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Schriftliche Frage 16 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Steht die Erklärung des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt zu Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen,…

dip / schriftliche_frage 24.10.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 20. Oktober 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 16 von Ates Gürpinar (DIE LINKE): Steht die Erklärung des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt zu Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen,… Frage 16 (Ates Gürpinar, Die Linke): Steht die Erklärung des Bundesministers des Innern Alexander Dobrindt zu Zurückweisungen von Schutzsuchenden an den deutschen Binnengrenzen, „Wir befinden uns vollkommen im Rahmen der Rechtssituation – sowohl was die deutsche Rechtslage als auch die europäische Rechtslage anbelangt“ (vgl. www.tagesschau.de/inland/i nnenpolitik/grenzkontrollen-bilanz-100.html) im Einklang mit den Feststellungen des in einem Artikel des „Tagesspiegel“ genannten Gutachtens (www.tagesspiegel.de/politik/auswirkungen-auf-i nternationale-beziehungen-kanzleramt-sperrt-guta chten-zu-grenz-zuruckweisungen-1448582 6 .html), und wenn nicht, auf welche anderen rechtlichen Einschätzungen stützte sich der Bundesinnenminister dabei, nachdem auch schon das Bundesministerium des Innern selbst nach einer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen war, welch hohe Anforderungen die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs diesbezüglich stellt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 27 der Abgeordneten Clara Bünger auf Bundestagsdrucksache 20/13047)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Oktober 2025: Die Bundesregierung hat Kenntnis, kommentiert Presseberichterstattung aber grundsätzlich nicht. Das Bundesministerium des Innern hält an seiner Rechtsauffassung fest, dass Zurückweisungen von asylsuchenden Drittstaatsangehörigen im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen im Einklang mit nationalem und europäischem Recht stehen.

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