übertragungsnetzbetreiber. Entsprechend der Verordnung (EU) 2019/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juni 2019 (EU- Elektrizitätsbinnenmarktverordnung) nimmt der Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) die europarechtlich vorgesehene Überprüfung der europäischen Stromgebotszonen vor, den sog. Bidding Zone Review (BZR). Die Empfehlung des BZR ist dabei rechtlich nicht bindend. Die Entscheidung über eine etwaige Anpassung seiner Gebotszone obliegt dem jeweiligen Mitgliedsstaat in Zusammenarbeit mit seinen Übertragungsnetzbetreibern.
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